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Standpunkt 538, 8. April 2022

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Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

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6 | Standpunkt der Wirtschaft PUBLIREPORTAGE 8. April 2022 Wir feiern Geburtstag – 60 Jahre Asga Am 23. Februar 1962 fand die Gründer versammlung der Asga im Hotel Walhalla in St. Gallen statt. Die Geburts stunde einer Pensionskasse, die auch heute noch von Innovationsgeist und Weitsicht geprägt ist. Die Anfänge der beruflichen Vorsorge reichen zurück ins 19. Jahrhundert, wo Inhaber fortschrittlicher Fabriken und Bahnen im Zuge der Industrialisierung Einrichtungen zum Schutz der Arbeitnehmer und ihrer Hinterlassenen gründeten. Es dauerte jedoch noch Generationen, bis schliesslich 1972 die obligatorische zweite Säule der Altersvorsorge in der Verfassung verankert wurde. Das entsprechende Gesetz trat sogar erst 1985 in Kraft. 20 Jahre vor der Inkraftsetzung des BVG Wenn man bedenkt: Mehr als 20 Jahre vor der Inkraftsetzung des heutigen BVG erkannten Visionäre rund um Dr. Paul Bürgi die Bedeutung der beruflichen Altersvorsorge. Vor diesem Hintergrund darf man den Schritt der Asga Gründer sehr wohl als wertvolle Pionierleistung würdigen – für die Arbeitnehmer, aber auch für die Ostschweiz. Dem Gründerpräsidenten Dr. Paul Bürgi lag nämlich besonders am Herzen, dass die Vorsorgegelder des Ostschweizer Gewerbes auch der Region zu Gute kamen. «Die Gründer der Asga waren Macher, sie sahen ein Problem und lösten es», umschreibt Guido Sutter, Verwaltungsrat und Verwaltungsratspräsident zwischen 2006 und 2016 den Gründergeist der 60er-Jahre. Niklaus Sutter, Verwaltungsratspräsident von 1995 bis 2008, Ernst Dobler und Ernst Reinhart (von links nach rechts). «Dieser Genossenschaftsgedanke! Es war nicht irgendeine anonymisierte juristische Person, welche die Vorsorge betreibt, sondern da gab es einen persönlichen Bezug mit einer direkten Mitwirkungsmöglichkeit.» «Dieser Genossenschaftsgedanke! Es war nicht irgendeine anonymisierte juristische Person, welche die Vorsorge betreibt, sondern da gab es einen persönlichen Bezug mit einer direkten Mitwirkungsmöglichkeit.» Niklaus Sutter, Vorstand in den 1970ern und Verwaltungsratspräsident von 1995 bis 2008. Die Menschen hinter der Asga In den letzten sechzig Jahren ist viel passiert. Viele engagierte Personen waren und sind von der Asga überzeugt und haben ihre Kultur, ihre Werte und ihre gesamte Entwicklung geprägt. Eine Kultur mit Aussenwirkung, wie es Niklaus Sutter, Vorstand in den 1970ern und Verwaltungsratspräsident von 1995 bis 2008 erzählt: Gründerpräsident Dr. Paul Bürgi. Mehr zu unserem Jubiläum Lesen Sie mehr zu unserem Jubiläum: Wir haben Zeitzeugen gefragt, wie es damals war, wie es heute ist und wie die Zukunft der Asga aus sehen könnte, und dabei einiges erfahren. www.asga.ch/60jahre Asga Pensionskasse Rosenbergstrasse 16, 9001 St. Gallen Telefon für Versicherte: +41 71 228 50 22 Telefon Zentrale: +41 71 228 52 52 www.asga.ch KMU LEHRBETRIEBSVERBUND AG – Die Lernenden des KMU Lehrbetriebsverbunds (LBV) trafen sich am Samstagmorgen, 19. März 2022, für einen Weiterbildungskurs zum Thema «Cybersicherheit und soziale Medien» im Haus der Wirtschaft in Pratteln. Lernende erfuhren mehr über Cybersicherheit und Social Media «Cybersicherheit und soziale Medien» war das Thema der Weiterbildungsveranstaltung für die 40 Lernenden des KMU Lehrbetriebsverbunds (LBV). Daniela Schüpbach, Leiterin LBV, begrüsste dazu am vergangenen 19. März, einem Samstagmorgen, den Referenten Daniel Müller, System Engineer und Cyber Security Berater. Müller zeigte in seinem Vortrag, welchen Einfluss das Internet und die sozialen Medien auf den Alltag der Menschen haben, wie sich diese Bereiche über die Jahre entwickelt haben und welche Gefahren und Chancen dabei entstanden sind. Lernende machten aktiv mit Mit Hilfe der Internetseite slido gestaltete