12 | Standpunkt der Wirtschaft JUSTIZ 5. November 2021 VERANSTALTUNGEN Grüezi Schweiz! Aller Anfang ist schwer. Dies gilt vor allem für Expats und Grenzgängerinnen und Grenzgänger in unserer Region. Trotz hervorragender Lebensqualität, die sie in der Schweiz erwartet, kämpfen viele mit Hindernissen und Schwierigkeiten. Oft verstehen sie nur Bahnhof, wenn es beispielsweise um Fragen zur Finanzierung von Wohneigentum, die Vorsorge (Säule 1, 2 und 3), das Steuersystem und die obligatorischen Versicherungen geht – und dies liegt nicht bloss an sprachlichen Gründen. Die BLKB und die Wirtschaftskammer Baselland möchten im Rahmen einer Veranstaltung am 8. Dezember 2021 (8 bis 10 Uhr im Haus der Wirtschaft in Pratteln) fundiertes Wissen über die spezifischen Bedürfnisse von Expats und Grenzgängern vermitteln und Beratung in wichtigen Fragen durch Expertinnen und Experten bieten. Betroffene geben Einblick in die Praxis und wie ihr Leben und das Arbeiten erleichtert werden kann. Eine starke Wirtschaftsregion Nordwestschweiz ist auf die Unterstützung von ausländischen Arbeitskräften angewiesen, deshalb ist es wichtig, ihnen einen erfolgreichen Start in unserer Region zu ermöglichen. Schliesslich sind wir auf die Unterstützung angewiesen, damit wir weiterhin von einer starken Wirtschaftsregion Nordwestschweiz profitieren können. Der Anlass wird nach der Begrüssung durch Timothy Smith (Leiter Kunden International BLKB) und Christoph Buser (Direktor Wirtschaftskammer Baselland) mit Impulsreferaten und Erfahrungsberichten sowie einer Podiumsdiskussion und Fragerunde abgerundet. Beim Breakfast Networking können über verschiedene Infoinseln Kontakte geknüpft werden. Mehr Informationen und Anmeldung zum Event unter folgendem Link: www.blkb.ch/expats-und-grenzgaenger KMU-NACHRICHTEN Bancomaten als Ziel Krimineller In Oberwil (BL) wurde in der Nacht auf vergangenen Freitag ein Geldautomat der BLKB gesprengt. Dies ist in der Schweiz kein Einzelfall und war in diesem Jahr schon der 16. Fall dieser Art. In den Vorjahren schon waren je 22 Anschläge auf Bancomaten verübt worden. Die Zürcher Kantonalbank ging nun sogar soweit, die Dienstleistung vereinzelt ausser Betrieb zu nehmen, um sie mit zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen auszurüsten. red. GERICHTSURTEIL – Die Berichterstattung der «Basler Zeitung» im Jahr 2018 zu den Themenkomplexen Arbeitsmarktkontrolle und Gesamtarbeitsverträge war falsch und irreführend. Zu diesem Schluss kommt das Kantonsgericht Baselland in seinem Urteil vom 25. Oktober 2021. BaZ: «Falsch und irreführend» Die «Basler Zeitung» hatte unter Federführung ihres Journalisten Joël Hoffmann in mehreren Artikeln in den Ausgaben zwischen dem 27. Januar und dem 13. Dezember 2018 zahlreiche und massive Vorwürfe gegen die Wirtschaftskammer Baselland erhoben. Diese leitete in diesem Zusammenhang im August 2018 rechtliche Schritte gegen die «Basler Zeitung» und ihren Journalisten Joël Hoffmann ein. Im Zentrum der Berichterstattung waren die kantonalen Arbeitsmarktkontrollen sowie der Streit rund um die kantonalen Gesamtarbeitsverträge im Maler- und Gipsergewerbe gestanden. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hiess die Klage der Wirtschaftskammer nun in ihrem Urteil vom 25. Oktober 2021 grossmehrheitlich gut. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft stellte nun fest, dass die Anschuldigungen in den Zeitungs- und Onlineartikeln praktisch alle unlauter waren, also die Wirtschaftskammer durch falsche und irreführende Aussagen herabsetzten. Die «Basler Zeitung» wird verpflichtet, 12 von insgesamt 13 Berichten zum Themenkomplex von ihren Portalen zu löschen, 9 davon komplett, 3 teilweise. Publikation und hohe Kosten Das Medienunternehmen muss das Urteil nach Rechtskraft zudem in Print- und Onlinepublikationen der «Basler Zeitung» publizieren sowie der Wirtschaftskammer eine Prozessentschädigung in Höhe von CHF 115 508.25 