SCHWEIZERISCHE 12. August 2022 Die Zeitung für KMU | Regionalbund | Standpunkt-Ausgabe Nr. 544 | 25. Jahrgang AZA 4133 Pratteln Post CH AG DIE MEINUNG Ich wünsche Ihnen einen guten Start ENERGIE – Der 55-jährige Cédric Christmann wird im kommenden Frühjahr CEO des Energieversorgers Primeo Energie AG in Münchenstein. Im grossen Standpunkt-Interview nimmt er zu aktuellen Fragen wie einer möglichen Strommangellage im kommenden Winter Stellung. Karte der Energieeffizienz spielen Von Christoph Buser, Direktor Wirtschaftskammer Baselland Am Sonntag gehen die Schulsommerferien im Baselbiet zu Ende. Ich hoffe, Sie konnten sich gut erholen, neue Kraft tanken, Ideen spinnen, inspirierende Erlebnisse geniessen und entspannen, um wieder mit viel Energie neue Aufgaben anzupacken. Wir bei der Wirtschaftskammer haben uns jedenfalls einiges vorgenommen für das zweite halbe Jahr 2022, das mit unserem «KMU Networking Grill» am 24. August im Garten des HDW so richtig lanciert wird. Endlich müssen wir nicht immer wieder «endlich» sagen, sondern der persönliche Austausch, mal im kleinen, aber eben auch mal im grösseren Rahmen, ist wieder zu einem Stück Normalität geworden. Das ist gut so, denn wir haben vieles anzupacken in den nächsten Monaten und Jahren. Die grossen Transformationsthemen für die Wirtschaft werden weiterhin Stammgast sein im Haus der Wirtschaft. Die Infrastruktur hier gibt uns wie erhofft die Möglichkeiten, Leute zusammenzuführen, am Puls der Menschen wichtige Informationen zu vermitteln und Unterstützung zu bieten. Wir sehen dies als zentrale Aufgabe eines Wirtschaftsverbandes: Wissen und damit Orientierungs- und Umsetzungshilfen weiterzugeben in den wichtigen Themen wie Verkehr, Energie, Arbeitsmarkt, Mobilität, Berufsbildung. Wir haben spannende Eventserien lanciert und wiederbelebt, denn es ist wichtig, dass wir uns auf die Herausforderungen bestmöglich vorbereiten, sensibilisieren und Vorkehrungen treffen. «Wir sprechen nicht von einem Blackout im klassischen Sinn eines flächendeckenden, unkontrollierten Stromausfalls, sondern von einer Strommangellage im Winter», präzisiert Cédric Christmann, Geschäftsführer Energie und ab kommendem Frühjahr CEO der Primeo Energie AG in Münchenstein. Dazu sei in der Schweiz die OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen) aktiviert worden. Entsprechende Vorgaben verpflichten die Energieversorger wie Primeo, ihre Energiekunden ab einem Verbrauch von 100 000 Kilowattstunden auf mögliche Kontingentierungen zu sensibilisieren. Es ginge dabei primär darum, wie diese Unternehmen ihren Energieverbrauch mit einer minimalen Auswirkung auf die Produktivität senken können. Industrielle Prozesse optimieren Dabei steht das Thema Energieeffizienz weit oben. «Diese Karte müssen wir als Erstes spielen», findet Cédric Christmann. Industrielle Prozesse sollen optimiert werden, Gebäude energieeffizienter ausgestaltet werden. Christmann sieht die Schweiz, was die Eigenstromproduktion betrifft, im internationalen Vergleich nicht in einer schlechten Lage. «Wir haben genug installierte Leistung mit viel Flexibilität, was uns bei der Bewältigung der unregelmässigen Produktion von erneuerbaren Energien zugutekommt. Zudem sind bei uns 100 Prozent der Wie bereitet sich die Schweiz auf eine mögliche Strommangellage im nächsten Winter vor? elektrisch produzierten Energie dekarbonisiert», so Christmann. Fakt sei aber auch, dass die Schweiz im Winter seit einigen Jahren elektrische Energie importiere. Das müsse man noch in den Griff bekommen und das sei nicht in einem Winter möglich. «Wir werden unseren Autonomiegrad deutlich erhöhen können, indem wir die Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke verlängern, was gesetzlich erlaubt ist.» Eine Autarkie – also eine vollständige Unabhängigkeit vom Ausland – ist nach Christmanns Ansicht hingegen eine Illusion, da sie schlicht zu teuer sei. Der 55-jährige Cédric Christmann gilt als profunder Kenner der Energiebranche und des Elektrizitätsmarkts in der Schweiz und in Frankreich. 