4 | Standpunkt der Wirtschaft VERKEHR 4. Juni 2021 KMU-NACHRICHTEN Primeo, EBL, Mobility: Gemeinsames Angebot Die Energieversorgungsunternehmen Primeo Energie und EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) sowie die Carsharing-Anbieterin Mobility haben sich zusammengeschlossen und bieten Investoren, Planern und Architekten grösserer Bauprojekte ein Komplettpaket rund um die Elektromobilität an. «Primeo Energie, die EBL und Mobility stellen die E-Ladeinfrastruktur sicher, versorgen sie mit 100 Prozent erneuerbarer Energie, und platzieren an den Standorten eine breite Palette an Elektrofahrzeugen, vom Renault Zoe über den ID.3 bis hin zum Tesla Model 3», heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der drei Unternehmen. Die Kooperation zwischen Primeo Energie, der EBL und Mobility begann im Oktober 2020. Seither sind bereits mehrere Elektrofahrzeuge im Einsatz, und zwar in Wohnquartieren, die dem sogenannten ZEV-Modell folgen. ZEV steht für Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Dabei wird vor Ort klimafreundliche Sonnenenergie produziert und genutzt, zum Beispiel für die Elektro mobilität. ra Preisniveau-Klausel soll ins kantonale Gesetz In der nationalen Gesetzgebung zum öffentlichen Beschaffungswesen (BöB) sollte eine Klausel integriert werden, damit ausländische Anbieter das Preisniveau in ihrem Land bei ihrer Offerte berücksichtigen müssen. Ist das Preisniveau in einem Land beispielsweise um 20 Prozent tiefer, muss der Anbieter aus diesem Land in der Schweiz auch zu einem 20 Prozent höheren Preis offerieren, um beim Zuschlagskriterium «Preis/ Preisniveau» gleich gut wie das Schweizer Angebot abzuschneiden. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), in der auch die Regierung des Kantons Basel-Landschaft vertreten ist, lehnt nun genau diese, für das Baselbiet mit seinen vielen KMU wichtige Bestimmung ab, wie SVP-Landrat Markus Meier in seiner Interpellation festhält, die gestern Donnerstag im Kantonsparlament eingereicht worden ist. Die Haltung der Kantonsregierungen sei unverständlich, weil ohne eine solche Klausel einheimische Betriebe benachteiligt werden und so über kurz oder lang gezwungen würden, ihre Produktion einzustellen oder ins Ausland zu verlegen. Der Schweiz gingen so Arbeitsstellen, Ausbildungsplätze und Steuereinnahmen verloren. Nach entsprechenden Vorstössen in Thurgau und Aargau fragt Meier nun, wie sich der Kanton zur Entfernung der Preisniveau-Klausel stellt und wie im kantonalen Einführungsgesetz zum BöB im Baselbiet trotzdem noch beschaffungsrechtliche Bestimmungen einfliessen können. ds MOBILITY PRICING – Die Vernehmlassung zu Pilotprojekten im Mobility Pricing ist abgeschlossen. Regionale Koordination ist wichtig, es gilt, isolierte Road-Pricing-Modelle zu vermeiden. Die Rückkehr zum Brückenzoll? Ursprünglich auch aus dem Bedürfnis nach einer Ablöse der Mineralölsteuer in Folge des steigenden Anteils der Elektromobilität geboren, verfolgt das Projekt Mobility Pricing ehrgeizige Ziele. So soll es eine langfristige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sicherstellen, also eine Alternative zu Mineralölsteuer, Nationalstrassenabgabe und Automobilsteuer bieten. Gleichzeitig verfolgt das Pricing- Modell einen anderen Zweck, nämlich das Glätten von Verkehrsspitzen. Die Rushhour und deren zeitintensiven Verkehrsüberlastungen sollen der Vergangenheit angehören. Da die Mobilität in der Schweiz permanent wächst, braucht es einen Systemwechsel. Vereint werden sollen beide Ziele mithilfe einer leistungsabhängigen Abgabe. Dies sowohl für den motorisierten Individualverkehr (MIV) als auch für den öffentlichen Verkehr (ÖV) auf Strasse und Schiene. Im vereinfachten, theoretischen Prinzip heisst dies: ein höherer Tarif zu Spitzenzeiten