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Standpunkt 512, 20. November 2020

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2 | Standpunkt der Wirtschaft CORONAVIRUS 20. November 2020 HÄRTEFALL-HILFE – Regierungsrat und Finanzdirektor Anton Lauber spricht im Interview mit dem Standpunkt der Wirtschaft über die Baselbieter KMU-Corona-Härtefall-Hilfe, die diese Woche zuhanden des Landrats mit einem Finanzpaket von 12,7 Millionen Franken von der Kantonsregierung verabschiedet worden ist. «Augenmass und Verantwortungsbewusst Die Baselbieter Regierung will Unternehmen helfen, die besonders unter der Coronakrise leiden. Im Interview mit dem Standpunkt sagt Finanzdirektor Anton Lauber, wie das Hilfspaket aussieht. Standpunkt: Die Bundesverordnung zur Härtefall-Hilfe war bis zum 13. November bei den Kantonen in der Vernehmlassung. In welche Richtung hat sich der Kanton Basel-Landschaft dazu geäussert? Anton Lauber: Der Regierungsrat hat in seiner Vernehmlassungsantwort zur Bundesverordnung einige kritische Punkte angesprochen. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen muss der Bund jetzt die Führungsrolle übernehmen und nicht an die Kantone delegieren. Daher forderte der Regierungsrat eine umfassende Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für die Unterstützung von Härtefällen in einer nationalen Lösung und mittels eines Covid-19- Krisenfonds. Von finanzieller Unterstützung aus diesem Fonds sollen alle Unternehmen – unabhängig von der Branchenzugehörigkeit – profitieren können. «IN DEN GENUSS DER MASSNAHMEN SOLLEN LEDIGLICH UNTERNEHMEN KOMMEN, DIE VOR DER KRISE SOLIDE AUFGESTELLT WAREN.» Kurzfristig, das heisst auf der Basis der geltenden gesetzlichen Grundlage, dem Artikel des 12 Covid-19- Gesetzes, sollen die Mittel des Bundes erhöht werden. Zudem soll die Verordnung so ausgestaltet sein, dass auch das Geschäftsjahr 2021 und nicht nur das Jahr 2020 berücksichtigt werden kann. Der Landrat hat am 22. Oktober 2020 einen für dringlich erklärten Vorstoss zu einer Baselbieter KMU Härtefall-Hilfe 2.0 einstimmig überwiesen. Inwiefern werden nun nationale und kantonale Lösungsansätze verbunden und koordiniert? Der Vorstoss wird auf der Basis des Covid-19-Gesetzes des Bundes und der entsprechenden Covid-19-Härtefallverordnung des Bundesrates rasch umgesetzt. Der Regierungsrat hat am 17. November eine entsprechende Landratsvorlage verabschiedet. Für die Unterstützung von Unternehmen im Kanton Basel- Landschaft beantragt er eine Ausgaben bewilligung in der Höhe von 12,7 Millionen Franken. Damit sollen Unternehmen mittels Bürgschaften und À-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind (vgl. Artikel auf der gegenüberliegenden Seite, die Red.). Der Vorstoss hatte ein Hilfspaket im Rahmen von 10 Millionen Franken gefordert, nun sind es 12,7 Millionen. Wird das angesichts der zuletzt wieder verschärften Pandemielage ausreichen? Regierungsrat Anton Lauber. Mit 12,7 Millionen Franken liegen wir über der Vorgabe. Der Kanton hat im Frühjahr bereits 40 Millionen Franken an eine Vielzahl von Baselbieter Unternehmen ausbezahlt. Mit dieser nicht rückzahlbaren Soforthilfe hat der Regierungsrat im Frühjahr rasch auf die wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns reagiert. Nun ist die Ausgangslage eine andere: Es geht darum, gezielt diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die von Covid-19 immer noch stark betroffen sind. Die Unterstützung soll nicht strukturerhaltend sein. In den Genuss der Massnahmen sollen lediglich Unternehmen