10 | Standpunkt der Wirtschaft ARBEITGEBER BASELLAND 3. Mai 2024 ARBEITEN IM PENSIONSALTER Gemeinsames Papier mit Pro Senectute Pro Senectute Schweiz und der Schweizerische Arbeitgeberverband setzen sich gemeinsam für die freiwillige Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus ein. Verschiedene Massnahmen sollen die Selbstbestimmung und eine individuellere Gestaltung der beruflichen Laufbahn fördern, wie die beiden Verbände mitteilen. Ein gemeinsamer Massnahmenkatalog zeigt mögliche Lösungswege auf. Die gestiegene Lebenserwartung, der demografische Wandel und der Wunsch nach mehr Selbstbestimmung im Alter haben die traditionelle Vorstellung über das Erwerbsleben verändert. In der Schweiz entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, über das Referenzalter 65 hinaus freiwillig weiterzuarbeiten. «Diese Entwicklung erfordert ein Umdenken bezüglich des Übergangs vom Erwerbsleben in die Pensionierung», sagt Alexander Widmer, Mitglied der Geschäftsleitung von Pro Senectute Schweiz. Weiterarbeit wird heute erschwert Gegenwärtig wird die freiwillige Weiterarbeit über das Referenzalter erschwert und teilweise gar verunmöglicht – selbst, wenn dies von den Arbeitnehmenden ausdrücklich gewünscht wird. Für den Arbeitsmarkt, der bereits heute einen akuten Arbeitskräftemangel aufweist, ist dies fatal. Er verliert nicht nur die dringend benötigten Arbeitskräfte, sondern mit ihnen auch Berufserfahrung und wertvolles Wissen. Die Entscheidung für oder gegen eine freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des Referenzalters sollte in der heutigen Zeit eine persönliche Entscheidung sein. Pro Senectute Schweiz und der Schweizerische Arbeitgeberverband setzen sich gemeinsam für ein freiwilliges Weiterarbeiten über das Referenzalter hinaus ein. Dazu gehört im Wesentlichen, dass sie sich gemeinsam für eine Neugestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Pensionierung in Einklang mit den gesellschaftlichen Veränderungen einsetzen. Ein gemeinsamer Massnahmenkatalog zeigt Lösungswege zur Förderung der Selbstbestimmung im Alter und einem altersdiversen Arbeitsmarkt auf. Reto Anklin JETZT HERUNTERLADEN Das gemeinsame Papier von Schweizerischem Arbeitgeberverband und Pro Senectute kann via folgenden QR-Code heruntergeladen werden: SEMINAR ARBEITSRECHT – In der Reihe «Seminar Arbeitsrecht» von Arbeitgeber Baselland dreht sich dieses Jahr alles ums flexible Arbeiten. Stichworte sind «New Work», «Remote Work», «Digital Nomad», «Workation» und «Homeoffice». Die beiden Anlässe finden im Haus der Wirtschaft statt. «New Work» birgt Stolpersteine Nach mehr als einem Jahr Pause ist es endlich wieder soweit: Arbeitgeber Baselland bietet die erfolgreiche Seminarreihe zum Arbeitsrecht wieder an. Unter dem Titel «Seminar Arbeitsrecht» werden jährlich mindestens zwei thematisch zusammenhängende Seminare im Haus der Wirtschaft durchgeführt. Im Jahr 2024 widmen sich zwei Seminare dem flexiblen Arbeiten. Seit Covid-19 etabliert «New Work», «Remote Work», «Digital Nomad», «Workation» usw. – spätestens seit der Covid-19-Pandemie sind alternative Arbeitsmodelle in vielen Branchen etabliert. Flexibles Arbeiten kann sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen Vorteile bringen. Es birgt aber auch Stolpersteine, die vor allem für Arbeitgebende Konsequenzen haben. «Wir stellen in der Beratung fest, dass diese neue Art des Arbeitens genutzt wird», sagt Rechtsanwalt Markus Prazeller. «Damit stellen sich aus rechtlicher Sicht neue Fragen, die es zu beantworten gibt.» Arbeiten im Homeoffice Wie kann das Arbeiten im Homeoffice rechtskonform gestaltet werden? Welche Regelungen sind im grenzüberschreitenden bzw. internationalen Kontext zu beachten? Kann der Gesundheitsschutz in vollem Umfang gewährleistet werden? Wie ist der Umgang mit eigenen Arbeitsmitteln («Bring Your Own Device») zu gestalten? Wo liegen die Grenzen flexiblen Arbeitens und was ist aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu beachten? In zwei Teilen beantworten die Rechtsanwälte und Arbeitsrechtsspezialisten David Hug und Markus Prazeller (Wagner Prazeller Hug, Basel) sowie Simone Kaiser-Reber, Legal Counsel