8 | Standpunkt der Wirtschaft PUBLIREPORTAGE 2. September 2022 Das neue Erbrecht steht vor der Tür Das fast hundertjährige schweizerische Erbrecht wird in zwei Etappen einer Revision unterzogen. Als Ergebnis der ersten Revisionsetappe des schweizerischen Erbrechts tritt per 1. Januar 2023 ein neues Erbrecht in Kraft, das den modernen Beziehungs- und Familienformen Rechnung trägt. Die Verfügungsfreiheit des Erblassers über sein Vermögen wird deutlich erweitert. Die zweite Revisionsetappe ist noch nicht abgeschlossen und soll die Unternehmensnachfolge zukünftig flexibler gestaltbar machen. Soweit sich in der zweiten Revisionsetappe mögliche Ergebnisse bereits abgezeichnet haben, werden wir nachfolgend auch auf diese eingehen. Kleinere Pflichtteilsquoten Der Pflichtteil ist derjenige Anteil am gesetzlichen Erbteil, auf den Kinder, Eltern, überlebender Ehegatte oder eingetragener Partner bisher zwingend Anspruch hatten, auch wenn der Erblasser die gesetzliche Erbfolge testamentarisch oder im Rahmen eines Erbvertrags abgeändert hat. Im revidierten Erbrecht wird der Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen verkleinert, indem der Elternpflichtteil aufgehoben wird. Kinder lose und unverheiratete Personen können somit mit einem Testament oder Erbvertrag neu über ihr gesamtes Vermögen verfügen. Die Kinder, Ehepartner bzw. eingetragenen Partner haben weiterhin Anspruch auf einen Mindestteil des Nachlasses. Nachkommen erhalten – sofern kein überlebender Ehepartner oder eingetragener Partner vorhanden ist – heute mindestens 75 Prozent, ab 1. Januar 2023 noch mindestens 50 Prozent des gesetzlichen Erbanspruchs. Damit können beispielsweise in Patchwork-Familien faktische aber nicht eingetragene Lebenspartner einander oder die Nachkommen ohne gesetzlichen Erbanspruch mit der frei verfügbaren Quote begünstigen. Die Steuerfolgen für Konkubinats partner und Stiefkinder bleiben allerdings in manchen Kantonen erheblich. Kein Pflichtteilsschutz im Scheidungsverfahren Das neue Erbrecht hat auch eine Änderung im Scheidungsverfahren zur Folge. Nach altem Recht entfallen der Pflichtteilsanspruch und das gesetzliche Erbrecht zwischen den Ehepartnern erst, wenn sie geschieden sind. Eine analoge Regelung gilt auch für eingetragene Partnerschaften. Mit dem neuen Erbrecht per 1. Januar 2023 entfällt der Pflichtteilsschutz des Ehe gatten, nachdem ein Scheidungsverfahren hängig gemacht wurde. Allerdings behält der überlebende Ehepartner bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft der Scheidung das gesetzliche Erbrecht. Mittels Testament oder Erbvertrag kann der «Noch-Ehegatte» frühzeitig von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden. Die vorerwähnten Grundsätze gelten auch für eingetragene Partnerschaften. Mit dieser Neuerung werden künstlich in die Länge gezogene Scheidungsverfahren unterbunden. Schenkungsverbot bei Erbverträgen Bis anhin durfte der Erblasser auch nach Abschluss eines Erbvertrags durch Schenkung frei über sein Vermögen verfügen. Neu kann der durch Erbvertrag eingesetzte Erbe Zuwendungen unter Lebenden, die über Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, grundsätzlich anfechten, wenn seine erbvertraglichen Ansprüche dadurch geschmälert und lebzeitige Zuwendungen im Erbvertrag nicht vorbehalten wurden. Möchte der Erblasser über sein Vermögen zu Lebzeiten ganz oder teilweise weiterhin frei verfügen können, sind entsprechende Vorbehalte im Erbvertrag vorzunehmen. Die Grafik