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Standpunkt No 521, 12. Mai 2021

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12 | Standpunkt der Wirtschaft KMU-WIRTSCHAFT 12. Mai 2021 KMU-NACHRICHTEN Andreas Zbinden neuer BGV-Vorsitzender Die Verwaltungskommission der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) hat Andreas Zbinden zum neuen Vorsitzenden der Geschäftsleitung gewählt. Der derzeitige Partner und Leiter Marktgebiet Jura Nord in der BDO AG tritt per Mitte September 2021 die Nachfolge von Sven Cattelan an, der die BGV seit 2017 führt und dieses Jahr in den Ruhestand geht. Der 54-jährige Zbinden ist eidg. dipl. Treuhandexperte und bringt eine langjährige Erfahrung als CEO und Geschäftsleitungsmitglied mit. Er ist langjähriges Mitglied der von Christian Pestalozzi präsidierten BGV-Verwaltungskommission. «Wir haben einen Vorsitzenden ernannt, der menschlich und fachlich ausgezeichnet zur BGV passt und gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Geschäftsleitung die BGV zielorientiert weiterentwickeln kann», sagt Pestalozzi. ds Ausbildungszentrum wird ausgebaut Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat einen Beitrag von 365 900 Franken an den Um- und Ausbau des regionalen Ausbildungszentrums für Berufe der Haustechnik in Liestal gesprochen. Damit stärkt der Kanton die duale Berufsbildung weiter und leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Fachkräftebedarfs. Die «suissetec nordwestschweiz» ist die regionale Organisation der Arbeitswelt für die Gebäudetechnikberufe. In ihren beiden Ausbildungszentren in Liestal und Basel führt sie sowohl die überbetrieblichen Kurse (ÜK) als auch die praktischen Qualifikationsverfahren durch.pd SOCIAL-MEDIA-POST DER WOCHE 50 JAHRE E-MAIL – Die elektronische Post dominiert den heutigen Geschäftsalltag. Seit der ersten verschickten E-Mail 1971 sind 50 Jahre vergangen. Und täglich wächst der Posteingang. Jeden Tag 319 Milliarden Mails Videokonferenzen, Chats, soziale Medien – die Kommunikationskanäle werden vielseitiger, doch die gute alte E-Mail bleibt der wichtigste Kanal in der Berufswelt. Eine Studie des deutschen Portals Bitkom brachte jüngst zutage, dass bei Berufstätigen durchschnittlich pro Tag 26 E-Mails eingehen, Tendenz noch immer steigend. Vor drei Jahren waren es im Schnitt 21 Mails pro Tag, 2014 noch 18 Mails. Jeden Tag werden weltweit sagenhafte 319 Milliarden Mails verschickt, von privaten und geschäftlichen Accounts. Das Portal Statista rechnet damit, dass es bis 2024 nochmals rund 40 Milliarden mehr sein werden, also 361 Milliarden E- Mail-Nachrichten jeden Tag. Auch 50 Jahre nach dem ersten Versand einer E-Mail durch den Engländer Ray Tomlinson bleibt der Versand an eine @-Adresse ungebremst beliebt, selbst wenn es heute weit effizientere Kommunikationswege gäbe und die E-Mail-Flut viele an ihre Grenzen bringt. @ feiert 50. Geburtstag Der berühmte «Affenschwanz», wie er etwa auch in der Schweiz genannt wird, wurde 1971 mehr aus Zufall zu einem heute unverzichtbaren Synonym für den E-Mail-Verkehr. Das Zeichen wurde schon im Mittelalter als Masseinheit verwendet, die Mauren verwendeten es später für Wein – und Tomlinson suchte damals nach einem noch ungenutzten Zeichen im Schriftsatz amerikanischer Fernschreiber (ASCII). Dabei stiess er auf das @ und benutzte es als klare Trennung zwischen Benutzername und einer Domain hinter dem @, die ursprünglich meist den Grossrechner des Betriebs oder FÜNF TIPPS GEGEN DIE E-MAIL-FLUT Der Engländer Roy Tomlinson hat 1971 die erste «E-Mail» verschickt, allerdings noch in einem internen Netzwerk. Populär