kommen, die vor der Krise solide aufgestellt waren. Welche Mittel stehen angesichts der vom Bund vorgeschlagenen hälftigen Beteiligung von Bund und Kantonen für das Baselbiet zur Verfügung? Gemäss Vernehmlassungsentwurf des Bundes beteiligt sich der Bund mit 6,2 Millionen Franken an den Hilfsmassnahmen des Kantons, wenn der Kanton die in der Bundesverordnung enthaltenen Kriterien einhält. Wie sieht ein realistischer Zeitplan aus, damit die Härtefall- Hilfe möglichst zügig dort ankommt, wo sie dringend gebraucht wird? Der Regierungsrat hat die Landratsvorlage zu den KMU-Härtefall-Hilfen 2.0 am 17. November an den Landrat überwiesen. «WIR MÜSSEN BEI DEN HÄRTEFALL- MASS NAHMEN – WIE BEI ALLEN STAATSAUSGABEN – AUF EIN GUTES KOSTEN-NUTZEN- VERHÄLTNIS ACHTEN.» Damit ist eine Beschlussfassung des Landrats Anfang Dezember möglich – kurz nach Inkrafttreten der Bundesverordnung. Unmittelbar danach Mit der sogenannten «Dreidrittels- Lösung» soll der Kanton Beiträge an Geschäftsmieten in den Monaten April, Mai und Juni 2020 leisten können – unter der zwingenden Voraussetzung, dass sich Vermieter und Mieter zuvor geeinigt haben. Die Gesetzesvorlage hat nicht nur diese Schwachstelle. Sie erfordert auch einen Mindestmietzins von netto 7500 Franken pro Monat, um überhaupt zum Tragen zu kommen. Ausserdem werden Beträge aus der Baselbieter KMU- Bild: zVg können die Unternehmen ihre Gesuche einreichen. Zu beachten ist, dass der Ausgabenbeschluss des Landrats dem fakultativen Referendum untersteht. Der Kanton kann die Unterstützung erst danach auszahlen. Wie wird das Verfahren zur Vergabe dieser Gelder aufgegleist? Wer entscheidet wie, was ein Härtefall ist? Die Kriterien für Härtefälle sind in der Verordnung des Bundes festgelegt. Ein Härtefall liegt vor, wenn der Jahresumsatz eines Unternehmens in diesem Jahr 40 Prozent unter dem Durchschnitt der Umsätze der Jahre 2018 und 2019 liegt. Es sollen nur Unternehmen unterstützt werden, die vor der Krise profitabel NEIN ZUR DREIDRITTELSLÖSUNG – ECHTE HILFE STEHT BEREIT Soforthilfe im Frühjahr verrechnet, sodass am Ende nicht viel an wirklicher Hilfe übrig bleibt und nur wenige davon profitieren können. Die mit einem Postulat geforderte und nun von der Regierung umgesetzte Basel bieter KMU-Härtefall-Hilfe 2.0. (vgl. Interview auf dieser Seite und Artikel auf Seite 3) kann mit der Bundesverordnung verknüpft werden, umfasst 12,7 Millionen Franken und bietet weit mehr Flexibilität. Die Hilfe richtet sich an aktuell in Schwierigkeiten stehende oder überlebensfähig waren. Im Gegensatz zur Soforthilfe im Frühling soll die Unterstützung im Kanton Basel-Landschaft jetzt primär durch Bürgschaften erfolgen: Die Banken sollen den Unternehmen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Kredite gewähren. Für diese Kredite bürgt der Kanton zu 80 Prozent. Zusätzlich zur Kreditgarantie erhalten die Unternehmen, welche die Kriterien erfüllen, einen À-fonds-perdu- Beitrag, die nicht rückzahlbare Soforthilfe 2.0. Dieser Beitrag umfasst im Einzelfall 20 Prozent des durch die Banken bewilligten Kredits, maximal jedoch 20 000 Franken. «BEI DER HÄRTEFALL- HILFE GEHT ES NUN UM DIE FOKUSSIERTE UNTERSTÜTZUNG VON BESONDERS BETROFFE- NEN BETRIEBEN.» Von welchen Branchen erwarten Sie besonderen Bedarf an zusätzlichen Hilfsgeldern? Dies ist schwierig vorauszusehen. Es dürften jedoch hauptsächlich diejenigen Branchen sein, bei welchen die grössten Beschränkungen vorhanden sind, wie zum Beispiel bei Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Event- und der Tourismusbranche. Die