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Standpunkt 512, 20. November 2020

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10 | Standpunkt der Wirtschaft BERUFSBILDUNG 20. November 2020 KMU LEHRBETRIEBSVERBUND AG – Seit 1. November ist Daniela Schüpbach Leiterin der KMU Lehr betriebsverbund AG. Eine spannende Aufgabe für die ehemalige Mitarbeitende bei den Polizeien Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Seit Kurzem ist sie eidgenössisch diplomierte Leiterin Human Resources. «Ich stehe 100 Prozent dahinter» Das Stellenprofil habe sie direkt angesprochen, sagt Daniela Schüpbach, die seit dem 1. November dieses Jahres die KMU Lehrbetriebsverbund AG im Haus der Wirtschaft leitet. «Wieder direkten Kontakt zu Lernenden zu haben, darauf freue ich mich.» Die ersten Tage in der neuen Funktion dienten dem Kennenlernen ihres künftigen Teams und der Einarbeitung. «Wichtig ist, dass wir schnell Vertrauen zueinander finden und eine positive Entwicklung einleiten können.» Daniela Schüpbach hat den ersten Teil ihrer beruflichen Karriere bei der Polizei verbracht. Nach der Polizei schule stiess sie 2004 zur Basel bieter Sicherheitspolizei und wechselte zwei Jahre später zur Kriminal polizei nach Liestal, mit Schwerpunkt Betäubungsmittelgesetz. Im Rahmen dieser Tätigkeit liess sie sich zur polizeipsychologischen Beraterin weiterbilden und begann damit, die Polizei in der Rekrutierung von neuen Aspiranten zu unterstützen. Faszination für Ausbildung «Damals wurde bei mir die Faszination für Aus- und Weiterbildungsthemen geweckt», erinnert sich Schüpbach. In der letzten Phase ihrer über zehnjährigen Tätigkeit für die Polizei Basel-Landschaft hatte sie als Fachspezialistin die Verantwortung für die Entwicklung und Durchführung von internen Assessments für Kadermitarbeitende, arbeitete in Projekten der Human Resources mit und unterstützte deren Leitung in strategischen Themen. Ab Januar 2015 übernahm sie bei der benachbarten Kantonspolizei Basel-Stadt als Offizierin die Gesamtverantwortung über die Bereiche Ausbildung und Rekrutierung und selektionierte auch neue Mitarbeitende für die Polizeiausbildung. Nach fünf Jahren wagt sie den Sprung zurück in die Privatwirtschaft. Beim Recycling-Spezialisten Thommen in Kaiseraugst kümmerte sie sich nach der Erweiterung der Firma um die Personalentwicklung in der ganzen Gruppe. Nun hat sie bei der KMU Lehrbetriebsverbund AG, die ab Januar im neuen Haus der Wirtschaft in Pratteln domiziliert sein wird, ein Jobprofil gefunden, das ziemlich exakt Daniela Schüpbach freut sich, wieder direkten Kontakt zu Lernenden zu haben. auf ihre bislang erarbeiteten Qualitäten zugeschneidert scheint. Zum Abschluss ihrer ersten Arbeitswoche erhielt sie den positiven Bescheid, dass sie eine zusätzliche Weiterbildung zur Leiterin Human Resources mit eidgenössischem Diplom erfolgreich bestanden hat. Daniela Schüpbach möchte nach einem ersten Überblick, der ihr auch neue Erfahrungen mit den zahlreichen Abkürzungen im Haus der Wirtschaft vermittelt hat, rasch produktiv werden und mit dem Lehrvertriebsverbund erfolgreich sein, was sich in mehr Unternehmungen, die sich am Verbund beteiligen, und folgend auch mit mehr Lernenden niederschlagen soll. Eine wichtige und gute Sache «Die Ausbildung von Lernenden ist eine wichtige und gute Sache, hinter der ich zu 100 Prozent stehe», MELDEN SIE SICH FÜR DEN KMU-LEHRBETRIEBSVERBUND Seit 20 Jahren gibt es den KMU Lehrbetriebsverbund (LBV) im Baselbiet – die Lancierung war damals eine Pionierleistung. Bis heute hat sich der LBV zu einer nicht mehr wegzudenkenden Dienstleistungsorganisation entwickelt, die – modular oder gesamtheitlich – im Auftrag von KMU-Betrieben die Lernenden ausbildung übernimmt, Lehrbetriebe administrativ entlastet und das gesamte Ausbildungspaket koordiniert. Rund 160 bis 200 Lernende sind aktuell eingebunden und sind zu einem beträchtlichen Teil über den Verbund angestellt. Das Angebot richtet sich an sämtliche KMU im Kanton Basel-Landschaft, die gerne junge Menschen ausbilden möchten, jedoch