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Standpunkt 595 25. April 2025

Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

Standpunkt 595 25. April

SCHWEIZERISCHE25. April 2025 Die Zeitung für KMU | Regionalbund | Standpunkt-Ausgabe Nr. 595 | 28. JahrgangAZB 4133 PrattelnPost CH AGDIE MEINUNGMut zurSteuerungLANDRAT – Sechs Vorstösse sollen die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) neu ausrichten.Die Kritik: lange Verfahren, fehlende Steuerung, mangelnde Transparenz. Die Forderung: ein Kurswechselfür mehr Verbindlichkeit, Beteiligung und Vertrauen in die Planung.Kritik an der BUD wird lauterVon Christoph Buser,DirektorWirtschaftskammerBasellandDer Rückzug des Projekts Campus Dreispitzwar kein gewöhnlicher Entscheid – sondernein Warnsignal. Für Investoren, Eigentümerund Unternehmen im ganzen Kanton. Verfahrendauern zu lange, Zuständigkeiten sindunklar, Mitwirkungen verpuffen. Die Herausforderungensind offensichtlich. Was fehlt,ist weniger ein neues Gesetz als vielmehr eineklare, praxisnahe Steuerung.Landrätin Christine Frey bringt mit sechs Vorstösseneinen Impuls für einen echten Neustartin der Bau- und Umweltschutzdirektion(BUD). Kein radikaler Bruch, sondern ein bewussterRichtungswechsel – hin zu mehr Vertrauen,Planbarkeit und Zusammenarbeit.Denn wenn eine Direktion, die über Bauprojekte,Eigentumsrechte und Investitionen mitentscheidet,Vertrauen verliert, steht mehrauf dem Spiel als einzelne Projekte: Danngerät die Standortqualität als Ganzes unterDruck.Wie gross die Verunsicherung ist, zeigt sichaktuell in Allschwil. Die geplante Neugestaltungder Binningerstrasse mit Tramverlängerung,Wendeschlaufe und Umnutzung desGartenhofs wirft wichtige Fragen auf – geradefür lokale KMU. Reduzierte Parkflächen,erschwerte Logistik, eingeschränkte Erreichbarkeit:Für viele kleinere Betriebe sind daszentrale Standortfaktoren. Ihre Rückmeldungenverdienen mehr als ein einfaches «zurKenntnis genommen».Was hier fehlt, ist der Dialog auf Augenhöhe.Denn gute Planung entsteht nicht im Alleingang,sondern im Austausch mit jenen, dievor Ort investieren, arbeiten und Verantwortungtragen. Eine mitdenkende Verwaltungist kein Luxus – sie ist die Voraussetzung fürnachhaltiges Wachstum und einen attraktivenWirtschaftsstandort.Wer Investitionen ermöglichen will, muss Sicherheitschaffen. Wer an Verkehrsflächenund Nutzungen rüttelt, sollte nachvollziehbarerklären, wie betriebliche Abläufe künftigfunktionieren. Und wer auf Standortförderungsetzt, muss die Sicht der Wirtschaft frühzeitigund verbindlich einbinden.Der Rückzug des Campus-Dreispitz-Projekts war kein Einzelfall, sondernein Symptom. Die Bau- undUmweltschutzdirektion (BUD) stehtzunehmend in der Kritik. Unternehmen,Grundeigentümer und Investorenberichten von ineffizientenAbläufen und fehlender Transparenz.Statt neuen Gesetzen brauchtes jetzt funktionierende Verfahren,klare Verantwortung und bürgernahePlanung.Planung und Entwicklung gehörenzu den zentralen Aufgaben einerleistungsfähigen Verwaltung. Geradein einem wachsenden und vielschichtigenKanton wie Basel-Landschaftist das Vertrauen der Beteiligtenentscheidend. Planung muss berechenbarsein, Verfahren nachvollziehbar,und Verantwortung klargeregelt. Genau daran fehlt es