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Standpunkt 526, 3. September 2021

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14 | Standpunkt der Wirtschaft KMU 3. September 2021 GRIPPE-IMPFAKTION – Die Wirtschaftskammer, die Ärztegesellschaft Baselland und der Basellandschaftliche Apotheker-Verband führen dieses Jahr wiederum ihre Grippe-Impfaktion durch. Dr. Jürg Jutzi sagt, wieso die Grippeimpfung auch in Corona-Zeiten sinnvoll ist. «Die Grippeimpfung ist eine Erfolgsstory» Auch wenn es in der Saison 2020/2021 in der Schweiz zu keinem einzigen bestätigten Grippefall kam, empfiehlt Dr. Jürg Jutzi, Vorstandsmitglied der Ärzte gesellschaft Baselland, auch in diesem Jahr die Grippe impfung. Standpunkt: Herr Jutzi, in der Saison 2020/2021 gab es in der Schweiz keinen einzigen bestätigten Grippefall. Auch weltweit wurden noch nie so wenig Grippefälle registriert. Ist eine Grippeimpfung dieses Jahr überhaupt nötig? Dr. Jürg Jutzi: Wegen der durchgeführten Hygienemassnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie ist es erfreulicherweise auch zu einer Unterbrechung der Übertragung «FALLS ABER DIE MASKENPFLICHT AUFGEHOBEN WIRD, SIND GRIPPEFÄLLE ZU ERWARTEN.» von Grippeviren gekommen. Dies dürfte, neben der Grippeimpfung, zu einem grossen Teil den Ausbruch von Grippefällen verhindert haben. Es ist im Moment nicht abzuschätzen, wie die Hygienemassnahmen in Zukunft umgesetzt werden. Im Moment sind die Covid-19-Infektionsraten wieder am Steigen, sodass in den nächsten Wochen nicht Dr. Jürg Jutzi sitzt im Vorstand der Ärztegesellschaft Baselland. Er ist Hausarzt in Bubendorf. Bild: zVg mit einer Lockerung der Hygienemassnahmen zu rechnen ist. Falls aber die Maskenpflicht aufgehoben wird, sind Grippefälle zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist auch in diesem Jahr die Grippeimpfung zu empfehlen. Viele Menschen haben sich im Lauf dieses Jahres gegen Covid-19 OKTOBER UND NOVEMBER Die Grippe-Impfaktion der Wirtschaftskammer Baselland, des Basellandschaftlichen Apotheker-Verbands und der Ärztegesellschaft Baselland dauert dieses Jahr vom 16. Oktober bis 30. November. Zur Anmeldung ge nügt ein Anruf an eine der teilnehmenden Impf- Apotheken oder an eine Arztpraxis. Die ausgewählte Apotheke oder Arztpraxis erstellt nach Abschluss der Grippe-Impf aktion eine Gesamtrechnung an das Unternehmen. Weitere Informationen und die Liste der teilnehmenden Apotheken folgen in der nächsten Ausgabe des Standpunkts der Wirtschaft. ra impfen lassen. Was sagen Sie jenen, die sich jetzt nicht schon wieder und nicht auch noch gegen die Grippe impfen lassen wollen? Die Grippeimpfung ist seit Jahren fester Bestandteil von Konsultationen beim Hausarzt und eine Erfolgsstory. Ich denke nicht, dass sich die Einstellung zur Grippeimpfung wegen der Covid-Pandemie wesentlich ändern wird. Wer sollte sich auf jeden Fall gegen die Grippe impfen lassen? Die Grippeimpfung wird wie bisher vor allem für Personen über 60 Jahre und chronisch Kranke empfohlen. Feiern die Grippeviren nach zwölf Monaten Corona-Pause dieses Jahr ein Comeback? Ob es zu einem Comeback der Grippe viren kommt, hängt insbesondere von den durchgeführten Hygiene massnahmen ab. «IM ZUSAMMENHANG MIT DER COVID- PANDEMIE WURDEN IM LETZTEN WINTER DEUTLICH MEHR PERSONEN GEGEN GRIPPE GEIMPFT.» Nach einem vierjährigen Unterbruch haben sich die Baselbieter Ärztinnen und Ärzte 2020 erstmals wieder an der Grippe-Impfaktion von Wirtschaftskammer Baselland und Apothekerverband Baselland beteiligt. Wie lautet Ihr Fazit? Das gemeinsame Auftreten der Ärztinnen und Ärzte und Apotheken führt zu einer verbesserten Sensibilisierung der Bevölkerung und zu einem niederschwelligeren Zugang zur Impfung. Im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie wurden im letzten Winter deutlich mehr Personen gegen Grippe geimpft. Wie gross der Effekt der Grippe-Impfkampagne der Wirtschaftskammer Baselland effektiv war, kann ich nicht sagen. Interview: Reto Anklin ANZEIGE Erfolgreich inserieren im Mit Ihrer Botschaft im Standpunkt der Wirtschaft erreichen Sie: – Rund 35 000 Adressen mit Schwerpunkt im Wirtschaftsgebiet Nordwestschweiz – Entscheidungsträger der regionalen KMU-Wirtschaft – 10 000 Mitglieder der Wirtschaftskammer Baselland – Eine wirtschaftlich interessierte Qualitätsleserschaft – Sowohl B2B-Kunden wie Konsumentinnen und Konsumenten Als Mitglied der Wirtschaftskammer Baselland profitieren Sie von attraktiven Rabatten! Erika Sprecher berät Sie gerne! 061 927 65 38 dispo@standpunkt.ch