Bedenken in Sachen Knowhow, Zeitmanagement oder dem administrativen Aufwand haben. Hier kann der LBV unterstützend einwirken und Aufgaben in den Bereichen Rekrutierung, Anstellung, Personaladministration, Ausbildungsmanagement und Beratung übernehmen und so den KMU-Betrieben ermöglichen, sich voll und ganz auf die praktische Ausbildung ihrer Lernenden zu konzentrieren. Bild: Daniel Do sagt Schüpbach und erwähnt auch die aktuellen Schwierigkeiten im Umfeld der Corona pandemie. «Dank unserem dualen Bildungssystem haben wir in der Schweiz eine tiefe Jugendarbeits losigkeit. Damit das so bleibt, müssen wir mit der Zeit gehen, uns weiterentwickeln, die Bedürfnisse der Lernenden und Ausbildungsbetriebe abholen und nie stehen bleiben», sagt Schüpbach. Daniel Schaub Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich Gedanken zum nächsten Ausbildungszyklus ab Sommer 2021 zu machen. Die ersten Bewerbungen von Lernenden beim LBV gehen bereits ein, nun geht es darum, die passenden Lehrbetriebe zu finden, die sich innerhalb des LBV für die Ausbildung junger Menschen zu Fachkräften engagieren möchten. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 061 927 65 39, per E-Mail über info@kmu-lehrbetriebsverbund.ch oder auf der Website. ds www.kmu-lehrbetriebsverbund.ch CORONAVIRUS Wegen Corona: Kanton soll Gebühren erlassen Um Betriebe zu entlasten, die von der Coronakrise direkt oder indirekt betroffen sind, will Landrat Christof Hiltmann, Gemeindepräsident von Birsfelden, die Gebührenlast für diese Unternehmen senken. Er hat zu diesem Zweck an der Landrats sitzung vom Donnerstag dieser Woche ein Postulat eingereicht. Hiltmann will darin von der Regierung wissen, welche Gebühren der Kanton jährlich bei den Unternehmen erhebt und wie hoch die Gebühreneinnahmen in den vergangenen fünf Jahren insgesamt ausgefallen sind. Der Regierungsrat soll zudem gemäss Postulat aufzeigen, «wie ein Voll- oder Teilerlass der Gebühren für Unternehmen für das Jahr 2020 auf Verordnungsebene umgesetzt werden kann», und diesen schliesslich auch ausführen. Wenn der Kanton die Gebührenlast senke, sei dies «ein einfacher und effizienter Weg der Staatshilfe», schreibt Hiltmann weiter in seinem Postulat. Weniger Prüfaufwand beim Kanton Gebühren sollen die Kosten decken, die beim Kanton anfallen, wenn er bestimmte Aufgaben ausführt. Das Jahr 2020 sei aber – coronabedingt – kein normales Jahr, schreibt Hiltmann. Aufgrund der verschiedenen Lock- und Slow-down-Regelungen sei auch der Kontrollund Prüfaufwand des Kantons geringer ausgefallen als in normalen Jahren. Damit habe sich auch der Spielraum für Voll- oder Teilerlasse bei den unterschiedlichen Gewerbegebühren vergrössert. Als Beispiel für eine Gebühr, auf die der Kanton für einmal verzichten könnte, nennt Hiltmann die «Jahresgebühr zur Führung einer Gastwirtschaft». Kanton soll auch Regularien lockern In einem zweiten Postulat, das er ebenfalls am Donnerstag dieser Woche eingereicht hat, fordert Christof Hiltmann den Kanton dazu auf, «während der Krisenzeit die kantonalen Regularien dort zu lockern, wo dies vorübergehend machbar und für die Unternehmen entlastend ist». Hiltmann will von der Regierung wissen, «welche Gesetzgebungen und Verordnungen im Hinblick auf die wirtschaftliche und/oder administrative Entlastung der Unternehmen am meisten Wirkungen entfalten und gleichzeitig mit wenig Nebenwirkungen für die Zeitspanne, in welcher eidgenössische und kantonale Einschränkungen aufgrund der Coronapandemie gelten, gelockert oder aufgehoben werden können». Der Regierungsrat soll darlegen, wie eine solche Lockerung der Regularien durchgeführt werden kann und diese dann auch verwirklichen. Von der Covid-19-Krise seien viele Unternehmen direkt oder indirekt betroffen, schreibt Hiltmann in seinem Postulat. Die Politik versuche mit unterschiedlichen Ansätzen, die massiven wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Dabei seien nicht nur finanzielle Unterstützungen der betroffenen Betriebe gefragt. Reto Anklin ANZEIGE

