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Standpunkt 514, 22. Januar 2021

Standpunkt 514, 22. Januar

SCHWEIZERISCHE 22. Januar 2021 Die Zeitung für KMU | Regionalbund | Standpunkt-Ausgabe Nr. 514 – 24. Jahrgang AZA 4133 Pratteln Post CH AG DIE MEINUNG Es braucht dringend Korrekturen CORONAVIRUS – Was lange mit dem «Schweizer Weg» verhindert werden konnte, ist nun seit dem 18. Januar doch Tatsache. Der Bundesrat hat den zweiten Lockdown bis mindestens Ende Februar verfügt. Der zweite Lockdown ist da Von Christoph Buser, Direktor Wirtschaftskammer Baselland. Das Tamtam um die sogenannte Dreidrittelslösung in unserem Kanton war gross: Endlos- Diskussionen im Landrat, Volksabstimmung. Heute stellt man fest: Viel Aufwand, kaum Ertrag, dafür viel Leerlauf und unnötige Kosten. Bis Mitte Woche sind ganze sieben Gesuche um Unterstützung eingegangen. So sieht es aus, wenn an der Realität vorbei politisiert wird. Das ist leider nicht mehr zu ändern. Ändern kann und muss man hingegen die Bedingungen für die Corona-Unterstützung der Unternehmen. Die Wirtschaftskammer hat sich im Januar sowohl bei der Kantonsregierung wie auch beim Bundesrat dafür eingesetzt, den bewährten Basel bieter Weg beizubehalten. Alle Interessen sorgfältig abwägen und schliesslich verhältnismässig und mit Augenmass entscheiden: So hat die Regierung die KMU-Wirtschaft und damit die Existenz vieler Menschen und Familien gestützt. Dem Bundesrat haben wir explizit mitgeteilt, dass wir uns «für eine Überprüfung der Rahmenbedingungen und der Vereinfachung des Zugangs zur Härtefall-Hilfe aussprechen.» Wobei das Wort «Hilfe» ja im Grunde falsch ist. Es geht um Schadenersatz, der vom Verursacher zu begleichen ist. Der Bundesratsratsentscheid vom 13. Januar mit den zusätzlichen und teils schwer nachvollziehbaren Einschränkungen sorgt für viel Missmut bei den KMU: Es bedarf hier dringender Korrekturen. Unternehmen, die 2020 oder 2021 gegründet wurden, sind von der Unterstützung ausgeschlossen. Das ist eine unbegründete Schlechterstellung. Die Untergrenze von 40 Tagen als Anspruchsvoraussetzung muss gestrichen werden. Richtig ist: Wer aufgrund einer behördlichen Anordnung schliessen muss, hat automatisch Anspruch. Die Beschränkung der Entschädigung soll statt auf maximal 20 neu auf 20 bis 30 Prozent des durchschnittlichen Jahres umsatzes 2018 und 2019 festgelegt werden. Zudem muss Sonderfällen Rechnung getragen werden. Wenn das erlaubte Warenangebot zu klein ist, bleibt der Laden geschlossen. Keine Papeterie öffnet, um nur Papier waren anzubieten. Solche stark eingeschränkten Betriebe müssen ebenfalls unterstützt werden. Zuletzt bleibt mir der wichtige Hinweis, dass der Schadenersatz für KMU einfach zugänglich sein muss und rasch zu erfolgen hat. Denn wer helfen will, sollte den Empfänger der Hilfe in den Mittelpunkt seines Tuns stellen. Und nichts anderes. Das Coronavirus beschäftigt die Schweiz auch im Jahr 2021 intensiv. Seit dem 18. Januar gelten wieder Bestimmungen, die einem nationalen Lockdown entsprechen. Detailhandelsgeschäfte und Märkte müssen geschlossen bleiben, mit Ausnahme jener Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Dazu gehören auch Kioske und Tankstellen. Diese Betriebe dürfen neu wieder nach 19 Uhr abends und an Sonntagen geöffnet haben. Die Abholung von vorbestellten Waren in geschlossenen Geschäften ist zulässig. Die schon seit 22. Dezember geschlossenen Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Härtefall-Verordnung angepasst Um den wirtschaftlichen Schaden, der durch die Schliessungen entsteht, abfedern zu können, wurde die Bundesverordnung für die Härte fall-Hilfe angepasst. Neu ist, dass Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Tagen aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen haben müssen, automatisch als Härtefall eingestuft werden. Die Obergrenzen der Beiträge wurden ebenso angepasst. A-fondsperdu ­Beträge werden bis zu 20 Prozent des Umsatzes gewährt (bisher 10 Prozent), der maximal auszahlbare Betrag liegt bei 750 000 Franken (bisher 500 000). Den Gewerbeorganisationen gehen diese Rahmenbedingungen zu wenig weit (vgl. Kolumne links). Baselbiet ist operativ bereit Im Kanton Basel-Landschaft werden die