3. September 2021 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 15 POLIT-KOLUMNE Sind die Österreicher bessere Schweizer geworden? Beim Weltkriegsende 1945 war Österreich ein von vier Besatzungsmächten (USA, Sowjetunion, Grossbritannien, Frankreich) kontrolliertes Land. 1955 standen die Österreicher vor der Wahl zwischen Weiterleben unter fremden Mächten oder Neubeginn als «neutrales Land nach Schweizer Vorbild». Die Idee dazu stammte von den Sowjets. Der Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 bestimmt seither: «Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach aussen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.» Daraus entwickelte sich in sechs Jahrzehnten eine Staaten freundschaft zwischen Bern und Wien. Für einmal bietet sich nun der Schweiz Gelegenheit, nach dem Vorbild Österreichs vorzugehen. Anlass dafür ist der Entscheid des Bundesrats vom vergangenen 3. Februar, der Bundesversammlung die Unterzeichnung des Migrationspakt der Vereinten Nationen (UNO) von 2018 in Form eines einfachen Bundesbeschlusses (ohne Referendum) zu unterbreiten. Als Soft-Law-Instrument sei der Migrationspakt «rechtlich nicht verbindlich», beruhigte der Bundesrat die eidgenössischen Räte. Er sei (Achtung: neuer Verwedelungsbegriff!) eine Verhaltensvorgabe, um mit der Migration nach gemeinsamen Grundsätzen umzugehen. 159 Staaten sagten bisher Ja dazu, 5 Nein (USA, Ungarn, Polen, Tschechien, Israel), und 12 Staaten haben sich der Stimme enthalten. Ziel des rechtlich nicht verbindlichen Migrationspaktes sei es, mit gemeinsamen Prinzipien und Zielsetzungen die weltweite Migration sicherer und geordneter zu steuern. Die Grundsätze dafür entsprechen laut Bundesrat der schweizerischen Migrationspolitik. Die «ES GEHT UM DEN WELTWEITEN FREIEN PERSONENVERKEHR UND UM DIE LEGALISIERUNG ILLEGALER EINWANDERUNG.» Peter Amstutz* Zustimmung zum UNO-Migrationspakt liege insgesamt im Interesse der Schweiz. Das darf bezweifelt werden. Die Details zeigen, was von der UNO wirklich beabsichtigt wird. Es geht um den weltweiten freien Personenverkehr und um die Legalisierung illegaler Einwanderung (Sans-papiers). Das Adjektiv «illegal» sei im Zusammenhang mit Migration konsequent durch «irregulär» zu ersetzen, fordert die UNO. Um die Ausländer- und Zuwanderungspolitik zu einer für die betroffenen Staaten unsteuerbaren Grösse zu machen, will man weltweit Ausländerkategorien und Aufenthaltskriterien bis zur Unkenntlichkeit vermischen. Der Migrationspakt verlangt von den Unterzeichnern, die «Narrative (Berichte) auszuräumen, die zu einer negativen Wahrnehmung der Migration führen». Neu gelte das Leitprinzip: «Migration war schon immer eine Quelle des Wohlstandes, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung». Darum hätten die entsprechend zu schulenden Medienschaffenden diese Sicht – und nur diese – für das Publikum positiv aufzubereiten. Andersdenkende Meinungsmacher sollten durch Entzug öffentlicher Finanzhilfen zur Vernunft gezwungen werden. Diesem folgenschweren «Pakt» verweigerte sich Österreich durch Stimmenthaltung und folgende Votumserklärung an die UNO: «Die Republik Österreich ist ein Rechtsstaat mit funktionierenden Gerichten. Alle gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der Republik erfolgen unter Einhaltung der in innerstaatlichen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen festgehaltenen Menschenrechte. Die Republik entscheidet souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich. Ein Menschenrecht auf Migration ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des ‹Migranten› ist zurückzuweisen.» Alles in allem eine perfekte Textvorlage für Bundesrat und Aussenminister Ignazio Cassis, um der UNO eine unmissverständliche Antwort zu schicken. Als Ermunterung dazu mag der Beschluss des Ständerats vom vergangenen 8. Juni dienen, die Botschaft zum UNO-Migrationspakt sei zu sistieren, bis die Subkommission «Soft Law» ihre Abklärungen dazu abgeschlossen habe. Eine ausreichend lange Denkpause von mindestens einem Jahr wird damit unumgänglich ... *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Seit dem 1. Januar 2021 sind Änderungen