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Standpunkt 541, 3. Juni 2022

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8 | Standpunkt der Wirtschaft ENERGIE 3. Juni 2022 LANDRAT Förderbeiträge nicht zurück zum Staat Um die seine Energie- und Klimaziele zu erreichen, setzt der Kanton Basel-Landschaft vornehmlich auf Massnahmen im Gebäudebereich. Mit Förderbeiträgen sollen Liegenschaftsbesitzer zur energetischen Sanierung ihres Altbaus und Bauherren zur Erstellung energieeffizienter Gebäude ermuntert werden. Dass diese Fördergelder als Einkommen versteuert werden müssen, ist vielen Hausbesitzerinnen und -besitzern nicht bewusst und sorgt für Unverständnis. Auch bei der Freisinnigen Christine Frey, die zum Thema ein Postulat eingereicht hat. Doch wie kommt es überhaupt dazu? Gemäss kantonalem Steuergesetz werden wiederkehrende und einmalige Einkünfte aller Art von der Einkommenssteuer erfasst. Darunter fallen auch Förderbeiträge im Energiebereich, wie das Vorgehen der Baselbieter Steuerverwaltung beweist. Auch das Kantonsgericht stützt diese Praxis. Massive Erhöhung der Volumina Zu besonders stossenden Ergebnissen führe diese Praxis etwa dann, wenn Mehraufwendungen nicht steuerlich in Abzug gebracht werden könnten, beispielsweise als Liegenschaftsunterhalt, moniert Christine Frey. Einerseits fielen Personen, die Förderbeiträge erhielten, aufgrund der Steuerprogression in eine höhere Steuerkategorie und hätten gesamthaft eine höhere Steuerlast zu tragen. Andererseits führe dies dazu, dass ein Teil der Fördergelder nicht für den angestrebten Zweck, sondern für das Bezahlen von Einkommenssteuern verwendet werde. «Mit anderen Worten fliesst das vom Staat für einen klar definierten Zweck zur Verfügung gestellte Geld wieder an diesen zurück», sagt die FDP-Landrätin. Das Ziel der Förderbeiträge sei jedoch, die Gelder für die nachhaltige, effiziente und umweltschonende Energieversorgung zu verwenden. Vor diesem Hintergrund bittet Frey den Regierungsrat, Möglichkeiten zu prüfen und zu berichten, wie die kantonalen Steuergesetze angepasst werden müssen, damit die Förderbeiträge ihre Anreizwirkung vollumfänglich entfalten und nicht wieder an den Staat zurückfliessen. Loris Vernarelli ENERGIE Meldepflicht für kleine Wärmepumpen Per 1. Juli 2022 führt der Regierungsrat Baselland ein Meldeverfahren für kleinere Luft-/ Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich ein. Die bisher uneinheitliche Praxis in den Gemeinden hat zu Unsicherheiten geführt. Mit dieser Änderung wird der Prozess nun vereinfacht. Der Regierungsrat hebt das bisher teilweise angewendete kommunale Bewilligungsverfahren für bestimmte Kategorien von aussen aufgestellten Wärmepumpen bis zu einer Grösse von 2 Kubikmetern per 1. Juli 2022 auf und wandelt es in ein kantonales Meldeverfahren um. Die Kriterien orientieren sich an denjenigen des Kantons Basel-Stadt, was einen Vorteil für regional tätige Unternehmen der Branche darstellt. Die Meldung kann ab Anfang Juli online auf der Website des kantonalen Bauinspektorates vorgenommen werden. ds EBL wiederholt 2021 Rekordjahr Die Genossenschaft Elektra Baselland (EBL) hat gestern Abend in Lausen ihre ordentliche Delegiertenversammlung abgehalten. Trotz massiv gestiegenen Energiekosten im zweiten Halbjahr hat die EBL im Geschäftsjahr 2021 einen EBIT- DA von 58,9 Millionen Franken (Vorjahr 58,7) und ein Ergebnis nach Minderheiten von 24,3 Millionen Franken (Vorjahr 24,1) erwirtschaftet und so das Rekordergebnis von 2020 wiederholen können. Mit einer Eigenkapitalquote von 71,7 Prozent sowie einem Entschuldungsfaktor von 1,2 ist die EBL ein kerngesundes Unternehmen, wie dem Jahresbericht 2021 zu entnehmen