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Standpunkt 552, 20. Januar 2023

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10 | Standpunkt der Wirtschaft KMU 20. Januar 2023 4. NEUJAHRSEMPFANG – Nach zwei Jahren Unterbruch wegen der Corona-Pandemie konnte der Neujahrsempfang «Gewerbe & Industrie Laufental Schwarzbubenland» endlich wieder stattfinden. Gastgeber, Gäste und Sponsoren zeigten sich in Laufen zuversichtlich. Mit Optimismus ins neue Jahr KMU-NACHRICHTEN Fünfschilling AG zieht nach 125 Jahren um Der bisherige Standort der Fünfschilling AG in Binningen muss einem Neubau weichen. Bild: zVg Das Metallbau-Unternehmen Fünfschilling AG, das 1896 an der Hauptstrasse 20 in Binningen gegründet wurde, muss nach über 125 Jahren seinen Standort verlassen. Die von der Firma gemieteten Räume müssen einem Neubau weichen, wie das Unternehmen mitteilt. Nach intensiver Suche hat die Fünfschilling AG eine geeignete Immobilie gefunden und wird per 27. März 2023 nach Allschwil an die Fabrikstrasse 10 umziehen. Die Niederlassung in Kaiseraugst zieht ebenfalls nach Allschwil um, da es am neuen Standort genügend Platz für alle hat. Reto Anklin Marc Scherrer, Präsident des Gewerbevereins KMU Laufental und stv. Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, begrüsst die Gäste zum 4. Neujahrsempfang in Laufen. Zu seiner Seite stehen die Kaminfeger Dominik (links) und Andreas Frey. Bild: zVg Mehr als 300 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft trafen sich am Dreikönigstag in der Laufener «Fusion Factory» des Künstlers David Pflugi zum 4. Neujahrsempfang «Gewerbe & Industrie Laufental Schwarzbubenland». Landrat Marc Scherrer, Präsident des Gewerbevereins KMU Laufental und stv. Direktor der Wirtschaftskammer, freute sich namens der ein ladenden KMU-Organisationen über den Grossaufmarsch. Nach zwei Jahren Unterbruch wegen Corona könne dieser regionale Jahresauftakt endlich wieder stattfinden. Gerade in Krisenzeiten erweise sich das lokale Gewerbe als stabilisierender Faktor. Dies werde sich auch in der gegenwärtig schwierigen Situation mit Ukraine krieg, Lieferengpässen, drohender Energieknappheit und Inflation zeigen. Mit Selbstvertrauen starten Marc Scherrer ist zuversichtlich, dass die KMU-Wirtschaft auch diese Herausforderungen meistern wird. Er schaue deshalb optimistisch in das neue Jahr und die weitere Zukunft. Die positive Grundhaltung zog sich durch den ganzen Abend. Auch der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber und die Solothurner Volkswirtschaftsdirektorin Brigit Wyss versprühten Hoffnung und Zuversicht. «Wir dürfen mit Selbstvertrauen ins neue Jahr starten und müssen an die Zukunft glauben», sagte Lauber. Es bringe nichts, wenn wir uns kopfscheu machen liessen. Die Arbeitslosenzahlen seien so tief wie schon lange nicht mehr. Auch die Sozialhilfezahlen würden sich rückläufig entwickeln und die Konkursfälle würden sich auf einem tiefen Niveau bewegen. Mit Blick auf das Laufental lobte der Baselbieter Gemeindedirektor die kommunale Zusammenarbeit im Laufental. Diese sei beispielhaft. Regierungsrätin Brigit Wyss wies auf den Klimawandel und die ungeklärten Beziehungen zur EU als «Topthemen» hin. Die Kantone müssten sich verstärkt einbringen. Auch die Vertreter der Hauptsponsoren – Basellandschaftliche Kantonalbank sowie die Handelskammern beider Basel und Solothurn – blickten zuversichtlich in die Zukunft. Die regionale Wirtschaft werde stark bleiben, wenn die Politik für gute Rahmenbedingungen sorge – im Bildungsbereich, bei der