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Standpunkt 514, 22. Januar 2021

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10 | Standpunkt der Wirtschaft ENERGIEPOLITIK 22. Januar 2021 GROSSE NACHFRAGE – Von vergangenem Mai bis Dezember haben 1445 Wohneigen tümerinnen und -eigentümer beim Baselbieter Energie paket ein Fördergesuch eingereicht. Das sind rund 35 Prozent mehr als in der gleichen Periode des Vorjahrs. «Neues» Energiepaket erfolgreich gestartet Das per Mai 2020 neu lancierte Basel bieter Energiepaket stösst auf eine erfreulich grosse Nachfrage. Dies belegen die aktuellen Zahlen: Zwischen Mai und Dezember 2020 haben 1445 Wohneigen tümerinnen und -eigentümer Energie paket- Fördergesuche eingereicht. Dies entspricht einer Zunahme von rund 35 Prozent gegenüber der Vergleichsperiode im Vorjahr. Das ursprünglich bis 2019 geplante Baselbieter Energiepaket hat sich in den vergangenen zehn Jahren zu einem tragenden Element der Baselbieter Energiepolitik entwickelt. Um eine nahtlose Weiterführung dieses Erfolgsmodells zu garantieren, wurde das auf Freiwilligkeit und Anreize basierende Energiepaket bis Ende 2025 verlängert. Förderbeiträge deutlich erhöht Eine wesentliche Neuerung sind die für praktisch sämtliche Massnahmen deutlich erhöhten Beitragssätze. «Mit der Erhöhung der Sätze werden die Anreize für energetische Sanierungen und erneuerbare Energien im Gebäudebereich weiter verstärkt», sagt der Baselbieter Regierungsrat Isaac Reber. Mit den stark erhöhten Beiträgen wird insbesondere der Ersatz von fossilen Heizungen durch erneuerbare Heizsysteme unterstützt. Im Basel biet sind aktuell noch rund 48 000 fossile Heizungen in Betrieb, 27 000 davon müssen altersbedingt in den kommenden Jahren ersetzt werden. «Erneuerbare Heizsysteme sind im Betrieb in der Regel mehr als wettbewerbsfähig, in der Anschaffung jedoch oftmals noch teurer als fossile Heizungen. Mit dem Baselbieter Energiepaket möchten wir den Wechsel jetzt forcieren und unterstützen neu ihren Ersatz durch Wärmepumpen», so Reber. AMBITIONIERTES ZIEL Mit dem Energiepaket sollen die nationalen und kantonalen Energieziele mit Fokus auf den Gebäudebereich umgesetzt werden. Das Ziel ist ambitioniert: Bis 2050 soll die Schweiz klimaneutral sein. Einen Grossteil davon muss der Gebäudepark beitragen, der in der Hoheit der Kantone ist. Finanziert wird das Baselbieter Energiepaket durch kantonale Mittel sowie durch Bundesmittel, die aus der Teilzweckbindung der CO 2 -Abgabe auf fossilen Brennstoffen stammen. (dl) Verlängerung: richtig und wichtig Die Verlängerung des Baselbieter Energiepakets bis Ende 2025 ist angesichts seiner bisherigen Erfolgsbilanz richtig und wichtig. Dank des Energiepakets beläuft sich die seit 2010 eingesparte oder erneuerbar produzierte Energie auf durchschnittlich 525 GWh pro Jahr. Dies entspricht rund 15 Prozent des jährlichen Raumwärmebedarfs im Kanton Basel-Landschaft und damit dem Energiegehalt von rund 800 Bahnwaggons gefüllt mit Heizöl. Seit dem Start des Baselbieter Energiepakets wurden Investitionen in der Höhe von insgesamt 900 Millionen Franken ausgelöst. Diese Investitionen kommen zu einem grossen Teil den Baselbieter KMU zugute. Die beeindruckenden Zahlen wurden dank des freiwilligen Engagements der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer möglich. Sie sind es, die einen grossen Teil der Investitionen selber tragen. Für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ist das Energiepaket ein wichtiger Anreiz, um die energetischen Massnahmen an die Hand zu nehmen. Wichtige Partnerschaft Zum nachhaltigen Erfolg des Baselbieter Energiepakets trägt