zeigt die Veränderung der Pflichtteile vom bestehenden zum neuen Erbrecht. Erbrechtliche Unternehmensnachfolge wird erleichtert Die Reduzierung der Pflichtteilsquoten schafft neue Möglichkeiten bei der Regelung der Unternehmensnachfolge. Immer noch haben viele Familien unternehmen keine Nachfolgeregelung getroffen. Dies lässt vieles offen und erschwert die Übertragung der Inhaberschaft erheblich. In gewissen Fällen führt der Erbfall zu einer Zersplitterung des Familienunternehmens. Oft müssen Nachfolger im Zuge der Erbteilung hohe Ausgleichszahlungen leisten mit in manchen Fällen folgenschweren Auswirkungen für den Fortbestand des Unternehmens. Mit der höheren frei verfügbaren Quote kann zukünftig der Unternehmer den Nachkommen, der den Betrieb übernimmt, stärker begünstigen. Der Anspruch der Geschwister wird reduziert. Während obige die Unternehmensnachfolge erleichternden Regelungen schon am 1. Januar 2023 in Kraft treten, befinden sich die folgenden Massnahmen im Rahmen der zweiten Revisionsetappe noch im Gesetzgebungsprozess. Mit der Einführung eines Rechts auf die so genannte Integralzuweisung kann das zuständige Gericht – sofern der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat – auf Antrag einzelner Erben diesen die kontrollierenden Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte zuweisen. So soll die Zersplitterung des Unternehmens auf eine Vielzahl von Minderheitsbeteiligungen verhindert werden. Dem Unternehmen verleiht dies mehr Stabilität und Beständigkeit. Wird die Zuweisung von mehreren Erben verlangt, soll das Gericht darauf abstellen, wer im Kreis der Erben am besten geeignet erscheint. Eine weitere Neuerung betrifft die sogenannte Stundung von Forderungen aus erbrechtlichen Ansprüchen. Sobald ein grosser Teil des Vermögens im Unternehmen gebunden ist, können erhebliche Ausgleichszahlungen notwendig werden. Diese werden neu nicht sofort fällig, sondern können bis zu fünf Jahren ge stundet werden. Dieser Zahlungsaufschub geht nicht mit einer generellen Sicherstellungspflicht einher. In der Vernehmlassung wurde deshalb bereits erhebliche Kritik an der Stundungslösung geübt. Inwiefern die Stundungslösung praktikabel ist und die gestundeten Gelder am Ende tatsächlich immer ausgezahlt werden können, wird sich weisen müssen. Trotzdem bringt diese Neuerung eine Erleichterung in der Unternehmensnachfolge mit sich. Der Nachfolger kann die übrigen Erben beispielsweise über die laufenden Gewinnausschüttungen sukzessive auszahlen und umgeht dadurch eventuelle Liquiditätseng pässe oder verhindert sogar eine Zwangsveräusserung. Weitere Massnahmen sind die Festlegung von spezifischen Regelungen für den Anrechnungswert sowie die Einführung eines verstärkten Schutzes der pflichtteilsgeschützten nicht übernehmenden Erben. Klarheit schaffen Das am 1. Januar 2023 in Kraft tretende modernisierte Erbrecht findet unmittelbar auf jeden Erbgang in der Schweiz Anwendung. Das bedeutet nicht, dass die bisherigen Testamente und Erbverträge ihre Gültigkeit verlieren. Es können aber Probleme entstehen, wenn bestimmte Abfassungen in der Nachlassplanung unter neuem Recht abweichend ausgelegt werden. Beispielsweise könnte das Testament Bezug nehmen auf den gesetzlichen Pflichtteil, der für Eltern neu Null betragen würde gegenüber 50 Prozent unter altem Recht. Es ist sehr zu empfehlen, bestehende Erbverträge und Testamente rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Erbrechts kritisch zu überprüfen, um