8 | Standpunkt der Wirtschaft BERUFSBILDUNG 11. Dezember 2020 SWISSTERMINAL – Die Swissterminal AG bildet seit 2019 mit der KMU Lehrbetriebs verbund AG Lernende aus. «Oberstes Ziel ist es, den Nachwuchs zu fördern», sagt Celina Simone, Manager Human Resources. «Professionelle Betreuung» SOLARGENOSSENSCHAFTEN Solaranlagen gemeinsam betreiben Seit 2019 bildet die Swissterminal AG aus Frenkendorf mit der KMU Lehrbetriebsverbund AG (LBV) Lernende zur Kauffrau oder zum Kaufmann EFZ Internationale Speditionslogistik aus. Celina Simone, Manager Human Resources und Berufsbildnerin, sagt im Interview wieso. Standpunkt: Frau Simone, was macht die Swissterminal AG? Celina Simone: Wir sind Schweizer Marktführer für Logistikdienstleistungen rund um den Containerterminal- Umschlag. Seit der Gründung im Jahr 1972 sind wir Pioniere im Containerterminal-Geschäft. Heute verbinden wir unsere langjährigen, familiären Werte mit der internationalen Expertise unseres Partners DP World. Welche Berufe können bei Ihnen erlernt werden? Wir bieten die 3-jährige Lehre als Kauffrau/Kaufmann EFZ Internationale Speditionslogistik an. Pro Lehrjahr beschäftigen wir eine Lernende oder einen Lernenden. Weshalb bildet Swissterminal Lernende aus? Oberstes Ziel ist es, den Nachwuchs zu fördern. Um mehr qualifizierte Mitarbeitende in der Speditionsbranche zur Verfügung zu haben, ist eigenes Handeln notwendig. Aus diesem Grund haben wir im Sommer 2019 angefangen, die 3-jährige Lehre bei uns anzubieten. Weshalb tun Sie dies in Zusammenarbeit mit dem KMU Lehrbetriebsverbund? Wir zählen auf starke Partnerschaften. Der LBV unterstützt uns mit seinem Know-how, worauf wir sehr viel Wert legen. Zudem profitieren die Lernenden durch unsere Zusammenarbeit mit dem LBV von den KMU LEHRBETRIEBSVERBUND – Die Stützkurse helfen Lernenden beim Unterricht in der Berufsschule oder beim Qualifikationsverfahren am Ende ihrer Lehrzeit. Die Kurse stehen allen Lernenden offen. Verbund bietet Stützkurse auch für externe Lernende an Der Stützkurs des KMU Lehrbetriebsverbundes richtet sich nicht nur an die dort betreuten Lernenden, sondern genauso an externe Lernende, die Unterstützung für die Berufsschule oder in der Vorbereitung des Qualifikationsverfahrens am Ende ihrer Lehrzeit benötigen. Jeweils am Montag- und Donnerstagabend von 17 bis 20 Uhr werden die Kurse semesterweise angeboten. Für Lernende aus LBV-Partnerbetrieben sind sie kostenlos, externe Auszubildende haben eine Pauschale von 550 Franken pro Semester (für zirka 20 Kursabende à zwei Stunden) zu entrichten. Celina Simone mit den Lernenden Damjan Talovic (links, 2. Lehrjahr) und Leo Antunes (1. Lehrjahr).Bild: E. Wandji zusätzlichen Dienstleistungen wie beispielsweise den Stützkursen, verschiedenen Seminaren oder dem Prüfungsvorbereitungslager. Wie sieht der Arbeitsalltag von Leo Antunes und Damjan Talovic aus? Die Lernenden haben in unserer Unternehmung eine professionelle und nahe Betreuung durch den jeweiligen Praxisausbildner. Sie werden kompetent und zielführend geschult und betreut. Durch Zwischengespräche wissen sie jederzeit, wo sie stehen und wie sie sich allenfalls verbessern können. Selbstän- Die BLKB unterstützt Der attraktive Preis ist dank der Unterstützung des Programms «Jobs for Juniors» der BLKB möglich. Der Stützkurs bildet keinen Frontalunterricht mit einer Lehrperson, sondern geht individuell auf die einzelnen Bedürfnisse der jeweils 15 bis 18 Teilnehmenden ein. Im Rahmen des Stützkurses erhalten die Lernenden durch zwei bis drei Stützkursleitende Feedbacks, Beratung und direkte Unterstützung in den