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Standpunkt 551, 9. Dezember 2022

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12 | Standpunkt der Wirtschaft ARBEITGEBER BASELLAND 9. Dezember 2022 EDITORIAL Teuerungsausgleich für Kantonsmitarbeitende GRENZGÄNGER – Grenzgänger können bis im Juni 2023 weiter unbeschränkt im Homeoffice arbeiten. Eine dauerhafte Lösung, die auch nach Corona mehr als 25 Prozent Homeoffice erlaubt, wird derzeit mit den Nachbarländern Deutschland und Frankreich verhandelt. Homeoffice: Ausnahme bleibt Vergangene Woche hat der Landrat einen generellen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent für Mitarbeitende des Kantons beschlossen. Der Landrat hat dem Antrag der Regierung mit 84:0 zugestimmt. Das sind gute Nachrichten. Zumindest für jene, die beim Kanton angestellt sind. Die Berechnung des Teuerungsausgleichs hat eine explizite gesetzliche Grundlage im sogenannten Personaldekret. Der Teuerungsausgleich wird basierend auf der dort vorgesehenen mathematischen Berechnung und unter Beachtung des wirtschaftlichen Umfelds sowie des budgetierten Ertragsüberschusses bestimmt. Vor diesem Hintergrund ist denn auch das einstimmige Resultat im Landrat zu sehen. Der Ausgleich verändert den Personalaufwand des Kantons um jährliche Mehrausgaben von rund 16,2 Millionen Franken. Der Bund hat im Übrigen ebenfalls einen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent beschlossen. Was nur stört hier? Im Bericht der Personalkommission heisst es: «Aus den Reihen der Kommission wurde in mehreren Voten dargelegt, dass insbesondere der Fachkräftemangel erfordere, das Lohnsystem nicht zuletzt mithilfe des Teuerungsausgleichs attraktiv und konkurrenzfähig auszugestalten.» Auch in der Landratsdebatte wurde dieses Argument gar für einen höheren Teuerungsausgleich von 3,3 Prozent ins Feld geführt. Das ist eine beinahe unfassbare Verkennung der Problematik. Denn es bedeutet nichts anderes, als dass mit Steuergeldern der Privatwirtschaft die Leute weggenommen werden sollen. Dann – so diese Logik – wäre der Fachkräftemangel zu Ende. Dass gerade KMU unter solchen staatlichen Manövern leiden werden, ist offensichtlich, müssen diese doch – ganz im Gegensatz zum Kanton – das Geld für höhere Löhne zuerst verdienen. Doch selbst dann ist noch keine Fachkraft mehr auf dem Markt. Die auch in anderen Kontexten erkennbare Denkweise, die den Kanton als Arbeitgeber mit Steuergeldern «attraktiv» machen will, ist eine düstere Ausgangslage, sowohl für die KMU- Wirtschaft als auch für die Steuerzahlenden. ARBEITGEBERVERBAND BASELLAND Arbeitgeber Baselland ist die Vereinigung aller der Wirtschaftskammer angeschlossenen Arbeitgeber. Die Angebote von Arbeitgeber Baselland stehen allen arbeitgebenden Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland zur Verfügung. Dr. Dominik Rieder Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Haus der Wirtschaft Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: +41 61 927 64 75 E-Mails: info@arbeitgeber-bl.ch d.rieder@kmu.org www.kmu.org/arbeitgeber-bl Dominik Rieder, Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Grenzgänger können vorerst weiterhin ohne Einschränkungen im Home office arbeiten und bleiben in der Schweiz sozialversichert. Die seit Mai 2020 geltende Ausnahmeregelung wurde bis Juni 2023 verlängert, wie das Bundesamt für Sozial versicherungen (BSV) auf seiner Homepage mitteilt. Wie aber geht es darüber hinaus weiter? In vielen Unternehmen ist Homeoffice mittlerweile etabliert – nicht nur in der Schweiz. Bis vor der