einerseits den neu gewonnenen Spielraum zu nutzen und um andererseits jederzeitige Rechtssicherheit durch geeignete Anpassungen herzustellen. Eine Überprüfung in regelmässigen Abständen ist aber unabhängig von Gesetzesänderungen zu empfehlen. Baumann & Cie als verlässlicher und kompetenter Partner Wer die Nachlassplanung frühzeitig und vorausschauend angeht, stellt sicher, dass seine Wünsche umgesetzt werden und schafft Klarheit für seine Liebsten. Wichtig ist, sich dabei die richtigen Fragen zu stellen, wie zum Beispiel: Wie übertrage ich schon zu Lebzeiten einen grösseren Vermögenswert auf meine Kinder? Wie stelle ich sicher, dass meine persönlichen Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden? Was, wenn ich eines Tages nicht mehr urteilsfähig bin? Neben dem Testament oder Erbvertrag gehört daher auch der Vorsorgeauftrag sowie die Patientenverfügung zu den Vorkehrungen, die man aufsetzen sollte und auch individuell gestalten kann. Verständlicherweise kostet die Auseinandersetzung mit obigen Themen und das Aufsetzen der zugehörigen Schriftstücke erst einmal Überwindung. Als Partner in allen finanziellen Angelegenheiten unterstützen wir Sie gerne dabei, ermitteln mit Ihnen zusammen Ihre persönlichen Bedürfnisse und beraten Sie zu den Regelungsmöglichkeiten. Giorgio Righini *Es sind stets Angehörige aller Geschlechter gleicher massen gemeint. Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Artikel nur die männliche Form verwendet. Baumann & Cie, Banquiers St. Jakobs-Strasse 46 4052 Basel Giorgio Righini ist Senior Legal Counsel bei Baumann & Cie, Banquiers. Telefon: +41 61 279 41 41 E-Mail: info@baumann-banquiers.ch Website: www.baumann-banquiers.ch
2. September 2022 BERUFSBILDUNG Standpunkt der Wirtschaft | 9 TAG DER LERNENDEN – Am 28. September 2022 findet im Haus der Wirtschaft in Pratteln der «Tag der Lernenden» statt. Regierungsrätin und Bildungsdirektorin Monica Gschwind und Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, erklären im Doppelinterview, wieso es einen «Tag der Lernenden» braucht. «Lernende sollen Meinung abgeben» Standpunkt: Frau Gschwind, warum braucht es den «Tag der Lernenden» und wer soll damit angesprochen werden? Monica Gschwind: Ich bin überzeugt, dass eine umfassende und kontinuierliche Information über das System der Berufsbildung und die Karrierechancen nach einer Berufslehre von grosser Bedeutung ist. Es macht Sinn, die Qualitäten der Berufsbildung an einem Tag exemplarisch hervorzuheben. Schülerinnen und Schüler der Sekundarschulen und deren Eltern sollen erkennen, dass in der Vielzahl von Berufsausbildungen für alle Jugendlichen Ausbildungen entsprechend ihren Neigungen, Interessen und Fähigkeiten zu finden sind. Der Tag der Lernenden ist auch die Gelegenheit, Branchenverbänden, Betrieben und Berufsschulen für ihren grossen Beitrag an der Berufsbildung herzlich zu danken. Christoph Buser: Viele Akteure kümmern sich in unserem Berufsbildungssystem darum, dass die Ausbildung der Jugendlichen gut auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ausgerichtet ist. Gerade weil die Betriebe vergleichsweise stark in die Ausbildung involviert sind, besteht ein reger Austausch zwischen diesen Akteuren. Die eigentliche Zielgruppe, die Jugendlichen, bleibt bei diesen Gesprächen meist aussen vor. Der Tag der Lernenden soll ihnen deshalb die Möglichkeit geben, ihre Meinung zum Zustand der aktuellen Berufsbildungslandschaft abzugeben. Die Berufsbildung