ausSicht vieler Akteure derzeit.Die BUD steht dabei exemplarischfür ein Grundproblem, das sichdurch viele Bereiche der kantonalenVerwaltung zieht: Gute Absichtenscheitern zu oft an der Umsetzung.Die Kritik an der Direktion wird vonverschiedensten Seiten geäussert –aus der Wirtschaft ebenso wie ausGemeinden, Fachplanungen odervon betroffenen Privaten. Der Frustist nicht parteipolitisch motiviert,sondern entspringt konkreten Alltagserfahrungen.Sechs Vorstösse – ein ZielFDP-Landrätin Christine Frey hat imApril sechs parlamentarische Vorstösseeingereicht, die auf eine Neuausrichtungder BUD abzielen. Esgeht um mehr als technische Korrekturen:Es geht um das Vertrauenin staatliches Handeln, das nicht nureffizient, sondern auch nachvollziehbarund gerecht sein muss. DieVorstösse nehmen operative wiestrategische Schwächen in den Blick– von zu langen Fristen über veraltetePlanungsinstrumente bis hinzur fehlenden Beteiligung zentralerAkteure.Eine Motion fordert, dass Baugesuchespätestens innert 90 Tagen bearbeitetwerden. Vergleichbare Kantonezeigen: Es geht auch ohne personelleAufstockung. Der KantonAargau oder Solothurn liegen hierdeutlich vor dem Baselbiet. Einezweite Motion verlangt eine strategischeInfrastrukturplanung bis 2040– mit abgestimmten Projekten inVerkehr, Energie, Siedlung und Umwelt.Infrastruktur darf nicht zumSpielball werden, sondern brauchtPrioritäten und einen klaren politischenWillen.Ein weiterer Vorstoss fordert eineunabhängige Aufsicht für raumrelevanteVerfahren. Heute lägen Planung,Bewilligung und Kontrolle oftin denselben Händen – ein strukturellesProblem, das Vertrauen undRechtsklarheit untergräbt. Auch dasProjektmanagement bei Investitionenab 20 Millionen Franken sollverbindlicher geregelt werden: mitEtappierung, externem Controllingund Risikoberichten. So sollen Fehlentwicklungennicht erst nachträglichsichtbar werden, sondern frühzeitigsteuerbar sein.Ein Postulat fordert schliesslichdie Einbindung privater Eigentümerbei raumrelevanter Gesetzgebung.Gerade im Rahmen der laufendenGesetzesrevision sei der Einbezugbetroffener Kreise wie dem HEV BLunterblieben. Dabei ist klar: Wer inEigentumsrechte eingreift, muss denDialog suchen. Und im Fall SalinaGleich bei mehreren Projekten steht die Vorgehensweise der BaselbieterBau- und Umweltschutzdirektion in der Kritik.Karikatur: IWF AGRaurica wird ein Planungs-Moratoriumgefordert, bis das Zusammenspielvon Verkehr, Siedlung und Freiraumneu austariert ist. Der Kantonmuss hier die planerische Verantwortungmit der politischen Realitätabgleichen.Verlässlichkeit als GrundlageWer Standortsicherheit will, mussVerantwortung klären und Verfahrenverbessern. Was Frey fordert, ist keineBlockade, sondern ein Weckruf:für mehr Verbindlichkeit, mehrTransparenz, mehr Beteiligung. DieVorstösse zielen darauf ab, das Vertrauenin die kantonale Verwaltungzu stärken – bei Bürgerinnen undBürgern, bei Investoren, bei derWirtschaft. Es geht nicht um parteipolitischeProfilierung, sondern umverfassungstreues, planbares Verwaltungshandeln.Es ist eine Einladung zur Zusammenarbeit– an die Verwaltung, denLandrat und alle Anspruchsgruppen.Denn am Ende geht es nichtum einzelne Direktionen, sondernum die Frage, wie wir unser Baselbietals funktionierenden und