10 | Standpunkt der Wirtschaft STANDORTFÖRDERUNG 4. Juni 2021 SVIZRA27 – Die Stufe 2 des Projektwettbewerbs für eine Landesausstellung in der Nordwestschweiz ist abgeschlossen. Unter der Federführung der ehemaligen Bundesrätin Doris Leuthard hat die Jury aus den zehn Projektideen deren fünf für die Stufe 3 nominiert. Bis im September soll das Siegerprojekt feststehen. Danach prüft Svizra27 dessen Machbarkeit. Fünf Projektideen schaffen es ins Finale Bei der Wahl des Projekts für eine Landes ausstellung in der Nordwestschweiz ist die Initiantin Svizra27 einen Schritt weiter. Nach Abschluss der Runde 2 sind noch fünf Teams im Rennen (siehe unten). Sie wurden von der Jury unter der Federführung der ehemaligen Bundesrätin Doris Leuthard für die Stufe 3 nominiert. Die ehemalige Bundesrätin Doris Leuthard hat die Stufe 2 des Projektwettbewerbs von Svizra27 geleitet.Bild: zVg Das Siegerprojekt wird im kommenden September erkoren und dessen Machbarkeit anschliessend geprüft, wie es in der Medienmitteilung von Svizra27 heisst. Svizra27 setzt sich aus Wirtschafts- und Gewerbeverbänden aus den fünf Nordwestschweizer Kantonen sowie drei nationalen Wirtschafts- und Gewerbeverbänden zusammen. Auch die Wirtschaftskammer Baselland ist Mitglied und mit Michael Köhn, stv. Direktor, im Vorstand vertreten. In der Medienmitteilung wird Doris Leuthard zu den Zielen von Svizra27 zitiert. «Svizra27 wird keine nationale Leistungsschau zum Thema der Arbeit von morgen werden, sondern eine raffinierte Mischung aus gegensätzlichen Formaten», so Leuthard. Nun stehe die entscheidende Phase bevor: «Die Projekte müssen die Flughöhe eines Landesausstellungsprojekts erreichen.» «Mensch – Arbeit – Zusammenhalt» In der Wettbewerbsstufe 3 werden die aktuellen Projekte konkretisiert und geschaut, wie das Motto «Mensch – Arbeit – Zusammenhalt» inhaltlich dargestellt und umgesetzt werden kann. Eine Besonderheit des dreistufigen Wettbewerbsverfahrens gemäss GATT/WTO-Abkommen besteht darin, dass ab der Stufe 2 die Ideen der ausgeschiedenen Projektteams weiter genutzt werden können. Dieses Open-Source-Verfahren soll dazu beitragen, dass keine Ideen verloren gehen. Mitte Mai dieses Jahres fand das Kick-off für die Stufe 3 statt. Danach werden die fünf Projektideen innerhalb der einzelnen Teams weiterentwickelt. Die Jurierung der Stufe 3 wird im Oktober 2021 abgeschlossen. Svizra27 soll an Spielorten in allen fünf Kantonen stattfinden. Die Landesausstellung der Nordwestschweiz wird die digitale Transformation aufnehmen und 2027 als analoges Ereignis stattfinden, «bei dem Menschen zusammenkommen, um einmalige Erlebnisse zu haben, die zu einer biografischen Notiz im Leben der Schweizerinnen und Schweizer werden», wie es in der Medienmitteilung heisst. Reto Anklin SUPPORTERMITGLIEDSCHAFT Der Verein Svizra27 sucht zusätzliche Personen oder Unternehmen, die eine Supportermitgliedschaft eingehen wollen. Die beiden ersten Phasen des Projekts wurden zu 100 Prozent aus den im Text genannten Wirtschaftskreisen finanziert, auf den Einsatz öffentlicher Gelder wurde verzichtet. Die Phasen III und IV sollen zu je 50 Prozent aus Wirtschaftskreisen und mit Swisslos-Geldern aus fünf Nordwestschweizer Kantonen finanziert werden. An einer Supportermitgliedschaft interessierte Personen oder Unternehmen wenden sich an: Michael Köhn stv. Direktor Wirtschaftskammer Baselland E-Mail: m.koehn@kmu.org www.svizra27.ch SPIEL ZUM MITMACHEN «Labor Ludens» ist als Spiel zum Mitmachen angelegt und möchte verschiedene erlebenswerte Zukünfte erlebbar machen. Es fordert zur Selbstbefragung wie zur Beantwortung der Frage auf, welches Band oder Gefäss uns als Gesellschaft zusammenhält. Als erstes Element fungiert das «Adventure of the Ordinary», das