10 | Standpunkt der Wirtschaft BERUFSBILDUNG 24. März 2023 BERUFSSCHAU 2023 – Zur ersten Infoveranstaltung für Ausstellende an der Berufsschau 2023 kamen mehr als 70 Teilnehmende. Sie konnten sich über Räumlichkeiten, Anmeldeprozess, sowie Standkonzept informieren und das Projektteam kennenlernen. SOCIAL-MEDIA-POST DER WOCHE Ausstellende zeigen Interesse Das Interesse, an der Berufsschau 2023 als Aussteller mitzuwirken, ist gross – das zeigten die mehr als 70 Teilnehmenden, die sich zur ersten Infoveranstaltung für Aussteller angemeldet hatten. Marc Scherrer, stv. Direktor und Bereichsleiter Berufsbildung im Kompetenzzentrum Berufsbildung im HDW, begann seine Präsentation mit einem filmischen Rückblick auf die Berufsschau 2021. Die Berufsschau war nach 26 Jahren und 13 erfolgreichen Durchführungen fällig für ein Update und Remake. Scherrer stellte die Neuerungen an der Infoveranstaltung vor. Straffere Organisation Das Organisationskomittee ist kleiner und die Organisation straffer geworden. Die Konzeption der Stände und das Raumkonzept wurden in die professionellen Hände des Architekturbüros SBS AG gelegt. Stefan Sick, Co-Geschäftsführer der SBS, erläuterte das neue «Look & feel», das sich ganz an der Lebenswelt der Generation Z orientiert und die Jugendlichen in ihrer Welt abholen will. Dazu gab es ein sehr ansprechendes Farb-und Raumkonzept, das alle Teilnehmenden beeindruckte. Verschlanktes Anmeldeprozedere Marc Scherrer, stv. Direktor der Wirtschaftskammer und Bereichsleiter Berufsbildung im Kompetenzzentrum Berufsbildung, informiert im HDW über die bevorstehende Berufsschau 2023. Bild: zVg Marc Scherrer stellte das geänderte Anmeldeprozedere vor: die alte App wurde eingestellt und der Anmeldeprozess möglichst schlank und effizient neu aufgezogen. Das Anmeldeformular liegt auf der neuen Internetseite der Berufsschau (Adresse am Schluss des Beitrags) zum Download bereit. Interessierte können sich bis am 15. April für die Berufsschau anmelden. Die Berufsschau richtet sich zwar in erster Linie an Branchenverbände und Organisationen der Arbeitswelt. Um alle elf geplanten Berufswelten abdecken zu können, werden aber gerne auch Anträge von Unternehmen und Institutionen entgegengenommen. In das neue Konzept der Berufsschau 2023 waren die Ergebnisse der Ausstellerbefragung der Berufsschau 2021 eingeflossen: weniger Gedränge, besser vorbereitete Schülerinnen und Schüler, Anlässe für Ausstellende und mehr Attraktivität am Wochenende. All diesen Forderungen wurde mit geeigneten Massnahmen entsprochen. Attraktives Rahmenprogramm So wurde ein attraktives Rahmenprogramm vorgestellt: es umfasst eine Eröffnungsfeier, zu der erstmals auch alle Ausstellenden eingeladen werden, den Tag der Lernenden, sowie ein Symposium zum Thema «Die Zukunft gehört der Könnenskultur». KOMPETENZ ZENTRUM BERUFSBILDUNG – Die Idee des Kompetenzzentrums Berufsbildung für einen «Knigge-Kurs für Lernende» ist auf ein nationales Medienecho gestossen. Der Umzug in die St. Jakobshalle bringt Vorteile bei Komfort, Sicherheit und Grösse. Trotzdem mussten die Kosten nur moderat angehoben werden. Die Veranstaltung schloss mit einem gemeinsamen Apéro, der auch der Vernetzung diente. Dabei gab es viel Lob und Zuspruch für die Verantwortlichen, und die typische Berufsschau-Stimmung war spürbar. «Die Berufsschau 2023 wird nicht nur die grösste, sondern auch die schönste Berufsschau der Schweiz», zeigte sich Marc Scherrer überzeugt. Dr. Monika Wilhelm www.berufsschau.ch Knigge-Kurs für Lernende wird zum Coup «Jetzt müssen Lernende zum Knigge- Kurs», titelte das nationale Portal «20 Minuten» Ende Februar und gab dieser Idee aus dem Kompetenzzentrum Berufsbildung im Haus der Wirtschaft (HDW) in Pratteln damit eine nationale Plattform. Marc Scherrer, stv. Direktor der Wirtschaftskammer Baselland und Leiter des Komptenzzentrums, wird im Artikel zitiert und hält fest: «Viele Lernende beherrschen gewisse Grundkompetenzen wie etwa das sichere