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Standpunkt 507, 4. September 2020

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Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

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10 | Standpunkt der Wirtschaft CORONAVIRUS 4. September 2020 GRENZGÄNGER – Sozialabgaben von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die mehr als 25 Prozent im Homeoffice arbeiten, müssen in deren Wohnsitzland bezahlt werden. Wegen Corona wurde diese Regelung bis Ende 2020 aufgehoben. Wie es weitergeht, ist unklar. Das Homeoffice hat einen Haken Homeoffice ist in den vergangenen Monaten für viele Unternehmen und Arbeitnehmende eine attraktive und gute Alternative zum herkömmlichen Arbeitsalltag geworden. Oder auch zu einer notwendigen Massnahme, wenn im Betrieb die Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden können. Unterstellungsregel Eine gute Sache, die für Grenzgänger jedoch einen Haken hat. Grund dafür ist die Unterstellungsregel, welche die Zuständigkeit der Sozialversicherungen regelt. Dabei gilt: Wenn ein Arbeitnehmer mehr als 25 Prozent seiner Arbeitszeit daheim verbringt, müssen die Sozialabgaben seines Wohnsitzlandes bezahlt werden. Das heisst: Wenn beispielsweise ein deutscher Grenzgänger mehr als 25 Prozent seiner Arbeitszeit im Homeoffice in Lörrach verbringt, müssen die deutschen Sozialabgaben bezahlt werden. Seit März 2020 ausser Kraft Im Baselbiet arbeiten 22 318 Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Das Bild zeigt den Zoll in Biel-Benken. Bild: Herr Aufgrund der Corona-Pandemie war diese Regelung seit vergangenem März ausser Kraft gesetzt. So konnten Grenzgänger zu 100 Prozent im Homeoffice arbeiten, und es waren weiterhin die Sozialabgaben nach Schweizer Recht fällig. Diese Ausnahmeregelung wurde im August bis Ende 2020 verlängert. Dies, nachdem Frankreich und Österreich ursprünglich bereits per 1. September zurück zum Normalzustand gehen wollten. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schrieb am 17. August: «In Bezug auf Deutschland und Frankreich wurde die flexible Anwendung der Unterstellungsregeln bis zum 31.12.2020 vereinbart. In den Beziehungen zu den anderen Staaten (einschliesslich Italien und Österreich) gilt die flexible Anwendung ebenfalls bis Ende Jahr mangels anderweitiger Vereinbarung.» Verschoben ist nicht aufgehoben Damit ist das leidige Thema zwar verschoben, aber nicht aufgehoben. Ob die Ausnahmeregel auch im neuen Jahr Bestand haben wird, kann heute nicht gesagt werden. Tatsache ist, dass die Sozialabgaben in Deutschland und Frankreich um ein Vielfaches höher sind, als in der Schweiz. Fachleute empfehlen den Unternehmen auf jeden GRENZGÄNGER Rund 332 000 Personen pendeln über die Grenze, um in der Schweiz zu arbeiten. Mit 125 000 Personen sind am Genfersee die meisten Grenz gänger tätig. Die Nordwestschweiz beschäftigt mit 70 700 Personen am zweitmeisten Grenzgänger. Im Kanton Basel-Landschaft sind 22 318 Grenz gänger angestellt. Rund 10 000 Schweizer pendeln nach Liechtenstein, um im Fürstentum zu arbeiten. Nach Luxemburg kommen täglich rund 200 000 Grenzgänger. Umgekehrt verlassen 680 Luxem burger das Land, um im Ausland zu arbeiten. (Quellen: Bundesamt für Statistik, Statistisches Amt BL, Amt für Statistik Luxemburg) ph Fall, die Situation Homeoffice/ Grenzgänger rechtzeitig zu prüfen und Massnahmen zu treffen. Schon heute ist klar: Sollten die Unternehmen vermehrt auf Homeoffice setzen, wird es eine europa weite Lösung für Grenzgänger geben müssen. Patrick Herr ANZEIGE Immer auf Augenhöhe Umwandlungssatz, technischer Zins oder versicherte Lohnelemente: Die Welt des BVG ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln mit einem eigenen Vokabular. Dabei geht es mit Blick auf den dritten Lebensabschnitt bei der beruflichen Vorsorge doch um etwas ganz