Infrastruktur und bei den Steuern. Marcel W. Buess Der Neujahrsempfang mit lokaler und kantonaler Prominenz fand in der «Fusion Factory» des Künstlers David Pflugi statt. Bild: mwb AUS DEM LANDRAT Problematische Leistungsgarantie Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen Unternehmen immer öfter Risiken mit einer abstrakten Leistungsgarantie gemäss Art. 111 des Obligationenrechts abdecken. Bei der abstrakten Garantie muss ein Unternehmen dem Garantieempfänger, also dem Ausschreiber, auf sein erstes Verlangen hin – ohne Wenn und Aber – einen bestimmten Betrag bezahlen; eine Einrede ist nicht möglich. «Die abstrakte Garantie funktioniert nach dem Grundsatz ‹Erst zahlen, dann streiten›», schreibt Mitte-Landrat Marc Scherrer, stv. Direktor der Wirtschafskammer Baselland, in seiner Interpellation vom vergangenen 17. November. Er will vom Regierungsrat wissen, ob dieser die Ansicht teile, «dass eine Praxis, welche ab strakte Leistungsgarantien verlangt, für KMU ein Problem darstellt». Ausserdem will Scherrer wissen, ob es Bestrebungen gebe, diese Problematik anzugehen. Ebenfalls wissen möchte er, wann und unter welchen Bedingungen eine abstrakte Leitungsgarantie verlangt wird. Schliesslich soll der Regierungsrat darüber Auskunft geben, ob die Vergabestellen frei darin sind, zu entscheiden, ob sie von den Unternehmen eine abstrakte Leistungsgarantie oder eine Solidarbürgschaft verlangen. Eine Hürde für KMU Wenn ein Auftraggeber wie bei der abstrakten Garantie Ersatzleistungen fordern kann, ohne Beweise für einen Schaden zu liefern oder dafür zuerst einen Gerichtsprozess anstrengen muss, hat er eine sehr starke Stellung inne. «Besonders für KMU sind solche Garantien eine Hürde, denn diese können zu hohen Prämien und Liquiditätsengpässen führen», schreibt Landrat Marc Scherrer in seiner Interpellation. Reto Anklin NEUES BEZUGSSYSTEM – Die Liga Steuerzahler befürwortet im Gegensatz zur Baselbieter Regierung die Umstellung des kantonalen Steuersystems auf den Postnumerando-Bezug. Das Steuersystem würde so übersichtlicher. Ein Steuersystem, das alle verstehen Die Baselbieter Regierung hat Ende 2022 die Vernehmlassung zur Änderung des Steuerbezugssystems veröffentlicht. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einer parlamentarischen Motion für eine Vereinfachung des aktuellen Systems. Dieses soll für alle verständlicher und übersichtlicher werden. Der Regierungsrat möchte auf die Änderung verzichten. Aktuell sind im Kanton Basel- Landschaft die Steuern in der laufenden Steuerperiode fällig. Der sogenannte Pränumerando-Bezug wird in einer grossen Mehrheit der Kan- tone verwendet. Allgemeiner Fälligkeitstermin für die Staatssteuer ist dementsprechend der 30. September des Steuerjahres. Im Februar desselben Jahres erhalten die steuerpflichtigen Personen eine Vorausrechnung, die auf der letzten rechtskräftigen Veranlagung basiert. Gemäss der Motion von SVP-Landrat Reto Tschudin soll der Postnumerando-Bezug eingeführt, analog zum System der Erhebung der Bundessteuer. Die Steuern wären somit am 31. März des Folgejahres fällig. Das heisst, dass der geschuldete Betrag auf dem effektiv verdienten Einkommen im Vorjahr basiert und somit abschliessend ist. Dieses System gilt auch im Kanton Basel-Stadt. Liga der Steuerzahler ist dafür Die Liga der Baselbieter Steuerzahler ist der Meinung, dass eine Vereinfachung des Steuerbezugssystems schon längst fällig ist. Das aktuelle System ist für die Steuerkundschaft unübersichtlich. Beim Postnumerando-Bezug ist die Berechnung der geschuldeten