ist. «Ohne ein Stromabkommen mit der EU wird es in Zukunft noch schwieriger, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten», sagt Verwaltungsratspräsident Martin Thommen. Die EBL will weiter in Fernwärmeverbünde investieren und die Kunden bei der Steigerung ihrer Energieeffizienz unterstützen. pd PARLAMENT – Bevor der Landrat den Energieplanungsbericht der Baselbieter Regierung an seiner letzten Sitzung zur Kenntnis nahm, wurde dieser nochmals von vielen Seiten scharf kritisiert. Breite Kritik am Energiebericht Knappe zwei Stunden diskutierte der Baselbieter Landrat an seiner letzten Sitzung über den Energieplanungsbericht, den die Regierung zu Beginn dieses Jahres präsentiert hatte. Obschon es nur um die Kenntnisnahme ging, äusserten insbesondere die Bürgerlichen scharfe Kritik an dem aus ihrer Sicht fehlerhaften Bericht. Denn ohne, dass das Parlament, geschweige denn die Öffentlichkeit, zu dem Bericht hätte Stellung nehmen können, verkündete die Regierung bereits neue, auf dem Bericht basierende Massnahmen und leitete entsprechende Vernehmlassungen ein. Ausserdem weise der Bericht gemäss verschiedener und nicht nur bürgerlicher Fraktionsmitglieder einige grosse thematische Lücken auf. Dies betreffe vor allem die zu wenig berücksichtigte Thematisierung von Speichertechnologien, Winterstromproduktion sowie kurzfristige Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Klima- statt Planungsbericht Sowohl vonseiten der FDP wie auch der SVP wurde die starke Klimaprägung des Planungsberichts kritisiert. FDP-Landrat Robert Vogt betonte, dass keine Energieszenarien aufgezeigt würden. Er habe die Erwartung gehabt, dass bei den aufgezeigten Massnahmen auch hinterlegt werde, was diese genau bewirken. Insgesamt konnte Vogt das Wort «Klima» über 90-mal zählen. Auch SVP-Landrat Andi Trüssel kritisierte, dass der Bericht keine Angaben zur Energiebilanz mache. Allein auf die Photovoltaik würde der Regierungsrat eingehen. Insgesamt könne der Bericht daher als Klimabericht bezeichnet werden. Dem stimmte auch FDP-Landrat Rolf Blatter zu und wies darauf hin, dass der Bericht generell nicht schlecht wäre, aber in dieser Form nicht dem Auftrag der Regierung entspreche. Stattdessen habe man einen Statusbericht der Klimaschutzmassnahmen vorgelegt. Mitte-Landrat REGIERUNG – Beim Gesetz zur Wohnbauförderung hat der Baselbieter Regierungsrat eine neue Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Das Thema ist überfällig, denn im entsprechenden Fonds liegen 40 Millionen Franken. Ein neuer Anlauf zur Wohnbauförderung Mit dem neuen Gesetz zur Wohnbauförderung sollen die Vorgaben der Kantonsverfassung (§ 106a) umgesetzt werden, wie die Baselbieter Regierung in einer Medienmitteilung schreibt. Es bezweckt die Förderung von Wohnraum für Bevölkerungskreise in bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen. Vorgesehen sind Fördermassnahmen in den Bereichen des selbstgenutzten Wohneigentums, des gemeinnützigen Wohnungsbaus und des altersgerechten Wohnens. Die Finanzierung der erwarteten Kosten von rund 3,4 Millionen Franken pro Jahr erfolgt über den Wohnbauförderfonds. Die Vernehmlassung wird bis Mitte September 2022 dauern. Rechtliche Grundlagen Das Gesetz soll die rechtlichen Grundlagen für Bau- und Energieprämien im selbstgenutzten Wohneigentum schaffen, Beratungen, Projektentwicklungsdarlehen und den Erwerb und die Abgabe von Land im Baurecht im gemeinnützigen Wohnungsbau regeln sowie im Bereich des altersgerechten Wohnens Die Energiezukunft für das Baselbiet darf sich nicht in Luft auflösen – deswegen sind wichtige und richtige Entscheidungen gerade in der jetzigen Phase zentral. Bild: Schaub Markus Dudler zweifelte