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Standpunkt 503, 5. Juni 2020

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Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

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14 | Standpunkt der Wirtschaft INNOVATIONSWETTBEWERB 5. Juni 2020 FIRST PITCH – Die erste Runde des von der Wirtschaftskammer, der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und der BLKB organisierten Innovationswettbewerb findet erstmals virtuell statt. Erstmals virtuell wegen Corona Seit Mittwoch, 3. Juni 2020, läuft die erste Präsentationsrunde, der First Pitch, der diesjährigen Ausgabe der Swiss Innovation Challenge. Rund 120 Teilnehmende stellen der Fachjury während dreier Tage ihre Projekte vor. Sie müssen die Jury innert weniger Minuten vom Potenzial ihres Projekts überzeugen. Die Hälfte qualifiziert sich für den Second Pitch. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation findet der Pitch erstmals nur virtuell statt. Stefan Philippi, Dozent am Institut für Unternehmensführung an der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW und operativer Leiter der Swiss Innovation Challenge, gibt Auskunft. Standpunkt: Herr Philippi, wegen Corona ist dieses Jahr alles etwas anders bei der Swiss Innovation Challenge. Wie wird der First Pitch ablaufen? Stefan Philippi: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer präsentieren ihre Projekte dieses Jahr mittels Videokonferenz und werden nicht vor Ort anwesend sein. Welchen Ort sie zum Pitchen auswählen, entscheiden die Teilnehmenden selbst. Die Jury trifft sich vor Ort an der FHNW in Brugg/ Windisch. Dafür wurde extra ein Schutzkonzept erstellt und selbstverständlich werden die vom BAG vorgeschriebenen Hygiene- und Verhaltensregeln eingehalten. SOCIAL-MEDIA-POST DER WOCHE An der Swiss Innovation Challenge 2020 findet der First Pitch erstmals virtuell statt. Die Fachjury hat sich, unter Einhaltung der vom BAG vorgeschriebenen Hygiene- und Verhaltensregeln, an der FHNW in Brugg versammelt. Bild: Kevin Wandji Was wird die grösste Herausforderung der virtuellen Pitches sein? Es ist die Ungewissheit, ob die technischen Voraussetzungen den Bedingungen standhalten. Unbestritten ist es für die Teilnehmenden schwieriger, da sie nicht vor Ort sind. Für die meisten von ihnen ist es eine neue Erfahrung, virtuell zu pitchen. Gleichzeitig fehlen die sozialen Interaktionen. Auch die Körpersprache ist virtuell nicht gleich wahrnehmbar wie bei einer Präsenz vor Ort. 2020 haben sich so viele Teilnehmende angemeldet wie noch nie. Konnten Sie sich bereits mit ihnen auseinandersetzen? Es werden mit allen Teilnehmenden Aufnahmegespräche geführt. In diesen Gesprächen, die von Prof. Dr. Rolf-Dieter Reineke und mir durchgeführt wurden, hatten wir uns intensiv mit den Projekten und den Teilnehmenden auseinandergesetzt. BASELLAND TOURISMUS Wie schätzen Sie das diesjährige Teilnehmerfeld ein? Anfangs ist es immer schwierig, die Teilnehmenden einzuschätzen, da ungewiss ist, wie sie performen, respektive sich entwickeln werden. Das Teilnehmerfeld ist vergleichbar mit dem im letzten Jahr. Ich schätze es wiederum als starkes Feld mit sehr hoher Qualität, die überzeugt, ein. Worauf achten Sie besonders am First Pitch? Der Hauptfokus beim First Pitch liegt auf der Innovation selbst. Ist das Projekt innovativ, ist das Geschäftsmodel überzeugend, sind die Kunden bekannt? Acht verschiedene Kriterien entscheiden darüber, welche Projekte in die zweite Runde kommen. Interview: Sandra Jann WIE GEHT ES WEITER Die Swiss Innovation Challenge gliedert sich in drei Phasen. Jede wird jeweils durch einen Pitch abgeschlossen. Dabei stellen sich die Teilnehmenden einer Jury und präsentieren ihre Ergebnisse. 