14 | Standpunkt der Wirtschaft KMU-ORGANISATIONEN 2. September 2022 GENERALVERSAMMLUNG – Die Mitglieder des Arlesheimer Gewerbe- und Industrievereins (AGIV) haben sich am vergangenen 16. August zur Generalversammlung getroffen. Die GV, die gleichzeitig mit dem traditionellen Sommerfest abgehalten wurde, verzeichnete einen Teilnahmerekord. Grossaufmarsch an AGIV-GV Nach zwei Jahren mit schriftlich durchgeführten Jahresversammlungen war es am vergangenen 16. August in Arlesheim endlich wieder soweit: Die AGIV-Mitglieder trafen sich physisch zu ihrer 99. Generalversammlung in den Räumlichkeiten des neuen Reise terminals der «Birseck-Reisen + Transport AG». Der grosse Aufmarsch zeigte das Bedürfnis, sich wieder persönlich zu treffen und auszutauschen, auf sehr eindrückliche Weise, wie AGIV-Präsident Philipp Hägeli feststellte. Zum Teilnahmerekord hat wohl auch der Umstand beigetragen, dass die diesjährige Generalversammlung mit dem traditionellen Sommerfest kombiniert wurde. Neue Vorstandsmitglieder Trotz Pandemie konnten 2021 doch einige Aktivitäten entfaltet werden. So wies Präsident Philipp Hägeli auf den «Arleser Bon» hin. Der letztjährige Bonverkauf belief sich immerhin auf rund 25 000 Franken. In der Berichtsperiode verzeichnete der AGIV zudem zwölf Neueintritte, welche die neun Austritte mehr als wettmachten. Aktuell zählt der Verein 229 Mitglieder. Die diesjährige Generalversammlung wählte Matthias Gloor (Inhaber der Vinothek Vis-à-Wyy) und René Die AGIV-Mitglieder verpflegen sich nach der Generalversammlung am Grillstand des Sommerfests. Bild: mwb Raffeiner (Inhaber der Blue Tornado GmbH) neu in die Vereinsleitung. Sodann wurden Monika Strobel, die während vieler Jahre im AGIV-Vorstand mitwirkte, und Tanja Hauck, ihre Nachfolgerin im Bereich Detailhandel, würdig verabschiedet. Monika Strobel trat bereits vor zwei Jahren zurück – und zwar im Zuge ihrer Wahl in den Gemeinderat von Arlesheim. Tanja Hauck demissionierte im letzten Jahr. Arlesheimer Unternehmerpreise Gemeindepräsident Markus Eigenmann nutzte die AGIV-Generalversammlung, um die diesjährigen Arlesheimer Unternehmerpreise zu übergeben. Die Auszeichnung «Jungunternehmen des Jahres» erhielt das Café «Einzig/Artig». Zum «Unternehmen 2022» wurde die Bloch Gruppe ernannt. Die Nomination der Preisträger erfolgt durch die Kommission für Standortfragen, in der auch der Arlesheimer Gewerbe- und Industrieverein mitwirkt. Marcel W. Buess KMU-NACHRICHTEN AVE Maler und Gipser verbindlich erklärt Per Ende 2021 lief die bisherige Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für das Maler- und Gipsergewerbe vom 1. Januar 2019 im Kanton Basel- Landschaft aus. Die GAV-Vertragsparteien haben nun dem Regierungsrat die Wiederinkraftsetzung und Änderung der AVE mit einer Geltungsdauer bis Ende 2024 beantragt. Der Regierungsrat hat diese an seiner Sitzung vom 23. August 2022 erteilt. Dies bedeutet, dass die Regelungen des allgemeinverbindlich erklärten GAV für das Malerund Gipsergewerbe Baselland ab diesem Zeitpunkt wieder für alle unterstellten Firmen verpflichtend und einzuhalten sind. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Versicherungspflicht im Krankheitsfall sowie die Regelung der Samstagsarbeit, welche vereinfacht und erleichtert wurde. Ausserdem wurde der neu eingeführte gesetzliche Vaterschaftsurlaub auf Stufe Gesamtarbeitsvertrag integriert. bs Glarner Matthias auf den Spuren der Römer Eine Woche vor dem Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest (ESAF) in Pratteln war am vergangenen 20. August der Schwingerkönig von 2016, Glarner Matthias, mit 25 Gästen auf der E-Bike-Römertour im Baselbiet unterwegs, wie Baselland Tourismus mitteilt. Der Berner Oberländer habe für ihn neue Orte entdeckt wie die Römerstadt Augusta Raurica, das Ausflugsziel Sissacherfluh und das Stedtli Liestal. Einen Gladiatorenkampf habe es nicht gegeben, dafür gute Gespräche und kulinarische Highlights. Zum Abschluss erzählte Glarner in der ESAF-Arena vom «Eidgenössischen 2016» in Estavayer. ra ANZEIGE
