14 | Standpunkt der Wirtschaft KMU-ORGANISATIONEN 8. April 2022 GÄRTNERMEISTERVERBAND BEIDER BASEL – Der im vergangenen November neu bestellte Vorstand arbeite Hand in Hand, sagte der neue Verbandschef Heiner Senn an der ordentlichen Jahresversammlung. Auch vom Bildungszentrum gab es Positives zu berichten. KMU REIGOLDSWIL UND UMGEBUNG Die GEA Fünflibertal soll 2025 stattfinden Das Bildungszentrum ist auf Kurs Zwei markante Ereignisse prägten das Geschäftsjahr 2021 des Gärtnermeisterverbandes beider Basel (gmbb): Die Fertigstellung des verbandseigenen Bildungszentrums in Liestal anfangs September – der Standpunkt der Wirtschaft berichtete ausführlich darüber – und die Erneuerung der Verbandsführung im November. Nachdem der bisherige Vorstand unter dem Präsidium von Thomas Schulte zurückgetreten war, wurden am 11. November 2021 an einer ausserordentlichen Generalversammlung Heiner Senn als neuer Präsident und Andreas Oser als Vizepräsident gewählt. Weiter wurden in den Vorstand berufen: Thomas Jundt (als Vertreter des Bildungszentrums), Michael Löw (Kassier), Dunja Schlachter (zuständig für die Aus- und Weiterbildung) sowie Paul Neuschwander (Mitgliederwesen). Wichtige Aufgaben erledigt Die Mitglieder des Gärtnermeisterverbandes beider Basel stimmen ab an der ordentlichen Jahresversammlung im verbandseigenen Bildungszentrum. Bild: mwb Am vergangenen 31. März fand nun im Bildungszentrum die ordentliche Jahresversammlung statt. Präsident Heiner Senn konnte dazu eine grosse Anzahl von Berufskolleginnen und -kollegen begrüssen. In den letzten vier Monaten habe sich viel Positives im Verband getan. Der neue Vorstand arbeite Hand in Hand und spüre, dass er von den Mitgliedern getragen werde, berichtete Verbandschef Senn. Zum Thema «Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Gesamtarbeitsvertrages» haben zwei Podiumsdiskussionen stattgefunden. Es sei wichtig, dass sich die Verbandsmitglieder eingehend mit diesem ernsten Thema befassen, damit ein breit abgestützter Entscheid gefällt werden könne. Gegenwärtig besteht keine Allgemeinverbindlichkeit, so dass nur Verbandsmitglieder dem GAV unterstellt sind. Neues Spesenreglement In der noch kurzen Amtszeit erarbeitete die neue Verbandsleitung zudem ein neues Spesenreglement und ordnete die Chargenentschädigun- gen neu. Beide Reglemente wurden der Generalversammlung vorgelegt und nach kurzer Diskussion auch gutgeheissen. Thomas Jundt, Verwaltungsratspräsident der Bildungszentrum GmbB AG, berichtete über die erfreuliche Entwicklung der neuen Ausbildungsstätte der regionalen Gärtnermeister. Als neuer «Leiter Bildung» konnte Luca Bossard gewonnen werden. Die administrative Leitung liegt weiterhin in den bewährten Händen von Felix Werner. Mit der neu geschaffenen Zeitschrift «s’Hämmerli» werden die Kursteilnehmenden, die gmbb-Mitglieder sowie weitere Interessierte künftig vierteljährlich über die Tätigkeit des Bildungszentrums informiert. In den kommenden Wochen werden die Umgebungsarbeiten abgeschlossen. Unter anderem werden durch die Stadtgärtnerei Basel rund 600 Rosen sowie Bäume und Sträucher gepflanzt. Marcel W. Buess Die Jahresversammlung des Gewerbe vereins KMU Reigoldswil und Umgebung fand am vergangenen 1. April im Restaurant «Bistrosi» statt. Bild: ph Neben der Abwicklung der Regularien wurde an der ordentlichen Jahresversammlung des Gewerbe vereins KMU Reigoldswil und Umgebung vom vergangenen 1. April im Restaurant «Bistrosi» auch die Durchführung der nächsten Gewerbeausstellung diskutiert. In bewährter Partnerschaft mit dem benachbarten Gewerbe- und Industrieverein Bubendorf wurden bisher im Abstand von vier Jahren mit grossem Erfolg die «GEA Fünflibertal» in Ziefen organisiert. Die letzte GEA fand 2017 statt. Die für vergangenes Jahr geplante «GEA Fünflibertal» fiel einerseits der Corona-Pandemie und andererseits den Umbauarbeiten beim Austragungsort, dem Schulhaus in Ziefen, zum Opfer. Spätestens im Jahre 