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Standpunkt 524, 2. Juli 2021

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8 | Standpunkt der Wirtschaft QUIZ 2. Juli 2021 Sommerquiz Herrliche Perspektive im Baselbiet: Von der Belchenflue aus überblickt man fast die halbe Schweiz. Doch der höchste Punkt im Baselbiet liegt nochmals woanders. Bild: Baselland Tourismus/Jan Geerk WIE GUT KENNEN SIE DAS BASELBIET? Testen Sie Ihr Wissen über das Baselbiet und beantworten Sie in unserem grossen Sommerquiz 3 × 7 Fragen zum «Siebedupf»-Kanton. Das ergibt 21 Fragen für ein herrliches Sommervergnügen 2021. Bevor wir starten ein kleiner Hinweis: Natürlich können Sie alle Antworten auf die folgenden Fragen mit nicht allzu viel Aufwand recherchieren oder «googeln». Am meisten Spass macht das Quiz indes, wenn in einer ersten Runde keine Hilfsmittel verwendet werden. Danach können die offenen Fragen immer noch geklärt werden. Wie auch immer – bei den Einsendungen des richtigen Lösungssatzes spielt das Vorgehen keine Rolle. Wir freuen uns auf eine möglichst grosse Beteiligung und die Auslosung der glücklichen Gewinnerinnen und Gewinner. Und nun viel Freude. 1. Es ist Ferienzeit, deshalb beginnen wir mit einer ziemlich «chilligen» Frage, sozusagen mit einem Geschenk zum Ferienbeginn. Mit welcher Textzeile beginnt das Baselbieter Lied? T) «Vo dr Ärgolz bis an d Birs» D) «Vo Schönebuech bis Ammel» P) «Vo dr Wasserfalle in d Radarfalle» 2. Vielleicht fliegen Sie ja diesen Sommer wieder in ein fernes Land. Für die Daheimgebliebenen zeigt das Museum Birsfelden noch bis 18. Juli eine Sonderausstellung zur Geschichte des ersten regionalen Flughafens, der von 1920 bis 1950 auf dem Sternenfeld betrieben worden ist. Was genau landete dort am 12. Oktober 1930 – verfolgt von 30 000 begeisterten Menschen? A) Das Luftschiff «Graf Zeppelin» E) Die Linienmaschine der Handley Page Aircraft Company aus London I) Der amerikanische Kriegsbomber «B-24 Liberator» 3. Zu einer schönen Reise gehört auch eine passende Unterkunft. Der 1436 erbaute Gasthof Schlüssel in Waldenburg gehört zu den ältesten Herbergen im Baselbiet. Welche Persönlichkeit hat hier auf ihrer Durchreise am Ende des 18. Jahrhunderts Halt gemacht? S) Der französische Revolutionär Napoleon Bonaparte R) Der junge Komponist Ludwig van Beethoven E) Der deutsche Dichter Friedrich Schiller 4. Wenn wir schon beim Reisen – ob in der Nähe oder in die Ferne – sind: An wie viele andere Schweizer Kantone grenzt eigentlich das Baselbiet an? B) 4 A) 3 C) 2 5. Und wo genau liegt nochmal der tiefste geografische Punkt im Baselbiet? P) An der Kantonsgrenze Binningens beim Zoologischen Garten H) In einer Talmulde im Industriegebiet von Muttenz A) An der Birsmündung in Birsfelden 6. Zum höchsten Punkt des Baselbiets, zur «Hinteri Egg», kann man sich den Aufstieg und die Wanderstrecke mit einer Fahrt auf der Wasserfallenbahn verkürzen. Wie viele Höhenmeter überwindet man in der Gondel von der Talstation in Reigoldswil bis zur Ankunft an der Bergstation? P) 611 I) 488 S) 384 7. Augusta Raurica ist neben der Wasserfallenregion eine der wichtigsten Sehenswürdigkeiten im Baselbiet – im Jahr 15 v. Chr. begann der Bau als Koloniehauptort der Römer. Doch wer besiedelte das Gebiet, ehe der römische Feldherr Munatius Plancus hier um 44 v.Chr. die Kolonie «Raurica» gründete? I) Die Habsburger E) Die Kelten O) Die Wikinger 8. Ferien auf dem Bauernhof sind in den letzten Jahren ein Trend geworden. Wie viele Landwirtschaftsbetriebe gibt es eigentlich noch im Baselbiet? L) ca. 900 N) ca. 750 B) ca. 520 9. Auch der Politbetrieb im Baselbiet hat auf Ferienmodus