SCHWEIZERISCHE 4. März 2022 Die Zeitung für KMU | Regionalbund | Standpunkt-Ausgabe Nr. 536 | 25. Jahrgang AZA 4133 Pratteln Post CH AG DIE MEINUNG Das Gehör für die Wirtschaft VERKEHR – Im Baselbiet soll der Individualverkehr immer stärker zurückgedrängt werden, auf kantonaler wie auch auf kommunaler Ebene. Drei aktuelle Beispiele zeigen, dass nicht Verbote, sondern Lösungen gefragt sind, um wichtige Bedürfnisse zu respektieren. Verkehr: Lösungen statt Verbote Von Christoph Buser, Direktor Wirtschaftskammer Baselland Es ist zwei Jahre her, da habe ich im Editorial dieser Zeitung unsere KMU-Wirtschaft als «too big to fail» bezeichnet. Und davon erzählt, dass eine Delegation der Wirtschaftskammer am 17. März 2020 bei der Regierung des Kantons Basel-Landschaft vorsprechen konnte. «Bei diesem Treffen haben wir nicht nur die enorme Dringlichkeit der Finanzhilfemassnahmen heraus gestrichen, sondern vor allem auch auf die unbürokratische Ausweitung der Unterstützungsmassnahmen gepocht.» So kann man es im Standpunkt vom 20. März 2020 nachlesen. Das war ganz am Anfang der Pandemie, die uns nun zwei Jahre lang intensiv beschäftigt hat. Wir haben uns in der Folge immer wieder an den Regierungsrat gewandt und während der ganzen Covid-Pandemie feststellen dürfen, dass der Kanton Basel-Landschaft ein offenes Ohr für die Anliegen der KMU-Wirtschaft hatte. Er hat bei seinen Entscheiden Augenmass walten lassen und die Wirtschaft wirksam unterstützt. Ich erinnere beispielsweise an das kantonale Massnahmenpaket, das am 24. März 2020 vorgestellt wurde, nur wenige Tage nach unserem ersten Gespräch. Es beinhaltete unter anderem die schweizweit einmalige À-fonds-perdu- Soforthilfe von 7500 Franken. Ich möchte auch festhalten, dass Basel-Landschaft bei den Einschränkungen immer liberaler und zweckorientierter vorgegangen ist als andere Kantone, namentlich Basel-Stadt. Auch bei der Organisation der Massentests für Unternehmen konnten wir als Dachverband der KMU-Wirtschaft unterstützend mitwirken und die Anliegen der Unternehmerinnen und Unternehmer einbringen. Wichtig für uns, die angeschlossenen Berufsverbände und für viele Tausend Jugendliche war auch, dass wir im vergangenen Herbst die Berufsschau haben durchführen können. Der Kanton hat das Vertrauen gehabt, dass unser Team diesen Anlass coronagerecht umsetzen kann – und wir konnten liefern. Heute darf man anerkennend feststellen: Unsere Wirtschaft ist insgesamt gut durch diese schwierige Zeit gekommen. Ich nutze deshalb die Gelegenheit, um auf diesem Weg dem Regierungsrat meinen Dank auszusprechen. HEUTE IM STANDPUNKT 5 | AMKB Die Arbeitsmarktkontrolle hat ihre Leistungen im Jahr 2020 ordnungsgemäss erfüllt. 6 | BERUFSBILDUNG Die kaufmännische Lehre befindet sich im Umbruch. Der Individualverkehr wird von politischen Behörden immer stärker eingeschränkt – Parkplätze werden reduziert, Tempo 30 soll nun gar auf Haupt- und Durchgangsstrassen zum Thema werden und an seit Jahren anhaltenden Stauproblematiken wird nicht wirklich gearbeitet. Das Gewerbe in den Ortskernen ist darauf angewiesen, dass die Erreichbarkeit gewährleistet ist und dass vernünftige Parking-Optionen geschaffen werden – an vielen Fronten laufen deshalb derzeit Bemühungen, um Verschlechterungen in diesen Bereichen zu verhindern und