2005 war er zum Finanzchef von Primeo Energie ernannt worden, 2016 übernahm er die Geschäftsführung Energie im Unternehmen. Während knapp zehn Jahren war er auch verantwortlich für den Aufbau der erneuerbaren Energien bei Primeo. Im Hinblick auf die Delegiertenversammlung ist er als Nachfolger für Dr. Conrad Ammann als neuer CEO der Primeo-Energie-Gruppe vorgeschlagen. Daniel Schaub Interview Seite 3 Bild: ds Cédric Christmann wird CEO der Primeo-Energie-Gruppe. Bild: zVg Wenn ich auf den Eventkalender in den nächsten Wochen im Haus der Wirtschaft blicke, sind wir genau auf dem richtigen Weg. Wir verknüpfen Exponentinnen und Exponenten aus der Wirtschaft und der Politik, Experten der kantonalen Behörden, Verbände und alle weiteren Menschen und Organisationen, die in den zentralen Themen auch zentrale Rollen einnehmen. Den Horizont offen zu halten wird in den kommenden Jahren noch wichtiger sein als je zuvor. Denn wir arbeiten an nichts Geringerem als an unserer eigenen Zukunft – arbeiten Sie mit. Ich wünsche Ihnen nach Ihren wohlverdienten Ferien einen guten Start zurück im Beruf und in Ihrer Berufung. HEUTE IM STANDPUNKT 4 | GUY PARMELIN Der SVP- Bundes rat spricht am 24. November an der «BL Business Gala». 5, 8 | AHV 21 Am 25. September braucht es ein doppeltes Ja. 10 | KRAFTWERK BIRSFELDEN Kanton verhindert Zukunftsprojekte. BAZ-PROZESS – Die Wirtschaftskammer Baselland verzichtet darauf, die wenigen ihr nicht genehmen Punkte des kantonsgerichtlichen Urteils ans Bundesgericht weiterzuziehen. Wirtschaftskammer akzeptiert Entscheid Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hat im Juni die Begründung seines 340-seitigen Urteils im Prozess zwischen der Wirtschaftskammer Baselland und der Basler Zeitung sowie deren Journalisten Joël Hoffmann veröffentlicht. BaZ muss Artikel löschen Wie der Standpunkt in seiner Ausgabe vom vergangenen 1. Juli berichtet hatte, gab dieses Urteil der Wirtschaftskammer in den meisten Punkten recht. Insbesondere wurden praktisch alle der von der Wirtschaftskammer kritisierten BaZ- Artikel aus dem Jahr 2018 als unrichtig oder irreführend und damit als unlauter taxiert und müssen infolgedessen gelöscht werden. In zwei Punkten war das Gericht der Argumentation der Wirtschaftskammer nicht gefolgt, nämlich in der Frage, ob diese sich über ein halbes Jahr erstreckende Serie von Negativberichten als Kampagne bezeichnet werden könne, und in der Frage, ob der BaZ und ihrem ehemaligen Journalisten zu verbieten sei, die unlauteren Aussagen erneut zu verbreiten. Entsprechend musste auch die Wirtschaftskammer entscheiden, ob sie gegen das kantonsgerichtliche Urteil Beschwerde ans Bundesgericht führen will, um aus dem überwiegenden Erfolg einen Vollerfolg zu machen. Die Frist für eine solche Beschwerde liefe noch bis zum 18. August. Die BaZ ihrerseits hat über die Medien bereits verlauten lassen, dass sie den Fall nach Lausanne ziehen werde. Massvoller Weg Die Wirtschaftskammer ist der Auffassung, dass auch ihre abgelehnten Begehren ausgewiesen waren. Die während eines halben Jahres publizierten, durchs Band kritischen rund 30 Berichte stellten offenkundig eine Kampagne gegen die Wirtschaftskammer dar. Und nur weil seit der Einleitung der Klage im Jahr 2018 bereits einige Zeit verstrichen ist, fällt das Interesse an Aussageverboten nicht automatisch weg, sodass auch die verlangten Verbote eigentlich gutzuheissen wären. Ermessensentscheide Andererseits handelt es sich hier um Ermessensentscheide, in welche das Bundesgericht bekanntlich nur ungern eingreift. Zudem kann man sich fragen, ob das Beharren auf diesen Begehren angesichts des überaus klaren Kantonsgerichtsurteils nicht der Sturheit zu viel wäre, also nicht mehr Verteidigung der eigenen Rechte, sondern Rechthaberei. Die Frage, ob eine Serie von unlauteren Berichten als Artikelserie oder als Medienkampagne zu bezeichnen ist, interessiert wohl vor allem die Juristen. Die Wirtschaftskammer geht auch davon aus, dass sich die BaZ ohnehin hüten wird, die vom Gericht als unlauter beurteilten Aussagen zu wiederholen. Parallelverfahren in Basel-Stadt Die Wirtschaftskammer hat sich deshalb für den massvollen Weg entschieden, wird keine eigene Beschwerde gegen das kantonsgerichtliche Urteil ans Bundesgericht erheben und sich auf die Abwehr der Beschwerde der BaZ beschränken. Gleichzeitig wird sie sich auf das noch pendente Parallelverfahren vor dem städtischen Zivilgericht konzentrieren, wo sich teilweise ähnliche Fragen stellen. Matthias Meier Dr. iur. Matthias Meier ist Rechtsanwalt bei Bachmann Rechtsanwälte AG.
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