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Standpunkt 551, 9. Dezember 2022

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14 | Standpunkt der Wirtschaft KMU-ORGANISATIONEN 9. Dezember 2022 MALER- UND GIPSERUNTERNEHMER-VERBAND BASELLAND – Die Mitglieder des Maler- und Gipserunternehmer-Verbands Baselland (MGVBL) haben an der Herbstversammlung einen Antrag abgelehnt, der den Austritt aus dem «GAV Ausbaugewerbe» gefordert hatte. VERBAND DACH UND WAND BL Schweizer Dachdecker gewinnen viermal Gold Der Verband bleibt im GAV Die Diskussion über den «GAV Ausbaugewerbe» nahm an der Herbstversammlung des Maler- und Gipserunternehmer-Verbands Baselland (MGVBL), die am 23. November im Haus der Wirtschaft in Pratteln stattfand, einen breiten Raum ein. Anlässlich der diesjährigen Generalversammlung im April hatte ein Verbandsmitglied den Antrag gestellt, dass der MGVBL diesen Gesamtarbeitsvertrag, dem insgesamt sechs Baselbieter Branchenverbände angehören, auf den nächstmöglichen Termin kündigen soll. Die Behandlung und die formelle Beschlussfassung dieses Antrags wurde damals auf diese Herbstversammlung vertagt. Wieso der GAV wichtig ist Nach einer grundsätzlichen Einführung durch Verbandspräsident Lucian Hell zeigte Mathias Regotz, Geschäftsführer der AMS Arbeitsmarkt-Service AG und Co-Präsident der AMKB, den Verbandsmitgliedern auf, weshalb der GAV Ausbaugewerbe wichtig ist und wie die AMKB diesen im Auftrag der beteiligten paritätischen Kommissionen umsetzt. Neben dem Maler- und Gipserunternehmer-Verband Baselland, gehören die Verbände EIT.baselland, suissetec Nordwestschweiz, AM Suisse Nordwest, der Schreinermeister-Verband Baselland und der Verband Dach und Wand Baselland mit ihren jeweils eigenen Gesamtarbeitsverträgen dem «GAV Ausbaugewerbe» an. Der GAV Ausbaugewerbe koordiniert die Kontrolltätigkeit um sicherzustellen, dass die GAV-Spielregeln SCHREINERMEISTER-VERBAND BASELLAND – Für das neue Ausbildungszentrum brauchen die Schreinermeister 20 Werkbänke. Zur Finanzierung setzen sie auf Crowdfunding, hiess es an der Herbstversammlung. Crowdfunding für 20 Werkbänke Der Bau des neuen Ausbildungszentrums in Itingen, an dem sich neben dem Schreinermeister-Verband Basel land auch die regionalen Metall bauer und die Baselbieter Maler und Gipser beteiligen, läuft plangemäss. Projektleiter Kurt Ursenbacher informierte an der Herbstversammlung, die am vergangenen 16. November beim Patronatsmitglied Kuratle & Jaecker AG in Füllinsdorf stattfand, seine Berufskollegen über den aktuellen Stand der Arbeiten. Seit der Mitte August erfolgten Grundsteinlegung schreitet der Bau zügig voran. Insgesamt wird ein Bauvolumen von rund 16 Millionen Franken verbaut. Rund 90 Prozent der Arbeiten konnten bereits vergeben werden. Lucian Hell, Präsident des Maler- und Gipserunternehmer-Verbands Baselland, und Verbandssekretärin Barbara Schiesser. von allen Marktteilnehmern eingehalten werden, auch von den ausländischen Betrieben. Die konkreten Kontrollen werden von der AMKB durchgeführt. Daneben führt die AMKB, gestützt auf eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Basel- Landschaft, auch Schwarzarbeits-, Hygiene- und Submissionskontrollen durch. Allein in diesem Kontext besuche die AMKB jährlich 2000 Baustellen. Dank des gemeinsamen «GAV Ausbaugewerbe» werden all diese Kontrolltätigkeiten koordiniert und Mehrfachkontrollen verhindert. Dadurch sind die Kontrollen effizienter und für die beteiligten