und ein niedriger Tarif zu Randzeiten. In einer theoretischen Wirkungsanalyse im Raum Zug 2017 konnten die Zielrichtungen sodann auch bestätigt werden. Die Spitzenzeitentarifierung bewirkte die gewünschte Reduktion der Verkehrsnachfrage. Nachteile erwuchsen daraus, dass Personen mit eingeschränkter zeitlicher Flexibilität stärker betroffen waren als flexiblere Personen. Vernehmlassung abgeschlossen Im Dezember 2019 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) damit, einerseits Kantone, Städte und Gemeinden zu finden, die Mobility Pricing in einem Pilotprojekt testen wollen, und andererseits eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, welche die rechtlichen Grundlagen schafft. Das Bundesgesetz über Pilotprojekte zu Mobility Pricing war in diesem Frühjahr in der Vernehmlassung. Im Gesetz geregelt werden die Rahmenbedingungen für die Pilotprojekte, mit dem Ziel, das Mobilitätsverhalten der Verkehrsteilnehmenden mittels einer Abgabe zu steuern. Kantone oder Gemeinden konnten ihre Projektskizzen einreichen, um sich für eine Versuchsphase zu bewerben. Pilotprojekte sind, gemäss Art. 3 des Bundesgesetzes, nur für den motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen Verkehr oder beide Verkehrsträger zusammen möglich. Es sind Projekte mit Abgabepflicht für die Verkehrsteilnehmenden oder mit freiwilliger Teilnahme. Vor dem Start des Pilotprojektes muss eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, die zeigen soll, ob ein Mobility Pricing unter den gegebenen Umständen und den definierten Perimetern überhaupt durchgeführt werden kann. Basel-Stadt plant Pilotversuch Bisher haben sich mehrere Kantone und Städte für einen Pilotversuch angemeldet. Darunter sind die Kantone Genf, Aargau, Basel-Stadt sowie die Städte Bern, Biel und Zürich. Anders als noch in der ursprünglichen Definition der Intermodalität mit Mobility Pricing zum Brechen der Verkehrsspitzen, zur gleichmässigen Auslastung der Verkehrsinfrastrukturen und um Kostenfairness zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern und deren Mobilitätsdienstleistungen zu schaffen, wird nun jedoch von manchen Bewerbern ein anderes Ziel verfolgt. So fordern Genf und Biel eine Art Stadtmaut, Basel-Stadt ein Road Pricing und in Bern soll die Monbijou-Brücke neu einen Wegzoll verlangen. Natürlich mit einem höheren Tarif zu den Spitzenzeiten. Aktive Koordination wichtig Das Bundesgesetz zu den Mobility- Pricing-Piloten sieht vor, dass bei überkantonalen Pilotprojekten derjenige Kanton seine Bewilligung erteilen muss, der am stärksten betroffen ist. Der Kanton muss vor Erteilung der Bewilligung die Zustimmung der übrigen direkt betroffenen Kantone einholen. Mobility Pricing soll zu einer Verkehrsentlastung in Spitzenzeiten führen. Bild: Archiv Standpunkt. Der Kanton Basel-Landschaft hat unlängst in einer Interpellationsantwort bestätigt, dass keine Bewerbung für ein Pilotprojekt eingereicht wurde. Weiter bestätigte er, dass er nicht in die Vorhaben der Nachbarkantone eingebunden war, jedoch erwartet er, «im Rahmen der Pflege der gutnachbarschaftlichen Beziehungen eine aktive Koordination solcher Geschäfte mit grenzüberschreitenden Auswirkungen». Bei «unerwünschten Auswirkungen für den Verkehr im Kanton Basel-Landschaft und für die an Basel-Stadt angrenzenden Agglomerationsgemeinden würde der Baselbieter Regierungsrat beim Regierungsrat Basel-Stadt intervenieren». Erwartet wird jedoch, dass der Kanton Basel-Landschaft bei der Machbarkeitsstudie einbezogen wird. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hat sich die Wirtschaftskammer Baselland zu den Pilotprojekten und zur Konzeption des Mobility Pricings im Bundesgesetz geäussert. Die Wirtschaftskammer steht einem Mobility Pricing im ursprünglichen Sinn grundsätzlich positiv gegenüber. Sie unterstützt eine bessere Auslastung im ÖV und im Strassenverkehr, ebenso begrüsst sie eine langfristige Sicherung der Verkehrsinfrastruktur für alle Verkehrsträger. Kein isoliertes Road Pricing Ein isoliertes Road Pricing jedoch sieht die Wirtschaftskammer als nicht zielführend an. Ebenso kritisch steht sie einem isolierten Pilotversuch, beschränkt auf einen definierten Perimeter, gegenüber, da mit Ausweichverkehr und Umfahrungen zu rechnen ist. Wird nur ein kurzer Strassenabschnitt höher bepreist, kommt es zu negativen Auswirkungen aufs Umland. Dies wurde bereits 2009 mit der einseitigen Einführung der Parkraumbewirtschaftung manifest, die nach langen politischen Bemühungen schliesslich zur Einführung der Gewerbeparkkarte führte. Die weiteren Entwicklungen, insbesondere die Machbarkeitsstudien, werden zeigen, ob mit Mobility Pricing ein zukunftsfähiges «Pay as you go»- Prinzip entsteht oder ob man – wie in Bern angedacht – zurückkehrt zum Brückenzoll. Birgit Kron POSTULAT – FDP-Landrätin Christine Frey will von der Regierung wissen, weshalb der Kanton die Hangbewegungen, die 2014 zur frühzeitigen Stilllegung der Deponie führten, nicht bereits erkannte, als er die Betriebsbewilligung erteilt hatte. Verfügung zur Deponie Eichenkeller wirft Fragen auf Der Kanton Basel-Landschaft muss sich kritischen Fragen zu seiner Rolle bei der Deponie Eichenkeller bei Reigoldswil stellen. Mit einem aktuellen Vorstoss möchte FDP- Landrätin Christine Frey unter anderem wissen, weshalb der Kanton die Hangbewegungen, die 2014 zur frühzeitigen Stilllegung der Deponie führten, nicht bereits bei den Untersuchungen im Rahmen der Betriebsbewilligung erkannte. Wichtige Rolle des Kantons Im Jahr 2012 erteilte der Kanton der erweiterten Deponie Eichenkeller bei Reigoldswil die Betriebsbewilligung. Bei der Deponieerweiterung bekleidete der Kanton eine wichtige Rolle: Einerseits war das Deponievolumen im Kanton ausgeschöpft, und der Kanton engagierte sich aktiv für die Schaffung von zusätzlichem Deponieraum. Andererseits erteilte der Kanton die Betriebsbewilligung und verantwortete die der Bewilligung zugrundeliegenden geologischen Untersuchungen. Nach dem Bersten einer Gasleitung Ende März 2014, rund 150 Meter unterhalb des Deponiefusses, musste die Deponie aufgrund unterliegender Hangbewegungen bereits wieder stillgelegt werden. Teure Messungen Die Deponie Eichenkeller in Reigoldswil wurde 2014 vorzeitig stillgelegt. Bild: zVg/Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG Eine Verfügung des Kantons regelt die Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorgepflicht. Dazu gehören regelmässige, sehr aufwendige und entsprechend teure Messungen der Hangbewegungen. Die Kosten müssen die Eigentümer, die Bürgergemeinde Reigoldswil sowie eine Privatperson tragen. Dafür hätten Rückstellungen und Sicherheitsleistungen aus dem Betriebsertrag erbracht werden sollen, was aufgrund der nur sehr kurzen Laufzeit der Deponie nicht möglich war. Die aufwendigen Untersuchungen seit der Stilllegung 2014 verursachten bisher Kosten in der Höhe von rund einer halben Million Franken. In der Folge ist die Finanzlage der Bürgergemeinde äusserst angespannt. Der Kanton seinerseits hält jedoch an den aufwendigen Messungen und der einseitigen Finanzierung fest. Können Kosten gesenkt werden? Mit ihrem als Postulat eingereichten Vorstoss möchte Landrätin Christine Frey nun von der Regierung wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen die aktuell vorgesehene Nachsorgepflicht von 50 Jahren verkürzt werden kann und wie die generell hohen Kosten der Bürgergemeinde und der Privatperson gesenkt werden können. Weiter soll die Regierung klären, weshalb der Kanton die Hangbewegungen nicht bereits bei den Untersuchungen im Rahmen der Betriebsbewilligung erfasst hat, und inwiefern der Kanton die Hangbewegungen bei den Untersuchungen im Rahmen der Betriebsbewilligung erkennen hätte können und sollen. Ebenfalls soll die Regierung aufzeigen, welche Konsequenzen eine zahlungsunfähige Bürgergemeinde auf die Nachsorgepflicht der Deponie hat. Simon Dalhäuser
