14 | Standpunkt der Wirtschaft ARBEITGEBER BASELLAND 24. Mai 2024 PENSIONSKASSENGELDER SICHERN Langfristige Stabilität der 2. Säule im Fokus Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat ein Papier vorgestellt, das eine ermutigende Perspektive auf die Leistungsfähigkeit der Schweizer Pensionskassen gibt. Der «Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2023» zeige eine bedeutende Erholung nach den Herausforderungen des Vorjahres, wie es auf der Website des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes heisst. Diese positive Entwicklung unterstreicht die Rolle der Pensionskassen als wichtige Säule des schweizerischen Altersvorsorgesystems und als verlässliche Partner für die Versicherten. Im Vergleich zum deutlichen Rückgang im Jahr 2022 verzeichnete die durchschnittliche Netto-Vermögensperformance der Vorsorgeeinrichtungen im letzten Jahr einen bemerkenswerten Anstieg auf 5,2 Prozent. Diese Zunahme kommt den Versicherten und ihren Sparbeträgen zugute und verdeutlicht die Widerstandsfähigkeit der schweizerischen Pensionskassen. Demografie als Ursache Trotz dieser erfreulichen Nachrichten bleibt die langfristige Stabilität der zweiten Säule der Altersvorsorge eine Herausforderung, wie es heisst. Der Bericht der OAK BV zeigt zwar, dass interne Massnahmen der Vorsorgeeinrichtungen dazu beigetragen haben, die Umverteilung von Aktiv- zu Passivversicherten teilweise einzudämmen. Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere für Einrichtungen im obligatorischen Bereich. Hier tritt die BVG-Reform in den Fokus, über die voraussichtlich im Herbst abgestimmt wird (Standpunkt berichtete). Die Senkung des Umwandlungssatzes für alle Vorsorgeeinrichtungen wird deshalb als ein entscheidender Schritt angesehen, um die Umverteilung zu stoppen und mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen herzustellen. Die Demografie, also der Umstand, dass immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger aufkommen müssen, bringt die Pensionskassen zunehmend aus der Balance. Darüber hinaus können durch diese Reform rund 100 000 Einkommen neu versichert werden, was insbesondere Teilzeit- oder Mehrfachbeschäftigten zugutekommt, darunter viele Frauen. Zustimmung zur Reform wichtig Für die Arbeitgeber in der Schweiz ist daher klar: Eine Zustimmung zur BVG-Reform ist deshalb unerlässlich, damit die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge gestärkt werden kann. Sie soll dadurch widerstandsfähiger gegenüber Herausforderungen in der Zukunft werden. Die Reform verspricht einen verbesserten Zugang zur beruflichen Vorsorge für alle Arbeitnehmer und trägt zu einer gerechteren und nachhaltigeren Altersvorsorge bei, hält der Schweizerische Arbeitgeberverband fest. Redaktion BUNDESFINANZEN – Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) stimmt dem Finanzrahmen der jüngsten Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) grundsätzlich zu, lehnt jedoch weitere Einsparungen ab, die besonders die Berufsbildung gefährden könnten. Vorbehalte zum BFI-Bericht – Kürzungen nur mit einem Aber Gerade im Bereich der Berufsausbildung wie hier bei den Schreinern ist der Schweizerische Arbeitgeberverband mit den im BFI-Bericht des Bundes vorgeschlagenen Kürzungen nicht einverstanden. Die Finanzumverteilungen dürften die Ausbildung neuer Fachkräfte nicht gefährden, so die Forderung.Bild: zVg In Anbetracht der angespannten finanziellen Lage des Bundeshaushalts hat der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) grundsätzlich seine Zustimmung zum Finanzrahmen der BFI-Botschaft für die Jahre 2025–2028 bekundet, wie er mitteilte. Dennoch spricht sich der Arbeitgeberverband entschieden gegen weitere Einsparungen aus, insbesondere gegen Umverteilungen, die die Berufsbildung gefährden könnten. Schon im Vernehmlassungstext der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) war die angespannte Finanzsituation des Bundeshaushalts erkennbar, worauf der SAV mit Verständnis reagierte. Die dem Parlament vorgelegte Botschaft sieht jedoch weitere Einspa- rungen in Höhe von 500 Millionen Franken vor, was die Grenzen der Möglichkeiten erreicht. Der SAV betont die Wichtigkeit, dass trotz des Sparzwangs die Bundesbeteiligung an den Kosten der Berufsbildung gemäss dem Berufsbildungsgesetz sowie die Finanzierung der höheren Berufsbildung erhalten bleiben. Die zunehmende Anzahl von Lernenden und mögliche