2025 soll die nächste GEA stattfinden. In einem ersten Schritt wird diesbezüglich nun das Gespräch mit dem Partnerverein Bubendorf gesucht. Anschliessend soll der genaue Termin mit den anderen Oberbaselbieter Gewerbevereinen koordiniert werden. DACH & WAND BASELLAND – An der Generalversammkung vom vergangenen 25. März ging es um die Energiestrategie 2050, den Fachkräftemangel, die Digitalisierung und die Materialknappheit. Gebäudehülle bietet sichere Jobs mit Zukunft An der ordentlichen Generalversammlung des Verbands Dach & Wand Baselland informierte André Schreyer, Geschäftsführer Gebäudehülle Schweiz, über die aktuellen Herausforderungen, die sich für den schweizerischen Dachverband stellen. Dabei stehen die Auswirkungen der Energiestrategie 2050, der Fachkräftemangel, die Digitalisierung und die Materialknappheit im Vorder grund. In der Umsetzung der Energiestrategie sieht Schreyer grosse Chancen für die Branche. Er rief seine Baselbieter Berufskollegen am vergangenen 25. März im Restaurant Reblaube in Lampenberg dazu auf, die sich damit bietenden Möglichkeiten unbedingt aktiv zu nutzen. Nachwuchs-Offensive ist nötig Im Hinblick auf den erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien werde auch das neue Berufsbild «Photovoltaik-Monteur» geschaffen. Schreyer sieht bei den Dächern und Fassaden einen sehr grossen Sanierungsbedarf. Damit die Branche diese enormen Potenziale aber optimal nutzen könne, bedürfe es ganz klar auch einer klugen, modernen Nachwuchs-Offensive. Die Berufsbilder der Gebäudehülle müssten den künftigen Schulabgängern frühzeitiger und vor allem attraktiver «verkauft» werden – vor Aufmerksame Zuhörer bei der Generalversammlung von Dach & Wand Baselland, darunter der Landrat und ehemalige Verbandspräsident, Matthias Ritter (ganz hinten), und Tobias Eggimann (rechts) von der Wirtschaftskammer Baselland. Bild: mwb allem auch über Social-Media-Plattformen. Die Tatsache, dass es sich um sinnvolle und zukunftsorientierte Tätigkeiten handle, müsse viel deutlicher herausgestrichen werden. Bei den Berufen in der Gebäudehülle handle es sich um «sichere Jobs mit Zukunft», zeigte sich Schreyer überzeugt. Erster Präsidialbericht An der letztjährigen Generalversammlung, die Ende August stattgefunden hatte, wurde Tobias Schaub als neuer Verbandschef gewählt. In seinem ersten Präsidialbericht erwähnte er die Berufsschau in Liestal, an welcher der Verband mit einem neuen Standkonzept teilgenommen hatte. Die anhaltende Pandemie im vergangenen Geschäftsjahr wirkte sich vor allem mit zum Teil massiv steigenden Materialpreisen und längeren Lieferfristen bei der Beschaffung aus. Erfreulich würde sich hingegen die Situation in den Auftragsbüchern der Branche darstellen, die überdurchschnittlich voll seien, hielt Schaub fest. Aus der Verbandsleitung scheiden die langjährigen Mitglieder Thomas Dalhäuser, Peter Waldburger und Kaspar Mosimann (Sekretär) aus. Als Nachfolger wurden Sämi Hubschmid und Mischa Jetzer gewählt. Präsident Tobias Schaub und die bisherigen Vorstandsmitglieder Domenico Marsicovetere und Hans Tribelhorn wurden für eine weitere Amtszeit bestätigt. Die Sekretariats-Funktion wird zu einem späteren Zeitpunkt besetzt. Marcel W. Buess Vorstand wiedergewählt Die ordentlichen Wahlgeschäfte wurden von Ehrenpräsident und e. Landrat Hansruedi Wirz durchgeführt. Bevor er zur Wahl schritt, dankte er dem dynamischen Team unter der Führung von Michael Briggen für die engagierte Arbeit, welche auch durch den Zuwachs von vier neuen Mitgliedern bestätigt wird. KMU Reigoldswil zählt aktuell 53 Aktivmitglieder. Die bisherige Vereinsleitung mit Michael Briggen (Präsident), Andreas Rudin (Vizepräsident) Rebecca Wagner (Kassierin), Peter Heiniger (Aktuar), Sämi Zurfluh (Beisitzer) und Thomas Moser (Vertreter der Gemeinde Reigoldswil) wurde mit einem kräftigen Applaus für eine weitere Amtszeit bestätigt. Michael