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Standpunkt 522, 4. Juni 2021

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Standpunkt 522, 4. Juni

SCHWEIZERISCHE 4. Juni 2021 Die Zeitung für KMU | Regionalbund | Standpunkt-Ausgabe Nr. 521 | 24. Jahrgang AZA 4133 Pratteln Post CH AG DIE MEINUNG Diesen Entscheid korrigieren CORONAVIRUS – Seit dieser Woche gelten weitere Lockerungen im Wirtschafts- und Gastronomiebereich. Die Homeoffice-Pflicht entfällt bei Teilnahme an einem kantonalen Testprogramm. Breites Testen statt Homeoffice Seit Anfang Woche sind viele Lockerungen in Kraft und das ist sehr erfreulich. Das Leben nimmt wieder Fahrt auf und auch die KMU- Wirtschaft nähert sich immer mehr dem Normalzustand. Beim Thema «Homeoffice» hat es der Bundesrat jedoch nicht geschafft, über den Bürokraten-Schatten seiner Verwaltung zu springen und hat entschieden: Die Homeoffice- Pflicht wird nur für diejenigen Firmen aufgehoben, die an einem kantonalen Testprogramm teilnehmen. Das hat für sehr viel Verunsicherung gesorgt, Fragen aufgeworfen und viel Aufwand für Abklärungen verursacht. Nach der Entscheidung des Bundesrates wurde die Liste der offenen Punkte für die KMU stündlich länger. Reicht die Anmeldung zum kantonalen Testprogramm, um von der Homeoffice- Pflicht ausgenommen zu werden? Oder gilt das erst, wenn effektiv getestet wird? Was machen Unternehmen, die dezentral organisiert sind und Mitarbeitende in der ganzen Schweiz haben? Müssen alle Mitarbeitenden an den Tests teilnehmen, damit man von der Homeoffice-Pflicht befreit wird, oder reicht ein gewisser Prozentsatz? Reicht es, nur schon das Angebot zu machen? Wenn ein gewisser Prozentsatz reicht, wie hoch ist dieser? Was ist, wenn alle Mitarbeitenden mitmachen müssen: Kann man Angestellte zwingen, sich testen zu lassen oder bleibt das Testen freiwillig? Was ist mit den Unternehmen, die sich selbst organisiert und ihren Mitarbeitenden Testmöglichkeiten angeboten haben? Sind die kantonalen Testprogramme bereit, innert kurzer Zeit viele neue Personen aufzunehmen? All diese Fragen und Unsicherheiten hätte man sich mit einem klaren und überlegten Entscheid sparen können. Die Baselbieter Regierung nehme ich von dieser Kritik explizit aus. Denn diese hat sich aus guten Gründen ausdrücklich gegen die Verknüpfung von Homeoffice-Empfehlung und Testprogramm gewehrt. Testen als begleitende Massnahme ist sinnvoll und gut. Auch die Wirtschaftskammer nimmt am Programm «Breites Testen Baselland» teil. Aber der Bundesrat hätte in dieser Frage besser auf die Kantone gehört, klare Verhältnisse geschaffen und die Homeoffice-Pflicht abgeschafft. Ich hoffe sehr, dass der Bundesrat seinen Entscheid diesen Monat noch korrigiert und die Homeoffice-Pflicht abschafft. HEUTE IM STANDPUNKT Von Christoph Buser, Direktor Wirtschaftskammer Baselland 5 | TEC Das Tagungs- und Eventcenter im Haus der Wirtschaft ist mit Spitzentechnik ausgestattet. 6 | SIC Teilnehmende präsentieren erstmals ihre Innovationsprojekte. 7 | CONTAINER Roman Meyer, CEO Swissterminal, im Interview. Die Homeoffice-Pflicht ist seit dieser Woche wieder in den Status einer Empfehlung zurückversetzt worden. Bedingung für die Befreiung von der Pflicht ist allerdings, dass ein Betrieb seine Mitarbeitenden einer repititiven Testung im Rahmen eines kantonalen Programms unterzieht. Das «Breite Testen Baselland», das seit 1. März 2021 auch für Unternehmungen angeboten wird, erfüllt diese Voraussetzung. Dort waren gemäss Statistik vom Dienstag 485 Betriebe angemeldet. Von 723 untersuchten Pools aus Unternehmen waren in der vergangenen Woche drei positiv, nur eine Person wurde beim folgenden Nachtest positiv getestet und musste sich in Isolation begeben. Die nun erwartete ansteigende Nachfrage im Verlauf dieser Woche könne «das Programm abdecken», wie es in einer Medienmitteilung des Kantons heisst. Leicht umgestellt wurde der Registrierungsprozess für neu am Programm teilnehmende Unternehmen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website www.bl.ch/ massentest. Wichtig ist, dass Selbsttests aus der Apotheke das Programm «Breites Testen Baselland» nicht ersetzen und somit als repetitive breite