10 | Standpunkt der Wirtschaft ENERGIE 2. Juli 2021 FÖRDERPROGRAMM – Das Baselbieter Energiepaket ist nicht nur für Private, sondern auch für KMU interessant und relevant. Diese sollten dessen Möglichkeiten kennen. Die Wirtschaftskammer unterstützt sie. Für KMU doppelt attraktiv Das Baselbieter Energiepaket ist für regionale KMU besonders interessant, da diese unter Umständen gleich doppelt profitieren können. Einerseits als Auftragnehmer: In den vergangenen Jahren wurden dank des Energiepakets Investitionen im Umfang von rund 900 Millionen Franken ausgelöst. Ein erheblicher Teil der Aufträge wird lokal vergeben und sichert so Facharbeitsplätze in der Region und die Ausbildung von Lernenden in handwerklichen Berufen. Andererseits können auch die KMU selbst energetische Sanierungen an ihren gewerblich genutzten Geschäftsräumlichkeiten initiieren und dafür Unterstützung durch das Energiepaket beanspruchen. Steigende Nachfrage BUSINESS CLUB Das Baselbieter Energiepaket unterstützt mit Fördergeldern die Isolation von Hausfassaden. Das Baselbieter Energiepaket unterstützt die Transformation des Gebäudeparks zur Klimaneutralität mit finanziellen Beiträgen an Beratungsprodukte, an die Sanierung der Gebäudehüllen und an Anlagen für die Produktion von Komfortwärme mit erneuerbarer Energie. Mit dem Energiepaket sollen die ambitionierten nationalen und kantonalen Energieziele mit Fokus auf den Gebäudebereich umgesetzt werden, denn bis 2050 soll die Schweiz klimaneutral sein. Das Baselbieter Energiepaket stösst dabei auf eine erfreulich grosse Nachfrage. Alleine im vergangenen Jahr wurden mehr als 2000 Energiepaket-Fördergesuche eingereicht. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um ganze 35 Prozent. Darunter befanden sich auch erfreulich viele KMU, deren Anteil seit 2018 deutlich gestiegen ist. Das Energiepaket ist ein grosser Erfolg: seit seinem Bestehen wurde mit der Unterstützung des Energiepakets eine Fläche von insgesamt 2,1 Millionen Quadratmeter saniert. Dies entspricht einer Fläche von mehr als 290 Fussballfeldern. Wichtig für das Gewerbe Im Sinne einer guten Dienstleistungserbringung gegenüber ihren Bild: Shutterstock Kundinnen und Kunden ist es für die regionalen Unternehmen wichtig, die Möglichkeiten des Energiepakets zu kennen. Nicht wenige Baselbieterinnen und Baselbieter bemängeln, dass sie beim Umbau ihres Hauses nicht umfassend über die Chancen und Anforderungen des Basel bieter Energiepakets informiert wurden. Gemäss einer im Frühjahr lancierten Umfrage wurde deutlich, dass die Baselbieter KMU zwar sehr positiv gegenüber dem Baselbieter Energiepaket eingestellt sind, jedoch nicht alle die konkreten Fördermöglichkeiten kennen. Die Wirtschaftskammer Baselland steht interessierten KMU gerne mit Rat und Tat zur Seite und engagiert sich im Namen ihrer rund 10 000 Mitglieder, der massgebenden Branchenverbände und der lokalen KMU-Organisationen weiter als Partner des Baselbieter Energiepakets für dieses wichtige Förderinstrument. Lea Klingenberg LANDRAT Vorstoss zu richterlicher Kompetenz Das Vorgehen von Gerichtspräsident Andreas Schröder im Rahmen der Urteilsbegründung im Strafgerichtsverfahren gegen Regierungsrat Thomas Weber und den ehemaligen Kiga-Chef Thomas Keller soll im Rahmen einer von FDP- Landrat Rolf Blatter am 24. Juni eingereichten Interpellation im Baselbieter Landrat aufgearbeitet werden. Blatter fragt dabei die Regierung an, wie sie sich zum Vorgehen stellt, ob eine Massregelung durch das übergeordnete Kantonsgericht stattgefunden und ob die Regierung arbeitsrechtliche Massnahmen ins Auge gefasst habe. Die Angeklagten waren im Verfahren freigesprochen worden, dafür nahm Gerichtspräsident Schröder die Wirtschaftskammer und die ehemalige Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) ins Visier, die gar nicht Partei war. Das rechtliche Gehör zähle zu den höchsten Gütern der schweizerischen Demokratie, argumentiert Blatter, das Vorgehen widerspreche somit allen