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Standpunkt 546, 16. September 2022

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12 | Standpunkt der Wirtschaft VERKEHRSPOLITIK 16. September 2022 LANDRAT – Christine Frey von der FDP hat ein Postulat zur Umgestaltung der Ausfahrt Birsfelden/ Delémont bei der Autobahn A2 eingereicht. In einer Interpellation fragt Freys Partei- und Amtskollege Rolf Blatter nach, wie es um den Zubringer Dornach steht. Spur nach Delémont verlängern Der Autobahnabschnitt der A2 auf der Höhe des Tunnels Schweizerhalle ist seit Jahrzehnten chronisch überlastet. Schon am Nachmittag führt die Vermischung von lokalem und überregionalem Verkehr zu langen Staus, die täglich mehrere Stunden dauern. Für FDP-Landrätin Christine Frey und ihre Fraktion stellt dies eine «unhaltbare Situation» dar. Sie fordert deshalb in einem Postulat, die Verkehrssituation beim Tunnel Schweizerhalle in Fahrtrichtung Basel zu verbessern. Entflechtung beim Tunnel Weil sich lokaler und überregionaler Verkehr vermischen, kommt es auf der A2 vor der Ausfahrt Birsfelden/ Delémont jeweils schon am Nachmittag zu Staus. Landrätin Christine Frey schlägt deshalb vor, die Ausfahrt bereits ab oder sogar vor dem Tunnel Schweizer halle zu signalisieren und die Spur zu isolieren. Bild: Pfirter Besonders ärgerlich sei der besagte Stau für alle, die nicht nach Basel, sondern nach Birsfelden, ins Birsoder Leimental oder nach Laufen/ Delémont gelangen wollten. Eine wirkliche Alternative gebe es nicht, da Basel über keine Umfahrung verfüge und die Nutzung der Nebenstrecken quer durch die Gemeinden weder erwünscht sei noch die nötigen Kapazitäten vorhanden seien. Laut Frey gibt es hier eine einfach und kostengünstig umsetzbare Möglichkeit, um den besagten Knoten zu entflechten: Die Ausfahrt Birsfelden/ Delémont könnte bereits ab oder sogar vor dem Tunnel Schweizer halle signalisiert und diese Spur isoliert werden. Dies würde eine frühe Entflechtung der Verkehrs teilnehmenden gewährleisten: «Mit dieser relativ einfachen Massnahme kann der regionale vom überregionalen Verkehr separiert und verflüssigt werden», so Frey. Daher fordert sie in ihrem Postulat, dass der Regierungsrat diese Möglichkeit prüft und Varianten ausarbeitet, wie eine Verlängerung der Ausfahrt Birsfelden/ Delémont gestaltet werden könnte. Zudem fragt sie nach, wie der Regierungsrat beim Bundesamt für Strassen (Astra) den nötigen Druck aufbauen könne, um diese Massnahme möglichst schnell umzusetzen. Zubringer Dornach voranbringen Auch FDP-Landrat Rolf Blatter spricht in einer Interpellation ein regionales Verkehrsthema an: den Zubringer Dornach, dessen Bau ins Stocken geraten ist. Dieser soll die Erschliessung der beiden Industrieund Entwicklungsgebiete von Dornach und Aesch beidseits der Birs gewährleisten. Blatter schreibt, dass sich das Projekt mithilfe eines professionellen Evaluationsverfahrens als eindeutig beste Lösung herauskristallisiert habe. Nach der Neubesetzung politischer Ämter in Dornach und Solothurn sei das Strassenprojekt jedoch plötzlich als nicht mehr machbar deklariert worden. Der Zubringer Dornach wurde im Aggloprogramm der dritten Generation bewilligt. Rolf Blatter betont, dass Projekte dieser Generation bis spätestens Ende 2025 starten müssten, da diese sonst aus der Förderung fallen und die bewilligten 28 Millionen Franken für das Projekt verfallen würden. Die Zeit dränge daher. Blatter fragt beim Kanton unter anderem nach, wie das Projekt vorangetrieben und wie der Zeitplan ohne weitere Verzögerungen eingehalten werden könne. Delia Pfirter MATERIALTEUERUNG – Landrat Marc Scherrer, stv. Direktor der Wirtschaftskammer, fordert in einem Postulat eine Preisgleitklausel bei öffentlichen Aufträgen, wie sie in privatrechtlichen Werkverträgen bereits üblich ist. Verträge an Preissprünge anpassen Der Krieg in der Ukraine und die noch immer schwellenden Unsicherheiten betreffend Corona-Pandemie haben auch Einfluss auf die Baselbieter KMU. Insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sehen sich