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Standpunkt 520, 23. April 2021

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10 | Standpunkt der Wirtschaft CORONA 23. April 2021 CORONA – Auch wenn Märkte wieder erlaubt sind, zögern einige Gemeinden mit einer Bewilligung. Unter dieser Unsicherheit leiden die ohnehin schon gebeutelten Marktfahrenden. Trotzdem bleibt Nadine Waltzer, Co-Präsidentin des Marktverbands, optimistisch. «Das Auf und Ab macht zu schaffen» «Wir sind alle etwas coronamüde», sagt Nadine Waltzer, Co-Präsidentin der Sektion Nordwestschweiz des Schweizerischen Marktverbands, dem Berufsverband des Schweizerischen Markthandels. Seit 20 Jahren besucht die Betreiberin des «Gwürz- Egge» Märkte in der ganzen Schweiz und verkauft Gewürze. Doch seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist alles etwas anders. Nadine Waltzer, Co-Präsidentin der Sektion Nordwestschweiz des Schweizerischen Marktverbands. Während der beiden Lockdowns waren keine Märkte erlaubt. Seit vergangenem März ist die Durchführung von Märkten zwar wieder möglich, aber einige Gemeinden zögern dennoch damit, die nötigen Bewilligungen zu erteilen. Entscheid erscheint willkürlich Der Entscheid, ob ein Markt nun stattfinden darf – wie vor Kurzem in Sissach, Reinach oder Laufen – oder – wie in Arlesheim und Lausen – abgesagt wird, ist für Nadine Waltzer und ihre Marktfahrerkolleginnen und -kollegen schwer nachzuvollziehen und erscheint ihnen oft etwas willkürlich. «Die Unsicherheit, das ständige Auf und Ab, Der Markt in Reinach mit dem Stand von Nadine Waltzer fand am vergangenen 30. März mit entsprechendem Schutzkonzept statt. Bild: zVg – der eine Markt darf stattfinden, der andere dann wieder nicht –, macht einem zusätzlich zu schaffen», sagt Waltzer. Dabei hat sie an jenen Märkten, die durchgeführt wurden, nur gute Erfahrungen gemacht. Es habe weniger Besucherinnen und Besucher als in normalen Zeiten, «aber die Leute, die kommen, kaufen auch etwas», sagt Waltzer. Die Leute seien erleichtert, dass wieder ein wenig Normalität einkehre. «Sie sind auch froh, dass sie die Waren, die sie vermisst haben, wieder kaufen können.» Nadine Waltzer erhält auch sehr oft Trinkgeld, was in ihrer Branche eigentlich sonst nicht üblich sei. Unter den Marktfahrenden sei die Stimmung recht unterschiedlich. Im März hätten sich alle gefreut, dass es wieder losging, aber dann kam auch schon wieder die nächste Absage, was wieder auf die Moral gedrückt habe. Frustrierte Kollegen Als Vorstandsmitglied des Marktverbands hat Nadine Waltzer öfters Kontakt mit den Behörden. Diese Möglichkeit haben die Kolleginnen und Kollegen nicht, umso grösser sei deren Unsicherheit. Viele seien deswegen frustriert. Da die Restaurants geschlossen seien, leide auch der Kontakt unter den Marktfahrenden an den Markttagen. Nadine Waltzer sagt, dass es Marktfahrer gebe, die kurz vor dem Pensionsalter stehen und nun vorzeitig ihr Geschäft aufgeben, da ihnen die Zukunft zu unsicher erscheint. Andere können sich eine vorzeitige Geschäftsaufgabe gar nicht leisten, da sie im vergangenen Jahr bereits Ware eingekauft hatten für die dann abgesagten Weihnachtsmärkte. «Ihre Lager sind noch voll, und sie haben keine andere Wahl als weiterzumachen», sagt Waltzer. Wieder andere haben wegen der Corona krise ihre für die Pensionierung zurückgelegten Ersparnisse angezapft und müssen nun länger arbeiten, als sie eigentlich geplant hatten. Schutzkonzept ist vorhanden Sie selber bleibe Optimistin, sagt Nadine Waltzer. Positiv zu erwähnen sei, wie der Kanton