vernünftige Lösungen zu schaffen. Drei aktuelle Beispiele: Angst um Parkplätze in Liestal Beispiel 1: In Liestal soll das für das Gewerbe attraktive Angebot, die erste Stunde Parking kostenfrei zu gestalten, per 1. Mai 2022 aufgehoben werden. Mehr noch: die erste Stunde parkieren rund um das verkehrsfreie «Stedtli» soll künftig den stolzen Betrag von 4 Franken kosten. Ein Boomerang, der auf die Kunden frequenz zurückfallen wird und der den geballten Widerstand der Gewerbetreibenden ausgelöst hat. Eine Petition hat innert kürzester Zeit rund 1000 Personen vereint, die sich gegen das neue Regime zur Wehr setzen. Es soll verhindert werden, dass der Detailhandel in Liestal nach der Pandemie einen weiteren, kaum zu verkraftenden Nackenschlag versetzt erhält, wie es Matthias Renevey, Präsident von KMU Liestal, ausdrückt. Der Stadtrat soll nun zum Überdenken seiner Eine Parkplatzlösung direkt an der Grenze könnte das Bachgrabengebiet entlasten. Verordnung animiert werden und es soll gemeinsam nach Lösungen gesucht werden. Tempo-30-Wahn auf Hauptstrassen Beispiel 2: Tempo 30 in Wohn- und Quartierstrassen ist nachweislich ein zielführendes Mittel für die Verkehrsberuhigung in nicht stark befahrener Umgebung. Das pure Gegenteil indes stellt sich ein, wenn auf Kantons- und Durchgangsstrassen dieses Tempo-Regime eingeführt wird. Im Kanton Basel-Landschaft liess man sich jüngst vom Tempo- 30-Wahn in der Stadt Basel, wo der Grosse Rat mit kleiner Mehrheit tatsächlich das ganze Stadtgebiet auf diese Geschwindigkeitsbegrenzung einrichten will, anstecken und bewilligte erstmals Tempo-30-Zonen auf kantonalen Hauptstrassen, zum Beispiel in der ohnehin schon stark belasteten Ortsdurchfahrt von Oberwil. Gegen diese Bewilligungen wehren sich der TCS oder die SVP-Kantonalpartei. Dieser Widerstand ist wichtig, weil nämlich bereits weitere Tempo- 30-Zonen auf Baselbieter Hauptstrassen in Planung sind. Der Verkehr soll sich weiterhin an Kapazitäten und an Bedürfnissen orientieren und lässt sich in der Realität selten durch Wunschdenken steuern. Deshalb: Ja zu Tempo 30 auf Gemeinde- und Quartierstrassen, Nein auf Hauptstrassen. Zu wenig Kapazität für Bachgraben Bild: ph Beispiel 3: Der Zubringer Bachgraben- Allschwil wurde vom Landrat bewilligt – in der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Variante mit nur einer Fahrspur in jede Richtung. Dass dies die Kapazitätsansprüche der kommenden Jahre kaum erfüllen kann, wird immer mehr Baselbieterinnen und Baselbietern bewusst. Eine Problematik des Projekts bleibt die Zeitachse. Denn bis im Bachgraben – in welcher Form auch immer – das Strassenprojekt gebaut und bezugsbereit ist, vergehen noch Jahre. Die unhaltbare Stausituation – längst nicht mehr nur zu den üblichen Stosszeiten – besteht schon heute und wird sich durch die intensive Bautätigkeit im wichtigsten Wirtschaftsgebiet in den kommenden Jahren noch zusätzlich akzentuieren. Gefragt ist neben der langfristigen Lösung der Verkehrsprobleme auch Pragmatik zur temporären Entlastung des Gebietes. Eine Idee ist die temporäre Schaffung von mehr Parkraum für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger an der französischen Grenze. Dies kann verhindern, dass zu viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren Zu- und Wegfahrten für noch