grossen, unkalkulierbaren Preissprüngen beim Material ausgesetzt (sogenannte Material teuerung). Starke Preissteigerungen Diesem Problem hat sich Marc Scherrer, stv. Direktor der Wirtschaftskammer und Landrat, angenommen. Er bittet den Regierungsrat im Rahmen eines Postulats, die Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen für alle dem kantonalen Recht unterliegenden Vergaben temporär so anzupassen, dass starke Preissteigerungen beim Material zwischen dem Zeitpunkt der Offertenstellung und der tatsächlichen Ausführung der Arbeiten möglich sind, etwa mit einer Preisgleitklausel, wie sie in privatrechtlichen Werkverträgen üblich sind. Weiter bittet Scherrer den Regierungsrat zu klären, wie bereits abgeschlossene öffentlich-rechtliche (Werk-)Verträge so ausgelegt werden können, dass der beschriebenen Problematik Genüge getan werden könne. Von Preissprüngen betroffen sind insbesondere Stahl, Aluminium, Kupfer, Zement und Holz sowie Erdölprodukte wie etwa Bitumen oder Kunststoff. «Für die Unternehmer kann sich die Preissituation momentan kurzfristig und laufend verändern», sagt ein Mitglied der Wirtschaftskammer. In reinen privatrechtlichen Verträgen lässt sich dem Problem mit einer Preisgleitklausel begegnen. Anders sieht es hingegen bei Vergaben vor, welche dem öffentlichen Recht unterliegen. Unternehmen tragen Risiko Dort wird ein Grossteil des Risikos allein den Unternehmern übertragen. Es sei für ein Unternehmen nicht möglich, die Preissteigerung zwischen dem Zeitpunkt der Offertenstellung und der tatsächlichen Ausführung der Arbeiten zu kalkulieren, so das Mitglied weiter. Deutschland hat auf die Preissprünge bereits reagiert und einen Erlass veröffentlicht, mit dem das Thema Liefer engpässe und Stoffpreisänderungen für Bauvorhaben einheitlich geregelt werden soll: Neue Verträge sollen mit Preisgleitklauseln versehen werden, die eine Anpassung an die Marktentwicklung ermöglichen. Im Einzelfall sollen auch in bestehenden Verträgen die Preise nachträglich angepasst werden. Dominik Rieder Baumaterialien wie Armierungsstahl unterliegen derzeit grossen, unkalkulierbaren Preissprüngen. Bild: Shutterstock AUS DEM LANDRAT Wasserstoffproduktion bei Kraftwerken Der FDP-Landrat Rolf Blatter verlangt von der Regierung in seiner am vergangenen 1. September 2022 eingereichten Motion, dass sie die zonenrechtlichen Rahmenbedingungen so anpasst, dass die Wasserstoffproduktion in unmittelbarer Nähe von Kraftwerken möglich wird. Konkret geht es um ein Projekt des Energiedienstleisters IWB und der Fritz Meyer AG. Diese wollen die Überschussenergie aus dem Kraftwerk Birsfelden nutzen, um klimafreundlichen Wasserstoff herzustellen und so ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Das Gesuch wurde vom Baselbieter Bauinspektorat wegen zonenrechtlicher Bedenken abgelehnt. Aus den selben Gründen droht einem ähnlichen Projekt des Kraftwerks Augst das Aus. Dabei geht es um die Installation von Solar panels auf dem Kraftwerkdach. Rolf Blatter weist in seiner Motion darauf hin, dass die Regierung in der Antwort auf ein von ihm 2021 eingereichtes Postulat die Verwendung von Überschussenergie zur Herstellung von Wasser stoff begrüsst. Dies sei umweltfreundlich und effizient, schrieb der Regierungsrat mehr als ein Jahr nach Eingang des Postulats in seiner Antwort. Andres Lützelman VERNEHMLASSUNGEN «Tragfähiger und ausgewogener Kompromiss» Mit 74,7 Prozent Zustimmung wurde 2014 die Verfassungsinitiative «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus» angenommen. Damit fand Paragraf 106a Aufnahme in die Kantonsverfassung. Der Weg wäre geebnet gewesen, um die Basis für eine gleichberechtigte Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie für eine Gesetzgebung für Anreize zur Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen an bestehendem Wohneigentum zu schaffen. Doch es folgte ein politisches Hickhack, sodass die Regierung erst Anfang 2019 einen Gesetzesentwurf vorlegen konnte, der im Landrat zurückgewiesen wurde. Dies verbunden mit dem Auftrag, einen «kreativen Gesetzgebungsprozess