14 | Standpunkt der Wirtschaft KMU-WIRTSCHAFT 12. Mai 2021 ROHSTOFFE – Die Coronakrise, Handelsstreite und logistische Hindernisse führen derzeit in einigen Bereichen zu Lieferengpässen von Rohstoffen und Grundteilen. Drei Vertreter der regionalen Wirtschaft äussern sich zu den Schwierigkeiten. Mit Kreativität gegen Lieferengpässe «Es betrifft fast alles», sagt Oliver Wolf, Einkaufsleiter bei der Rego-Fix AG in Tenniken, einem international führenden Hersteller für Werkzeugspanntechnik, der seine Endprodukte in über 50 Länder exportiert. Am direktesten trifft die Feststellung auf den Rohstoff Stahl zu. Rund 500 bis 600 Tonnen jährlich werden in Tenniken verarbeitet. Die Lieferzeiten sind momentan enorm, die Preise horrend. Wolf ist froh, dass er die Entwicklung gleich zu Beginn des Jahres erkennen konnte und frühzeitig den Bedarf für das ganze Jahr 2021 decken konnte. Die Rego-Fix deckt sich mit qualitativ hochwertigem Stahl aus dem EU-Raum ein, ein Ausweichen auf andere Märkte kommt deshalb nicht infrage. «Noch Ende 2020 hat nichts auf einen derartigen Engpass hingedeutet, die Signale kamen erst in den ersten beiden Wochen 2021. Da war dann schnelles Handeln gefragt.» Ein Händler, der schon gegen 40 Jahre im Geschäft ist, habe ihm gesagt, dass er einen derart abrupten Lieferengpass für den Rohstoff Stahl noch nie erlebt habe. «IM JANUAR WAR SCHNELLES HANDELN GEFRAGT. WIR HABEN GENÜGEND VORBESTELLT.» Oliver Wolf, Einkausleiter Rego-Fix AG Michel Schwarzentruber (oben rechts) hat das Material für das ganze Jahr 2021 eingelagert. Gilles Greder von der Syngenta (unten rechts) musste hochflexibel bleiben. Bilder: zVg Die Gründe für die Situation sind vielseitig. Coronabedingt ist die Produktion im vergangenen Jahr zurückgefahren worden, die Lager haben sich gegen Ende Jahr geleert. Seit Anfang Jahr ist die Nachfrage markant gestiegen, weil viele die Ausfälle des vergangenen Jahres kompensieren möchten. Eine Kombination, die nicht aufgeht. Jetzt noch Stahl zu besorgen ist eine Herausforderung und kostspielig. Wer keine langfristigen Rahmenverträge in der Tasche hat, muss sich dem Markt beugen. Oliver Wolf rechnet damit, dass sich die Situation beim Stahl frühestens ab Sommer erholen wird. Von Lieferengpässen berichtet er indes auch bei Kunststoffkomponenten, Schleifscheiben, elektrotechnischen Teilen oder Papier für Bedienungsanleitungen, die die Rego-Fix für ihre Produktion benötigt. Bislang konnte durch vorsorgliche Einkaufspolitik und erhöhte Lagerbestände die Produktion gewährleistet werden. «Wir haben genügend vorbestellt», sagt Wolf. Standortvorteil nutzen Gilles Greder, Site Manager bei Syngenta in Muttenz, bestätigt, dass es momentan «nicht viel braucht», um die Lieferketten zu bremsen. Seine Firma war zuletzt auch vom Schiffsstau am Suezkanal betroffen. Für Syngenta bestimmtes Material war auf dem festgefahrenen Schiff «Ever Given» gelagert. «Wenn etwas blockiert ist, weiss man nicht, wann geliefert wird», sagt Greder. Covidbedingt war Syngenta von einem lokalen Lockdown in China betroffen. Dort produziertes Rohmaterial konnte nicht zum Hafen transportiert werden. Die Firma hat auf die Lieferengpässe pragmatisch reagiert. «Wir greifen für lieferkritische Stoffe verstärkt auf Anbieter in Europa zurück.» Dazu ist man dazu übergegangen, neuere Produkte vermehrt an den eigenen Produktionsstandorten herzustellen. So hat Syngenta