eigentliche Expo-Gelände. Im Aareraum, zwischen Grenchen und Baden, befinden sich sieben Raum-Zeit-Kapseln. Als zweites Element gibt es das «Forum» rund um die Basler Messe. Dieser grossstädtische Standort ist mit seiner maximalen programmatischen und punktuellen Konzentration der Ort der Debatte und des Weiterdenkens. Als drittes Element gibt es einen Geheimort im Jura. Schwierig aufzuspüren, bietet er eine Art mystisches «Blur-Szenario» ins Unterbewusstsein und das weniger Fassbare an. Team: ARGE FABULOUS URBAN / MBAA / Becker Architects und STUDIO CABRIO / Zürich und Stuttgart. ORTE FÜR TRANSFORMATION UND MENSCHLICHES WACHSTUM «Kathedralen der Arbeit», Orte für Transformation und menschliches Wachstum. Industrie und Wirtschaft werden sich in Zukunft so oft und drastisch verändern, dass ein Berufswechsel, ein Wiedereinstieg, eine Weiterbildung zunehmend zu normalen Prozessen werden sollten, die einen Menschen im Laufe seines Lebens mehrmals transformieren. Das Konzept setzt unmittelbar an der Stelle an, an der der Mensch ein Interesse oder ein Bedürfnis entwickelt, sich auf den Weg der Transformation zu begeben. Dafür werden fünf thematische «Zentren» etabliert, die Transformationsprozesse anregen und feiern sollen. Als inhaltliche Metapher für die «Zentren» dienen dabei die Kathedralen, die im Mittelalter in Europa Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens und antreibende Kraft der Wirtschaft waren. Team: Federführung: Team KOSMOS + js-architektur / Basel. AUFRUF ZUR ZUSAMMENARBEIT LA VIE ACTIVE bezieht sich auf Künste, Beschäftigungen, Berufe, Kompetenzen, Kenntnisse und praktische Dienste, die oft in Misskredit stehen, jedoch zum Gedeihen der Welt und zur Verdichtung von Flächen sowie zu deren Unterhalt und Wiederherstellung beitragen, und zwar indem sie deren Wert entwickeln, ohne dass dabei auf Hektaren von «Phantomland» oder andere Mittel nach dem Prinzip «aus den Augen, aus dem Sinn» zurückgegriffen werden muss. LA VIE AC- TIVE ist ein Aufruf zur Zusammenarbeit. Das Projekt möchte eine neugierige, vielfältige Bevölkerung einladen, sich temporär zusammenzufinden, um im Rahmen einer kooperativen Arbeit an der Aktualisierung und Stärkung der ökologischen und transnationalen gegenseitigen Abhängigkeiten teilzunehmen, welche die Schweiz definieren. Team: Daniel Zamarbide avec Dieter Dietz, Olivier Kaeser, Sébastien Marot, Shirana Shabahzi, Jonas Voegeli / Genf. EIN NETZ VON «TRAFOS» IN DEN GASTGEBENDEN KANTONEN «move! 27/27» (lateinisch: bewege dich!) entwirft die Vision einer Svizra27, die ein Netz von «Trafos» in den gast gebenden Kantonen installiert. Die «Trafos» sind keine gesonderten Ausstellungsflächen, sondern klinken sich als «add on» in die Prozesse ihrer Standorte ein, beleuchten und dynamisieren sie. move! sieht vor, fünf bis zehn «Trafos» zu entwickeln, die einen halben Quadratkilometer gross sind und Aspekte des Arbeits- und Gesellschaftslebens zeigen. Seit Langem erlebt die Schweiz tiefgreifende Veränderungen ihrer Arbeitswelt und ihrer Gesellschaft. Die «Trafos» fragen: Was ist heute? Was war vor 27 Jahren? Was wird in 27 Jahren sein? move! gestaltet Svizra27 als Prozess, an dem sich viele verschiedene Menschen und Talente beteiligen können. Team: Federführung: Holzer Kobler Architekturen + teamstratenwerth + Barbara Neff / Basel, Ennetbaden und Zürich. TERRITORIUM UND EXPERIMENTIERFELD FÜR EINE ZUKUNFTSFÄHIGE DEMOKRATIE «La Suisse sera» ist Territorium und Experimentierfeld für eine zukunftsfähige Demokratie. Sie existiert nicht ohne ihre Akteure. Fünf Regionen werden identifiziert. Natuarlia, Rurbania, La Linea, Benevolia und Moadia: diese sind mit der Topografie verbunden, aber auch mit spezifischen Werten, die in der lokalen Kultur, Geschichte und Gesellschaft zum Ausdruck kommen. Die Interventionsphilosophie basiert in erster Linie auf der Konversion und Aufwertung von bestehenden Strukturen und Systemen, nachhaltige Erweiterungen, die vorhandene Gebäude, Plätze, Leerstellen ergänzen oder modifizieren. Auf Basis der Themenregionen soll ein Prozess der Inhaltserstellung unter Einbeziehung von Schulen und Universitäten in der Schweiz aufsetzen. Team: Federführung: Atelier oï_Ruedi Baur Integral Designers_Tamschick Media &Space_STUDIO UWE BRUECK- NER / Stuttgart und La Neuveville.
