10 | Standpunkt der Wirtschaft INNOVATIONSWETTBEWERB 19. Juni 2020 FIRST PITCH – Die erste Ausscheidungsrunde des von der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), der BLKB und der Wirtschaftskammer Baselland organisierten Swiss Innovation Challenge fand wegen Corona via Videoschaltung statt. Von den 120 Teilnehmenden haben sich 50 für den Second Pitch qualifiziert. Dieser findet im kommenden August und September statt. Jury verfolgte Präsentationen per Video Die Jury verfolgt via Bildschirm die Präsentation von Simon Dilhas von abstract. Sein Innovationsprojekt hat es in die zweite Runde geschafft. Bild: Kevin Wandji Zum ersten Mal in der sechsjährigen Geschichte des von der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), der BLKB und der Wirtschaftskammer Baselland organisierten Innovationswettbewerbs Swiss Innovation Challenge sind sich am diesjährigen First Pitch die Teilnehmenden und die Jurymitglieder während der Präsentation nicht in einem Raum gegenübergestanden. Die Jurymitglieder haben sich zwar vom vergangenen 3. bis 6. Juni trotz Coronavirus an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Brugg/Windisch getroffen. Ein eigens erstelltes Schutzkonzept garantierte, dass die vom BAG vorgeschriebenen Hygiene- und Verhaltensregeln eingehalten werden konnten. Teilnehmende blieben zu Hause Keinen Platz im Schutzkonzept hatten hingegen die Teilnehmenden der Swiss Innovation Challenge: sie durften nicht nach Brugg reisen und präsentierten ihre Innovationsprojekte der Jury via Videoschaltung. Für die meisten der 120 Teilnehmenden – eine Rekordzahl für die Swiss Innovation Challenge – war es eine neue Erfahrung, virtuell zu pitchen (siehe Statements unten). Es fehlte der Augenkontakt, und auch die Körpersprache war virtuell nicht gleich wahrnehmbar wie bei einer Präsenz vor Ort. Vielfältiges Teilnehmerfeld DIE SWISS INNOVATION CHALLENGE AUF LINKEDIN Die LinkedIn-Seite der Swiss Innovation Challenge informiert laufend über den Fortgang des Innovationswettbewerbs. Zu sehen ist auch ein Video, das David Eberle von Typewise bei seiner Präsentation am First Pitch zeigt. Die aktuellsten Informationen zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und zum Wettbewerb finden sich unter www.linkedin.com/company/ swiss-innovation-challenge. Die LinkedIn-Seite lässt sich auch via QR- Code aufrufen: Insgesamt haben es 50 Teilnehmende geschafft, die Jury von ihrem Innovationsprojekt zu überzeugen und sich für den Second Pitch zu qualifizieren. Dieser findet am kommenden 31. August und am 1. September im Haus der Wirtschaft in Liestal statt. Die Vielfalt der Projekte, die es in die zweite Runde der Swiss Innovation Challenge geschafft haben, ist gross. Sie reicht von der ariande-services gmbh, die einen Biomarker für Gehirnkrankheiten entwickelt hat, über die SHUBiDU-App, dem TEACHY Christian von Olnhausen, CEO & Gründer von TEACHY. «Es war komplett neu, online zu pitchen» «Den First Pitch haben wir gemeistert. Es war komplett neu, online zu pitchen. Allerdings war alles sehr gut organisiert worden und lief hoch professionell ab. Da das Format anders war, fiel es mir schwerer, die Zeit einzuhalten. Das nächste Mal werden wir den Pitch noch besser trainieren. Ich habe mich gut gefühlt, da ich selbst schon viel Pitch-Erfahrung habe und bereits einige Preise für TEACHY gewinnen konnte. Pitchen macht mir viel Spass. Für den nächsten Pitch werden wir unsere innovative Lösung besser präsentieren und unsere Wachstumsziele darstellen.» Familien kalender für moderne Familien, bis zur XRnanotech, die ihre innovative Optik für Röntgenstrahlen