Steuern klarer, da diese auf dem effektiv verdienten Einkommen des abgelaufenen Jahres ermittelt werden kann. So soll der Steuerzahler die Möglichkeit bekommen, seinen Steuerbetrag abschliessend zu ermitteln, bevor seine Steuer zur Zahlung fällig wird. Für stark schwankenden Einkommen bietet diese Variante mehr Planungssicherheit und beugt schwierigen Situationen am Jahresende vor. Weiter wäre das neue Fälligkeitsdatum dasselbe wie bei der Bundessteuer, was eine weitere Vereinfachung mit sich bringen würde. Sara Murray AUFLÖSUNG WEIHNACHTSQUIZ «Ein gutes Jahr im Baselbiet» Zum Jahreswechsel haben wir in der letzten Ausgabe 2022 des Standpunkts der Wirtschaft mit einem Weihnachtsquiz mit 23 Fragen zum Baselbieter Jahr 2022 das Wissen unserer Leserinnen und Leser abgefragt. Die meisten Einsendungen haben das richtige Lösungswort «Ein gutes Jahr im Baselbiet» erraten und sind so in die Verlosung der Preise gekommen. Zum Gewinn einer Baselland-CARD mit einem Guthaben von je 50 Franken gratulieren wir: Viviane Manser, Liestal Martin Koller, Reinach Samuel Mosimann, Liestal Die Gewinnerinnen und Gewinner der Bücher «Baselbieter Sport» wurden direkt mit ihrem Gewinn beliefert. Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern fürs Mitmachen und freuen uns aufs nächste Quiz. Daniel Schaub

20. Januar 2023 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Weniger wäre mehr: Unternehmen bald entlasten Der Bundesrat will die Regulierungsbelastung der Unternehmen reduzieren. Gleichzeitig will er die Digitalisierung von Behördenleistungen fördern und ausbauen. Diese Hauptziele will der Bundesrat mit dem Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) erreichen, das er zu Handen der Bundesversammlung mit folgender Kernaussage verabschiedete: «Effiziente und massvolle Regulierungen sind ein zentrales Element für attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen.» Den Anstoss dazu gab in Bern die Baselbieter SVP-Nationalrätin, Malermeisterin und KMU-Geschäftsführerin Sandra Sollberger am 7. Juni 2016 mit folgender Motion: «Der Bundesrat wird beauftragt, angelehnt an die Vorgehensweisen und Erfahrungen diverser Kantone mit Vorhaben gleicher Stossrichtung ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen, aber insbesondere der kleineren und mittleren Unternehmen auszuarbeiten und dem Parlament einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.» Kantone wie Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Zürich kennen bereits sogenannte «Entlastungsgesetze» für die Wirtschaft. «Es ist Zeit», argumentierte Nationalrätin Sollberger in der grossen Kammer, «für dieses Anliegen ein Bundesgesetz vorzubereiten.» Die Regulierungsdichte und die administrativen Belastungen für Unternehmen müssten reduziert werden. Einzelne Massnahmen allein seien dazu längst nicht mehr in der Lage. Konzepte und Vorgaben auf Stufe Verordnung genügten nicht. Wörtlich aus der Begründung der Baselbieter Parlamentarierin: «Es braucht auf Stufe Bund verbindliche Vorgaben, welche systematisch die Regulierungsflut, die Bürokratie und die administrativen Belastungen eindämmen.» Insbesondere in der Entwurfphase von Gesetzen und Verordnungen könnten der Bundesrat und die Verwaltung verbindlich angehalten werden, solche Mechanismen zu prüfen und vorzuschlagen. Am 23. September 2016 pflichtete der Bundesrat diesem Anliegen zu: «Bei der administrativen Belastung steht die Schweiz im internationalen Vergleich immer noch gut da, auch wenn sich einige Indikatoren in den letzten Jahren verschlechtert