4. Juni 2021 ARBEITGEBER BASELLAND Standpunkt der Wirtschaft | 11 EDITORIAL Nur Testen befreit von der Homeoffice-Pflicht HOMEOFFICE – Die Meinungen über Heimarbeit sind seitens der Arbeitgeber geteilt. Die einen fürchten, dass Arbeitnehmende, die zu Hause arbeiten, nicht die volle Leistung bringen, die anderen glauben an eine erhöhte Produktivität dank weniger Ablenkung. Auf jeden Fall wichtig sind etablierte Teams. Wie hast du’s mit der Produktivität? Dominik Rieder, Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland. Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Arbeitgeber aufgehoben, die in ihren Betrieben wöchentlich Massentests durchführen. Für diese Betriebe bleibt es bei einer Homeoffice-Empfehlung. Dies hat der Bundesrat zuletzt entschieden. Für Arbeitgeber ist das eine gute Nachricht, auch wenn eine gänzliche Aufhebung wünschenswert gewesen wäre. Wirschaftskammer-Direktor Christoph Buser weist in seinem Editorial auf Seite 1 explizit auf Systemfehler bei der Umsetzung dieses Entscheides hin und fordert endlich eine Korrektur. Das ist richtig, denn mit der Pflicht zum Homeoffice war doch massiv in die Organisationsautonomie der Betriebe eingegriffen worden. Ein weiterer Aspekt des Themas Homeoffice ist, dass unbedingt geklärt werden muss, wie gross der Nutzen dieser Massnahme für die Pandemiebekämpfung wirklich war und ob der Schritt von der Empfehlung zur Pflicht einen relevanten Effekt hatte. Man darf auch kritisieren, dass der Bundesrat für die Pflichtaufhebung nicht die Schutzkonzepte und Schutzpflichten seitens der Arbeitgeber in den Vordergrund gestellt hat. Diese sind nämlich immer noch zwingend. In den vergangenen Monaten haben die Unternehmen sehr viel personellen und finanziellen Aufwand betrieben, um ihre Angestellten vor einer Ansteckung zu schützen und entsprechende Konzepte umzusetzen. Hier wurden seitens der Arbeitgeber zum Teil beachtliche bauliche und organisatorische Massnahmen ergriffen. Der Bundesrat hätte dies bei seinem Entscheid unbedingt berücksichtigen müssen. Denn es sollte in jedem Fall das primäre Ziel sein, Ansteckungen zu verhindern. Regelmässig zu testen ist eine sinnvolle Begleitmassnahme, die jedoch sekundär ist und nicht verpflichtend sein sollte. Für Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft steht mit «Breites Testen Baselland» schon seit längerer Zeit ein Angebot zur Verfügung, um die neu geltenden bundesrätlichen Vorgaben zu erfüllen und somit nun auf die Homeoffice- Pflicht verzichten zu können. Eine Teilnahme an diesem Programm ist – wie die Erfahrungen bei der Wirtschaftskammer und beim Arbeitgeberverband Baselland zeigen – unkompliziert und einfach umsetzbar. So kann den Arbeitgebern von kantonaler Seite schon einmal geholfen werden. Das Programm hat noch freie Kapazitäten, um weitere Betriebe daran teilhaben zu lassen. ARBEITGEBERVERBAND BASELLAND Arbeitgeber Baselland versteht sich als Dienstleister für Arbeitgeber im Kanton Basel-Landschaft. Die Angebote von Arbeitgeber Baselland stehen allen arbeitgebenden Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland zur Verfügung. Dr. Dominik Rieder Geschäftsführer Arbeitgeber Baselland Haus der