Aufrufe
vor 3 Jahren

Standpunkt 522, 4. Juni 2021

  • Text
  • Wirtschaft
  • Pratteln
  • Wirtschaftskammer
  • Juni
  • Schweiz
  • Haus
  • Kanton
  • Standpunkt
  • Baselland
  • Unternehmen
  • Www.kmu.org

14 |

14 | Standpunkt der Wirtschaft RUBRIKTITEL 4. Juni 2021 5 Musikschulen 11 Tonstudios 68 Plattenleger Und über 13’000 weitere KMU geben bei uns den Ton an. Erfolgreich inserieren im Mit Ihrer Botschaft im Standpunkt der Wirtschaft erreichen Sie: – Rund 35 000 Adressen mit Schwerpunkt im Wirtschaftsgebiet Nordwestschweiz – Entscheidungsträger der regionalen KMU-Wirtschaft – 10 000 Mitglieder der Wirtschaftskammer Baselland – Eine wirtschaftlich interessierte Qualitätsleserschaft – Sowohl B2B-Kunden wie Konsumentinnen und Konsumenten Als Mitglied der Wirtschaftskammer Baselland profitieren Sie von attraktiven Rabatten! Erika Sprecher berät Sie gerne! 061 927 65 38 dispo@standpunkt.ch