paritätischen Kommissionen und damit auch für die Verbände kostengünstig. Bei einem Alleingang würden erhebliche Mehrkosten entstehen. Nach einer ausführlichen und engagiert geführten Diskussion folgten die Verbandsmitglieder mit grossem Mehr dem Antrag der Verbandsleitung, dass der MGVBL sich weiterhin an diesem GAV beteiligt und der Austrittsantrag abgelehnt wird. Vorstand wiedergewählt Tobias Teuber, Chefexperte Maler, informierte seine Berufskolleginnen Bild: mwb und -kollegen über die stattgefundenen Qualifikationsverfahren in den zwei Berufsfeldern und die Neuorganisation der Malerfachschule Nordwestschweiz. Turnusgemäss stand schliesslich die Wahl der Verbandsleitung auf dem Programm. Der bisherige Vorstand des Maler- und Gipserunternehmer-Verbands Baselland mit Präsident Lucian Hell und den Mitgliedern Daniel Buholzer, Marcel Cavuoto, Marco Joss, Tony Spirig, Rolf Suter und Tobias Teuber wurde für eine weitere Amtszeit wiedergewählt. Marcel W. Buess Am Vorstandstisch sitzen (von links nach rechts) Sämi Hubschmid, Vizepräsident Hans Tribelhorn und Mischa Jetzer. Bild: mwb Traditionell beschliesst der Verband Dach und Wand Baselland (VDWBL) den Reigen der Herbstversammlungen. So war es auch am letzten Novembertag dieses Jahres. Die Verbandsmitglieder trafen sich im Haus der Wirtschaft in Pratteln. Wie bei den anderen Branchenverbänden standen auch bei dieser Zusammenkunft vorrangig Informationen im Vordergrund – zum Gesamtarbeitsvertrag, zur Jahresrechnung der Familienausgleichskasse und über Termine des nächsten Jahres. Der Allgemeinverbindlichkeit des Gesamtarbeitsvertrages von VDWBL sollte nach Einschätzung der Verbandsleitung noch im Verlauf des Dezembers, spätestens aber im Januar 2023 seitens des Bundesrates stattgegeben werden. Seitens des Kantons liegen alle dazu erforderlichen Genehmigungen bereits vor, wie an der Herbstversammlung informiert wurde. Dachdecker-Weltmeisterschaft in St. Gallen Präsident Tobias Schaub orientierte seine Berufs kollegen über die Sektionspräsidentenkonferenz des schweizerischen Dachverbandes Gebäudehülle Schweiz. Diese fand Mitte November in St. Gallen statt – und zwar während der 28. Dachdecker-Weltmeisterschaft, welche dort ausgetragen wurde. Der Besuch dieses Anlasses war denn auch ein gewichtiger Teil der Konferenz. Und dass sich dieser Besuch lohnte, zeigte sich alleine an der erfreulichen Tatsache, dass das Schweizer Team in allen vier Disziplinen (Abdichtung, Dachdeckung, Metalldeckung und Fassade) die Goldmedaille gewann. Bereits bei früheren Wettbewerben schwang die Schweiz im Bereich «Dachdecken» oben auf. «So ist die diesjährige Goldmedaille im Dachdecken die zehnte dieser Kategorie. Eine Premiere ist es aber, dass die Schweiz in allen vier Disziplinen auf Platz eins steht», heisst es in einer Medienmitteilung von Gebäudehülle Schweiz. Sicherheits- und Gesundheitskonzept Im geschäftlichen Teil beschäftigte sich die Präsidentenkonferenz unter anderem mit der Thematik «Sicherheits- und Gesundheitskonzept auf der Baustelle». Dabei hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vor Beginn der Bauarbeiten ein solches Konzept vorliegt und die Arbeitnehmenden darüber informiert sind. Es verstehe sich von selbst, dass ein solches Konzept jeweils auf einem aktuellen Stand ist. Marcel W. Buess SOCIAL-MEDIA-POST DER WOCHE Eröffnung im Herbst 2023 Sollten sich keine Verzögerungen oder Unvorhergesehenes einstellen, wird das neue Ausbildungszentrum nach