generell an, was der Kanton Basel-Landschaft überhaupt bewirken könne, wenn der überwiegende CO 2 -Ausstoss letztlich von grossen Ländern wie China verursacht würde. Verkehrter Prozess Auch zum politischen Prozess äusserten sich die Landratsmitglieder der bürgerlichen Fraktionen kritisch, denn das Parlament bekam keine Möglichkeit, sich zu den einzelnen Punkten zu äussern. Ohne Einbeziehung von Politik und Öffentlichkeit beschloss die Regierung stattdessen Massnahmen in Eigenregie und schickte andere, die nicht in ihrer Kompetenz lagen, in die Vernehmlassung. An der Landratssitzung handelte es sich dann letztlich nur noch um eine Eintretensdebatte. Andi Trüssel bemängelte, warum der Prozess umgekehrt werden müs- ebenfalls Prämien sowie Informations- und Beratungsdienstleistungen ermöglichen. Die Massnahmen werden bis 2030 schrittweise finanzwirksam. Der Regierungsrat des Kantons Basel- Landschaft rechnet mit jährlichen Ausgaben in der Höhe von rund 3,4 Millionen Franken. Die Finanzierung erfolgt über den «Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus». Dessen Kapital lag per Ende 2021 bei rund 40 Millionen Franken. Den drei Förderbereichen soll jeweils der gleiche Betrag (13,3 Millionen Franken) zur Verfügung stehen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Landrat bei Bedarf die Mittel zwischen den Förderbereichen umverteilen und bei einer gesamthaften Ausschöpfung von mehr als 80 Prozent zusätzliche Mittel bewilligen. Das Gesetz verpflichtet den Regierungsrat, dem Landrat acht Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Evaluationsbericht vorzulegen. Bereits 2019 hatte der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage zur Totalrevision der Wohnbauförderung se, denn ohne über den Bericht diskutieren zu können, müssten die Landratsmitglieder schon über Massnahmen entscheiden. Dabei sollte doch erst die Ausgangslage besprochen werden, um sich dann zusammen zu den Strategien Gedanken zu machen. Die Eile könne gemäss Trüssel sicherlich mit den im Februar anstehenden Wahlen in Zusammenhang gebracht werden. Robert Vogt kritisierte ebenfalls die Eile der Regierung und betonte, dass Gemeinden, Organisationen und andere Betroffene Mühe hätten, mit dieser Geschwindigkeit mitzuhalten. Woher kommt der Strom? Schliesslich wurden vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und der immer gravierender werdenden Energieversorgungsproblematik fehlende Lösungen im Energieplanungsbericht kritisiert. Denn der vorgelegt. Dieser trat damals auf Antrag der vorberatenden Kommission nicht auf das Geschäft ein, aufgrund der «verschiedenen politischen Standpunkte und Erwartungen», die zum Teil «unvereinbar» seien. Der Regierungsrat nahm die Anregung auf, «einen kreativen Gesetzgebungsprozess in die Wege zu leiten – allenfalls mithilfe eines runden Tisches». Er lud je eine Delegation von der Regierung vorgeschlagene Ausbau der erneuerbaren Energien wird kurzfristig entstehende Versorgungsengpässe nicht abfedern können. Weiterhin monierten einige Parlamentsmitglieder die im Bericht nicht berücksichtigte Stromspeicherung, um die Überschüsse aus dem Sommer für Stromknappheit im Winter zu nutzen. Andi Trüssel betonte, dass gegen die Förderung von Wärmepumpen und E-Mobilität generell nichts einzuwenden sei. Jedoch werde man mit den vorgesehenen Massnahmen noch schneller in eine Strommangellage kommen. Ohne Speicherungstechnologien, insbesondere im Bereich Photovoltaik, mache daher eine Förderung von stromintensiven Entwicklungen keinen Sinn. Auch die Wasserstofftechnologie sei zu wenig bis gar nicht berücksichtigt. Lea Klingenberg aus den beiden Initiativkomitees «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus» sowie «Wohnen für alle» ein, um gemeinsam ein von beiden Seiten akzeptiertes Massnahmenpaket zu entwerfen. Das nun vorliegende, in mehreren Gesprächsrunden bereinigte Massnahmenpaket entspricht dieser Vorgabe. pd Die Wohnbauförderung soll nach jahrelanger Blockade im Kanton Basel-Landschaft wieder angestossen werden. Bild: Shutterstock