Testung im Rahmen der Rückkehr aus dem Home office gemäss Bundesratsbeschluss vom 26. Mai 2021 nicht akzeptiert sind. Restaurants auch innen offen Die Restaurants können seit dieser Woche auch ihre Innenbereiche wieder geöffnet haben. Es gilt die Beschränkung auf vier Personen pro Tisch, an dem nun die Maskenpflicht komplett aufgehoben ist. Diese gilt weiterhin bei Bewegungen innerhalb des Restaurants. In den Aussenbereichen der Restaurants Die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht ist noch an eine Beteiligung an einem Programm wie «Breites Testen Baselland» gebunden. wurde die Personenkapazität pro Tisch auf sechs erweitert. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr ist aufgehoben. Bundesrat plant Transitionsstrategie Bild: Schaub Im Zusammenhang mit der verstärkten Durchimpfung der Bevölkerung und der damit verbundenen Normalisierung rechnet der Bundesrat in den nächsten Wochen mit einer weitgehenden Öffnung der Wirtschaft. Er hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Transitionsstrategie mit drei Stossrichtungen auszuarbeiten: Normalisierung (schrittweiser Ausstieg aus den ausserordentlichen Stabilisierungsmassnahmen), Begleitung des Strukturwandels (Impulsprogramm Innovationskraft Schweiz und Recovery-Programm für den Tourismus) sowie Revitalisierung (Strategie Digitale Schweiz usw.). Für die Milderung der Folgen der Corona-Pandemie hat der Bund bisher Ausgaben von knapp 40 Milliarden Franken beschlossen. Das entspricht etwa einem halben Jahresbudget. 2020 beliefen sich die Ausgaben auf insgesamt 15 Milliarden Franken. Im laufenden Jahr haben Bundesrat und Parlament bislang weitere Ausgaben von 24,4 Milliarden vorgesehen. Weitere Hilfstranche ausbezahlt Die Baselbieter Regierung hat am Dienstag die 17. Tranche der Härtefallhilfe im Umfang von rund 4,1 Millionen Franken freigegeben. Es kamen nur noch drei neue Gesuche und sieben Nachzahlungen hinzu. Ausbezahlt wurden 65 Milionen Franken an A-fonds-perdu-Beträgen, dazu wurden Kreditbürgschaften im Rahmen von 2,8 Millionen gewährt. Aus dem Gesamtpool von 155 Millionen Franken kamen damit bisher knapp 67,8 Millionen Franken zur Auszahlung. Daniel Schaub 13. JUNI – Im Baselbiet wird über den Projektierungskredit zur Verlängerung der Tramlinie 14 abgestimmt. Die ganze Schweiz entscheidet über die Agrarinitiativen und das CO 2 -Gesetz. Ein emotionales Abstimmungswochenende Am kommenden 13. Juni gelangen KMU-relevante Themen zur Abstimmung, die den Gang an die Urne besonders lohnenswert machen. Für zwei Vorlagen hat der Wirtschaftsrat, das Parlament der Wirtschaftskammer, die Ja-Parole beschlossen. Auf kantonaler Ebene ist dies der Projektierungskredit zur Verlängerung der Tramlinie 14 von Pratteln nach Augst. Johannes Suter, Gemeindepräsident von Arboldswil, setzt sich für ein Ja ein: «Die Entwicklung von Salina Raurica hat Signalwirkung für den Rest des Kantons, und das Tram hat Signalwirkung für Salina Raurica. Folglich kann man eigentlich nur Ja stimmen», sagt er auf Seite 2. Auf nationaler Ebene sagt der Wirtschaftsrat Ja zum Covid-19-Gesetz. Es bildet die rechtliche Basis für die Kurzarbeitsentschädigung, die Corona-Erwerbsersatzentschädigung und die Härtefallhilfen für Restaurants, Hotels, die Eventbranche oder Reisebüros. Nein zu Agrarinitiativen Nein sagt der Wirtschaftsrat zur Trinkwasser- und zur Petizidinitiative. Die nationalen Agrar initiativen schadeten nicht nur den Bauern, sondern auch den nachfolgenden Unternehmen in der Nahrungsmittelkette, sagt Christian Florin, CEO der Muttenzer Florin AG, auf Seite 2. Der Bericht über den Energie-Event der Liga Baselbieter Strom kunden vom 18. Mai (Seite 3) zeigt, dass das CO 2 - Gesetz in KMU-Kreisen kontrovers diskutiert wird. Der Wirtschaftsrat hat deshalb zur Abstimmung über das «Bundes gesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen» keine Parole gefasst. Als nicht KMU-relevant erachtet der Wirtschaftsrat das «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus». Er verzichtet darum auf eine Parole. Reto Anklin Seiten 2, 3 Das Tram 14 soll von hier künftig weiterfahren. Bild: Schaub

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