vor einem Jahr den Produktionsstandort Muttenz/Schweizerhalle übernommen. Der Standort bietet dabei wichtige Vorteile, unter anderem für die direkte Versorgung mit einigen Grundchemikalien wie Salzsäure, Natronlauge oder Wasserstoff. «Wir sind an der Quelle», drückt sich Greder dazu aus. «WIR GREIFEN FÜR LIEFERKRITISCHE STOFFE VERSTÄRKT AUF ANBIETER IN EUROPA ZURÜCK.» Gilles Greder, Standortleiter Syngenta Muttenz/Schweizerhalle «Mit Flexibilität und verschiedenen Anpassungsschritten sind wir im Moment gut unterwegs und konnten gewisse Unwägbarkeiten auffangen. Wir mussten die Produktion noch zu keinem Moment stoppen», sagt Greder. Wichtig sei es, immer dranzubleiben und nicht einfach zu bestellen und dann abzuwarten. Je nach Rohmaterial bestehen teilweise über Jahre laufende langfristige Lieferverträge, gewisse Stoffe jedoch muss man je nach Kampagne auch kurzfristiger besorgen. Dass es aufgrund der angespannteren Lage zu markanten Preisaufschlägen gekommen sei, hat Greder in seiner Branche bislang nicht beobachten können. Mittelfristig geht der Standortleiter nicht davon aus, dass sich an der Wichtigkeit der Produktionsstandorte in China und Asien aufgrund der aktuellen Probleme etwas komplett ändern wird. «Es gibt dort riesige Kapazitäten, die Produktion wird besser, effizienter, sicherer und umweltbewusster, gerade die Chinesen sind dort momentan sehr konsequent. Und Covid-19 wird irgendwann vorbei sein.» Entscheidend ist aber auch in Zukunft die Balance zwischen dem Risiko von Lieferengpässen und den Vorteilen der kostentechnisch sehr kompetitiven Produktion in Asien. «Für den Standort Schweiz gilt es, durch Zuverlässigkeit kombiniert mit Innovation unsere Attraktivität weiter zu steigern», sagt Greder abschliessend. Probleme bei langfristigen Offerten Durchaus ernst zu nehmende Probleme gibt es auch in der Holzindustrie. Michel Schwarzentruber, Geschäftsführer der Hinze Schreinerei GmbH in Tecknau, spricht von «riesigen Engpässen» in einzelnen Segmenten, insbesondere bei Dreischichtplatten, aber auch bei Konstruktionsvollholz (KVH) für die Zimmerleute. Schwarzentruber spricht davon, dass sich die Lieferzeiten teilweise auf 12 bis 16 Wochen verlängert hätten, bei einzelnen Teilen wird man gar auf das nächste Jahr vertröstet. Durch die Verknappung des Angebotes haben sich auch die Preise erhöht, Schwarzentruber gibt die Aufschläge je nach nachgefragtem Material zwischen 2 und 22 Prozent an. Seine Firma hat für die Situation dank guter Marktpräsenz und engen Kontakten zu Händlern eine pragmatische Lösung finden können: «Wir haben ganz einfach sämtliches Material für unsere fixen Aufträge in diesem Jahr vorbestellt und an Lager genommen», so Schwarzentruber. Grössere Schwierigkeiten sieht er deshalb eher für die Jahre 2022 und 2023. «Es ist aufgrund der momentanen Situation in Sachen Lieferzusagen, aber auch in Bezug auf die Preisentwicklung, fast nicht möglich, verbindliche Offerten für diesen Zeitraum auszustellen.» Einzelne Lieferanten würden derzeit keine Neukunden mehr bedienen und ihre Lieferkontingente beschränken, um «Hamsterkäufen» vorzubeugen. Die Problematik habe im Herbst 2020 eingesetzt und sich nun noch zusätzlich akzentuiert. Als Gründe in der Holzindustrie nennt Schwarzentruber neben coronabedingten Produktionsausfällen auch den Handelsstreit zwischen den USA und Kanada. Die Amerikaner würden deshalb relativ offensiv den europäischen Markt bearbeiten und die Nachfrage zusätzlich erhöhen. Diese führe zu einer zusätzlichen Verknappung des Angebots für die hiesigen Abnehmer. Das meiste Holz aus europäischer Produktion stammt mittlerweile aus dem osteuropäischen Raum. Daniel Schaub ANZEIGE BOOST YOUR DAY www.boost-delivery.ch Snacks Poke Bowls Salate Daily Pasta Daily Soup Sandwiches eat & drink Die neue Food Bar. Die Food Bar BOOST ist in Pratteln im Haus der Wirtschaft an der Hardstrasse 1; Das Angebot ist eine gastronomische Reise um die Welt. Die Küche ist kreativ, saisonal und frisch. Und lecker! SO GEHT’S Sandwiches, Pasta, Suppe, Poke Bowls, Ramen und Salat müssen vorerst auf www.boost-delivery.ch bis 9 Uhr vorbestellt und können von 11.30–14 Uhr an der Theke abgeholt werden. Müsli, Snacks, Frühstück und Getränke sind ohne Vorbestellung von 7 bis 16 Uhr erhältlich. Zahlart: Visa, V Pay, Mastercard, Maestro, Twint Parkplätze hat es genug und zu Fuss ist das BOOST drei Minuten vom Prattler Bahnhof entfernt (beim Kunimatt-Kreisel).
12. Mai 2021 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 15 POLIT-KOLUMNE So gehts nicht: Nach der Tat hält der Schweizer Rat … Wenn , s doch nur so einfach wäre: «Die auswärtigen Angelegenheiten sind Sache des Bundes.» So steht , s im Abschnitt über «Beziehungen zum Ausland» in der Bundesverfassung (Artikel 54 BV). Doch dann folgt bereits eine erste Relativierung der vermeintlich ausschliesslichen Zuständigkeit der sieben Exekutivmitglieder: «Er (der Bundesrat) nimmt Rücksicht auf die Zuständigkeiten der Kantone und wahrt ihre Interessen.» Und Artikel 55 BV schränkt die Handlungskompetenzen des Bundesrates und der Kantone weiter ein: «Die Kantone wirken an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit, die ihre Zuständigkeiten oder ihre wesentlichen Interessen betreffen. Der Bund informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend und holt ihre Stellungnahmen ein. Den Stellungnahmen der Kantone kommt besonderes Gewicht zu, wenn sie in ihren Zuständigkeiten betroffen sind. In diesen Fällen wirken die Kantone in geeigneter Weise an internationalen Verhandlungen mit.» Schliesslich liest man in Artikel 56 BV: «Die Kantone können in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge schliessen. Diese Verträge dürfen dem Recht und den Interessen des Bundes sowie den Rechten anderer Kantone nicht zuwiderlaufen.» «JETZT SIND DIE SIEBEN AMTIERENDEN AM DRÜCKER UND NIEMAND ANDERER.» Peter Amstutz* Alles klar? Keine Rede! Nochmals unter «Beziehungen zum Ausland» stösst man in der BV noch auf Artikel 184: «Der Bundes rat besorgt die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung; er vertritt die Schweiz nach aussen. Er unterzeichnet die Verträge und ratifiziert sie. Er unterbreitet sie der Bundesversammlung zur Genehmigung.» Im Bundesgesetz über die Bundesversammlung, Abschnitt «Information und Konsultation im Bereich der Aussenpolitik», findet man (Artikel 152) weitere Hürden: «Die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen und der Bundesrat pflegen den gegenseitigen Kontakt und Meinungsaustausch. Der Bundes rat informiert die Ratspräsidien und die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen regelmässig, frühzeitig und umfassend über wichtige aussenpolitische Entwicklungen. (...) Der Bundesrat konsultiert die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen zu wesentlichen Vorhaben sowie zu den Richt- und Leitlinien zum Mandat für bedeutende internationale Verhandlungen, bevor er dieses festlegt oder abändert. Er informiert diese Kommissionen über den Stand der Realisierung dieser Vorhaben und über den Fortgang der Verhandlungen. (...) Die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen (...) können vom Bundesrat verlangen, dass er sie informiert oder konsultiert.» Das alles ist für «Otto Normalstimmbürger» nicht unbedingt zwingendes staatsbürgerliches Grundwissen. Wichtig, weil verbindlich, ist es trotzdem. Vor allem in Bezug auf jenen Bereich, der davon gar nicht berührt wird, wenn man sich etwa in den immer anspruchsvolleren Fragenkatalog zum weiteren Umgang mit dem fertig verhandelten Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) vertiefen möchte. Dort findet man beispielsweise nichts von Erwartungen der politischen Verantwortungsträger an ehemalige oder amtierende Spitzenkräfte der Wirtschaft in Verbänden oder Unternehmen bezüglich der Aussenpolitik. Normalerweise wäre das kaum aufgefallen oder gar zu beanstanden. In der Schlussphase des allerletzten Ringens um das (oder auch gegen ein) EU-Rahmenabkommen aber ist höchste Aufmerksamkeit angezeigt. Wenn sich sonst diskret wirkende Kräfte auf der Showbühne der politischen Willensbildung in letzter Minute mit eigentümlichen Vorschlägen zu produzieren beginnen, trägt das vor allem zur Verunsicherung des Souveräns bei. Zum Beispiel die hochproblematische Idee, man könnte das weitherum beargwöhnte Rahmenabkommen sozusagen für eine Probephase von vielleicht zehn Jahren genehmigen und bei Nichtgefallen einfach später wegschmeissen. «Nach der Tat hält der Schweizer Rat», etwa so würde dieser Weg direkt in die Rechtsunsicherheit führen. Was man will, kann man mit zwei Buchstaben für Ja erhalten; was man nicht will, ist mit vier Buchstaben für Nein zu verwerfen. Gleichermassen gar nicht hilfreich sind Medienkapriolen, die mit wohlfeiler Hilfe ehemaliger Bundesratsmitglieder aufgeführt werden. Jetzt sind die sieben Amtierenden am Drücker und niemand anderer. Dass sie aufgrund ihrer Funktionen (Bundespräsident, Aussenminister, Justizministerin) den Aussenpolitischen Kommissionen vertieft Rechenschaft abgeben und Antworten gestützt auf die kollegiale Willensbildung liefern sollen, ist nur recht und billig. Aber alle sieben einzeln oder gemeinsam «vorzuladen», wie das von einer Berner FDP-Nationalrätin gewünscht wurde, ist nicht nur masslos übertrieben, sondern auch zwecklos. Vom «regierenden» Kollegium erhält man bis auf Weiteres, falls es richtig funktioniert, ohnehin nur siebenmal die gleichen Antworten. Und für unterschiedliche Positionsbezüge samt anschliessender Kakaphonie besteht erst recht kein Bedarf. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Das Gesetz sieht bei Forderungen aus Handwerksarbeiten eine fünfjährige Verjährungsfrist vor. Gemäss dem Bundesgericht ist der Anwendungsbereich der verkürzten Verjährungsfrist für Handwerksarbeiten aber sehr klein. Neue Bundesgerichtspraxis bei Verjährungsfrist Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Grundsätzlich verjähren Forderungen mit Ablauf von zehn Jahren (Art. 127 OR). Für Forderungen aus Handwerksarbeit sieht das Gesetz aber eine kürzere Verjährungsfrist von fünf Jahren vor (Art. 128 Ziff. 3 OR). Der Gesetzgeber sah die verkürzte