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Standpunkt 582, 9. August 2024

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Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

Standpunkt 582, 9. August

SCHWEIZERISCHE 9. August 2024 Die Zeitung für KMU | Regionalbund | Standpunkt-Ausgabe Nr. 582 | 27. Jahrgang AZA 4133 Pratteln Post CH AG DIE MEINUNG ESG darf nicht zum Marktausschluss führen Von Christoph Buser, Direktor Wirtschaftskammer Baselland Die Einführung von Environmental Social Governance (ESG) als verbindlicher Standard gewinnt an Bedeutung. Mit einer Veranstaltung im Haus der Wirtschaft möchten wir deshalb KMU darüber informieren, was ESG genau ist und wie sie sich darauf einstellen können. Der Trend geht in eine Richtung: ESG wird kommen. Doch es gilt sicherzustellen, dass diese Richtlinien nicht zum Hindernis für KMU werden. Dieses neue Regelwerk darf nicht dazu führen, dass KMU, etwa in Ausschreibungsverfahren, vom Wettbewerb ausgeschlossen oder gar von Krediten abgeschnitten werden. Wie so oft bei neuen politischen Massnahmen droht die Gefahr, dass gut gemeinte Regeln zu weitreichenden und unfairen Konsequenzen führen. Wenn die vorgeschlagenen ESG-Massnahmen verpflichtend und ohne Rücksicht auf die unterschiedlichen Wirtschaftsrealitäten umgesetzt werden, kann es vor allem kleinere Betriebe hart treffen. Denn diese Unternehmen verfügen meist nicht über die gleichen Ressourcen wie grosse Konzerne, um die umfangreichen ESG- Vorgaben zu erfüllen. Hier droht eine Wettbewerbsbenachteiligung, die unbedingt verhindert werden muss: Unternehmen sollten stets die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, wie und in welchem Umfang sie ESG-Kriterien umsetzen wollen oder vor allem können. Es wäre naiv und ideologisch zu meinen, alle Unternehmen verfügten über die gleichen Voraussetzungen. Für mich läuft die Diskussion, ob ESG-Standards ebenfalls mit einem Label versehen werden sollten – das dann Auskunft gibt über ein «gutes» und ein «böses» Unternehmen –, in die falsche Richtung. Auf den ersten Blick mag ein Label quasi als Gütesiegel eine gute Idee sein, doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Manipulationen und Missbräuche sind bei solchen Labelingsystemen weit verbreitet, wie die Erfahrung mit CO 2 -Zertifikaten oder dem FSC-Logo zeigt. Der nachhaltige Effekt von ESG wäre verfehlt, wenn es nur noch darum ginge, ein Labeling aufzuweisen, damit ein KMU nicht vom Markt ausgeschlossen wird. Es braucht mehr als nur ein Logo, um wirkliche Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung zu gewährleisten. Hier geht es um eine Grundhaltung. Freiwilligkeit und Eigenverantwortung sind wichtige Eckpfeiler, wenn es um die Umsetzung geht, denn jedes KMU weiss selber am besten, wo es die ESG- Richtlinien integrieren kann, wo es Sinn macht und wo sie mehr Schaden als Nutzen bringen. Ein weiterer wichtiger Punkt geht ebenfalls leicht vergessen: In vielen Fällen ist kaum möglich, jeden Schritt der Produktionskette lückenlos zu verfolgen, insbesondere wenn es sich um Zwischenprodukte handelt, die zur Herstellung von weiteren Produkten verwendet werden. ESG deshalb also ja, aber mit Augenmass. HEUTE IM STANDPUNKT 3 | BIODIVERSITÄT Markus Ritter über die Folgen der Initiative VERKEHRSPROJEKT IN ALLSCHWIL – Das Agglomerationsprogramm vertagt den Zubringer Bachgraben-Allschwil auf unbestimmte Zeit, ein Entscheid, der nicht ohne Folgen für dieses wichtige Wirtschaftsgebiet bleiben wird. Denn weitere Verzögerungen gefährden die Prosperität im Baselbiet. Für den Kanton hat der Bachgraben keine Priorität Bereits im 4. Agglomerationsprogramm hätte der Zubringer Bachgraben-Allschwil (ZUBA) realisiert werden sollen – doch nun ist selbst die notwendige Priorisierung im 5. Agglomerationsprogramm fraglich. Denn die Projektpartner der beiden Halbkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie das Bundesamt für Raumentwicklung und Saint-Louis Agglomération planen, das für die Region wichtige Verkehrsprojekt lediglich im B-Horizont im 5. Agglomerationsprogramm einzureichen. Konkret heisst das: mindestens vier weitere Jahre Verzögerung. Dass der ZUBA nicht favorisiert wird, bedeutet ein weiterer Rückschlag für Allschwil und die Region. Nachdem der Bundesrat im Sommer 2022 den ZUBA nicht in das 4. Finanzierungsprogramm aufgenommen hatte, versprach die hiesige Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) von Regierungsrat Isaac Reber (Grüne), alles zu unternehmen, um das