haben.» «ACHT KANTONE WOLLEN NICHTS WISSEN VON EINER BUNDESGESETZGEBUNG IM BEREICH DER REGULIERUNGSKOSTEN. ZU DEN KRITISCHEN STÄNDEN GEHÖRT AUCH BASEL-LANDSCHAFT.» Peter Amstutz* Diesem Standortvorteil ist Sorge zu tragen. Die Schweiz droht ansonsten an Wettbewerbs fähigkeit zu verlieren. Im Mittelpunkt der Vorlage stehen administrative Entlastungen der Unternehmen. Der Bundesrat möchte die Digitalisierung von Behördenleistungen für Unternehmen auf der zentralen elektronischen Plattform «EasyGov» weiter ausbauen. Die Vorlage insgesamt wie auch die einzelnen Massnahmen wurden angesichts des hohen Handlungsbedarfs in der Vernehmlassung breit unterstützt. Auch die Vorlage zur Einführung einer Regulierungsbremse verfolgt das Ziel, die Belastung der Unternehmen einzudämmen. Gemäss dem parlamentarischen Auftrag von Nationalrätin Sollberger sollten für Unternehmen besonders kostspielige Regulierungen im Parlament künftig einem qualifizierten Mehr unterstellt werden, was eine Verfassungsänderung erforderlich machen würde. Der Bundesrat stand dieser Idee von Beginn an kritisch gegenüber. Auch in der Vernehmlassung wurde sie kontrovers beurteilt. Die gesetzliche Verankerung von Grundsätzen und Prüfpflichten soll dazu beitragen, dass neue Regulierungen effizient und insbesondere für KMU administrativ schlank ausgestaltet sind. Regulierungskosten sollen transparent ausgewiesen werden und in die Entscheidungsgrundlagen von Bundesrat und Parlament einfliessen. Weiter sollen Regulierungen auf ihr Entlastungspotenzial überprüft werden. Insgesamt müsse die Bundesverwaltung die Entlastungsmöglichkeiten bei bestehenden und neuen Regulierungen konsequenter identifizieren und ausschöpfen. Behörden sollen verpflichtet werden, beim Vollzug von Bundesrecht ihre elektronischen Dienstleistungen für Unternehmen schneller, effizienter und benutzerfreundlicher über die zentrale elektronische Plattform zugänglich zu machen. Der Bundesrat erfüllte damit einen Auftrag des Parlamentes. Das würde laut Befürwortern die Aufmerksamkeit von Bundesverwaltung und Parlament auf die Belastungen der Unternehmen lenken. Argumente gegen diesen Vorschlag betrafen eine möglicherweise bevorzugte Behandlung von Unternehmensinteressen im Gesetzgebungsprozess und Anwendungsschwierigkeiten. Die erhoffte Entlastungswirkung der Regulierungsbremse lässt sich laut Bundesrat mit dem UEG und damit ohne weitere Eingriffe in den parlamentarischen Prozess erreichen. Es bewegt sich also etwas in Bern – aber aufgepasst. Acht Kantone wollen nichts wissen von einer Bundesgesetzgebung im Bereich der Regulierungskosten. Zu den kritischen Ständen gehört auch Basel-Landschaft mit der Rückmeldung nach Bern: «Unnötig, kein Handlungsbedarf.» Klar: Baselland hat sich der Thematik bereits autonom angenommen. Nationalrätin Sollbergers Marsch durch die Bundesinstitutionen hat also erst richtig begonnen. Wie versprochen zum Jahresende 2022 schickte der Bundesrat seinen definitiven UEG-Gesetzesvorschlag an das Parlament. Die NZZ (5.3.22) sieht es treffend so: «Dieses Projekt ist für den Bundesrat eine Strafaufgabe.» *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Wer in seiner Wohnung im Stockwerkeigentum eine Kindertagesbetreuung betreiben will, braucht dazu die Zustimmung der übrigen Stockwerkeigentümer. Eine mögliche Kindertagesstätte sollte deshalb bereits im Reglement festgehalten werden. Kindertagesbetreuung im Stockwerkeigentum Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp gen und eine mögliche Kindertagesstätte im Reglement festzuhalten. Landrat