im Haus der Wirtschaft in Pratteln, die wichtigsten rechtlichen Fragen im Seminar Arbeitsrecht. Reto Anklin Unter dem Titel «Seminar Arbeitsrecht» werden jährlich mindestens zwei thematisch zusammenhängende Seminare im Haus der Wirtschaft durchgeführt. Bild: iwf JETZT ANMELDEN 17. Juni 2024: Rechtliche Aspekte des «New Work» – Teil 1, 16–18 Uhr mit anschliessendem Apéro Themen: Homeoffice, Arbeitsverhältnisse im internationalen Kontext, Kostentragung, Workation, Beendigung des flexiblen Arbeitens und Praxistipps Referierende: David Hug, Simone Kaiser-Reber, Markus Prazeller 13. November 2024: Rechtliche Aspekte des «New Work» – Teil 2, 16 - 18 Uhr, mit anschliessendem Apéro Themen: Bring Your Own Device, flexible Arbeitszeiten, Sonderfragen und Praxisbeispiele (inkl. Datenschutz) Referierende: David Hug, Simone Kaiser-Reber, Markus Prazeller Die Seminare Arbeitsrecht können einzeln oder in Kombination gebucht werden. Sie werden hybrid durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, entweder vor Ort im Haus der Wirtschaft teilzunehmen und sich im Anschluss an die Veranstaltung bei einem gemeinsamen Apéro mit den Expertinnen und Experten auszutauschen oder online dabei zu sein. Mitglieder der Wirtschafts kammer Baselland profitieren von vergünstigten Preisen. Weitere Informationen und Anmeldung via folgendem QR-Code: www.hdw.ch/events GRENZÜBERSCHREITENDES HOMEOFFICE – Ein neues Gesetz regelt die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die für Schweizer Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten. Es kommt nun in den Ständerat. Nationalrat ist für Besteuerungs-Gesetz ARBEITGEBERVERBAND BASELLAND Arbeitgeber Baselland ist die Vereinigung aller der Wirtschaftskammer angeschlossenen Arbeitgeber. Die Angebote von Arbeitgeber Baselland stehen allen arbeitgebenden Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland zur Verfügung. Haus der Wirtschaft Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: +41 61 927 64 64 E-Mails: info@arbeitgeber-bl.ch www.kmu.org/arbeitgeber-bl Der Nationalrat hat an der Sondersession im April dem Bundesgesetz über die Besteuerung des Homeoffice im internationalen Verhältnis einstimmig zugestimmt. Das Geschäft kommt nun noch vor den Ständerat. Aus Arbeitgebersicht ist der Entscheid des Nationalrats zu begrüssen. Die neue gesetzliche Grundlage erhöht die Rechtssicherheit und ermöglicht, dass das grenzüberschreitende Homeoffice dauerhaft etabliert wird. Trend zu vermehrter Telearbeit Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte im Nationalrat, dass sich in den letzten Jahren auf dem Arbeitsmarkt unter dem Einfluss der Digitalisierung und der neuen Kommunikationstechnologien ein Trend hin zu vermehrter Telearbeit entwickelt habe. «Die Covid-19-Pandemie hat diesen Trend verstärkt, vor allem im Dienstleistungssektor», sagte Keller- Sutter. Betroffen sind aus internationaler Perspektive namentlich in der Schweiz tätige Grenzgängerinnen Der Bund regelt die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die im Homeoffice arbeiten. Bild: Shutterstock und Grenzgänger. Sie machen mit rund 400 000 Personen das Gros der Arbeitskräfte ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz aus, wobei jene aus Frankreich mit rund 220 000 und aus Italien mit mehr als 90 000 Personen numerisch die Hauptgruppen bilden. Der rasante Aufschwung beim Homeoffice hat dazu geführt, dass heutzutage viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die bei Schweizer Unternehmen angestellt sind, einen beträchtlichen Teil ihrer Tätigkeit als Telearbeit im Ausland ausüben. Nach geltendem Recht ist die Besteuerung des Einkommens aus unselbständiger Erwerbstätigkeit in der Schweiz für Personen mit Wohnsitz im Ausland nur dann vorgesehen, wenn sie ihre Arbeit physisch in der Schweiz ausüben. Rechtslücke würde gefüllt Der vom Nationalrat genehmigte Gesetzesentwurf des Bundesrates über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis würde diese Rechtslücke füllen: Er soll eine allgemein gültige Steuergrundlage für Tätigkeiten schaffen, die ohne physische Präsenz in den Räumen des Arbeitgebers in der Schweiz ausgeübt werden, insbesondere also für Telearbeit von einem Wohnort im Ausland aus. Reto Anklin