20. November 2020 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Bundesschiffe auf den Weltmeeren: War das nötig? Seit bald 80 Jahren ist die Schweizerische Eidgenossenschaft – ein Binnenland ohne Meeranstoss und Roh stoffe – auf sämtlichen Weltmeeren mit Hochseeschiffen unter eigener Flagge unterwegs. Bis zu 50 «Lastkähne» wurden in den besten Jahren betrieben, heute sind es noch 21 Schiffe. Im Jahre 2032 wird die Epoche der mit Hunderten von Bundesmillionen betriebenen Hochseeschifferei unwiderruflich als Bürgschaftsfiasko enden. Per Notrecht hatte der Bundesrat am 9. April 1941 «zur Sicherung überseeischer Importe» die Rechtsgrundlagen für eine landeseigene Handelsflotte gelegt. Zum Start kaufte der Bund die ersten vier Schiffe, verkaufte diese dann aber 1947 an einheimische Reeder. Bis 1959 gewährte der Bund zur Finanzierung von Hochsee-Schiffstonnage zinsgünstige Darlehen. Später sorgte Bern mit Bundesbürgschaften gegenüber Darlehensgebern für sichere Finanzierungen. «Versorgungs- und sicherheitspolitische Gründe» waren die Basis, um schweizerischen Reedern die Finanzierung von Transportschiffen zu erleichtern. Bundesbürgschaften bis zu 85 Prozent der Bauoder Erwerbskosten gab es für Schiffe, «die in der Lage sind, den Atlantik zu überqueren sowie den Panama- und den Suezkanal zu durchfahren». Die Schiffseigner wurden verpflichtet, ihre Flotten in den Dienst der wirtschaftlichen Landesversorgung zu stellen und lebenswichtige Güter zu befördern. Mit den beim Parlament beantragten Rahmenkrediten «zur Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen» von total 1,1 Milliarden Franken geriet auch die Bundesversammlung in die Mitverantwortung. «TOTSCHWEIGEN, WEGSCHAUEN, AUF DIE LANGE BANK SCHIEBEN – SO WURDE DAS DOSSIER JAHRELANG HERUMGEREICHT.» Peter Amstutz* Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (Amtszeit: 1. November 2010 bis 31. Dezember 2018) erhielt vom Bundesrat am 18. Dezember 2015 den Auftrag, innert Jahresfrist «unter Berücksichtigung der versorgungspolitischen Vorgaben» die immer riskanter erscheinende Flottenpolitik des Bundes zu überprüfen. Am 27. Januar 2017 veröffentlichte die «Aargauer Zeitung» ein vertrauliches Papier des Bundesrats zur Situation einer per Bundesbürgschaften finanzierten Reederei. Erstmals informierte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gezwungenermassen die Öffentlichkeit: «Dem Bund droht durch den Ausfall von Bürgschaften ein finanzieller Schaden in unterer dreistelliger Millionenhöhe.» Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) musste eine Administrativuntersuchung eröffnen. Die Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 hatte die internationale Handelsschifffahrt in Seenot gebracht. Betroffen waren in der Schweiz die Swiss Cargo Line Reederei AG (SCL) und die Swiss Chemical Tankers AG (SCT) des Berner Oberländer Reeders Hans-Jürg Grunder (66), der 13 Hochseeschiffe mit Bundeshilfe unter schweizerischer Flagge führte. Am 12. April 2018 leitete die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte eine Untersuchung ein, «um Transparenz zu schaffen und Lehren zu ziehen». Die Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2019 fielen für die Aufsichtsbehörden gar nicht schmeichelhaft aus. Die Bürgschaften wurden sozusagen als patriotische Vorsorgepflicht behandelt beziehungsweise stillschweigend durchgewinkt. Kaum ein Volks- oder Standesvertreter fragte nach deren Sinn, Zweck und Kosten. Bundesrat Schneider-Ammann übersah Alarmsignale. Das Parlament merkte nicht, wie das halbstaatliche Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) zum Selbstbedienungsladen für «Unternehmer» mit hoher krimineller Energie wurde. Totschweigen, wegschauen, auf die lange Bank schieben – so wurde das Dossier jahrelang herumgereicht. Mit einem simplen Fälschertrick, wie die Verhandlungen des Wirtschaftsstrafgerichts des Kantons Bern im Juli 2020 zeigten, leitete der zu fünf Jahren Gefängnis verurteilte Reeder Grunder als Käufer und Verkäufer von Hochseeschiffen Hunderte von Millionen um: Er präsentierte dem BWL Rechnungen