4. Juni 2021 HAUS DER WIRTSCHAFT Standpunkt der Wirtschaft | 5 TAGUNGS- UND EVENTCENTER (TEC) – Beleuchtung und Akustik des Auditoriums des TEC im Haus der Wirtschaft sind auf dem neuesten Stand. Auch Small Conference, Boardroom und die Besprechungsräume sind mit Spitzentechnik ausgestattet. Mit dem Know-how vor Ort, der «Food Bar» und der grosszügigen Infrastruktur bleiben keine Veranstaltungswünsche mehr offen. Das TEC überzeugt mit feinster Technik «Wir können aus einer Hand alles anbieten», sagt Anja Ullmann, Leiterin des Tagungs- und Eventcenters (TEC) im Haus der Wirtschaft in Pratteln. Das gilt nicht zuletzt für die technische Ausstattung. Wer einen Anlass in den Räumen des TEC durchführt, kann sich glücklich schätzen: «Wir haben alles ‹per se› da. Die fix installierte Technik im Small Conference, im Boardroom, im Auditorium und in den Themenräumen des TEC befindet sich auf dem allerneuesten Stand», sagt Ullmann. Tatsächlich sind die Räume des TEC ein wahres Eldorado für Veranstalterinnen und Veranstalter, die den Einsatz modernster Präsentationstechnik zu schätzen wissen. Sämtliche Meeting- und Konferenzräume sind mit WiFi, ClickShare, Präsentationsoptionen, HDMI-Port und Mediensteuerung ausgestattet. Die gebuchten Räume werden von den Fachleuten des HDW Facility Managements nach individuellen Wünschen eingerichtet. Technische Leckerbissen Als besondere technische Leckerbissen nennt Anja Ullmann die hochwertige Live-Stream-Kamera von PTZOPTICS im Raum Small Conference. Hinzu kommen eine 4 auf 2,5 Meter grosse Leinwand, ein Beamer von Sony mit einer Leuchtkraft von 10 000 Lumen sowie 8 Mikrofone von Shure, davon zwei mit Headset. Das Auditorium mit den Einrichtungen für einen Livestream-Event (Bildmitte). Bilder: Grütter «WIR HABEN ALLES ‹PER SE› DA. DIE FIX INSTALLIERTE TECHNIK BEFINDET SICH AUF DEM ALLERNEUESTEN STAND.» Anja Ullmann, Leiterin TEC Der Boardroom bietet seinen Benutzerinnen und Benutzern zwei 86-Zoll-Touchscreens von CTOUCH und 6 Tischmikrofone von Shure. Im Small Conference strahlt ein Sony-Beamer mit einer Leuchtkraft von 10 000 Lumen auf eine 4 mal 2,5 Meter grosse Leinwand. Der Boardroom verfügt über zwei 86-Zoll-Touchscreens von CTOUCH, 2 Yamaha-Lautsprecher und 6 Tischmikrofone von Shure. Ausserdem ist der Boardroom mit der Videokonferenzkamera «Huddly IQ» ausgestattet. Diese erkennt, wie viele Personen im Raum anwesend sind und passt den Bildausschnitt entsprechend an. Small Conference und Board room bieten also beste technische Vor aussetzungen zur Durchführung einer professionellen Videokonferenz. 11 Meter breiter LED-Screen Ist die Coronakrise einmal überwunden, finden auf den 430 Quadratmetern Fläche des Auditoriums je nach Bestuhlung bis zu 300 Personen Platz. Ein 11 Meter breiter und 3,5 Meter hoher LED-Screen sowie ein Regieraum mit allen technischen Finessen für optimale Akustik und Beleuchtung machen das Auditorium zu einer Location mit unzähligen Veranstaltungsmöglichkeiten. Dazu gehören Podien, Versammlungen, Ausstellungen oder auch kulturelle und private Anlässe. Die mehr als 15 Meter breite Bühne des Auditoriums wird von 16 Scheinwerfern ausgeleuchtet und von 2 Bühnenlautsprechern beschallt. Ein 43-Zoll-Vorschaumonitor und ein ausgeleuchtetes Rednerpult stehen ebenfalls bereit. Für gute Ton- aufnahmen sorgen 2 Mikrofone Shure MXW1 mit Bodypack und Headset sowie 6 Handmikrofone Shure MXW2. Das Auditorium wird optimal beschallt und verfügt