den Herbstferien 2023 in Betrieb genommen werden können. Vizepräsident David Gysin informierte in diesem Zusammenhang über ein zusätzliches Projekt: Der Verband will für die künftigen Überbetrieblichen Kurse moderne ergonomische Arbeitsplätze schaffen. Die dafür vorgesehenen 20 Werkbänke mit Werkzeug werden rund 90 000 Franken kosten. Diese Investition ist aber in den Kosten für das Kurt Ursenbacher, Kassier und Projektleiter Ausbildungszentrum, referiert über den aktuellen Stand beim Bau des neuen Ausbildungszentrums in Itingen. Bild: mwb neue Ausbildungszentrum nicht enthalten, sodass eine Spezialfinanzierung nötig wird. David Gysin möchte deshalb ein Crowdfounding-Projekt lancieren und lud seine Berufskollegen ein, sich aktiv daran zu beteiligen. Mittels einer speziellen Ausschreibung werden demnächst alle Verbandsmitglieder über die Aktion informiert. Ralph Spillmann, Obmann LAP, informierte über die zurückliegenden Lehrabschlussprüfungen. Lernende weiter fördern Von den insgesamt 28 Teilnehmenden bestanden zwei Lernende leider nicht. Spillmann dankte den Lehrfirmen für deren Engagement und rief dazu auf, die Lernenden auch weiterhin aktiv zu fördern und zu unterstützen. Verbandspräsident Dieter Zwicky informierte seinerseits über den Gesamtarbeitsvertrag, die stattgefundenen SwissSkills und die Termine 2023. Zum Abschluss der Generalversammlung stellte Gastgeber Andreas Flück die Firma Kuratle & Jaecker AG, einen für das holzverarbeitende Gewerbe in der ganzen Schweiz tätigen Handelsbetrieb, vor. Marcel W. Buess

9. Dezember 2022 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 15 POLIT-KOLUMNE Ämtlisammler und Pöstchenjäger unter Argwohn Lasst Zahlen und Statistiken sprechen, denn schliesslich geht es um die Wahrheit beziehungsweise deren skandalträchtiges Gegenteil unter der Bundeskuppel in Bern. Dort tagen jeweils die von der Wählerschaft erkorenen 246 Mitglieder der Bundesversammlung (Nationalrat 200, Stände rat 46), die obersten Vertreter des Volkes und der Kantone, um als gesetzgebende Behörde über das Wohlergehen von rund 8,637 Millionen (2020) Frauen, Männern und Kindern zu entscheiden. Doch das ist weniger als die halbe Wahrheit. Denn im Hintergrund der Räte stehen auch 2363 Interessenorganisationen am Drücker. Das hat die Nichtregierungsorganisation Transparency International Schweiz durch Zusammenzählen aller sogenannten «meldepflichtigen Mandate» der Milizpolitiker ermittelt. Der bundeshausübliche Zahlungsrahmen für Interessenwahrung im Ratsplenum sowie insbesondere in den vorberatenden Fachkommissionen reiche von «gratis» bis in den sechsstelligen Bereich hinein, bemüht sich die Transparency-Organisation um empörte Gefolgschaft im Wählersegment sämtlicher Parteien: «Damit bilden solche Mandate rasch einen wesentlichen Einkommensbestandteil – und damit den Nährboden für kritische Einflussnahmen und Interessenkonflikte.» Das hohe Haus stehe vor der Frage, wessen Interessen die Volks- und Standesvertreter in Bern wahrnähmen, jene ihrer Wähler oder jene von Verbänden und Unternehmen. Die Frage zielt auf den Nahbereich der Glaubwürdigkeit und der Abhängigkeiten, welche Milizpolitiker bei ihrem mehrgleisig gestalteten Lebenserwerb auszuhalten beziehungsweise auszuhandeln bereit sind. Den jüngsten Versuch, Licht in diese Düsternis zu schaffen, wagte am 21. März 2019 der Walliser Mitte-Ständerat (früher: CVP) Beat Rieder. Er forderte mit einer parlamentarischen Initiative ein «Verbot der Annahme von bezahlten Mandaten im Zusammenhang mit der Einsitznahme in parlamentarischen Kommissionen». Rieders Befürchtungen teilten die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider «DIE HEMMUNGSLOSE PÖSTCHENJÄGEREI VEREINZELTER GEWÄHLTER IST LETZTLICH EINE FRAGE DES MASSES, DES CHARAKTERS UND DES GESUNDEN MENSCHENVERSTANDES.» Peter Amstutz* Kammern mit klaren Mehrheiten: «Die Übernahme von Mandaten durch eidgenössische Parlamentarier gegen Entgelt kann die Unabhängigkeit (...) beeinträchtigen.» Für die «NZZ» vom 20.10.2022 geht , s kurz und bündig einfach um die Frage: «Sind Parlamentarier käuflich?» Ständerat Rieders Antwort darauf fiel umfangreicher aus. Er differernzierte die Problematik wie folgt: «In einem parlamentarischen Milizsystem wie in der Schweiz ist zwar eine gewisse Verbindung zwischen Wirtschaft und Verbänden mit den Ratsmitgliedern unvermeidlich und allenfalls erwünscht. Problematisch und für die Unabhängigkeit des Ratsmitgliedes und damit der Kommissionen abträglich ist aber die Übernahme von Mandaten gegen Entgelt in jenen Sachbereichen, in welchen das Ratsmitglied bereits Mitglied in der Kommission ist, welche über rechtliche Regelungen dieses Sachbereiches entscheidet.» Dass auch diese Medaille eine interessante Kehrseite hat, stellte am 30. Mai 2022 Michael Schöll, der Direktor des Bundesamtes für Justiz (BJ), mit seinem Bericht von 31 Seiten (!) zu Handen der SPK des Ständerats fest. Wenn Mitglieder der Bundesversammlung neben ihrem Parlaments mandat noch andere Erwerbstätigkeiten ausübten, entspreche das dem Verständnis der Bundesversammlung als Milizparlament und Ort der Interessenvertretung. Wörtlich aus dem BJ-Bericht: «Die Vorteile des Milizsystems werden namentlich darin gesehen, dass die Politik auf dem Boden der Realitäten bleibt und die gesellschaftlichen Interessen möglichst umfassend berücksichtigt werden. Dank Rollenkumulation soll das Milizprinzip dafür sorgen, dass verschiedenste Lebens bereiche miteinander verknüpft werden. So werden vergleichsweise breite Bevölkerungskreise in den politischen Prozess integriert und dem Staat gesellschaftliches Erfahrungsund Expertenwissen zur Verfügung gestellt.» Was nun? Die hemmungslose Pöstchenjägerei vereinzelter Gewählter ist letztlich eine Frage des Masses, des Charakters und des gesunden Menschenverstandes. Das zeigten am 7. Dezember dieses Jahres auch wieder die lebhaften Auseinandersetzungen mit dieser Frage im Vorfeld der Bundesrats-Ersatzwahlen. Oder wie es im BJ-Bericht heisst: «Letztlich besteht das öffentliche Interesse darin, den Anschein der Käuflichkeit der Ratsmitglieder zu vermeiden und damit das Ansehen, die Glaubwürdigkeit und Integrität des Parlaments und seiner Kommissionen zu erhalten.» Das Büro des Nationalrats fasste das in einem Satz zusammen: «Es entspricht dem Wesen unserer repräsentativen Demokratie, dass Parlamentsvertreter (...) Interessenvertreter sind.» Womit die Initiative Rieder gemäss einstimmigem Beschluss der ständerätlichen SPK vom 18. Oktober 2022 im Papierkorb landete, weil sie als «nicht umsetzbar» abgeschrieben wurde. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Wenn ein Unternehmen einen vergaberechtlich erhaltenen Auftrag schlecht erledigt, muss es neu damit rechnen, dass es von künftigen Vergabeverfahren ausgeschlossen wird. So sieht es das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen vor. Bei früherem Fehlverhalten droht Ausschluss von Vergabe Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Hatte ein Unternehmer nach erteiltem Zuschlag den Vertrag schlecht erfüllt, musste er in der Vergangenheit selten damit rechnen, von künftigen Vergabeverfahren von Anfang an ausgeschlossen zu werden. Diese Ausgangslage könnte sich künftig ändern. Sowohl das per 1. Januar 2021 in Kraft getretene revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) als auch das revidierte internationale Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sehen Sanktionsmassnahmen vor, gemäss welchen ein früheres Fehlverhalten zum Ausschluss von künftigen Ausschreibungsverfahren führen kann. Auch die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), deren Beitrittsverfahren in zahlreichen Kantonen läuft, beinhaltet solche Sanktionsmöglichkeiten. Gegen «schwarze Schafe» Durch die neuen Bestimmungen wird das Ziel verfolgt, «schwarze Schafe» von öffentlichen Ausschreibungen auszuschliessen. So bestimmt der neue Art. 44 BöB, dass ein Anbieter von einem Verfahren ausgeschlossen oder aber ein ihm bereits erteilter Zuschlag widerrufen werden kann, wenn er in einem früheren Verfahren den Auftrag mangelhaft erfüllt hat. Eine solche Massnahme wird indessen nur dann ergriffen werden können, wenn eine wesentliche Anforderung nicht erfüllt oder eine wesentliche Verpflichtung nicht eingehalten worden ist und diese Vertragsverletzung entweder als schwerwiegend zu bezeichnen oder aber wiederholt erfolgt ist. Diesen Schluss zeigt die neuste Rechtsprechung aus den Nachbarländern zu den revidierten Bestimmungen des GPA, welche wiederum Grundlage für die Revision des BöB gebildet haben. Die Frage, ob eine solche Vertragsverletzung tatsächlich vorgelegen hat, wird wiederum die dannzumalige Auftraggeberin zu beantworten haben. Eigene Leistungen dokumentieren Anbietern ist deshalb zu empfehlen, bei im Raum stehenden Vertragsverletzungen die eigenen Leistungen zu dokumentieren und mit dem Auftraggeber zu thematisieren. Dies schafft die Voraussetzung, die Behauptung einer Vertragsverletzung zu beseitigen oder zumindest zu mildern und damit sicherzustellen, dass kein Hindernis für künftige Beschaffungen errichtet wird. Auftraggebern im öffentlichen Beschaffungsverfahren ist ebenfalls zu empfehlen, die festgestellten Vertragsverletzungen zu dokumentieren, den Vertragspartner darauf aufmerksam zu machen und die Beseitigung des vertragswidrigen Zustands auch in dessen eigenem Interesse zu verlangen. Wird eine solche wesentliche Vertragsverletzung nicht beseitigt, kann dies zum Anlass genommen werden, bei neuen Ausschreibungen den fehlbaren Anbieter von Anfang an auszuschliessen. Philipp Rupp ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland Das Legal-Team von sechs Rechtsanwälten im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Dr. Dominik Rieder geleitet und besteht weiter aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzel mann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Sie schreiben regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» über aktuelle rechtliche Themen. Kontakt zum Legal-Team: Wirtschaftskammer Baselland KMU-Dienstleistungen Dr. Dominik Rieder Head Legal Wirtschaftskammer Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: d.rieder@kmu.org IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Patrick Herr, Daniel Schaub Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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