wurde die E-Mail erst mit dem Siegeszug des Internets. Instituts bezeichnete, bei dem die Person arbeitete. Tomlinson war als Mitglied des Forschungsunternehmens Bolt, Beranek and Newman (BBN) an der Entwicklung des Betriebssystems Tenex beteiligt, das auf vielen verbundenen Rechnern zur Verfügung stand, und beschäftigte sich dabei ganz nebenbei mit einem Programm für die Übermittlung von Nachrichten unter den Benutzern des Grossrechners und dem Protokoll CPYNET für die Übertragung von Dateien zwischen Computern. Eine Mailbox war seinerzeit nichts weiter als eine einzelne Datei, die • Schreiben Sie selbst weniger E-Mails und vermeiden Sie, unnötige Konversation per Mail abzuwickeln. Überlegen Sie, wo eine Mail sinnvoll ist und wo ein Teamchat oder ein fixer Anruf sinnvoller ist. • Wählen Sie die Empfängerinnen und Empfänger sorgfältig aus. Wer gehört in eine Kopie (CC) und wer in eine Blindkopie (BCC)? Welcher Verteiler wird genutzt? Wie wird geantwortet? Engen Sie den Adresskreis so weit wie möglich ein. • Kommunikationsregeln im Team helfen, um im Arbeitsalltag den Informationsfluss effizient zu halten. Es sollte festgelegt werden, wie formuliert wird, wer, wie und wann in den Adressatenkreis gehört, welche Antwortzeiten erwünscht sind und was von welchem Empfängerkreis erwartet wird (z.B. müssen die im CC oder BCC einkopierten Personen nicht antworten). • Nutzen Sie die Abwesenheitsnotizen. Wer in die Ferien fährt, krank oder auf einer Dienstreise ist und die E-Mails nicht liest (oder während einer konzentrierten Arbeitsphase auch mal nicht lesen will), sollte informierende Abwesenheitsnotizen einrichten. So werden lästige Nachfragen vermieden. • Private und berufliche E-Mails sollten getrennt werden. Nutzen Sie verschiedene Postfächer und Zieladressen. Das ist auch in der Beantwortung nützlich und verhindert, dass die Leute nicht wissen, wo sie Sie kontaktieren sollen. nur ein Benutzer lesen konnte. Tomlinson kam auf die Idee, CPY- NET so zu ändern, dass es vorhandene Dateien ergänzen konnte und es dann in die Übermittlung einzuarbeiten. Sechs Stunden hat er dafür nach eigenen Angaben bloss programmiert. Siegeszug begann mit Internet Die erste Anwendung dieser Kombination war eine Nachricht von Tomlinson an seine Kollegen, in der er Ende 1971 mitteilte, dass man nun Nachrichten übers Netzwerk senden konnte, indem man dem Benutzernamen des Adressaten das Zeichen «@» und den Hostname des Computers anfügte. Das war vor allem für die interne Kommunikation innerhalb eines geschlossenen Netzwerks hilfreich. An eine Erfolgsgeschichte glaubte damals niemand, doch die E-Mail war geboren. Und auch wenn 1976 Queen Elizabeth das erste Staatsoberhaupt war, die eine elektronische Mailnachricht versenden durfte, blieb die Erfindung zwei Jahrzehnte lang ein Tool für Insider. Erst mit der Verbreitung des Internets ab Anfang der 1990er-Jahre begann die Popularisierung der E-Mail, der Siegeszug hält bis heute an und hat den Horizont scheinbar noch immer nicht erreicht. Interessant: Über die Hälfte aller verschickten Mails sind Spam- Mails. Erstmals trat diese lästige Erscheinung im Jahr 1994 auf, heute ärgert sie die ganze Welt. Die meisten Spam-Mails kommen von Servern Bild: zVg aus China und kaum ein Spam-Filter schafft es, sie ganz aus dem Posteingang fernzuhalten. Daniel Schaub SO NENNT DIE WELT DAS @ Deutsch Affenschwanz, Klammeraffe, Affenohr Niederländisch apenstaartje (Affenschwänzchen) Polnisch malpa, malpka (Affe oder Äffchen) Litauisch eta (Klammeraffe) Kroatisch manki (vom Englischen: monkey; Affe) Italienisch chiocciola (Schnecke) Schwedisch