verschiedensten Lehrthemen, etwa bei den Lern- und Leistungsdokumentationen, in der Vorbereitung auf Tests und Prüfungen oder in der Bewältigung von Hausaufgaben in einzelnen Fächern. Dazu steht das entsprechende informative und technische Material zur Verfügung. Zuletzt lief der Stützkurs coronabedingt im Fernunterricht ab, auf An- digkeit wird bei uns gefördert. Die Lernenden erhalten eine professionelle Einführung in die Arbeitsgebiete. Für eine stetige Abwechslung sorgt nicht nur unser breites Dienstleistungsangebot, sondern auch die Rotation durch beinahe alle Unternehmensbereiche. Während der Lehrzeit erhalten die Lernenden einen umfassenden Einblick in alle Geschehnisse eines Containerterminal-Umschlagbetriebs. Davon können die Lernenden für ihre Zukunft profitieren. Würden Sie anderen Betrieben Ihrer Branche die Ausbildung von Lernenden empfehlen? Auf alle Fälle. Die Qualität in unserem Dienstleistungssektor ist auf hohem Niveau. Nur durch die Ausbildung junger Fachkräfte können wir unser Know-How weitergeben Die Stützkursleiterin Viktoria Thommen mit dem Lernenden Nico Guglielmi. und somit auch zukünftig für einen hohen Standard in unserer Branche sorgen. Interview: Luca Müller Informationen zur Swissterminal AG: www.swissterminal.ch WEITERE INFORMATIONEN Betriebe, die ebenfalls Lernende ausbilden und vom Angebot der KMU Lehrbetriebsverbund AG (LBV) profitieren wollen, finden auf der Website des LBV weitere Informationen. Auskünfte erteilt auch: Daniela Schüpbach Leiterin Geschäftsstelle LBV Telefon: 061 927 65 39 E-Mail: d.schuepbach@kmu.org www.kmu-lehrbetriebsverbund.ch fang 2021 soll er in den neuen Räumen des Hauses der Wirtschaft wieder physisch stattfinden können. Die örtliche Umstellung erfolgt, sobald die entsprechenden Sitzungszimmer in Pratteln in ihrer modernen Arbeitsumgebung bereitstehen werden, was spätestens mit dem Beginn des neuen Semesters Ende Januar der Fall sein wird. Daniel Schaub Die Stützkursverantwortliche Sabrina Haeber beantwortet gerne weitere Fragen. Telefon: 061 927 65 19, E-Mail: s.haeber@kmu.org. www.kmu-lehrbetriebsverbund.ch/ stuetzkurs Bild: Haeber Wer keine eigene Solaranlage betreiben kann, soll sich einer Solargenossenschaft anschliessen können, fordert FDP-Landrätin Christine Frey. Bild: zvg Interessierte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit Immobilien in geschützten Ortskernen sowie Mieterinnen und Mieter sollen sich unter Umständen an Solaranlagen beteiligen können. Dies fordert die FDP-Landrätin Christine Frey im Rahmen eines politischen Vorstosses. Um die nationalen Klimaziele zu erreichen, setzt die Bundespolitik insbesondere auf den Ausbau der Sonnenenergie. Wie der Bundesrat am vergangenen 12. November mitteilte, stehen im Jahr 2021 alleine für den Ausbau der Photo voltaik (PV) 470 Millionen Franken an Förder geldern zur Verfügung. Beispielsweise Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in geschützten Ortskernen sowie Mieterinnen und Mieter haben jedoch keine eigene Dachfläche für eine PV-Anlage zur Verfügung – wären jedoch unter Umständen daran interessiert, sich an Solaranlagen zu beteiligen. In verschiedenen Schweizer Gemeinden können sich solche Personen im Rahmen eines Bürger beteiligungsmodells bereits an PV-Anlagen beteiligen. Für eine Beteiligung erhalten die Kundinnen und Kunden während einer definierten Laufzeit einen gewissen Anteil des Solarstroms. Dieser Anteil wird auf der Stromrechnung aufgeführt und reduziert den Rechnungsbetrag der Kundinnen und Kunden entsprechend. Solargenossenschaften prüfen Vor diesem Hintergrund bittet