Kostensteigerungen aufgrund der Digitalisierung wurden in die Finanzplanung für die kommende Förderperiode einbezogen. Auch die Fortführung von Projektfördergeldern für die Berufsentwicklung und SwissSkills ist für den Verband von grosser Bedeutung. Der SAV fordert zudem eine erhöhte Transparenz bei den Bundesausgaben zugunsten der Berufsbildung, einschliesslich der Einbeziehung der Kosten der Kantone. Nur so könne das Einsparpotenzial beurteilt und ein erhöhter Finanzierungsbedarf ermittelt werden, heisst es. Gefahr von Wettbewerbsverzerrung Es ist dem Verband wichtig, festzuhalten, dass die Zuständigkeiten eingehalten werden müssen. Beim Projekt «viamia» unterstützt er eine degressive Finanzierung seitens des Bundes, da dies mittelfristig die Sozialkosten in den Kantonen reduzieren könnte. Obwohl die Weiterbildung in der BFI-Botschaft als Priorität genannt wird, warnt der Schweizerische Arbeitgeberverband vor möglichen Wettbewerbsverzerrungen durch Bundessubventionen und einem Rückzug von Betriebsbeiträgen. Zusätzliche Ausgaben zugunsten der Organisationen der Weiterbildung sieht der Verband daher kritisch. Zusammenfassend vertritt der SAV die Ansicht, dass generelle Zuständigkeiten sowie die Wirksamkeit und Effizienz der Ausgaben in sämtliche Bundeshaushaltsentscheide einfliessen müssen. Der vorliegende Finanzrahmen wird aus Sicht der Berufsbildung unterstützt, jedoch sind weitere Kürzungen und Verdrängungseffekte innerhalb der Bildungslandschaft klar abzulehnen. Sollten zusätzliche Mittel seitens des Parlaments für die Bildung vorgesehen sein, müsse die Berufsbildung angemessen berücksichtigt werden, so der Verband. Redaktion ARBEITGEBERVERBAND BASELLAND Arbeitgeber Baselland ist die Vereinigung aller der Wirtschaftskammer angeschlossenen Arbeitgeber. Die Angebote von Arbeitgeber Baselland stehen allen arbeitgebenden Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland zur Verfügung. KONJUNKTUR – Gerade in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie bleibt die schwächelnde internationale Nachfrage nicht ohne Folgen für Arbeitnehmer, wie die jüngsten Beschäftigungserhebungen zeigen. Arbeitslosenzahl bleibt höher als normal Haus der Wirtschaft Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: +41 61 927 64 64 E-Mails: info@arbeitgeber-bl.ch www.kmu.org/arbeitgeber-bl losenquote von 2,4 auf 2,3 Prozent. Der Kanton Basel-Landschaft gehört zu jenen Kantonen, die zwischen 2 und 3 Prozent Arbeitslose aufweisen und damit zum Mittelfeld. Am stärksten betroffen ist der Kanton Genf mit über 4 Prozent, am wenigsten Stellensuchende gibt es im Kanton Appenzell-Innerrhoden, wie eine Seco-Grafik zeigt. Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, erklärte vor den Medien, dass der Rückgang fast ausschliesslich saisonale Gründe hatte. Besonders im Bausektor sei die Zahl der Arbeitslosen um über 1600 gesunken. Saisonbereinigt gab es jedoch einen leichten Anstieg um 1200 Arbeitslose, Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) meldet für den April einen leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit in der Schweiz, dies würden die neuesten Zahlen belegen. Allerdings fiel dieser Rückgang im Vergleich mit anderen Jahren erneut weniger stark aus als für diese Jahreszeit üblich. Normalerweise zieht die Beschäftigung nach den Wintermonaten wieder deutlich an. Ende des Monats waren laut den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) insgesamt 106 957 Menschen als arbeitslos gemeldet, was einem Rückgang von 1636 im Vergleich zum Vormonat entspricht. Folglich sank die Arbeitswobei die entsprechende Quote bei 2,3 Prozent blieb. Boris Zürcher betonte, dass in einigen saisonal exponierten Branchen die Rückgänge der Arbeitslosigkeit weniger stark waren als in früheren Jahren. Zusätzlich dazu beeinträchtigte die gedämpfte Arbeitskräftenachfrage in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, die unter der internationalen Konjunkturschwäche leidet, die Zahlen. Normalisierung dieses Jahr noch Die saisonbereinigte Arbeitslosigkeit nimmt seit rund einem Jahr leicht zu, so Zürcher. Dies sei jedoch eine allmähliche Normalisierung nach einer historisch sehr niedrigen Arbeitslosigkeit im Vorjahr. Dieser Trend werde sich voraussichtlich in den nächsten Monaten fortsetzen. Dennoch prognostiziert das Seco für das laufende Jahr 2024 eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 2,3 Prozent, was darauf hindeutet, dass ein dramatischer Anstieg der Arbeitslosigkeit nicht zu erwarten ist. Ein weiterer Beleg für diese Einschätzung ist die Entwicklung der Kurzarbeit, bei der es keinen dramatischen Anstieg gibt. Im Gegenteil: Im Februar waren nur 3286 Personen in Kurzarbeit, was 2117 weniger sind als im Vormonat. Redaktion