auch die starke Partnerschaft des Kantons mit der Wirtschaftskammer Baselland, dem Hauseigentümerverband Baselland (HEV BL), der BLKB sowie den beiden grossen Baselbieter Energie­ Das Baselbieter Energiepaket hat sich zu einem tragenden Element der Baselbieter Energiepolitik entwickelt. Bild: Archiv versorgungsunternehmen EBL und Primeo Energie bei. «Dank dieser Partnerschaft können wir über ganz unterschiedliche Kanäle viele relevante Anspruchsgruppen erreichen und damit die Chancen verbessern, unsere gemeinsamen Ziele bei der Gebäudemodernisierung zu erreichen», sagt Regierungsrat Reber. Simon Dalhäuser ANZEIGE Anzeigenpreise 2021 Auch im 2021 bietet der Standpunkt der Wirtschaft insgesamt 19 Mal Aktuelles aus der Wirtschaft, den Berufs- und Gewerbeverbänden und der Politik. Expertenbeiträge zu aktuellen Themen sowie Tipps, Meinungen und Informationen zu Netzwerk- und Weiterbildungsveranstaltungen. Werbung und Publireportagen im Standpunkt der Wirtschaft finden Aufmerksamkeit bei Firmenkunden und wirtschaftspolitisch engagierten Personen. Mit einer Auflage von rund 35‘000 Exemplaren im Baselbiet und Umgebung zählt der Standpunkt der Wirtschaft zu den grössten Zeitungen der Region. Ob mit Anzeigen, einer Publireportage, mit MemoSticks, als Prospektbeilage oder mit Ihrem Eintrag im «Firmenregister / Nützliche Adressen»: Der Standpunkt der Wirtschaft ist das richtige Organ, wenn Sie Firmenkunden ansprechen möchten. Erscheinungsdaten Inserateschluss 22. Januar 14. Januar 5. Februar 28. Januar 19. Februar 11. Februar 5. März 24. Februar 19. März 11. März 9. April 1. April 23. April 15. April 12. Mai 4. Mai 4. Juni 26. Mai 18. Juni 10. Juni 2. Juli 24. Juni 13. August 28. Juli 3. September 28. August 17. September 9. September 1. Oktober 23. September 22. Oktober 14. Oktober 5. November 28. Oktober 19. November 11. November 10. Dezember 2. Dezember Ihre Anfragen und Aufträge richten Sie bitte an: Erika Sprecher Haus der Wirtschaft Anzeigenservice Standpunkt Tel. direkt: +41 61 927 65 38 dispo@standpunkt.ch

22. Januar 2021 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Das lästige Ständemehr gehört zum Bundesfundament Was 1848 mit der ersten Bundesverfassung zur Festigung des Friedens im Schweizer Bundesstaat ausgehandelt wurde, um die Vernarbung der Sonderbundsverletzungen zu begünstigen, steht noch heute in der zweimal überarbeiteten (revidierten) Bundesverfassung vom 18. April 1999: Das doppelte Mehr als Voraussetzung für die Gültigkeit von Verfassungsänderungen und obligatorischen Referenden. Dieses Ständemehr wird in Artikel 142 so umschrieben: «Die Vorlagen, die Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden, sind angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Stände (26 Kantone; 6 davon mit halber Standesstimme) sich dafür aussprechen. Das Ergebnis der Volksabstimmung im Kanton gilt als Standesstimme. Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben je eine halbe Standesstimme.» Alles klar? Eigentlich schon, wenn man nicht zu den Abstimmungsverlierern gehört wie am 29. November 2020 die Mehrheit der Befürworter der Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzern-Verantwortungsinitiative). Sie stehen trotz 50,73 Prozent Ja-Stimmen beim schweizerischen Gesamtergebnis als Unterlegene da, weil zwölf ganze und fünf halbe Standesstimmen aus dem Nein-Lager kamen. (Basel-Stadt befand sich bei den Befürwortern.) Das doppelte Mehr wurde also verfehlt. Nebst enttäuschten bis gehässigen Reaktionen zur Wirkung des Ständemehrs las man in der «NZZ» anderntags die Warnung: «Vorerst gilt: Hände weg vom Ständemehr.» Inzwischen dürften sich Kritiker