Auftreten gegenüber Kunden oder die Gesprächskultur in einem Unternehmen nicht.» Teil von «Wirtschaft trifft Schule» Scherrer ist selbst involviert in die inhaltliche Entwicklung des «Knigge- Kurses» für Lernende, der in Zusammenarbeit mit dem regional verankerten, aber schweizweit tätigen Unternehmen «fit4school» aufgesetzt wird. Die Organisation hat sich einen Namen mit Stützkursen für Lernende gemacht und soll ab diesem Frühjahr auch für das Stützkursangebot des KMU Lehrbetriebsverbundes (LBV) im HDW engagiert werden. Das Kompetenzzentrum Berufsbildung möchte die «Knigge-Kurse» nach Bedarf in die bereits angelaufene und für das ganze Jahr im Kanton Baselland terminierte Tournee «Wirtschaft trifft Schule» an allen Baselbieter Sekundarschulen integrieren. Für zwei Schultermine wurde dies bereits entsprechend aufgegleist: am 12. Mai in Binningen und am 19. Juni in Oberwil. Weitere Optionen für dieses Jahr sind noch im Gespräch. Der «Knigge- Kurs» für Lernende behandelt Themen wie Kleidung, Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz und am eigenen Körper, das äussere Erscheinungsbild, gute Umgangsformen, kommunikative Grundlagen und ganz simple Verhaltensregeln wie eine korrekte Begrüssung mit Händeschütteln, Blickkontakt und Körperhaltung. Rollenspiele und Videoanalysen Die Schülerinnen und Schüler und Lernende werden an diesen «Knigge- Kursen» jeweils aktiv mit Rollenspielen und Videoanalysen eingebunden und lernen so sehr direkt, sich in diesen Punkten zu verbessern. Medial scheint das aus der Region lancierte Thema national grosses Interesse ausgelöst zu haben: «20 Minuten» hat mittlerweile neben dem redaktionellen Inhalt auch ein Tik- Tok-Video zum Thema online gestellt. Daniel Schaub TIKTOK-VIDEO Hier gehts zum TikTok-Video zum Thema: https://www.tiktok.com/ @20min_kaching/video/ 7203678927745764613 Auf dem TikTok-Kanal von «20 Minuten» läuft ein Video zum Thema Knigge-Kurs. Bild: Screenshot TikTok KMU-NACHRICHTEN Garagisten lancieren Auto-Frühling 2023 Pünktlich zum Frühlingsbeginn lancieren die Garagisten der Nordwestschweiz den Auto- Frühling 2023. Vom Dienstag, 21., bis zum Samstag, 25. März, präsentieren die regionalen Markenvertreter in ihren Showrooms, was auf unseren Strassen in Zukunft den Ton angeben wird. «Dabei stechen vor allem die Neuheiten mit vollelektrischen und modernen, verbrauchs- und CO 2 -optimierten Antrieben heraus», heisst es in der Medienmitteilung der Arbeitsgruppe «Autofrühling 2023». Highlights von 38 verschiedenen Marken Die Highlights von 38 verschiedenen Marken, von Abarth über Alfa Romeo bis Toyota, VW und Volvo stehen bereit, an den Auto-Frühling- Tagen entdeckt zu werden. Alle Modelle stehen für Probefahrten bereit. «Damit bietet sich allen Automobil-Begeisterten gerade auch die Möglichkeit, das einzigartige Fahrgefühl, das ein Auto mit elektrischem Antrieb bietet, im wahrsten Sinne des Wortes zu ‹erfahren›», schreibt die Arbeitsgruppe «Autofrühling 2023». Der Autofrühling wird dieses Jahr zum ersten Mal in der Region Nordwestschweiz durchgeführt. Er geht auf die Initiative der Organisatoren der Auto Mobil Basel zurück und ergänzt damit ideal den Eventkalender der regionalen Garagisten. Alle Details zum Autofrühling finden sich auf der Website der Aktion. ra www.autofrühlingbasel.ch ANZEIGE
24. März 2023 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Digitale Lösungen sind oft mit Risiken verbunden Seit 2015 ist der Bundesrat gemäss Nachrichtendienstgesetz verpflichtet, die eidgenössischen Räte und die Öffentlichkeit jedes Jahr über die Bedrohungslage der Schweiz zu informieren. Die umfassende Lagedarstellung aus der Perspektive des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) erfolgt jeweils unter dem sachlich-nüchternen Titel «Sicherheit Schweiz». Im letzten NDB-Rapport ruft Bundesrätin Viola Amherd als Chefin des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bedenkenswerte Tatsachen in Erinnerung: «Kiew liegt