24. Mai 2024 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 15 KOLUMNE Subventionen funktionieren wie Durchlauferhitzer Die St. Galler FDP-Bundesrätin (seit 2018) Karin Keller- Sutter leitet seit Januar 2023 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD). Die Abkürzung könnte auch für «Eidgenössischer Finanz-Durchlauferhitzer» stehen, meinen Spötter. Denn rund 60 Prozent der Bundesausgaben, unter dem Strich 48,5 Milliarden Franken (Stand 2022), fliegen dort zum Fenster hinaus, wo die Ostschweizer Magistratin für den angeblich sparsamen Umgang mit den 81 Milliarden Steuerfranken in der Bundeskasse mitverantwortlich ist. Wer wissen will, wohin die Milliarden abfliessen, darf sich nicht mit Schlagworten wie «Subventions-Schlamassel» zufrieden geben. Transparenz liefert seit Jahren die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), wenn sie jeweils «unnötige Subventionen» beanstandet und Massnahmen zu kostenbewusster Finanzpolitik fordert. «DIESE FUNKTION IST ALLERDINGS ZUM SELBSTLÄUFER MIT BESORGNISERREGENDEM WACHSTUMSPOTENTIAL GEWORDEN.» Peter Amstutz* Laut EFK sind längst nicht alle Bundeshilfen wirtschaftlich und zweckmässig. Gemäss der Rechtsgrundlage für die Verteilung des Mammons aus Bern, dem Subventionsgesetz, besteht der eigentliche Sinn der Sache darin, Tätigkeiten ausserhalb der Bundesverwaltung zur Erreichung gesellschaftlicher oder politischer Ziele zu ermöglichen, die ohne Subventionen kaum finanziert würden. Diese Funktion ist allerdings zum Selbstläufer mit besorgniserregendem Wachstumspotenzial geworden. Laut EFK wäre Verbesserungspotenzial bei der Konzeption und bei der Umsetzung sowie der Wirkung von Subventionen zu finden. Die gesetzlich verankerten Anforderungen werden in der Praxis nicht immer erfüllt. Man habe wiederholt festgestellt, so berichtet die EFK, dass die Subventionszahlungen «den zumutbaren Eigenleistungen der Empfänger zu wenig Beachtung schenken». Ins Visier geraten vor allem Zuzahlungen aus der Bundeskasse an Empfänger, die auch ohne solche Unterstützung wirken könnten. Um solche Mitnahmeeffekte zu erkennen und auszumerzen, will man künftig zu grosszügig finanzierten Verwaltungsstellen besser auf die Finger schauen. Die EFK beanstandet weiter, dass die mit Subventionsgeldern verfolgten Ziele häufig nicht klar genug definiert würden: So könne die Wirkung gar nicht richtig überprüft werden. Ansätze mit Verbesserungspotenzial macht die Finanzkontrolle auch bei der Aufsicht aus. Man fand unkorrekte und unvollständige subventionsrechtliche Kostenrechnungen, was die Aufsichtsstätigkeit erschwerte. Bei der letzten umfassenden Subventionsprüfung im Jahr 2008 schätzte der Bundesrat das Sparpotenzial auf über 100 Millionen Franken. Dazu wird nun nach anderthalb Jahrzehnten beklagt: «Aufgrund des fehlenden politischen Willens im Parlament konnten die erwarteten Entlastungen nur bei knapp einem Fünftel der Subventionen realisiert werden.» Dabei seien effizientere und wirksamere Subventionen vor dem Hintergrund des angespannten Bundeshaushalts zentral. Weil der Bund zum zweiten Mal in Folge die Schuldenbremse nicht einhalten konnte, geht es darum, strukturelle Defizite zu verhindern. Die EFK will mittelfristig alle Bundessubventionen überprüfen. Der Bundesrat schickte dafür eine Expertengruppe ans Werk. Aus Erfahrung weiss man, dass allein schon die Ankündigung, Subventionen überprüfen zu wollen, in vielen «Dunkelkammern» zu reflexartigem Widerstand zwecks Besitzstandwahrung führt. Die fünfköpfige Expertengruppe soll für den Bundesrat ganz pragmatisch «unnütze Ausgaben» aufspüren. Denn Bundesrätin Karin Keller-Sutter fehlen ab sofort jährlich 4 Milliarden Franken in der Kasse. Damit soll Schluss sein. Die SVP-Fraktion fordert die Mitglieder der «Expertengruppe zur Bereinigung des Bundeshaushalts» auf, den Haushalt um rund 5,5 Milliarden Franken pro Jahr zu entlasten. Geleitet wird das Gremium vom Ex-Gewerkschafter und pensionierten Direktor für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), Serge Gaillard. Mit Schönheitsoperationen dürften sich die ausgewiesenen Experten der Bundesverwaltung nicht zufrieden geben. Das Problem dabei: Die Budgethoheit liegt bei den Verursachern der Milliardenausgaben, also bei den eidgenössischen Räten. Das Parlament befiehlt, was zu bezahlen ist, und der Bundesrat schickt wie eh und je seine Finanzchefin in die vorderste Kampflinie. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der Basler Zeitung». Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Mieterinnen und Mieter können vorzeitig aus einem Mietobjekt ausziehen, wenn sie einen Nachmieter stellen. Dieser muss drei Kriterien erfüllen. Manchmal entstehen Meinungsverschiedenheiten, ob der Nachmieter die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt. Wann liegt ein tauglicher Nachmieter vor? Simone Kaiser-Reber Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Oft kommt es vor, dass ein Mieter oder eine Mieterin das Mietobjekt vor Ablauf der festen Mietdauer oder vor Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist und des Kündigungstermins vorzeitig verlassen will. Welche Rechte und Pflichten haben in diesem Fall Vermieter und Mieter? Das Gesetz sieht vor, dass der Mieter den Mietzins und die Nebenkosten bis zum ordentlichen Mietvertragsende bezahlen muss, es sei denn, er stellt eine Nachmieterin oder einen Nachmieter. Dieser Nachmieter muss allerdings gemäss Mietrecht kumulativ drei Voraussetzungen erfüllen: Er muss bereit sein, den bisherigen Vertrag mit dem Vermieter vorbehaltlos zu übernehmen sowie zahlungsfähig und zumutbar sein. Zahlungsfähig bedeutet, dass die Miete effektiv bezahlt werden kann sowie keine oder keine nennenswerten Betreibungen vorliegen. Die Zumutbarkeit ist hingegen einzel fallweise zu beurteilen. So muss beispielsweise in einer ruhigen Wohnliegenschaft kein Ersatzmieter akzeptiert werden, welcher in der Wohnung Klavierunterricht erteilen will. Wohnt der Eigentümer selber in der gleichen Liegenschaft, dürfen auch seine subjektiven Wünsche berücksichtigt werden, sofern sie vernünftig sind. Zudem muss eine schriftliche Erklärung des Nachmieters vorliegen, dass er den bestehenden Mietvertrag übernimmt. Der Mieter muss – entgegen einer landläufigen Meinung – nur einen einzigen tauglichen Nachmieter präsentieren. Erfüllt dieser Nachmieter diese drei Voraussetzungen, wird der Mieter von der Mietzinszahlungspflicht befreit ab dem Moment, ab welchem der Nachmieter das Mietobjekt übernehmen würde. Ablehnen ohne Begründung Der Vermieter ist allerdings nicht verpflichtet, mit dem vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter einen Mietvertrag abzuschliessen. Er kann ihn ohne Begründung ablehnen. Der Vermieter hat zudem etwa 30 Tage Zeit, um den vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter zu prüfen. So kann er vor allem einen aktuellen Betreibungsregisterauszug verlangen oder bei seinem Vermieter Referenzen einholen. Will die Vermieterin oder der Vermieter die Konditionen des bestehenden Mietvertrages ändern, kann er das vom Nachmieter nicht verlangen. In diesem Fall müsste der Vermieter selber einen neuen Mieter suchen und den alten Mieter aus dem Mietvertrag entlassen, und zwar auf das Datum, an welchem der taugliche Nachmieter bereit gewesen wäre, den bestehenden Mietvertrag weiterzuführen. In der Praxis entstehen manchmal Meinungsverschiedenheiten, ob der Nachmieter die drei Voraussetzungen erfüllt. Können sich die Parteien nicht auf einen Kompromiss einigen, müsste die Mietschlichtungsstelle angerufen werden. Der Rechtsanwalt Alexander Heinzelmann ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer. Das Legal-Team im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Simone Kaiser-Reber geleitet und besteht aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzelmann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Die Mitglieder des Legal-Teams publizieren regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» zu aktuellen rechtlichen Themen und halten unter dem Titel «Ratgeber Recht online» monatlich Live-Webinare ab. Kontakt zum Legal-Team: Haus der Wirtschaft Kompetenzzentrum KMU Simone Kaiser-Reber Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 23 E-Mail: s.kaiser-reber@kmu.org IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Mischa Hauswirth, Patrick Herr, Adrian Jäggi Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.
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