Christine Frey den Regierungsrat zu prüfen, welches Potenzial Solargenossenschaften im Kanton Basel- Landschaft haben. Konkret soll auch geprüft werden, ob der Kanton die Dachflächen von kantonseigenen Gebäuden für den Bau von Solar genossenschaften zur Verfügung stellen kann. Ebenfalls wird angeregt, dass der Kanton betreffend dem Bau solcher Anlagen den Kontakt zu den Energieversorgungsunternehmen EBL und Primeo Energie aufnimmt. Wirtschaftlichkeit und Speicherlösungen Weiter soll auch geprüft werden, inwiefern solche Solargenossenschaften wirtschaftlich betrieben werden können und unter welchen Umständen solche Solargenossenschaften vor dem Hintergrund fehlender Speicherlösungen überhaupt Sinn machen. Ebenfalls wird der Baselbieter Regierungsrat gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass der Strom von Solargenossenschaften mittels Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) auch tatsächlich genutzt werden kann. Ein ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen mehreren Parteien, die ihren selbstproduzierten Solarstrom gemeinsam verbrauchen. Der Zusammenschluss besteht aus dem Eigentümer, respektive dem Betreiber der Anlage, und mehreren Endverbrauchern. Endverbraucher können sowohl Stockwerkeigentümer als auch Mieter sein. Vorstoss von Christoph Buser Die Möglichkeit von Solargenossenschaften wurde in der kantonalen Energiekommission im Rahmen der Beratung des Postulats «Bürokratieabbau beim Bau von Solaranlagen» thematisiert. Mit diesem Vorstoss wurde der Baselbieter Regierungsrat 2019 von Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser gebeten zu prüfen, wie und in welchem Umfang im Kanton Basel-Landschaft beim Bau von Solaranlagen bürokratische Hürden abgebaut werden können. Die Bürokratie beim Bau von Solaranlagen wirkt sich negativ auf deren Rentabilität aus. Simon Dalhäuser
11. Dezember 2020 HAUS DER WIRTSCHAFT Standpunkt der Wirtschaft | 9 HAUS DER WIRTSCHAFT Wirtschaftskammer zieht nach Pratteln LANDESAUSSTELLUNG IN DER NWCH – Der Verein Landesausstellung Svizra27 hat zehn Projektideen ausgewählt, die nun weiterverfolgt werden – drei davon stammen aus der Region Basel. Zehn Projekte für Svizra27 Das neue Haus der Wirtschaft in Pratteln. Bild: zVg Die Wirtschaftskammer Baselland zieht um. Ab dem kommendem 4. Januar sind alle Abteilungen unter einem Dach im neuen Haus der Wirtschaft in Pratteln vereint. Neuer Standort wird das «Tri-innova»- Gebäude an der Hardstrasse 1. Die Wirtschaftskammer Baselland wird in dem Gebäude zwei Stockwerke belegen. Sie ist ab 4. Januar 2021 unter folgender Adresse erreichbar, die Telefonnummern bleiben gleich: Für den vom Verein Svizra27 am vergangenen 22. Juni lancierten Ideenwettbewerb für eine Landesausstellung in der Nordwestschweiz haben 27 Teams ihre Projekte eingereicht. Zehn davon hat die Wettbewerbsjury in den vergangenen Wochen für die Stufe 2 des Wettbewerbs ausgewählt (siehe Infobox unten links). Drei davon stammen aus der Region Basel. Es sind dies das Projekt «Svizra: land of future» der mjm.cc AG aus Münchenstein sowie die Stadtbasler Projekte «TRANSHUMANZ: Dialoge mit der Welt» von HHF+AWP und «Balance» von Carol Nater Cartier und Christian Stauffenegger. Drei der zehn Projekte stammen aus der Region Basel. Sie heissen «Balance», «Svizra: land of future» und «TRANSHUMANZ: Dialoge mit der Welt». Bildmontage: ra WIRTSCHAFTSKAMMER BASELLAND Haus der Wirtschaft Hardstrasse 1 4133 Pratteln STELLENMELDEPFLICHT Mehr meldepflichtige Berufsarten wegen Corona Aufgrund des Anstiegs der Arbeitslosigkeit ab März 2020, bedingt durch die