Pandemie konnten Grenzgänger maximal 25 Prozent im Homeoffice arbeiten, empfohlen wurden 20 Prozent. Möglicherweise gibt es nun eine dauerhafte Lösung, die darüber hinausgeht. Laut dem BSV könnten Grenzgänger künftig mehr Homeoffice-Zeit haben, ohne dass die Zuständigkeit im Bereich der sozialen Sicherheit ändert. Eine mögliche Umsetzung werde in den nächsten Monaten auf europäischer Ebene sowie zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten diskutiert, heisst es aus Bern. Zuversicht mit Deutschland Laut dem deutschen «Südkurier» sei man beim Bundesarbeitsministerium zuversichtlich, dass diese Gespräche erfolgreich sein werden. Deutsche Grenzgänger dürfen also optimistisch sein. Knacknuss Frankreich Anders präsentiert sich die Ausgangslage für die Gespräche mit Frankreich. Hier hat die Schweiz möglicherweise zuerst noch eine Knacknuss im Bereich des Grenzgänger-Steuerrechts im Zusammenhang mit Homeoffice zu lösen, bevor man über die Sozialversicherungen im Homeoffice spricht. Das liegt an der Besteuerung von Grenzgängern im Kanton Genf. Dort gilt das Prinzip der Besteuerung am Arbeitsort. Während des Lockdowns blieben viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu Hause und arbeiteten im Homeoffice. An den Zollstationen, im Bild Biel-Benken, lief fast nichts mehr. Bild: Archiv Der Kanton erhebt die Quellensteuer bei den Unternehmen der rund 100 000 französischen Grenzgänger und überweist einen Anteil davon an Frankreich. So weit, so gut. Was aber gilt, wenn vermehrt nicht mehr in Genf am Arbeitsplatz, sondern im Homeoffice in Frankreich gearbeitet wird? Dann müsste laut französischem Recht Quellensteuer für die Tage abgeführt werden, an denen die Grenzgänger in Frankreich arbeiten. Ausnahmeregelung verlängert Die aktuelle Ausnahmeregelung des Steuerrechts ermöglichte während der Pandemie unbeschränktes Home office und wurde jüngst noch einmal bis am kommenden 31. Dezember verlängert. Zum letzten Mal, wie Paris Ende Oktober deutlich machte: «Unser Ziel ist es, einen dauerhaften Rahmen zu schaffen, um Homeoffice von Grenzgängern zu erleichtern, indem zwei Tage pro Woche ohne Auswirkungen auf ihren Steuerstatus ermöglicht werden. Aber wir müssen auch unsere Steuereinnahmen bewahren. Dies erfordert ein finanziell ausgewogenes Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz.» ÄNDERUNG ARBEITSGESETZ – Bestimmte Mitarbeitende von Start-ups sollen vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen werden. Jungunternehmen erhalten so grössere Flexibilität. Mehr Flexibilität für Start-ups Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) ist der Ansicht, das geltende Arbeitsgesetz biete insbesondere neu gegründeten Firmen keine ausreichende Flexibilität. Es hat deshalb einen Entwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die Gesetzesänderung angestossen hat Nationalrat Marcel Dobler mit der parlamentarischen Initiative «Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein». Gesundheitsschutz gilt weiter Als Reaktion darauf schlägt die WAK-N nun vor, Mitarbeitende von neu gegründeten Unternehmen in den ersten fünf Jahren seit Firmengründung vom Geltungsbereich des Gesetzes auszunehmen. Bedingung dafür ist, dass sie mittels Mitarbeiter beteiligungen finanziell am Unternehmen beteiligt sind. Weiterhin gelten sollen auch für diese Personen die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz. «In Jungunternehmen gelten häufig keine geregelten Arbeitszeiten und es Für Mitarbeitende, die am Start-up, in dem sie arbeiten, beteiligt sind, soll es in den ersten