3. Mai 2024 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 KOLUMNE Warum steigen Gesundheitskosten einfach immer weiter? Alvin Toffler, der 1970 einen der berühmtesten Bestseller über die Zukunft geschrieben hat – «Future Shock» – sagte damals: «Die Definition von Vernünftigkeit (sanity) meint die Fähigkeit, das Reale vom Irrealen zu unterscheiden. Wir werden aber bald eine neue Definition brauchen.» Seit Jahren, ja Jahrzehnten wissen wir, dass die Gesundheitskosten einfach immer weiter steigen. Als Gewohnheitstiere schieben wir die Schmerzgrenze immer weiter nach oben. Die Bandbreite der Argumente liegt zwischen «Das ist unerträglich, viel zu teuer, ineffizient, verschwenderisch» bis zu « für die Qualität, die wir erhalten, ist das gar nicht so teuer». Zwischen Handlungsbedarf sehr hoch und sehr gering gibt es alles. Und je nach Akteuren – Versicherungen, Pharma, Spitäler, Apotheken usw. – liegen die Interessen anders. Der Strategieansatz heute ist antinegativ, «langsam, gut, teurer». Proaktiv wäre «schneller, gut, günstiger». Davon sind wir meilenweit entfernt. Man bleibt bei – durchaus vernünftigen – Appellen an Eigenverantwortung. Mehr Self Care und Prävention, richtige Ernährung, guter Schlaf, und immer mehr mentale Gesundheit für Jung und Alt. Fakt: Die Machtkonstellation zwischen den wichtigsten Akteuren hat sich über die Jahre kaum verändert. Demokratisierung des Gesundheitswesens scheint so weit entfernt wie Demokratisierung der Finanzwelt. Sicher haben sich unsere Ansprüche nach oben geschoben: Wir sind Prinzessinnen auf der Erbse geworden. Die Erwartungen an die anderen steigen schneller als die Erwartungen an sich selbst. Die Akteure schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu, etwa aktuell mit der Technologie diskussion: KI-Enthusiasten beklagen die konservative Natur medizinischer Institutionen. Bislang seien etwa keine Radiologen ersetzt worden durch KI. Die wichtigsten Erkenntnisse von William Baumols Ansatz «SICHER HABEN SICH UNSERE ANSPRÜCHE NACH OBEN GESCHOBEN: WIR SIND PRINZESSINNEN AUF DER ERBSE GEWORDEN.» Dr. David Bosshart* zur Kostenkrankheit, formuliert 1967, scheinen mir immer noch richtig und wichtig: Ökonom Baumol (1922– 2017) erkannte, dass komplexe Dienstleistungen wie Gesundheit oder Bildung kontinuierlich steigende Kosten haben, da sie nur bedingt rationalisierbar sind und nur geringe Produktivitätsfortschritte erzielen können. Automatisierungen und KI-Andwendungen sind möglich, aber begrenzt, da man etwa im Unterschied zur verarbeitenden Industrie sehr nahe am Menschen bleibt (Medizin für und an Menschen ist ja immer noch Humanmedizin). Hohe regulatorische Anforderungen an Qualität und Sicherheit nehmen eher noch zu. Technologischer Fortschritt bringt zwar Innovation, aber auch entsprechende Kosten (Infrastrukturen, Geräte, Produkte, Medikation). Mit der Demografie kommt nun immer stärker der Personalmangel dazu. Sehr gut ausgebildetes Personal, das sich permanent weiter bildet, ist unerlässlich. Die Nachfrage steigt, und auch die Löhne steigen kontinuierlich trotz geringer Produktivitätsgewinne. Rezepte, eine wirklich integrierte Versorgung anzugehen, etwa mit Ökosystemen, scheitern bislang an den unterschiedlichen Systemlogiken («Braucht es mich dann noch?»). Was ist die wahrscheinlichste Entwicklung? Wenn wir mit der gleichen Haltung weiterfahren wie bei der AHV- Rente im März 2024, werden wir mehr «Insanity» erleben, kollektive Unvernunft. Das wäre unangenehm. Aber bleiben wir unbestimmt optimistisch: Die meisten Probleme werden sich wohl von selbst lösen. Selbst erlebter Mangel und unerträglicher Druck werden lokal erfinderisch machen. Das hat dann nicht einfach nur mit Staat oder Markt zu tun, sondern auch mit «Sanity» und Zivilgesellschaft. Nicht Masterpläne und grosse Würfe. Kleine Schritte mit messbaren Verbesserungen. Die finanziellen Möglichkeiten des Wohlfahrtsstaates sind von den Totalkosten her ausgereizt: mehr Geld verteilen und umverteilen steigert Kosten. Mehr Regulierung erhöht Friktionen. Und mehr Technik, insbesondere zu schnell zu viel, erhöht mit Kostenwahrheit Komplexität und zusätzliche, nicht beabsichtigte Kosten. Die Menschen werden wieder auf sich selbst zurückgeworfen. Wir wissen, was wir nicht wollen. Aber was wir wollen, ist offener denn je. Wir werden uns anpassen, aber mit Abstrichen und neuen Realitäten. Wir lernen, aber sehr langsam. Dr. David Bosshart ist Gründer von Bosshart & Partners, Präsident der Duttweiler-Stiftung und Intl. Advisory Board Member in Retail, Hospitality und Akademie. Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Ohne Arbeit – kein Lohn? Zum Anspruch auf Entlöhnung, wenn Arbeitnehmende krank werden. Im Wesentlichen hängt dies davon ab, ob die Arbeitgeberschaft für die Arbeitnehmenden eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat oder nicht. Lohnfortzahlung bei Krankheit: Rechtliches und Praktisches Simone Kaiser-Reber Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Die Frage, ob und welchen Lohnanspruch Arbeitnehmende während ihrer Arbeitsunfähigkeit haben, hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Arbeitgeberschaft für die Arbeitnehmenden eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat oder nicht. Fortzahlung ohne Krankentaggeld Wurde keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, besteht während einer Arbeitsunfähigkeit nur dann ein Lohnfortzahlungsanspruch, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mindestens drei Monate gedauert hat oder eine Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten vereinbart wurde. Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen besteht eine Lohnfortzahlungspflicht erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis für eine Länge von mehr als drei Monaten eingegangen wurde. Für die Bestimmung der Dauer der Lohnfortzahlungspflicht wird auf sogenannten Skalen abgestellt, welche unter Berücksichtigung der Anzahl Dienstjahre die Dauer vorgeben. So besteht nach der «Basler Skala» beispielsweise für das erste Dienstjahr eine Lohnfortzahlungspflicht von drei Wochen und danach folgt eine Abstufung bis zum 19. Dienstjahr, ab welchem die Lohnfortzahlung während der Dauer von sechs Monaten erfolgt. Fortzahlung mit Krankentaggeld Wurde zugunsten der Arbeitnehmenden eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen – was heutzutage der Regelfall ist –, kommt nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Wartefrist die Versicherung für die Lohnkosten der betroffenen Person während der Arbeitsunfähigkeit auf. Abhängig von Wartefrist Sobald die Leistungspflicht der Krankentaggeldversicherung beginnt, erlischt die Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberschaft. Wann die Leistungspflicht der Krankentaggeldversicherung beginnt, ist abhängig davon, welche Wartefrist mit der Versicherung vereinbart wurde. Während der Wartefrist muss die Arbeitgeberschaft weiterhin den vollen Lohn bezahlen. Zu beachten ist, dass sämtliche Abreden über die Lohnfortzahlung während der Arbeitsunfähigkeit nur dann zulässig sind, wenn diese im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben mindestens gleichwertig sind. Bei Krankentaggeldversicherungen ist dies in der Regel der Fall, auch wenn diese nur 80 Prozent des versicherten Lohns zahlen, dafür aber für eine längere Dauer als das Skalen modell (bis zu 730 Tage). Fortzahlung rechtssicher regeln Es empfiehlt sich, die Frage der Lohnfortzahlung rechtzeitig zu regeln. Vor allem wenn keine Versicherungslösung vorliegt, muss die Lohnfortzahlung präzis und rechtssicher geregelt sein. David Hug ist Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Wagner Prazeller Hug. Er ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Kontakt zum Legal-Team: Haus der Wirtschaft Kompetenzzentrum KMU Simone Kaiser-Reber Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 23 E-Mal: s.kaiser-reber@kmu.org JETZT ANMELDEN «Wenn Arbeitnehmende krank werden», mit David Hug 13. Mai 2024, 12–13 Uhr, online Anmeldung via folgendem QR-Code: www.hdw.ch/events IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Mischa Hauswirth, Patrick Herr, Adrian Jäggi Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.
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