mithilfe eines runden Tischs» in die Wege zu leiten. Herausgekommen ist ein von Hauseigentümern und Mieterinnen akzeptiertes Massnahmepaket, das in die neue Vorlage der Exekutive eingeflossen ist. Die entsprechende Vernehmlassung ist diese Woche abgeschlossen worden. «Die Wirtschaftskammer Baselland steht hinter der Vorlage und dem von beiden Seiten erarbeiteten Massnahmenpaket», heisst es in der Vernehmlassungsantwort des Verbands. Die Stossrichtung der Vorlage stimme, man könne zweifellos von einem tragfähigen und ausgewogenen Kompromiss sprechen. Somit könne der Verfassungsauftrag des Souveräns am 1. Januar 2024 endlich in Kraft treten – zehn Jahre nach der Annahme der Initiative, schreibt die Wirtschaftskammer. Loris Vernarelli Wika ist zufrieden mit dem Gemeindegesetz Der Baselbieter Regierungsrat hat Ende April eine Teilrevision des Gemeindegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Das Gesetz wird in verschiedenen kleineren Belangen geändert. Unter anderem sollen die kommunalen Geschäftsprüfungskommissionen gestärkt werden, indem Schulungen für Mitglieder der kommunalen GPK angeboten sowie ein Handbuch für die Praxis erarbeiten werden. Zudem sollen die Ablehnungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung künftig dem fakultativen Referendum unterstellt werden. In ihrer Vernehmlassungsantwort begrüsst die Wirtschaftskammer Baselland die Teilrevision des Gemeindegesetzes im Grundsatz, da diese insbesondere Bedürfnissen aus der Praxis entspringe. Dass der Regierungsrat nebenbeschäftigten Gemeindeangestellten mit einer Bewilligung erlauben möchte, neben einem Gemeinderat auch den übrigen Gemeindebehörden anzugehören, stösst bei der Wirtschaftskammer hingegen auf Kritik. Der Verband fordert, dass eine Definition des Begriffs «nebenbeschäftigte Gemeindeangestellte» ins Gesetz aufgenommen werde. Loris Vernarelli

16. September 2022 ARBEITGEBER BASELLAND Standpunkt der Wirtschaft | 13 GASTKOMMENTAR Lohnherbst 2022– Wie damit umgehen? WIRTSCHAFT – Die Lohnverhandlungen gehen in die entscheidende Phase. Die Forderungen der Gewerkschaften sind hoch, die Arbeitgeber geben sich jedoch kämpferisch. Die diesjährige Lohnrunde verspricht deshalb aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage besonders heiss zu werden. Heisser Lohnherbst steht bevor Bis zu 5 Prozent mehr Lohn fordern die Gewerkschaften. Diesen Herbst finden Lohnverhandlungen zwischen den Regionalvertretern der Unia und den Arbeitgeberverbänden statt. Die gestellte Forderung ist klar: «Wir fordern den vollen Ausgleich der Teuerung und zusätzlich eine Aufwertung der Löhne um mindestens 1 Prozent», so die Unia. Als Begründung dieser Forderung wird ins Feld geführt, dass Benzin, Miete und Essen teurer geworden seien und die Krankenkassenprämien explodieren würden. Zudem behauptet die Unia, dass Arbeitnehmende immer schneller arbeiten müssten, und dies bei immer knapper werdenden Fristen. Die Lohnforderungen sind hoch, die angeführten Gründe – ohne Berücksichtigung der jeweiligen Branche – wenig überzeugend. Werden Lohnforderungen generell erhoben, sind sie wenig realistisch. Von den steigenden Kosten sind denn nicht nur Arbeitnehmende, sondern ebenfalls Arbeitgebende betroffen. Auch für sie werden Benzin, Rohstoffe und Energie teurer, bei nur schwer voraussehbaren Preisentwicklungen. Die Forderung nach mehr Lohn wird immerhin unterstützt durch einen in vielen Branchen vorherrschenden Fachkräftemangel. Dies ist für Arbeitnehmende grundsätzlich eine gute Ausgangslage, werden sie doch wertvoller und somit wohl auch teurer. So wurden in der Gastronomie bereits Lohnerhöhungen beschlossen. Es ist in jedem Fall dafür zu plädieren, individuelle Lösungen zu finden. Als Unterstützung für Arbeitgebende führen wir deshalb am kommenden 27. September im Haus der Wirtschaft einen Informationsanlass durch, an welchem wir interessierten Arbeitgebenden einen Austausch ermöglichen wollen. Anmelden kann man sich bis zum 22. September über den untenstehenden QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. JETZT