Baselbieter Soforthilfe im Frühjahr hatte Modellcharakter und hat zahllosen KMU schnelle und unkomplizierte Hilfe verschafft. Wie wichtig ist diese Solidarität im Zusammenhang mit der neuen Härtefall-Hilfe? Bei der Soforthilfe wurde eine grosse Zahl von KMU unterstützt. Bei der Härtefall-Hilfe geht es nun um die fokussierte Unterstützung von besonders betroffenen Betrieben. Dabei muss darauf geachtet werden, dass es zu keiner Ungleichbehandlung und zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt. Dies ist der Grund, warum der Regierungsrat schwergewichtig auf das Instrument der Bürgschaften setzt. Als Finanzdirektor muss ich auch auf einen anderen Aspekt der Solidarität hinweisen: Die aktuelle Rezession führt zu deutlich tieferen Steuer einnahmen und der finanzpolitische Spielraum ist beträchtlich geschrumpft. Ausgaben für weitere Unterstützungsmassnahmen führen zu einem Anstieg der Verschuldung, die im Kanton Basel- Landschaft ohnehin schon relativ hoch ist. Die Zeche zahlen dann zukünftige Generationen, das ist nicht solidarisch. Wir müssen also bei den KMU, und das Geld kommt dort an, wo es dringend gebraucht wird. Die kantonale Abstimmung zum Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an Geschäftsräumlichkeiten findet am 29. November 2020 statt. Ein Komitee mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Politik und dem Hauseigentümerverband Baselland spricht sich gegen die Vorlage aus – auch, weil bessere und zielgerichtetere Hilfe bereitsteht. ds www.drittel-nein.ch

20. November 2020 CORONAVIRUS Standpunkt der Wirtschaft | 3 CORONAKRISE – Die Baselbieter Regierung hat am Dienstag eine Landratsvorlage präsentiert. Sie will Firmen, die besonders von der Coronakrise betroffen sind, mit 12,7 Millionen Franken unterstützen. sein» Hilfe für Baselbieter Firmen Härte fallmassnahmen – wie bei allen Staatsausgaben – auf ein gutes Kosten- Nutzen-Verhältnis achten. Es gilt auch hier: Mit Augenmass und Verantwortungsbewusstsein. Am 29. November stimmt das Baselbiet über die Gesetzesvorlage zur Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen bei Geschäftsräumlichkeiten, die Dreidrittels-Lösung, ab. Die Regierung hatte sich bei der landrätlichen Beratung gegen diese Vorlage gestellt. Warum? Bei der Gesetzesvorlage geht es um die Mieten der Monate April bis Juni 2020. Für diese Zeitperiode wurden bereits nicht rückzahlbare Soforthilfen für die von der Krise betroffenen Unternehmen in der Höhe von rund 40 Millionen Franken ausbezahlt. Davon konnten alle von der Corona krise betroffenen Gewerbetreibenden profitieren, unabhängig davon, ob sie Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer sind. Diese Soforthilfe war auf jene Fixkosten ausgerichtet, welche nicht durch arbeitsmarktrechtliche Massnahmen, insbesondere Kurzarbeit, abgedeckt sind. Dies sind hauptsächlich die Mieten. Die Soforthilfe des Kantons wurde rasch und unbürokratisch ausgerichtet. Gemäss Schätzungen konnten mit dem Minimalbetrag der Soforthilfe von 7500 Franken 89 Prozent der Mieterinnen und Mieter mindestens ein Drittel der Mietkosten für die Monate April, Mai und Juni decken. Die Soforthilfe hat das Ziel der Motion folglich bereits erreicht. «DER GERINGE VOLKS- WIRTSCHAFTLICHE NUTZEN RECHTFERTIGT DEN AUFWAND FÜR DIE DREIDRITTELS-LÖSUNG KAUM.» Von den nun vorgeschlagenen Mietzinsbeiträgen würden nur noch 11 Prozent profitieren, insbesondere grössere Unternehmen mit Jahresmieten von über 90 000 Franken. Viele Mieter dürften sich bereits mit ihren Vermietern geeinigt und dabei