umgestellt. Trotzdem wollen wir hier noch zwei politische Fragen einstreuen. Welcher Landratspräsident ist seit dem 1. Juli 2021 von seiner Nachfolgerin Regula Steinemann abgelöst? Z) Peter Riebli G) Andreas Dürr B) Heinz Lerf 10. Das Baselbiet schickt derzeit drei bürgerliche Nationalrätinnen ins Bundesparlament. Welche der drei nachfolgenden Kombinationen aus Name, Wohnort und Partei ist korrekt? E) Daniela Schneeberger, Thürnen, CVP A) Elisabeth Schneider-Schneiter, Arlesheim, CVP I) Sandra Sollberger, Liestal, SVP 11. Der Baselbieter Stab mit dem «Siebedupf» bildet das Kantonswappen. Ein Stab findet sich auch auf den Gemeindewappen der Bezirkshauptorte Liestal und Laufen sowie in Reinach, Grellingen, Röschenz (und in den Händen des heiligen Wendelin in Dittingen). Doch auf welchem Gemeindwappen des Baselbiets befindet sich ein Mond? E) Frenkendorf U) Münchenstein L) Känerkinden 12. Noch läuft ja die entscheidende Phase der um ein Jahr verschobenen EURO 2020. Im letzten Jahr feierte der älteste Fussballclub des Baselbiets seinen 125. Geburtstag. Wo wird denn schon so lange gekickt? K) Beim FC Pratteln N) Beim FC Birsfelden T) Beim FC Liestal 13. Vom Sport zur Wirtschaft – in welcher Branche sind im Baselbiet die meisten Menschen beruflich tätig? B) Baubranche E) Gesundheits- und Sozialwesen U) Erziehung und Unterricht 14. Welcher Betrag wurde 2018 für die gesamte Bautätigkeit im Kanton (öffentlich und privat) ausgegeben? N) ca. 1,8 Milliarden Franken T) ca. 4,5 Milliarden Franken R) ca. 1,1 Milliarden Franken 15. Welche Gemeinde im Baselbiet verfügt über die grösste Fläche in ihrem Bann? T) Liestal K) Muttenz A) Langenbruck 16. Der Ceres-Tower in Pratteln ist mit 82 Metern Höhe das derzeit höchste Gebäude im Kanton Baselland. Von welchem 100 Meter hohen Bau soll es dereinst übertroffen werden? E) Hochhaus am Birsstegweg in Birsfelden D) Hochhaus auf dem Spengler-Areal in Münchenstein O) Hochhaus am Bahnhof SBB Liestal 17. Die Wirtschaftskammer Baselland hat ihren Sitz seit dem Jahr 2021 im Haus der Wirtschaft in Pratteln. Doch wie hiess ihre älteste Vorgängerorganisation, die am 11. September 1887 im Restaurant Schlüssel in Liestal gegründet worden war? E) Kantonaler Gewerbeverein B) Verband der basellandschaftlichen Gewerbetreibenden M) Gewerbeverband des Kantons Basel-Landschaft 18. Biel und Benken waren bis zur Fusion 1972 zwei separate Gemeinden. Zwei heute eigenständige Gemeinden gehörten früher zusammen. Welche? D) Frenkendorf und Füllinsdorf K) Augst und Pratteln C) Birsfelden und Muttenz 19. Welches Baselbieter Schloss ist das mutmasslich älteste? C) Schloss Ebenrain Sissach K) Schloss Binningen A) Schloss Bottmingen 20. Letzte Woche war Marcel Tanner, Direktor emeritus des Schweizerischen Tropen- und Public-Health­ Instituts (Swiss TPH) zu Gast im Business Club der Wirtschaftskammer Baselland in Pratteln. Wohin zügelt das Swiss TPH noch dieses Jahr? E) Ins BaselLink-Areal nach Allschwil O) Ins UpTown Basel-Areal nach Arlesheim I) Ins Polyfeld nach Muttenz 21. Sommer 2021 – zum Schluss also noch die 21. Frage fürs Gemüt und fürs Punktekonto. Wir sollten uns ja in den Ferien nicht allzu sehr anstrengen … Na dann: Der Bezirk Laufen gehört erst seit der Volksabstimmung 1994 zum Baselbiet. Welchem Kanton war das Gebiet zuvor zugehörig? T) Jura N) Bern B) Solothurn Erfahren Sie mehr über Ferienaktivitäten im Baselbiet, zum Beispiel zum E-Bike- Land Nordwestschweiz oder spannenden Wandermöglichkeiten: www.entdeckerland.ch Die 21 Buchstaben der richtigen Lösungen ergeben den Lösungssatz. Schicken Sie diesen unter Angabe Ihrer vollständigen Postadresse bis zum 31. Juli 2021 an raetsel@kmu.org und gewinnen Sie eine von drei BL-Cards mit einem Guthaben von 50 Franken oder eines von drei Büchern «Baselland von A–Z». 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