und Gegner des Doppel- Mehrs etwas beruhigt haben. Und wenns nur wäre, weil die schweizerische Zählweise absolut kein «Unikum» ist. Australien kennt wie die Schweiz das doppelte Mehr bei Verfassungsabstimmungen. Wegen des faktischen Zweiparteiensystems wird das etwa jeder zehnten Vorlage zum Verhängnis. Bei den amerikanischen Präsidentenwahlen können das Volksmehr und das Mehr der Elektoren auseinandergehen, wie die Trump-Wahl 2016 zeigte. Bisher unterlagen so fünf Präsidenten in der Volkswahl. Die Philippinen haben ein richtiges Bollwerk gegen die «Gefahr «DAS STÄNDEMEHR VERLEIHT DEM VIELGESTALTIGEN UND FÖRDERALISTISCH ORGANISIERTEN BUNDESSTAAT GRÖSSTMÖGLICHE POLITISCHE STABILITÄT.» Peter Amstutz* des Volkswillens» gebaut. Bereits bei der Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative müssen 12 Prozent der Stimmberechtigten plus 3 Prozent aus allen 243 Wahlkreisen (Quelle: Bruno Kaufmann) unterschrieben haben. Der Blick zurück auf die Kernfrage, wie oft hierzulande das Ständemehr im Widerspruch zum Volksmehr stand, müsste ebenfalls mässigend wirken. Seit 1891 (Einführung der Volksinitiative) wurden 481 solche Begehren lanciert. Ganze zwei scheiterten trotz zustimmendem Volksmehr am nicht erreichten Ständemehr: 1955 eine Mieterinitiative und 2020 nun die Konzernverantwortungs- Initiative. Mehr als diese magere «Erfolgsbilanz» trägt aber ein unaufgeregter Blick in die Bundesstaatsgeschichte zum Verständnis des doppelten Mehrs bei. Das Ständemehr ist ein Produkt des hausinternen Minderheitenschutzes. Es ging den Verfassungsvätern darum, die katholisch-konservativen Kleinkantone der Deutschschweiz nach deren Niederlage im Sonderbunds-Bürgerkrieg (3. bis 29. November 1847) glaubwürdig und dauerhaft vor der Macht der radikalen (heute: freisinnigen) Siegerkantone zu schützen. Das erreichte man 1848 mit der ersten Bundesverfassung, indem man jedem Kanton – ungeachet seiner Grösse – für das innere Gleichgewicht des Bundes je eine Stimme zugestand, den Halbkantonen je eine halbe. Die Stimme eines Appenzell Innerrhoders wiege beim Ständemehr 40 mal mehr als die einer Zürcherin. (Eine Baselbieter Stimme ist 2,2 mal mehr «wert».) Genau in dieser gewollten Differenzierung liegt die Qualität des Ständemehrs. Sie verleiht dem vielgestaltigen und förderalistisch organisierten Bundesstaat grösstmögliche politische Stabilität. Das Ständemehr gehört zum Bundes fundament. Das Ständemehr leistet wertvolle Hilfe zum vernünftigen Umgang miteinander, weil es allein durch sein Vorhandensein mässigend wirkt. Mit Blick auf das Kräftemessen an der Urne gilt es darum zu beachten, dass ohne Mehrheit der Stände kein Erfolg möglich ist. Das ist als gut und massgeschneidert richtig für die Schweiz breit akzeptiert, wie jüngste Meinungsumfragen sowie Nationalratsentscheide von 1995 und 2003 zeigen. Der föderalistische Bundesstaat wird immer urbaner, Grosskantone mit ihren städtischen Zentren spiegeln diese Entwicklung am deutlichsten. Umso wichtiger bleibt im politischen Ringen um den richtigen Kurs in die Zukunft das Ständemehr, weil es den Stimmberechtigten in Kleinkantonen und ländlichen Regionen die Gewissheit gibt, auf Augenhöhe mit allen andern in die Willensbildung eingebunden zu sein. