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Standpunkt 545, 2. September 2022

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2 | Standpunkt der Wirtschaft URNENGÄNGE VOM 25. SEPTEMBER 2. September 2022 VIER NATIONALE VORLAGEN – Am kommenden 25. September wird an der Urne über vier eidgenössische Themen abgestimmt. Die Übersicht zeigt, um was es geht und welche Argumente aus wirtschaftspolitischer Sicht zu beachten sind. Alle Abstimmungen auf einen Blick KEINE MASSEN- TIERHALTUNG IN DER SCHWEIZ (MASSEN- TIERHALTUNGS- INITIATIVE) Um was geht es? Die Initiative will die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung schützen und Massentierhaltung verbieten. Der Bund soll Kriterien für die Unterbringung, den Auslauf, die Anzahl gehaltener Tiere und die Schlachtung festlegen. Die Anforderungen sollen mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen. Die neue Verfassungsbestimmung soll zudem auch für den Import von tierischen Produkten gelten. Was spricht dagegen? • Die Tierhaltung in der Schweiz basiert auf dem strengsten Tierschutzgesetz der Welt und wird umfassend kontrolliert. • Der geforderte Bio-Standard in der Tierhaltung ist mit hohen Mehrkosten in der Produktion verbunden. Tierische Lebensmittel würden sich je nach Produkt um 20 bis 40 Prozent verteuern. • Die Initiative verstösst gegen die Prinzipien des freien Marktes. • Der von der Initiative geforderte Standard existiert mit dem Bio-Angebot und anderen Tierwohllabels bereits. • Die Schweiz ist zur Versorgung der Bevölkerung auf umfangreiche Importe angewiesen. Diese würden sich speziell bei Geflügelfleisch, Eiern und Schweinefleisch stark erhöhen. Die Parole des Wirtschaftsrates: Nein Ja www.massentierhaltungsinitiativenein.ch STABILISIERUNG DER AHV (AHV 21): ÄNDERUNG AHV- GESETZ UND ZUSATZFINANZIE- RUNG AHV DURCH ERHÖHUNG DER MEHRWERTSTEUER Um was geht es? Die AHV-Reform umfasst zwei Teile, die miteinander verknüpft wurden: Einerseits soll das Referenzalter für die Pensionierung bei 65 Jahren vereinheitlicht und der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibilisiert werden. Andererseits ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze vorgesehen (Erhöhung Normalsatz: max. 0,4 Prozentpunkte, Erhöhung Sondersatz: max. 0,1 Prozentpunkte). Als Ausgleichsmassnahme für die Erhöhung des Rentenalters ist während einer Übergangszeit von neun Jahren dauerhaft ein Rentenzuschlag für die betroffenen Frauenjahrgänge vorgesehen. Die Reform soll die kurz- bis mittelfristige Finanzierung der AHV-Renten sichern. Das Referendum gegen das Bundesgesetz wurde von linken und gewerkschaftlichen Kreisen ergriffen. Die beiden Vorlagen können nur gemeinsam in Kraft treten: Wird eine der beiden Vorlagen abgelehnt, scheitert die ganze Reform. Was spricht dafür? • Zukunft der AHV sichern: Die Einnahmen der AHV reichen nicht mehr aus, um laufende Renten zu finanzieren. • Frauen leben durchschnittlich vier Jahre länger und beziehen daher auch länger Rente der ersten Säule; die systematische Angleichung ist daher unumgänglich. • Das finanzielle Gleichgewicht in der ersten Säule kann mit «AHV 21» mittelfristig gesichert werden. • Flexibilisierung des Rentenbezugs: Personen kurz vor der Pensionierung sollen neu ihren AHV-Bezug im Alter zwischen 63 und 70 Jahren individuell und flexibel gestalten können. • Die Angleichung des Referenzalters für Frauen auf 65 wird sozial abgefedert. Mit dem beschlossenen Rentenzuschlag und den geringeren Kürzungssätzen für die betroffenen Frauenjahrgänge wurde eine faire Kompensationslösung beschlossen. Die Parole des Wirtschaftsrates: Änderung AHV-Gesetz Nein Ja Zusatzfinanzierung AHV (Erhöhung Mehrwertsteuer) Nein Ja www.sichereahv.ch REFORM DER VERRECHNUNGS- STEUER (STÄRKUNG DES FREMDKAPITAL- MARKTS) Um was geht es? Die Verrechnungssteuer auf Obligationen erschwert Investitionen in der Schweiz und verlagert die Finanzierung von Unternehmungen ins Ausland. Schweizer Konzerne emittieren ihre Obligationen wegen der Verrechnungssteuer oft nicht in der Schweiz. Der Bund möchte diesen Wettbewerbsnachteil mit der Reform der