2. Juli 2021 ARBEITGEBER BASELLAND Standpunkt der Wirtschaft | 9 EDITORIAL Der gute Mensch im Homeoffice MEHR FERIEN FÜR LERNENDE – Die baselstädtische Nationalrätin Sarah Wyss fordert, dass alle Lernenden unter 20 Jahren eine zusätzliche Ferienwoche erhalten. Die Arbeitgeber reagieren skeptisch auf die von Wyss eingereichte Motion. «Sechste Woche löst Probleme nicht» Dominik Rieder, Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Nachdem der Bundesrat die Homeoffice-Pflicht nach langem Kampf seitens der Arbeitgeber endlich aufgehoben hat, wird nun die nationale Politik aktiv. Wie wir heute auf unserer Seite berichten, soll nun auch das Arbeitsgesetz Anpassungen erfahren, damit das Arbeiten im Homeoffice arbeitsgesetzlich explizit abgestützt ist. Bei der Debatte rund um das Thema Homeoffice wird man den Eindruck nicht los, dass Homeoffice per se etwas Gutes sei, beinahe schon etwas Erstrebenswertes. Mag sein, dass dies für zahlreiche Personen, seien sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, zutrifft. Gewiss sind Lösungen begrüssenswert, die für alle Beteiligten stimmen und es zulassen, dass die Arbeitsleistung optimal erbracht werden kann. Dafür wird es primär arbeitsvertragliche und branchenspezifische Lösungen brauchen, was nicht zwingend eine Anpassung des Arbeitsgesetzes bedarf. Gegenüber Themen wie Homeoffice oder der Möglichkeit, zeitlich und örtlich flexibel arbeiten zu können, sind wir als Arbeitgeberverband grundsätzlich offen. Mehr noch: Wir unterstützen jegliche Bestrebungen, wonach Arbeit geber zusammen mit ihren Arbeitnehmenden adäquate und individuelle Lösungen finden können. Es ist aber zu unterstreichen, dass sich der Gesetzgeber gegenüber diesen Fragen neutral verhalten und bedenken muss, dass die Organisationsfreiheit dem Arbeitgeber obliegt. Jeder Arbeitgeber sollte Interesse daran haben, seine Attraktivität zu steigern. Wenn flexibles Arbeiten dazu beiträgt, wird er dies über kurz oder lang ermöglichen müssen. Nachdem die rechtliche Diskussion um die Frage des flexiblen Arbeitens schon in vollem Gange ist und die politische nun ebenfalls angestossen wurde, sind bis jetzt die betriebswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen noch nicht wirklich in den Vordergrund getreten. Diese Fragen scheinen mir deutlich wichtiger, als die Diskussion um rechtliche Details, wie etwa jenes, wie die Arbeitszeit im Home office erfasst werden sollte. NACHRICHTEN Geschäftsautos neu versteuern Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen kann ab 2022 pro Monat mit 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises versteuert werden, wie der Kanton Basel-Landschaft mitteilt. Durch die Erhöhung von 0,8 auf 0,9 Prozent wird auch die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg abgegolten. Die tatsächlichen Kosten für den Arbeitsweg müssen nicht mehr ermittelt werden, die Arbeitnehmenden müssen den Aussendienstanteil nicht mehr deklarieren. dr ARBEITGEBERVERBAND BASELLAND Arbeitgeber Baselland versteht sich als Dienstleister für Arbeitgeber im Kanton Basel-Landschaft. Die Angebote von Arbeitgeber Baselland stehen allen arbeitgebenden Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland zur Verfügung. Dr. Dominik Rieder Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Haus der Wirtschaft Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: +41 61 927 64 75 E-Mails: info@arbeitgeber-bl.ch