Kanelbulle (Zimtschnecke) Koreanisch golbaengi (Wellhornschnecke) Spanisch und Portugiesisch arroba (früheres Zeichen für ein Viertelpfund, auch in Südamerika) Französisch arrobe, arobas (siehe oben) Dänisch snabel-a (Elefantenrüssel-A) Isländisch filseyra (Elefantenohr) Finnisch kissanhäntä (Katzenschwanz) Türkisch kuyruklu a (A mit Tierschwanz) Russisch sobaka, sobacka (Hund oder Hündchen) Griechisch papaki (Entlein) Ungarisch kukac (Wurm) Serbisch ludo-A (verrücktes A) Slowakisch, Tschechisch zavinác (Rollmops) Norwegisch krøllalfa (Kringel-Alpha) Hebräisch keruchith (Strudel) Japanisch naruto (Wasserwirbel) ANZEIGE Erfolgreich inserieren im Mit Ihrer Botschaft im Standpunkt der Wirtschaft erreichen Sie: – Rund 35000 Adressen mit Schwerpunkt im Wirtschaftsgebiet Nordwestschweiz – Entscheidungsträger der regionalen KMU-Wirtschaft – 10 000 Mitglieder der Wirtschaftskammer Baselland – Eine wirtschaftlich interessierte Qualitätsleserschaft – Sowohl B2B-Kunden wie Konsumentinnen und Konsumenten Als Mitglied der Wirtschaftskammer Baselland profitieren Sie von attraktiven Rabatten! 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12. Mai 2021 ARBEITGEBER BASELLAND Standpunkt der Wirtschaft | 13 EDITORIAL Interessiert uns der Basler Mindestlohn? CORONAVIRUS – Eine repräsentative Umfrage des Online-Vergleichsportals comparis.ch zeigt: Es arbeiten grossmehrheitlich kaum mehr Erwerbstätige zu Hause als vor der Corona-Pandemie. Immobilienexperten glauben nicht an einen nachhaltigen Home office-Boom, der die Coronakrise überdauern würde. Homeoffice: mehr Hype als Trend Dominik Rieder, Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Am kommenden 13. Juni befindet das Stimmvolk im Kanton Basel-Stadt über die Einführung eines kantonalen Mindestlohns. Die Initiative fordert einen minimalen Stundenlohn von 23 Franken, der Gegenvorschlag einen solchen von 21 Franken. Vor allem die Chancen des Gegenvorschlags, in Basel-Stadt angenommen zu werden, scheinen intakt zu sein. Muss uns das im Kanton Basel-Landschaft interessieren? Durch einen Mindestlohn steigt der Preis für die Arbeit, ohne dass damit eine Effizienzsteigerung verbunden wäre. Dass das ökonomisch nicht aufgehen kann, leuchtet ein. Eine primäre Folge davon wird sein, dass Arbeitgeber verstärkt versuchen müssen, Arbeiten durch Maschinen erledigen zu lassen. Noch mehr Touchscreens also, welche die Kunden selber bedienen müssen. Unabhängig davon ist der staatliche Mindestlohn ein Angriff auf die Errungenschaft der Sozialpartnerschaft, welche es zulässt, branchen- und regionenspezifische Lösungen zu finden, auch betreffend Mindestlöhne. Überdies mindert ein Mindestlohn die Attraktivität der Berufslehre, wenn ungelernte Jugendliche plötzlich über 4000 Franken im Monat verdienen können. Beides, Sozialpartnerschaft und Berufslehre, sind ganz entscheidende Pfeiler des schweizerischen Erfolgsmodells. Kurzfristig könnte die Einführung eines städtischen Mindestlohns für das Baselbiet sogar positive Folgen haben, da Unternehmen ihre Sitze in den Kanton Basel-Landschaft verlegen und so Arbeitsplätze erhalten könnten. Allerdings ist dies zu kurz gedacht. Im Baselbiet soll die Einführung eines kantonalen Mindestlohns diesen Herbst im Landrat diskutiert werden. Bereits wurde seitens der Baselbieter Sozialdemokraten angekündigt, dass sie bei einem negativen Entscheid des Landrats eine Volksinitiative lancieren wollen. Wer in den vergangenen Monaten Zeitungen gelesen, Online-Portale durchstöbert oder Fernsehen geschaut hat, hätte den Eindruck gewinnen können, die ganze Schweiz arbeite derzeit vom Homeoffice