im Handelsregisterrecht in Kraft getreten. Hier seien zwei vorgestellt, die Auswirkungen auf die Praxis haben. Praxisrelevante Änderungen im Handelsregisterecht. Grössere Flexibilität bei Anmeldung im Handelsregister Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Neu können, «soweit die Gesetzgebung nichts anderes bestimmt», Handelsregisteranmeldungen durch irgendeine für die betreffende juristische Person zeichnungsberechtigte oder auch eine aussenstehende bevollmächtigte Person unterzeichnet werden. Weiterhin durch das oberste leitende Organ mit entsprechender Zeichnungsbefugnis (Verwaltungsrat, Geschäftsführung) zu unterzeichnen sind Anmeldungen von Kapital erhöhungen, von zeichnungsberechtigten Personen, Statuten änderungen im Zusammenhang mit dem Verzicht auf die Revision sowie der Eintragung/Wiedereintragung von Revisionsstellen, Auflösung und Liquidation der Gesellschaft und Transaktionen aufgrund des Fusionsgesetzes. Eine Delegation der Anmeldebefugnis ist somit nur – aber immerhin – bei Anmeldungen ausserhalb der oben aufgezählten Fälle möglich, beispielsweise bei Änderungen der Personalien und der Zeichnungs befugnis von eingetragenen Personen oder bei der Änderung von Statuten, die nicht die aufgezählten Fälle betreffen. Gemäss neuem Art. 17 HRegV erfolgt die Anmeldung durch eine oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigte Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung (Art. 17 Abs. 1 lit. a HRegV); respektive durch eine bevollmächtigte Drittperson (Art. 17 Abs. 1 lit. b HRegV). Die Anmeldung kann also zum Beispiel entweder durch zwei kollektiv unterzeichnungsberechtigte Prokuristen erfolgen, oder auch durch irgendeine bevollmächtigte Drittperson, sei diese im Handelsregister eingetragen oder nicht. Mit dieser Änderung von Art. 17 HRegV werden in Zeiten, in denen die leitenden Organe von Gesellschaften noch weniger in den Büros erscheinen, die Anmeldungen beim Handelsregister insbesondere von Mutationen eingetragener Personen, vereinfacht. Wirksam mit SHAB-Publikation Neu tritt die rechtliche Wirksamkeit von Handelsregistereintragungen Dritten gegenüber erst mit der Publikation im SHAB ein. Davon zu unterscheiden ist jedoch die Rechtswirksamkeit im internen Rechtsverhältnis. Verschiedenste Rechtsakte können bereits vor der Veröffentlichung im SHAB gesellschaftsrechtlich rechtswirksam werden (z.B. Rücktrittserklärung eines Verwaltungsrates einer AG). Die Ausstellung eines Handelsregisterauszugs nach Genehmigung des Tagesregistereintrages durch das Eidgenössische Handelsregisteramt (EHRA), jedoch vor SHAB-Publikation (sog. «vorzeitiger Handelsregisterauszug») ist gemäss letzten Informationen weiterhin zulässig, jedoch tritt Dritten gegenüber dessen Rechtswirksamkeit erst mit der Publikation desselben im SHAB ein (Art. 936a Abs. 1 Satz 2 OR). Ganz gesichert ist diese Praxis allerdings noch nicht. Bei Vorgängen, bei denen eine Bilanz vorliegen muss, die nicht älter als 6 Monate ist (z.B. Sacheinlagegründung, Fusion), genügte bisher eine Eintragung im Tagebuch des betreffenden Handelsregisteramtes zur Wahrung der Frist. Neu ist zu beachten, dass auch noch die Publikation im SHAB abgewartet werden muss. Fusionen oder Sacheinlagegründungen gestützt auf eine Bilanz per 31. Dezember müssen somit so rechtzeitig beurkundet und beim Handelsregister angemeldet werden, damit es auch noch mit der Publikation vor dem 30. Juni des Folgejahres reicht. Landrat Andreas Dürr ist Rechts anwalt und Notar in der Kanzlei Battegay Dürr AG und Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. Das Legal-Team von sechs Rechtsanwälten im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Dr. Dominik Rieder geleitet und besteht weiter aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzel mann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Sie schreiben regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» über aktuelle rechtliche Themen. Kontakt zum Legal-Team: Wirtschaftskammer Baselland KMU-Dienstleistungen Dr. Dominik Rieder Head Legal Wirtschaftskammer Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: d.rieder@kmu.org IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Patrick Herr, Daniel Schaub, Fabienne Steiger Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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