Aufrufe
vor 2 Jahren

Standpunkt 519, 9. April 2021

10 |

10 | Standpunkt der Wirtschaft INNOVATIONSWETTBEWERB 9. April 2021 SWISS INNOVATION CHALLENGE – Am kommenden 12. April startet die Swiss Innovation Challenge 2021 mit dem Kick-off-Event im Haus der Wirtschaft in Pratteln. Wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus findet der Anlass virtuell statt. Die Teilnehmenden können ihn via Livestream verfolgen. Innovationswettbewerb hebt ab KMU-NACHRICHTEN Optik Bloch in Oberdorf feiert 25-Jahr-Jubiläum Die siebte Austragung der Swiss Inno vation Challenge startet am kommenden 12. April mit dem Kickoff-Event im Haus der Wirtschaft HDW in Pratteln. Publikum wird es im mit allen technischen Raffinessen – unter anderem einer 11 Meter breiten LED-Wand – ausgestatteten Audi torium keines haben. Wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus findet der Anlass virtuell statt. Die am Wettbewerb beteiligten Personen können den Anlass via Livestream verfolgen. Durchgeführt wird der Event von IWF Communications (live stream.iwf.ch). Das Auditorium ist Teil des Tagungs- und Eventcenters (TEC), das im Verlauf dieses Monats eröffnet werden soll. Der Anlass wird um 17 Uhr von den Mitgliedern des Steering Committees, Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser, Beat Röthlisberger, BLKB, und Arie Verkeuil, FHNW, eröffnet. Vertreter der drei organisierenden Organe informieren über den Ablauf der Challenge und über die Dienstleistungen, von denen die Teilnehmenden profitieren können. Der von der FHNW, der Wirtschaftskammer Baselland und der BLKB organisierte Innovationswettbewerb ist in seiner Form einzigartig. Teilnehmende Unternehmen und Organisationen zahlen keine Anmeldegebühr, und mit acht Monaten ist er der am längsten andauernde Innovationswettbewerb in der Schweiz. Reto Anklin Der Kick-off-Event findet im Haus der Wirtschaft (rechts) in Pratteln statt. Bild: Archiv ANMELDUNGEN FÜR DIE SWISS INNOVATION CHALLENGE NOCH BIS AM 19. APRIL MÖGLICH Anmeldeschluss für die Swiss Innovation Challenge 2021 ist der kommende 19. April. Interessierte Unternehmen können sich auch nach dem Kick-off vom 12. April noch für den Innovationswettbewerb anmelden. Das acht Monate dauernde Förder programm mit Wettbewerb ist in drei Phasen unterteilt. Nach jeder Phase gilt es, vor einer Fachjury eine Präsentation, einen sogenannten Pitch, zu bestehen. Nach jedem Pitch halbiert sich das Teilnehmerfeld. Die drei Pitch-Veranstaltungen finden am 7., 8. und 9. Juni, am 6. und 7. September sowie am 4. und 6. November statt. Der dritte und letzte Pitch ist öffentlich. Das Gewinnerprojekt erhält am Tag der Wirtschaft vom 25. November neben einem Pokal ein Preisgeld von 20 000 Franken. Die Teilnehmenden auf den Plätzen 2 und 3 erhalten je 5000 Franken. Zudem wird in den Bereichen Life Sciences und Bau je ein Sonder preis vergeben. Während der Dauer der Swiss Inno vation Challenge steht ein Betreuungsangebot mit Seminaren zur Vermittlung von Fachwissen, sowie individuelles Coaching und Mentoring zur Verfügung. ra www.swissinnovationchallenge.ch Martina Bloch (rechts) mit ihren beiden Lernenden Julia Lusser (links, 1. Lehrjahr) und Tamara Steinbach (2. Lehrjahr). Bild: mwb Seit 1996, als Martina Bloch ihr Optik-Fachgeschäft in Oberdorf eröffnete, fand eine enorme technologische Entwicklung in der Optikbranche statt. Vor 25 Jahren bestanden Brillengläser noch fast ausschliesslich aus Glas. Heute kommt vor allem hochwertiger Kunststoff zum Einsatz. Trotzdem verfügt das nicht nur im Waldenburgertal anerkannte Optik-Fachgeschäft über eine eigene Schleiferei. Diese handwerkliche Komponente ist heutzutage praktisch nur noch bei kleineren und selbständigen Optiker-Betrieben anzutreffen. Seit der Betriebsaufnahme lag Martina Bloch die Ausbildung und Förderung des beruflichen Nachwuchses besonders am Herzen. Gegenwärtig erlernen zwei Jugendliche den Optikerberuf. Seit 1996 wurden insgesamt zehn