Wirtschaft Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: +41 61 927 64 75 E-Mails: info@arbeitgeber-bl.ch d.rieder@kmu.org www.kmu.org/arbeitgeber-bl Noch bis vor zwei Jahren haben sich viele Unternehmen schwer damit getan, wenn ihre Mitarbeitenden im Homeoffice arbeiten wollten. Die Firmen hätten zwar an Attraktivität als Arbeitgeberinnen gewinnen können, weil Berufs- und Privatleben der Angestellten ohne tägliches Pendeln besser vereinbar sind. Aber noch mehr beschäftigte die Arbeitgeber die Gretchenfrage: Wie haben es die Angestellten im Heimbüro mit der Produktivität? Mit dem Coronavirus und der vom Bundesrat verordneten Homeoffice -Pflicht gab es Gelegenheit für einen Feldversuch wie er grösser nicht hätte angelegt werden können. Teams müssen eingespielt sein ONLINE-SCHALTER – Arbeitgeber können offene Stellen neu über EasyGov.swiss melden und publizieren. Der Online-Schalter des Bundes nimmt ausserdem neu auch Arbeitszeitgesuche entgegen. Offene Stellen einfach melden über EasyGov Schon seit dem 1. Januar 2020 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, offene Stellen in jenen Berufsarten zu melden, deren Arbeitslosenquote schweizweit mehr als 5 Prozent beträgt. Mit dem EasyGov-Update vom vergangenen April können Anwenderinnen und Anwender offene Stellen direkt bei EasyGov, dem Online- Schalter des Bundes, erfassen und publizieren. Sofern eine Stelle meldepflichtig ist, werde diese über eine Schnittstelle an das Online-Stellenportal der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zur Prüfung gesendet, wie es in der Medienmitteilung des SECO heisst. Nach Ablauf der 5-tägigen Sperrfrist werden sie auf jobroom.ch und auf dem Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität (EU- RES) veröffentlicht. Via EasyGov können Arbeitgeber auch die Statusrückmeldung des RAV einsehen. Ist die Stelle nicht meldepflichtig, werden die Daten direkt an job-room.ch und EURES übermittelt. EasyGov ist Teil der Strategie von E-Government Schweiz, der Organisation von Bund, Kantonen und Gemeinden für die Ausbreitung elektronischer Behördenleistungen. Zudem ist der Ausbau von EasyGov auch in der aktuellen Strategie «Digitale Schweiz» des Bundesrats verankert. «Ziel ist es, die Geschäftsprozesse zu vereinfachen, konsequent auf die Dass Angestellte im Homeoffice die Füsse hochlegen, ist ein Vorurteil. Nur 8 Prozent der von der Credit Suisse befragten Unternehmen trauen ihren Mitarbeitenden nicht zu, dass sie zu Hause die gleiche Leistung bringen wie im Geschäft. Bild: zVg «Manche Studien zeigen, dass das Home office unter den richtigen Bedingungen, nicht zuletzt dank weniger Ablenkung, sogar zu einer Steigerung der Produktivität führen kann», heisst es im «Schweiz Monitor» von Credit Suisse (CS) für das 4. Quartal 2020. In einer im vergangenen Jahr ebenfalls von Credit Suisse in Auftrag gegebenen Studie gaben knapp 78 Prozent der KMU an, dass sie ihren Mitarbeitenden (eher) zutrauen, dass sie von zu Hause aus genauso produktiv arbeiten wie in den Büroräumen im Unternehmen. Der gegenteiligen Meinung waren nur 8 Prozent der Befragten. Allerdings muss beachtet werden, dass die meisten Leute, die wegen Corona ins Homeoffice geschickt wurden, zuvor bereits Teil eines eingespielten Teams waren. 