den individuellen Gegebenheiten Rechnung getragen haben. Zudem wäre der administrative Aufwand für die Umsetzung dieser Vorlage deutlich höher als bei der Sofort hilfe. Der geringe volkswirtschaftliche Nutzen rechtfertigt diesen Aufwand kaum. Ist es eine Schwäche der Vorlage, dass nur ein kleiner Teil der Betroffenen von der Dreidrittels- Lösung profitieren könnte? Die Härtefall-Hilfe würde also eine viel zielgerichtetere Unterstützung ermöglichen? Ja, genau. Die Härtefall-Hilfe würde eine fokussierte Unterstützung ermöglichen. Sie würde nicht einfach mit der Giesskanne verteilt. Es gibt klare Kriterien, was als Härtefall gilt, und es werden ausschliesslich Unternehmen unterstützt, die vor der Krise profitabel oder überlebensfähig waren. Vor allem aber besteht mit der Härtefall-Hilfe nicht die Gefahr, gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung zwischen Mietern und Eigentümern zu verstossen. Denn von der Härtefall-Hilfe können Unternehmen profitieren, unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter ihrer Geschäftsräumlichkeiten sind. Interview: Daniel Schaub Die im Kampf gegen des Coronavirus eingeführten Hygieneregeln führen bei den KMU zu Umsatzeinbussen. Der am 22. Oktober 2020 vom Baselbieter Landrat einstimmig überwiesene Vorstoss von Christine Frey (FDP) und Marc Scherrer (CVP) zeigt ein rasches Ergebnis. Am vergangenen Dienstag beschloss die Basel bieter Regierung in Anlehnung an die aktuell in Vorbereitung stehende Bundesverordnung eine kantonale KMU-Corona-Härtefallhilfe, für die sie beim Landrat eine Ausgabenbewilligung von 12,7 Millionen Franken beantragt. Christine Frey zeigt sich in einer ersten Stellungnahme erfreut, über die zügige Umsetzung ihres Anliegens: «Der Regierungsrat hat in dieser Sache maximal schnell reagiert.Top!» Auch Mitinitiant Marc Scherrer ist zufrieden: «Der Regierungsrat hat auch auf die zweite Welle speditiv und konstruktiv reagiert und mit der Vorlage eine unkomplizierte Lösung präsentiert. Damit kann den KMU im Baselbiet nun schnell und unkompliziert geholfen werden.» Mit Bürgschaften unterstützen Im Gegensatz zur Baselbieter Soforthilfe im Frühling soll die Unterstützung durch die nun beantragte KMU-Corona-Härtefall-Hilfe primär durch Bürgschaften erfolgen: Die Banken sollen den Unternehmen, welche die Voraussetzungen erfüllen, Kredite gewähren. Für diese Kredite bürgt der Kanton zu 80 Prozent. Zusätzlich zur Kreditgarantie erhalten die Unternehmen, welche die Kriterien erfüllen, einen À-fondsperdu- Beitrag. Er umfasst im Einzelfall 20 Prozent des durch die Banken bewilligten Kredits, maximal jedoch 20 000 Franken. Mit der Wahl der Bürgschaft als Hauptelement der Unterstützungsmassnahmen werden trotz höherer Beträge Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen weitgehend vermieden. Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland: «Die Regierung hat rasch und zielgerichtet auf den im Landrat eingereichten Vorstoss reagiert und die kantonale Lösung an die entstehende Bundesverordnung angeglichen.» Wichtig sei jetzt, dass das Kantonsparlament – analog zur Baselbieter Soforthilfe im Frühjahr – grünes Licht erteilt und so die von Corona besonders stark betroffenen Baselbieter KMU wirkungsvoll, unbürokratisch und in der nötigen Dringlichkeit unterstützt. Thomas Kübler, Leiter Standortförderung des Kantons Basel-Landschaft, erklärt auf Anfrage: «Der Regierungsrat hat sich bereits seit Längerem mit möglichen weiteren Massnahmen beschäftigt, welche allenfalls zur Unterstützung der besonders stark von Covid-19 betroffenen Branchen notwendig sein werden. Ferner stand der Kanton in engem Kontakt mit den Bundesbehörden und hat die Entwicklung der Härtefallverordnung eng begleitet.» 