Basel-Landschaft bei den Härtefallentschädigungen vorgegangen sei. «Das war einfach super», sagt Waltzer. «Ein Kränzchen winden» möchte sie auch der Wirtschaftskammer Baselland. «Wir wurden, vor allem mit dem Newsletter, immer gut informiert.» Für die nächsten Wochen und Monate hofft Nadine Waltzer, dass die Normalität mit ihren Festen und Märkten wieder zurückkehrt. «Und dass es zu keinen Rückfällen kommt und alle gesund bleiben.» Reto Anklin NEUE WEBSITE – Das Haus der Wirtschaft präsentiert sich ab heute mit einem modernen Internet-Aufritt. Herzstück der neuen Website ist das Online-Buchungstool für das Tagungs- und Eventcenter. Das Haus der Wirtschaft geht online Innovation. Business. Services. Diese drei Schlagwörter stehen für das neue Haus der Wirtschaft (HDW) an der Hardstrasse in Pratteln. Und sie stehen auch ganz am Anfang der neuen Website, die seit heute Freitag unter www.hdw.ch online ist. Sie überzeugt durch eine klare Sprache und Menüführung, ist in sechs Bereiche gegliedert und bietet alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Welcome home at work! Arbeitsräume Die modernen Arbeitsplätze im Haus der Wirtschaft regen die Kreativität an und die angenehme Atmosphäre lässt die Ideen sprudeln. Immer mehr Unternehmen investieren in eine kreative und ästhetische Arbeitsumgebung, weil diese wahrlich Wunder für das Wohlbefinden, die Stimmung und die Produktivität der Mitarbeitenden bewirkt. Die Arbeitsplätze im Haus der Wirtschaft richten sich konsequent an diesem Gedanken aus. Auf der Website ist alles zu erfahren über feste Mietflächen im Haus, Serviced Offices, Teambüros, Premium Einzelbüros, Co-Working, Break Out Areas und den nun im Frühling aufblühenden HDW Garten. Veranstalter Im HDW gibt es fast schon unbegrenzte Möglichkeiten, die eigene Organisation in Szene zu setzen. Das Tagungs- und Eventcenter bietet neben einem exquisiten Auditorium für 300 Gäste und seiner 11 Meter breiten LED-Wand zahlreiche Meeting- und Themenräume für alle Bedürfnisse. Auf der Website können die meisten dieser Räume über ein von den Anbietern Tingo und Siemens entwickeltes Online-Buchungssystem reserviert und bewirtschaftet werden – neben den Räumen können auch Parkplätze für die Teilnehmenden (mit vorregistrierten Kennzeichen) und Delivery- und Catering-Optionen der im Haus betriebenen Gastronomie «BOOST» geregelt werden. Im Haus der Wirtschaft können diverse Partner die Umsetzung von Events in organisatorischer, technischer und vermarktungstechnischer Hinsicht unterstützen. Auch Optionen des Multimedia Studios können abgefragt werden. Besucher Der Lobby- und Foyerbereich im Haus der Wirtschaft ist öffentlich – die Food Bar «BOOST», die Outdoor Impulse Lounge am HDW Garten und kleine Rückzugsecken heissen Besuchende herzlich willkommen. Das Haus der Wirtschaft wird mit hochklassigen Events über das ganze Jahr ein attraktiver Hotspot für Wissensvermittlung, spannende Speaker und Unterhaltung. Auf der Website ist alles zu diesen Events zu erfahren – mit entsprechenden Anmeldeoptionen für die öffentlichen Veranstaltungen. Das HDW bildet eine attraktive Community und ein enges Netzwerk, bietet aber auch öffentlich zugängliche Dienstleistungen wie das Post Office am Front Desk an. Services Das Haus der Wirtschaft ist ein Zentrum für Berufsbildung. Lernen ist eine Lebensaufgabe. Und wer dabei Unterstützung und Beratung sucht, findet sie im HDW. Office Services Launch der Website: 23. April 2021 wie Empfang, Post Office, Reinigung, Kommunikation und vieles mehr gehören hier zum Standard. Die