Rahmenbedingungen der Bundes verordnung zur Härtefall­ Hilfe automatisch übernommen, wie Regierungsrat Anton Lauber bestätigt. Erleichterte Gesuche für Härtefall-Unterstützung können ab dem heutigen 22. Januar 2021 online über www.haertefallregelung-bl.ch eingereicht werden. «Die neuen Rahmenbedingungen sind eine enorme Vereinfachung in der Gesuchsstellung und -abwicklung», sagte Lauber anlässlich der Landratssitzung vom 14. Januar 2021. Damit der Kanton Basel-Landschaft von den zusätzlichen Bundes mitteln profitieren kann, hat der Regierungsrat am Dienstag eine Vorlage an den Landrat präsentiert, mit welcher er eine Aufstockung des Baselbieter Härtefall-Programms von 31 auf 77,5 Millionen Franken beantragt. Schon an der Sitzung vom 28. Januar 2021 soll die Vorlage nach der Diskussion in der Finanzkommission im Landrat beraten und verabschiedet werden. Bis Mitte Januar waren im Baselbiet rund 70 Unterstützungsgesuche nach bisheriger Regelung eingegangen. Es wurden Anträge über 5,8 Millionen Franken für nicht rückzahlbare A-fonds-perdu-Beiträge und über 12,6 Millionen Franken für verbürgte Kredite gestellt. Die bereits eingegangenen Anträge werden nun nach den neuen, gelockerten Regelungen geprüft. Die ersten Unterstützungsleistungen werden durch den Kanton Basel-Landschaft ab 4. Februar 2021 ausbezahlt, unmittelbar nach Ablauf der Referendumsfrist zum Landratsbeschluss über das Härtefall­ Programm vom 3. Dezember 2020. Homeoffice-Pflicht Homeoffice wird zur Pflicht erhoben, wenn es mit «verhältnismässigem Aufwand» umsetzbar ist. Wer vor Ort am Arbeitsplatz mit anderen Personen präsent ist, wird einer Maskenpflicht unterstellt. Diese neue Bestimmung auf Bundesebene galt für Innenräume im Kanton Basel-Landschaft ohnehin schon. Seit dem 18. Januar sind zudem private und öffentliche Treffen auf fünf Personen beschränkt. Zusätzliche Impftermine Seit dem 12. Januar ist mit dem Vakzin von Moderna ein weiterer Impfstoff gegen die Coronavirus-Erkrankung zugelassen. Dies ermöglichte dem Kanton Basel-Landschaft in einer ersten Phase die Bereitstellung von 3000 zusätzlichen Impfterminen für den Zeitraum vom 18. Januar bis 5. Februar. Neben der Personengruppe der über 75-Jährigen wurden neu Erwachsene mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko auf der Basis eines ärztlichen Attests zugelassen. Bis zum 18. Januar sind im Kanton Basel-Landschaft 5564 Impfungen vorgenommen worden. Ab nächstem Montag ist neu eine Vor- Registrierung für Impftermine möglich. Daniel Schaub www.coronavirus.kmu.org STEPHANIE EYMANN – In zwei Wochen tritt Stephanie Eymann ihr Amt als neue basel-städtische Justizund Sicherheitsdirektorin an. Vor ihrer Wahl verbrachte sie privat und beruflich zwei Jahrzehnte im Baselbiet. «Ich verbiege mich nicht» HEUTE IM STANDPUNKT 3 | HAUS DER WIRTSCHAFT Die Wirtschaftskammer ist von Liestal nach Pratteln umgezogen. 5 | STEUERZAHLER Stefan Degen ist neuer Präsident der Liga der Baselbieter Steuerzahler. Die 41-jährige Stephanie Eymann wurde im vergangenen November im zweiten Wahlgang deutlich in die neue Regierung des Kantons Basel- Stadt gewählt. Obwohl sie im Wahlkampf den Fokus auf das Regierungspräsidium gelegt hatte, wird sie nun als Justiz- und Sicherheitsdirektorin in ihrem Kerngebiet tätig sein. 2012 hatte sie ihr Anwaltsexamen im Kanton Basel-Landschaft abgeschlossen, arbeitete danach als Stephanie Eymann. Bild: ph Staatsanwältin im Baselbiet und leitete zuletzt die Verkehrsabteilung der Polizei Basel-Landschaft. Auch politisch war Stephanie Eymann im Baselbiet tätig, als Gemeinde rätin im Oberbaselbieter 500-Seelen-Dorf Eptingen oder als Parteileitungsmitglied der FDP. Aus privaten Gründen kehrte sie im Sommer 2019 ins Kleinbasel zurück und wollte sich zunächst als Grossrätin für die LDP aufstellen lassen. Die Partei lancierte sie in der Folge als Regierungsratskandidatin. Im Interview mit dem Standpunkt spricht sie über ihre Zeit im Baselbiet, ihre Authentizität, ihren Führungsstil, die neue Zusammensetzung der Basler Regierung, die öffentliche Wahrnehmung des Justiz- und Sicherheitsdepartements und die Zusammenarbeit zwischen den Basler Halbkantonen. Daniel Schaub Seite 9

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