Köhn, stellvertretender Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, schloss sich dem Dank des Tagespräsidenten an und berichtete über verschiedene aktuelle Projekte des kantonalen Dachverbandes. Mit einem gemütlichen Nachtessen und dem geselligen Beisammensein klang die 71. Generalversammlung schliesslich aus. Marcel W.Buess KMU-NACHRICHTEN Basel Area mit Rekord bei Firmenansiedlungen «Basel Area Business & Innovation» hat ein Rekordjahr hinter sich: Die Agentur für Standortpromotion und Innovationsförderung hat 2021 in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Jura 39 Firmenansiedlungen unterstützt – so viele wie noch nie zuvor. Mehr als zwei Drittel der Unternehmen, die sich neu in der Basel Area niedergelassen haben, sind in der Branche «Life Sciences» tätig. Zudem hat «Basel Area» die Gründung von 76 Startups unterstützt. Damit hat auch das zweite Jahr der Corona- Pandemie die Nachfrage nach dem Standort «Basel Area» nicht bremsen können, teilt die Organisation mit. Die neue Rekordmarke von 39 Firmenansiedlungen übertrifft das Vorjahresergebnis von 27 Ansiedlungen deutlich. ra
8. April 2022 ARBEITGEBER BASELLAND Standpunkt der Wirtschaft | 15 EDITORIAL Gut geantwortet, Herr Regierungsrat MINDESTLOHN BASEL-STADT – Im Baselbiet ansässige Unternehmen sollen Mitarbeitenden, die für sie Aufträge in Basel-Stadt ausführen, nicht den Stadt-Basler Mindestlohn von 21 Franken zahlen müssen. Der Baselbieter Regierungsrat setzt sich dafür an den Sitzungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt ein. Keine Stadt-Löhne für Baselbieter Dominik Rieder, Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Der Regierungsrat hat in der Interpellation von Landrätin Christine Frey verschiedene Fragen zum basel-städtischen Mindestlohngesetz, dem MiLoG, beantwortet (siehe dazu den Beitrag nebenan). Hauptsächlich ging es der Interpellation darum, herauszufinden, wie der Regierungsrat verhindern will, dass auch Betriebe mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft von den städtischen Regularien betroffen sein werden. Die Antworten überzeugen. Zunächst scheint sich der Regierungsrat der Dringlichkeit bewusst. Die Antworten zeigen zudem, dass sich der Regierungsrat intensiv mit dem Thema Mindest lohn auseinandergesetzt hat und im Interesse der Baselbieter Betriebe weiter aktiv werden will, auch wenn der Regierungsrat zu den zurzeit laufenden Gesprächen betreffend die konkrete gesetzliche Umsetzung des Mindestlohns nicht eingeladen wurde. Schliesslich ist auch die Deutlichkeit der Stellungnahme erfreulich. So hält der Regierungsrat fest, dass «Baselbieter Unternehmen bei einem Arbeitseinsatz im Kanton Basel-Stadt klar nicht unter den Anwendungsbereich des MiLoG fallen» sollen. Weiter führt er aus, dass auch in staatspolitischer Hinsicht die Ausweitung des Geltungsbereichs einer unilateralen kantonalen Regelung auf andere Kantone nicht statthaft sei. Diese Position will der Regierungsrat mit «Nachdruck gegenüber dem Kanton Basel-Stadt wie auch zu Handen der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und der Behörden des Bundes vertreten». Eine erste Gelegenheit dazu hat der Regierungsrat an der nächsten gemeinsamen Sitzung mit dem Basler Regierungsrat anfangs April. Für diese Sitzung gilt es, dem Regierungsrat viel Erfolg zu wünschen. ARBEITGEBER-NACHRICHTEN Ständerat lehnt Homeoffice-Motion ab Der Ständerat hat die Motion von FDP-Ratsmitglied Hans Wicki (NW) zur Regulierung von Home office mit 21 Nein- zu 18 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen am vergangenen 17. März abgelehnt. Der Rat folgte damit knapp dem Antrag des Bundesrats. Letzterer verwies auf die parlamentarische Initiative des Aargauer FDP-Ständerats Thierry Burkart «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice», die sich ebenfalls mit Fragen rund um die Flexibilisierung der Arbeits- und Ruhezeiten im Homeoffice befasst. Das Thema ist also noch nicht vom Tisch. ra ARBEITGEBERVERBAND