fünf Jahren keine Pflicht zur Zeiterfassung mehr geben. Bild: Shutterstock braucht gerade in der Anfangsphase ein grosses Engagement der Beteiligten», heisst es in der Medienmitteilung der WAK-N. Zwar sieht das geltende Arbeitsrecht Möglichkeiten vor, um auf die Zeiterfassung zu verzichten und die eigene Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Diese seien aber an Bedin- gungen wie eine bestimmte Lohnuntergrenze oder das Vorhandensein eines Gesamtarbeitsvertrags geknüpft, scheibt die WAK-N. In den Augen der Kommission sind die Bedingungen des geltenden Arbeitsgesetzes für Start-ups zu rigide. Ausserdem würden die Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeiten In der Region Basel ist das übrigens anders: In Basel-Landschaft, Basel- Stadt, Solothurn und dem Jura zahlen die französischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger ihre Steuern im Wohnsitz Frankreich, das seinerseits eine Ausgleichszahlung an die Schweiz leistet. Sonderfall Region Basel Summa summarum: In der Region Basel ist Homeoffice für Grenzgänger bis und mit Juni 2023 weiterhin in dem Rahmen möglich, der bislang gegolten hat. Was darüber hinaus sein wird, ist derzeit Verhandlungssache. Patrick Herr ohnehin weiterhin gelten. Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom vergangenen 24. Oktober den Vorentwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzes mit 17:8 Stimmen verabschiedet. Der Vorentwurf geht nun in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist endet am 3. März nächsten Jahres. Minderheit wollte nicht eintreten Eine Minderheit der Kommission hatte die Vorlage insgesamt abgelehnt und beantragt, nicht darauf einzutreten. Sie erachtete eine Gesetzesänderung gegen den Willen der Sozialpartner als nicht zielführend. Zudem sah sie im Vorhaben der Kommission einen Totalangriff auf die Arbeitsschutzgesetzgebung. Eine zweite Minderheit war zwar mit der Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich einverstanden, wollte aber andere Kriterien für die vom Arbeitsgesetz auszunehmende Arbeitnehmergruppe. Eine dritte Minderheit wehrte sich dagegen, dass die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz auch für die neu auszunehmende Arbeitnehmerkategorie gelten sollen. Reto Anklin

9. Dezember 2022 HAUS DER WIRTSCHAFT Standpunkt der Wirtschaft | 13 MAGAZIN – Einer der Informationsanlässe zum Baselbieter Energiepaket fand diesen Herbst im HDW statt. Nun erscheint in der kommenden Woche ein informatives Magazin zum Förderprogramm. Energiepaket schafft wichtige Anreize Das Baselbieter Energiepaket schafft im Kanton Basel-Landschaft äusserst erfolgreich Anreize für energetische Sanierungen und erneuerbare Energien im Gebäudebereich. Mit der Unterstützung des Energiepakets haben die Baselbieter Wohneigentümerinnen und -eigentümer seit der Lancierung im Jahr 2010 bis Ende 2021 sagenhafte 4500 Gigawattstunden an Energie einsparen können. Dies entspricht 7100 Bahnwaggons gefüllt mit Heizöl oder dem Jahresenergieverbrauch von 11 000 Hallenbädern. 