6 | Standpunkt der Wirtschaft KMU ARBEITSSICHERHEIT 12. Mai 2023 ARBEITNEHMERSCHUTZ – Für Eric Montandon, Leiter der ASA-Fachstelle bei der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeits sicherheit EKAS, steht der Arbeitnehmerschutz im Zentrum seiner Arbeit. Er empfiehlt allen Betrieben den Beitritt zu einer überbetrieblichen ASA-Lösung wie KMU Arbeitssicherheit von Gewerbeverband Basel-Stadt und Wirtschaftskammer Baselland. «Das wichtige Anliegen der EKAS» Herr Montandon, was ist das Hauptziel der ASA-Fachstelle? Eric Montandon: Ziel ist es, Unfälle zu verhindern und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Damit dieses Ziel erreicht wird, ist es notwendig, dass die Betriebe die Prävention systematisch angehen. Einzel aktionen bringen wenig und sind meistens nur kurzfristig wirksam. Mit einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzsystem kann eine nachhaltige Präventionswirkung erzielt werden. Das in der Schweiz weit verbreitete «10-Punkte-ASA-System» hat sich diesbezüglich auch für Kleinstunternehmen bewährt. Im Zentrum steht dabei die systematische Gefährdungsermittlung und die Befähigung der Mitarbeitenden, ein ASA-System zu leben. Auch die Regelung der Arbeits- und Ruhezeiten, die Ergonomie am Arbeitsplatz, die Aufklärung über psychosoziale Risiken oder der Umgang mit Chemikalien gehören beispielsweise dazu. Wie sieht der grundsätzliche gesetzliche Rahmen aus? Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden in zwei Gesetzgebungen geregelt. Im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und im Arbeitsgesetz für Industrie, Gewerbe und Handel, dem sogenannten Arbeitsgesetz (ArG). An diese Vorgaben hat sich der Betrieb zu halten. Die überbetrieblichen ASA-Lösungen helfen den ihnen angeschlossenen Betrieben bei der Umsetzung. Wird die korrekte Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben kontrolliert? Ja, die kantonalen Arbeitsinspektorate, die Suva und das SECO sind mit dieser Aufgabe betraut. Sie nehmen stichprobenartige Kont rollen vor. Werden Mängel festgestellt, müssen diese vom Betrieb innert einer vorgegebenen Frist behoben werden. Eric Montandon, Leiter ASA-Fachstelle bei der EKAS. Wenn wir von Sicherheit am Arbeitsplatz reden, geht es dabei vor allem um den Maler hoch oben auf seiner Leiter oder sind auch Sicherheitsaspekte in einem Büro ein Thema? Ja, absolut. Alle Branchen und Betriebe sind angesprochen. Was unterschiedlich ist, sind die Gefährdungen. Wenn zum Beispiel Fluchtwege zugestellt sind oder niemand richtig instruiert ist, wie man im Notfall Erste Hilfe leistet, ist das auch in einem Büro relevant. Gerade in der heutigen Zeit nimmt die Bedeutung der Gesundheitsschutzthemen immer mehr zu. Denken wir zum Beispiel an psycho soziale Gefährdungen wie Stress, Burnout, Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz. Wo besteht aus Ihrer Sicht der grösste Handlungsbedarf in den Betrieben? Wir müssen dabei die Betriebe etwas unterscheiden. In grossen Betrieben ist Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit System oft auf dem Papier und in den Prozessen verankert. Das Problem ist dort, wie die Umsetzung an der Basis, an jedem Arbeitsplatz gelebt wird. Das ist die Herausforderung der Führungspersonen. In der Schweiz sind aber 95 Prozent der Betriebe KMU. In diesen Betrieben ist oft Sicherheit und Gesundheitsschutz mit System gar nicht bekannt. Die grösste Herausforderung ist dort, dass die Menschen die Gefährdungen systematisch ermitteln und systematisch Massnahmen treffen. Was könnten die Ursachen für diese «Mängel» sein? Die Ursachen sind selbstverständlich sehr vielschichtig. Generell ist es eine Frage der Unternehmens- oder Firmenkultur. Wir haben in der Schweiz eigentlich alles geregelt. Das Wissen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wäre vorhanden. Nun müsste es in den Unternehmen bis an die Basis gelangen. Das hat mit Führungskultur oder auch Fehlerkultur, Feedback- Bild: zVg/kmu news kultur usw. zu tun. In einigen Fällen wird aber dieses Wissen auch viel zu kompliziert dargestellt. Die Hilfsmittel sind zu wenig praxisbezogen und