Müller seinen Vortrag interaktiv. Per slido-Umfrage konnten die Teilnehmenden ihr Verhalten als Nutzende von Handy und Internet angeben. Müller verglich dieses danach mit Statistiken und Grafiken, die das Nutzungsverhalten der ganzen Welt aufzeigten. Daniel Müller erklärte den Teilnehmenden, wie Unternehmen mit den sozialen Netzwerken Geld verdienen. Auch sprach er über die Gefahren der sozialen Medien. Einerseits wieso die Aussage «das Internet vergisst nie» der Wahrheit entspricht und andererseits wie die Firmen an die persönlichen Daten der User und Userinnen gelangen. Ebenfalls wurde thematisiert, wie Hacker an die persönlichen Informationen kommen und wie Userinnen und User sich davor schützen können. Für die Lernenden hielt das Referat einige Aussagen bereit, die für sie noch unbekannt waren. Sonnen- und Schattenseiten Dies bestätigt auch Nina, Kauffrau EFZ im 3. Lehrjahr: «Wir konnten sehr viel Neues zu den Gefahren beim Gebrauch von sozialen Medien lernen.» Neben den diversen Schattenseiten von Social Media wurden auch die Vorteile und Möglichkeiten aufgezeigt, die diese Plattformen bieten. Eine positive Seite ist für Melisa, Büro assistentin EBA im 2. Lehrjahr, eindeutig: «Die sozialen Medien ermöglichen den Kontakt zu entfernten Bekannten.» Damjan, Speditionskaufmann EFZ im 3. Lehrjahr, zieht ein positives Fazit: «Obwohl das Thema nicht komplett fremd war, konnten wir sehr viel dazulernen.» Sabrina Haeber MITMACHEN BEIM LBV Weiterbildungskurse gehören zu den vielen spannenden Netzwerkanlässen, welche die KMU Lehrbetriebsverbund AG für ihre Lernenden organisiert. Möchten Sie Ihren Lernenden ebenfalls ermöglichen, an diesen Anlässen teilzunehmen, dann beraten wir Sie gerne über eine Zusammenarbeit im KMU Lehrbetriebsverbund. Mehr Informationen finden Sie unter: www.kmu-lehrbetriebsverbund.ch Referent Daniel Müller informiert über die weltweite Zahl der Nutzenden von Internet und Social Media. Bild: sh

8. April 2022 KMU-POLITIK Standpunkt der Wirtschaft | 7 KMU-NACHRICHTEN 25 Jahre Hans Graf AG VERNEHMLASSUNG – Die Wirtschaftskammer Baselland fordert einen Marschhalt bei der Revision des kantonalen Energiegesetzes. Sie lehnt die vom Baselbieter Regierungsrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen entschieden ab und fordert eine Sistierung, beziehungsweise Rückweisung. Energiegesetz: Anreize statt Verbote Die Hans Graf AG wird von Verwaltungsratspräsident Rolf Graf geleitet. Bild: ph Im April 1997 wurde die Maispracher Bauunternehmung «Hans Graf AG» gegründet – und zwar als Nachfolgeunternehmen der bereits seit 1956 tätigen Einzelfirma «Hans Graf Gogel». Unter Berücksichtigung dieses Umstands kann das heutige Unternehmen nicht nur auf eine 25-jährige Tätigkeit zurückblicken, sondern auf eine bald 70 Jahre alte Geschichte. Der Familienbetrieb wird von Rolf Graf als Präsident des Verwaltungsrats geführt. Die Firma beschäftigt aktuell 25 Mitarbeitende. Ihre Leistungspalette umfasst den Hoch- und Tiefbau, Umbauten und Renovationen, den Garten- Landschaftsbau und Rückbauarbeiten. Die Hans Graf AG ist hauptsächlich in der Nordwestschweiz mit den beiden Basel, der Region Fricktal und dem Solothurner Schwarzbubenland tätig. Maschinen, Fahrzeuge und Ausrüstungen entsprechen stets den aktuellen technischen Anforderungen und Umweltvorgaben. Doch der Familienbetrieb legt auch grossen Wert auf typische KMU-Qualitäten wie Sorgfalt, Termintreue, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Marcel W. Buess INNOVATIONSWETTBEWERB «Last Call» für Swiss Innovation Challenge Am Montag, dem kommenden 11. April, startet die von der Wirtschaftskammer Baselland, der Fachhochschule Nordwestschweiz und der BLKB organisierte Swiss Innovation Challenge 2022 mit dem Kick-off-Event. Kurzfristige Bewerbungen sind auch jetzt noch möglich. Der Auftakt zur achten Auflage des grössten Innovationsförder programms der Schweiz findet als Live-Streaming-Event im Auditorium des Tagungs- und Eventcenters (TEC) im Haus der Wirtschaft in Pratteln statt. Zum Wettbewerb zugelassen sind Unternehmen oder Institutionen, die etabliert sind, und solche, die neu in den Markt eintreten. Die Unternehmen planen eine Innovation oder haben in den vergangenen zwei Jahren einen innovativen Schritt unternommen. Projekte können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Award Winning Ceremony am 24. November Beim Kick-off-Event werden sich rund 100 Innovationsprojekte auf den Weg machen, der über drei Ausscheidungsrunden, den so genannten «Pitches», führt und schliesslich für 25 Teilnehmende im Final Pitch endet. Die Award Winning Ceremony findet am 24. November 2022 statt. Dort werden neben dem Hauptpreis auch die beiden Sonderpreise «Life Sciences» und «Bau» vergeben. Die Organisation der Swiss Innovation Challenge begleitet die Teilnehmenden bei der Umsetzung der Innovationsprojekte in die Praxis. Sie profitieren von bis zu sechs Coachings mit Fach- und Praxisexpertinnen und -experten. Angeboten werden ausserdem zwölf halbtägige Seminare zu Themen wie Business-Planung, Marketing oder Finanzen. Hinzu kommen ein Mentoring-Programm mit Unternehmerinnen und Unternehmern, Netzwerkanlässe, Marketing- und PR-Massnahmen sowie Aufmerksamkeit in den Medien. ra www.swissinnovationchallenge.ch/ bewerbung Die Wirtschaftskammer ist der Ansicht, dass nun zunächst der Bund an der Reihe ist, bevor die Kantone weitere Massnahmen beschliessen. Bild: Shutterstock Die Energiepolitik ist und bleibt ein Dauerbrenner. So hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft einen Vorschlag für eine Änderung des Energiegesetzes (EnG) und des zugehörigen Dekrets in die Vernehmlassung geschickt. Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen im EnG sollen einen Zwischenschritt zum Netto-Null-Emissionsziel sein: Treibausgasemissionen im Kanton sollen reduziert, die Versorgungssicherheit erhalten und die Risiken von Versorgungsengpässen minimiert werden. Die Wirtschaftskammer ist mit dem Vorgehen der Regierung, aber auch mit einzelnen Inhalten der Gesetzesänderung gar nicht einverstanden. Die Wirtschaftskammer engagiert sich seit Jahren – unter anderem über das Baselbieter Energiepaket – «DIE PRÄSENTIERTE TEILREVISION DES ENERGIEGESETZES SETZT IN ERSTER LINIE AUF PFLICHTEN UND VERBOTE.» für eine nachhaltige sowie gesellschafts- und wirtschaftsverträgliche Energiezukunft. So hat die Wirtschaftskammer auch massgeblich an der Ausgestaltung des aktuellen Energiegesetzes mitgewirkt, das die Grundlagen für die grossen Fortschritte bei der Reduktion des CO 2 - Ausstosses der vergangenen Jahre darstellt. Politische Prozesse respektieren Die Wirtschaftskammer kritisiert in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass der Regierungsrat mit den Anpassungen im EnG Fakten schaffen will, bevor eine politische Diskussion im Parlament, geschweige denn in der Öffentlichkeit, überhaupt stattfinden konnte. So habe die Regierung am 25. Januar dieses Jahres ihren Energie planungsbericht 2022 präsentiert, um kaum einen Monat später – und ohne eine Möglichkeit zur Stellungnahme für politische Gremien, Institutionen und betroffene Verbände – basierend auf ihrem eigenen Bericht bereits eine Vernehmlassung gestartet. «Bei aller Dringlichkeit, welche die Bau- und Umweltschutzdirektion offenbar in der Umsetzung ihrer Klimapolitik als gegeben sieht, sind die politischen Prozesse und damit die solide Abklärung des Meinungsspektrums im Kanton zu respektieren», schreibt die Wirtschaftskammer in ihrer Vernemlassungsantwort. Verbote sind nicht zielführend Die präsentierte Teilrevision des EnG setze in erster Linie auf Pflichten und Verbote, was aus Sicht der Wirtschaftskammer nicht zielführend sei. Vor allem missachte der Regierungsrat mit diesen Vorschlägen explizit den Volkswillen. Erst vor wenigen Monaten habe sich die Baselbieter Stimmbevölkerung gegen das CO 2 -Gesetz und damit gegen ein Verbot von fossilen Heizungen ausgesprochen. Ebenfalls