Covid-19-Krise, hat sich die Zahl der meldepflichtigen Berufsarten für 2021 im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Zu den bereits 2020 Meldepflichtigen kommen weitere Berufsarten hinzu, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung mitteilt. Die Covid-19-Krise hat sich am stärksten auf personenbezogene Dienstleistungen (Gast- und Beherbergungsgewerbe, Detailhandel), den Bereich Kunst und Unterhaltung, die Reisebranche und das verarbeitende Gewerbe (Uhren und MEM-Industrie) ausgewirkt.Viele der neu meldepflichtigen Berufe stammen aus diesen Bereichen, wie zum Beispiel Köche, Restaurantangestellte, Reinigungsangestellte in Büros und Hotels, Event Manager, Sicherheitsangestellte, Taxichauffeure, Schweissfachleute, Uhrenarbeiter oder auch Verkaufs- und Marketingleiter. ra Die vollständige Liste der ab Januar 2021 meldepflichtigen Berufe findet sich unter: www.arbeit.swiss «Svizra: land of future» will «eine kleine, eine neue Schweiz» aufbauen. Sie soll zum Labor für die Zukunft werden. Die Protagonistinnen und Protagonisten von Svizra sind alle unter 27 Jahre alt. «Wir schenken Ihnen schon heute unser Vertrauen und überlassen ihnen die Lösung für die Herausforderungen ihrer Generation», heisst es im Projektbeschrieb von mjm.cc. Begleitet würden sie dabei von erfahrenen Mentorinnen und Mentoren. Sinnbildlich für die Schweiz Bei «TRANSHUMANZ: Dialoge mit der Welt» geht es darum, aus der Svizra27 eine grosse kulturelle Erzählwanderung von den Hügeln zu den Ufern von Doubs, Aare und Rhein zu machen. «Die grenzüberschreitenden Verhältnisse in der Nordwestschweiz betrachten wir als äusserst fruchtbar und sinnbildlich für die Geschichte und Zukunft der gesamten Schweiz, vielleicht sogar Europas», schreiben die Projektverfasser. Das dritte Projekt aus der Region Basel, «Balance», will gehasste «Unorte» – wie zum Beispiel die Heuwaage in Basel – zu Experimentierfeldern für neue Räume des Zusammenlebens machen. Labor lasciva – auf der Suche nach neuen Realitäten FABULOUS URBAN, Zürich Svizra: land of future mjm.cc AG, Münchenstein TRANSHUMANZ: Dialoge mit der Welt HHF + AWP, Basel Unsere Zukunft auf Reisen Dominic Meister, Schaffhausen Kathedralen der Arbeit Team KOSMOS + js-architektur, Zürich Balance – vom Unort zum Experimentierfeld Carol Nater Cartier, Christian Stauffenegger, Basel Manuel Herz, Mitglied im Juryrat und verantwortlich für die Stufe 1 des Wettbewerbsverfahrens, ist mit der Qualität aller ausgewählten Projekte zufrieden. «Die Wettbewerbsjury sieht grosses Potenzial für die folgenden Wettbewerbsstufen», sagt Herz. Da eine Besonderheit des dreistufigen Wettbewerbsverfahrens darin besteht, dass ab der Stufe 2 die Ideen der ausgeschiedenen Projektteams weiter genutzt werden können, ist dies von besonderer Bedeutung. Sieger stehen im Herbst 2021 fest «Dieses Open-Source-Verfahren soll dazu beitragen, dass alle Ideen der 1. Stufe weiter genutzt werden können», heisst es in der Medienmitteilung von Svizra27. Der Kick-off für die Wettbewerbsstufe 2 findet Mitte DIESE PROJEKTE KOMMEN IN DIE ZWEITE RUNDE fliessen in eine polyrhythmische Schweiz Studio Speck, Anita Bättig, Winterthur LA VIE ACTIVE Daniel Zamarbide Sarl avec Dieter Dietz, Genf move! Holzer Kobler Architekturen, Tristian Kobler, Zürich People work solidarity Studio Uwe Brueckner, Stuttgart Detaillierte Angaben zu den einzelnen Projekten finden sich auf der Website des Vereins Svizra27: www. svizra27.ch/wettbewerb/ nächsten Monats statt.Die zehn von der Jury ausgewählten Projektideen werden dann innerhalb der einzelnen Teams weiterentwickelt. Im