Lernende bei der Optik Bloch AG ausgebildet. Neben dem traditionellen Optik-Sortiment mit Brillen, Kontaktlinsen und optischen Messgeräten werden mittlerweile auch Hörgeräte angeboten. Als tüchtige Unternehmerin engagiert sich Martina Bloch seit vielen Jahren auch im Vorstand des Gewerbevereins KMU Waldenburgertal. Marcel W. Buess KMU-ORGANISATIONEN BASELLAND TOURISMUS – Die Baselbieter Genusswochen 2021 finden vom 1. bis 30. September statt. Sie sollen Gastronomen und Produzenten gerade in der Corona-Zeit eine Perspektive und Motivation geben. Genusswochen stehen im Zeichen der Zwetschge Corona hin oder her: Die Baselbieter Genusswochen 2021 finden statt, und zwar vom 1. bis am 30. September. «Die IG Baselbieter Genusswochen will damit den Gastronomen und Produzenten gerade in der jetzigen Zeit eine Perspektive und Motivation geben», wird IG-Präsident Michael Kumli, Geschäftsführer von Baselland Tourismus, in einer Medien mitteilung zitiert. Zudem solle auch bei der Bevölkerung die Vorfreude geweckt werden. Die Form der Veranstaltung wird den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen angepasst. Das Programm mit den Veranstaltungen wird im Sommer veröffentlicht. «Als Spezialität des Jahres wird die Zwetschge in Szene gesetzt», wie es in der Medienmitteilung von Baselland Tourimus weiter heisst. Die Zwetschgen sind neben den Kirschen die zweitwichtigste Obst kultur im Baselbiet. Zum ersten Mal begleitet eine Primarschulklasse die Spezialität des Jahres. Die Klassen 3ea und 3eb der Primarschule Frenke in Liestal lernen den Lebenszyklus der Zwetschge hautnah kennen. Zum Auftakt pflanzten sie zwei Zwetschgenbäume beim Hof Uetental in Liestal. Neue Hauptpartnerin Die Baselbieter Genusswochen begrüssen neu als weitere Hauptpartnerin neben der BLKB die Schweizer Salinen AG aus Pratteln mit der Marke Sel des Alpes. «Die Schweizer Salinen freut es sehr, dass der kulinarische Genuss im Baselbiet zelebriert wird und sie einen Beitrag dazu leisten können», sagt Marcel Plattner. Er ist Geschäftsfeldentwickler bei den Schweizer Salinen AG. Mit der Marke Sel des Alpes unterstützt die Schweizer Salinen AG bereits die nationale «semaine du goût». Reto Anklin www.baselbieter-genusswochen.ch Wechsel im Präsidium von KMU Pratteln Wie der Gewerbeverein KMU Pratteln vor Kurzem mitteilte, hat Vizepräsidentin Anita Fiechter- Hintermann im vergangenen Sommer ad interim die präsidiale Funktion von Roman Schneider übernommen. An der diesjährigen Generalversammlung, die aufgrund der Corona-Situation online stattfinden könnte, möchte sich Anita Fiechter- Hinter mann nun auch offiziell als neue Präsidentin zur Wahl stellen. Roman Schneider seinerseits verbleibt als neuer Vizepräsident im Vorstand und würde sich künftig im Bereich Kommunikation engagieren. «Diese Lösung sichert die Kontinuität der Vereins arbeit, und das eingespielte Team Fiechter- Hintermann und Schneider wird auch in Zukunft zum Wohle von KMU Pratteln eng zusammenarbeiten», schreibt KMU Pratteln in der Medienmitteilung. ra ANZEIGE Erfolgreich inserieren im Mit Ihrer Botschaft im Standpunkt der Wirtschaft erreichen Sie: – Rund 35000 Adressen mit Schwerpunkt im Wirtschaftsgebiet Nordwestschweiz – Entscheidungsträger der regionalen KMU-Wirtschaft – 10 000 Mitglieder der Wirtschaftskammer Baselland – Eine wirtschaftlich interessierte Qualitätsleserschaft – Sowohl B2B-Kunden wie Konsumentinnen und Konsumenten Als Mitglied der Wirtschaftskammer Baselland profitieren Sie von attraktiven Rabatten! Erika Sprecher berät Sie gerne! 061 927 65 38 dispo@standpunkt.ch