Verrechnungssteuer aufheben und so den Fremdkapitalmarkt stärken. Schweizer Unternehmen sollen bei der Kapitalaufnahme durch Ausgabe von Obligationen gleiche Bedingungen erhalten wie im Ausland und nicht benachteiligt werden. In Zukunft sollen darum Zinserträge auf inländischen Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Die Reform soll sich langfristig durch die neuen Finanzgeschäfte selbst finanzieren. Eine Allianz aus SP, Grünen und Gewerkschaften hat das Referendum ergriffen. Was spricht dafür? • Standortnachteil aus dem Weg räumen: Die Verrechnungssteuer benachteiligt die Schweiz im internationalen Wettbewerb und bewirkt, dass Schweizer Unternehmen sich Geld im Ausland statt in der Schweiz beschaffen. • Die Schweiz verschenkt heute mutwillig Steuergelder und Geschäftsmöglichkeiten ans Ausland. Die Reform würde Finanzierungsmöglichkeiten in der Schweiz attraktiver machen und somit Steuern zurück in die Schweiz holen. • Die Reform belebt den schweizerischen Kapitalmarkt und schafft Zugang zu günstigeren Finanzierungen. • Bund, Kantone und Gemeinden würden von den Einsparungen profitieren. Die eingesparten Zinskosten von jährlich rund 120 Millionen Franken führen zu weniger Ausgaben von Steuergeldern. • Verrechnungssteuerfrei werden künftig nur neue, inländische Obligationen. Das beschränkt die kurzfristigen Steuerausfälle auf ein absolutes Minimum. Nichts ändert sich im weit gewichtigeren Bereich der Dividenden, die für die Milliardeneinnahmen beim Bund verantwortlich sind. Die Parole des Wirtschaftsrates: Nein Ja www.zukunft-sichern.ch ANZEIGE Erfolgreich inserieren im Mit Ihrer Botschaft im Standpunkt der Wirtschaft erreichen Sie: – Rund 35000 Adressen mit Schwerpunkt im Wirtschaftsgebiet Nordwestschweiz – Entscheidungsträger der regionalen KMU-Wirtschaft – 10 000 Mitglieder der Wirtschaftskammer Baselland – Eine wirtschaftlich interessierte Qualitätsleserschaft Als Mitglied der Wirtschaftskammer Baselland profitieren Sie von attraktiven Rabatten! Wir beraten Sie gerne! 061 927 65 38 dispo@standpunkt.ch

2. September 2022 URNENGÄNGE VOM 25. SEPTEMBER Standpunkt der Wirtschaft | 3 MASSENTIERHALTUNGSINITIATIVE – Die Initianten der Massentierhaltungsinitiative wollen die Tierhaltung in der Schweiz stark einschränken. Bei einem Ja müsste der Import von tierischen Produkten aus dem Ausland drastisch erhöht werden. Claudia Brodbeck, Vizepräsidentin des Bauernverbandes beider Basel, ordnet ein. «Der Versorgungsgrad würde sinken» Die Massentierhaltungsinitiative fordert, dass alle Kühe, Schweine und Hühner in der Schweiz zu Bedingungen gehalten werden, die mindestens den Richtlinien von «Bio Suisse 2018» entsprechen. Zudem soll die Würde des Tiers in der Verfassung verankert werden. Die Vorlage, die am kommenden 25. September zur Abstimmung kommt, berge grosses Schadenspotenzial für die Landwirtschaft, sagt Claudia Brodbeck, Vizepräsidentin des Bauernverbandes beider Basel: «Die extremen Forderungen der Initiative würden den heutigen Versorgungsgrad von 58 auf 5 Prozent beim Hühnerfleisch, von 56 auf 20 Prozent bei den Eiern und von 92 auf 50 Prozent beim Schweinefleisch senken.» Da die Produktion im Inland zurückginge, müssten die fehlenden Lebensmittel vermehrt importiert werden. Steigende Importquote Claudia Brodbeck, Vizepräsidentin des Bauernverbandes beider Basel, vor dem Freilaufstall mit ihren Kühen Arya (vorne) und Delya (hinten). Bild: zVg Bereits heute ist die Schweiz zur Versorgung der Bevölkerung auf umfangreiche Importe angewiesen. Hinzu kommt, dass die von der Initiative geforderten Importrestriktionen nicht WTO-konform und somit höchstwahrscheinlich nicht durchsetzbar sind. Die Initiative würde dann zwangsweise zu steigenden Importen von tierischen Produkten aus Staaten mit einem tiefen Tierwohlniveau führen. Brodbeck erklärt: «Dies würde auch den ökologischen Fussabdruck massiv vergrössern. Ausserdem stehen Tausende von Arbeitsplätzen in der Verarbeitungsindustrie auf dem Spiel.» Brodbeck führt aus, dass schweizweit ungefähr 20 000 neue Ställe gebaut werden müssten, um bei einer Annahme der Initiative gleich viel