14 | Standpunkt der Wirtschaft DIGITAL 30. August 2024 «KMU BUSINESS TREFF» – Unternehmertum ist nichts für schwache Nerven. Eine Vielzahl von Themen fordern ununterbrochen heraus, sei es etwa bei der Suche nach neuen Fachkräften, dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder bei der Optimierung von Abläufen. Wichtige Impulse zu aktuellen Herausforderungen An diesem Anlass erhalten Sie viele Informationen zu wichtigen Themen aus der Praxis, aus erster Hand. • Fachkräftemangel: Personalsuche im Umbruch. Wie Wunschkandidaten dank Einsatz von Social Media erfolgreich rekrutiert werden. Referent: Leo Stalder, Geschäftsführer und Mitinhaber der Risem GmbH, Solothurn. • Mensch und Maschine: Die Auswirkung von KI auf KMU im Alltag. Künstliche Intelligenz ist zwar in aller Munde, aber welchen Impact hat die KI wirklich auf Firmen und Prozesse? Referentin: Nina Habicht, KI Unternehmerin und Gründerin VOICETECHHUB. • Unternehmensnachfolge: Zentrale Punkte bei der Vorbereitung. Ist die Übertragbarkeit in Bezug auf Emotionen, Struktur, Geschäftsmodell und Ertragskraft gegeben? Welche Stolpersteine treffen wir in der Praxis immer wieder an? Referentin: Sandra Ong-Probst, Daniel Stampfli, UBS AG, Nachfolgeteam. Eine Einschätzung zu diesen wichtigen Punkten von Patrick Heilmann, Marktgebietsleiter Firmenkunden bei der UBS. Standpunkt: Welche Erfahrungen machen Sie in diesen Themenfeldern mit Unternehmerinnen und Unternehmern? Patrick Heilmann: Die Themen sind allgegenwärtig. Je nach Unternehmung ist man mit nur einem oder sogar allen drei in unterschiedlichem Ausmass konfrontiert. Einzelne Firmen sind sehr mutig und probieren neue Wege aus und gehen die Herausforderungen offen, aktiv und zeitnah an – andere sind (noch) sehr zurückhaltend. Die Komplexität ist in allen Bereichen zunehmend und die besten Lösungen sind oft in Zusammenarbeit mit Spezialisten erarbeitet worden. Wo sehen Sie bei vielen KMU den grössten Handlungsbedarf? Kurzfristig liegt der Handlungsbedarf sicherlich im Bereich des Fachkräftemangels wie aber auch dem Einsatz der künstlichen Intelligenz. In beiden Bereichen liegen grosse Effizienzgewinne drin und können die Wertschöpfungskette des Unternehmens stark beeinflussen. Die Thematik der Unternehmensnachfolge ist seit Jahren auf vielen Traktandenlisten. Der mögliche Verkaufspreis kann sehr stark durch die aktive Bearbeitung der beiden vorhergehenden Themen beeinflusst werden. Weshalb ist nun der richtige Zeitpunkt, sich mit diesen auf die Zukunft ausgerichteten Themen auseinanderzusetzen? Der Erfolg eines Unternehmens von übermorgen wird ja durch die Handlungen von heute stark beeinflusst. Die Vorbereitungs- und Umsetzungszeit sind je nach Thema sehr unterschiedlich. Es lohnt sich deshalb, sich zeitnah mit den Herausforderungen auseinanderzusetzen. Mit unseren Inputs wollen wir die Unternehmen dazu animieren, die Themen in Angriff zu nehmen oder einen weiteren Schritt zu gehen. «Der KMU-Business-Treff mit der UBS findet am 24. September statt, um 18 Uhr, im Haus der Wirtschaft, Pratteln. Dieser Event ist den Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland vorbehalten. Bei Interesse melden Sie sich unter: mitglieder@kmu.org EVENT-PARTNERIN www.hdw.ch «HDW BUSINESS LUNCH» – Am 19. September ist der Philosoph und Zukunftsforscher David Bosshart zu Gast im HDW. Der Austausch mit ihm verspricht inspiriende Erkenntnisse über die Wechselwirkungen von Mensch, Gesellschaft und Wirtschaft. Philosoph zu Gast bei HDW-Business-Lunch Bei seinen Analysen beruft sich David Bosshart auf Studien und wissenschaftliche Erkenntnisse. Bild: zVg David Bosshart ist Gründer von Bosshart & Partners sowie Präsident der Duttweiler-Stiftung. Er war während 22 Jahren CEO des GDI Gottlieb Duttweiler Institute for Economic and Social Studies in Rüschlikon, Zürich. Bossharts Arbeitsschwerpunkte sind Megatrends und Gegentrends in Wirtschaft und Gesellschaft, die Zukunft des Konsums, des Konsumverhaltens und des Handels, künstliche und menschliche Intelligenz, Datenreichtum/Datenarmut, Widersprüche der Globalisierung