Website zeigt alle Optionen auf. Über uns Das Haus der Wirtschaft ist eine gemeinschaftliche Entwicklung des Investors Bricks AG in Partnerschaft mit Fontana Landschaftsarchitekten und den Raum- und Standortentwicklungsspezialisten Wüest Partner. Das Resultat kann sich mehr als nur sehen lassen. Entstanden ist ein modernes Arbeits-, Event- und Tagungsgebäude höchsten Standards – ein strahlendes Businessquartier für innovative Unternehmen. Blog/News www.hdw.ch Was läuft im Haus der Wirtschaft? News, Events und aktuelle Themen aus dem Zentrum der Baselbieter KMU-Wirtschaft gibt es laufend auf www.hdw.ch. Daniel Schaub RATGEBER INKASSO Internet-Kundschaft will auf Rechnung kaufen Marco Zuberbühler, Geschäftsleitung Creditreform Egeli Basel AG. Der Onlinehandel boomt – besonders in Krisenzeiten. Wussten Sie, dass mehr als 80 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer im Internet auf Rechnung kaufen wollen? Was heisst das für Sie als Anbieter? Der Rechnungskauf ist im Onlinehandel ein bedeutender Umsatztreiber. Die administrativen Aufwände sind aber nicht zu unterschätzen. Es braucht Bonitätsprüfungen, die Rechnungserstellung und den Rechnungsversand, das Mahnwesen, die Zahlungsüberwachung und im Härtefall sogar ein Inkasso. Wäre es nicht einfacher, wenn das alles automatisch abläuft? Partner aus den Bereichen Inkasso und Bonitätsinformationen bieten alle Dienstleistungen aus einer Hand an. Für jede gängige Shop-Software stehen fixfertige Plug-ins zur Verfügung, die den Rechnungskauf steuern. Entscheiden Sie selbst, welche Dienst leistungen Sie für sich benötigen. Zu Ihrer Liquiditätssicherung ist auch der Forderungskauf möglich. Fazit: Auf den Verkauf konzentrieren und alles andere einem spezialisierten Partner überlassen.

23. April 2021 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Wir, die guten Selbstgerechten, und alle andern? «Machtergreifung des Militärs in Myanmar – Stellungnahme des EDA.» Dieser Titel steht über einer Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom vergangenen 1. Februar zum Staatsstreich der Generäle in Burma. Im Text wird die Stellungnahme aus dem Ministerium von Bundesrat Ignazio Cassis flugs zu einer offiziellen Verlautbarung der ganzen Nation hochgejubelt: «Die Schweiz ist zutiefst besorgt über die jüngsten Vorfälle in Myanmar. Sie fordert die Freilassung aller inhaftierten Personen und die sofortige Wiederaufnahme des Dialogs und des demokratischen Prozesses, der zu mehr Freiheit, Frieden, Achtung der Menschenrechte und Entwicklung im Lande führt.» Und dann nochmals mit allem Nachdruck: «Die Schweiz ist zutiefst besorgt über die Machtergreifung des Militärs in Myanmar. Die Schweiz hat den demokratischen Übergang von Anfang an aktiv unterstützt und spricht sich gegen jeden Versuch aus, das Ergebnis der Wahlen vom November 2020 zu verfälschen.» Was die burmesischen Putschgeneräle unverzüglich zu tun haben, können sie im Zweifelsfall in der EDA-Verlautbarung nachlesen. Freilassung von Präsident und Staatsrätin «Die Schweiz», zu der nicht bloss EDA-Chef Cassis, sondern noch sechs weitere Bundesratsmitglieder sowie 246 Abgeordnete beider Kammern der Bundesversammlung, 26 Kantonsregierungen und das ganze Acht-Millionen- Volk gehören, «fordert» die Freilassung von Präsident U Win Myint und Staatsrätin Aung San Suu Kyi sowie aller Personen, die verhaftet oder unter Hausarrest gestellt wurden. Ferner fordert sie «die sofortige Wiederaufnahme des Dialogs und des demokratischen Prozesses, der zu mehr Freiheit, Frieden, Achtung der Menschenrechte