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Standpunkt 519, 9. April 2021

Standpunkt 519, 9. April

SCHWEIZERISCHE 9. April 2021 Die Zeitung für KMU | Regionalbund | Standpunkt-Ausgabe Nr. 519 – 24. Jahrgang AZA 4133 Pratteln Post CH AG DIE MEINUNG Die Zukunft beginnt nicht erst morgen CORONA – Das Baselbieter Massentestprogramm soll wegen der grossen Nachfrage der Unternehmen auf 100 000 wöchentliche Tests verdoppelt werden. In Laufen wird am 19. April ein drittes Impfzentrum eröffnet. Masse an Tests wird verdoppelt Von Christoph Buser, Direktor Wirtschaftskammer Baselland. Vor einigen Tagen habe ich ein erfreuliches Signal erhalten. In einer Umfrage der regionalen Wirtschaftsverbände und der beiden Basler Halbkantone hat sich die überwiegende Mehrheit der Lehrbetriebe dazu bekannt, im Jahr 2021 trotz der Schwierigkeiten rund um die Corona-Pandemie gleich viele oder sogar mehr Lernende in ihren Unternehmungen einzustellen als noch im letzten Jahr. Dies ist in Zeiten, in denen sich die Politik mit Perspektiven so schwertut, mehr als einfach eine positive Nachricht. Sie zeigt vor allem eines: Die Arbeitgeber in der Region sind sich ihrer Verantwortung nicht nur bewusst, sondern sie nehmen sie auch aktiv wahr. Für die Jugendlichen, die in diesen Tagen und Wochen eine Berufswahl treffen müssen und sich pandemiebedingt ohnehin schon einigen Hürden gegenübersehen, ist dies ein wichtiges und richtiges Zeichen. Seit über einem Jahr müssen sich die Lehrbetriebe und die Arbeitgeber der Region nun mit den Auswirkungen der Coronakrise auseinandersetzen. Sie tun dies, sofern sie weiter wirtschaften dürfen, mit viel Flexibilität, Kreativität und Durchhaltewillen und mit ihrer unternehmerischen Grund-DNA: sie stellen sich den Herausforderungen, entwickeln Modelle und Strategien und glauben an die Zukunft. Die Pandemie hat uns in der Schweiz auch Schwachstellen aufgezeigt: Wir haben Defizite im Krisenmanagement, in der Digitalisierung, aber auch in der Abstimmung der Entscheidungswege und in der Einbindung von wichtigen Wirtschafts- und Branchenverbänden in Diskussionen und Entscheidungen. Diese Themenfelder nun umgehend anzupacken, gehört zu den wichtigsten Aufgaben in dieser Pandemie. Mit der Organisation Arbeitgeber Baselland, bei der Dr. Dominik Rieder seit Anfang 2021 als Geschäftsführer wirkt, bieten wir eine wichtige Plattform, um solch zentrale Themen aufzunehmen, zu vertiefen und zu vermitteln. Wir tun dies über Information – wie etwa der neuen Arbeitgeberseite, die ab dieser Ausgabe regelmässig im Standpunkt der Wirtschaft erscheint –, über Events und über Beratungsdienstleistungen. Denn im Haus der Wirtschaft wissen wir: die Zukunft beginnt nicht erst morgen, sondern schon heute. HEUTE IM STANDPUNKT 3 | TEC Das Tagungs- und Eventcenter im Haus der Wirtschaft in Pratteln öffnet bald seine Türen. 4 | IWF Die IWF Communications hat ihren ersten Anlass gestreamt. 9 | BLT Martin Kobelt ist überzeugt vom Massentestprogramm. Das Massentestprogramm im Kanton Basel-Landschaft nimmt deutlich grössere Dimensionen an. Nicht nur, dass das Baselbiet nach Graubünden in der Umsetzung schweizweit zeitlich an vorderster Front steht, nun soll das ursprünglich auf 50 000 wöchentliche Testpersonen festgelegte Ziel verdoppelt werden. Die grosse Nachfrage führt auch dazu, dass das Programm in diesen Wochen an Grenzen stösst und etliche angemeldete Betriebe auf die weiteren Schritte warten müssen. Hier ist etwas Geduld gefragt. Härtefallverordnung angepasst Am 31. März hat der Bundesrat die Covid-19-Härtefallverordnung angepasst. Daraus ergibt sich für betroffene Unternehmen ein erweiterter Anspruch auf Härtefallhilfen. Der Regierungsrat des Kantons Basel- Landschaft setzt die neuen Regelungen und Kriterien per sofort um. Unternehmen, welche bereits ein Gesuch eingereicht haben und mit der Änderung der Bundesverordnung einen zusätzlichen Anspruch auf Härtefallhilfen haben, müssen ihr Gesuch nicht neu eingeben. In der Bundesverordnung übernimmt der Bund die volle Finanzierung für Unternehmen, deren Umsatz den Schwellenwert von 5 Millionen Franken übersteigt. Für Härte fallhilfen an Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken gilt neu ein Höchstbetrag von 1 Million Franken pro Unternehmen. Neu sind auch Unternehmen anspruchsberechtigt, welche zwischen dem 1. März 2020 und dem Am 19. April wird zusätzlich zu den bestehenden Stationen in Muttenz (Bild) und Lausen beim Spital Laufen ein drittes kantonales Impfzentrum eröffnet. Bild: Vernarelli 30. September 2020 gegründet worden