vorgestellt hat. Der First Pitch der Swiss Innovation Challenge 2020 hat wieder einmal gezeigt, was sowohl für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Innovationswettbewerbs als auch SWISS VAULT Bobby Thakrar, Chief Operating Officer, Swiss Vault. «Ich konnte die ganze Jury sehen» «Der First Pitch ist für uns gut gelaufen. Die ganze virtuelle Veranstaltung war gut organisiert, es war einfach super. Ich hatte während der Präsentation immer ein gutes Gefühl. Positiv war auch, dass ich während meinem Vortrag die ganze Jury sehen konnte. Nur bei einem Jurymitglied hatte ich wegen eines Mikrofonproblemens etwas Verständnisschwierigkeiten. Im Grossen und Ganzen war der First Pitch per Videoschaltung nicht viel schwieriger als die Präsentation vor einem Lifepublikum. Ich freue mich jetzt schon auf den Second Pitch.» für alle KMU-Betriebe und die ganze Wirtschaft gilt: Innovationen, Mut und Ausdauer bilden die Grundlage für stetige Verbesserungen. Sie helfen, dass ein Unternehmen fit für den Markt bleibt. Dies gilt gerade auch in schwierigen Zeiten, wie sie es derzeit wegen des Coronavirus gerade sind. Reto Anklin SHUBIDU AG Sonia Etermo, CEO, Gründerin, SHUBiDU AG. «Die ‹passion› kommt persönlich besser rüber» «Ich liebe es, meine Start-Up-Idee zu präsentieren. Eigentlich bevorzuge ich die persönliche Präsentation. Meine ‹passion for the business› kommt dabei einfach besser rüber als bei einer Videoschaltung, und der Kontakt zur Jury ist ‹näher›. Aber wenn die Idee cool ist, kommt es nicht darauf an, mit welcher Technik der Pitch durchgeführt wird. Uns ist es wichtig, dass wir möglichst vielen Familien das Leben leichter machen können. Deshalb freue ich mich schon auf den Second Pitch, weil wir da auch mehr Zeit haben werden, um den gesamten Umfang unserer Idee zu präsentieren.» Umfrage: ra
19. Juni 2020 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Vom Üben zum Ernstfall: Lehren aus der Coronakrise Zeit zum Aufräumen gab es genug während der Tage des Corona-«Hausarrests». Und siehe da: Im Dossier «Parlament» befand sich auch eine Interpellation der Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann vom 17. März 2009 mit dem Titel «Krisenmanagement der Schweiz». Die derzeitige Präsidentin der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) forschte vor elf Jahren beim Bundesrat nach Vorbereitungen auf Krisenfälle: «Angesichts des Risikospektrums der modernen Gesellschaft und den unvorhersehbaren Eskalationsgefahren (Pandemie usw.) stellt sich die Frage des integralen Krisenmanagements. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die interdepartementale Lagebeurteilung und Krisenführung ständig zu gewährleisten; die Koordination mit den kantonalen Krisen stäben, der Privatwirtschaft und anderen nichtstaatlichen Akteuren aufgabenbezogen sicherzustellen; die interkantonale Koordination krisenresistent zu unterstützen sowie bestehende Instrumente und Leistungen in einem Gesamtkonzept zu integrieren?» Am 20. Mai 2009 durfte Nationalrätin Glanzmann hoheitliche Belehrungen des Bundesrats entgegennehmen: «Es gehört zu den Stärken unseres Landes, dass das Krisenmanagement sich auf mehrere Träger mit eigener Verantwortung und eigenen Mitteln abstützen kann. Dem Bundes rat stehen vorbereitete Krisenstäbe für vorhersehbare Ereignisse zur Seite.» Eine Strategische Führungsübung (SFU) zum Thema Pandemie/Epidemie habe schon 2005 gezeigt, dass die Verwaltung Risiken frühzeitig zu erkennen versuche und deren Bewältigung so weit wie möglich übe. Mehr vorzukehren, sei nicht nötig, weil das Krisenmanagement «durch den Bundesrat selbst und die ihn