9. April 2021 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Griff in die Mottenkiste, und schon ist die Motion fertig Im fünften Jahr seines Wirkens als sozialdemokratischer Volksvertreter deponierte der Neuenburger Nationalrat Didier Berberat am 6. Oktober 2000 ein Motionsanliegen auf dem Bundesratstisch, das man wie folgt zusammenfassen könnte: Es geht um 15 Tage bezahlte Ferien für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein politisches oder gewerkschaftliches Amt ausüben. Zur Begründung seines Anliegens meinte Berberat: «Betrachtet man die gegenwärtige Situation in der Schweiz, so fällt auf, dass die Ausübung eines politischen oder gewerkschaftlichen Amtes für Personen, die in der Privatwirtschaft tätig sind, mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist. Einige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weigern sich nämlich, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genügend Zeit für die Ausübung eines solchen Amtes zur Verfügung zu stellen, oder aber sie sind nicht bereit, diese Zeit zu bezahlen.» Darum könnten sich nur sehr wenige Personen, die keine führende Position in der Industrie innehaben, in der Politik engagieren, obwohl gerade sie die Mehrheit der Bevölkerung ausmachten. Der grösste Teil der auf lokaler, regionaler oder kantonaler Ebene gewählten Personen arbeite im öffentlichen oder halböffentlichen Sektor, sei selbständig oder bekleide eine Führungsposition in der Industrie oder in einem Berufsverband. Schlussfolgerung des Neuenburgers: «Es wäre nur gerecht, wenn allen ermöglicht würde, ein solches Amt auszuüben.» Schliesslich erlaube es das (damalige) Beamtengesetz, dass Bundesbedienstete innerhalb eines Kalenderjahres während insgesamt 15 Tagen ein öffentliches Amt ausübten, und das bei vollem Lohn. Nationalrat Berberat fand: «Personen, die in der Privatwirtschaft tätig sind, sollten dasselbe Recht haben.» Die Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 2000 fiel vernichtend aus. Nach Artikel 324a des Obligationenrechtes (OR) stehe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ein öffentliches Amt, beispielsweise als Parlamentarier oder Behördenmitglieder, ausübten, ein Lohnanspruch für eine beschränkte Zeit zu – im ersten Dienstjahr für drei Wochen, in den folgenden Dienst jahren «DOCH DIE SIEBEN DAMEN UND HERREN DER EXEKUTIVE GEHEN SELBST AUF AN- LIEGEN POLITISCHER RESTENVERWERTER BETONT HÖFLICH EIN.» Peter Amstutz* sogar für eine längere Zeit aufgrund der sogenannten Berner, Zürcher oder Basler Skala. Für Änderungen sah der Bundesrat keine Gründe: «Die Einführung eines bezahlten Urlaubes von 15 Tagen für politisch tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wäre nämlich mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die Arbeitgeber verbunden, die vor allem von kleinen und mittleren Betrieben kaum zu verkraften wäre.» Am 4. Oktober 2002 wurde die Motion Berberat stillschweigend als erledigt abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren behandelt worden war. Warum ist dieses Anliegen immer noch ein Thema? Ganz einfach deshalb, weil sich die Solothurner SP- Nationalrätin Franziska Roth am 19. Juni 2020 die «Mühe» machte, in der Hinterlassenschaft der Vorstösse ihres 2019 als Ständerat aus dem Parlament ausgetretenen Fraktionskollegen Berberat nach Wiederverwertbarem zu suchen. Und sie wurde fündig, nahm zwei klitzekleine Nuancierungen vor und überschrieb das Vorstoss-Waisenkind wie folgt als «neue» Motion: «Bezahlter Urlaub für Arbeitnehmende mit einem offiziellen politischen Amt.» 10 statt 15 Tage Politikferien und Beschränkung dieses Privilegs auf politische Tätigkeiten ohne gewerkschaftliche Engagements – fertig war die «Arbeit» für Volksvertreterin Roth. Der Bundesrat hätte sich die Beurteilung dieses Motionsanliegens sehr einfach machen können. Etwa mit dem Sätzchen: «Dazu haben wir vor 20 Jahren bereits alles gesagt, so nachzulesen in unserer Stellungnahme vom 27. November 2000.» Doch die sieben Damen und Herren der Exekutive gehen selbst auf Anliegen politischer Restenverwerter betont höflich ein. Zusammengefasst sieht der Bundesrat die Dinge immer noch so wie zu Berberats aktiven Zeiten: «Die bestehende Regelung schafft nach Ansicht des Bundesrates ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat das Anliegen