50 Prozent der Teilnehmenden werden jeweils in die nächste Phase befördert. Nach dem First Pitch der Swiss Innovation Challenge wird die Geschäftsidee konkretisiert und ein Businessplan erstellt. In der dritten Phase wird der Businessplan verfeinert und das Umsetzungskonzept geschrieben. Die Innovationsideen sind soweit ausgereift, dass das Erstellen einer erstklassigen Verkaufsdokumentation in den Vordergrund rückt. sj NEWS AUS DEM LANDRAT An der Sitzung vom vergangenen 14. Mai hat der Baselbieter Landrat fünf KMU-relevante Geschäfte bearbeitet: 1. Vorlage: Anpassung Corona-Notverordnung I – Erweiterung der Soforthilfe des Kantons auf indirekt betroffene Selbständigerwerbende [Traktandum Nr. 3] Der Landrat hat die Änderung der Notverordnung des Regierungsrats betreffend finanzielle Massnahmen zur Unterstützung der Baselbieter Unternehmen einstimmig genehmigt. Die Wirtschaftskammer begrüsst den Entscheid des Landrats ausdrücklich. 2. Vorlage: Projekt Regionaler Entwicklung (PRE) «Genuss aus Stadt und Land» 2019–2025 / Ausgabenbewilligung (Partnerschaftliches Geschäft) [Nr. 11] Der Landrat hat der Vorlage nach engagierter Debatte mit 63 zu 21 Stimmen zugestimmt. 3. Dringliche Motion für Kantonsbeiträge an Geschäftsmieten Der Landrat spricht sich mit 50 zu 38 Stimmen für die sogenannte Dreidrittels-Lösung bei Geschäftsmieten aus. Der Vorstoss verlangt, dass der Kanton ein Drittel der Mietkosten bezahlt, sofern der Vermieter seinerseits auf ein Drittel der Miete verzichtet. Beim Mieter verbleibt ein weiteres Drittel. Profitieren von dieser Lösung sollen vor allem Gastronomen und Detailhändler, die sich trotz Corona-Lockdown mit hohen Mietkosten konfrontiert sehen. 4. Landrat ist gegen dringliche Behandlung von zwei Vorstössen für pragmatische KMU-Unterstützung Leider hat es der Landrat verpasst, zwei Motionen von FDP-Landrätin Christine Frey die Dringlichkeit zu gewähren. Mit dem einen Vorstoss forderte die Landrätin, dass der Kanton Arbeiten, die in näherer Zukunft ohnehin anstehen, vorzieht. Mit der Vorverlegung von Sanierungen und Renovationen könnte der Kanton die von der Coronakrise betroffenen KMU unkompliziert und rasch unterstützen. In eine ähnliche Richtung geht auch der zweite Vorstoss von Frey. Mit der zweiten Motion fordert die FDP-Landrätin, dass der Regierungsrat sicher stellen soll, dass das Investitionsbudget 2020 unbedingt vollständig ausgeschöpft wird. Die Wirtschaftskammer plädiert dafür, dass die zwei Motionen möglichst zeitnah traktandiert werden. An der Sitzung vom vergangenen 28. Mai hat der Baselbieter Landrat drei KMU-relevante Geschäfte bearbeitet: 1. Vorlage: «Bildungsqualität in der Volksschule stärken – Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung» – Änderung Bildungsgesetz (erste Lesung) [Traktandum Nr. 8] Der Landrat hat die Vorlage in erster Lesung beraten. Mit der Vorlage soll die Bildungsqualität in der Speziellen Förderung und der Sonderschulung gesichert werden. Der Aufruf von Gemeindepräsidentin Nicole Nüssli an die KMU in Allschwil, die Finanzhilfe zu nutzen, lief über die von der Wirtschaftskammer eröffnete Seite «s Baselbiet schaffts». Um die KMU in Allschwil zu erreichen, wurde er noch mittels Social Ads punktuell beworben. Die Gondeln in Rio? Wir haben die Wasserfallen-Bahn. Mit der Onlinekampagne «Entdecke die andere Ferienregion Baselland» will Baselland Tourismus in Zeiten des Corona virus für «Baselland – die andere Ferienregion für einen speziellen Sommer» werben. «Ziel der Kampagne ist es, die lokale Bevölkerung für die Angebote vor der Haustür zu begeistern, aber speziell auch neue Schweizer Gäste für einen mehrtägigen Aufenthalt im Baselland zu gewinnen», heisst es in der Medienmitteilung von Baselland Tourismus. Die Kampagne zeigt mit neun verschiedenen Sujets – darunter Augusta Raurica sowie Bike Trails in Arlesheim und Sissach –, dass in diesem Sommer keine lange Reise nötig ist, um unvergessliche Ferien zu erleben. Zum Angebot auf der vor Kurzem aufgeschalteten Website gehören auch attraktive Übernachtungsangebote. (ra) www.baselland-entdecken.ch 2. Vorlage: Beiträge an Dritte zur Erfüllung des Bildungsauftrags; Änderung des Bildungsgesetzes (erste Lesung) [Nr. 10] Mit der Änderung des Bildungsgesetzes soll eine rechtliche Grundlage für Beiträge an Dritte zur Erfüllung des Bildungsauftrags und Förderung der Berufsbildung geschaffen werden. Der Landrat hat die erste Lesung abgeschlossen. 