befindet sich in einem steten Wandel – welche zentralen Trends beobachten Sie in den vergangenen Jahren? Monica Gschwind: Die Anforderungen an die Berufsbildung verändern sich kontinuierlich und wohl auch immer schneller. Innovationen, Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft, berufliche Mobilität und der demografische Wandel beeinflussen diese Anforderungen und müssen möglichst früh erkannt werden, damit die Berufsbildung sich mitentwickeln kann. «Berufsbildung 2030» als gemeinsame Initiative von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt hat das Ziel, Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft vorwegzunehmen und die Berufsbildung fit für die Zukunft zu machen. Christoph Buser: Die Ausrichtung der beruflichen Bildung auf den Arbeitsmarkt bleibt die stete, zentrale Herausforderung. Was aktuell bei den Ausbildungsbetrieben mehr als früher diskutiert wird, ist die Schwierigkeit, passende Jugendliche für die angebotenen Lehrstellen zu finden. Oft geht diese Einschätzung einher mit der Aussage, dass bei vielen Bewerbungen die schulischen Grundkompetenzen ungenügend seien. Das führt dazu, dass viele Lehrstellen nicht besetzt werden können. Die Wirtschaft befindet sich in starken Transformationsprozessen – Digitalisierung, Energiewende, künstliche Intelligenz. Inwiefern müssen sich die Verantwortlichen in der Berufsbildung auf diese neuen Anforderungen einstellen? Monica Gschwind: Die erwähnten Transformationsprozesse wirken sich vor allem auf die Entwicklung von neuen Grundbildungen oder die Fünfjahresüberprüfung von bestehenden Grundbildungen aus. Dabei sind die Organisationen der Arbeit, also die Branchenverbände, zusammen mit dem Bundesamt für Regierungsrätin und Bildungsdirektorin Monica Gschwind und Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser begrüssen am kommenden 28. September im Haus der Wirtschaft zum Tag der Lernenden. Bild: Uta Grütter Forschung und Innovation die zentralen Player. Die Digitalisierung zum Beispiel durchdringt alle Ebenen der Gesellschaft: Arbeit, Familie, Öffentlichkeit, Handel und auch die Berufsbildung. Das Tempo ist in diesem Bereich enorm. So können die Bildungsverordnungen oft mit der rasanten Entwicklung in einem Beruf nicht immer Schritt halten. Christoph Buser: Die Berufsverbände sind auf nationaler Ebene für das Zusammenspiel mit dem SBFI, also dem für die Berufsbildung zuständigen Bundesamt, sehr gut aufgestellt. Kompetente Personen auf beiden Seiten sorgen dafür, dass die Dynamik bei der Entwicklung der Berufsbilder jeweils zeitnah in angepasste Ausbildungsformate umgemünzt werden. Die Schwierigkeit sehe ich auf der kantonalen Ebene der Berufsverbände, die vom Ehrenamt geprägt ist und mit kleinen Budgets auskommen muss. Hier sind die Ressourcen teils vorhanden, um die eigene betriebliche Basis mit all diesen Entwicklungen vertraut zu machen. Vielerorts beklagen ganze Branchen einen akuten Fachkräftemangel. Welche Rolle kann die Berufsbildung in diesem Bereich einnehmen? Monica Gschwind: Das duale System der Berufsbildung ist ein Erfolgsfaktor der Schweiz und spielt für die gesellschaftliche Stabilität und die Wirtschaft unseres Landes eine entscheidende Rolle. Die Berufsbildung ist eine Verbundaufgabe verschiedener Akteure und wird zusammen mit der Wirtschaft ständig weiterentwickelt. Arbeitgeber aller Branchen sind angewiesen auf gut ausgebildete Fachkräfte. Der duale Bildungsweg ermöglicht Schulabgängerinnen und -abgängern, einen