2022 wird ein Rekordjahr in der Geschichte des Baselbieter Energiepakets. Über rund 2600 Gesuche konnten Fördermittel im Umfang von geschätzten 24 Millionen Franken zugesichert werden. Allein im Jahr 2022 wurden über das Energiepaket 1330 Wärmepumpen als Ersatz von bisher fossilen Heizungen mitfinanziert – eine erfreuliche Rekordzahl, die unterstreicht, dass es vorwärts geht mit der Dekarbonisierung des regionalen Heizungsparks. Noch sind im Baselbiet geschätzt 45 000 fossile Heizungen in Betrieb, die nach und nach ersetzt werden müssen. Schwerpunkt Heizungsersatz Hier hat das Energiepaket mit der Neukonzeptionierung der Beitragsschwerpunkte im Mai 2022 die richtigen Schwerpunkte gesetzt. Der Heizungsersatz bildet einen Schwerpunkt bei den Fördermassnahmen. In der kommenden Woche wird ein informatives Magazin zum Baselbieter Energiepaket in allen rund 150 000 Baselbieter Haushalten verteilt. Eindrückliche Zahlen, ein Interview mit einem Wärmepumpen- Spezialisten, ein erfolgreiches Sanierungsbeispiel aus Arlesheim und viele lesenswerte Artikel mehr machen das Magazin aus, in dem auch die Partner des Baselbieter Energiepakets ausführlich zu Wort kommen: EBL, Primeo Energie, die BLKB, der HEV Baselland und die Wirtschaftskammer Baselland. Nützliche Tipps Das Energiepaket informiert im neuen Magazin über nachhaltiges Heizen. Bild: zVg zur Einreichung von Gesuchen beim Baselbieter Energiepaket und zum sparsamen Heizen ergänzen die Publikation, die für die Gemeinde Binningen und die Birs stadt-Gemeinden in einer lokalen Spezialausgabe mit Informationen der Energieorganisationen erscheinen wird. Beliebte Wärmepumpen Eines der aktuell beliebtesten, nachhaltigen Heizsysteme ist die Wärmepumpe. Hiermit wird das gesamte Gebäude beheizt. Wärmepumpen können an ein bisheriges Heizungssystem mit den vorhandenen Heizkörpern, zum Beispiel Radiatoren oder Fussbodenheizung, angekoppelt werden. Die Investitionskosten sind gegenüber herkömmlichen Systemen zwar höher, doch werden sie durch niedrigere Betriebskosten über die Jahre kompensiert. Dazu werden CO 2 -Emmissionen deutlich reduziert, es braucht keinen Tankraum mehr. Bei der Planung ist zu beachten, dass die Dimensionierung stimmt und die richtige Wärmequelle gewählt wird. Aufgestellt werden kann eine Wärme pumpe sowohl drinnen wie draussen. Eine gut geplante Wärmepumpe nutzt für die Wärmeerzeugung bis zu 75 Prozent Umweltwärme und 25 Prozent Strom als Antriebsenergie. Wichtig ist, dass Fördergesuche beim Baselbieter Energiepaket vor dem Beginn des geplanten Heizungsersatzes oder der energetischen Sanierungen beantragt wird. Das Baselbieter Energiegesetz war auch eines der Themen im Rahmen der sehr erfolgreichen HEV Roadshow im November, die unter anderem im HDW Pratteln Halt machte und die Massen bewegte. Hier wurde unterstrichen, dass Anreizsysteme wie das Baselbieter Energiepaket weit wirksamer sind als Verbote und Zwangsmassnahmen, wie sie teilweise in der künftigen Gesetzgebung vorgesehen wären. Andres Lützelmann und Daniel Schaub www.energiepaket-bl.ch www.hdw.ch NEU IM HDW – Das Schweizer Geschäft der Heubach Gruppe wird neu aus dem Haus der Wirtschaft in Pratteln gesteuert. Das Unternehmen hat per 1. Dezember seine neuen Räumlichkeiten bezogen. Ein weltweit führender Anbieter von Farbmitteln Am 1. Dezember ist die Schweizer Tochtergesellschaft der global tätigen Heubach Gruppe aus ihrem bisherigen Standort in Muttenz ins Haus der Wirtschaft in Pratteln umgezogen. Im Januar 2022 schlossen die Heubach Gruppe und SK Capital and Partners, eine private Investmentgesellschaft mit Fokus auf die Sektoren Spezialmaterialien, Chemie und Pharma, die Übernahme der globalen Pigmentsparte der Clariant ab. Die neu entstandene Heubach Gruppe ist ein weltweit führender Anbieter von Farblösungen mit einem breit gefächerten Portfolio aus organischen, anorganischen und Korrosionsschutzpigmenten, Pigment präparationen, Farbstoffen und Spezialitäten. Das Unternehmen ist an 19 Produktionsstandorten in Europa, Nord- und Südamerika, Asien und Afrika tätig und beschäftigt rund 3000 Mitarbeitende. Der Hauptsitz der Heubach Gruppe liegt in Wien, CEO ist Stefan Doboczky. Die Geschichte von Heubach als deutsches Familienunternehmen reicht bis ins 14. Jahrhundert zurück, als die Familie Heubach erstmals dekorative Glaswaren und Porzellan herstellte. 