April 2021 wählt die Jury die fünf Projekte für die Stufe 3. Das Siegerprojekt wird im September 2021 feststehen. Dieses wird sich dann gegen die Landesausstellungsprojekte aus anderen Landesteilen durchsetzen müssen. Reto Anklin SUPPORTERMITGLIEDSCHAFT Der Verein Svizra27, dem auch die Wirtschaftskammer Baselland angehört, ist auf der Suche nach weiteren Personen oder Unternehmen, für eine Supportermitgliedschaft. Die beiden ersten Phasen des Projekts wurden zu 100 Prozent aus Wirtschaftskreisen finanziert, auf den Einsatz öffentlicher Gelder wurde verzichtet. Die Phasen III und IV sollen zu je 50 Prozent aus Wirtschafts kreisen und mit Swisslos-Geldern aus den fünf Nordwestschweizer Kantonen finanziert werden. An einer Supportermitgliedschaft interessierte Personen oder Unternehmen wenden sich an: Michael Köhn stv. Direktor Wirtschaftskammer Baselland E-Mail: m.koehn@kmu.org www.svizra27.ch ANZEIGE QUELLENSTEUER – Personen, die der Quellensteuer unterliegen, können ab nächstem Januar zwischen einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung und der abgerechneten Quellensteuer wählen. Quellensteuerpflichtige haben künftig die Wahl Auf kommenden 1. Januar tritt das «Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens» in Kraft. Auf das gleiche Datum hin hat auch der Kanton Basel- Landschaft seine Verordnung zur Quellensteuer angepasst. Die Reform soll Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen abbauen. Quellensteuerpflichtige Personen haben künftig die Wahl, ob sie eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) wollen, oder ob die abgerechnete Quellen steuer für sie definitiven Charakter haben soll. Für Quellensteuerpflichtige ab einem jährlichen Bruttoerwerbseinkommen von 120 000 Franken ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung wie bisher obligatorisch. Eine NOV beantragen können neu auch alle Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten. Sie gelten als quasi-ansässige Quellensteuerpflichtige. Quasi-Ansässige sind Arbeitnehmende ohne Wohnsitz in der Schweiz, die ihr Einkommen im Wesentlichen aus einer Tätigkeit beziehen, die sie in der Schweiz ausüben. Nachträgliche Abzüge nur mit NOV Gemäss der neuen kantonalen Verordnung können ab der Steuerperiode 2021 nachträgliche Tarifkorrekturen durch Abzüge, welche im Quellensteuertarif noch nicht berücksichtigt sind, nicht mehr nach Ablauf des Kalenderjahrs bis Ende März beantragt werden. Dazu gehören Alimente, Schuldzinsen und Krankheitskosten. Um solche Abzüge geltend zu machen, müssen Quellensteurpflichtige neu eine vollständige Steuererklärung ausfüllen. Dadurch wechseln sie ins ordentliche Veranlagungsverfahren. «Die abgezogene Quellensteuer hat in solchen Fällen somit nicht eine abgeltende Wirkung, sondern nur eine Sicherungsfunktion», wie es in einer Medienmitteilung des Baselbieter Regierungsrates heisst. Weniger Provision für Arbeitgeber Mit der neuen kantonalen Verordnung erhalten die Arbeitgeber der Quellensteuerpflichtigen eine kleinere Vergütung für die rechnerische Abwicklung der Quellensteuer. Die sogenannte Bezugsprovision wird von bisher 2 Prozent auf neu 1 Prozent halbiert. Reto Anklin WER ZAHLT QUELLENSTEUER? Der Quellensteuer sind alle ausländischen Staatsangehörigen unterworfen, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen, sich jedoch im Kanton Basel-Landschaft aufhalten. Die Arbeitgeber haben die Beschäftigung quellensteuerpflichtiger Personen der Kantonalen Steuerverwaltung zu melden. ra
Laden...
Laden...
Wirtschaftskammer Baselland
Haus der Wirtschaft
Hardstrasse 1
4133 Pratteln