14 | Standpunkt der Wirtschaft ARBEITSSICHERHEIT 10. Dezember 2021 KMU ARBEITSSICHERHEIT – Alain Tüscher, Inhaber der ATS Sicherheitstechnik AG in Allschwil, hat den von KMU Arbeitssicherheit organisierten SiBe-Grundkurs und die weiterführende ERFA-Tagung besucht. Im Interview mit dem Standpunkt der Wirtschaft berichtet er über seine Erfahrungen mit der Kollektivlösung der Wirtschaftskammer Baselland und des Gewerbeverbands Basel-Stadt. «Es ist klar ein Wettbewerbsvorteil» Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, bei ihren Mitarbeitenden Unfälle und Krankheiten zu verhüten. Die Wirtschaftskammer Baselland und der Gewerbeverband Basel-Stadt bieten mit der Kollektivlösung «KMU Arbeitssicherheit» ein Werkzeug, damit Betriebe die Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz umsetzen können. Dazu gehören neben der internetbasierten Lösung «safely» auch Weiterbildungskurse. Alain Tüscher, Inhaber der ATS Sicherheitstechnik AG in Allschwil, spricht über seine Erfahrungen. Standpunkt: Herr Tüscher, Sie haben einen Grundkurs für angehende Sicherheitsbeauftragte (SiBe) und die weiterführende ERFA-Tagung von KMU Arbeitssicherheit besucht. Was haben Sie dort gelernt? Alain Tüscher: Wo soll ich beginnen? Normalerweise ist mein Blick nach aussen gerichtet. Haben wir genug Arbeit, Mitarbeiter und Kapital? Wir machen alle Services an den Autos und defekte Werkzeuge werden ersetzt. Und ja, wir arbeiten mit allem, so lange es hält. «Wenn ich etwas dazu beitragen kann, dass meine Mitarbeiter sicherer unterwegs sind, dann tue ich das», sagt Alain Tüscher. Bild: Archiv Der Kaffee darf nicht ausgehen und die Gehälter müssen pünktlich raus. Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten hat meinen Blick nach innen gerichtet. Die Frage der Arbeitssicherheit war mir bisher nicht so präsent. In dieser Hinsicht hat mir der Kurs von KMU Arbeitssicherheit die Augen geöffnet. Wenn ich etwas dazu beitragen kann, dass meine Mitarbeiter sicherer unterwegs sind, dann tue ich das. Wieso haben Sie sich für die beiden Lehrgänge angemeldet? Wenn ich ehrlich bin, war es der Druck von aussen. Bei Projekten wird immer mehr verlangt, dass wir Sicherheits- und Montagekonzepte vorweisen können. Ich habe mich dann für die Betriebsgruppenlösung G11 von KMU Arbeitssicherheit entschieden. Dass ich alles über die Wirtschaftskammer Baselland abwickeln kann, ist für mich ein Glücksfall. Als KMU hätte ich keine Kapazität, es anders zu lösen. Wie profitieren Sie im täglichen Arbeitsleben von dem, was Sie in den Kursen von KMU Arbeitssicherheit gelernt haben? Die Kurse sind eine zusätzliche Komponente, die uns darin bestätigt, alles getan zu haben, was möglich ist, um die Sicherheit zu erhöhen, das Unfallrisiko zu mindern und somit auch das Team zu schützen. Welchen wirtschaftlichen Nutzen bringt KMU Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen? Wir haben bei Ausschreibungen, die EKAS-Richtlinien fordern, keinen Nachteil mehr und können mitrechnen. Es ist klar ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern. Was sind Ihre Erfahrungen mit der Weblösung «safely» von KMU-Arbeitssicherheit? Letzte Woche konnten wir bei einer Ausschreibung der öffentlichen Hand davon profitieren. Wir fanden dort Muster-Erklärungen und haben diese an unsere Bedürfnisse angepasst. Ich muss mir regelmässig Zeit einplanen, um die Checklisten abzuarbeiten, da habe ich noch Potenzial, mich zu verbessern. Interview: Reto Anklin KURSANGEBOT KURS – SIBE Die Teilnehmenden erhalten das Grundwissen in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz, um in ihrem Betrieb die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und ihrer Verantwortung nachkommen zu können. Der Grundkurs ist zwei Jahre gültig und muss danach mit einem Weiterbildungskurs (ERFA-Tagung) erneuert werden. TAGUNG – ERFA Weiterbildungslehrgang mit der Aktualität angepassten Themen für Kontaktpersonen der Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, welche in einem KMU die Aufgaben für die Arbeitssicherheit übernehmen oder als Linienvorgesetzte verantwortlich sind. Die ERFA-Tagung sollte alle zwei Jahre wiederholt werden. WEBINAR – «SAFELY» Einführungslehrgang