bezahlen. Das Urteil beinhaltet auch diverse Löschungsverfügungen von Einträgen in Suchmaschinen und Mediendatenbanken sowie von Posts und Tweets des Journalisten Joël Hofmann auf seinen privaten sozialen Portalen, die Die Basler Zeitung muss grosse Teile ihrer Berichterstattung im Jahr 2018 zur Arbeitsmarktkontrolle und zu Gesamtarbeitsverträgen zurückziehen. Bild: Redaktion im Zusammenhang mit seiner Medienberichterstattung in diesen Themenfeldern stehen. Die Wirtschaftskammer Baselland nimmt das Urteil mit Zufriedenheit zur Kenntnis. Dies umso mehr, als dieselben haltlosen Vorwürfe über angebliche Missstände bei den Arbeitsmarktkontrollen im vergangenen Sommer im Rahmen des Strafprozesses gegen Regierungsrat Thomas Weber medial nochmals ein grosses Thema waren, ohne dass sich die Wirtschaftskammer dazu hätte äussern können. Unberechtigte Vorwürfe Das Kantonsgericht Basel-Landschaft stellt nun klar, dass diese Vorwürfe an die Wirtschaftskammer unberechtigt sind, genauso unberechtigt wie die übrigen von der «Basler Zeitung» erhobenen Vorwürfe wie jene der angeblichen Bevorzugung von Verbandsmitgliedern bei Kontrollen, des Missbrauchs von Steuergeldern durch die Wirtschaftskammer-Tochter AMS AG, der angeblich ungerechtfertigten Beiträge an die Familienausgleichskasse GEFAK, der Zweckentfremdung von Subventionen, der Korruption der Regierung usw. Kurz: Alle konkreten Vorwürfe, die der Wirtschaftskammer in jener Phase durch die «Basler Zeitung» gemacht worden waren und die daraufhin von diversen anderen Medien übernommen worden sind, sind nicht haltbar. Einziger Wermutstropfen im Urteil des Kantonsgerichts Baselland ist, dass es nicht so weit gehen wollte, trotz der festgestellten Unlauterkeit all dieser Berichte das Ganze explizit als «Medienkampagne» zu bezeichnen. Auch wurde in Beachtung der Pressefreiheit den Journalisten kein Verbot auferlegt, solche Äusserungen weiterhin zu tätigen, vermutlich, weil das Gericht die Gefahr der Weiterverbreitung solcher Äusserungen nun, gerade in Anbetracht dieses überaus klaren Urteils, als gering einschätzt. Das schriftlich begründete Urteil wird in den nächsten Monaten erwartet und kann noch ans Bundesgericht gezogen werden. Redaktion ANZEIGE Erfolgreich inserieren im Stapu eigeninserat Mit Ihrer Botschaft im Standpunkt der Wirtschaft erreichen Sie: – Rund 35 000 Adressen mit Schwerpunkt im Wirtschaftsgebiet Nordwestschweiz – Entscheidungsträger der regionalen KMU-Wirtschaft – 10 000 Mitglieder der Wirtschaftskammer Baselland – Eine wirtschaftlich interessierte Qualitätsleserschaft – Sowohl B2B-Kunden wie Konsumentinnen und Konsumenten Als Mitglied der Wirtschaftskammer Baselland profitieren Sie von attraktiven Rabatten! Wir beraten Sie gerne! 061 927 65 38 dispo@standpunkt.ch
5. November 2021 ARBEITGEBER BASELLAND Standpunkt der Wirtschaft | 13 EDITORIAL Jeder fünfte Lehrvertrag wird vorzeitig aufgelöst ARBEITSRECHT – Die allianz denkplatz schweiz lehnt die Verordnung 2 des Arbeitsgesetzes ab. Damit der Verordnungsvorschlag des Bundesrats akzeptabel wird, müssten drei Bedingungen erfüllt werden. Das Ziel bleibt eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Die Revision genügt nicht Dominik Rieder, Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Pünktlich zu der am Sonntag zu Ende gegangenen Berufsschau hat das Bundesamt für Statistik letzte Woche Zahlen zur Lehrvertragsauflösung und zum Wiedereinstieg veröffentlicht. Die zentrale Erkenntnis daraus: Etwa jeder fünfte Lehrvertrag wird vorzeitig, also vor dem Berufsabschluss, aufgelöst. Vier Fünftel der betroffenen Lernenden finden wieder einen Einstieg. Die häufigsten Abbrüche verzeichnet das Coiffeurgewerbe, die wenigsten hingegen finden sich in der Forstwirtschaft. Auch zeigen uns die Bundesstatistiker, wie sich die Abbruch- und Wiedereinstiegsquote zu verschiedenen Faktoren wie etwa Wohnort, Migrationsstatus oder Geburtsort verhält. Was ist aus