und politische Philosophie, Management und gesellschaftlicher Wandel. Er ist Autor zahlreicher international veröffentlichter Publikationen, mehrsprachiger Referent und gefragter Keynote-Speaker in Europa, Amerika, Asien und Afrika. Bosshart ist zudem Kolumnist im Standpunkt der Wirtschaft. Redaktion «HDW Business Club Lunch», mit David Bosshart, 19. September 2024, 11.30 bis 13.30 Uhr, Haus der Wirtschaft, Pratteln. Dieser Event ist den Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland mit Upgrade Networking Plus vorbehalten. Bei Interesse melden Sie sich unter: mitglieder@kmu.org EVENTS IM HAUS DER WIRTSCHAFT 9. September 2024 HEV-Themenabend: Energetische Haussanierung – so gehen Sie vor. Mittels eines schweizweit einheitlichen Gebäudeenergieausweises der Kantone, kurz GEAK, wird Ihre Liegenschaft energetisch analysiert. Der GEAK Plus bietet zudem eine wertvolle Beratung. Experten der IWF-Energy erklären, was alles im GEAK Plus enthalten ist, wie sich eine energetische Sanierung etappieren lässt, wie eine Schätzung der Investition abläuft und wie Betriebskosten reduziert werden. 18 bis 20 Uhr. 10. September 2024 LBV-Informationsanlass für Ausbildungsbetriebe. Der Fokus liegt darauf, dass sich die Ausbildungsbetriebe voll und ganz auf die praktische Ausbildung konzentrieren können, während der LBV den «Rest» der Aufgaben übernimmt. Bei dieser Infoveranstaltung präsentiert das Team des LBV das Dienstleistungspaket, erläutert dessen Umsetzung und zeigt auf, wie Ausbildungsbetriebe davon profitieren können – im Anschluss gibt es einen Apéro. 17 bis 18.30 Uhr. 18. September 2024 LBV Life: Das Programm Life unterstützt die Lernenden bei der Weiterentwicklung von zentralen Skills fürs Leben! Die Events sind buchbar für alle Ausbildungsbetriebe, welche die Chance nutzen möchten, Ihre Lernenden bei der Weiterentwicklung von Lebenskompetenzen zu unterstützen. Insgesamt 10 Events zu 4 aktuellen Themen. 18 bis 19.30 Uhr. 24. September 2024 LBV-Informationsanlass für Ausbildungsbetriebe. Der Fokus liegt darauf, dass sich die Ausbildungsbetriebe voll und ganz auf die praktische Ausbildung konzentrieren können, während der LBV den «Rest» der Aufgaben übernimmt. Das Team des LBV präsentiert das Dienstleistungspaket, erläutert dessen Umsetzung und zeigt auf, wie Ausbildungsbetriebe davon profitieren können. 17 bis 18.30 Uhr. 21. Oktober 2024 Wirtschaft trifft Sport. Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Sport, unter anderen mit Jan Jenisch, Verwaltungsratspräsident Holcim, Bernhard Heusler, Co-Präsident Schweizer Sporthilfe, Bernd Reutemann, Unternehmensberater und anderen. Das Forum findet nachmittags im Haus der Wirtschaft in Pratteln statt. 22. Oktober 2024 Dinner mit Commander Nils «Jamie» Hämmerli von der Patrouille Suisse. PDie Patrouille Suisse ist die Kunstflugstaffel der Schweizer Luftwaffe. Die Aufgabe des 1964 gegründeten Teams ist es, die Leistungsfähigkeit, die Präzision und die Einsatzbereitschaft der Schweizer Luftwaffe im In- und Ausland zu demonstrieren. Die Piloten der Patrouille Suisse sind Militärpiloten des Berufsfliegerkorps. Dieser Event ist den Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland mit Upgrade Networking Plus vorbehalten. Interessiert? Melden Sie sich bei mitglieder@kmu.org Einen kompletten Eventkalender mit den Veranstaltungen im HDW finden Sie unter www.hdw.ch/besucher/events.
30. August 2024 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 15 KOLUMNE Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert «DAS VERHALTEN DER BEVÖLKERUNG SPRICHT LAUT BUNDESRAT NICHT DAFÜR, DASS DAS BARGELD BEDEUTUNGSLOS WERDE.» *Peter Amstutz Im achten Jahr ihres Wirkens in Bern legte die damalige Luzerner SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo dem Bundesrat am 14. Dezember 2018 ein Postulat mit folgendem Anliegen ins Dossier: «Die breite Akzeptanz von Bargeld ist auch in Zukunft sicherzustellen.» Sie argumentierte wie folgt: «Die Meldungen häufen sich, dass es Privatpersonen nicht mehr möglich ist, Dienstleistungen mit Bargeld zu bezahlen. Schrittweises