3. Juni 2022 HAUS DER WIRTSCHAFT Standpunkt der Wirtschaft | 9 Eine Photovoltaik-Anlage zur Eigenstromproduktion kann die Unabhängigkeit eines Unternehmens von Preisschwankungen und Lieferengpässen deutlich vergrössern. . Bild: zVg HDW-EVENTSERIE ENERGIE – Im Haus der Wirtschaft startet die Energiedienstleisterin IWB in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Baselland eine Eventserie zum hochaktuellen Thema Energie. Beim Auftaktanlass am 21. Juni geht es um die aktuellen Herausforderungen, Verbrauchsoptimierung und die Eigenstromproduktion in Unternehmen. «Energieeffizienz ist wirtschaftlich relevant» Versorgungssicherheit, Strommangellage, Energiewende und die aktuelle und künftige Preisentwicklung im Energie- und Strombereich – es gibt genügend Themen, die im Energiebereich derzeit intensiv diskutiert werden und die in vielen Unternehmen Fragen aufwerfen oder sogar Verunsicherung auslösen. Der Informations- und Beratungsbedarf ist dementsprechend hoch – und dem will IWB mit einer neuen Eventserie im Haus der Wirtschaft, die am 21. Juni 2022 starten wird, gerecht werden. «Wir möchten die Unternehmen sensibilisieren, damit sie sich mit ihren Energiethemen und ihrem derzeitigen Verbrauch auseinandersetzen, ihnen aber auch mit Informationen Sicherheit vermitteln und aufzeigen, wohin die Reise führen könnte», sagt Erik Rummer, Leiter Unternehmenskommunikation bei IWB. Denn eines ist klar: die Preisentwicklung zeigt momentan nur in eine Richtung. Das bedeutet, dass Optimierungen des Energieverbrauchs von Unternehmen mehr denn je wirtschaftliche Relevanz haben und sich rasch rentieren. Sich unabhängiger machen Diese Preisentwicklung ist im Markt noch sehr unterschiedlich spürbar, trotz der Tatsache, dass an den Spotmärkten Gas für fast das Zehnfache gehandelt wird als noch vor einem Jahr. Viele Unternehmen arbeiten mit längerfristigen Lieferverträgen und werden erst verzögert von der sich nach oben drehenden Preisspirale direkt betroffen sein. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wie die Energie im Unternehmen effizienter genutzt werden kann und welche Möglichkeiten zur Eigenproduktion von Strom genutzt werden können. Beide Schritte tragen dazu bei, sich unabhängiger von Preisschwankungen oder Marktsituationen (wie etwa im Zusammenhang mit dem Ukraine- Krieg und den Sanktionen gegenüber Russland) zu machen. «Es lohnt sich, bestehende Anlagen wie zum Beispiel das Lüftungssystem auf seine Energieeffizienz zu überprüfen. Optimierungen können hier rasch ein Sparpotenzial von bis zu 20 Prozent ausschöpfen», sagt Erik Rummer. Auch die Nutzung von Abwärme ist ein Weg, um energieeffizienter zu werden. «Die Situationen sind sehr individuell, es gibt kein Angebot von der Stange. Wir gehen mit unserer IWB-Energieberatung in die Unternehmen und erarbeiten Möglichkeiten der Optimierung. Das klingt aufwendig, wird sich aber auszahlen», so Rummer. Massnahmen im Energiebereich entlasten nicht nur die eigene Firmenrechnung, sondern können auch zum Wettbewerbsvorteil werden, wenn es um Nachhaltigkeitsziele und -strategien geht. PV für die Eigenstromproduktion Ein zielführendes Mittel zur Verbesserung der Energiesituation sind Photovoltaikanlagen zur Eigenstromproduktion. «Viele Betriebe würden sich dafür eignen», findet Rummer. Und die Amortisationszeiten sind