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Standpunkt 557, 14. April 2023

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14 | Standpunkt der Wirtschaft VERANSTALTUNGEN 14. April 2023 PODIUMSGESPRÄCH – Das Beratungsunternehmen KPMG lud zusammen mit der Wirtschaftskammer Baselland zu einem Podiumsgespräch mit den Regierungsräten Anton Lauber und Thomas Weber. Thema waren die Stärken der Baselbieter Wirtschaft. SOCIAL-MEDIA-POST DER WOCHE Das zeichnet das Baselbiet aus Was zeichnet das Baselbiet als Wirtschaftsstandort aus und welche Stärken hat es vorzuweisen? Dieser Frage ging ein Podium mit den beiden Regierungsräten Anton Lauber und Thomas Weber sowie Claudio Boller, Leiter Standort Region Basel bei KPMG, und Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser im Haus der Wirtschaft in Pratteln nach. Als Auftakt durfte das aktuelle Thema rund um die Zwangsfusion der Credit Suisse mit der UBS nicht fehlen. Moderator Michael Köhn, stv. Direktor der Wirtschaftskammer, wollte von den Teilnehmern des Podiums wissen, welche Auswirkungen das Baselbiet erwarten könne. Während Finanzchef Lauber keinen unmittelbaren Einfluss auf den Finanzhaushalt sieht, wies Weber darauf hin, dass nicht zuletzt der Rechtsstaat Schweiz durch die Zwangsfusion stark gelitten habe. Zusammenarbeit mit Behörden Dann kam man auf die Stärken der Baselbieter Wirtschaft zu sprechen. Boller lobte die Zusammenarbeit mit den Behörden, die im Baselbiet gut sei. «Unsere ausländischen Kunden wundern sich immer wieder darüber. In ihren Herkunftsländern ist das teilweise undenkbar», sagte der KPMG-Vertreter. Hier könne man eine Idee im Vorfeld mit den Behörden klären und festlegen, wie diese umzusetzen sei. Weitere Stärken, so die Podiumsteilnehmer, seien die relativ tiefe Steuerbelastung, der Zugang zu gutausgebildeten Personen, die Berufsbildung sowie die Entwicklungen im Bereich der «Life Sciences». Verbesserungspotenzial wird vor allem im Intensive Diskussionen zur Baselbieter Wirtschaft auf dem Podium im HDW-Auditorium (v.l.n.r.): Claudio Boller, Leiter Marktregion Basel KPMG; Regierungsrat Thomas Weber; Moderator Michael Köhn; Regierungsrat Dr. Anton Lauber und Christoph Buser, Direktor Wirtschaftskammer Baselland. Bild: Strähl Bereich Mobilität festgestellt. Wirtschaftsdirektor Thomas Weber wies darauf hin, dass die Verkehrspolitik nicht der Moralisierung, sondern der Wirtschaft dienen müsse. Doch habe das Baselbiet auch zu wenig Möglichkeiten für die Erschliessung von Entwicklungsarealen, da der Kanton bereits grossmehrheitlich gebaut sei. Christoph Buser wies darauf hin, dass die Regulierungen für KMU erdrückend seien, hier müsse sich das Baselbiet verbessern. Regierungsrat Anton Lauber seinerseits führte aus, dass das Baselbiet nicht bloss wachsen, sondern qualitativ gut wachsen müsse. Eine konkrete Forderung von Claudio Boller: «Arbeitsbewilligungen für hier ausgebildete Studentinnen und Studenten müssen für Drittstaatenangehörige einfacher zu erhalten sein.» «Wir müssen noch besser werden» Regierungsrat Lauber betonte, dass «wir noch besser werden müssen – die anderen werden es auch». Boller brachte es schliesslich auf den Punkt: «Manchmal ist es gut, wenn die Politik nichts macht und die Unternehmen machen lässt.» Nach dem Podium hatte das Publikum Gelegenheit, Fragen oder Forderungen an die Politik zu richten. Von dieser Möglichkeit wurde gerne und intensiv Gebrauch gemacht. Die beiden Regierungsräte konnten sogar Einzelfallhilfe leisten und den richtigen Kontakt bei der Verwaltung bekanntgeben. Ganz im Sinne einer der grossen Baselbieter Stärken: der Verwaltungsnähe. Abschluss des Abends bildete der reichhaltige Apéro vom «BOOST eat & drink», an dem das Gehörte vertieft und weitergesponnen werden konnte. Auch hier konnte die propagierte Nähe der Politik zur Bevölkerung gleich genutzt werden, um mit den beiden Regierungsräten ins Gespräch zu kommen. Dominik Rieder BERUFSBILDUNG MINT in der Bildungslaufbahn Der Bereich MINT – das heisst Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – steht für anspruchsvolles, angewandtes Lernen sowie für vielseitige Berufsaussichten und hat daher in der ganzen Bildungslaufbahn einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund kommen am 2. Netzwerktreffen Laufbahn am kommenden 19. April bei der Endress+Hauser Flowtec AG Vertretungen aller Schulstufen und der Wirtschaft zusammen, um sich zur MINT-Förderung in der Bildungs laufbahn auszutauschen und zu vernetzen. HOLZBAU SCHWEIZ REGION BASEL – In der Mehrzweckhalle Stutz in Lausen präsentierten die Teilnehmenden des Modellbauwettbewerbs von «holzbau schweiz region basel» ihre Arbeiten. Zimmerleute prämierten Modelle In diesem Jahr wurde der von «holzbau schweiz region basel» organisierte Modellbauwettbewerb bereits zum 30. Mal durchgeführt. Am Samstag, den 25. März, wurden die Modelle in der Mehrzweckhalle Stutz in Lausen ausgestellt und anschliessend fand die mit Spannung erwartete Rangverkündigung (siehe Infobox) statt. Der Publikumsaufmarsch war enorm und des Jubiläums durchaus würdig. Verbandspräsident David Schreiber, Wettbewerbsorganisator Jan Roth und Geschäftsführer Theodor Häner zeigten sich überwältigt vom grossen Interesse an diesem Wettbewerb. Blick über den Tellerrand Nach einem einleitenden Input von Susanne Metzger, Vorsitzende der Fachkommission MINT der Akademien der Wissenschaften Schweiz, zur MINT-Förderung in der Bildungslaufbahn können die Teilnehmenden einen Blick über den Tellerrand der eigenen Stufe werfen: Auf einer Entdeckungsreise durch die Baselbieter Bildungslaufbahn kann in sechs verschiedene Praxisworkshops eingetaucht werden. In der folgenden Diskussion tragen die Teilnehmenden ihre Eindrücke zusammen und reichern diese mit neuen Perspektiven an. ds www.wb-sbl.ch ANZEIGE Mehr als 90 Teilnehmende Insgesamt 95 Teilnehmende aus dem zweiten, dritten und vierten Lehrjahr hatten pünktlich ihre Modelle eingereicht. Die Lernenden des zweiten Lehrjahres durften an einem vorgegebenen Einheitsmodell ihre Fähigkeiten beweisen. Die Lernenden des dritten und vierten Lehrjahrs konnten hingegen ihren Ideenreichtum und ihre erworbenen Fähigkeiten an einem individuellen Modell unter Beweis stellen. 90 eingereichte Modelle erfüllten die Kriterien und wurden schliesslich von 17 Experten benotet. Marcel W. Buess Die in Lausen ausgestellten Modelle der angehenden Zimmerleute sorgten am vergangenen 25. März für einen grossen Publikumsaufmarsch. Bild: mwb ZWEI GEWINNER MIT DER HÖCHSTNOTE 6 Die Podestplätze im zweiten Lehrjahr erreichten: 1. Tobias Annen mit der Note 5,90 (HUG Holzbau GmbH, Bubendorf); 2. Maurice Knechtle mit 5,80 (Louis Risi AG, Münchenstein); 3. Jona Merz mit 5,75 (PM Mangold Holzbau AG, Ormalingen). Im dritten Lehrjahr: 1. Jonas Rickenbacher mit 6,00 (Hasler Holzbau AG, Gelterkinden) mit dem Modell «Brüggli»; 2. Linus Meier mit 5,60 (Louis Risi AG, Münchenstein); 3. Lars Weber mit 5,50 (Holzlehmbau Genossenschaft, Seewen). Im vierten Lehrjahr: Jonas Eisele mit 6,00 (Zimbas, Basel) mit dem Modell «Domus Liberatitis», 2. Marco Schuler mit 5,95 (GGS AG, Gelterkinden); 3. Syrah Borer mit 5,90 (Roth Holzbau AG, Wahlen) mwb

14. April 2023 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 15 POLIT-KOLUMNE Gegenvorschlag aus Furcht vor dem Volk? Die Politik wird in der Schweiz, im Gegensatz zum Ausland, grösstenteils privat finanziert. Etwa 90 Prozent der Gelder stammen gemäss einer Studie von Einzelpersonen und Unternehmen. Das hat am 10. Oktober 2017 die Piratenpartei Schweiz, Junge Grüne Schweiz, Opendata.ch, Grüne Partei Schweiz, Junge BDP Schweiz, Juso Schweiz, jevp Schweiz, EVP Schweiz, SP Schweiz, BDP Schweiz, Jugendsession, Transparency International Schweiz und Public Eye veranlasst, eine Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» einzureichen. Vorgeschlagen wurden Vorschriften in der Bundes verfassung zur Offenlegung der Finanzen politischer Parteien sowie von eidgenössischen Wahl- und Abstimmungskampagnen. Das Parlament verabschiedete am 18. Juni 2021 dazu einen indirekten Gegenvorschlag im Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR). Die Transparenz-Initiative wurde darauf zurückgezogen. Am 24. August 2022 hat der Bundesrat die Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung verabschiedet und zusammen mit dem geänderten Bundesgesetz über die politischen Rechte auf den 23. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Die neuen Regeln für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung gelten erstmals für die Nationalratswahlen 2023. Die beim Bund tätigen politischen Parteien müssen jährlich ihre Einnahmen und Zuwendungen, sofern sie 15 000 Franken pro Person und Jahr übersteigen, sowie die Beiträge der einzelnen Mandatsträger unter Namens nennung spendabler Personen offenlegen. Bei Abstimmungen und Nationalratswahlen müssen «die kampagnenführenden Akteure» die Finanzierung ihrer Aktivitäten vor der Abstimmung für zwölf Monate offenlegen, wenn sie dafür mehr als 50 000 Franken budgetiert haben. Nach Wahlen und Abstimmungen müssen sie ihre Schlussrechnung offen legen. Bei Verstössen drohen Bussen in der Höhe von bis zu 40 000 Franken. Für das zweifelhafte Vergnügen, als zuständige Behörde für die Entgegennahme, Kontrolle und Veröffentlichung tätig zu werden, steht nun auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) unter Beobachtung. Die EFK war in den parlamentarischen Beratungen «ES FRAGT SICH, OB ES FÜR UNAUSGEGORENE INITIATIVEN, DIE MAN GETROST VOLK UND STÄNDEN ZUR VERWERFUNG ÜBERLASSEN DÜRFTE, EINEN GEGENVORSCHLAG GEBEN SOLL.» Peter Amstutz* zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte gar nicht als Kontrollstelle vorgesehen. Sie kann stichprobenweise die Richtigkeit von Informationen über den Spendenfluss «von Privat zu Privat» prüfen. (Politische Parteien sind Vereine und keine KMU-Firmen.) Bei Verdacht auf Pflichtverletzungen erstattet sie Strafanzeige. Für strafrechtliche Untersuchungen sind die kantonalen Behörden zuständig. Das Kampagnenbudget sowie die in den 12 Monaten bis zu den Wahlen eingegangenen Zuwendungen von mehr als 15 000 Franken müssen der EFK spätestens 45 Tage vor dem Wahltermin gemeldet werden. Die Finanzierung von Abstimmungskampagnen muss erstmals für die Volksabstimmung vom 3. März 2024 offengelegt werden. Der Genfer Jurist Michel Huissoud, der ab 1988 bei der EFK wirkte und 2014 die Gesamtverantwortung als deren Direktor übernahm, dürfte im Sommer 2022 erleichtert dieses Dossier an seinen Nachfolger Pascal Stirnimann weiter gereicht haben. Die Verordnung zur Umsetzung erlaube gar «keine wirksame Kontrolle», hatte Huissoud nämlich beanstandet: Die Ausführungsvorschriften entsprächen nicht der gesetzlichen Grundlage. Gemäss Bundesrat seien Stichproben nur mit Zustimmung der Parteien möglich. Das Parlament habe bewusst die politischen Akteure in die Pflicht genommen. Diese trügen jetzt die Hauptverantwortung. Direktor Stirnimann weiss: «Die EFK muss sich auf alle Eventualitäten einstellen und ein Dispositiv aufstellen, das Missbrauch verhindern oder aufdecken kann.» Im Auftrag des Bundesrats suchte Prof. Dr. iur. Giovanni Biaggini, Ordinarius für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Universität Zürich, als Gutachter eine überzeugende Antwort auf folgende Frage: «Darf der Bundesrat in der Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi) die EFK als zuständige Stelle bestimmen, selbst wenn diese die Übernahme dieser Zuständigkeit ablehnt, weil sie unter anderem ihre Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit gefährdet sieht?» Antwort Professor Biaggini: «Der vage formulierte Artikel (im BPR) genügt nicht als rechtliche Grundlage für die Auslagerung der neuen Vollzugsaufgabe (...). Aufgrund der besonderen Stellung und des Aufgabenfelds der EFK erweist sich auch die Auslagerung des Vollzugs (...) als unzulässig.» EFK-Chef Stirnimann weiss das sehr wohl. Es sei notwendig, die Unabhängigkeit zu bewahren, da die EFK unter anderem die Wahlkampffinanzierung der künftigen Parlamentarier kontrolliere, also derjenigen Personen, die auch das Budget der EFK genehmigen. Bereits im Startjahr 2023 zeichnet sich laut Stirnimann «punktueller Klärungsbedarf» ab. Solcher Bedarf besteht auch bezüglich der Frage, ob die Bundesversammlung und der Bundesrat für unausgegorene Initiativen, die man getrost Volk und Ständen zur Verwerfung überlassen dürfte, einen Gegenvorschlag machen sollen. «Im Zweifel nein», wäre wahrscheinlich die angemessene Devise. Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung». Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Bei einem Vergabeverfahren sollte in den Submissionsunterlagen klar geregelt werden, was geschieht, wenn eine Schlüsselperson, auf deren Erfahrungen im Rahmen des Angebots abgestützt wird, aus dem Unternehmen des Anbieters ausscheidet. Wegfall von Schlüsselpersonal während Vergabeverfahren Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Ein Anbieter ist immer nur so gut, wie sein Personal ist. Entsprechend ist bei den meisten Vergabeverfahren aufzuzeigen, über welche Erfahrungen und Fähigkeiten das Schlüsselpersonal des Anbieters verfügt. Was aber gilt, wenn während einer Ausschreibung oder nach Abgabe des Angebots eine Schlüsselperson, auf deren Erfahrungen im Rahmen des Angebots abgestützt wird, aus dem Unternehmen ausscheidet? Ersatz der Schlüsselperson Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem jüngst ergangenen Entscheid klargestellt, dass bei einem Wegfall einer in den Referenzen bezeichneten Schlüsselperson der Anbieterin eine angemessene Frist zu setzen ist, innerhalb welcher diese den geforderten Zustand wieder herzustellen hat (BVGer B-1112/2022 vom 27.9.2022). In jenem Fall hatte die Anbieterin die Vergabestelle darüber orientiert, dass der vorgesehene stv. Projektleiter ausscheidet und der Dialog mit dem neuen stv. Projektleiter, welcher die behördlich formulierten Anforderungen ebenfalls erfülle, weitergeführt wird. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich dabei auf den Standpunkt gestellt, dass aufgrund der behördlichen Aufforderung zur Herstellung des geforderten Zustands und der entsprechenden Reaktion des Anbieters den vergabetechnischen Anforderungen Genüge getan worden ist und der sofortige Ausschluss des Anbieters sowohl unverhältnismässig als auch unwirtschaftlich gewesen wäre. Wird die ausscheidende Schlüsselperson durch eine Person mit gleicher oder besserer Qualifikation ersetzt, besteht in der Regel kein Grund, die Referenz schlechter zu bewerten. Wird die ausscheidende Schlüsselperson demgegenüber nicht oder durch eine Person mit geringerer Qualifikation ersetzt, kann dies zu einer Neubeurteilung der Referenz bis hin zu einem Verfahrensausschluss des Anbieters führen. Empfehlungen In den wenigsten Vergabeverfahren ist geregelt, welche Folge der Wegfall von Schlüsselpersonal auf das Angebot hat. Empfehlenswert ist, einen solchen Fall durch klare Bestimmungen in den Submissionsunterlagen zu regeln. So kann zum Beispiel verlangt werden, dass nur Schlüsselpersonal in ungekündigter Stellung bezeichnet werden darf oder aufzuzeigen ist, wie der Anbieter die fachgerechte Leistungserbringung sicherstellen wird, wenn eine Schlüsselperson wegfällt. Seitens des Anbieters ist demgegenüber z.B. zu beachten, dass das Schlüsselpersonal vertraglich mit einer angemessenen Kündigungsfrist gebunden ist und so eine Notlage verhindert werden kann. Philipp Rupp ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team von sechs Rechtsanwälten im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Dr. Dominik Rieder geleitet und besteht weiter aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzel mann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Sie schreiben regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» über aktuelle rechtliche Themen. Kontakt zum Legal-Team: Wirtschaftskammer Baselland KMU-Dienstleistungen Dr. Dominik Rieder Head Legal Wirtschaftskammer Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: d.rieder@kmu.org IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Patrick Herr, Daniel Schaub Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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