über eine Schwerhörigenschlaufe. Mischpult von Yamaha Im Regieraum stehen ein Audiomischpult Yamaha QL1, Yamaha Rio 1608-D, ein Lichtmischpult Zero 88 FLX S24 und ein Videobildmischer Barco S3 Tri-Combo-BTO. Für Besprechungen und kleinere Konferenzen finden sich im ersten Obergeschoss des TEC weitere 13 Räume. Sie sind alle mit einem 75-Zoll-Bildschirm von Samsung oder CTOUCH ausgestattet. In direkter Nachbarschaft zum Auditorium befinden sich das Foyer und die Gartenlandschaft des Hauses der Wirtschaft. Für die Verpflegung sorgt das hauseigene Restaurant «BOOST». Die ebenfalls im Haus der Wirtschaft domizilierte IWF Communications verfügt über das Know-how zur Durchführung von hybriden und virtuellen Meetings. Mit der Infrastruktur des TEC und der vorhandenen Fachkompetenz lassen sich Anlässe durchführen, welche die Besuchenden begeistern werden. Das Haus der Wirtschaft: ein Paradies für Eventplanerinnen und Eventplaner. Reto Anklin VON VERANSTALTUNGSPROFIS GEPLANT UND REALISIERT Die technische Ausrüstung des Audi toriums sowie der Konferenz- und Themenräume des Tagungs- und Eventcenters (TEC) im Haus der Wirtschaft in Pratteln wurde von auviso und Tingo, zwei in ihrem Bereich führenden Unternehmen konzipiert und realisiert. auviso audio visual solutions Das Emmenbrücker Unternehmen mit Filialen in der ganzen Deutschschweiz hat das Auditorium im Haus der Wirtschaft mit der nötigen Technik für höchsten audiovisuellen Genuss ausgestattet. auviso bietet Gesamtlösungen für fixe Installationen in Konferenzsälen oder Schulungsräumen. Die Spezialisten von auviso sorgen für die richtige Wartung der Ton- und Lichtsysteme. auviso verschafft ihren Kunden Wettbewerbsvorteile durch Innovation und technologischen Vorsprung. auviso ist Marktführerin in der Zentralschweiz und schweizweit eine Top- Playerin. Zu den von auviso realisierten Projekten gehören: Kollegienhaus Universität Basel, Erneuerung audiovisuelle Anlagen. Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL Luzern), Neugestaltung Eventraum «Deuxième». THE CIRCLE Convention Center Zurich Airport, Planung und Umsetzung der Medientechnik. ETH Zürich, Videostudio. Tingo GmbH Die AV-Architekten Die Tingo GmbH mit Büros in Muri und in Rapperswil-Jona ist zuständig für die audiovisuelle Ausstattung von Small Conference, Boardroom und den übrigen Themenzimmern im Tagungs- und Eventcenter (TEC) im Haus der Wirtschaft. Das interdisziplinäre Team setzt sich aus Spezialisten aus den verschiedensten Bereichen zusammen. Damit kann Tingo ihr Wissen und ihre Kompetenzen in der Medienplanung, dem Engineering, der Projektkoordination und der Softwareentwicklung weiter vertiefen und eine noch bessere Dienstleistung anbieten. Zu den von Tingo realisierten Projekten gehören: Volkswagen, Messeauftritte. FIFA, Extraordinary Congress 2016, audiotechnische Planung. Opernhaus Zürich, diverse Aufträge. St. Jakob-Park Basel, Beschallung. Grossmünster Zürich, Multimediaanlage. Verkehrshaus Luzern, Sonderausstellung Cargo. RÄUME BUCHEN Die einzelnen Tagungsräume des TEC können für eine, zwei, drei oder vier Stunden sowie einen halben oder ganzen Tag gemietet werden. Auditorium, Small Conference, Boardroom und die Kreativ räume können einen halben oder ganzen Tag gemietet werden. Öffnungszeiten: Mo bis Fr: von 8 bis 22 Uhr Sa: von 8 bis 18 Uhr Sonn- und Feiertage auf Anfrage Tagungs- und Eventcenter (TEC) Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln, E-Mail: tec@hdw.ch Telefon: 061 927 64 55 Besichtigungen mit Voranmeldung. Ansprechpartner: Anja Ullmann, Leitung TEC Özge Aydogdu, Praktikantin TEC Broschüre: Tagungs- und Eventcenter www.hdw.ch/tec
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Wirtschaftskammer Baselland
Haus der Wirtschaft
Hardstrasse 1
4133 Pratteln