diesen Erkenntnissen aber zu schliessen? Wohl weniger, als man zu hoffen wünscht. Einerseits ist es positiv, wenn eine begonnene Lehre durchgezogen und auch abgeschlossen wird. Doch wird es andererseits ebenso richtig sein, eine Berufslehre, in der sich ein Lernender nicht richtig aufgehoben fühlt und seine Stärken nicht richtig entfalten kann, abzubrechen und etwas anderes zu starten. Berücksichtigt man, dass der Grossteil der Lernenden bei Lehrbeginn zwischen 15 und 16 Jahre alt ist, müssen Raum und Strukturen für Wechsel und Veränderungen bestehen, auch für Berufslernende. Betreffend die Durchlässigkeit der verschiedenen Bildungswege konnte in der Vergangenheit bereits viel erreicht werden, wenngleich wohl noch Optimierungsbedarf besteht. Vor dem Hintergrund allerdings, dass etwa die Hälfte der Ausbildungsabbrüche im ersten Lehrjahr erfolgt, würde man sich durchaus einen etwas längeren Durchhaltewillen wünschen. Die allianz denkplatz schweiz, ein Bündnis verschiedener Arbeitgeberverbände und -organisationen, ist gar nicht zufrieden mit dem Entwurf der Verordnung 2 des Arbeitsgesetzes, die der Bundesrat diesen Frühling in die Vernehmlassung gegeben hat. Die Verordnung 2 sollte ein Jahresarbeitszeitmodell für Dienstleistungsbetriebe ermöglichen. Davon profitieren würden auch die 10 000 Einzelmitglieder von EXPERT-suisse und die weiteren Branchenverbände der allianz denkplatz schweiz. Namentlich nennt das Bündnis ASCO, digitalswitzerland, LEADING SWISS AGENCIES, SWICO und TREU- HAND|SUISSE. Vorschlag muss abgelehnt werden Dank flexibler Arbeitszeiten können Familie und Beruf besser unter einen Hut gebracht werden. «Statt die echten Anliegen der Angestellten und deren Arbeitgeber der besonders betroffenen Branchen in eine transparente Vernehmlassung zu bringen, wurde ein Verordnungsvorschlag erstellt, welcher in der vorliegenden Form von den betroffenen Branchen in dieser Form abgelehnt werden muss», schreibt nun allianz denkplatz schweiz in einer Medienmitteilung, die sie nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist am vergangenen 15. September verschickt hat. Die Verordnung 2 geht auf die 2016 eingereichte parlamentarische Initiative «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle» des Luzerner ehem. Ständerats Konrad Graber zurück. Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit wäre aus Sicht von allianz denkplatz schweiz dringend nötig. Die allianz fordert, dass der Bund ein Jahresarbeitszeitmodell auf Stufe Verordnung für Dienstleistungs betriebe in den Bereichen Beratung, Wirtschaftsprüfung, Treuhand, Informationstechnologie und Kommunikationstechnologie ermöglicht. «Dabei muss auch eine Unterbrechung der Ruhezeit nach freiem Ermessen und freiwillige Sonntagsarbeit ausserhalb des Betriebs möglich sein», schreibt die allianz. Deshalb lehnt sie den vorliegenden Verordnungsvorschlag ab. Drei Bedingungen Die Verordnungslösung bringe den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden in den betroffenen Branchen nur dann Verbesserungen, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt seien: – Selbstbestimmte Unterbrechung der Ruhezeit durch Arbeitnehmende (analog Pikettdienst), – Selbstbestimmte Festlegung von Wochenarbeitszeit durch Arbeitnehmende anstatt vom Arbeitgebenden angeordnete Sonntagsarbeit, – Einbezug der IT-Branche sowie der Telekommunikationsbranche als zentrale Wissensberufe und Treiber der modernen Wirtschaft. Sollte die Verordnung diese drei Punkte nicht erfüllen können, will allianz denkplatz schweit zurück auf Feld eins und nochmals den Gesetzgebungsweg von Anfang an beschreiten. Schliesslich gelte in der modernen Arbeitswelt: «Work smarter not harder.» Reto Anklin Bild: Shutterstock FLEXIBLE ARBEITSZEITEN Fast schon alltäglich Start im Homeoffice um 6 Uhr, kochen am Mittag für die Familie und Hausaufgaben mit den Kindern am Nachmittag. Die restliche Arbeit wird zwischen 21 und 23 Uhr erledigt. Solche