Beruf zu erlernen und sich dann an höheren Fachschulen oder mit der Berufsmaturität an Fachhochschulen weiterzubilden. Für Betriebe ist es eminent wichtig, einen hohen Anteil praktisch ausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen, die schon als junge Berufsleute produktiv sein können. Christoph Buser: Die Berufsbildung ist der Schlüssel zur Behebung des Fachkräftemangels. Wie ein Sportclub in ein Ausbildungsprogramm der Jugend investiert, sind auch die Unternehmen gefordert, beim Füllen der «Pipeline» an Fachkräften mitzuhelfen. Der Effekt ist zwar nicht unmittelbar, jedoch würde schon mittelfristig eine merkliche Entspannung des Fachkräfteproblems eintreten. Hier muss deshalb der Hebel angesetzt werden. Den Ausbildungsbetrieben muss geholfen werden, die vorhandenen Lehrstellen mit geeigneten Jugendlichen zu besetzen. Nicht nur das Umfeld wandelt sich, auch die Lernenden selbst. Bei der neuen Generation steht die Berufskarriere nicht überall ganz oben auf der Wunschliste. Wie kann man die jungen Leute von heute abholen? Monica Gschwind: Es muss uns gelingen, Jugendliche von den Chancen einer Berufsbildung zu überzeugen und zu begeistern. Gerade leistungsstarke Jugendliche und deren Eltern kennen oft die Karrieremöglichkeiten nach einer Berufslehre nur schlecht. Wichtig wird in der nahen Zukunft also sein, dass die Attraktivität der dualen Bildung in der Öffentlichkeit aufgezeigt wird, ohne dass ein Kampf zwischen der Berufsbildung und den allgemeinbildenden Schulen entsteht. Es muss den Branchen- und Wirtschafts verbänden in Zusammenarbeit mit dem Kanton gelingen, den Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen der Sekundarschulen die Berufsbildung näher zu bringen, aufzuzeigen, dass in unse- rem durchlässigen Bildungssystem Karrieren, die mit einer Berufs lehre beginnen, mindestens so erfolgreich sind wie akademische Karrieren. Von unserer Seite her haben wir schon Massnahmen ergriffen - zum Beispiel haben wir an den Sekundarschulen «Laufbahnverantwortliche». Diese sind Kontakt personen für die Berufsbildung und die Wirtschaft und dienen an den Schulen als Multiplikatoren und Organisatoren. Für eine bessere Vernetzung zwischen Sekundarschulen und Wirtschaft habe ich im letzten Jahr das Fachgremium Laufbahn eingesetzt. In diesem Gremium sind alle Schulstufen und Wirtschaftsverbände vertreten. Am 21. September findet erstmals das Netzwerktreffen «Schule und Wirtschaft im Dialog» statt. Christoph Buser: Die Möglichkeiten für junge Leute sind heute schier unendlich. Entscheidend ist, dass sie etwas tun, das ihnen Freude bereitet. Wenn man am Morgen nicht gerne zur Arbeit oder zur Schule geht, ist das keine gute Voraussetzung. Der Berufsbildung muss es gelingen, ihre Vorteile und Möglichkeiten noch besser zu kommunizieren. Der grosse Praxisbezug, der auf dem Stellenmarkt sehr gefragt ist, ist sicherlich der grösste Trumpf, den es auszuspielen gilt. TAG DER LERNENDEN MIT WICHTIGEN IMPULSEN Der Tag der Lernenden am 28. September 2022 im Haus der Wirtschaft ist eine Impulsveranstaltung mit interaktiver Moderation unter Einbezug von Lernenden und vermittelt aktuelle Erfahrungen und Impulse rund um die Herausforderung Berufswahl. Er richtet sich an interessierte Lernende, Berufsbildungsbehörden, Praxisbildner, Laufbahnverantwortliche, Vertretungen der Berufsverbände sowie Entscheidungsträgerinnen in der Bildungspolitik. Nach der Begrüssung durch Regierungsrätin und Bildungsdirektorin