Abschaffen möglicher Bargeld-Transaktionen im physischen Konsumalltag steht im deutlichen Widerspruch zum Zahlungsverhalten der privaten Haushalte.» Die Entwicklung zu einer bargeldlosen Gesellschaft habe gewichtige Nachteile, befürchtete die Nationalrätin. Bei einem Ausfall des elektronischen Zahlungssystems könne nicht mehr auf Bezahlung mit Bargeld ausgewichen werden. Verschwinde das Bargeld, könnten die Betreiber und Herausgeber von elektronischen Zahlungsmitteln die Gebühren zulasten des Handels und der Konsumenten massiv erhöhen, weil keine Alternativen bestehen. Ist nur noch der Einsatz von elektronischen Zahlungsmitteln möglich, liessen sich sämtliche Ausgaben einer Person lückenlos nachvollziehen. Wer dies nicht möchte, habe keine Ausweichmöglichkeit. Was tun? Gemäss Zahlungsmittelumfrage 2017 der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist Bargeld das von den privaten Haushalten meistbenutzte Zahlungsmittel. Nach der Finanzkrise nahm der gesamte Notenumlauf mit jährlich 7 Prozent stärker zu als das nominelle Bruttoinlandprodukt (BIP) von 1,5 Prozent. Die Wahl der Zahlungsmittel obliegt den Haushalten und Unternehmen. Gemäss Gesetz hat die SNB die Bargeldversorgung zu gewährleisten und das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Massgebend für die Aufträge sind einzig die Zahlungsgewohnheiten der Bevölkerung und der Wirtschaft. Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel präzisiert dies so: Sowohl der Münzumlauf als auch die Banknoten seien nach Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs auszurichten. Das Verhalten der Bevölkerung spricht laut Bundesrat nicht dafür, dass das Bargeld in naher Zukunft bedeutungslos werde: «Im Gegenteil, die Nachfrage nach Bargeld ist weiterhin robust. Die vom Bund ausgegebenen Münzen und die von der Nationalbank ausgegebenen Banknoten stellen gesetzliche Zahlungsmittel dar, für die eine Annahmepflicht besteht. Bei den Münzen ist die Annahmepflicht auf 100 Umlaufmünzen beschränkt, bei den Banknoten besteht sie unbeschränkt. Das Gesetz schreibt vor, dass zur Zahlung Schweizer Banknoten und Münzen akzeptiert werden müssen. Am 9. Dezember 2022 hat der Bundesrat den Bericht zur «Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz» verabschiedet. Die vorgeschlagene Bargeldannahmepflicht lehnt der Bundesrat ab. Dies wäre für ihn «ein starker Eingriff in die Vertragsfreiheit und in das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit». In der Schweiz hat Bargeld im internationalen Vergleich einen hohen Stellenwert, verliert aber laut Umfragen und Untersuchungen tendenziell an Bedeutung. Der Bundesrat sagt: «Bargeld erbringt nicht nur individuellen Nutzen, sondern erfüllt auch wichtige Funktionen für Wirtschaft und Gesellschaft, die bargeldlose Zahlungsmittel bislang nicht vollständig ersetzen können. Bargeld ermöglicht der Allgemeinheit den Zugang zu Zentralbankgeld, stärkt die Krisenresilienz gegenüber Ausfällen der elektronischen Zahlungssysteme, wahrt die Privatsphäre und ermöglicht es auch Personen ohne Bankkonto respektive ohne Zugang zu bargeldlosen Zahlungsmitteln, am Wirtschaftsleben teilzunehmen.» Gleichwohl erachtet der Bundesrat aufgrund der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Funktionen des Bargelds eine aufmerksame Beobachtung der weiteren Entwicklungen als notwendig, um einen allfälligen Handlungsbedarf zu erkennen und geeignete Massnahmen ergreifen zu können. Darum hat der Bundesrat das Finanzdepartement beauftragt, ihn regelmässig über die Entwicklung des Bargeldzugangs, der Bargeldakzeptanz und der Bargeldverwendung sowie über Innovationen im Bereich von alternativen Zahlungsmitteln zu informieren und bei Bedarf Handlungsoptionen aufzuzeigen. Der letzte Stand der Dinge: Am 26. Juni 2024 hat der Bundesrat die Botschaft für einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» verabschiedet. Er lehnt die Volksinitiative ab, möchte aber die Sicherstellung der Bargeldversorgung und den Franken als Währung der Schweiz in der Verfassung verankern. Mit diesem direkten Gegenentwurf werden die Hauptanliegen der Volksinitiative aufgenommen, aber präziser geregelt als im Volksbegehren. Der Kerngedanke des Gegenentwurfs fand übrigens in der Vernehmlassung breite Zustimmung. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung». Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Mitarbeiterbeteiligungsprogramme stärken die Bindung ans Unternehmen, bergen jedoch rechtliche und steuerliche Herausforderungen. Ein Überblick. Wenn Arbeitnehmende zu Unternehmern werden Simone Kaiser-Reber Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bieten eine Möglichkeit, das Engagement der Angestellten zu fördern, diesen Anreize zu schaffen und gleichzeitig das unternehmerische Risiko auszuweiten. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme können auf unterschiedliche Weise ausgestaltet sein. So können Mitarbeitende direkt am Unternehmen beteiligt werden und beispielsweise Aktien des Unternehmens zu Vorzugsbedingungen erwerben. Eine weitere Möglichkeit ist die Einräumung von Optionen. Dabei erhalten Mitarbeitende das Recht, in der Zukunft Aktien zu einem festgelegten Preis zu erwerben. So kann an einer zukünftigen Wertsteigerung des Unternehmens profitiert werden. Auch unechte Mitarbeiterbeteiligungen sind der Praxis vermehrt anzutreffen. Zu diesen gehören beispielsweise sog. «Phantom Shares», welche den Wert von echten Aktien widerspiegeln, ohne dass tatsächlich Aktien übertragen werden. Mitarbeitende erhalten eine Auszahlung, die dem Kurswert einer Aktie entspricht. Regelungsgehalt Die Teilnahme an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm erfolgt auf Basis eines Vertrags, der die Bedingungen für den Erwerb und die Ausübung von Beteiligungen oder Optionen regelt. So kann beispielsweise vorgesehen werden, dass eine Ausübung nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit oder beim Erreichen bestimmter Unternehmensziele erfolgt. Oft werden auch Einschränkungen für den Verkauf der erworbenen Beteiligungen festgelegt, um die langfristige Bindung an das Unternehmen zu gewährleisten. Ferner muss geregelt sein, was mit den Beteiligungen passiert, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Vorsicht Steuern! Die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen ist komplex und hängt stark von der Art der Beteiligung ab. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bieten steuerliche Vorteile, wie eine reduzierte Besteuerung bei Einhaltung bestimmter Haltefristen. Allerdings bestehen auch Risiken, insbesondere bei fallendem Aktienkurs, was zu einem Verlust führt, der steuerlich nicht absetzbar ist. Mitarbeiterbeteiligungen können auch sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Der steuerbare Vorteil aus der Übertragung von Aktien oder der Ausübung von Optionen gilt grundsätzlich als beitragspflichtiger Lohn. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme erfordern eine sorgfältige Planung. Unternehmen sollten insbesondere darauf achten, dass die Programme transparent und verständlich für alle Mitarbeitenden kommuniziert werden, die vertraglichen Regelungen klar und rechtssicher formuliert sind und steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte frühzeitig in die Planung einbezogen werden, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Sofern dies gewährleistet ist, können solche Programme sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende einen erheblichen Mehrwert darstellen. David Hug ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Kontakt zum Legal-Team: Haus der Wirtschaft Kompetenzzentrum KMU Simone Kaiser-Reber Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 23 E-Mal: s.kaiser-reber@kmu.org JETZT ANMELDEN «Wenn Arbeitnehmende zu Unternehmern werden» mit David Hug, 16. September 2024, 12-13 Uhr, online Anmeldung via folgendem QR-Code: www.hdw.ch/events IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion: Reto Anklin, Dorothea Gängel, Mischa Hauswirth, Patrick Herr, Adrian Jäggi Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.
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