ANMELDEN Dominik Rieder, Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Informationsanlass «Heisser Lohnherbst», 27.9.2022, 11 bis 13 Uhr, Haus der Wirtschaft www.hdw.ch/event/heisser-lohnherbst-2022 Der Herbst ist nicht nur die Jahreszeit der fallenden Blätter, sondern auch jene der Lohnverhandlungen. Und diese gehen nur äusserst selten geräuschlos über die Bühne, da Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften naturgemäss gänzlich unterschiedliche Interessen vertreten. Das wird in den kommenden Wochen nicht anders. Mehr noch: Die diesjährige Lohnrunde verspricht aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage besonders heiss zu werden. Informationsanlass Um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bestmöglich darauf vorzubereiten, organisiert der Arbeitgeberverband Baselland am kommenden 27. September im Haus der Wirtschaft in Pratteln einen öffentlichen Informationsanlass für Arbeitgeber. Eine Anmeldung geschieht über den QR-Code auf dieser Seite. Voller Teuerungsausgleich verlangt In der Region finden diesen Herbst Lohnverhandlungen zwischen der Gewerkschaft Unia, dem Maler- und Gipserunternehmer-Verband Baselland, dem Verband Dach und Wand Baselland sowie Metallbau Nordwestschweiz statt. Die Forderungen der Gewerkschaft sind bekannt: voller Teuerungsausgleich und zusätzlich eine Aufwertung der Löhne um mindestens 1 Prozent. Dies entspräche also einer Lohnerhöhung um 4 bis 5 Prozent. Als Grund nennt die Gewerkschaft Unia die gestiegenen Preise für Benzin, Miete und Essen. Auch die 2023 zu erwartende Explosion der Krankenversicherungsprämien würde nach Ansicht der Unia für eine Lohnerhöhung sprechen. «Ohne eine konsequente Lohnerhöhung hast du wegen der Inflation weniger Geld im Portemonnaie und dies bei einem höheren Arbeitsvolumen», schreibt die Unia in einem Flyer und richtet Wie jeden Herbst feilschen Gewerkschaften und Arbeitgeber um Lohnerhöhungen. Dieses Jahr dürfte es zu besonders harten Diskussionen kommen. Bild: Shutterstock sich direkt an die Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Firmen spüren noch Coronakrise Die Arbeitgeberseite kann diesen Forderungen wenig abgewinnen. Valentin Vogt, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV), sagt gegenüber «CH Media», dass die Löhne in der Schweiz nicht automatisch der Teuerung angepasst würden – weder nach oben noch nach unten. Da die Löhne hierzulande mehrheitlich in den Firmen ausgehandelt würden, dürften die Unternehmen, die einen finanziellen Spielraum hätten, die Löhne zwar anheben. Dazu würden jedoch nicht alle Unternehmen in der Lage sein, gibt der höchste Arbeitgeber zu bedenken. Denn man dürfe nicht ausser Acht lassen, dass viele Firmen während der Coronakrise ihre Reserven anzapfen mussten. Zudem sind die Unternehmen laut Vogt mit weiteren Herausforderungen wie den stockenden Lieferketten oder dem weiterhin zunehmenden Fachkräftemangel konfrontiert. Lohnerhöhungen schon beschlossen In einem Kommentar auf der SAV- Website setzt Chefökonom Simon Wey noch einen drauf. Die Lohnforderungen der Gewerkschaften über REGIERUNGSRAT – Der Baselbieter Regierungsrat ist gegen die Einführung eines Mindestlohns im Kanton Basel-Landschaft. Zur Armutsbekämpfung setzt er auf die kantonale Armutsstrategie. alle Branchen und Unternehmen hinweg blieben unrealistisch. Angesichts der eingetrübten konjunkturellen Aussichten sei es nicht vernünftig, jetzt mit der grossen Kelle anzurichten. Leer werden die Arbeitnehmer freilich nicht ausgehen, betont Wey: «Einige Unternehmen, aber auch Branchen wie beispielsweise die Gastronomie, haben bereits Lohnerhöhungen beschlossen. Auch wegen des Fachkräftemangels geht der Schweizerische Arbeitgeberverband davon aus, dass viele Unternehmen Lohnerhöhungen vornehmen werden – wenn es die wirtschaftliche Lage der Betriebe zulässt.» Loris Vernarelli Mindestlohn: «ineffektiv und ineffizient» ARBEITGEBERVERBAND BASELLAND Arbeitgeber Baselland ist die Vereinigung aller der Wirtschaftskammer angeschlossenen Arbeitgeber. Die Angebote von Arbeitgeber Baselland