werden daher von der Basis nicht verwendet. «GERADE IN DER HEUTIGEN ZEIT NIMMT DIE BEDEUTUNG DER GESUNDHEITS- SCHUTZTHEMEN IMMER MEHR ZU.» Dass viele Kleinstunternehmen noch nie etwas von Sicherheit und Gesundheitsschutz mit System gehört haben, stimmt mich persönlich sehr nachdenklich, gibt es das ASA-System doch schon seit über 20 Jahren. Auch hier sind die Gründe sehr vielseitig. Einerseits liegt es an der Kontrollkultur, anderseits aber auch an DAS IST ASA ASA ist die Abkürzung für «Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeits sicherheit» und fasst die wichtigsten An for derungen auf dem Gebiet der Arbeits sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu einem grif figen Sicherheitssystem zusammen. Mittels ASA will die EKAS, die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit, die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmenden verbessern. Die EKAS handelt hierbei im Auftrag des Bundesrats. Die ASA-Fachstelle ihrerseits unterstützt die rund 100 überbetrieblichen ASA-Lösungen (Branchen-, Betriebsgruppen- und Mo delllösungen) auf diesem Gebiet administrativ und fachlich. kmu der Komplexität der Thematik, unserer Information und nicht zuletzt an unserem juristischen System. Was empfehlen Sie Betrieben, damit sie Sicherheit und Gesundheitsschutz mit System umsetzen können? Ich empfehle allen Betrieben den Beitritt zu einer EKAS-zertifizierten überbetrieblichen ASA-Lösung. Dazu gehört auch die Kollektivlösung KMU Arbeitssicherheit, welche der Gewerbeverband Basel-Stadt und die Wirtschaftskammer Baselland gemeinsam betreiben. Sie unterstützen die Betriebe mithilfe von beigezogenen ASA-Spezialisten (Arbeits ärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit). Die umfassende, sich rasch entwickelnde Thematik von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kann nur mit externer Hilfe wirksam, präventiv und nachhaltig umgesetzt werden. Das Interview wurde geführt von «kmu news», Gewerbeverband Basel-Stadt. JETZT ANMELDEN – Sich für die KMU-Kollektivlösung KMU-Arbeits sicherheit anzumelden, lohnt sich: Mitglieder der Wirtschaftskammer Basel land und des Gewerbeverbandes Basel-Stadt profitieren von ermässigten Kurstarifen. Werden Sie jetzt Mitglied bei KMU Arbeitssicherheit Die Kollektivlösung KMU Arbeitssicherheit der Wirtschaftskammer Basel land und des Gewerbeverbands Basel-Stadt hilft, mit einer einfachen, praxisorientierten und internetbasierten Lösung «kmu.safely. swiss» die gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Betrieb umzusetzen. Bereits rund 200 KMU sind bei der KMU-Kollektivlösung Arbeitssicherheit dabei. Mit «kmu safely» können Unternehmen den administrativen Aufwand massiv verringern und einen wirksamen Sicherheits- und Gesundheitsschutz gewährleisten. Modern, effizient und wirksam. Mitglieder der Wirtschaftskammer Baselland und des Gewerbeverbands Basel- Stadt profitieren von reduzierten Kurskosten. Alle Vorteile auf einen Blick: – Hilft bei der Erfüllung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderung (ASA-Richtlinien), – unterstützt Sie bei der Dokumentation der Massnahmen, – bietet ein informatives Kurs- und Weiterbildungsangebot, – verbessert die Arbeitssicherheit und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und sorgt somit für hohe Arbeitsqualität, volle Produktivität, sinkende Kosten und steigenden Ertrag. KURSANGEBOT 2023 Dieses Jahr bietet KMU Arbeitssicherheit folgende Kurse an: SiBe-Kurs Die Teilnehmenden erhalten das erforderliche Grundwissen in der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz, um in ihrem Betrieb die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und ihrer Verantwortung nachkommen zu können. Dieser Grundkurs ist zwei Jahre gültig und muss danach mit einem Weiterbildungskurs (ERFA-Tagung) erneuert werden. 