der Motion von Nationalrätin Roth im geltenden Recht als bereits umgesetzt.» Kurz und bündig: Ein überflüssiger Vorstoss. Die acht SP-Mitunterzeichner werdens verschmerzen. Gleichermassen dürfte auch Frau Roth damit fertig werden, dass ihr parlamentarischer Leistungsausweis mit diesem Ferienthema aus zweiter Hand nicht aufpoliert werden konnte. Man dürfte im Zusammenhang mit der rührigen Volksvertreterin bis auf Weiteres wohl eher an zwei oder drei «Brandanschläge» auf ihren Briefkasten denken, deren Urheber die Untersuchungsbehörde nicht ermitteln konnte. Das Verfahren wurde deshalb eingestellt. Dazu fiel der betroffenen Parlamentarierin nur noch ein: «Das ist ein Teil meiner politischen Geschichte. (...) Das zumindest haben die Täter erreicht.» *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Die Revision des Lauterkeitsgesetzes (UWG) hat das Korsett für Betreiber von Telefonmarketing enger geschnallt und damit den Kundenschutz erhöht. Kontaktaufnahmen sind nur erlaubt bei Einwilligung oder bei Vorliegen einer Geschäftsbeziehung. Die Regeln beim Telefonmarketing wurden verschärft Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Seit Beginn des Jahres gelten im Bereich des Telefonmarketings neue Regeln. Diese erfolgten im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Fernmeldegesetzes (FMG). Unlauter handelt demnach, wer Kunden kontaktiert, obschon diese nicht in einem Telefonverzeichnis registriert sind (neuerdings gilt dies auch für sämtliche nicht registrierten Mobiltelefonnummern) oder mit einem sogenannten «Sterneintrag» registriert sind. Geschäftsbeziehung erforderlich Eine Kontaktaufnahme ist in solchen Fällen nur dann gestattet, wenn zur betroffenen Person eine Geschäftsbeziehung besteht. Was genau unter einer Geschäftsbeziehung im Sinne der genannten Bestimmung zu verstehen ist, kann mangels klarer Vorgaben des Gesetzgebers noch nicht näher definiert werden. Dies muss aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Massgebend dürfte dabei sein, wie lange die Geschäftsbeziehung zurückliegt und wie lang diese dauerte. Strafrechtliche Sanktionen Ebenso haben die Werbeanrufenden dafür zu sorgen, dass sie eine Rufnummer verwenden, welche im Telefonverzeichnis eingetragen ist, und dass diese Rufnummer auch effektiv angezeigt wird. Neu ist es zudem unlauter und strafbar, Informationen zu verwenden, die aus unlauteren Werbetelefonaten gewonnen wurden. Unternehmen in der Pflicht Wer vorsätzlich gegen diese Verbote verstösst, kann auf Antrag mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldbusse bestraft werden. Möchte man sich keinem strafrechtlichen Risiko aussetzen, muss vor einer Kontaktaufnahme sicher gestellt werden, dass eine im Telefonverzeichnis eingetragene Nummer verwendet wird und Kontaktaufnahmen nur zu Personen erfolgen, die nachweislich eine Einwilligung erteilt haben, im Telefonbuch eingetragen sind und keinen Sterneintrag haben. Falls dies nicht der Fall ist, sollte in einer Einzelfallprüfung geprüft werden, dass eine Geschäftsbeziehung zu dieser Person vorliegt. Diesen Nachweis muss das Unternehmen erbringen, auch wenn diese eine Agentur mit Werbeanrufen beauftragt hat. David Hug ist Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Wagner Prazeller Hug. Er ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal Team von sechs Rechtsanwälten im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Dr. Dominik Rieder geleitet und besteht weiter aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzelmann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Sie schreiben regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» über aktuelle rechtliche Themen. Kontakt zum Legal-Team: Wirtschaftskammer Baselland KMU-Dienstleistungen Dr. Dominik Rieder Head Legal Wirtschaftskammer Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: d.rieder@kmu.org IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

Standpunkt der Wirtschaft