und Entwicklung im Lande führt». … Soll man als Stimmbürger und Wähler der neutralen Eidgenossenschaft nach der Lektüre dieses EDA-Textes im Kasernenhofton nun platzen vor Stolz auf die kraftstrotzende Texterei oder sich grün und blau ärgern über so viel Oberlehrer-Naivität der aussenpolitischen Zentrale in Bern? Die zu Beginn der Legislatur dem Parlament vom Bundes rat präsentierte aussenpolitische Strategie 2020– «DIE UNIFORMIERTEN IN MYANMAR WERDEN’S WOHL IN ACHTUNGSSTELLUNG GELESEN HABEN.» Peter Amstutz* 2023 baut auf Konstanz, Vertrauen und Tradition. Bern verspricht vollen Einsatz der Schweiz als neutrale Brückenbauerin für eine friedliche und sichere Welt, ein Leben ohne Furcht und Not, den Schutz der Menschenrechte sowie wirtschaftliche Prosperität. Die bewährten Instrumente dafür seien Gute Dienste, die Sicherheits-, Menschenrechts- und Migrationspolitik, das humanitäre Engagement sowie die Wissenschaftsdiplomatie. Die Schweiz als Meldeläuferin Die Schweiz nimmt sieben solche Stellvertreter-Mandate als Meldeläuferin zwischen Streithähnen wahr: Sie vertritt den Iran in Ägypten, Saudi-Arabien und Kanada sowie die USA im Iran, Georgien in Russland, Russland in Georgien und Saudi-Arabien im Iran (Stand 2019). Diese Dienstleistung ermöglicht den betroffenen Staaten, dank der (kostenpflichtigen) Hilfe schweizerischer Diplomaten minimale Beziehungen aufrechtzuerhalten.Neutralität, die auch gemäss aktuellsten Umfragen weitaus unangefochtenste Staatsmaxime des Landes, wird in EDA-Dokumenten fast nur noch beiläufig erwähnt. Im Fall Burma zum Beispiel ziemlich verschleiert mit einem einzigen Satz so: «Die Schweiz setzt sich für einen unparteiischen und inklusiven Ansatz gegenüber allen beteiligten Akteuren ein.» Wer das versteht, soll sich melden. Wer , s nicht versteht, muss sich mit den aussenpolitischen Prinzipien zufrieden geben: «Für die Umsetzung stehen Universalität, Multilateralismus und Neutralität im Mittelpunkt.» Die Pflege guter Beziehungen Gemeint ist damit die Pflege guter Beziehungen mit allen Staaten der Welt. Sind wir mit diesem Satz nun endlich wieder auf dem Boden der altbewährten Neutralität auch im Fall von Burma? Der Text aus dem EDA in Richtung Myanmar macht ratlos: «Die Neutralität ist ein wichtiges Instrument, um die Unabhängigkeit der Schweiz zu sichern. Das Neutralitätsrecht verlangt primär, nicht an bewaffneten internationalen Konflikten teilzunehmen und Konfliktparteien gleich zu behandeln. Die Neutralitätspolitik stellt die Wirksamkeit und die Glaubwürdigkeit der Schweizer Neutralität sicher.» Dass das EDA unter solchen Vorgaben zum Zweihänder greift, um die Tadellosigkeit und Makellosigkeit der eidgenössischen Musterschülerei weltweit zu verlautbaren, will sich irgendwie einfach nicht mit der Schönfärberei über aussenpolitische Strategien, Ziele und Prinzipien vertragen. Wenn das alles der Darstellung und dem Verständnis eigener Positionen dienen soll, dann wurde der Zweck der Übung im Fall Myanmar/Burma leider meilenweit verfehlt. Weniger Selbstgerechtigkeit und mehr Demut der über alle Selbstzweifel erhabenen Alpenmusterdemokratie käme vermutlich nicht nur beim Adressaten der EDA-Schelte, sondern auch beim einheimischen Publikum glaubwürdiger an. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Behörden dürfen sich bei einer Ausschreibung nur ausnahmsweise auf die Produkte einer bestimmten Marke beschränken. Anforderungen, die nur ein Hersteller erfüllen kann, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Wer sich wehren will, muss dies innert 10 Tagen tun. So gehen Firmen gegen markenbezogene Ausschreibungen vor Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Müssen in einem Gebäude, welches zu einem Gebäudekomplex gehört, Schlösser ersetzt werden, liegt es nahe, die alten Schlösser mit neuen Schlössern des gleichen Anbieters zu ersetzen. Ähnlich ist die Ausgangslage bei Investitionen in die EDV-Anlagen; auch hier wird die Behörde nur aus triftigen Gründen auf eine neue Software eines anderen Anbieters wechseln. Ist es entsprechend legitim, die ausgeschriebenen Leistungen so stark einzugrenzen, dass zum Beispiel nur Schlösser der Marke «KABA» oder nur Software aus dem Hause «SAP» angeboten werden dürfen? Im Vergaberecht gilt der Grundsatz, dass die staatliche Vergabestelle frei ist, die Anforderungen an ein Produkt zu definieren, das sie beschaffen möchte. Allerdings gilt diese Regel nicht absolut, denn das Vergaberecht bezweckt unter anderem, den freien Wettbewerb zwischen den Anbietern zu fördern. Chance für gleichwertige Produkte Einer Behörde ist es grundsätzlich verboten, bei einer Ausschreibung vorzuschreiben, dass nur Leistungen einer bestimmten Marke berücksichtigt werden. Nur so ist sichergestellt, dass andere Hersteller, die gleichwertige Produkte anbieten, aber eben nicht gleichen, die Chance erhalten, dem Staat ein besseres Angebot zu machen. Ausnahmsweise darf markenbezogen ausgeschrieben werden, wenn die Vergabestelle nicht auf anderem Wege genügend genau beschreiben kann, was sie wirklich braucht, oder, wenn sie derart triftige Gründe anführen kann, welche eben nur Leistungen dieser Marke zulassen. Wird auf eine Marke abgestellt, so muss in der Ausschreibung sodann zwingend der Zusatz «oder gleichwertig» angebracht werden, ansonsten der Wettbewerb in unzulässiger Weise eingeschränkt wird. Komplizierter wird es, wenn die Ausschreibung keinen Markennamen enthält, sich jedoch aus der Ausschreibung indirekt ergibt, dass nur ein Hersteller die Anforderungen erfüllen kann, und die Konkurrenz damit vom Zuschlag ausgeschlossen wird. Ob es sich beim Anforderungskatalog dann um eine erlaubte technische Spezifikation handelt oder ob die Vergabestelle bereits ein be- stimmtes Produkt im Visier hat und ein anderes Produkt von der Ausschreibung ausschliessen möchte, lässt sich oft nur schwer feststellen. Ausschreibung anfechten Wenn Sie sich als Unternehmer gegen eine markenbezogene Ausschreibung wehren wollen oder sich wehren müssen, ist zentral, dass Sie bereits die Ausschreibung selbst innerhalb von 10 Tagen mit Beschwerde beim Gericht anfechten. Ein Zuwarten bis zum Zuschlagsentscheid wird in einem darauf folgenden Verfahren als Akzept der markenbezogenen Ausschreibung interpretiert werden. Rechtsanwalt Philipp Rupp ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. Das Legal Team von sechs Rechtsanwälten im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Dr. Dominik Rieder geleitet und besteht weiter aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzelmann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Sie schreiben regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» über aktuelle rechtliche Themen. Kontakt zum Legal-Team: Wirtschaftskammer Baselland KMU-Dienstleistungen Dr. Dominik Rieder Head Legal Wirtschaftskammer Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: d.rieder@kmu.org IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin, Patrick Herr, Daniel Schaub, Fabienne Steiger Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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