40 Prozent Umsatzeinbusse Bezüglich der Kriterien, nach welchen Unternehmen Härtefallhilfen erhalten sollen, übernimmt der Kanton Basel-Landschaft die Vorgaben gemäss Bundesgesetz und -verordnung. Es sollen Unternehmen unterstützt werden, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind. Der Härtefall wird gleich definiert wie beim Bund: Ein Härtefall liegt vor, wenn der Jahres umsatz eines Unternehmens im Jahr 2020 weniger als 60 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2018 und 2019 beträgt. Mit der Härtefallhilfe sollen die Unternehmen bei der Deckung der anlaufenden Fixkosten unterstützt werden, während die Lohnkosten durch die Kurzarbeitsentschädigung und EO-Beiträge gedeckt sind. Im Gegensatz zu den breit gestreuten Soforthilfen während des Lockdowns im Frühjahr geht es nun darum, gezielt diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die von Covid-19 weiter stark betroffen sind. Die Unterstützung soll nicht strukturerhaltend sein. Unterstützt werden nur Unternehmen, die vor der Krise profitabel oder überlebensfähig waren. Landrätin Christine Frey. «DER REGIERUNGSRAT HAT IN DIESER SACHE MAXIMAL SCHNELL REAGIERT. TOP! EINE BESCHLUSSFASSUNG DES LANDRATS DARF JETZT NICHT DURCH PARTIKULARINTERESSEN GEFÄHRDET WERDEN.» Bild: Herr Der Bund beteiligt sich Der Bund beteiligt sich gemäss dem aktuellen Entwurf der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes mit 6,2 Millionen Franken am Baselbieter Hilfspaket. Die unterbreitete Landratsvorlage basiert denn auch auf dem Vernehmlassungsentwurf der Verordnung des Bundesrats. Die Vernehmlassung bei den Kantonen endete am 13. November. «Am 25. November wird der Bundesrat die definitive Lösung bekanntgeben. Erst danach können die definitiven Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der kantonalen Härtefallregelung in den Gesuchsprozess eingebunden werden», sagt Kübler. Der Prozess zur Gesucheingabe und -verarbeitung mit den Banken und einem externen Treuhänder würden aber unverändert weitergehen, um keine Zeit zu verlieren. Der Prozessablauf wird bis Ende nächster Woche ausgearbeitet. Geplant ist ein Online-Tool, über das die betroffenen Unternehmen ihre Gesuche einreichen können. «Danach prüft die Geschäftsbank des Gesuchstellers, ob die Härtefallvoraussetzungen gemäss definitiver Verordnung erfüllt sind und gleichzeitig überprüft der externe Leistungserbringer die formalen Voraussetzungen. Danach wird der Entscheid über die Gewährung der Härte fallunterstützung gefällt», erklärt Kübler. Im Dezember im Landrat Eine Beschlussfassung durch den Landrat ist nach der auf 1. Dezember geplanten Inkraftsetzung der Bundesverordnung noch in diesem Jahr möglich. «Diese darf nicht durch Partikularinteressen gefährdet werden», fordert Christine Frey. «Wir hoffen, die Vorlage erhält – analog des Vorstosses im Oktober – eine maximale Unterstützung durch den Landrat», fügt Scherrer an. Christoph Buser schliesst aus der nun bereitstehenden Vorlage: «Die Härtefalllösung ist weit effizienter als die in die Vergangenheit gerichtete Dreidrittels-Lösung, die am kommenden 29. November zur Abstimmung steht.» Daniel Schaub Landrat Marc Scherrer. «DER REGIERUNGSRAT HAT AUCH AUF DIE ZWEITE WELLE SPEDITIV UND KONSTRUKTIV REAGIERT UND MIT DER VORLAGE EINE UNKOM- PLIZIERTE LÖSUNG PRÄ- SENTIERT.»

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