für alle Sicherheitsbeauftragten und Linienvorgesetzten, welche die Aufgabe für die Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb übernommen haben und eine Einführung ins Programm «safely» wünschen. KURS – ERSTHELFER Für alle, die im Betrieb qualifiziert Leben retten und in anderen Notfallsituationen richtig helfen wollen. Weitere Informationen: www.kmu-arbeitssicherheit.ch BAUUNTERNEHMER REGION BASEL BRB – An der Herbstversammlung vom vergangenen 23. November informierte Verbandspräsident Rolf Graf über die Gespräche mit dem Baselbieter Baudirektor Isaac Reber und seiner Amtskollegin Esther Keller aus Basel-Stadt. Baumeister pochen auf einheitliche Vergabekriterien Fast 80 Baumeister folgten der Einladung ihres Verbandes «Bauunternehmer Region Basel BRB» zur diesjährigen Herbstversammlung. Sie trafen sich am vergangenen 23. November in der Fachhochschule Nordwestschweiz in Muttenz. BRB-Präsident Rolf Graf stellte seinem Grusswort ein Sprichwort von Konrad Adenauer voran: «Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.» Die Richtigkeit dieser Aussage sei aktuell bei der Kontroverse rund um die richtige Vorgehensweise bei der Pandemie-Bekämpfung, aber auch in den Gesprächen und Kontakten mit den Gewerkschaften immer wieder feststellbar. Konkret orientierten Rolf Graf und BRB-Geschäftsführer Theodor Häner unter anderem über die Kontaktgespräche mit den Baudirektoren der beiden Basel und über die Revision der Bauarbeiten-Verordnung. Beschaffungswesen harmonisieren In den Kontaktgesprächen mit den Regierungsräten Esther Keller (Basel-Stadt) und Isaac Reber (Basel- Landschaft) interessierten die geplanten Infrastrukturprojekte in den Bereichen Strasse und Schiene. Der Schwerpunkt in Basel-Stadt liegt auf der Stadt- und Arealentwicklung. Das Baselbiet fokussiere sich seinerseits auf grosse Infrastrukturprojekte. In beiden Kantonen herrsche erfreulicherweise eine stabile Investitionstätigkeit, stellte BRB-Präsident Graf fest. Beide Basel hätten ihre verbindliche Absicht bekundet, der Rolf Graf, Präsident des Verbands «Bauunternehmer Region Basel BRB», begrüsst die Teilnehmenden der Herbstversammlung in Muttenz. Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) beizutreten. Baselland wolle das entsprechende Bundesgesetz eins zu eins übernehmen. Künftig soll bei öffentlichen Vergabungen nicht mehr das billigste, sondern vielmehr das vorteilhafteste Angebot das Rennen machen. Der BRB er- achte es als unabdingbar, dass die beiden Kantone ihre Vergabekriterien harmonisieren und nicht unterschiedliche Regeln angewandt würden, sagte Graf. Neue Sicherheitsvorschriften Am 1. Januar 2022 tritt eine neue Bauarbeitenverordnung in Kraft. Bild: mwb Drei wesentliche Neuerungen betreffen das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept, Arbeiten bei Sonne, Hitze und Kälte und die Beleuchtung. Schon heute gilt, dass Bauarbeiten so zu planen sind, dass das Risiko von Berufsunfällen und -krankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst vermieden werden. Neu ist dies mit einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept schriftlich zu dokumentieren. Bei Arbeiten bei Sonne, Hitze und Kälte sind die erforderlichen Schutzmassnahmen zu treffen. Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen zudem ausreichend beleuchtet sein. Marcel W. Buess
10. Dezember 2021 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 15 POLIT-KOLUMNE Gebundene Ausgaben wirken wie gefesselte Hände Im Auftrag der nationalrätlichen Finanzkommission hat die Eidgenössische Finanzverwaltung die Entwicklung der gebundenen Ausgaben des Bundes zwischen 2015 und 2025 nachgeprüft, beziehungsweise hochgerechnet. Das Gesamtbild zeigt: Der Anteil gebundener Ausgaben hat von rund 55 Prozent (2015) auf 62 Prozent (2020) zugenommen und dürfte bis 2025 auf 65 Prozent steigen. Bis zu zwei Drittel der Gesamtausgaben sind in vier Jahren schon durch wachsende Budgetverpflichtungen bezüglich Verwendung fest gebunden. Ausgaben gelten dann als gebunden, wenn deren Höhe in der Verfassung oder in Gesetzen verbindlich festgeschrieben ist oder wenn sie von kostentreibenden äusseren Faktoren abhängen. Die Finanzverwaltung