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Standpunkt 536, 4. März 2022

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12 | Standpunkt der Wirtschaft INSERATE 4. März 2022

4. März 2022 ARBEITGEBER BASELLAND Standpunkt der Wirtschaft | 13 EDITORIAL Branchenlösung überzeugt nicht CORONAVIRUS – Auch wenn der Bundesrat am vergangenen 16. Februar den Grossteil der Schutzmassnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus aufgehoben hat, stehen die Arbeitgebenden weiter in der Pflicht, ihr Personal vor einer Erkrankung an Covid-19 zu schützen. Ein Merkblatt des SECO gibt Auskunft. Corona-Spuk ist noch nicht vorbei Dominik Rieder, Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Die für die Revision des Arbeitsgesetzes zuständige Kommission des Ständerats (WAK-S) sprach sich jüngst dafür aus, dass Arbeitnehmende auch sonntags und nachts arbeiten dürfen. Diese Möglichkeit soll aber auf Betriebe beschränkt sein, die hauptsächlich in den Branchen Beratung, Informationstechnologie, Wirtschaftsprüfung und Treuhand tätig sind. Vorausgesetzt ist, dass die betroffenen Arbeitnehmenden schriftlich zustimmen. Daneben will die Mehrheit der WAK-S, dass weiter zu verlangen sei, dass die betroffenen Arbeitnehmenden eine Vorgesetzten-Funktion einnehmen und ein Brutto-Einkommen von mehr als 120 000 Franken verdienen. Zudem verlangt die WAK-S einen höheren Bildungsabschluss und «grosse Autonomie» bei der Einteilung der Arbeitszeit. Arbeitgeber Baselland unterstützt grundsätzlich die Forderung, flexible Arbeitszeitmodelle gesetzlich einfacher zuzulassen, insbesondere dann, wenn die betroffenen Arbeitnehmenden einverstanden sind. Solche Modelle entsprechen ganz offensichtlich den Bedürfnissen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Allerdings ist dem ständerechtlichen Ansinnen ein Zweifaches entgegenzuhalten: Zum ersten sollte der Ständerat den sozialpartnerschaftlichen Lösungen nicht gesetzlich zuvorkommen. Die Sozialpartnerschaft soll genau dazu dienen, branchenspezifische Lösungen zu finden. Dabei können auch Diskussionen über den nötigen Lohn geführt werden. Zum zweiten überzeugt der Branchenansatz seitens des Gesetzgebers ganz grundsätzlich nicht. Warum die Ausnahmeregelung nur in den Branchen Beratung, Informationstechnologie, Wirtschaftsprüfung und Treuhand gelten soll, leuchtet nicht ein. Zwei Beispiele mögen genügen: Warum soll ein Treuhänder, der in einem Treuhandunternehmen arbeitet, von der Flexibilität profitieren, eine Treuhänderin, die bei einem Grossverteiler für die Lohnbuch haltung verantwortlich ist, hingegen nicht? Warum soll eine Steuerberaterin flexibel arbeiten können, ein Architekt aber nicht? Solche Ungleichbehandlungen sind sachlich nicht gerechtfertigt und somit abzulehnen. Die Gewerkschaften haben bereits Fundamentalopposition gegen die Änderung angekündigt. Es ist somit davon auszugehen, dass uns dieses Thema politisch noch weiter interessieren muss. ARBEITGEBERVERBAND BASELLAND Arbeitgeber Baselland ist die Vereinigung aller der Wirtschaftskammer angeschlossenen Arbeitgeber. Die Angebote von Arbeitgeber Baselland stehen allen arbeitgebenden Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland zur Verfügung. Dr. Dominik Rieder Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom vergangenen 16. Februar die schweizweiten Massnahmen gegen die Corona-Pandemie grösstenteils aufgehoben. Zertifikats-, Homeoffice- und Maskenpflicht gehören damit der Vergangenheit an. Einzig die Benutzerinnen und Benutzer des öffentlichen Verkehrs müssen vorerst weiter eine Maske tragen. Auch für Arbeitgebende ist der Corona-Spuk mit dem bundesrätlichen Entscheid vom 16. Februar noch nicht vorüber. Gemäss Arbeitsgesetz und Covid-19-Verordnung bleibe der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die geeigneten Schutzmassnahmen auszuwählen, umzusetzen und deren Einhaltung zu überprüfen, schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in seinem Merkblatt «Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gegen Covid-19» (siehe Infobox rechts). Übertragung verhindern Weiterhin gilt es, die Übertragung bei engem Kontakt durch Tröpfchen oder Aerosole zu verhindern. Sei dies durch einen Abstand von mindestens 1,5 Metern, durch Reduktion der Kontaktzeit, durch Gesichtsmasken oder durch physische Abtrennungen. Innenräume müssen gut belüftet, häufig berührte Flächen und Hände desinfiziert sein. Wenn Symptome auftreten, müssen Arbeitnehmende zu Hause bleiben, ihre Ärztin oder ihren Arzt kontaktieren oder sich testen lassen. Der Arbeitgeber hat kein Recht Die Maskenpflicht ist zwar weg, aber noch nicht alle anderen Covid-Schutzmassnahmen. Bild: Shutterstock MOTION FUNICIELLO – Die Motion von SP-Nationalrätin Tamara Funiciello für eine 35-Stunden-Woche kommt beim Bundesrat nicht gut an: Die Arbeitszeit werde von den Sozialpartnern ausgehandelt, und das sei gut so. Bundesrat will bei der Arbeitszeit nicht mitreden Der Bundesrat soll «geeignete Massnahmen ergreifen, um die Erwerbsarbeitszeit innert 10 Jahren auf maximal 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich für tiefe und mittlere Löhne zu senken». Dies fordert die Berner SP-Nationalrätin Tamara Funiciello in einer Motion, die sie im Dezember 2021 eingereicht hat. Abkehr von zentralen Elementen Die Landesregierung zeigt für das Ansinnen der Vizepräsidentin der SP Schweiz und ehemaligen Juso- Präsidentin wenig Verständnis. Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament die Motion zur Ablehnung. «Die Annahme der Motion würde eine Abkehr von zentralen Elementen der Schweizer Arbeitsmarktpolitik bedeuten und grundsätzliche Fragen der Durchsetzbarkeit und der volkswirtschaftlichen Effizienz aufwerfen», schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Er weist darauf zu wissen, ob seine Arbeitnehmenden geimpft oder ungeimpft sind, ausser wenn dies für die konkrete Tätigkeit objektiv relevant ist. Er hat auch kein Recht mehr, sich das Zertifkat seiner Angestellten zeigen zu lassen. Als Risikosituationen, wo Schutzmassnahmen besonders wichtig sind, nennt das SECO personenbezogene Dienstleistungen, Besprechungen, Personentransporte in Fahrzeugen, schlecht belüftete Räume, und der Kontakt mit Personen, die mit SARS-CoV-2-Viren infiziert sind. Die Verhaltens- und Hygieneempfehlungen des Bundesamts für hin, dass die Arbeitszeit in der Schweiz auf der Grundlage eines Vertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch Gesamtarbeitsverträge festgelegt wird. Der Spielraum für Verhandlungslösungen und dezentrale Entscheide VERANSTALTUNGEN VON ARBEITGEBER BASELLAND Gesundheit (BAG) müssen überall am Arbeitsplatz eingehalten werden, also auch in Pausenräumen, Umkleidekabinen oder Kantinen. Freiwilliges Maskentragen Arbeitnehmenden soll es erlaubt werden, auf eigenen Wunsch eine Maske zu tragen, ausser bei Tätigkeiten, bei denen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit keine Maske getragen werden kann. Auch Homeoffice bleibe eine mögliche Massnahme zum Schutz der Arbeitnehmenden – es gebe aber keinen Anspruch mehr darauf, heisst es im Merkblatt des SECO. Reto Anklin Der Bundesrat will sich nicht in die Diskussionen um die Länge der Arbeitszeit einmischen. Bild: Shutterstock AUSKUNFT UND MERKBLATT Das Arbeitsinspektorat beim Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) ist dafür zuständig, dass die Corona-Massnahmen in den Baselbieter Betrieben umgesetzt werden. Es gibt auch Auskunft bei Unklarheiten. www.bl.ch Das Merkblatt des SECO kann per E-Mail bei Arbeitgeber Baselland angefordert werden. E-Mail: info@arbeitgeber-bl.ch innerhalb des gesetzlichen Rahmens sei gross. Die Entscheidung, wie allgemeine Produktivitätsgewinne den Arbeitnehmenden zugute kommen sollen, sei es in Form geringerer Arbeitszeit, höherer Löhne oder tieferer Preise, sei zwischen den Vertragspartnern auszu handeln, schreibt der Bundesrat. Arbeitszeit ist bereits rückläufig Ausserdem weist der Bundesrat darauf hin, dass die Arbeitszeit in der Schweiz bereits rückläufig ist. Gemäss Bundesamt für Statistik ist die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten in der Schweiz von 43,2 Stunden im Jahr 1991 auf 41,1 Stunden im Jahr 2019 zurückgegangen. Gleichzeitig seien die Löhne gestiegen, der Reallohnindex habe zwischen 1991 und 2019 um 15,2 Prozent zugenommen. «Eine Regelung, wie sie in der Motion vorgeschlagen wird, ist daher nicht notwendig und könnte unnötig einschränkend oder sogar kontraproduktiv sein», schreibt der Bundesrat. Erfahrungen im Ausland hätten gezeigt, dass staatliche Eingriffe zur Umverteilung des Arbeitsvolumens nicht zielführend sind. Reto Anklin Haus der Wirtschaft Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: +41 61 927 64 75 E-Mails: info@arbeitgeber-bl.ch d.rieder@kmu.org www.kmu.org/arbeitgeber-bl 23. März 2022 Arbeitgeber Update. Neues aus dem Arbeitsrecht. Es referiert: Dr. Dominik Rieder. Haus der Wirtschaft, Pratteln, 12–13 Uhr. Kosten: 25 Franken für das Mittagessen mit Getränk. 5. April 2022 Seminar. Dem Fachkräftemangel schlagkräftig begegnen: Erfolgreiche Strategien der Personalbeschaffung. Es referieren: Damaris Meier und Bernd Ruf. Haus der Wirtschaft, 16–17.30 Uhr. Gebühr: 90 Franken für Mitglieder (120 Franken für Nicht-Mitglieder). 3. Mai 2022 Seminar Arbeitssicherheit. Alles, was Arbeitgeber wissen müssen. Es referiert: George Lobsiger. Haus der Wirtschaft, 16–17.30 Uhr. Gebühr: 90 Franken für Mitglieder (120 Franken für Nicht-Mitglieder). Anmeldungen per E-Mail: info@arbeitgeber-bl.ch 18. Mai 2022 Arbeitgeber-Zmorge. Arbeitgeber Baselland und Psychiatrie Baselland laden zum Frühstück und informieren über die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. Es referieren: Barbara Schunk (CEO Psychiatrie Baselland), Matthias Jäger und Niklaus Bär. 8–10 Uhr (für eingeladene Mitglieder).

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