unterstützende Generalsekretärenkonferenz sichergestellt» sei. Inzwischen steckt das ganze Land im Pandemie-Ernstfall. Was an neuen Erfahrungen zutage gefördert wird, kann man alle paar Tage den Darlegungen verschiedener Magistraten und Experten per TV-Medienauftritt entnehmen. Fazit: In der Coronakrise funktionieren die Bundesbehörden weitgehend reaktiv, getrieben von der Entwicklung, den Anweisungen anderer Staaten und den «INZWISCHEN ZEIGT SICH MIT DER CORONA-PRAXIS TAG FÜR TAG IM ZUSAMMENWIRKEN VON BUNDESRAT, VERWALTUNG UND BEVÖLKERUNG, DASS DIE FEHLER VON 2017 GAR NIE BEHOBEN WURDEN.» Peter Amstutz* Forderungen der Kantone. Das ist unter anderem auf die Organisation des Krisenmanagements zurückzuführen. Wegen unterschiedlicher Betroffenheit der Verwaltungseinheiten kommt es zu unterschiedlichen Lagebeurteilungen und Schlussfolgerungen und zu enormem Koordinationsaufwand mit absurden Abläufen. Aufschlussreich ist ein Rückblick auf die alle vier Jahre vom Bundesrat anberaumte zweitägige Strategische Führungsübung (SFU). Die letzte fand Mitte November 2017 statt. Rund 60 Beobachter überprüften die Arbeit der Krisen stäbe, die Koordination sowie das Vorgehen und die Kommunikation. Die Auswertung vom 9. Mai 2018 habe Unklarheiten im Krisenmanagement und Verzögerungen in der Entscheidfindung sowie Verbesserungspotential bei der Stabsarbeit und der Kommunikation zutage gefördert, wurde danach rapportiert. So steht es im Auswertungsbericht des Bundesrats. Und exakt so erlebt es gegenwärtig die ganze Bevölkerung mitsamt der Wirtschaft. Am 28. Februar 2020 beschloss der Bundesrat die Ausrufung der besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz. Am 16. März 2020 verfügte der Bundesrat die ausserordentliche Lage (Lockdown). Aber erst am 25. März 2020 wurde der erstmals in der Geschichte aktivierte Ad-hoc-Stab Bundesrat einberufen. Die Rückschau auf die 29 Übungsstunden von 2017 mit «Risiken, die in unserer modernen Gesellschaft tatsächlich bestehen», liest sich bedrückend realistisch: «Die Notwendigkeit des Einsatzes der jeweiligen Krisenstäbe und deren Zuständigkeiten wurden nicht geklärt. Dies ist charakteristisch für die erste Chaosphase einer Krise, in der jedes Gremium ausloten muss, was durch wen zu tun ist.» Ausserdem habe die Führung gefehlt. Stäbe hätten in einer im Tagesgeschäft verankerten Arbeitsweise gehandelt und im üblichen Sitzungsmodus gearbeitet. Bei der Informationsbeschaffung seien zu viele unsichere Quellen zur Lagedarstellung benutzt worden. Wörtlich der SFU-Bericht: «Es fehlte ein gemeinsames Lage verständnis als Basis für koordiniertes Handeln zwischen den Departementen sowie eine einheitliche, klare Lagebeschreibung als Entscheidgrundlage für den Bundesrat.» Inzwischen zeigt sich mit der Corona-Praxis Tag für Tag im Zusammenwirken von Bundesrat, Verwaltung und Bevölkerung, dass die Fehler von 2017 gar nie behoben wurden. Der damalige Auswertungsbericht könnte unverändert zur Beurteilung der Führung in der Coronakrise veröffentlicht werden. Und Nationalrätin Glanzmann sollte sich überlegen, ob sie ihre Interpellation von 2009 dem Bundesrat nicht nochmals zur Beantwortung auf den Sitzungstisch legen müsste. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. ANZEIGE RATGEBER RECHT – Arbeitsverträge räumen Angestellten neben dem monatlichen Lohn oft weitere variable oder fixe Vergütungen ein. Entsteht dadurch ein Anspruch oder gilt dies als freiwillige Zuwendung? Ausrichtung des Bonus: Ermessensfrage oder Pflicht? «Der Maximalbonus beträgt 50 000 Franken (bei unterjährigem Eintritt oder Austritt pro rata temporis), dies bei voller Erreichung der vereinbarten quantitativen und qualitativen Ziele, die in einer separaten Zielvereinbarung jährlich definiert bzw. vorgegeben werden.» Solche oder ähnliche Klauseln finden sich oft in Arbeitsverträgen. Nicht selten stellt sich die Frage, ob die Bezahlung einer Gratifikation oder eines Bonus «freiwillig» ist oder fest geschuldet ist. Was ist eine Gratifikation? Wird neben dem Lohn eine Sonderzahlung aus bestimmtem Anlass ausgerichtet, spricht man von einer Gratifikation. Darunter fallen einerseits freiwillige Gratifikationen (Weihnachten, Jahresende, Dienstalter usw.) als auch vertraglich vereinbarte Sonder zahlungen (Projekte, Zielerreichung usw.). Während die freiwilligen Leistungen grundsätzlich keinen Anspruch begründen, bergen vor allem die vertraglich vereinbarten Gratifikationen oft Streitpotenzial. Dies vor allem dann, wenn es um die Frage geht, ob vereinbarte Zielvorgaben erfüllt wurden oder nicht. Probleme können auch bestehen, wenn zwar unbestritten ist, dass Anspruch auf die Gratifikation besteht, diese aber in der Höhe nicht im Vorhinein festgehalten wurde. Nur wenn auch die Höhe des «Bonus» konkret beziffert ist, handelt es sich um einen Bestandteil des Lohnes, der im Streitfall eingeklagt werden kann. Gratifikation als Lohnbestandteil Aber Achtung: Auch bei Gratifikationen, deren Ausrichtung einzig vom Ermessen des Arbeitgebers abhängen, kann unter Umständen ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Ausrichtung entstehen. So erachten sowohl Lehre als auch Rechtsprechung eine Gratifikation nach dem Vertrauens prinzip als Lohnbestandteil, wenn diese ununterbrochen und vorbehaltlos während mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren ausgerichtet worden ist. Es empfiehlt sich also klar festzuhalten, dass die Auszahlung der Gratifikation auf Freiwilligkeit basiert, der ausbezahlte Betrag in Abhängigkeit zum Geschäftsgang steht und die Auszahlung keine Garantie dafür ist, dass auch in den nächsten Jahren eine Gratifikation ausbezahlt wird. Im Gegensatz zur freiwilligen Gratifikation hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ausrichtung der Gratifikation oder des Bonus, wenn objektiv festlegbare Ziele erreicht werden. Dabei liegt stets Lohnbestandteil vor, wenn dem Arbeitnehmer ein vertraglicher, objektiv bestimmbarer Anspruch auf einen Anteil am Gewinn oder am Geschäftsergebnis eingeräumt wird. Austritt mitten im Jahr Handelt es sich bei der jährlichen Gratifikation um einen variablen Lohnbestandteil, besteht bei Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Abschluss des Geschäftsjahres grundsätzlich nur dann ein Anspruch auf einen anteilsmässigen Anteil der Gratifikation, wenn dies im Vertrag festgehalten wurde. Mit der Begründung, dass es sich in diesem Fall um Lohn handelt, geht das Bundesgericht in einer etwas strittigen Entscheidung sogar noch weiter und bejaht einen Pro-rata-Anspruch auch dann, wenn dieser reglementarisch wegbedungen wurde. Wir empfehlen auf jeden Fall, die verschiedenen Gratifikations- und Lohnbestimmungen im Arbeitsvertrag detailliert zu definieren, um allfällige Missverständnisse und (rechtliche) Streitigkeiten zu vermeiden. LEGAL-TEAM David Hug ist Rechts anwalt und Partner in der Kanzlei Wagner Prazeller Hug. Er ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung: Wirtschaftskammer Baselland Abteilung Verbandsmanagement & KMU-Dienstleistungen Haus der Wirtschaft Altmarktstrasse 96 4410 Liestal Telefon: 061 927 65 11 Telefon (Zentrale): 061 927 64 64 IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.
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