1806 gründeten sie die Goslarer Farbenfabrik und wurden einer der ersten Pigmenthersteller überhaupt. Der grosse chemische Erfahrungsschatz auf dem Gebiet der Pigmentherstellung legte den Grundstein für die Diversifizierung und das ausserordentliche internationale Wachstum der letzten Jahrzehnte. Die Entwicklung der Heubach-Gruppe zu einem der führenden Hersteller hochwertiger organischer und anorganischer Pigmente und Pigmentpräparationen ist massgeblich auf die Produktinnovationen zurückzuführen, die sie auch zum Marktführer bei Korrosionsschutzpigmenten gemacht haben. Auf eine ebenso lange Tradition blickt die globale Pigmentsparte der Clariant zurück. Clariant wurde 1995 als Spin-off des Chemieunternehmens Sandoz AG geformt, die Pigmentproduktion geht weitgehend auf das Farbengeschäft der früheren Hoechst AG zurück. Die Hoechst AG wurde 1863 gegründet und viele der heute führenden Pigmente wurden erstmals dort hergestellt und zählen heute zu den weltweit am häufigsten verwendeten. Die neue Heubach Gruppe kombiniert das beste aus beiden Welten: Erfahrung in der Chemie seit mehr als 150 Jahren, höchste Standards bei Technologie, Qualität und Umweltschutz, ein breites Produktportfolio und einen besonderen Fokus auf nachhaltige Innovationen. ds www.heubach.com EVENTS IM HAUS DER WIRTSCHAFT 14. DEZEMBER 2022 HEV-Themenabend. Der HEV Baselland informiert zusammen mit BDO Liestal zu aktuellen Steuerthemen und gibt wertvolle Tipps, wie mit Themen wie Eigenmietwert, Liegenschaftsunterhalt, Schuldzinsen usw. umgegangen werden soll. 18 bis 20 Uhr (für angemeldete Personen). 5. JANUAR 2023 Neujahrsapéro. Die Wirtschaftskammer lädt an diesem Winterabend zum traditionellen Neujahrsapéro ein, der in den vergangenen beiden Jahren aufgrund von Covid-19 ausfallen musste. Stossen Sie an auf ein gutes 2023. 17.30 bis 21 Uhr (für eingeladene Mitglieder). 10. JANUAR 2023 Wahlkampfanlass. Nach einem Input-Referat von Nationalrat und Unternehmer Franz Grüter diskutieren bisherige Landrätinnen und Landräte sowie Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf das kantonale Wahlwochenende am 12. Februar 2023. 18.15 bis 21 Uhr (für angemeldete Personen). 8. MAI 2023 Frühjahrsapéro. Dieser Event erlebte 2022 seine fulminante Premiere und erhält nun einen fixen Platz im Veranstaltungskalender. Auf erspriessliche Begegnungen. Ab 17.30 Uhr. Detailinformationen folgen. 23. AUGUST 2023 KMU Networking Grill. Der Traditionsanlass im Sommer findet im wunderbaren HDW-Garten statt. Leckeres vom Grill und vom Salatbuffet, dazu eine breite Getränkeauswahl. Das Stelldichein der regionalen KMU-Wirtschaft. Ab 18 Uhr. Detailinformationen folgen. 15.–19. NOVEMBER 2023 Berufsschau 2023. Erstmals findet die Berufsschau in der St. Jakobshalle statt – mit komplett modernisiertem Konzept und vielen positiven Veränderungen. Detailinformationen folgen. www.berufsschau.ch 23. NOVEMBER 2023 Tag der Wirtschaft. Nach drei pandemiebedingten Absagen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 kommt der Tag der Wirtschaft im Jahr 2023 zurück. Der Termin wurde auf den 23. November 2023 festgelegt. Detailinformationen folgen. Einen kompletten Eventkalender mit den Veranstaltungen im HDW finden Sie unter www.hdw.ch/besucher/events.

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