Fleisch wie heute produzieren zu können. Dies sei aufgrund des Landschaftsschutzes jedoch nicht erwünscht und nicht möglich. Zudem würde der Preis für Fleischprodukte massiv steigen. Strengstes Tierschutzgesetz Die Tierhaltung in der Schweiz ist klein strukturiert, basiert auf dem strengsten Tierschutzgesetz der Welt und wird umfassend kontrolliert. «Als einziges Land schreibt das Schweizer Tierschutzgesetz die Tierhöchstzahl pro Betrieb fest, die auch an die Fläche gebunden ist, damit keine Überdüngung stattfindet. Die Schweiz ist der EU in Sachen Tierwohl um Meilen voraus», führt Claudia Brodbeck aus. Bei der Haltung von Milchkühen und Rindern gibt es in der EU keine Vorgaben. Und nicht nur das: «Die bei uns seit 30 Jahren verbotene Käfighaltung bei den Legehennen ist in der EU mit einem Anteil von 50 Prozent immer noch sehr verbreitet.» Schon jetzt täglich auf der Weide Claudia Brodbeck führt mit ihrer Familie einen Bauernbetrieb und hält zurzeit 40 Kühe und acht Kälber. Sie hätten einen modernen Laufstall und ihre Kühe dürften jeden Tag auf die Weide. Trotz allem müssten sie ihren Kuhbestand bei Annahme der Initiative um zwei bis drei Tiere verringern. Die Initiative möchte zudem die Würde des Tieres schützen und in der Verfassung verankern. Auf die Frage, wie die Familie Brodbeck die Würde ihrer Kühe und Kälber hochhalte, antwortet Claudia Brodbeck: «Die Bestandestierärztin kontrolliert regelmässig die Gesundheit der Tiere. Nur eine gesunde Kuh, die sich wohlfühlt, gibt ansprechend Milch – das ist unser Anspruch und unsere Verantwortung.» Zudem besuche die Familie Weiterbildungskurse zu den neuesten Erkenntnissen der Tierhaltung und setze diese bestmöglich um. Mit einem Futterberater würden die Futtergehalte analysiert und optimiert, um die bestmögliche Ernährung zu garantieren, sagt Claudia Brodbeck. Delia Pfirter AHV 21 – Die Waldenburger Gemeindepräsidentin und Landrätin Andrea Kaufmann stimmt am kommenden 25. September Ja zur AHV 21. Dass Gleichberechtigung gefordert wird, aber das Rentenalter nicht angeglichen werden sollte, findet die FDP-Politikerin stossend. «Für mich gehört es zur Gleichstellung dazu» Standpunkt: Eines der Hauptziele der AHV-Reform ist, das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre anzuheben. Warum sollen auch Frauen dieser Reform zustimmen? Andrea Kaufmann: Die Erhöhung des Rentenalters ist nur eine Änderung, welche vorgenommen wird, wenn die Reform angenommen wird. Aber um bei Ihrer Frage zu bleiben, für mich gibt es vor allem zwei Gründe, warum ich auch für die Erhöhung des Rentenalters für die Frauen von 64 auf 65 bin. Einerseits gehört es für mich zur Gleichstellung dazu und andererseits weisen Frauen bekanntlich eine höhere Lebenserwartung als Männer auf, dies bedeutet, dass sie die entsprechenden Altersleistungen länger beziehen. Können Sie sich vorstellen, dass die Frauen dies an der Urne ebenso sehen werden? Schwierig abzuschätzen. Ich weiss, dass von linker Seite häufig gegen ein einheitliches Referenzalter argumentiert wird. Es wird von einer angeblichen Diskriminierung der Frauen in der Altersvorsorge gesprochen. Dies ist aber so nicht richtig. Im Vorsorgesystem spielt das Geschlecht grundsätzlich keine Rolle. Unterschieden wird ja nur bezüglich der Art der Anstellung: Insbesondere Teilzeitbeschäftigungen, Mehrfachanstellungen und Erwerbsunterbrüche sind durch das Vorsorgesystem mangelhaft geschützt. Und das ist halt die Realität: Ein Grossteil der Frauen, die Landrätin Andrea Kaufmann, Gemeindepräsidentin von Waldenburg. jetzt respektive in der Vergangenheit pensioniert werden oder wurden, arbeiteten Teilzeit oder/ und mit Erwerbsunterbrüchen. Dies zeichnet sich dann in der AHV ab. Von einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts kann also nicht gesprochen werden. Die Gegenwehr kommt primär von links. Ist es nicht seltsam, dass ausgerechnet jene Kreise, die angeben, für Gleichberechtigung einzustehen, ein gleiches Rentenalter bekämpfen, zumal sogar noch eine Zusatzfinanzierung für die Frauen vorgesehen wird? Der Wunsch nach Gleichberechtigung kommt sicher nicht nur