Verjährungsfrist vor, weil Forderungen aus einem Handwerksvertrag üblicherweise rasch erfüllt werden und die Parteien weder einen schriftlichen Vertrag aufsetzen noch die Quittungen lange aufbewahren. Da diese ratio legis gemäss dem Bundesgericht aber mittlerweile als überholt gilt, ist der Anwendungsbereich von Art. 128 Ziff. 3 OR eng auszulegen. Begriff der «Handwerksarbeit» Gemäss Bundesgericht zeichnet sich der Begriff der «Handwerksarbeit» nach Art. 128 Ziff. 3 OR dadurch aus, dass die manuelle Tätigkeit, die mit oder ohne Werkzeug ausgeführt wird, die übrigen Leistungen, wie die maschinellen, organisatorischen oder administrativen, über- oder zumindest aufwiegt. Handwerksarbeit umfasst somit ausschliesslich Tätigkeiten, die keine planerischen (personellen oder terminlichen) Massnahmen und keine Abstimmung mit anderen Berufsständen erfordern und somit ohne besondere administrative Mittel ausgeführt werden können. Ob die Arbeit von einem Handwerker im herkömmlichen Sinn erbracht wurde, spielt demgegenüber keine Rolle. Entscheid vom 26. November 2020 Das Bundesgericht bestätigte mit Entscheid 4A_321/2020 vom 26. November 2020, dass der Begriff der Handwerksarbeit gemäss Art. 128 Ziff. 23 OR eng auszulegen ist. Es hatte die Frage zu beurteilen, ob Schreinerarbeiten, die im Rahmen des Wiederaufbaus eines durch einen Brand zerstörten Chalets erbracht wurden, der fünf- oder zehnjährigen Verjährungsfrist unterliegen. Die vorgenommenen Schreinerarbeiten waren sehr umfangreich. Sie mussten deswegen von einem professionellen Schreinereiunternehmen mit einer bestimmten Grösse erbracht werden. Da die Arbeiten im Ganzen eine Fläche von rund 450 m 2 umfassten, wurden bis zu 16 Mitarbeiter eingesetzt. Die Arbeiten erforderten einen Einsatz von professionellen Maschinen und verschiedenem Werkzeug. Gemäss dem Bundesgericht stellen die Arbei- ten – trotz einzelnen nach Mass ausgeführten Verrichtungen – wegen der überwiegenden Planungs- und Koordinationsmassnahmen keine Handwerksarbeit im Sinne von Art. 128 Ziff. 3 OR dar. Sie verjähren darum erst mit Ablauf von zehn Jahren. Fazit: sorgfältige Prüfung nötig Das Bundesgericht bestätigt mit diesem Entscheid erneut, dass das allgemeine Verständnis von Handwerksarbeit vom Begriff der Handwerksarbeit nach Art. 128 Ziff. 3 OR abweicht. Ob die Forderung aus Handwerksarbeit verjährt ist oder nicht, ist ab sofort genau zu prüfen und nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. In der Regel ist neu wohl eher von einer Verjährungsfrist von zehn Jahren auszugehen. Das Legal Team von sechs Rechtsanwälten im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Dr. Dominik Rieder geleitet und besteht weiter aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzelmann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Sie schreiben regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» über aktuelle rechtliche Themen. Kontakt zum Legal-Team: Wirtschaftskammer Baselland KMU-Dienstleistungen Dr. Dominik Rieder Head Legal Wirtschaftskammer Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: d.rieder@kmu.org Landrat Andreas Dürr ist Rechts anwalt und Notar in der Kanzlei Battegay Dürr AG und Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Patrick Herr, Daniel Schaub, Fabienne Steiger Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.
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