73 Prozent der Befragten stimmten der Aussage (eher) zu, dass Homeoffice auf breiter Basis nur dann gut funktioniert, wenn Teams eingespielt sind. Demnach ist es wichtig, den Teamzusammenhalt und eine effiziente Zusammenarbeit zu fördern, auch wenn keine persönliche Interaktion vor Ort möglich ist. «Reine Heimarbeit kann zu Isolation und einer Reduktion des spontanen Wissensaustauschs führen – mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Innovationskraft», heisst es im «Schweiz Monitor». Neue Mitarbeitende integrieren Dieser Effekt könnte sich über die Zeit akzentuieren: Zu Beginn der Pandemie litt die Produktivität der Mitarbeitenden relativ wenig unter der Verlagerung ins Homeoffice, da auf bereits etablierte Team- und Kundenbeziehungen aufgebaut werden Nutzerbedürfnisse auszurichten und laufend zu optimieren», schreibt das SECO. Behördenleistungen sollen so bereitgestellt werden, dass sie ohne besondere Kenntnisse über behördliche Zuständigkeiten aus einer Hand und ohne technisches Spezialwissen nutzbar sind. Im November 2017 lanciert Seit der Lancierung im November 2017 hat EasyGov bereits mehrere grosse Updates erfahren. Zu Beginn wurde die Plattform insbesondere von Firmengründerinnen und Firmen gründern genutzt. Sie können von der Anmeldung beim Handelsregister bis zur Mehrwertsteuer, den Sozial- und Unfallversicherungen, sämtliche nötigen Behördengänge für die Firmengründung online erledigen. In der Legislaturperiode von 2020 bis 2023 soll das Angebot an Online- Behördenleistungen stark ausgebaut und die EasyGov-Plattform laufend optimiert werden. Die Coronakrise hat die Digitalisierung vieler KMU beschleunigt. Dies hat sich auf die Anzahl registrierter Unternehmen ausgewirkt. So hat sich im Verlauf des vergangenen Jahres die Anzahl der Nutzerkonten auf EasyGov verdoppelt. Unterdessen wird das Onlineangebot bereits von rund 40 000 Unternehmen genutzt. Reto Anklin www.EasyGov.swiss WIE GEHT ES WEITER NACH CORONA? Das rasant gestiegene Bedürfnis nach Heimarbeit dürfte viele KMU in der Coronakrise unvorbereitet getroffen haben. «Die in dieser Notsituation gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass Homeoffice-Lösungen vielerorts funktionieren können», heisst es im «Schweiz Monitor» der Credit Suisse (CS) für das 4. Quartal 2020. Die CS- Publikation geht davon aus, dass Heimarbeit nach der Coronavirus-Pandemie verbreiteter sein wird als zuvor – wenn KMU können offene Stellen neu bei EasyGov melden. ARBEITSZEITGESUCHE DIGITAL EINHOLEN Arbeitszeitbewilligungen, insbesondere bei Nacht- und Sonntagsarbeit oder Pikettdiensten können neu mit Easy-Gov vollständig digital eingeholt werden. Bis anhin konnten Arbeitgeber Gesuche für Arbeitszeitbewilligungen über die Onlineapplikation TACHO einreichen. Neu werden diese Prozesse ausschliesslich auf EasyGov angeboten. Folgende Anwendungen sind möglich: – Arbeitszeitgesuche erfassen; – Arbeitszeitgesuche vollständig elektronisch an die zuständige Behörde übermitteln und deren Antwort auf EasyGov erhalten, einsehen und verwalten; konnte. «Stossen aber neue Mitarbeitende zu Teams, die ständig von zu Hause aus arbeiten, erfolgt der Aufbau solcher Netzwerke langsamer, was sich negativ auswirken kann», heisst es in der Studie. Reto Anklin auch bei Weitem nicht im gleichen Ausmass wie zum Höhepunkt der Krise. In der Umfrage antworteten 31 Prozent der KMU, bei denen sich gewisse Tätigkeiten zu Hause ausüben lassen, dass sie in den nächsten ein bis drei Jahren etwas mehr Homeoffice als vor der Krise anbieten wollen. 6 Prozent der Befragten planen deutlich mehr Homeoffice. Knapp 2 Prozent rechnen mit weniger, und 46 Prozent mit gleich viel Home office wie vor der Krise. ra Screenshot: zVg – erfasste Gesuche als Vorlage nutzen oder Bewilligungen verlängern. Weitere Funktionen sind: – Eine übersichtliche Anzeige aller laufenden Geschäfte, d.h. Arbeitszeitgesuche und Arbeitszeitbewilligungen; – Gesuche werden durch die Behörde beurteilt, und Bewilligungen können durch den Antragssteller auf EasyGov abgeholt werden; – Mitarbeiter der kantonalen Arbeitsinspektorate (KAI) und des SECO können Arbeitszeitgesuche im Namen von Unternehmen erfassen.
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