von links. Ich glaube dies ist ein Anliegen, welches alle politischen Lager beschäftigt. Aber ich sehe, worauf Sie hinauswollen: Ja, ich finde es auch fragwürdig, dass beim Thema Gleichberechtigung immer wieder Ausnahmen verlangt werden. Wir wollen Gleichberechtigung, aber keine Militärpflicht. Wir wollen Gleichberechtigung, aber keine Angleichung des Rentenalters. Das finde ich stossend. Ich bin für eine Gleichbehandlung – ohne Kompromisse. Betrachtet man die Finanzierungslücke der AHV, wäre auch eine Diskussion zur allgemeinen Erhöhung des Rentenalters angebracht, statt nur über die Anhebung auf 65 Jahre für Frauen, oder nicht? Diese Diskussion ist bereits eröffnet. Die Jungfreisinnigen haben mit der Einreichung der Renteninitiative (https://renten-sichern.ch/) genau diesen Punkt aufgebracht. Sie fordern die Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Mit der aktuellen Reform wird ja neben der Erhöhung des Rentenalters der Frau auch eine Flexibilisierung des Zeitpunkts der Pensionierung möglich. Das starre Rentenalter wird durch ein Referenzalter ersetzt, dies bedeutet eine flexible Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren. Ich finde dies einen sehr spannenden Gedanken, denn nicht jede Person möchte bereits mit 65 Jahren pensioniert werden. Wiederum andere arbeiten in einem Beruf, welcher nicht bis 70 ausgeführt werden kann. Eine Flexibilisierung widerspiegelt somit mehr die Realität. Neben der Erhöhung des Rentenalters soll die Revision auch Anreize schaffen, über das Referenz alter von 65 Jahren zu arbeiten. Kann diese Massnahme dazu beitragen, den von vielen Unternehmen beklagten Fachkräfte mangel zu mildern? Der Fachkräftemangel ist vielschichtig und sicherlich nicht nur mit der Flexibilisierung der Pensionierung gelöst. Aber die Flexibilisierung bietet die Möglichkeit, Fachkräfte – sofern sie dies selbst wollen – länger im Arbeitsmarkt zu behalten. Viele Pensionierte nehmen viel Wissen mit und genau dieses Wissen kann somit noch länger für das Unternehmen von Nutzen sein. Heute fehlen den Arbeitgebern vielfach die Anreize, eine Person zu motivieren, länger zu arbeiten. Diese Reform und die damit verbundene Flexibilisierung ist ein wichtiges Signal an die Erwerbstätigen und an die Unternehmen, in Zukunft auf eine längere Erwerbsphase zu setzen. «ICH FINDE ES AUCH FRAGWÜRDIG, DASS BEIM THEMA GLEICHBERECHTIGUNG IMMER WIEDER AUSNAHMEN VERLANGT WERDEN.» In den vergangenen 20 Jahren sind alle Reformvorhaben zur Revision der Altersvorsorge gescheitert. Die letzte Vorlage, die Reform der Altersvorsorge 2020, bei der AHV und berufliche Vorsorge gleichzeitig reformiert werden sollten, wurde erst im September 2017 von Volk und Ständen abgelehnt. Sind Sie zuversichtlich, dass es dieses Mal klappt? Ich hoffe es sehr, denn die AHV braucht diese Reform dringend. Wir müssen uns mal diese Zahl vor Augen führen: Die Anzahl der Pensionierten wird von heute 1,6 Millionen auf 2,6 Millionen im Jahr 2050 steigen. Gleichzeitig hat sich auch die Demografie geändert: Es kommen weniger Kinder zur Welt und die Menschen leben länger. Das zeigt uns doch, dass wir nicht mit einem System von 1948 weitermachen können. Es braucht dringend eine Modernisierung, sodass auch zukünftige Generationen nicht nur in die AHV einzahlen, sondern auch von ihr profitieren können. Die Gewerkschaften kritisieren, dass Geringverdiener mit diesem Modell relativ hohe Beiträge für eine Minirente im Alter entrichten müssen. Ist es realistisch, unter diesen Bedingungen eine Mehrheit an der Urne zu erreichen? Es ist erwiesen, dass die meisten der heutigen Rentnerinnen und Rentner weniger einbezahlt haben, als sie erhalten. Genau darauf baut das System der AHV: auf der Solidarität. Wir profitieren voneinander und es braucht jeden Beitrag, nur so funktioniert das System. Und wenn wir so weitermachen, dann erhalten unsere Kinder überhaupt keine AHV mehr. Aus diesem Grund bin ich überzeugt, dass die Reform der richtige Weg ist und stimme am 25. September 2022 2 Mal Ja zur AHV 21! Interview: Andres Lützelmann

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