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. SOCIAL-MEDIA-POST DER WOCHE RATGEBER RECHT – Grössere Unternehmen müssen neu bei der Besetzung ihrer Leitungsgremien verstärkt auf die Geschlechter Rücksicht nehmen. Bei mehr als 100 Mitarbeitenden ist eine Lohngleichheitsanalyse Pflicht. Geschlechterspezifische Neuerungen für Unternehmen Auf den Jahresbeginn sind neue Gesetze in Kraft getreten, die für Unternehmen von Belang sind. Neben dem Vaterschaftsurlaub, gemäss dem erwerbstätige Väter Anspruch auf einen bezahlten zwei wöchigen Vaterschaftsurlaub haben, gelten neu auch Geschlechter richtwerte in den Leitungsgremien von börsenkotierten und grösseren Unternehmen. Als grössere Unternehmen gelten solche, die über mehr als 250 Vollzeitstellen verfügen und neben einer Bilanzsumme von 20 Millionen Franken einen Umsatzerlös von mindestens 40 Millionen erreichen. Geschlechterrichtwerte Unternehmen, welche diese Voraussetzung erfüllen, müssen künftig berücksichtigen, dass jedes Geschlecht mindestens zu 30 Prozent im Verwaltungsrat und zu 20 Prozent in der Geschäftsleitung vertreten ist. Dabei handelt es sich um Richtwerte, welche im Falle der Besetzung des Verwaltungsrates innert der nächsten fünf Jahre und für die Geschäftsleitung innert zehn Jahren nach Inkrafttreten des neuen Rechts umgesetzt sein müssen. Sollten diese Richtwerte nicht eingehalten werden, muss das Unternehmen im Vergütungsbericht an die Aktionäre die Gründe angeben und Massnahmen zur Förderung des weniger stark vertretenen Geschlechts darlegen. Lohngleichheitsanalyse Bereits auf den 1. Juli 2020 traten eine Revision des Gleichstellungsgesetzes und die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse in Kraft. Neu werden Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten verpflichtet, mittels einer betriebsinternen Analyse die Lohngleichheit zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu prüfen. Diese Analyse erfolgt in mehreren Etappen und sollte spätestens Ende Juni 2023 abgeschlossen sein. Der erste Schritt (betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse) hat dabei bis am 30. Juni 2021 zu erfolgen. Bis spätestens am 30. Juni 2022 muss diese Analyse überprüft sein. Spätestens am 30. Juni 2023 müssen die Arbeitnehmenden und die Aktionäre über das Ergebnis der Analyse informiert werden. Der Beschäftigungsgrad ist unerheblich. Lernende werden jedoch in die Berechnung nicht einbezogen. Ebenso gelten Personen, die selbstständig Arbeitsleistungen erbringen, nicht zu den Arbeitnehmenden im Rahmen dieser Bestimmungen. Ausgenommen von der Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse sind weiter Arbeitgebende, die bereits von Gesetzes wegen einer Kontrolle über die Einhaltung der Lohngleichheit unterliegen. Keine unmittelbare Sanktion Ein Verstoss gegen das revidierte Gleichstellungsgesetz über die Lohngleichheitsanalyse respektive eine im Rahmen einer solchen Analyse festgestellte Lohndiskriminierung ziehen keine unmittelbaren Sanktionen für das Unternehmen nach sich. Einem Unternehmen sollte aber bewusst sein, dass von einer Lohndiskriminierung betroffene Arbeitnehmende mit Lohndiskriminierungsklagen gegen das Unternehmen beziehungsweise gegen den Arbeitgeber vorgehen können. Es wird empfohlen, die Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analyse-Tool «Logib» zeitnah und regelmässig durchzuführen, die Ergebnisse im HR-Cockpit-Kennzahlensystem zu führen und bei Bedarf Rücksprache mit einem Spezialisten zu nehmen. Es muss sichergestellt werden, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. LEGAL-TEAM David Hug, LL.M., ist Rechts anwalt und Partner in der Kanzlei Wagner Prazeller Hug. Er ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Ver fügung: Wirtschaftskammer Baselland Abteilung Verbandsmanagement & KMU-Dienstleistungen Haus der Wirtschaft Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 65 11 Telefon (Zentrale): 061 927 64 64 IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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