sind. 30 Millionen Franken ausbezahlt Und seit 1. April 2021 müssen die gesuchstellenden Unternehmen gegenüber dem Kanton bestätigen, dass sie während vier Jahren (bisher drei Jahre) oder bis zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfen keine Dividenden oder Tantiemen beschliessen oder ausschütten oder Kapitaleinlagen rückerstatten. Im Basel biet sind per 23. März 550 Gesuche bearbeitet und knapp 30 Millionen Franken an A-fonds-perdu- Beiträgen an Betriebe ausbezahlt worden. Dazu kommen Kreditbürgschaften im Umfang von rund 700 000 Franken. Jedes fünfte Gesuch wurde bisher abgelehnt. Aufgrund der Osterferien werden die neusten Zahlen erst heute Freitag publiziert. Gesuche können weiterhin über das Portal www.haertefallregelung-bl.ch eingereicht werden. Neues Impfzentrum in Laufen Da in den Monaten Mai und Juni die Anzahl verfügbarer Impfdosen auf wöchentlich 25000 bis 30 000 prog- nostiziert ist, eröffnet der Kanton Basel-Landschaft per 19. April 2021 ein drittes Impfzentrum nach den bisherigen Standorten Muttenz (Mitte) und Lausen (Ost). Ab jenem Montag wird zusätzlich das Impfzentrum West mit Standort beim Spital Laufen an der Lochbruggstrasse 39 seinen Betrieb aufnehmen. Weiterhin können sich alle Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft auf der Plattform www.bl.ch/impfen oder unter der Medgate-Infoline (058 387 77 07) für einen Impftermin vorregistrieren lassen. Daniel Schaub ARBEITSMARKTKONTROLLE – Die am 7. März angenommenen Gesetze zur Arbeitsmarkt- und Schwarzarbeitskontrolle treten per 1. Juli in Kraft. Die Leistungsvereinbarung sieht Gelder im bisherigen Umfang vor. Regierung legt Leistungsvereinbarung vor Die Wellen, die die Gesetzesvorlagen zur Arbeitsmarktaufsicht und zur Schwarzarbeitskontrolle im Baselbieter Parlament geworfen hatten, ebbten beim Stimmvolk in nahezu stillem Wasser ab. Die Zustimmung zu den beiden Geschäften am vergangenen 7. März an der Urne erreichte mit 84 und 85 Prozent Spitzen werte. Mittlerweile hat die Baselbieter Regierung die beiden Gesetze per 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt und legt nun dem Landrat auch ihren Vorschlag für eine neue Leistungsvereinbarung mit der Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB) für den Zeitraum ab 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2024 vor. Die Regierung beantragt dabei dem Parlament eine Ausgabe von 3 450 979 Franken, aufgeteilt auf das zweite Halbjahr 2021 und die drei folgenden Jahre 2022 bis 2024, was einem jährlichen Gesamtbetrag von 985 994 Franken entspricht. Entspricht Forderungen der AMKB Mit diesem Umfang wurde den Forderungen zahlreicher Politikerinnen und Politiker sowie der paritätisch mit den Sozialpartnern Unia, Gewerkschaftsbund Baselland, Baumeister der Region Basel und Wirtschaftskammer Baselland zusammengesetzten AMKB stattgegeben, die gegenüber dem bisherigen Leistungspaket keine wesentliche Reduzierung wünschten, um ihrer Kontroll tätigkeit weiterhin im erforderlichen Umfang nachkommen zu können. Waren in den bisherigen Leistungsvereinbarungen zwei Pauscha- len respektive Kostendächer für die Kontrollen der Schwarzarbeit sowie der Gesamtarbeitsverträge abgedeckt, lassen die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nun eine stärkere Diversifizierung der Leistungen mit entsprechendem Kostenverteiler zu. Neue Kontrollfelder Die Leistungsvereinbarung sieht neben den Schwarzarbeitskontrollen (neu maximal 300 pro Jahr) und den Baustellenbesuchen neu auch Kontrollen für Submission und Unterkünfte sowie Pauschalen für Präventions- und Informationsmassnahmen und die Hygienekontrollen vor. «Es liegt nun ein ausgewogenes Leistungspaket mit Analyse-, Kontroll- und Präventionsmöglichkeiten vor», schreibt die Regierung in ihrer Landratsvorlage. «Mit der Vereinbarung können die Gelder bereitgestellt werden, um die stipulierten Ziele der Gesetze, insbesondere die Förderung eines fairen Wettbewerbs und die Erhaltung eines funktionierenden Arbeitsmarktes im Kanton Basel- Landschaft durch Verhütung und Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie von missbräuchlichen Arbeits- und Lohnbedingungen erreicht werden», heisst es weiter. Neben der Leistungsvereinbarung mit der AMKB arbeitete die Baselbieter Regierung auch die Papiere mit den Paritätischen Kommissionen des Maler- und Gipsergewerbes sowie des Dach- und Wandgewerbes Baselland aus. Die Ausgabenbewilligung von total 226 170 Franken liegt in der Kompetenz des Regierungsrats. Daniel Schaub

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