Projekt im 5. Agglomerationsprogramm als A-Projekt zu priorisieren. Eine weitere Verzögerung verhindert eine dringend benötigte Verkehrsentlastung in Allschwil und den umliegenden Gebieten, gefährdet die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Region und belastet die angrenzenden Wohnquartiere, da das bestehende Strassennetz bereits heute an seine Kapazitätsgrenzen stösst. Wirtschaftsstandort in Gefahr Felix Keller, Präsident der «IG Umfahrungsstrasse Allschwil – stadt- Parallel zur Zivilklage gegen die «Basler Zeitung» und deren verantwortlichen Autor Joël Hoffmann hatte die Wirtschaftskammer 2018 gegen Hoffmann auch eine Strafanzeige wegen Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingeleitet. Nachdem das Kantonsgericht Basel-Landschaft in seinem Entscheid vom 14. November 2023 zum Schluss gekommen war, dass die BaZ und Hoffmann die Wirtschaftskammer in zahlreichen Punkten unlauter Eine Autobahnzufahrt zum Bachgraben (Grafik), wie ihn das Gewerbe dringend fordert, wird auf die lange Bank geschoben. Die Regierung forciert stattdessen den Ausbau der Tramlinie 8, die dem Bachgraben nichts bringt. Grafik: IWF nahe Tangente», betont, dass nur mit der Realisierung des ZUBA auch endlich die Umfahrungsstrasse Allschwil vorangetrieben werden kann. Ein weiteres Verkehrsprojekt, das auf sich warten lässt. Seit der Volksabstimmung 2015 hat der Kanton Basel-Landschaft den Auftrag, das Projekt mit besonderer Dringlichkeit voranzubringen. Keller zeigt wenig Verständnis für die regionale Verkehrspolitik: «Anstatt den ZUBA und die Umfahrungsstrasse prioritär zu realisieren, wird die Verlängerung der Tramlinie 8 und der Bahnanschluss zum EuroAirport forciert.» MEDIEN – Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat den ehemaligen BaZ-Journalisten Joël Hoffmann wegen seinen Artikeln über die Wirtschaftskammer Baselland strafrechtlich sanktioniert. Verurteilt wegen unlauterem Wettbewerb in ihrer Wettbewerbsstellung verletzt hatten, geht die städtische Staatsanwaltschaft nun noch einen Schritt weiter: Sie spricht Hoffmann in ihrem Strafbefehl vom 30. Juli 2024 wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das UWG schuldig und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen bedingt. Zudem muss er eine Busse von 1680 sowie Verfahrenskosten und eine Parteientschädigung in der Höhe von insgesamt rund 18 000 Franken bezahlen. Beim 8er-Tram handelt es sich um ein Projekt, bei dem der Kanton Basel-Landschaft soeben seine Mitwirkung abgeschlossen hat. Hauptkritikpunkt der IG Umfahrungsstrasse ist die fehlende Anbindung an die Umfahrungsstrasse Allschwil. Dabei hätte die Kompatibilität und Konfliktlösung mit der Umfahrung frühzeitig sichergestellt werden müssen. Allschwil ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort und ein wichtiges Arbeitsgebiet für die Region. Das bestehende Strassennetz stösst bereits heute an seine Kapazitätsgrenzen. Es liegt nun am Kanton Basel- Landschaft, alles daranzusetzen, dass wichtige Verkehrsprojekte mit höchster Priorität umgesetzt werden. Es ist nicht im Interesse des Kantons, Verkehrsprojekte auf eine solche lange Bank zu schieben. Es kann aus wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gründen nicht sein, dass verkehrsgeplagte Gemeinden keine Unterstützung vom Kanton erhalten. Der Bundesrat initiierte 2001 seine Agglomerationspolitik, um den Verkehr in den Agglomerationen langfristig zu bewältigen. Es ist an der Zeit, dass der Kanton Basel-Landschaft diese Ziele ernst nimmt und den Forderungen der Bevölkerung nachkommt. Annika Bos Die Staatsanwaltschaft befand, Hoffmann habe mit insgesamt 20 Aussagen in acht Artikeln gegen das UWG verstossen. Darunter finden sich Aussagen wie jene, die Wirtschaftskammer habe sich «im Zusammenhang mit Arbeitsmarktkontrollen rechtswidrig verhalten und ihre Rolle verschleiert» oder die Wirtschaftskammer habe sich «über das Gesetz gestellt». Der Entscheid, der noch nicht rechtskräftig ist, wird von der Wirtschaftskammer akzeptiert und begrüsst. Hoffmann könnte dagegen noch Einsprache erheben. Bleibt es bei diesem Entscheid, darf man feststellen, dass im Zusammenhang mit den 2018 erhobenen Vorwürfen aufgrund angeblicher Mängel bei den Arbeitsmarktkontrollen die ursprünglich Kritisierten, Regierungsrat Weber und Vertreter der Wirtschaftskammer, freigesprochen wurden; dafür wird nun derjenige verurteilt, der diese Vorwürfe verbreitet hat. Adrian Bachmann

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