3. Vorlage: Birsfelden, Erneuerung und Umgestaltung Haupt-/Rheinfelderstrasse, Ausgabenbewilligung für die Projektierung [Nr. 17] Der Landrat hat für eine Erneuerung und Umgestaltung der Haupt- und Rheinfelderstrasse in Birsfelden einen Projektierungskredit von 3,2 Millionen Franken gutgeheissen. Der Entscheid fiel klar mit 83 zu 1 Stimmen. Der Landrat trifft sich wieder am kommenden 11. Juni. ra/dl

5. Juni 2020 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 15 POLIT-KOLUMNE Finanzminister Maurers Leiden am Schuldenberg Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), sprach am 25. März 2020 zur Coronakrise zwei Worte, die Milliarden kosten: «Hilfe kommt!» Und wie sie kam ... Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements, leidet jeden Tag am Bundesschuldenberg und jammert: «Mir ist nicht mehr wohl in meiner Haut.» Die Mitglieder der nationalrätlichen Finanzkommission (FK) verstehen ihn. Nach einer Debatte über die finanzpolitische Ausgangslage nach der Coronakrise gaben sie zu Protokoll: «Es ist derzeit nicht möglich, einen Mitbericht zur Legislaturplanung 2019–2023 zu verfassen, weil die finanzpolitische Ausgangslage aufgrund der Krise offen ist. Weder ist bekannt, wie viele ausserordentliche Ausgaben in den nächsten Monaten von den Räten noch beschlossen werden (müssen), noch kennt man die Auswirkungen der Krise auf die Steuereinnahmen des Bundes.» «NACH ANGABEN DER EIDGENÖSSISCHEN FINANZVERWALTUNG KANN DIE SCHWEIZ JEDOCH TROTZ CORONA-VERWERFUNGEN MIT «GENÜGEND SPIELRAUM» IN EINE SCHWIERIGE ZUKUNFT BLICKEN.» Peter Amstutz* Immerhin eines weiss man schon: 7500 Franken pro Kopf der Bevölkerung, vom Kleinkind bis zum Greis, kosten die wegen Covid-19 per 8. Mai 2020 aufgelaufenen steuerlichen Sondermassnahmen und Ausgaben des Bundes. Das ergibt gemäss Eidgenössischer Finanzverwaltung unter dem Strich rund 65 Milliarden Franken. Unter Bürgschaften und Garantien fallen 41,3 Milliarden Franken an. Bereits beschlossene und bewilligte Ausgaben kosten 16,2 Milliarden. Die Verschuldungslimite der Arbeitslosenversicherung (ALV) muss mit 8 Milliarden nachfinanziert werden. Der Finanzminister berücksichtigt in seiner Lagebeurteilung auch die absehbaren Mehrbelastungen aufgrund von Einnahmenausfällen der Unternehmen und natürlichen Personen bei der Mehrwertsteuer sowie der direkten Bundes steuer. So zeichnet sich alles in allem ein «Loch» von rund 95 Milliarden Franken ab. Wohl mehr als eine Generation dürfte die Vorleistungen des Bundes abstottern müssen, heisst es im Finanzministerium. Zum Bild gehört auch ein Blick in die Mitte Mai 2020 abgeschlossene konsolidierte Rechnung des Bundes, die für 2019 einen Überschuss von stolzen 11,2 Milliarden Franken ausweist. Das sind 5,3 Milliarden Franken mehr als 2018. Für die frohe Botschaft waren in erster Linie die unerwartet günstigen Anlageergebnisse der Sozialversicherungen massgebend. Die Konsolidierte Rechnung vermittelt eine Gesamtsicht über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Bundes nach Rechnungslegungsart eines Konzerns (Erfolgsrechnung). Letztes Jahr betrug das schweizerische Bruttoinlandprodukt – die Summe aller Erträge aus Produktion und Dienstleistungen – knapp 700 Milliarden Franken. Schätzungsweise 7 Prozent davon dürften dieses Jahr wegen des Covid-19-Virus wegfallen. Laut Nationalbank präsident Thomas Jordan entsprechen die Aktivitäten der Schweizer Wirtschaft derzeit nur etwa 70 bis 80 Prozent des normalen Volumens. Das kann zu Ertragsausfällen von 11 bis 17 Milliarden Franken pro Monat und hart näckiger Arbeitslosigkeit führen. Jordan befürchtet den grössten