4. Juni 2021 HAUS DER WIRTSCHAFT Standpunkt der Wirtschaft | 15 POLIT-KOLUMNE Sommarugas Mikado-Mobilität: Ja nicht bewegen ... «Heureka!» kann Bundesrätin und Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga wie weiland der griechische Mathematiker Archimedes (285–212 v. Chr.) rufen, der das hydrostatische Grundgesetz des Gravitationsdrucks entdeckte: «Ich hab , s gefunden!» Was hat die Infrastrukturministerin gefunden? Das Perpetuum mobile der Verkehrspolitik. Also jene Wunder maschine, die man einmal in Gang setzt und die danach ohne weitere Energiezufuhr ewig läuft. Bei ihr heisst dieses Ding «Mobility-Pricing». Vor Sommarugas Departementswechsel sprach man von «Road Pricing». Nach neuestem Stand in diesem Dossier könnte man ebenso gut von Mikado-Mobilität reden. Weil der öffentliche und private Verkehr in Dauerstaus zu ersticken droht, will die UVEK-Chefin die Menschen mit zeitund fahrleistungsabhängigen Kilometergebühren quälen, bis sich möglichst nichts und niemand mehr bewegt. Dahinter stecken uralte Zielkonflikte rot-grüner Strassenverkehrspolitik aus der Ära Moritz Leuenberger und aus der Mottenkiste des Bundesamts für Raumplanung von 2004. «DER BUNDESRAT HAT ZWAR GEMERKT, DASS DA EIN ÜBLER MURKS GEPLANT WERDEN SOLL. TROTZDEM HAT ER VORBEHALTLOS GRÜNES LICHT FÜRS WEITERWURSTELN GEGEBEN.» Peter Amstutz* Nach dem geltenden Finanzierungssystem der Strassen fliessen (Stand 2019) bei jeder Tankfüllung (Bleifrei 95 und Diesel) knapp 85 Rappen in die Bundeskasse: 43,12 Rappen Mineralölsteuer plus 30 Rappen zweck gebundener Zuschlag plus Mehrwertsteuer und Import abgaben plus Vignette, alles in allem 4,515 Milliarden Franken pro Jahr. Wer 30 000 Kilometer jährlich im Mittel klassewagen zurücklegt und dafür 2400 Liter Treibstoff tankt, zahlt automatisch rund 2040 Franken davon nach Bern. Die Mineralölsteuern und das Vignettengeld (800 Fr.) gehören dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), 500 Franken fliessen in die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV), der Rest verschwindet in der Bundeskasse. Dieses System – wer viel fährt, zahlt mehr; sparsames Fahren senkt Kosten, schmälert aber die Bundeseinnahmen – ist grundsätzlich ideal, weil es alle Strassenbenützer gleich belastet, Einheimische und Ausländer. Sommaruga befindet sich damit aber auf Kollisionskurs zu den Umweltschutzzielen und den Infrastrukturvorhaben. Das Problem wird vom UVEK so umschrieben: «Von einem Rückgang der Einnahmen aus den Mineralölsteuern sind nicht nur der NAF und der allgemeine Bundeshaushalt betroffen, sondern auch die ‹Strassenkasse› SFSV und damit die Kantone. Die Mineralölsteuer ist daher langfristig durch eine alternative, leistungsabhängige Verkehrsabgabe abzulösen.» Mobility Pricing heisst diese Wunderlösung für alle Verkehrs probleme in Städten und Agglomerationen. Für Berner Verhältnisse geradezu blitzartig müsse der Wechsel erfolgen, nämlich innerhalb von 10 bis 15 Jahren, «da sich die Situation auf der Einnahmenseite schneller akzentuieren kann». Der Vernehmlassungsentwurf für ein Bundesgesetz über Pilotprojekte (Teststrecken) umschreibt das Vorgehen so: «Dieses Gesetz regelt die Rahmenbedingungen, mit denen das Mobilitätsverhalten im motorisierten Individualverkehr und im öffentlichen Verkehr durch Abgaben gesteuert werden soll.» Mit höheren Fahrkosten soll bestraft werden, wer morgens zwischen 7 und 9 Uhr und nachmittags zwischen 5 und 7 Uhr auf den Strassen unterwegs ist. Zu dieser Zweiklassengesellschaft im Strassenverkehr wird verharmlosend doziert: «Die Nutzung der Verkehrssysteme wäre weiterhin für die meisten Nutzer erschwinglich. Jedoch können unerwünschte Verteilungswirkungen nicht ganz ausgeschlossen werden. Insbesondere, weil untere Einkommens klassen aufgrund ihres Berufs bei den Arbeitszeiten oft weniger flexibel sein können als andere Haushalte. Sie könnten daher dem Spitzenzeitentarif weniger gut ausweichen.» Durch Verteuerung des Strassenverkehrs anstelle von Investitionen in die Strasseninfrastruktur wird einfach vertrieben, wer rechnen muss, und bevorzugt, wer gut bei Kasse ist. Gemäss UVEK würde «insgesamt nicht mehr, sondern anders für Mobilität bezahlt». Wie eine Dienstleistergesellschaft und das auf Mobilität angewiesene KMU-Gewerbe das aushalten soll, interessiert die Bürokonzeptionisten in Bern natürlich nicht. Für den allergrössten Knackpunkt des Vorhabens, nämlich den Datenschutz, haben die Schönfärber im UVEK noch keine Lösung. Sie geben zu: «Im Rahmen von Mobility Pricing müssen verschiedene Daten erhoben werden, unter anderem wer wann wo gewesen ist. Auch die Notwendigkeit der Erstellung von Bewegungsprofilen der Nutzer stellt hohe Anforderungen an den Datenschutz.» Wehret den Anfängen! Der Bundesrat hat zwar gemerkt, dass da ein übler Murks geplant werden soll: «Für gewisse Akteure steht die Glättung der Verkehrsspitzen im Vorder grund, andere wollen die Mobilitätsnachfrage senken, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sichern oder den öffentlichen Verkehr fördern.» Trotzdem hat der Bundes rat am 13. Dezember 2019 der UVEK-Chefin vorbehaltlos grünes Licht fürs Weiterwursteln gegeben. «Gouverner ç , est prévoir» hat offenbar ausgedient, von vorausschauendem Regieren ist keine Rede mehr. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Wer sein Grundstück mit Hecken vor neugierigen Blicken schützen will, muss Vorschriften beachten, was den Grenzabstand und die Höhe der Sträucher betrifft. Zwei Büsche, die etwas näher beieinander stehen, machen noch keine Hecke aus. Wann ist eine Hecke eine Hecke? Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Ein beliebtes Mittel der Gartengestaltung, um Privatsphäre für die Bewohnerinnen und Bewohner zu schaffen oder diese zu verbessern, sind Hecken entlang der Parzellengrenze. Bei der Pflanzung von Hecken sind aber Vorschriften wie Grenzabstände und Maximalhöhen einzuhalten, damit der Nachbar nicht übermässig beeinträchtigt wird. Der Kanton Basel-Landschaft kennt bezüglich Grünhecken und Bäumen relativ offene Bestimmungen. So dürfen Grünhecken gegen den Willen des Nachbarn nicht näher als 60 Zentimeter von der Grenze und nicht höher als ihre dreifache Distanz von derselben gehalten werden. Bei einem Mindestabstand von 60 Zentimetern gilt somit eine zulässige Höhe der Grünhecke von 180 Zentimetern. Wird der Grenzabstand der Grünhecke um 20 auf 80 Zentimeter erhöht, darf diese rund 240 Zentimeter (das Dreifache des Grenzabstandes) hoch werden. Voraussetzungen Wann wird nun jedoch von einer Hecke bzw. Grünhecke gesprochen? Hiefür sind praxisgemäss drei Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen, nämlich: – Die Hecke muss aus mindestens drei überwiegend gleichartig wachsenden Pflanzen (Sträucher oder Bäume) bestehen; – die Pflanzen müssen in einer Linie, wenn auch nicht notwendigerweise in einer Geraden, angeordnet sein, und – die Heckenpflanzen müssen einen Dichtschluss bilden, das heisst, sie müssen den Eindruck einer Wand vermitteln. Werden diese drei Bedingungen erfüllt, sind die eingangs genannten Grenzabstände und Höhenbeschränkungen einzuhalten. Einzelpflanzen dürfen höher sein Liegt hingegen keine Hecke vor, wenn zum Beispiel nur zwei Pflanzen in unmittelbarer Nähe zueinander stehen, sind diese als Einzelpflanzen zu beurteilen. Für diese gelten im Kanton Basel-Landschaft keine Höhenbeschränkungen, sondern nur Grenzabstandsvorschriften, und zwar: – einen halben Meter bei Zwergobstbäumen, anderen Gartenbäumen, Ziersträuchern und kleinen Zierbäumen, – drei Meter bei einzelnen Waldbäumen und grossen Zierbäu- men (Pappeln, Kastanien- oder Nussbäume). Trotz Einhaltung der Grenzabstände kann es im Einzelfall vorkommen, dass eine Ansammlung von Sträuchern und Pflanzen, insbesondere in Bezug auf deren Höhe oder einer «Vorhangwirkung» den Nachbarn übermässig beeinträchtigt. Will ein Nachbar eine solche übermässige Beeinträchtigung geltend machen (Art. 684 ZGB), muss er im Streitfall das Gericht von der Übermässigkeit der Einwirkung überzeugen, sofern sich die Parteien nicht vorgängig direkt untereinander oder allenfalls vor dem zunächst anzurufenden Friedensrichteramt einigen können. Rechtsanwalt Alexander Heinzelmann ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal Team von sechs Rechtsanwälten im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Dr. Dominik Rieder geleitet und besteht weiter aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzel mann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Sie schreiben regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» über aktuelle rechtliche Themen. Kontakt zum Legal-Team: Wirtschaftskammer Baselland KMU-Dienstleistungen Dr. Dominik Rieder Head Legal Wirtschaftskammer Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: d.rieder@kmu.org IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Patrick Herr, Daniel Schaub, Fabienne Steiger Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

Standpunkt der Wirtschaft