d.rieder@kmu.org www.kmu.org/arbeitgeber-bl Die Post, Coop, Migros und Bell kennen die sechste Ferienwoche für Lernende bereits, jetzt fordert die baselstädtische SP-Nationalrätin Sarah Wyss, dass auch alle anderen Schweizer Unternehmen ihren Lernenden bis zum Alter von 20 Jahren fünf zusätzliche Ferientage gewähren (siehe Infobox). Vielen Lernenden falle es schwer, sich in der Arbeitswelt zurechtzufinden, sagt Wyss. Von der obligatorischen Schulzeit her seien sie 13 Wochen Ferien gewöhnt, in der Lehre müssten sie mit deren fünf klarkommen. Daniela Schüpbach, Leiterin der KMU Lehrbetriebsverbund AG (LBV), kennt die Umstellungsschwierigkeiten – allerdings sei eine Lehre der erste Schritt in die Arbeitswelt, und an diese müssten sich die Lernenden gewöhnen. «Eine sechste Ferienwoche löst die Probleme nicht», sagt sie. «Oft sind die Lernenden gestresst, weil sie ihre Arbeit nicht richtig einteilen», sagt Schüpbach. Hier seien die Berufsbildner gefragt. Lernende würden mit einer sechsten Ferienwoche auch nicht weniger krank. Hier brauche es den Support der Eltern und von Bezugspersonen. Eine sechste Woche Ferien sollte auch nie der Grund für oder gegen eine Lehre sein. «Unsere Lernenden im LBV nehmen im letzten Lehrjahr an einer Prüfungsvorbereitungswoche teil», sagt Schüpbach. Diese Form der Unterstützung sei der richtige Ansatz. Auch Lucian Hell, Inhaber und Geschäftsführer des Malergeschäfts Hell AG in Muttenz, Basel und Reinach, sowie Präsident des Maler- und Gipserunternehmer-Verbands Baselland, zeigt sich skeptisch gegenüber einer Keine Ferien, aber eine Woche Auszeit vom Berufsalltag: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Prüfungsvorbereitungswoche 2020 der KMU Lehrbetriebsverbund AG in Arzo. Bild: Archiv sechsten Ferienwoche für Lernende. Der Berufsnachwuchs habe bei der praktischen Arbeit Probleme, da die Routine zu kurz komme. «Da sind zusätzliche Ferienwochen nicht gerade qualitätsfördernd», sagt Hell. Macht Berufe nicht attraktiver Eine sechste Ferienwoche, die auf die Lehrzeit beschränkt ist, reicht gemäss Hell nicht aus, um Lehrberufe attraktiver zu machen. Um dem Erholungsbedürfnis der jungen Menschen gerecht zu werden und an Attraktivität gegenüber einem Studium zu gewinnen, müssten die Ferienwochen von Lernenden und Studierenden angeglichen werden, sagt Hell. «In diesem Fall müssten wir aber auch die Zahl der Lehrjahre nach oben anpassen.» CORONAVIRUS – Eine Allianz aus sieben Angestellten- und Berufsverbänden, darunter der Kaufmännische Verband Schweiz, will, dass die gesetzlichen Regeln für das Arbeiten im Homeoffice modernisiert werden. Bund soll Arbeitsgesetz anpassen wegen Homeoffice Das Coronavirus hat die Arbeitswelt grundlegend und wohl auch dauerhaft verändert. Die in den vergangenen Monaten vom Bund verordnete Homeoffice-Pflicht «findet insbesondere bei Berufsleuten in Dienstleistungs- und Wissensberufen grossen Zuspruch», schreibt «die plattform. bildung.wirtschaft.arbeit», der auch der Kaufmännische Verband Schweiz angehört, in einer am vergangenen 10. Juni veröffentlichten Medienmitteilung. Die Allianz aus sieben Angestellten- und Berufsverbänden fordert, dass der Bund das geltende Arbeitsgesetz (ArG) modernisiert und das Obligationenrecht (OR) ergänzt. Gesetz aus dem Industriezeitalter Das gegenwärtige Arbeitsgesetz stammt aus dem Industriezeitalter und ist auf fixe Arbeitszeiten im Betrieb ausgelegt. Jürg Eggenberger, Geschäftsleiter der Schweizer Kader Organisation SKO, einem Mitglieder- Verband der «plattform», wird in der Medienmitteilung wie folgt zitiert: «Der klassische Nine-to-five-Bürojob kommt immer seltener vor. Und