stehen allen arbeitgebenden Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland zur Verfügung. Dr. Dominik Rieder Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Haus der Wirtschaft Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: +41 61 927 64 75 E-Mails: info@arbeitgeber-bl.ch d.rieder@kmu.org www.kmu.org/arbeitgeber-bl Der Baselbieter Regierungsrat sieht keine Veranlassung, im Kanton Basel- Landschaft einen Mindestlohn einzuführen. «Tiefgreifende regulative Markteingriffe wie die Einführung eines Mindestlohns» sollten «nur ergriffen werden, wenn ein Marktversagen vorliegt», schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine im vergangenen Januar von SP-Landrätin Regula Meschberger eingereichte Interpellation. Der Regierungsrat könne aber kein Marktversagen auf dem Baselbieter Arbeitsmarkt erkennen, schreibt die Regierung in der Interpellationsantwort vom vergangenen 23. August. Zur Armutsbekämpfung gäbe es effektivere und effizientere Mittel als einen Mindestlohn, der – wie der Interpellationsantwort zu entnehmen ist – im Baselbiet zwischen 19 und 23.27 Franken liegen würde. Der Regierungsrat verweist auf die ganzheitliche Armutsstrategie, die der Kanton ent wickelt hat. Diese beinhaltet Massnahmen in den Bereichen Bildungschancen, Erwerbsintegration, Wohnversorgung, Gesellschaftliche Teilhabe, Alltagsbewältigung sowie Soziale Existenzsicherung. Massiver Eingriff in Arbeitsmarkt «Ein über alle Branchen definierter Mindestlohn als massiver Eingriff in den flexiblen und gut funktionierenden Arbeitsmarkt ist ineffektiv und ineffizient», schreibt der Regierungsrat. Er habe sich hierzu ausführlich in seiner Antwort auf die Motion Meschberger vom vergangenen Jahr geäussert (siehe Infobox). Ein Mindestlohn würde auch nicht «per se zu einer Verbesserung der finanziellen Situation von Haushalten im Bereich der Working Poor führen», hält der Regierungsrat fest. Der Grund dafür ist der Schwelleneffekt beim Austritt aus der Sozialhilfe. So kann es sein, dass Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger finanziell besser fahren, wenn sie in der Sozialhilfe bleiben, statt eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dieser würde auch durch einen Mindestlohn nicht gemindert, schreibt die Regierung. Und für diejenigen Haushalte, für die ein Mindestlohn tatsächlich zu einer Verbesserung der finanziellen Situation führen würde, wäre diese nur gering. «Der regulative Markteingriff durch die Einführung eines Mindestlohns würde somit nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die betroffenen Personen stehen», fasst der Regierungsrat zusammen. Beim Kanton arbeiten derzeit gerade einmal drei Personen, die einen Lohn erhalten, der unter dem hypothetisch errechneten Mindestlohn von 22.20 Franken liegt. Eines dieser Arbeitsverhältnisse ist befristet und läuft bald aus, bei den zwei anderen ist eine Lohnerhöhung bereits in Sicht. Reto Anklin KMU WÄREN STÄRKER BETROFFEN ALS GROSSBETRIEBE Mit der Motion «Einführung eines kantonalen Mindestlohns» hat Landrätin Regula Meschberger bereits im vergangenen Jahr einen parlamentarischen Vorstoss zum Thema Mindestlohn eingereicht. Die Motion verlangte, dass der Regierungsrat die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung eines kantonalen Mindestlohns schafft. In seiner Stellungnahme hat sich der Regierungsrat bereits damals gegen die Einführung eines kantonalen Mindest lohns ausgesprochen. «Ein Mindestlohn würde das gute Funktionieren des Arbeitsmarktes gefährden und Arbeitsplätze bedrohen», schrieb der Regierungsrat. Dabei dürften kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen Grossteil der Baselbieter Volkswirtschaft ausmachen, von einem gesetzlichen Mindestlohn stärker betroffen sein als Grossunternehmen. Arbeitsplätze könnten gefährdet sein und die Integration einiger schon heute benachteiligter Personengruppen würde erschwert. Der Landrat ist dem Antrag der Regierung gefolgt und hat im vergangenen November die Motion abgelehnt. (ra)

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