essenzielles. Umso wichtiger also, dass wir mit unseren Mitgliedern und Versicherten immer über dasselbe sprechen. Die Welt ist ständig in Bewegung – und das macht auch vor der Welt der Pensionskassen nicht halt. Für heutige Arbeitnehmende ist es selbstverständlich, dass sie stets informiert sind, was mit ihren Vorsorgegeldern geschieht. Sergio Bortolin, Geschäftsführer Asga Pensionskasse. Transparenz schaffen … Mit dem gestiegenen Bedürfnis nach Transparenz wird auch die sogenannte Corporate Governance immer wichtiger. Wie gehen wir innerhalb der Asga mit den steigenden Anforderungen an die Corporate Governance um? Wichtig ist uns, dass wir nie zum Reagieren gezwungen werden, sondern stets aus eigener Überzeugung proaktiv agieren können. Ein Beispiel ist unsere Nachhaltigkeitspolitik, welche wir im Verlauf des letzten Jahres unter Einbezug externen Expertenwissens erarbeitet haben. Sie ist seit April in Kraft und kann auf www.asga.ch komplett eingesehen werden. Die Welt ist ständig in Bewegung – und auch unsere Corporate Governance entwickelt sich ständig weiter. So stellen wir sicher, dass wir unseren und den Ansprüchen unserer Mitglieder und Versicherten immer Rechnung tragen. Was mit den Beiträgen unserer Versicherten geschieht, ist und bleibt kein Geheimnis. Wir legen in unserem Geschäftsbericht Rechenschaft darüber ab, wie wir arbeiten. Als Genossenschaft haben bei unserer Jahresrechnung übrigens unsere Mitglieder das letzte Wort. An der Delegiertenversammlung stimmen sie darüber ab, unseren Abschluss zu genehmigen. … und die gleiche Sprache sprechen Wir sind also immer bestrebt, über alle Aspekte unserer Tätigkeit transparent zu informieren. Aber auch im direkten Austausch mit unseren Versicherten sind wir uns der Notwendigkeit klarer Kommunikation bewusst. Ob beim Sparen durch freiwillige Einkäufe, beim Kauf von Wohneigentum oder bei der Planung der Pensionierung: Viele unserer Versicherten treten nur sporadisch mit uns in Kontakt, aber meist mit wichtigen Anliegen. Es ist also zentral, dass wir und unsere Versicherten vom gleichen sprechen, wenn wir sie beraten. Die Grundlage dazu bietet meist der Vorsorgeausweis. Es ist unser Ziel, den Vorsorgeausweis so umfangreich wie nötig und so verständlich wie möglich zu gestalten. Trotzdem bleibt auch hier manchmal das eine oder andere der sieben Siegel bestehen. Dafür haben wir auf unserer Website eigens eine Lesehilfe für den Versichertenausweis erstellt. Mausklick für Mausklick zu einem besseren Verständnis für Ihre berufliche Vorsorge. «Wir wollen auf Augenhöhe mit unseren Mitgliedern und Versicherten kommunizieren – als Genossenschaft eine Selbstverständlichkeit. Klar auch, dass dies absolute Transparenz bedingt. Deshalb legen wir Jahr für Jahr im Geschäftsbericht Rechenschaft über unsere Tätigkeit ab.» Asga Pensionskasse Rosenbergstrasse 16, 9001 St. Gallen Telefon für Versicherte: +41 71 228 50 22 Telefon Zentrale: +41 71 228 52 52 www.asga.ch

4. September 2020 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 LANDESAUSSTELLUNG SVIZRA27 Grosses Interesse am Ideenwettbewerb SWISS INNOVATION CHALLENGE – Nachdem der First Pitch des Innovationswettbewerbs wegen Corona per Videoschaltung abgehalten wurde, fand die zweite Ausscheidungsrunde wieder wie gewohnt statt. Die 50 für den Second Pitch Qualifizierten präsentierten ihre Projekte. Second Pitch mit Augenkontakt Der Verein Landesausstellung Svizra27, dem auch die Wirtschaftskammer Baselland angehört, hat am vergangenen 22. Juni den Ideenwettbewerb für die nächste Landesausstellung lanciert. Der Wettbewerb stosse auf grosses Interesse, teilt der Verein mit. Bis heute haben rund 200 interessierte Unternehmen und Institutionen die Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen. Eingaben sind bis am kommenden 2. Oktober möglich (siehe Kasten). Der Wettbewerb wird in einem dreistufigen Verfahren durchgeführt. Eine Besonderheit des dreistufigen Wettbewerbsverfahren besteht darin, dass ab der Stufe 2 die Ideen der ausgeschiedenen Projektteams weiter genutzt werden können. Ideen der ausgeschiedenen Teams nutzen «Dieses Open-Source-Verfahren soll dazu beitragen, dass die entstandene Kreativität und Ideenfindung weiter genutzt werden kann», schreibt der Verein in seiner Medienmitteilung vom vergangenen 20. August. Aus der Stufe 1 werden die zehn besten Projekteingaben für die Stufe 2 nominiert. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen bei der aktuellen und zukünftigen Rolle der Schweiz. Sie sollen im regionalen, nationalen und internationalen Kontext stehen. «Der Veranstaltungsort respektive -raum von Svizra27 unterstreicht diese Grundgedanken und birgt zusammen mit Nachnutzungspotenzialen von Svizra27 eine starke Symbolik», schreibt der Verein. Die besten fünf Projektteams erreichen schliesslich die Stufe 3. Massgebende Kriterien in der Stufe 3 sind die Bewertung inhaltlicher Schwerpunkte, die Darstellung im Raum, die Nachhaltigkeit sowie die wesentlichen Logistikelemente der Landesausstellung. Das Siegerprojekt wird im Herbst 2021 erkoren. ra Weitere Informationen zum Landesausstellungsprojekt Svizra27 findet man unter: www.svizra27.ch. EINGABEN SIND NOCH MÖGLICH Die Stufe 1 dauert bis zum 2. Oktober 2020. Bis dann können weiterhin Ideen auf einem A2- Papier mit den geforderten Nachweisen von Kompetenzen und Erfahrungen mit Grossprojekten eingereicht werden. Der Verein Landesausstellung Svizra27 setzt für die Durchführung des Wettbewerbes eine hochkarätige Jury ein, welche von einem Juryrat mit der ehemaligen Bundesrätin Doris Leuthard, Pierre de Meuron, Architekt und Mitinhaber von Herzog & de Meuron Basel sowie von Manuel Herz, Professor Urban Studies der Universität Basel, präsidiert wird. ra Die Ausschreibungsunterlagen sind abrufbar via www.svizra27.ch oder unter www.simap.ch. Ein Kandidat stellt am Second Pitch sein Innovationsprojekt vor. Nach dem virtuellen First Pitch der Swiss Innovation Challenge 2020, der vom 3. bis 6. Juni diese Jahres über die Computerbildschirme lief, konnten sich die Teilnehmenden des Second Pitch und die Jurymitglieder bei der Präsentation der Innovationsprojekte wieder direkt in die Augen schauen. Der Anlass fand am vergangenen 31. August und 1. September statt. Bilder: Grütter BASELLAND TOURISMUS Baselbieter Genusswochen Mit mehr als 100 Veranstaltungen sorgen die Baselbieter Genusswochen vom 1. bis 30. September 2020 für kulinarische Höhenflüge. Gestartet sind die Genusswochen bereits am 29. August am Genussmarkt in Liestal. Dieser stand ganz im Zeichen der «Spezialität des Jahres», dem Kürbis. «Was auf den Eröffnungsanlass folgt, sind die vier köstlichsten Wochen des Jahres», sagt Bettina Gysin, Projektleiterin der Genusswochen. «Mit Köchinnen und Köchen, mit Kochkursen und Kulinarikvorträgen.» Das detaillierte Veranstaltungsprogramm findet sich unter untenstehender Adresse. ra www.baselbieter-genusswochen.ch /veranstaltungen Die Jury verfolgt den Pitch eines Teilnehmenden. Händeschütteln war am Second Pitch der von der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), der BLKB und der Wirt schaftskammer Baselland organisierten Swiss Innovation Challenge weiterhin nicht erlaubt. Alle Vorsichtsmassnahmen zur Verhinderung von Corona-Ansteckungen konsequent eingehalten. Der hohen Qualität der Präsentationen taten diese Vorschriften keinen Abbruch. Von den 50 zum Second Pitch angetretenen Teilnehmenden darf die Hälfte am kommenden 29. und 30. Oktober im Auditorium der BLKB-Filiale in Liestal den Final Pitch bestreiten. Die Preisverleihung oder Award Ceremony findet dann am kommenden 26. November statt. Reto Anklin Die Jurymitglieder tragen alle eine Maske.

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