nur 1730 Kilometer (Luftlinie) von Bern entfernt. Der Ukraine- Krieg betrifft auch bei uns zahlreiche sicherheitspolitische Aspekte, von Fragen der Verteidigung über die Versorgungssicherheit, Flüchtlingsbewegungen bis hin zu Beeinflussungsaktivitäten und Cyberangriffen. Sicherheit ist wieder ein kostbares Gut.» In diesen Zusammenhang gehört auch der Bundesratsbeschluss vom 2. Dezember 2022, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) zu einem Bundesamt aufzuwerten und vom General sekretariat des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) ins VBS zu transferieren. Ende März 2023 sollen dessen neue Amtsstrukturen vorliegen. Es geht dem Bundesrat um die Gewährleistung der Cyber sicherheit als einer unverzichtbaren Aufgabe des Bundes. Dahinter stehen als Kernaufgaben die Unterstützung von Wirtschaft und Bevölkerung bei der Bewältigung von Cybervorfällen, die Bereitstellung einer nationalen Melde- und Anlaufstelle, die Verbreitung von Informationen und Warnungen zu Cyberbedrohungen und Schutzmassnahmen, die Sensibilisierung der Bevölkerung und der Schutz der Bundesverwaltung. Zur Umsetzung seines Auftrags soll das bisherige NCSC sehr eng mit anderen Bundesstellen, den Kantonen, der Wirtschaft und den Hochschulen zusammenarbeiten. Das neue Bundesamt wird eine zivile Einheit der Bundesverwaltung bleiben. Mit der Einführung einer Meldepflicht für kritische Infrastrukturen bei Cyberangriffen will der Bundesrat dem Parlament rasch seine Vorstellungen für «ES GEHT DEM BUNDESRAT UM DIE GEWÄHRLEISTUNG DER CYBER SICHERHEIT ALS EINER UNVERZICHTBAREN AUFGABE DES BUNDES.» Peter Amstutz* die gesetzlichen Grundlagen des künftigen Bundesamts zuleiten. Im Zentrum steht die Absicht, eine Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen einzuführen. Weshalb? Der Bundesrat begründet diesen möglichen künftigen Auftrag an die gesamte Wirtschaft so: «Erfolgreiche Cyberangriffe können weitreichende Folgen für die Verfügbarkeit und Sicherheit der Wirtschaft haben. Die Bevölkerung, Behörden und Unternehmen sind täglich dem Risiko eines Cyberangriffs ausgesetzt. Heute fehlt eine Übersicht darüber, welche Angriffe wo stattgefunden haben, da Meldungen an das NCSC nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Mit einer Meldepflicht erhält das NCSC künftig eine bessere Übersicht über die in der Schweiz erfolgten Cyberangriffe und über die Vorgehensweisen der Angreifer. Dadurch wird eine bessere Einschätzung der Bedrohungslage möglich. Die Betreiber kritischer Infrastrukturen können frühzeitig gewarnt werden.» Der Bundesrat will durch die neue Meldepflicht sicherstellen, dass alle Betreiber von kritischen Infrastrukturen am Informationsaustausch teilnehmen und so zur Frühwarnung beitragen. Das Vernehmlassungsverfahren dazu ergab eine breite Zustimmung. Dies allerdings verbunden mit dem Anliegen der betroffenen Betriebe, «dass die Melde pflicht möglichst unbürokratisch umgesetzt wird und keinen grossen Zusatzaufwand mit sich bringt». Um das Meldewesen so einfach wie möglich zu gestalten, wird das NCSC ein elektronisches Meldeformular zur Verfügung stellen. Die Gesetzesvorlage beansprucht nicht nur die Unternehmen zur Mitwirkung beim Schutz vor Cyberangriffen, sondern es verlangt auch vom NCSC, den Meldenden subsidiäre Unterstützung bei der Reaktion auf Cyberangriffe anzubieten. Das Gesetz will mit dem künftigen Bundesamt der Wirtschaft und Bevölkerung auch Unterstützung beim Schutz vor Cyberbedrohungen gewähren und als Anlaufstelle für Fragen zu Cyberbedrohungen und als Meldestelle für Schwachstellen dienen. In einem Zusatzbericht des Bundesrats zur alljährlichen Beurteilung der Bedrohungslage liest man: «Als Folge des Ukraine-Krieges hat sich das sicherheitspolitische Umfeld der Schweiz nachhaltig verschlechtert und bleibt volatil. Die internationale sicherheits- und verteidigungspolitische Kooperation in Europa wird für die Sicherheit und Stabilität der Schweiz noch wichtiger.» Die Digitalisierung durch Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie seit dem Frühjahr 2020 habe einen zusätzlichen Schub erfahren. Dies sei vielerorts auf Kosten der Sicherheit gegangen. Damit habe sich die Angriffsfläche vergrössert, und die Risiken bei der Nutzung digitaler Lösungen hätten zugenommen. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung». Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Dass ein Zaun, eine Mauer oder eine Grenzvorrichtung genau auf der Grenze steht, muss von demjenigen bewiesen werden, der daraus für sich Rechte ableiten will. Dies hat das Bundesgericht in einem Rechtsstreit zwischen zwei Nachbarn entschieden. Nachbarschaftsstreit wegen Grenzmauer Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Eine Mauer, welche zwischen zwei Parzellen vorhanden und von einem Eigentümer des angrenzenden Grundstückes abgerissen worden war, bot Anlass für einen Nachbarschaftsstreit. Der Nachbar klagte den Eigentümer ein und verlangte die Wiederherstellung der beseitigten Grenzmauer. Die Eigentümer gaben ohne Weiteres zu, dass sie die Mauer abgerissen hatten. Sie machten jedoch geltend, dass die Mauer nicht auf der Grenze befindlich gewesen sei, sondern auf ihrem eigenen Land. Beweislastregel von Art. 8 ZGB Der klagende Nachbar konnte vor Gericht vor allen Instanzen seine Behauptung nicht nachweisen, dass die Mauer auf der Grenze gestanden hätte. Gemäss Art. 8 ZGB muss derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache beweisen, aus der er Rechte ableitet. Nachweis nicht gelungen Diese allgemeine Beweislastregel wurde dem klagenden Nachbarn zum Verhängnis. Er konnte nämlich nicht nachweisen, wo genau die Mauer gestanden hatte. Wäre dem ZIVILGESETZBUCH Art. 670 ZGB: Stehen Vorrichtungen zur Abgrenzung zweier Grundstücke, wie Mauern, Hecken, Zäune, auf der Grenze, so wird Miteigentum der beiden Nachbarn vermutet. klagenden Nachbarn der Nachweis gelungen, hätte er sich auf die gesetzliche Vermutung abstützen können, dass Abgrenzungsvorrichtungen auf der Grenze im gemeinsamen Eigentum der beiden Nachbarn stehen (siehe Kasten). Der klagende Nachbar hatte zudem gar nicht behauptet, dass die abgerissene Mauer vollumfänglich auf seinem eigenen Grundstück gestanden hätte. Daten nicht berücksichtigt Er machte allerdings geltend, dass das Gericht Daten von zwei Webcams nicht berücksichtigt hätte. Dies wurde ihm vom Gericht mit der Begründung verwehrt, dass sich auch mit diesem Beweismittel der genaue Verlauf von Mauer und Grenze nicht hätte klären lassen. Der klagende Nachbar hatte insbesondere nicht geltend gemacht, dass auf den Videoaufnahmen auch Grenzmarkierungen ersichtlich gewesen wären, welche den genauen Grenzverlauf gezeigt hätten. Verteilung der Beweislast klären Nicht nur bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten, sondern generell ist man gut beraten, vor Anhebung einer Klage die Verteilung der Beweislast in einem Prozess abzuklären und allfällige Beweise zu sichern. So lassen sich unter Umständen beträchtliche Gerichts-, Anwalts- und Expertisekosten sparen. Der Rechtsanwalt Alexander Heinzelmann ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer. Das Legal-Team von sechs Rechtsanwälten im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Dr. Dominik Rieder geleitet und besteht weiter aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzel mann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Sie schreiben regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» über aktuelle rechtliche Themen. Kontakt zum Legal-Team: Wirtschaftskammer Baselland KMU-Dienstleistungen Dr. Dominik Rieder Head Legal Wirtschaftskammer Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: d.rieder@kmu.org IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Patrick Herr, Daniel Schaub Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.
Laden...
Laden...
Laden...
Wirtschaftskammer Baselland
Haus der Wirtschaft
Hardstrasse 1
4133 Pratteln