attraktivenStandort weiterentwickelnwollen. Dazu braucht es veränderteStrukturen, aber auch einen Mentalitätswechsel:hin zu mehr Steuerungskraft,mehr Vertrauen, mehrRespekt für Beteiligung und Verantwortung.Planung ist kein Selbstzweck. Siemuss sich an demokratischen Prozessenorientieren und Ergebnisseliefern, die nachvollziehbar undtragfähig sind. Genau hier setzt dieKritik an: bei der Steuerbarkeit, derBeteiligung und der Umsetzung. DieBUD steht vor einem Richtungsentscheid,der Landrat auch.IN EIGENER SACHE – Basler Justiz fällt Schuldspruch gegen Ex-BaZ-Journalisten wegen mehrfacherVerstösse gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb.Strafgericht verurteilt Joël HoffmannDie eingebrachten Vorstösse zielen nicht aufSymbolpolitik, sondern auf konkrete Verbesserungen:schnellere Verfahren, verbindlicheFristen, transparente Kommunikation undechte Mitwirkung, damit Planung wieder aufAugenhöhe gelingt – im Sinne einer wirtschaftsfreundlichen,lösungsorientiertenRaum- und Baupolitik.HEUTE IM STANDPUNKTSEITE 3 | ALLSCHWIL KeineRücksichtnahme auf die KMUDas Verfahren vor dem städtischenStrafgericht war nötig geworden,nachdem Joël Hoffmann gegen einegleichlautende Verurteilung durcheinen Strafbefehl der städtischenStaatsanwaltschaft Einsprache erhobenhatte. Auch dieses Verfahrenwar wieder ausgesprochen umkämpft,und der beschuldigte Journalistwehrte sich stur gegen diezahlreichen Vorwürfe.Erstaunlich waren die Worte, dieHoffmann in seinem Schlusswortfand: Er würde diese Artikel heutenicht mehr so schreiben. Wer positivüberrascht angenommen hatte, derstreitbare Autor sei zu einer spätenEinsicht gelangt, wurde aber rascheines Besseren belehrt. Hoffmannschob nämlich nach, hätte er gewusst,was für juristische Konsequenzen aufihn zukommen würden, hätte er dieFinger vom Thema gelassen. Offenbarging es dem Beschuldigten eher darum,das Gericht von der Notwendigkeitzu überzeugen, Journalisten wieihn gegen rechtliche Massnahmen zuschützen, wie sie die Wirtschaftskammeraufgrund seiner Artikelserie ergreifenmusste.Doch es nützte nichts. Zu klar warendie Verstösse gegen das Lauterkeitsgesetz.Das Gericht kam zumSchluss, dass Hoffmann in seinen Artikelngegen die Wirtschaftskammerdie Grenzen überschritten hatte, diedas Lauterkeitsrecht der Medienfreiheitsetzt, indem er die BaZ-Leser mitfalschen und irreführenden Informationengegen die Wirtschaftskammeraufgewiegelt hatte. Wie zuvor schondas Kantonsgericht Baselland in seinemEntscheid vom 14. November2023 kam das Strafgericht in seinemUrteil vom 4. April 2025 zum Ergebnis,dass die beurteilten Artikel mehrheitlichunlauter waren, sprach denverantwortlichen Autor auch strafrechtlichschuldig und verurteilte ihnzu einer Geldstrafe. Der Entscheid istnoch nicht rechtskräftig. Bleibt es dabei,kann man feststellen, dass im Zusammenhangmit den 2018 erhobenenVorwürfen aufgrund angeblicher Mängelbei den Arbeitsmarktkontrollen dieursprünglich Kritisierten, Ex-RegierungsratThomas Weber und Vertreterder Wirtschaftskammer, vollumfänglichfreigesprochen wurden, auf deranderen Seite nun aber derjenige verurteiltwurde, der diese falschen Vorwürfeverbreitet hat.Adrian Bachmann, Anwalt derWirtschaftskammer Baselland

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