mit Fantasiesummen, und schon wurden zwangsläufig ebenfalls zu hohe Bundesbürgschaften bewilligt. Inzwischen gibts beim Bund keine Schiffsbürgschaften für Hochseefahrer mehr. Die Versorgungssicherheit der Schweiz wird dadurch nicht schlechter, wie die Finanzdelegation beruhigt: «Nicht die Hochseeschifffahrt selbst, sondern der Umschlag an den Terminals der Häfen und der Hinterlandtransport von den europäischen Zielhäfen bis in die Schweiz weisen im maritimen Logistikprozess die grössten Verwundbarkeiten auf.» Für diese und andere Lehren aus dem Schelmenstück mit Hochseeschiffen werden die Steuerzahler noch zwölf Jahre lang geradestehen müssen. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. ANZEIGE RATGEBER RECHT – Wärmepumpen werden zunehmend auch ausserhalb von Gebäuden aufgestellt. Dies kann zu Problemen mit der Nachbarschaft führen. Wie können diese verhindert werden? Keine Nachbarschaftsprobleme wegen Wärmepumpen Luft-Wasser-Wärmepumpen verursachen Lärm. Hauptlärmquelle ist der Verdichter (Kompressor) und die durch den Ventilator erzeugte Luftströmung. Das eidgenössische Umweltschutzgesetz sieht das sogenannte Vorsorgeprinzip vor. Demnach müssen neue Anlagen in erster Linie die massgebenden Grenzwerte einhalten. Zudem muss ein möglichst wenig störender Standort (innen oder aussen) gewählt und die Wärmepumpe so leise wie möglich betrieben werden. «WENN IMMER MÖGLICH SOLLTE ZUR VERMINDERUNG DER LÄRMEMISSIONEN DIE WÄRMEPUMPE IM INNERN ANSTATT IM AUSSENBEREICH AUFGESTELLT WERDEN.» Wenn immer möglich sollte zur Verminderung der Lärmemissionen die Wärmepumpe im Innern anstatt im Aussenbereich aufgestellt werden. Im Aussenbereich sollte darauf geachtet werden, dass keine direkte Sichtverbindung zu den Fenstern von Wohn- und Schlafräumen der Nach- barliegenschaft besteht. Ist dies nicht möglich, sollte ein Standort mit dem grösstmöglichen Abstand zur Nachbarliegenschaft gewählt werden. «IM AUSSENBEREICH SOLLTE DARAUF GEACHTET WERDEN, DASS KEINE DIREKTE SICHTVERBINDUNG ZU DEN FENSTERN VON WOHN- UND SCHLAFRÄUMEN DER NACHBARLIEGENSCHAFT BESTEHT.» In den Nachtstunden (19 bis 7 Uhr) gelten strengere Grenzwerte als am Tag. Deshalb sollte in der Nacht die Geräusch entwicklung auf ein Minimum beschränkt werden. Mit der Wahl eines grossen Wärmespeichers kann zudem erreicht werden, dass die Wärme pumpe zwischen 22 und 6 Uhr möglichst wenig in Betrieb ist. Je nach den technischen Daten der Wärmepumpe werden verschiedene Schallleistungspegel erreicht. Für die Einhaltung der Mindest abstände zwischen der Wärme pumpe und dem Nachbargebäude gelten je nach Lärmempfindlichkeitsstufe (z.B. ESII in der Wohnzone oder ESIII in der Kern- oder Mischzone) unterschiedliche Distanzen. Falls eine Wärmepumpe die Grenzwerte überschreitet, sind Lärmschutzmassnahmen erforderlich. Die technischen Möglichkeiten zur Lärmbegrenzung sind im Einzelfall zu prüfen, wie z.B. Standortwechsel, leisere Anlage, Drehzahlreduzierung, zeitliche Steuerung der Anlage unter Berücksichtigung der Ruhebedürfnisse, Schalldämmhaube bzw. Kapselung der Anlage oder Schalldämpfer bei Lüftungsschächten. Jeder Bauherr ist gut beraten, die notwendigen Abklärungen vor Auswahl und Installation der Wärmepumpe zu treffen. «JEDER BAUHERR IST GUT BERATEN, DIE NOTWENDIGEN ABKLÄRUNGEN VOR AUSWAHL UND INSTALLATION DER WÄRMEPUMPE ZU TREFFEN.» Denn ist die Wärmepumpe einmal installiert und der Nachbar fühlt sich LEGAL-TEAM Alexander Heinzelmann ist selbständig praktizierender Rechtsanwalt mit eigener Anwaltspraxis in Liestal. Er ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Wirtschaftskammer Baselland Abteilung Verbandsmanagement & KMU-Dienstleistungen Haus der Wirtschaft Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Telefon: 061 927 65 11 Telefon (Zentrale): 061 927 64 64 durch Lärmimmissionen belästigt, kann dies zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen und das nachbarschaftliche Verhältnis nachhaltig abkühlen. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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