abgelehnt haben die Baselbieterinnen und Baselbieter jüngst die Klima initiative der Grünen. Der nun eingeschlagene Verbots-Kurs sei auch mit Blick auf das weitestgehend unbestrittene, auf einem Anreiz-System basierende und erfolgreiche Baselbieter Energiepaket nicht nachvollziehbar. Mit seinen Anreizen setze das sehr gut funktionierende Energiepaket dort an, wo mit dem eingesetzten Franken die beste Wirkung erzielt werden könne, nämlich bei der Verbesserung der Energieeffizienz sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Alleine dank des Energiepakets wurden im Kanton im vergangenen Jahr freiwillig rund 1000 fossile Heizungen durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt. Anstatt mit Verboten zu drohen, wäre der Regierungsrat daher gefordert, den eingeschlagenen Weg im Austausch mit den Anspruchsgruppen mittels ergänzender Konzepte und Massnahmen für eine zukunfts- und mehrheitsfähige Energie- und Klimapolitik weiterzuentwickeln. Schliesslich betont die Wirtschaftskammer, dass das EnG bereits heute gut wirke und sich der Kanton Schritt für Schritt den gesetzten Klima zielen annähere. Aus der Regierungsvorlage gehe nicht genügend hervor, warum diese Teilrevision derart dringlich sei. Zudem falle auf, dass die meisten regierungsrätlichen Vorschläge Massnahmen «DAS ENERGIEPAKET FUNKTIONIERT BEREITS HEUTE GUT.» DIE KRITIKPUNKTE IN DER ÜBERSICHT – Der Energieplanungsbericht 2022, welcher als Grundlage für die Änderungen im Energiegesetz (EnG) diente, wurde vom Regierungsrat selber erstellt und ist im politischen Diskurs nie diskutiert worden. Ein solcher Diskurs ist vorab zu führen: – Die Wirtschaftskammer Baselland will Anreize statt Verbote. – Das Energiegesetz sieht ein faktisches Verbot von fossilen Heizungen vor. Die Wirtschaftskammer weist diese Verpflichtung entschieden zurück. entsprechen, die bei der letzten Revision im Jahr 2015 durchgefallen seien und nun offenbar aufgewärmt werden sollen. Im Entwurf zur Landratsvorlage, der an den Energieplanungsbericht 2022 anknüpft, werden die finanziellen und personellen Auswirkungen dargestellt. Demnach würden allein die in der Vernehmlassung anberaumten Massnahmen zusätzliche Ausgaben von einmalig 200 000 Franken und wiederkehrend rund 828 000 Franken generieren. Ausserdem müssten rund 3,2 zusätzliche Stellen geschaffen werden, die für sich bereits 308 000 Franken der oben genannten Ausgaben ausmachen. Ob das reichen würde, um den Einhalt der vielen Verbote und Pflichten mit der nötigen Kontroll-tiefe zu gewährleisten, ist für die Wirtschaftskammer mehr als fraglich. Die Wirtschaftskammer lehnt die Schaffung der drei zusätzlichen Vollzeitstellen und den damit verbundenen weiteren Ausbau der Verwaltung ab. Umsetzung im Budgetrahmen Die Umsetzungsmassnahmen des künftigen EnG müssten im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets möglich sein. Gerade im Amt für Umwelt und Energie wurde der Personalbestand in letzter Zeit wahrnehmbar erhöht. Die Wirtschaftskammer fordert abschliessend eine Sistierung bzw. Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat. Eine neue Vorlage wäre – falls überhaupt nötig – erst in Angriff zu nehmen, wenn der Bund auf nationaler Ebene aktiv geworden ist, respektive eine Volksabstimmung stattgefunden hat. Dominik Rieder SCHREIBEN IM WORTLAUT Die Vernehmlassungsantwort im originalen Wortlaut kann via folgenden QR-Code eingesehen werden: – Die Wirtschaftskammer ist gegen eine Verpflichtung zur Einrichtung von Gebäudeautomation, von Solaranlagen bei Neubauten sowie gegen die Pflicht, Neubauten mit einer Lade infrastruktur für Elektrofahrzeuge auszurüsten. Diese Vorhaben sind unverhältnismässige Eingriffe in die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit und somit abzulehnen. – Für die Umsetzung des neuen EnG sollen drei neue Verwaltungsstellen geschaffen werden. Die Wirtschaftskammer lehnt drei zusätzliche Vollzeitstellen ab. dr

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