2. September 2022 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 15 POLIT-KOLUMNE Wohlstand ohne Zukunft, freie Bahn den Ja-Sagern Es gibt Situationen und Entwicklungen, welche den Bundesrat angeblich «alternativlos» zwingen, die Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu verkünden. Zum Beispiel so: «Die Wirtschaftspolitik der Schweiz war in den vergangenen Jahrzehnten äusserst erfolgreich und hat der Schweiz zu einem hohen Wohlstand verholfen. Wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen haben dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet. Unter anderem haben sich viele international tätige Unternehmen hier angesiedelt. Diese haben zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen, sowohl direkt als auch indirekt bei zuliefernden Unternehmen. Zudem tragen diese Unternehmen beträchtlich zum Steueraufkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie zu den Sozialversicherungsabgaben bei.» Diese Zeilen stehen in der bundesrätlichen Botschaft vom 23. Juni 2022 an die eidgenössischen Räte zum «Bundes beschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen». Sie lesen sich wie der Nachruf zum Abschied der Schweiz von den goldenen Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg. Es gehe um die «Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft», packt der Bundes rat diese Kröte in einen Wattebeutel. Zu diesem Zweck wurde im Bundeshaus ein neues Wort erfunden: es heisst Ergänzungssteuer. Die Schweiz soll die bewährte Pflege der Standortattraktivität im Gleichschritt mit der globalisierten Wirtschaft ab 2024 durch eine Mindestbesteuerung der Unternehmensgewinne von 15 Prozent ablösen. Wer diesen Schuss ins eigene Knie nicht versteht, wird mit folgender Schlaumeierei vollends verunsichert: «Damit werden der Schweiz zusätzliche Steuereinnahmen zufliessen. Bei der Ergänzungssteuer handelt es sich um eine direkte Steuer. Ihr Anwendungsbereich beschränkt sich auf grosse Unternehmensgruppen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erreichen und die Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterschreiten.» «SIE LESEN SICH WIE DER NACHRUF ZUM ABSCHIED DER SCHWEIZ VON DEN GOLDENEN JAHRZEHNTEN NACH DEM ZWEITEN WELTKRIEG.» Peter Amstutz* Wie Bären zu den Honigtöpfen lockt das Eidgenössische Finanzdepartement die Kantone zum Mitmachen. Die Ergänzungssteuer soll als zusätzliche Bundessteuer von den Kantonen einkassiert werden und zu 75 Prozent in deren Schatullen landen. Die restlichen 25 Prozent bleiben in Bern. Dort schliesst sich der Teufelskreis: Der Bundesrat verspricht, seinen Anteil an zusätzlichen Mitteln für die Förderung der Standortattraktivität der Schweiz zu verwenden. Schätzungen ergeben jährliche Mehreinnahmen von rund 1 bis 2,5 Milliarden Franken aus der Ergänzungssteuer. Für den Bund soll die Reform haushalts neutral ausfallen: Mehreinnahmen wolle man in eine Spezialfinanzierung für zusätzliche Standortmassnahmen umlenken, denn: «Die Reform führt zu einer Schmälerung der steuerlichen Standortattraktivität der Schweiz. Die sich daraus ergebenden Anpassungsreaktionen der Unternehmen wirken sich auf die Einnahmen aus nahezu allen Steuern und auf die Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen negativ aus.» Der Gesetzgeber soll nötigenfalls von verfassungsrechtlichen Prinzipien abweichen dürfen. Nach dem Steuersündenfall mit globaler Gleichschaltung will man in Bern die Möglichkeit schaffen, diese Melkmaschine des Finanzdepartements nach Lust und Laune wie ein Hamsterrad immer schneller drehen zu lassen. Wer hat , s erfunden? Sicher nicht Finanzminister Ueli Maurer – oder etwa doch? Das fragwürdige Urheberrecht gehört dem demokratischen US-Präsidenten Joe Biden. Mithilfe der G-7-, danach der G-20-Staaten und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wurde die Planung der neuen Globalsteuer abseits der zuständigen Gesetzgebungsorgane heimlich, still und leise vorangetrieben. Bundesrat Maurer knickte mit einer merkwürdigen Argumentation widerstandslos ein. Eine Verpflichtung, hier mitzumachen, gebe es nicht, aber «wir sind überzeugt, dass wir das machen wollen». Denn wenn Bern die neue Mindeststeuer nicht einfordere, hätten andere Staaten das Recht zum Inkasso. Traurig, aber wahr – umso mehr zum Heulen ist Bundesrat Maurers vorauseilende Widerstandslosigkeit: «Kei Luscht ...» Mit Befremden und wachsender Besorgnis muss man feststellen, dass in Bern der Magistratenclub jeweils «Zu Befehl» antwortet, sobald aus irgendeiner Ecke der zahllosen Nicht- und Nebenregierungsorganisationen immer unverschämtere Forderungen mitsamt Terminbefehlen eintreffen. Widerstand? Sicher nicht; Herausforderungen seien das doch, meint der Bundesrat. Wirklich? Wer immer mit den ersten «Ja und Amen» sagt zu internationalen Absurditäten, kann trotz des Amtseids nicht erwarten, noch ernst genommen zu werden. Pflichterfüllung im Landesinteresse sähe anders aus. Doch mangels Widerstandswillen der meisten Bundesratsparteien wird solche Anpassungspolitik leider nicht sanktioniert. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Mieterinnen oder Mieter, die in eine Wohnung einziehen und ihre Miete nicht bezahlen, führen zu grossem Ärger und hohen Mietzinseinbussen. Die untenstehenden Tipps zeigen, wie sich Vermietende vor solchen Mietnomaden schützen können. So schützen sich Vermieter wirksam vor Mietnomaden Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Immer wieder passiert es Vermietern, dass eine Mieterschaft in das Mietobjekt einzieht und keine Mietzinse bezahlt. Wie kann sich ein Vermieter gegen solche Mietnomaden wirksam schützen? Mit den nachfolgenden Tipps können erhebliche Mietzinseinbussen vermieden oder zumindest reduziert werden. Referenzen einholen Bevor ein Mietvertrag unterzeichnet wird, sollte der Vermieter von der Mieterschaft ein Bewerbungs formular ausfüllen lassen, in welchem unter anderem auch der bisherige Vermieter anzugeben ist. Der Vermieter sollte bei diesem Vorvermieter telefonisch Referenzen über die Mietinteressenten einholen. Am Telefon wird der Vermieter rasch erkennen, ob der bisherige Vermieter über den Auszug seines Mieters glücklich ist oder nicht und insbesondere, ob die Mietzinse regelmässig und vollständig bezahlt worden sind. Betreibungsregisterauszug Ebenfalls vor Unterzeichnung des Mietvertrages sollte der Vermieter vom Mietinteressenten einen aktuellen Betreibungsregisterauszug verlangen. Dieser Auszug sollte im Original vorgelegt werden, da es technisch möglich ist, Betreibungsregisterauszüge, welche in digitaler Form vorliegen, zu verfälschen und damit den Vermieter zu täuschen. Mietzinsdepot verlangen Der Vermieter darf bei der Vermietung von Wohnräumen ein Mietzinsdepot bis maximal drei Monatsmieten inkl. Nebenkosten verlangen. Es ist dem Vermieter sehr zu empfehlen, mindestens zwei Mietzinse inkl. Nebenkosten als Sicherheit zu verlangen. Nebst einer Barhinterlegung auf einem Bankkonto sind auch Versicherungslösungen möglich, wobei dem Vermieter in erster Linie die Bareinlage auf einem Bankkonto empfohlen wird. Rückbehalt Schlüssel Ein sehr wirksames Mittel ist der Rückbehalt der Schlüssel zum Mietobjekt, bis der erste Mietzins inkl. Nebenkosten und die Mietkaution, sofern vereinbart, einbezahlt wurden, was die Mieterschaft durch Zahlungsnachweise zu belegen hat. Es kommt leider immer wieder vor, dass Mieterschaften dem gutgläubigen Vermieter Ausreden vortragen, weshalb sie den ersten Mietzins und die Mietkaution noch nicht einbezahlt haben, um die Schlüssel zum Mietobjekt zu erhalten. Wenn der Vermieter in diesem Punkt die Schlüssel bis zur Zahlung zurückbehält, hat er das stärkste Mittel, um einen drohenden finanziellen Schaden noch rechtzeitig zu verhindern. Wenn die Mieterschaft einmal eingezogen ist, ohne Miete und Nebenkosten sowie ein vereinbartes Mietdepot einzubezahlen, geht es im besten Fall drei Monate, bis die Mieterschaft nach erfolgter Kündigung wegen Zahlungsverzug das Mietobjekt wieder verlassen muss. Verlässt die Mieterschaft das Mietobjekt nicht freiwillig, folgt sogar noch ein Mietausweisungsverfahren via das Gericht, was weitere zwei bis drei Monate dauert. Der Vermieter ist somit gut beraten, entsprechende Vorsichtsmassnahmen zu treffen. Der Rechtsanwalt Alexander Heinzelmann ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer. Das Legal-Team von sechs Rechtsanwälten im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Dr. Dominik Rieder geleitet und besteht weiter aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzel mann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Sie schreiben regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» über aktuelle rechtliche Themen. Kontakt zum Legal-Team: Wirtschaftskammer Baselland KMU-Dienstleistungen Dr. Dominik Rieder Head Legal Wirtschaftskammer Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: d.rieder@kmu.org IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Patrick Herr, Daniel Schaub, Fabienne Steiger Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.
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