aus. Doch dem ist nicht so. Tatsächlich arbeitet derzeit nur die Hälfte (50,9 Prozent) aller Erwerbstätigen mehr als einen halben Tag pro Woche von zu Hause aus. Gegenüber 2019 (42,2 Prozent), als beim Stichwort «Corona» vornehmlich noch an ein mexikanisches Bier gedacht wurde, sind dies nur knapp 9 Prozentpunkte mehr. Dies ist das Resultat einer repräsentativen Umfrage, die comparis.ch, das Schweizer Online-Vergleichsportal, hat durchführen lassen. «Einen nachhaltigen Homeoffice-Boom sehe ich deshalb nicht», wird Immobilienexperte Frédéric Papp in der Comparis-Medienmitteilung vom vergangenen 15. März zitiert. Viele pendeln weiter zur Arbeit Obwohl der Bundesrat die Arbeitgeber im vergangenen Januar verpflichtet hat, Homeoffice anzuordnen wo das möglich ist, sind viele Büroarbeitende ihrem Tisch im Unternehmen treu geblieben. Der Anteil der Erwerbstätigen, die mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit daheim verbringen, ist gemäss der Umfrage ebenfalls nur um 16 Prozentpunkte angestiegen (37,3 gegenüber 21,4 Prozent). «Diese Zahlen belegen, dass nach wie vor viele zur Arbeit pendeln», sagt Frédéric Papp. Comparis hat die Personen, die 2019 oder 2021 Arbeitszeit im Homeoffice zugebracht hatten, auch befragt, wie sie es mit der Heimarbeit halten würden, wenn die Corona krise einmal überwunden sei. Demnach schätzen gut 60 Prozent der Befragten, dass sie auch nach dem Lockdown mindestens einen halben Tag pro Woche im Homeoffice verbringen Trotz Corona arbeitet in der Schweiz derzeit nur die Hälfte aller Erwerbstätigen mehr als einen halben Tag pro Woche von zu Hause aus. Bild: zVg werden. Rund ein Viertel der Personen rechnet damit, mindestens die Hälfte der Arbeitszeit daheim zu leisten und gut 20 Prozent sehen ihren Homeoffice-Anteil bei unter 10 Prozent. «Diese Schätzwerte liegen im Vergleich zu den erhobenen Homeoffice- Anteilen für 2019 zwar höher. Daraus einen nachhaltigen Homeoffice- Boom abzuleiten, ist aber übertrieben», sagt Papp. Von Credit Suisse bestätigt Diesen Nicht-Trend bestätigt auch die im vierten Quartal 2020 durchgeführte Umfrage des «Monitor Schweiz» der Grossbank Credit Suisse. Demnach beabsichtigt zwar ein Drittel der KMU, nach der Pandemie «etwas» mehr Homeoffice zu ermöglichen aber deutlich weniger als WER ZAHLT FÜR DAS HEIMBÜRO? Ein produktives Homeoffice verlangt nach einem gut ausgestatteten Arbeitsplatz zu Hause. Laut einem Bundes gerichtsentscheid aus dem Jahr 2019 müssen Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen, wenn sie den Angestellten keinen Büroplatz zur Verfügung stellen, und wenn diese dadurch im Homeoffice arbeiten müssen. Eine Umfrage des «Monitor Schweiz» von Credit Suisse zeigt, dass knapp 10 Prozent wollen ihr Angebot «deutlich» ausbauen. Vor diesem Hintergrund seien auch die in den vergangenen Monaten geäusserten Prognosen, wonach Büroliegenschaften künftig vermehrt leer stehen, zu relativieren, sagt Frédéric Papp von Comparis. Reto Anklin ein Drittel der KMU «eher» bereit wäre, einen Teil der Homeoffice-Kosten ihrer Mitarbeitenden zu tragen. Ebenfalls von grosser Bedeutung ist das Thema IT-Sicherheit, denn mit der Zunahme der Personen, die während des Lockdowns im Homeoffice arbeiten, ist auch die Anzahl Cyberattacken gestiegen. 