oft sehr viel kürzer als gemeinhin gedacht. Eine Investition in eine solche Anlage muss also nicht für die Ewigkeit geplant sein und es sind bei späteren Veränderungen auch Anpassungen möglich. Auch das vermeintliche Hindernis, dass überschüssig produzierter Strom nur zu schlechten Konditionen ins Netz eingespiesen werden kann, ist nicht so bedeutsam. «Die Musik spielt beim Eigenverbrauch, denn es ist immer günstiger, selbst produzierten Strom zu nutzen als ihn aus dem Netz zu beziehen.» Solaranlagen bei Unternehmen haben auch den Vorteil, das sich der Spitzenverbrauch auf den Arbeitstag fokussiert und die privaten Spitzen am frühen Morgen oder am Abend nicht gefordert sind. Die IWB-Eventserie im Haus der Wirtschaft will mit klarem Bezug auf die jeweils aktuelle Marktsituation Zusammenhänge und Lösungsansätze in Energiefragen für Unternehmen aufzeigen. Es geht auch darum, die Potenziale zu erkennen und auszuschöpfen. Geplant sind im Jahr 2022 zwei weitere Informations-Events im September und im November. ds HDW-EVENTSERIE ENERGIE Energieeffizienz und Dekarbonisierung in Unternehmen Preisentwicklung, Verbrauchsoptimierung und Eigenstromproduktion mit PV Datum Dienstag, 21. Juni 2022, 18.30 Uhr Wo Haus der Wirtschaft, Small Conference, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Referenten Markus Balmer, Leiter Vertrieb Stefan Bucher, Experte PV-Lösungen Linda Bach, Geschäftsentwicklung erneuerbare Energien Flurin Bucholz Baltermia, Leiter Energieberatung Anmeldung EVENTS IM HAUS DER WIRTSCHAFT 16. JUNI 2022 Delegiertenversammlung HEV Baselland. Nach zwei schriftlichen Versammlungen treffen sich die Delegierten des 102-jährigen Hauseigentümerverbands Baselland zu ihrer DV im Auditorium (für eingeladene Delegierte des HEV Baselland). 20. JUNI 2022 22. Swiss Cleanroom Community Event. In einem Haupt- und acht Kurzreferaten von ausgewiesenen Fachleuten werden Neuheiten und wichtige Information rund um die GMP- und Reinraumbranche vermittelt. 17 bis 21.30 Uhr. Informationen und Anmeldung: www.swisscleanroomcommunity.ch 21. JUNI 2022 HDW-Eventserie Energie. Beim ersten Anlass der neuen Eventserie zu Energiethemen geht es um die aktuellen Herausforderungen der Preisentwicklung und die Optimierungsmöglichkeiten für KMU im Energiebereich. 18.30 Uhr (für angemeldete Personen). Vgl. Artikel auf dieser Seite. 22. JUNI 2022 Business2web Digital Day. Initiant und Organisator des einzigartigen «Digital Day» im HDW ist die Agentur business2web aus Füllinsdorf. Sie bringt hochkarätige Speaker von Google, Meta und der FHNW an den Start. 8.15 Uhr bis 16 Uhr (für angemeldete Personen). Informationen und Anmeldung: https://business2web.ch/digitalday_2022 24. JUNI 2022 DV AM Suisse. AM Suisse (vormals Schweizerische Metall-Union) ist der Dachverband für die Fachverbände Agrotec Suisse und Metaltec Suisse und vertritt die Arbeitgeber- und Bildungsinteressen der Branchen Metallbau, Landtechnik und Hufschmiede. Der Branchenverband trifft sich im HDW zu seiner Delegiertenversammlung (für eingeladene Delegierte von AM Suisse). 2. JULI 2022 Komische Spuren. Erich von Däniken und sein langjähriger Mitarbeiter Ramon Zürcher sprechen in ihrer multimedialen Liveshow über Mysterien auf dem Planeten Erde. 14 bis 18 Uhr (für angemeldete Gäste). 24. AUGUST 2022 KMU Networking Grill. Der Traditions- Sommer-Apéro der Wirtschaftskammer Baselland findet im Gartenbereich vor dem Haus der Wirtschaft statt – das Getränke- und Grill buffet steht bereit. 18 bis 21.30 Uhr (für eingeladenen Personenkreis). Einen kompletten Eventkalender mit den Veranstaltungen im HDW finden Sie unter www.hdw.ch/event.

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