und ähnliche Lebens- und Arbeitsformen sind heute weit herum üblich und haben sich bewährt. Trotzdem sind sie noch immer illegal. Darum braucht es nach Ansicht von allianz denkplatz Schweiz dringend eine Anpassung des Arbeitsgesetzes an die Realität. ra Abschliessend möchte ich es mir nicht nehmen lassen, unser Arbeitgeber-Zmorge vom vergangenen 20. Oktober zu erwähnen. Zusammen mit der Tretor AG konnten wir zu diesem morgendlichen Anlass einladen. Adrian Schaller und Martin Dettwiler berichteten uns von anstehenden Neuerungen von Erbrecht über Steuern bis Buchführung. Ein sehr gelungener Anlass, auf dessen erneute Durchführung im 2022 wir uns bereits sehr freuen. ARBEITGEBERVERBAND BASELLAND Arbeitgeber Baselland ist die Vereinigung aller der Wirtschaftskammer angeschlossenen Arbeitgeber. Die Angebote von Arbeitgeber Baselland stehen allen arbeitgebenden Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland zur Verfügung. Dr. Dominik Rieder Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Haus der Wirtschaft Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: +41 61 927 64 75 E-Mails: info@arbeitgeber-bl.ch d.rieder@kmu.org www.kmu.org/arbeitgeber-bl DATENSCHUTZ – Die Anwälte David Hug und Markus Prazeller informieren an einem Seminar im Haus der Wirtschaft über die Pflichten und Rechte des Arbeitgebers im Umgang mit Mitarbeiterdaten. Was Arbeitgeber neu beachten müssen Auch wenn noch nicht klar ist, wann genau das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft treten wird, sich schon jetzt damit auseinanderzusetzen, lohnt sich auf jeden Fall. Der Bundesrat dürfte das Gesetz im Laufe des nächsten Jahres in Kraft setzen. Da keine Übergangsfristen vorgesehen sind, empfiehlt es sich, die entsprechenden Compliance-Projekte rasch voranzutreiben oder allerspätestens jetzt zu lancieren. Seminar kommt zur richtigen Zeit Das Thema Datenschutz ist für Arbeitgeber wichtig. Das Seminar «Datenschutz für Arbeitgeber» von Arbeitgeber Baselland kommt also genau zur richtigen Zeit. Am kommenden 18. November referieren die Anwälte David Hug und Markus Prazeller von der Kanzlei Wagner Prazeller Hug über das DSG. Dieses führt zu Angleichungen an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), behält aber weiter eine eigene Grundkonzeption. Beispiele wichtiger Neuerungen der DSG-Revision sind die wesentlich strengeren Sanktionen, gegen die sich der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) in der Vernehmlassung vergeblich gewehrt hat, erweiterte Informationspflichten, die Pflicht zur Erstellung eines Bearbeitungsverzeichnisses sowie der Ausbau der Rechte der betroffenen Person. Übersicht über Datenschutzrecht Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erhalten eine Übersicht über das Datenschutzrecht und über die aktuellen Neuerungen Bild: freepik im Datenschutzgesetz. Ausserdem geht es in den Referaten der beiden Anwälte um den korrekten Umgang mit Mitarbeiterdaten, die Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Rechtsfolgen von Datenschutzverletzungen sowie um Stolpersteine, die im Arbeitsalltag auftauchen. JETZT ANMELDEN Datenschutz für Arbeitgeber, Donnerstag, 18. November 2021, Haus der Wirtschaft, Pratteln Programm: 16 bis 16.15 Uhr: Begrüssung und Übersicht Entwicklungen im Datenschutzrecht, Dr. Dominik Rieder, Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland 16.15 bis 17.30 Uhr: Der Umgang mit Mitarbeiterdaten – Pflichten und Rechte des Arbeitgebers, David Hug, Advokat, LL.M., Markus Prazeller, Advokat, LL.M. 17.30 Uhr: Apéro Anmeldung bis spätestens Montag, 15. November 2021, an: info@arbeitgeber-bl.ch David Hug und Markus Prazeller berichten auch über Fallbeispiele aus der Praxis. Das Thema Datenschutz ist insbesondere für Arbeitgeber wichtig, weil im Geschäftsalltag auch viele Personendaten von Arbeitnehmenden bearbeitet werden. Reto Anklin
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