42 Prozent der befragten KMU geben entsprechend an, dass sie dem Umgang mit Cyberrisiken seit Covid- 19 vermehrt Aufmerksamkeit schenken. ra Lehnt das städtische Stimmvolk das Ansinnen ab, dürfte die Vorlage im Kanton Basel-Landschaft einen noch schwereren Stand haben respektive die Initiative gar nicht erst lanciert werden. Führt Basel-Stadt allerdings einen staatlichen Mindestlohn ein, müssen wir damit rechnen, dass sich auch das Baselbiet mit diesem Evergreen der Sozialdemokraten auseinandersetzen muss. Immerhin eine Gelegenheit, die Vorteile der Sozialpartnerschaft breiten Kreisen wieder in Erinnerung zu rufen. ARBEITGEBERVERBAND BASELLAND Arbeitgeber Baselland versteht sich als Dienstleister für Arbeitgeber im Kanton Basel-Landschaft. Die Angebote von Arbeitgeber Baselland stehen allen arbeitgebenden Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland zur Verfügung. Dr. Dominik Rieder Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Haus der Wirtschaft Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: +41 61 927 64 75 E-Mails: info@arbeitgeber-bl.ch d.rieder@kmu.org www.kmu.org/arbeitgeber-bl SEMINAR ARBEITSRECHT – Am Arbeitsrechtsseminar vom kommenden 9. Juni referieren Markus Prazeller und David Hug von der Kanzlei Wagner Prazeller Hug zum Thema «Kündigung und Sperrfristen». Das Kündigungs-Einmaleins für Arbeitgeber Das von Arbeitgeber Baselland organisierte Seminar Arbeitsrecht vom kommenden 3. Juni befasst sich mit einem für Arbeitgeber wichtigen wie auch schwierigen Thema: den Kündigungen. Im Schweizer Arbeitsrecht gilt grundsätzlich eine Kündigungsfreiheit. Diese wird aber durch zahlreiche Sonderbestimmungen eingeschränkt und relativiert. Heikle Fragen trotz klarer Regeln Für Arbeitgeber stellen sich betreffend der Kündigung – trotz vermeintlich klarer gesetzlicher Regelungen – immer wieder heikle Fragen. Die beiden erfahrenen Anwälte der Kanzlei Wagner Prazeller Hug, Markus Prazeller und David Hug, berichten aus ihrem breiten Erfahrungsschatz zu diesem Thema und geben Einblicke und Fallbeispiele aus ihrer Praxis. Zudem werden nach dem Vortragsteil die Teilnehmenden genügend Möglichkeiten haben, um Fragen aus ihrem beruflichen Alltag zu stellen und Antworten dazu zu erhalten. Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wie eine Kündigung durchgeführt werden muss, damit sie rechtlich auch korrekt ist. Die Erfahrung zeigt, dass immer wieder Fehler in Bezug auf die Kündigung während einer Sperrfrist gemacht respektive die Frist falsch berechnet wird. Solche Fehler können für einen Arbeitgeber weitgehende finanzielle Folgen haben. In jüngerer Vergangenheit wurden immer mehr gesetzliche Bestimmungen eingeführt, welche es für einen Arbeitgeber noch anspruchsvoller machen, Arbeitsverhältnisse aufzulösen. Hier will das Seminar anknüpfen. Unliebsamen Folgen vorbeugen Das Seminar befasst sich mit dem Thema Kündigung und geht dabei insbesondere auf Fragen der Sperrfristen und Missbräuchlichkeit der Kündigung ein. Ziel ist es, den Teilnehmern das Kündigungs-Einmaleins für Arbeitgeber – auch anhand konkreter Fallbeispiele – verständlich zu vermitteln, damit unliebsame Rechtsfolgen vorgebeugt werden können. dr Markus Prazeller (l.) und David Hug von der Kanzlei Wagner Prazeller Hug. Bilder: zVg PROGRAMM UND ANMELDUNG Seminar Arbeitsrecht «Kündigung und Sperrfristen» Mittwoch, 9. Juni 2021, im Haus der Wirtschaft in Pratteln 16.00 Begrüssung und Einführung 16.10 Das Kündigungs-Einmaleins für Arbeitgeber 16.40 Sperrfristen und Kündigung 17.15 Diskussionsrunde 17.30 Apéro Das Seminar kostet für Mitglieder der Wirtschaftskammer 150 Franken, für Nicht-Mitglieder 190 Franken. Anmeldungen sind bis Montag, 7. Juni 2021, möglich per E-Mail an: info@arbeitgeber-bl.ch Bei Fragen steht Ihnen Dominik Rieder, Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland, zur Verfügung. Telefon: 061 927 65 22 E-Mail: d.rieder@kmu.org

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