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Standpunkt 542, 17. Juni 2022

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10 | Standpunkt der Wirtschaft INSERATE 17. Juni 2022 Eventserie Energie ENERGIEEFFIZIENZ UND DEKARBONISIERUNG IN UNTERNEHMEN Dienstag 21. Juni 2022 18.30 Uhr Haus der Wirtschaft Anmeldung Referenten Markus Balmer (Leiter Vertrieb) Stefan Bucher (Experte PV-Lösungen) Linda Bach (Geschäftsentwicklung erneuerbare Energien) Flurin Bucholz Baltermia (Leiter Energieberatung) Erhalten Sie aus erster Hand aktuelle und wichtige Informationen zur Preisentwicklung und der Verbrauchsoptimierung im Energiebereich Ihres Unternehmens und zur Eigenstromproduktion mit einer Photovoltaikanlage. Haus der Wirtschaft Hardstrasse 1 4133 Pratteln In Kooperation mit der und der ANZEIGE BOOST YOUR DAY eat & drink Die moderne Food Bar. Die Food Bar BOOST in Pratteln im Haus der Wirtschaft an der Hardstrasse 1 verwöhnt Sie täglich von Montag–Freitag. Das Angebot nimmt Sie mit auf eine gastronomische Reise um die Welt. Die Küche ist kreativ, saisonal und frisch. Und lecker! Betriebsferien vom 20. Dezember 2021 bis 2. Januar 2022 Salate Sandwiches Daily Soup Daily Specials Poke Bowls Das Wochenmenu finden Sie jeweils unter folgendem Link www.hdw.ch/besucher/boost-eat-drink Öffnungszeiten: Montag–Freitag, 7–16 Uhr Zahlart: Visa, V Pay, Mastercard, Maestro, Twint Bitte beachten Sie, dass im Gastronomiebereich des BOOST die vom Bundesrat verordnete Covid-19-Zertifikatspflicht für alle Gäste gilt. Parkplätze hat es genug und zu Fuss ist das BOOST drei Minuten vom Prattler Bahnhof entfernt (beim Kunimatt-Kreisel).

17. Juni 2022 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Die Altersvorsorge steht vor Milliardendefiziten Mit dieser Quizfrage könnte man wohl die meisten Schweizerinnnen und Schweizer aufs Glatteis führen: «Wie heisst die älteste Altersvorsorge der Schweiz?» Wer mit den drei Buchstaben «AHV» antwortet, liegt falsch. Denn schon drei Jahrzehnte vor der Gründung des Bundesstaates (1848) schufen 1818 die Berner mit der Lehrerversicherungskasse das erste (kantonale) Vorsorgewerk der Schweiz. Erst 1925 und 1948 folgten mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/Erste Säule) Aktivitäten auf Bundesebene, um den Lebensbedarf im Alter durch eine obligatorische Volksversicherung abzudecken. 1982 und 1985 kam die zweite Säule (berufliche Vorsorge, Pensions kasse) dazu. «Heute verfügt die Schweiz über ein modernes, mehrstufiges Altersvorsorgekonzept. Im Zentrum der politischen Auseinandersetzung steht nicht dessen weiterer Ausbau, sondern die Sicherung des Erreichten. Eine tiefe Geburtenrate sowie die steigende Lebenserwartung lassen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Finanzierungslücke in Milliardenhöhe entstehen.» So beurteilt das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen die Herausforderungen für die Altersvorsorge. «DIE AHV HABE JETZT SCHON UNGEDECKTE CHECKS ÜBER 900 MILLIARDEN FRANKEN ZUGUNSTEN KÜNFTIGER RENTENBEZÜGER AUSGESTELLT.» «Zukünftige Pensionierte wissen, dass sie deutlich weniger Rente bekommen werden. Die meisten unterschätzen aber die Einkommenslücke. Wer sorgenfrei in Pension gehen will, muss jetzt handeln.» So fasst das Vermögenszentrum (VZ) den gegenwärtigen Stand der Dinge aufgrund der heute verfügbaren Zahlen und Informationen zusammen. Das Vertrauen in die AHV habe stark gelitten. Weniger als die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer gehe davon aus, dass die AHV-Renten künftig so sicher sein würden wie heute. Noch kritischer werden die Renten der Pensionskassen (zweite Säule) beurteilt. Die meisten der künftigen Rentenbezüger haben das Gefühl, ihre Pensionierung problemlos finanzieren zu können. Sie schätzen die Lage laut VZ falsch beziehungsweise zu optimistisch ein: «Die Renten aus AHV und Pensionskassen sind in den letzten 20 Jahren um mehr als einen Fünftel geschrumpft. 2002 konnte ein 55-Jähriger mit 120 000 Franken Jahreseinkommen 74 920 Franken Rente erwarten. Heute sind es nur noch 59 780 Franken.» Das entspricht einer jährlichen Einbusse von mehr als 15 000 Franken oder fast 1300 Franken pro Monat. Zwar sind die AHV-Renten seit 2002 um rund 16 Prozent gestiegen, doch das kann die sinkenden Pensionskassenrenten in den wenigsten Fällen kompensieren. Zudem sind weitere Kosten und Leistungsminderungen absehbar. Das VZ-Fazit für künftige Altersrentner lautet deshalb: «Wer ohne finanzielle Sorgen in Pension gehen möchte, muss rechtzeitig Massnahmen treffen. Zahlen Sie nach Möglichkeit freiwillig in Ihre Pensionskasse ein und verpassen Sie keine Einzahlung in die Säule 3a (Selbstvorsorge). Wer ab Alter 40 jedes Jahr den Höchstbetrag einzahlt, kann bei einer Rendite von zwei Prozent pro Jahr bis 65 fast 220 000 Franken ansparen. Wer mit 55 beginnt, kommt immer noch auf 75 000 Franken. Wichtig: Prüfen Sie eine Säule 3a mit Wertschriften. Das rentiert meistens deutlich besser als ein 3a-Konto.» Die Finanzierung der AHV beruht auf dem sogenannten Umlageverfahren. Das heisst: Die AHV muss ihre Rentenverpflichtungen aus den jetzigen Prämieneinnahmen bezahlen können. Bis 2013 nahm die AHV noch geringfügig