rechtsstaatlichen Grundsätzen. Dass Schröder in seiner Urteilsbegründung eine politische Aufarbeitung forderte, daran stösst sich Blatter: «Die politische Würdigung von rechtlich geklärten Sachverhalten gehört explizit nicht zu den Aufgaben eines Gerichtspräsidenten am Strafgericht», heisst es im Vorstoss Blatters. Schröder machte auch Äusserungen zu einem laufenden Zivilprozess, dessen Akten er nicht kennt. «Richter Schröder hat auch in diesem Punkt seine Kompetenzen klar überschritten und sich in Fragen eingemischt, die von ihm nicht zu entscheiden waren», so Blatter, der mit seiner Interpellation auch klären möchte, welche Möglichkeiten bestehen, um einen Richter, der sich «unhaltbare und grobe Verfehlungen leistet», zurückzustufen oder gar abzuberufen. ds KMU-NACHRICHTEN Schreiben an den Bundesrat Die Reform der kaufmännischen Ausbildung «Kaufleute 2022» hat im ersten Halbjahr 2021 hohe Wellen geworfen. Kritikpunkte, die auch von der Wirtschaftskammer Baselland vorgebracht worden waren, führten in der Zwischenzeit zu einer Verschiebung der Einführung des neuen Ausbildungskonzeptes um ein Jahr auf Sommer 2023. In einem Schreiben an Bundesrat Guy Parmelin fordert nun der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) und mit ihm die Wirtschaftskammer Baselland, dass sich die Berufsentwicklung stark am Arbeitsmarkt und an der betrieblichen Praxis orientiert und die Inhalte deshalb weniger einseitig aus der Politik oder aus schulischen Kreisen gesteuert werden. Um sicher zu gehen, dass die Akteure genügend Zeit für eine hochwertige Umsetzung haben, wird der Bundesrat im Schreiben von dieser Woche gebeten, den verbundpartnerschaftlichen Entscheid, die Einführung auf 2023 zu verschieben und die nötigen Bildungserlasse zeitnah zu verabschieden, mitzutragen. ds KMU BINNINGEN-BOTTMINGEN Schriftliche GV statt Jubiläumsanlass Ein Public-Health-Experte zu Gast im Haus der Wirtschaft (HDW). Im Auditorium des HDW referierte am 23. Juni 2021 im Rahmen des Business Clubs der bekannte Epidemiologe und ehemalige Direktor des Schweizer Tropeninstituts Marcel Tanner. Im Bild (v.l.n.r.): Wirtschaftskammer-Präsident Andreas Schneider, Regierungspräsident Anton Lauber, Marcel Tanner und Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Buser. Bild: Rubina Voelkin Die Vorfreude war gross. Eigentlich hätte in diesem Jahr die Jubiläums-Generalversammlung der KMU Binningen-Bottmingen mit anschliessendem Dinner stattfinden sollen. Doch daraus wurde aus bestens bekannten Gründen nichts, die GV musste schliesslich schriftlich durchgeführt werden. Die Mitglieder des Gewerbevereins haben jeweils einstimmig den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2020 sowie das Budget und den Jahresbeitrag für das laufende Jahr genehmigt. Ebenfalls ohne Gegenstimmen wurde dem Vorstand Decharge erteilt. Apropos Vorstand: dieser hat einen Abgang zu verzeichnen, denn Markus Wenger hat seinen sofortigen Rücktritt bekanntgegeben. Dies infolge Konkurses seines Restaurants. lv
2. Juli 2021 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Mehr teure Bundesbedienstete – ein Naturgesetz? Vor einem Vierteljahrhundert unterschrieben 20 Ständeratsmitglieder aus fast allen Parteigruppen eine Motion (verbindlicher Auftrag) der damaligen St. Galler FDP-Kantonsvertreterin Erika Forster-Vannini (1995–2011) mit dem sachlichen Titel: «Auswirkungen neuer und bestehender Gesetze und Verordnungen auf Klein- und Mittelbetriebe (KMU)». Die Ostschweizerin wollte innert Jahresfrist wissen, «wie der Bundesrat vorzugehen plant, um neue Verordnungen so zu erlassen, dass diese bestehende und neu zu gründende KMU möglichst wenig belasten». Gleichzeitig sei der Bundesversammlung eine Botschaft vorzulegen mit dem Ziel, administrative Aufwendungen für KMU zu reduzieren. Nur zwei Monate später schmetterte der in seiner Antwort gelangweilt wirkende Bundesrat Ständerätin Forsters Anliegen mit folgendem Totschlagargument vom Sitzungstisch: «Auch wenn noch