mehr Verkehr sorgen. Immerhin machen die Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei den Arbeitnehmenden der Bachgraben-Firmen bis zu 60 Prozent aus, weshalb eine solche Lösung einen Effekt haben wird. Daniel Schaub Seiten 3 und 5 CORONA-ENTLASTUNG – Nach zwei Jahren sind die pandemiebedingten Einschränkungen für die Wirtschaft Geschichte. Regierungsrat Anton Lauber zieht in einem Interview Bilanz über zwei Jahre Pandemie. «Haben wirkungsvolle Wirtschaftshilfe geleistet» Mit der Aufhebung fast aller Massnahmen rund um die Corona-Pandemie herrscht seit dem 17. Februar 2022 wieder Normalität. Die Pandemie hat den Kanton Basel-Landschaft unter Berücksichtigung aller Faktoren rund 220 Millionen Franken gekostet. Knapp zwei Drittel der Gesamtkosten für die Pandemie im Baselbiet im Umfang von total 625 Millionen Franken wurden vom Bund getragen. Der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber zieht im Standpunkt- Interview eine positive Bilanz: «Das Baselbiet hat, basierend auf einer klaren und verbindlichen Strategie, subsidiär und ergänzend zum Bund äusserst schnell und unbürokratisch wirkungsvolle Wirtschaftshilfe geleistet», sagt er. Und er hält fest, dass «der Baselbieter Staatshaushalt die Corona-Krise mit ‹vertretbarem› Schaden überstanden» habe. Dies führt er primär auf die stabilisierte Finanzlage vor der Pandemie zurück. Die wirtschaftlichen Prognosen sähen nun wieder besser aus und man könne im Rahmen der Entwicklungsstrategie wieder sorgfältig gesetzte Ziele in Angriff nehmen und Schwerpunkte setzen. Der Abbau der Nettoverschuldung sowie die Stärkung des Eigenkapitals blieben jedoch die übergeordneten finanzpolitischen Ziele des Regierungsrats. Härtefallhilfen 2022 Inzwischen hat der Regierungsrat auch die Verordnung zur Umsetzung der Covid-19-Härtefallhilfen im Jahr 2022 beschlossen. Der Landrat hat hierfür bereits Ende Januar eine Ausgabe in der Höhe von maximal 36 Millionen Franken bewilligt. Mit den Auszahlungen kann nach Ablauf der Referendumsfrist Anfang April begonnen werden. Gemäss Verordnung des Bundesrats können alle Unternehmen Härtefallgesuche stellen, die bereits im vergangenen Jahr Anspruch hatten. Die Unterstützungsbeiträge bemessen sich nach den ungedeckten Kosten der relevanten Monate im Jahr 2022. Die Härtefallmassnahmen sind vorerst bis Ende Juni 2022 befristet. Baselbieter Unternehmen können für den Dezember 2021 Härtefallhilfen beantragen, zudem wahlweise für das erste Quartal oder das erste Halbjahr 2022. Das Portal für die Gesuchstellung wird ab dem 1. April 2022 analog zu den Härtefallhilfen 2021 auf folgender Website aufgeschaltet: www.haertefallregelung-bl.ch Bereits für das Jahr 2021 hatte der Kanton Basel-Landschaft Härtefallhilfen in der Höhe von insgesamt rund 97 Millionen Franken in Form von À-fonds-perdu-Beiträgen gesprochen. In Zusammenarbeit mit den Banken hat der Kanton zudem Kredite in der Höhe von über 4 Millionen Franken bewilligt. Bei den bewilligten Krediten bürgt der Kanton in einem Umfang von 3,6 Millionen Franken. Breites Testen eingestellt Seit dem 21. Februar 2022 ist das Programm «Breites Testen Baselland» für Unternehmen eingestellt. Ausgenommen sind nur gesundheitsrelevante Betriebe. Daniel Schaub Seite 3
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