mehr Prämien ein als sie an Rentner zu leisten hatte. Seit 2014 ist das finanzielle Gleichgewicht aber nie mehr erreicht worden. Weshalb? Die Baby-Boomer-Generation (Jahrgänge 1946–1964) kommt ins Rentenalter. Seit Jahren werden nur noch 70 Prozent der Kinder geboren, die für eine stabile Bevölkerungsentwicklung als künftige Prämien zahler wünschbar wären. Gleichzeitig steigt die durchschnittliche Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer an. 1948 reichten die AHV-Prämienzahlungen von 6,2 Erwerbstätigen zur Finanzierung einer Rente. Heute «erhalten» 3,4 Erwerbstätige einen Rentenbezüger. In 20 Jahren dürften zwei Prämienzahlende auf einen Rentenbezüger entfallen. Ohne AHV-Reformen werden die Jahresausgaben der AHV von 41 Milliarden Franken (2014) für 1,6 Millionen Rentenbezüger auf 60 Milliarden Franken (2030) ansteigen. Voraussichtlich 2028 schon dürfte die AHV in ihrem Fonds anstelle einer Reserve für eine Jahresausgabe ein kumuliertes Defizit von 55 Milliarden Franken ausweisen. Besorgniserregend beschreibt das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen diese Zukunftsaussichten: «Die AHV führt eine Finanzrechnung wie ein Verein – es werden Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres ausgewiesen. Würde die AHV wie ein Unternehmen bilanzieren, müssten die künftigen Verpflichtungen (aufgrund der gültigen Leistungsversprechen) sichtbar gemacht werden. Dies würde zu einer tiefroten Bilanz führen.» Die AHV habe jetzt schon ungedeckte Checks über 900 Milliarden Franken zugunsten künftiger Rentenbezüger ausgestellt. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Im September kommenden Jahres tritt das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben will gut und frühzeitig vorbereitet sein. Die Zeit drängt. Datenschutzgesetz – was müssen Unternehmen beachten? Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Den 1. September 2023 sollten sich Unternehmerinnen und Unternehmer dick in ihrer Agenda eintragen. Dann nämlich, so sieht es der Bundes rat vor, wird das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft treten. Nachdem die EU-Staaten schon vor längerer Zeit die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeführt haben, erhält auch die Schweiz ein EU-kompatibles und modernes Datenschutzgesetz. Transparenz wird erhöht Mit dem neuen Gesetz sollen die Transparenz bei der Bearbeitung von Personendaten erhöht und die Rechte der betroffenen Personen gestärkt werden. Doch was bedeutet dies für Unternehmerinnen und Unternehmer? Was ändert sich mit dem neuen, ab kommendem Jahr geltenden Datenschutzbestimmungen? In vielen Unternehmen ist zunächst eine Sensibilisierung für datenschutzrechtliche Fragestellungen notwendig. Der Thematik wird heute oftmals zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Datenschutz wird von vielen als kompliziert und lästig wahrgenommen – entsprechend lasch ist zuweilen auch der Umgang mit datenschutzrechtlichen Pflichten. Harte Sanktionen bei Verstössen Mit dem neuen Datenschutzgesetz könnte es für einige Unternehmen ein böses Erwachen geben. Denn: Das neue Gesetz sieht bei Verstössen gegen die datenschutzrechtlichen Pflichten harte Sanktionen vor. So können bestimmte Verletzungen mit Bussen von bis zu einer halben Million Franken geahndet werden. Allein deswegen sind Unternehmen gut beraten, sich möglichst frühzeitig mit der Thematik Datenschutzgesetz zu befassen und die Umsetzung der neuen Bestimmungen einzuleiten. Erhöhte Informationspflichten Inhaltlich wartet das neue Gesetz insbesondere mit verschärften Transparenzbestimmungen auf. Unternehmen haben neu erhöhte Informationspflichten und müssen Betroffenen Mitteilung über die Beschaffung von persönlichen Daten machen. Anfragen von betroffenen Personen sind zeitnah zu beantworten und es sind korrekte und umfassende Informationen zu erteilen. Mit grossem Aufwand verbunden Unternehmen einer gewissen Grösse haben zudem ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten zu führen, in dem sämtliche Datenbearbeitungen erfasst sein müssen. Insbesondere bei grösseren Betrieben kann die Erstellung dieses Verzeichnisses mit grossem Aufwand verbunden sein. Für die Umsetzung bis im September 2023 bleibt daher nicht mehr viel Zeit. Im Zweifel ist rechtlicher Rat einzuholen. Markus Prazeller ist Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Wagner Prazeller Hug. Er ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team von sechs Rechtsanwälten im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Dr. Dominik Rieder geleitet und besteht weiter aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzel mann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Sie schreiben regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» über aktuelle rechtliche Themen. Kontakt zum Legal-Team: Wirtschaftskammer Baselland KMU-Dienstleistungen Dr. Dominik Rieder Head Legal Wirtschaftskammer Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: d.rieder@kmu.org IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Patrick Herr, Daniel Schaub, Marco Pendt Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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