des Bundes sagt es so: «In Zukunft werden beinahe zwei Drittel der Ausgaben in den Voranschlägen nicht oder kaum angepasst werden können, was den finanzpolitischen Spielraum von Bundesrat und Parlament einschränkt.» Man kommt nicht umhin, festzustellen, dass diese Knebelung der Budgethoheit und Finanzautonomie grösstenteils vom Bundesrat und der Bundesversammlung selber verursacht wird. Die Finanzverwaltung nennt Ross und Reiter: «Seit 2015 geht der Anstieg hauptsächlich auf neue Ausgabenbindungen zurück, die Bundesrat und Parlament beschlossen haben. Dazu gehören etwa die Schaffung der beiden Verkehrsfonds für die Bahninfrastruktur (BIF) sowie den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF), die Integration des Netzzuschlagsfonds in den Bundeshaushalt, das Paket «Steuerreform und AHV-Finanzierung» (gesamtes Demografieprozent zugunsten AHV und Erhöhung Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer) sowie die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Mit der Vorlage zur AHV21 soll zudem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV zweckgebunden werden.» Gebundene Ausgaben mit überdurchschnittlicher Wachstumsdynamik gedeihen vor allem im Sozialbereich überdurchschnittlich gut: Der Beitrag des Bundes an die «GEBUNDENE AUSGABEN MIT ÜBERDURCHSCHNITTLICHER WACHSTUMSDYNAMIK GEDEIHEN VOR ALLEM IM SOZIALBEREICH ÜBERDURCHSCHNITTLICH GUT.» Peter Amstutz* AHV sowie die Beiträge an die Kantone im Bereich der Ergänzungsleistungen und der individuellen Prämienverbilligungen belaufen sich zusammen auf einen Fünftel (!) der Gesamtausgaben des Bundes. «Um mittel- bis langfristig Ausgabenbindungen zu reduzieren, sind grössere Reformen nötig», warnt auch die Finanzkommission. Für das Jahr 2022 hat das Parlament Ausgaben von total 78 Milliarden Franken wie folgt bewilligt: Soziale Wohlfahrt 24 540 Mio. Fr. (31,5% des Bundesbudgets 2022); Finanzen und Steuern 11 391 Mio. (14,6%); Verkehr 10 426 Mio. (13,4%); Bildung und Forschung 8 477 Mio. (10,9%); Sicherheit 6 427 Mio. (8,2%); Landwirtschaft und Ernährung 3 661 Mio. (4,7%); Beziehungen zum Ausland 3 671 Mio. (4,7%); übrige Aufgabengebiete 9 431 Mio. (12,1%). Knapp zwei Drittel dieser Ausgaben sind kurzfristig gar nicht veränderbar und durch Bundesgesetze und parlamentarische Beschlüsse festgeschrieben. Sie sind aus finanzpolitischer Sicht besonders problematisch, weil sie schneller wachsen als die Einnahmen. «Zweckbindungen sollten regelmässig überprüft werden», rät die Finanzverwaltung, denn dort lauere das Risiko, «dass die Ausgaben an die verfügbaren Mittel angepasst statt auf den effektiven Bedarf ausgerichtet werden». Kostentreibend wirken ausserdem externe Einflüsse wie das Zinsniveau, die Bevölkerungsentwicklung oder die Zahl der Asylgesuche.Was ist zu tun? Kurz- und mittelfristig geht es laut Finanzkommission darum, «in erster Linie neue Ausgabenbindungen nach Möglichkeit zu vermeiden». Worauf besonders zu achten wäre, das hat der freisinnige Luzerner Alt-Bundesrat Kaspar Villiger (80) in seiner Schrift «Demokratie und konzeptionelles Denken – Politik im Spannungsfeld von ökonomischen Zwängen, Emotionen und Zufällen» (herausgegeben vom Schweizerischen Institut für Auslandforschung) einleuchtend aus Praktikersicht dargelegt. Villiger führte 23 Jahre das gleichnamige Familienunternehmen und politisierte viele Jahre lang in beiden Kammern der Bundesversammlung. 1989 wurde er in den Bundesrat gewählt. Sieben Jahre lang leitete er das heutige Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), danach acht Jahre lang das Finanzdepartement (EFD). Nach seinem Rücktritt 2003 war er in den Verwaltungsräten von Swiss Re, Nestlé und der Neuen Zürcher Zeitung AG tätig. Auf dem Höhepunkt der UBS- Krise übernahm er drei Jahre deren Verwaltungsratspräsidium. Von Villigers reichen Erfahrungen weiterhin zu zehren, könnte für die heute Verantwortlichen nach wie vor hilfreich sein. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Wenn die Mieterschaft nach einer ordnungsgemässen Kündigung nicht auszieht, darf die Vermieterschaft die Wohnung nicht eigenhändig räumen lassen. Bis die renitente Mieterschaft die Wohnung verlässt, sind einige Hürden zu meistern. Der Mieter zieht nach Kündigung nicht aus – was nun? Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Es kommt immer wieder vor, dass ein Mieter nicht aus dem Mietobjekt auszieht, obwohl ihm das Mietverhältnis ordnungsgemäss gekündigt und die Kündigung vom Mieter nicht angefochten worden ist. Wie hat der Vermieter in solchen Fällen vorzugehen? Zunächst sollte der Vermieter beim Mieter in Erfahrung bringen, weshalb er nicht ausgezogen ist. Zeigt sich dabei, dass nur eine kleine Verzögerung zu erwarten ist, weil zum Beispiel das neue Mietobjekt noch nicht bezugsbereit ist, sind keine weiteren Massnahmen nötig. Hat der Mieter hingegen keine neue Bleibe gefunden und ist nicht bereit, freiwillig auszuziehen, muss gehandelt werden. Dabei darf der Vermieter nicht einfach zur Selbsthilfe greifen und die Mietsache eigenmächtig räumen lassen. Sonst macht er sich wegen Hausfriedensbruch strafbar und begeht zudem auf zivilrechtlicher Ebene eine rechtswidrige Handlung. Vielmehr muss der Vermieter staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Beim zuständigen Gericht kann ein gerichtliches Ausweisungsverfahren verlangt werden. Ist der Sachverhalt unbestritten und sofort beweisbar und auch die Rechtslage klar, kann das Gericht in einem summarischen Verfahren und relativ schnell ein Ausweisungsurteil fällen. In der Praxis findet dieses Verfahren vor allem bei einer Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Mieters Anwendung. Damit dieser rasche Rechtsschutz gewährt werden kann, muss der Sachverhalt erstellt sein, das heisst es dürfen für den Richter keine Zweifel über die Vollständigkeit der dargelegten Tatsachen und die Rechtmässigkeit der daraufhin ergangenen Kündigung bestehen. Bei der Mietausweisung trägt der Vermieter die Beweislast, dass die Kündigung gültig erfolgt ist (zum Beispiel mit dem amtlichen Kündigungsformular). Vollzug durch Polizei Bewilligt das Gericht das Ausweisungsbegehren, setzt es dem Mieter eine Frist von üblicherweise zehn Tagen, um das Mietobjekt zu verlassen. Weigert sich der Mieter weiterhin, das Mietobjekt fristgerecht zu verlassen, kann der Vermieter die Vollstreckung des Ausweisungsentscheids verlangen. Die hiefür zuständige Vollzugsbehörde setzt dem Mieter eine letzte Frist zum Auszug und beauftragt gleichzeitig die Polizei, den Vollzug sicherzustellen. Der Vermieter darf im Bedarfsfall eine Umzugsfirma beiziehen, um Einrichtungsgegenstände des Mieters abtransportieren und einlagern zu lassen. Die damit verbundenen Kosten sind allerdings vom Vermieter zu bevorschussen, können jedoch vom Mieter zurückgefordert werden. Ordentlicher Prozessweg Nebst diesem raschen Rechtsschutz steht dem Vermieter auch die Ausweisung auf dem ordentlichen Prozessweg offen. Dieses Verfahren ist dann zu wählen, wenn der Sachverhalt und/oder die Rechtslage nicht klar genug ist. In diesem Fall hat der Vermieter zuerst das Schlichtungsverfahren vor Mietschlichtungsbehörde zu durchlaufen. Kann bei der Schlichtungsverhandlung zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden, wird dem Vermieter die Klagebewilligung ausgestellt. Mit dieser kann der Vermieter beim Gericht alsdann die Ausweisung verlangen. Dieser ordentliche Prozessweg ist wesentlich länger als der schnelle Rechtsschutz. Bis ein renitenter Mieter das Mietobjekt letztendlich verlässt, sind Das Legal-Team von sechs Rechtsanwälten im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Dr. Dominik Rieder geleitet und besteht weiter aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzel mann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Sie schreiben regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» über aktuelle rechtliche Themen. Wirtschaftskammer Baselland KMU-Dienstleistungen Dr. Dominik Rieder Head Legal Wirtschaftskammer Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: d.rieder@kmu.org durch den Vermieter somit einige Hürden zu meistern. Der Rechtsanwalt Alexander Heinzelmann ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Patrick Herr, Daniel Schaub, Fabienne Steiger Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.
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