weitere Vorstösse in diese Richtung zielen, möchte der Bundesrat davon absehen, in seinen Botschaften und Berichten ein besonderes Kapitel diesen Auswirkungen zu widmen. Solche Kapitel tragen das Risiko in sich, dass es zu unnützen Wiederholungen im Text kommt.» Die Angelegenheit landete in Bern auf der ganz langen Bank. «MEHR REGULIERUNG BRAUCHT FÜR DEN VOLLZUG EBEN AUCH MEHR STAATSPERSONAL. ES FÄLLT SCHWER, SICH ÜBER SOLCHE ARBEITSPLÄTZE ZU FREUEN.» Peter Amstutz* Daran änderte auch der Einsatz des verstorbenen Obwaldner CVP-Nationalrats und Parteipräsidenten Adalbert Durrer (1995–5.10.2001) nichts. Er regte 1999 per Motion beim Bundesrat an, für geplante staatliche Regulierungen und Verfahren jeweils eine KMU-Verträglichkeitsprüfung (Kosten-Nutzen-Analyse) samt Vollzugstauglichkeitstest bei zehn KMU-Firmen zu schaffen, «bevor sie dem Bundesrat oder dem Parlament zur Beratung unterbreitet werden». Dies sei angesichts der Dichte neuer staatlicher Regelungen unumgänglich, denn diese hemmten den wirtschaftlichen Aufschwung und seien für KMU-Betriebe noch lästiger als für Grossunternehmen. Wie sieht , s hinter den Verwaltungskulissen aus? Zwischen 1995 und 2018 hat die Zahl der Bundesverwaltungsdiener von 58 000 auf 88 000 zugenommen. Mittlerweile arbeiten mehr als 10 Prozent der Lohnabhängigen zulasten aller Steuerzahler im öffentlichen Sektor. Mehr Regulierung braucht für den Vollzug eben auch mehr Staatspersonal. Es fällt schwer, sich über solche Arbeitsplätze zu freuen: Von 2008 bis 2019 wurden die Löhne beim Bund (ohne Regiebetriebe) um 13,5 Prozent erhöht, während dem Personal der Privatwirtschaft 8 Prozent reichen mussten. Der monatliche Durchschnittslohn lag für Bundesbedienstete Ende 2019 bei 9615 Franken, während Arbeitnehmern des Privatbereichs 6248 Franken monatlich (NZZ 15.2.21: «Die Behörden mausern sich zum attraktiveren Arbeitgeber als die Privaten») reichen mussten. Der Bundesrat plant und beantragt, die Bundesversammlung beschliesst. Dann ist wieder der Bundesrat als «vollziehende Behörde» am Drücker, sobald es um die Anwendung neuer Regeln samt Auf- und Ausbau zusätzlicher Verwaltungskapazitäten geht. Zwar kennt auch die Schweiz mittlerweile (wie Deutschland, Holland, Grossbritannien und Schweden) das Verfahren zur vorausschauenden Regulierungsfolgenabschätzung. Doch Kosten und Belastungskonsequenzen gesetzgeberischen Übereifers für die ganze Volkswirtschaft und Gesellschaft überwacht und überprüft die Bundesverwaltung in alleiniger Machtfülle. Der Publizist und frühere Gewerkschaftskadermann Beat Kappeler schätzt in seinem Buch über den «Superstaat», dass jede staatliche Regulierung mindestens das Zehnfache an Folgeaufwand bei den Unternehmen auslöst. Für Avenir Suisse, den Think-Tank für marktwirtschaftliche, liberale und wissenschaftlich fundierte Ideen zur Zukunft der Schweiz (Selbstporträt), kamen Peter Buomberger und Tobias Schlegel zum Befund, in Bern blühe hausgemachter Wildwuchs, denn «die regulierende Behörde überprüft sich selber». Eine unabhängige Institution, um die Verwaltungsarbeit unter die Lupe zu nehmen, sei «zwingend notwendig». Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) hat auf der Grundlage einer KPMG-Studie 2010 schon die Gesamtbelastung der Wirtschaft durch staatliche Regulierungen auf 50 Milliarden Franken (8 Prozent des Bruttoinlandprodukts/BIP) hochgerechnet. Laut Avenir Suisse handelt es sich um «teilweise volkswirtschaftlich sinnlose Belastungen». Auch im Lichte mancher Schnellschüsse gegen das Covid-19-Virus ist dieser Befund nachvollziehbar. In der Ahnengalerie der Bundespolitiker, die hartnäckig gegen Regulierungsdichte und administrative Belastungen ankämpfen, findet man seit 2016 auch die Basel bieter SVP- Nationalrätin Sandra Sollberger. Sie fordert «endlich gesetzliche Vorgaben gegen die Regulierungsflut». Der Bundesrat war dagegen. Doch National- und Ständerat überwiesen das Anliegen der Volksvertreterin als Auftrag an die Exekutive. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel- Stadt sowie Aargau und Zürich versuchen dies schliesslich bereits in ihren Hoheitsbereichen mit «Entlastungsgesetzen». Darf man vielleicht endlich auf Besserung hoffen? *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Fragen rund um das Thema «Überstunden» führen immer wieder zu arbeitsrechtlichen Konflikten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind daher gut beraten, die Handhabung von Überstundenarbeit im Arbeitsvertrag klar zu regeln. Wann muss Überstundenzuschlag gezahlt werden? Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Da staunte Unternehmer Meier nicht schlecht, als die Forderung seines ehemaligen Buchhalters ins Haus flatterte. Obwohl dieser während der Kündigungsfrist freigestellt wurde, verlangte er von der Arbeitgeberin die Auszahlung von mehreren Hundert Überstunden. Und dies erst noch mit einem satten Zuschlag von 25 Prozent! «Ist das wirklich rechtens?», will Unternehmer Meier wissen. Ich werde in meiner täglichen Arbeit als Anwalt oft mit dieser oder ähnlichen Fragen konfrontiert. Insbesondere bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es immer wieder zum Streit über geleistete (oder nicht geleistete) Überstundenarbeit und deren Entschädigung. Das muss nicht sein – eine klare Regelung im Arbeitsvertrag tut not. Bei sogenannten Überstunden handelt es sich um Arbeitsstunden, die über die arbeitsvertraglich festgeschriebene Arbeitszeit hinaus geleistet werden (nicht zu verwechseln mit dem Begriff der «Überzeit», bei der es sich um jene Arbeitszeit handelt, welche die gesetzliche Höchstarbeitszeit übersteigt). Das OR sieht Überstunden vor Grundsätzlich sieht das Obligationenrecht (OR) vor, dass die Arbeitnehmenden verpflichtet sind, Überstundenarbeit zu leisten, soweit dies betrieblich notwendig ist und den Arbeitnehmenden zugemutet werden kann. Weil es sich bei der Überstundenarbeit jedoch um Arbeit handelt, die über das übliche Mass hinaus geht, ist Überstundenarbeit zusätzlich zu entschädigen. 25 Prozent Überstundenzuschlag Als Grundsatz ist ein Überstundenzuschlag von 25 Prozent vorgesehen. Dies gilt zumindest dann, wenn im Arbeitsvertrag oder einem GAV/NAV nichts anderes vereinbart wurde. Oder anders ausgedrückt: Es ist zulässig, die Überstundenarbeit innert eines angemessenen Zeitraums durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer auszugleichen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer damit einverstanden ist. Ebenfalls möglich ist die Vereinbarung, wonach Überstundenarbeit gar nicht zusätzlich oder ohne Zuschlag entschädigt wird, wobei eine solche Regelung schriftlich vereinbart werden muss, zum Beispiel im Arbeitsvertrag. «Und wie sieht es nun mit der Überstundenkompensation während der Freistellung aus?», will Unternehmer Meier wissen. Auch hier ist die vertragliche Abmachung zwischen den Parteien relevant. Ist im Arbeitsvertrag vorgesehen, dass Überstundenarbeit kompensiert wird, kann der Arbeitnehmer in der Regel mit der Freistellung auch die Kompensation der Überstunden anordnen. David Hug ist Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Wagner Prazeller Hug. Er ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team von sechs Rechtsanwälten im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Dr. Dominik Rieder geleitet und besteht weiter aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzel mann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Sie schreiben regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» über aktuelle rechtliche Themen. Kontakt zum Legal-Team: Wirtschaftskammer Baselland KMU-Dienstleistungen Dr. Dominik Rieder Head Legal Wirtschaftskammer Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: d.rieder@kmu.org IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Patrick Herr, Daniel Schaub, Fabienne Steiger Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.
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