doch ist das örtlich flexible Arbeiten nicht gesetzlich geregelt.» Im Gegenteil: Eine immer agilere Gesellschaft blicke derzeit auf ein starres Arbeitsgesetz, welches Homeoffice aussen vor lässt. «Dies gilt es dringend zu ändern», sagt Eggenberger. Konkret braucht es eine klare Definition der Arbeit – nicht nur innerhalb, sondern auch ausserhalb des Betriebs. Dabei müssten die Arbeitsund Ruhezeiten geregelt und abgegrenzt werden. Homeoffice beruht auf gegenseitigem Vertrauen und auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden. «Ein besonderes Augenmerk gilt auch dem Gesundheitsschutz im Homeoffice, denn das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) deckt das Arbeiten von zu Hause aus nicht ab», sagt Eggenberger. Ergänzungen im Obligationenrecht Um die Eckpunkte einer Homeoffice- Vereinbarung zu definieren, sind Ergänzungen im Obligationenrecht nötig. Darunter fallen der Umfang der Arbeit im Homeoffice, die Erreichbarkeit, die allfällige Übernahme der mit der Verrichtung von Homeoffice verbundenen Ausgaben, die Bereitstellung von Hard- oder Software sowie Versicherungen und Datensicherheit. Auch muss auf die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeit, Gesundheitsschutz und Arbeitszeiterfassung hingewiesen werden. Anlässlich der vergangenen Sommersession 2021 hat SP-Ständerat Daniel Jositsch, Präsident des Kaufmännischen Verbands Schweiz, eine entsprechende Motion im Parlament eingereicht. Reto Anklin Luc Musy, Geschäfsleitungsmitglied der Fünfschilling AG in Binningen, Vorstand von AM Suisse Nordwest und Prüfungsobmann Metaltec, ist «hin und her gerissen». «Grundsätzlich finde ich eine zusätzliche Woche Ferien für Lernende okay», sagt Musy. Die sechste Woche sollte aber nicht von Bern aufgezwungen werden. «Das sendet ein falsches Signal an die Lehrstellensuchenden», sagt Musy. Er möchte eine sechste Ferienwoche lieber als Belohnung einsetzen, wenn ein Lernender eine besonders gute Leistung erbringt, immer pünktlich ist oder mit guten Schulnoten glänzt. «Zusätzliche Ferientage könnten und sollten ein individuelles Werbemittel für Firmen sein», sagt Musy. Reto Anklin Zu Hause arbeiten und sich mit seinen Arbeitskolleginnen und -kollegen im Videochat austauschen ist in der Coronakrise zum Normalfall geworden. Bild: zVg LEUTE IN DIENSTLEISTUNGSBERUFEN SIND GERNE ZU HAUSE Eine Umfrage, welche «die plattform» im Pandemiejahr 2020 bei ihren erwerbstätigen Mitgliedern durchgeführt hat, zeigt, dass diese Berufsleute das Arbeiten im Homeoffice schätzen. Rund 96 Prozent geben an, gut von Zu hause aus arbeiten zu können. Bis zu 63 Prozent möchten künftig mehr im Home office arbeiten und 45 Prozent DAS WILL DIE MOTION Die von Sarah Wyss am vergangenen 4. Mai im Nationalrat eingereichte Motion ist im Wortlaut wie folgt formuliert: «Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass alle Lernenden bis zum 20. Altersjahr Anrecht auf sechs Wochen Ferien erhalten (unter anderem OR Art. 329a, sowie Art. 345a). Zudem wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament mögliche Begleitmassnahmen vorzuschlagen, um die KMU bei der Umsetzung dieser Änderung finanziell zu unterstützen (beispielsweise durch eine gewisse Mitfinanzierung dieser zusätzlichen Ferienwoche).» ra möchten mehr virtuelle Sitzungen durchführen. Berufe im Dienstleistungssektor und Wissensberufe machen gemäss Wirtschaftsstruktur des Bundesamts für Statistik (BfS) mit 80 Prozent die Mehrheit der Arbeitnehmenden aus und gehören zur derzeit am stärksten wachsenden Berufsgruppe der Schweiz. ra www.die-plattform.ch

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