10.5.2023 (Anmeldeschluss 26.4.23): Bei der Wirtschaftskammer Baselland im Haus der Wirtschaft in Pratteln 12.9.2023 (Anmeldeschluss 29.8.23): Beim Gewerbeverband Basel-Stadt ERFA-Tagung Weiterbildungslehrgang für Kontaktpersonen der Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, welche in einem kleinen oder mittleren Betrieb die Aufgaben für die Arbeitssicherheit übernehmen oder als Linienvorgesetzte die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz tragen. Die ERFA-Tagung sollte alle zwei Jahre wiederholt werden. Die Schwerpunktthemen variieren und werden jeweils durch aktuelle Informationen ergänzt. 23.5.2023 (Anmeldeschluss 9.5.23): Beim Gewerbeverband Basel-Stadt 15.9.2023 (Anmeldeschluss 1.9.23): Bei der Wirtschaftskammer Baselland im Haus der Wirtschaft in Pratteln Webinar – Programmeinführung «safely» Einführungslehrgang für alle Sicherheitsbeauftragten und Linienvorgesetzten, welche die Aufgabe für die Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb übernommen haben und eine Einführung ins Programm «safely» wünschen. 17.5.2023 (Anmeldeschluss 3.5.23): Online (MS-Teams) 19.9.2023 (Anmeldeschluss 5.9.23): Online (MS-Teams) Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter: www.kmu-arbeitssicherheit.ch
12. Mai 2023 DIGITAL Standpunkt der Wirtschaft | 7 DREI NATIONALE VORLAGEN – Am 18. Juni wird an der Urne über drei eidgenössische Themen abgestimmt. Die Übersicht zeigt, um was es geht und welche Argumente aus wirtschaftspolitischer Sicht zu beachten sind. Alle Abstimmungen auf einen Blick OECD-MINDEST- STEUER (UMSETZUNG DES OECD/G20-PRO- JEKTS ZUR BESTEURUNG GROSSER UNTERNEHMENS- GRUPPEN) Um was geht es? Die Besteuerung von multinationalen Konzernen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Franken ist laut OECD und G20 nicht mehr zeitgemäss. Für diese Konzerne sollen besondere Besteuerungsregeln eingeführt werden. Rund 140 Staaten, darunter die Schweiz, wollen, dass sie mindestens 15 Prozent Steuern auf ihren Gewinn bezahlen. Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen, damit in allen Kantonen mindestens die 15-Prozent- Grenze erreicht werden kann. Dazu braucht es einen Verfassungsartikel, über den wir abstimmen. Auf dieser Verfassungsbasis kann der Bundesrat die Mindestbesteuerung mit einer Verordnung ab 2024 umsetzen. In allen Kantonen kann eine tiefere Besteuerung als 15 Prozent auftreten. Betroffen sind aber vor allem Kantone mit tiefer Steuerbelastung, in denen viele grosse und profitable Unternehmensgruppen angesiedelt sind. Falls die Mindestbesteuerung von 15 Prozent nicht erreicht wird, wird der fehlende Betrag mit einer Ergänzungssteuer erhoben. Ansonsten können statt der Schweiz andere Staaten den fehlenden Betrag einziehen. Im Kanton Basel-Landschaft sind zwei bis drei Dutzend Firmen von der Mindestbesteuerung betroffen. Im nächsten Jahr liegen die Unternehmenssteuern im Baselbiet noch bei 15,9 Prozent, ab 2025 bei 13,45 Prozent. Das heisst: 2024 greift die OECD-Regel noch nicht, aber ab 2025 wird auch im Baselbiet eine Ergänzungssteuer erhoben. Die schweizweit rund 1 bis 2,5 Milliarden Franken Einnahmen aus der Ergänzungssteuer werden zu 75 Prozent an die Kantone, in denen grosse Unternehmen tiefer besteuert wurden, und zu 25 Prozent an den Bund verteilt. Das Geld soll für die Erhöhung der Standortattraktivität eingesetzt werden und in den Finanzausgleich fliessen. Im Kanton Basel- Landschaft werden Einnahmen in der Höhe von rund 5 Millionen Franken erwartet. Was spricht dafür? • Die gezielte Umsetzung der Mindeststeuer gilt nur für grosse, internationale Unternehmen, für KMU ändert sich nichts. • Die Steuererträge bleiben in der Schweiz und fliessen nicht ins Ausland, so geht Steuersubstrat in der Schweiz nicht verloren. • Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer gehen zu drei Viertel an die Kantone. Das Geld soll gezielt dort eingesetzt werden, wo die Steuererhöhung zu einem Verlust an der Standortattraktivität führt. • Ein Teil der Einnahmen fliesst in den Finanzausgleich und kommt somit allen Kantonen zugute. Die Parole des Wirtschaftsrates: Nein Ja www.zukunft-sichern.ch KLIMASCHUTZ- GESETZ (BUNDES- GESETZ ÜBER DIE ZIELE IM KLIMA- SCHUTZ, DIE INNOVATION UND DIE STÄRKUNG DER ENERGIE- SICHERHEIT) Um was geht es? Das Parlament hat das Klimaschutzgesetz (KIG) als indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative ausgearbeitet. Die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auf «Netto Null» bis 2050 bleibt zwar bestehen, jedoch ohne lineare Absenkung. Das KIG ist ein Rahmengesetz und gibt in erster Linie Ziele und Zwischenziele vor; wie die Ziele erreicht werden, ist im Rahmen weiterer Gesetze festzulegen (z.B. das CO 2 -Gesetz). Bis 2040 müssen die Emissionen gegenüber 1990 um 75 Prozent zurückgehen – so weit als möglich durch die Reduktion des Treibhausgas-Ausstosses im Inland. Die direkte Bundesverwaltung muss und die kantonalen Verwaltungen sollen bereits 2040 Netto-Null-Treibhausgasemissionen erreichen. 