Andreas Dürr ist Rechts anwalt und Notar in der Kanzlei Battegay Dürr AG und Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. LEGAL-TEAM In einem kleinen, in Stockwerkeigentum aufgeteilten Mehrfamilienhaus betrieb Frau K. in ihrer Wohnung im zweiten Stock eine Kindertagesbetreuung. Darin betreute sie bis zu fünf Kinder, die bereits morgens vor dem Schulunterricht, zum Mittagessen und auch nach der Schule zu ihr kommen durften. Im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft stand die übliche Bestimmung, dass eine berufliche Nutzung der Räumlichkeiten erlaubt ist, solange sie keine Störung der anderen Stockwerkeigentümer, namentlich durch Lärm, Gerüche oder Erschütterung, mit sich bringe. Die als professionell zu bezeichnende Kindertagesbetreuung von Frau K. störte die Eigentümerin N. der Erdgeschosswohnung massiv. Sie gelangte in der Folge an den Richter mit dem Ersuchen um Erlass eines Verbots der Kinderbetreuung. Sowohl das erstinstanzliche Gericht als auch das Kantonsgericht hiessen die Klage von Frau N. gut. Frau K. gelangte sodann an das Bundesgericht und rügte vor allen Dingen, dass die kantonalen Gerichte die Kindertagesbetreuung als Reglementsverletzung angenommen hätten. Dabei seien die Gerichte einfach davon ausgegangen, dass das Treiben der Kinder die Nachbarn übermässig störe, ohne nähere Prüfung der tatsächlichen Situation und der effektiven Lärmimmissionen durch die Kinder. Eine Lärmbelästigung durch Kinder sei keineswegs notorisch bekannt und hätte vielmehr durch die Klägerin bewiesen werden müssen. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass für die nachbarschaftlichen Beziehungen der Stockwerkeigentümer – wie bei gewöhnlichem Eigentum – die Regelung von Art. 684 Abs 2. ZGB gelte. Damit ist immer eine Interessenabwägung zwischen den Stockwerkeigentümern vorzunehmen. Die Reglementsbestimmung ist zudem nach dem Vertrauensprinzip auszulegen. Gemäss Bundesgericht entspreche es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass das Kommen und Gehen der Kinder und Eltern sowie der Aufenthalt der Kinder in einer Tagesbetreuung geeignet seien, die nachbarschaftliche Ruhe erheblich zu stören. Das müsse nicht noch speziell bewiesen werden. Dies sei ein allgemeiner Erfahrungssatz nach Art. 151 ZPO. Im Ergebnis führt dies dazu, dass grundsätzlich davon ausgegangen werden muss, dass eine Kindertagesstätte mit einem Ausmass an Lärm verbunden ist, welcher die normalerweise in einem Reglement festgehaltene und für Stockwerkeigentum zulässige Intensität überschreitet. Oder anders gesagt, ohne ausdrückliche Ermächtigung dürfte die Einrichtung einer Kindertagesstätte im Stockwerkeigentum nicht mehr möglich sein. Somit ist bereits bei der Begründung von Stockwerkeigentum dieser rechtlichen Ausgangslage Rechnung zu tra- Das Legal-Team von sechs Rechtsanwälten im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Dr. Dominik Rieder geleitet und besteht weiter aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzel mann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Sie schreiben regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» über aktuelle rechtliche Themen. Kontakt zum Legal-Team: Wirtschaftskammer Baselland KMU-Dienstleistungen Dr. Dominik Rieder Head Legal Wirtschaftskammer Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: d.rieder@kmu.org IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Patrick Herr, Daniel Schaub Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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