BASELLAND Arbeitgeber Baselland ist die Vereinigung aller der Wirtschaftskammer angeschlossenen Arbeitgeber. Die Angebote von Arbeitgeber Baselland stehen allen arbeitgebenden Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland zur Verfügung. Der Baselbieter Regierungsrat will verhindern, dass der vom Basel-Städter Stimmvolk im vergangenen Juni angenommene Mindestlohn von 21 Franken auch für Unternehmen gilt, die zwar im Kanton Basel-Stadt Arbeiten ausführen, aber ausserhalb des Kantons, zum Beispiel im Kanton Basel-Landschaft, ansässig sind. «Der Regierungsrat wird diese Position mit Nachdruck gegenüber dem Kanton Basel-Stadt wie auch zu Handen der Schweizer Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und der Behörden des Bundes vertreten», schreibt Regierungsrat Thomas Weber im Namen der Baselbieter Regierung in der Antwort auf eine Interpellation, die Landrätin Christine Frey im vergangenen Februar eingereicht hatte (siehe Arbeitgeberseite vom vergangenen 18. Februar). Dringlichkeit erkannt Der Regierungsrat sei sich der Dringlichkeit der Thematik bewusst, heisst es weiter in der Antwort. Bereits an der gemeinsamen Sitzung der Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt vom vergangenen 14. September habe die Baselbieter Regierung das Thema eingebracht. Der Baselbieter Regierungsrat geht davon aus, dass bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) die Vorschriften des Binnenmarktgesetzes (BGBM) und das dort verankerte Herkunftsprinzip zu berücksichtigen sind. «Mit anderen Worten sollen Baselbieter Unternehmen bei Der Baselbieter Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass Mitarbeitende, die für Baselbieter Unternehmen im Kanton Basel-Stadt arbeiten, nicht unter die Bestimmungen für den Basel-Städter Mindestlohn fallen.Bild: Shutterstock UPDATE AM MITTAG – In der OFF the record Bar im Haus der Wirtschaft diskutierten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit AGBL-Geschäftsführer und Anwalt Dr. Dominik Rieder über aktuelle arbeitsrechtliche Themen. Ein paar Häppchen Arbeitsrecht Arbeitsrecht über Mittag – der Titel allein wirkt noch nicht sehr emotional. Und doch gelang es Dr. Dominik Rieder, Geschäftsführer von Arbeitgeber Baselland, im ungezwungenen Rahmen und in der stimmungsvollen Atmosphäre der OFF the record Bar im Haus der Wirtschaft, arbeitsrechtliche Themen so zu präsentieren, dass die rund 20 Teilnehmenden – der Anlass in diesem intimeren Rahmen war ausverkauft – wertvolle Praxis tipps mitnehmen konnten und für aktuelle und künftige Entwicklungen sensibilisiert wurden. «Ich erhalte immer wieder Anfragen zu arbeitsrechtlichen Problemen, deshalb war es mir wichtig, einmal in diesem offenen Format über solche Themen zu sprechen», zog Rieder nach dem einstündigen Anlass Bilanz. Der einstündige Event über die Mittagszeit wurde von Häppchen aus der Food Bar von BOOST eat & drink begleitet und fand entsprechenden Zuspruch bei den anwesenden einem Arbeitseinsatz im Kanton Basel-Stadt klar nicht unter den Anwendungsbereich des MiLoG fallen», schreibt der Regierungsrat. Gemeinsame Sitzung im April Letztlich seien aber für die Umsetzung des MiLoG die baselstädtischen Behörden hoheitlich zuständig. Das Thema «Umsetzung des MiLoG» soll an der nächsten gemeinsamen Sitzung von Basel-Landschaft und Basel-Stadt Anfang April 2022 behandelt werden. Bisher habe Basel-Stadt weder den Baselbieter Regierungsrat noch die Verwaltung dazu eingeladen, sich zu äussern. Reto Anklin Dr. Dominik Rieder referiert in der OFF the record Bar. KEIN VERSTOSS GEGEN BUNDESRECHT ODER VERFASSUNG Christine Frey wollte in ihrer Interpellation von der Baselbieter Regierung auch wissen, ob es das nationale Entsendegesetz (EntsG) dem Kanton Basel-Stadt nicht verunmögliche, den kantonalen Mindestlohn auf entsandte Arbeitnehmende von Betrieben mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft anzuwenden. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass das EntsG eine Anwendung des Mindest lohngesetzes nicht ausschliessen würde. «Das EntsG betrifft nicht das Verhältnis zwischen den Kantonen, Bild: ds Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aus der Region. Rieder informierte unter anderem über Nachzahlungen für Ferien- und Feiertage bei der Kurzarbeits entschädigung für Mitarbeitende im Monatslohn, die das Bundesgericht kürzlich festhielt. Ende Mai 2022 wird das Seco ein Formular bereitstellen, mit dem Unternehmungen in diesen Fällen Nachzahlungen beantragen können. Darauf zu achten ist, dass Rückzahlungen resultieren können, falls andere Covid-19-Unterstützungsmassnahmen (z.B. Härtefallhilfe) bereits bezogen worden sind. Weitere Themen am Anlass waren die Vorteile von Aufhebungsvereinbarungen anstelle von Kündigungen bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen. Diese muss auch dem Willen des Arbeitnehmenden entsprechen und sollte diesen besser stellen als eine Kündigung, etwa sondern zwischen der Schweiz und dem Ausland», schreibt der Baselbieter Regierungsrat. Auch einen Verstoss gegen Art. 122 der Schweizerischen Bundesverfassung kann der Regierungsrat nicht erkennen. Gemäss dem Verfassungsartikel sei «der Bund für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts zuständig», schreibt der Regierungsrat. Die Einführung eines kantonalen Mindestlohns sei aber eine sozialpolitische Massnahme und Gegenstand des öffentlichen Arbeitsrechts. ra durch Freistellung bei vollem Lohn, die Entbindung von einem Konkurrenzverbot oder Festlegung einer Abgangsentschädigung. Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1964 Dominik Rieder machte auf bevorstehende mögliche Änderungen im Arbeitsgesetz aufmerksam, das aus dem Jahr 1964 datiert und damals auf der Basis des Fabrikgesetzes von 1877 erstellt worden ist. Mittlerweile hat sich die Arbeitswelt markant verändert, im Parlament sind verschiedene Vorstösse hängig, insbesondere im Bereich der flexibleren Gestaltung von Homeoffice oder Sonntagsarbeit. Schliesslich stellte Rieder eine interessante Grafik zu den Bewilligungen für Arbeitnehmende aus Drittstaaten im Kanton Basel-Landschaft vor. Die Quintessenz: Es werden kaum Gesuche abgelehnt und das KIGA Baselland erhält in aller Regel die gewünschten Zusatzkontingente vom Bund. Daniel Schaub Dr. Dominik Rieder Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Haus der Wirtschaft Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: +41 61 927 64 75 E-Mails: info@arbeitgeber-bl.ch d.rieder@kmu.org www.kmu.org/arbeitgeber-bl VERANSTALTUNGEN VON ARBEITGEBER BASELLAND 3. Mai 2022 Seminar Arbeitssicherheit. Alles, was Arbeitgeber wissen müssen. Es referiert: George Lobsiger. Haus der Wirtschaft, 16–17.30 Uhr. Gebühr: 90 Franken für Mitglieder (120 Franken für Nicht-Mitglieder). Anmeldungen per E-Mail: info@arbeitgeber-bl.ch 17. Mai 2022 Arbeitgeber-Zmorge. Arbeitgeber Baselland und Psychiatrie Baselland laden zum Frühstück und informieren über die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. Es referieren: Barbara Schunk (CEO Psychiatrie Baselland), Matthias Jäger und Niklaus Bär. 8–10 Uhr (für eingeladene Mitglieder). 19. Mai 2022 Seminar Arbeitssicherheit. Sozialversicherungsrecht für Arbeitgeber: ausgewählte Fallbeispiele. Es referieren: Markus Prazeller, Rechtsanwalt; David Hug, Rechtsanwalt.Haus der Wirtschaft, 16–17.30 Uhr. Gebühr: 150 Franken für Mitglieder (190 Franken für Nicht-Mitglieder). Anmeldungen per E-Mail: info@arbeitgeber-bl.ch 2. Juni 2022 Workshop. Cyber Security für Arbeitgeber: Sensibilisierung, Prävention und Lösungen. Es referieren: Tobias Meier, MTF Data, und Patrik Tschanz, Tschanz Partner. Haus der Wirtschaft, 17– 18 Uhr. Gebühr: 80 Franken für Mitglieder (100 Franken für Nichtmitglieder). Anmeldungen per E-Mail: info@arbeitgeber-bl.ch
Laden...
Laden...
Wirtschaftskammer Baselland
Haus der Wirtschaft
Hardstrasse 1
4133 Pratteln