2050 dürfen Gebäude und Verkehr dann gar kein Treibhausgas mehr ausscheiden. Die Dekarbonisierung wird finanziell gefördert: Industrie (Förderung neuer Technologien) mit 1,2 Milliarden Franken über sechs Jahre, die Gebäude (Ersatz fossiler Heizungen und Verbesserung Energieeffizienz von Gebäuden) mit 2 Milliarden Franken über zehn Jahre. Das Initiativkomitee hat die Gletscherinitiative bedingt zurückgezogen, damit der Gegenvorschlag in Kraft treten kann. Das Ziel «Netto Null» soll durch das Gesetz rascher erreicht werden. Da die SVP das Referendum ergriffen hat, kommt es zur Abstimmung. Sollte der Gegenvorschlag an der Urne abgelehnt werden, kommt die Gletscherinitiative gleichwohl zur Abstimmung. Was spricht dafür? • Es gibt kein unverhältnismässiges Verbot für fossile Energieträger. • Der Weg zum Netto-Null-Ziel bis 2050 ist mit konkreten Zielwerten verknüpft. • Die Schweiz muss auch ihren Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise leisten. • Es ist der bestmögliche Kompromiss. • Die Massnahmen im Gesetz tragen dazu bei, die Reduktion der CO 2 -Emissionen zu beschleunigen. • Das Gesetz bringt schnelle Massnahmen, was im Klimaschutz notwendig ist; es ist die Chance für eine energiesichere Schweiz. Was spricht dagegen? • Das Klimazielgesetz ist ein «Stromfresser-Gesetz»: das Netto-Null-Ziel bedeutet eine Verdoppelung des heutigen Stromverbrauchs. • Heizöl, Benzin, Diesel und Gas werden de facto verboten: der Strombedarf wird massiv zunehmen, das Risiko eines Strommangels bis zum Blackout wahrscheinlich, die Energiepreise schnellen in die Höhe. • Es fehlen die Kapazitäten für Sanierungen (Material, Fachkräfte und Bewilligungsbehörden). • Das KIG verursacht sehr hohe Kosten, der Einfluss der Schweiz aufs Klima ist dennoch vernachlässigbar. • Der technologische Fortschritt lässt sich niemals durch ein Gesetz erzwingen. Die Parole des Wirtschaftsrates: Nein Ja Keine Parole klimaschutzgesetz-ja.ch stromfresser-gesetz-nein.ch/ COVID-19- GESETZ (BUNDES GESETZ ÜBER DIE GESETZLICHEN GRUNDLAGEN FÜR VERORDNUNGEN DES BUNDESRATES ZUR BEWÄLTIGUNG DER COVID-19- EPIDEMIE Um was geht es? Mit der Rückkehr in die normale Lage per 1. April 2022 haben die Kantone wieder die Hauptverantwortung in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie übernommen. Dem Bund sollen aber weiterhin einzelne bewährte Instrumente zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung stehen. Der Bundesrat möchte deshalb einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis im Juni 2024 verlängern: • Kompetenzen zur Förderung der Entwicklung von Covid-19- Arzneimitteln. • Verpflichtung der Kantone zur Finanzierung der Vorhalteleistungen zur Abdeckung von Auslastungsspitzen in der Gesundheitsversorgung. • Kantone kommen für die Finanzierung der Testkosten auf. • Internationale Kompatibilität der Covid-19-Zertifikate aufrechterhalten. Am 18. Juni kommt es zur Abstimmung, da massnahmenkritische Organisationen wie die Bürgerrechtsbewegung «Mass-Voll!» und der Verein «Freunde der Verfassung» erfolgreich das Referendum ergriffen haben. Was spricht dafür? • Das Covid-19-Gesetz war für Bund und Kantone wichtig. Sie konnten damit die Covid-19-Pandemie eindämmen und ihre Folgen abfedern. • Bundesrat und Parlament wollen im Notfall auf bewährte Instrumente zurückgreifen können, um gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen. Die Parole des Wirtschaftsrates: Nein Ja www.admin.ch
Laden...
Laden...
Wirtschaftskammer Baselland
Haus der Wirtschaft
Hardstrasse 1
4133 Pratteln