Monica Gschwind und Wirtschaftskammer-Direktor Am Tag der Lernenden werden alle «Stakeholder» aus der Berufsbildung Impulse aufnehmen und im Austausch stehen. Wie wichtig sind solche Anlässe für das Networking und letztlich für die Entwicklung der Berufsbildung? Monica Gschwind: Selbstverständlich ist dies sehr wichtig. Fast noch wichtiger als die Vernetzung innerhalb der Berufsbildung ist die Vernetzung mit den verantwortlichen Personen der Sekundarschulen, den Brückenangeboten und der Berufsintegration. Diese haben die Möglichkeit, Eltern und Jugendliche zu erreichen und den Weg der dualen Berufsbildung aufzuzeigen. Christoph Buser: Die vielbesagte Verbundaufgabe funktioniert nur bei einem guten Austausch untereinander. Es ist in erster Linie ein «People’s Business», wo persönliche Kontakte sehr wichtig sind. Der vermehrte Einbezug der Lernenden, aber auch der Lehrpersonen in dieses Netzwerk wird mithelfen, die Berufsbildung insgesamt voranzubringen. Welche wichtigen Projekte in der Berufsbildung sind derzeit im Kanton, respektive bei der Wirtschaftskammer in der Umsetzung oder in Planung? Monica Gschwind: Im Rahmen des Masterplans für die Sekundarstufe II laufen Bauprojekte für fast alle Berufsfachschulen. Dabei legen wir grossen Wert auf eine zukunftsorientierte Planung der Räumlichkeiten. Der Kanton wird weitere Zentren für überbetriebliche Kurse mitfinanzieren. In Bezug auf die Digitalisierung wird die Weiterbildung für den pädagogischen ICT-Support an den Berufs fachschulen vorangetrieben. Zudem sind verschiedene Berufsreformen in der Umsetzung oder Planung - zum Beispiel für die kaufmännischen (KV) und die metallverarbeitenden Berufe (MEM). Christoph Buser: Der Fokus der Wirtschaftskammer liegt auf der Optimierung der schulischen Berufsorientierung. Konkret geht es darum, dass die vorhandenen Schnittstellen zu den Schülerinnen und Schülern besser genutzt werden, um diese für das duale Ausbildungsmodell zu begeistern. Neben der Berufsschau sind das die Schulbesuche oder die Schnupperlehren. Im direkten Kontakt mit den Jugendlichen gibt es in all diesen Projekten noch Luft nach oben. Zudem muss es gelingen, neben den Jugendlichen die Eltern ins Boot zu holen. Sie sind oft entscheidend. Auch hierfür arbeitet die Wirtschaftskammer an entsprechenden Angeboten. Interview: Daniel Schaub Christoph Buser sprechen Dr. Natalie Breitenstein, Leiterin der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen es Kantons Basel-Landschaft und Marc Scherrer, stv. Direktor und Leiter der Abteilung Berufsbildung der Wirtschaftskammer Baselland, zu Berufswahlangeboten im Wandel. Die drei Lernenden Katerina Chasiaki, Nicolas Schneider und Marlon Keller sowie die Lehrpersonen Claudia Schudel und Philipp Loretz teilen ihre Berufswahl- Erfahrungen aus der Schule. Marc Bräutigam, Mirco Gutzwiller und Dr. Monika Wilhelm werfen einen Blick in die Lernumgebung der Zukunft und die Rolle der Praxis- Ausbildner. Abschliessend zeigt Aranya Sritharan, Doktorandin an der Professur für Bildungssysteme an der ETH Zürich, die wissenschaftlich belegten Vorteile eines Berufsbildungshintergrunds in Bewerbungsprozessen auf. Die berechtigten Mitglieder der Wirtschaftskammer und involvierte Personen aus der Berufsbildung erhalten eine direkte Einladung zum Event. Haben Sie als Nicht-Mitglied Interesse an einer Teilnahme am Anlass? Schreiben Sie eine E-Mail an standpunkt@kmu.org. ds.
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