Wirtschaftseinbruch seit 1945 respektive seit den Dreissigerjahren. Nach Angaben der Eidgenössischen Finanzverwaltung kann die Schweiz jedoch trotz Corona-Verwerfungen mit ihren verhältnismässig niedrigen Staatsschulden und nach gewinnreichen Jahren mit «genügend Spielraum» in eine schwierige Zukunft blicken. Dies trotz Bundesrat Maurers Schätzung, dass die Bundesrechnung Ende dieses Jahres mit einem Ausgabenüberschuss von 30 bis 40 Milliarden Franken abschliessen dürfte. Einen tiefen Griff in die Kasse der Schweizerischen Nationalbank (SNB) möchte die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) tun. Sie will dem Bundesrat den verbindlichen Auftrag (Motion) erteilen, «den Anteil des Bundes an den Ausschüttungen der SNB» – ein Drittel des Jahresgewinns – «vollumfänglich zum Abbau der Schulden zu verwenden, die durch die Coronakrise entstehen». Der Vorstoss wird voraussichtlich in der Juni-Sommersession behandelt. Die für die dauernde Zahlungsfähigkeit des Staates zuständige Bundestresorerie in Bern konnte Ende März auf einen Saldo ihres SNB-Girokontos von 24 Milliarden Franken zurückgreifen. Die Liquidität der Eidgenossenschaft ist also solide gesichert. So solide, dass Bundesrat Maurer nötigenfalls problemlos am internationalen Finanzmarkt weitere Milliarden abrufen kann, wenn er denn müsste. Geld, das Anleger dem auch wegen der Aus gabenbremse sorgfältig wirtschaftenden Staat gerne für 10 bis 15 Jahre leihen, selbst wenn , s keinen Zins dafür gibt. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. LANDESAUSSTELLUNG IN DER NWCH Keine Coronapause für den Verein Svizra27 Trotz der aktuellen Corona-Situation führt der Verein «Landesausstellung Svizra27» die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für den öffentlichen Wettbewerb weiter. Der Verein will die nächste schweizerische Landesausstellung, die 2027 stattfinden soll, in die Nordwestschweiz holen. Den inhaltlichen Schwerpunkt der Ausstellung sollen Themen rund um die Arbeit bilden. Ursprünglich wollte der Vorstand von Svizra27 Ende kommenden Juni den Projektwettbewerb ausschreiben und Ende 2021 das Siegerprojekt dem Bundesrat überreichen. Wegen Corona beschränke sich der Verein derzeit auf interne Entwicklungsthemen, teilt Svizra27 mit. «Ob die auf Sommer 2020 geplante Ausschreibung des Wettbewerbs erfolgen kann, wird die aktuelle Entwicklung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lage zeigen», heisst es weiter. Der Vereinsvorstand tage weiterhin und berate regelmässig über die aktuelle Situation. Das Projekt Svizra27 wird von den Wirtschafts- und Gewerbeverbänden der Nordwestschweiz, von drei nationalen Wirtschafts- und Gewerbeverbänden und von den fünf Nordwestschweizer Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn unterstützt. Reto Anklin RATGEBER RECHT – Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts hat die Arbeitgeberin den Arbeitnehmenden unter gewissen Umständen einen Anteil an die Miete zu zahlen. Bei Corona gilt dies nur bedingt. Gibt es ein Anrecht auf einen Homeoffice-Zuschlag? Ein Urteil des Bundesgerichts schlägt derzeit hohe Wellen – und dies, obwohl es bereits über ein Jahr alt ist. In der Coronakrise, in der Tausende von Mitarbeitenden ins Home office geschickt werden, sind die Feststellungen des obersten Schweizer Gerichts jedoch zu neuem Ruhm gekommen. «Arbeitgeber müssen für Homeoffice auch an Miete zahlen», titelte jüngst der «Blick», und «20 Minuten» doppelte nach: «Das Urteil dürfte grosse Auswirkungen haben.» «ALS BERUFSBEDINGTE AUSLAGE GILT AUCH EIN TEIL DER MIETE, SOFERN DIE ARBEITGEBERIN DEM ARBEITNEHMER KEINEN GEEIGNETEN ARBEITS- PLATZ ANBIETET.» Um was geht es? Eine Inhaberin eines Treuhandbüros stellte Ende 2014 einen Aushilfsmitarbeiter an, der seine Arbeit von zu Hause aus zu erledigen hatte. Doch die Zusammenarbeit endete schon bald im Streit um Lohn und Entschädigung. Der Mitarbeiter klagte und das Bezirksgericht Zurzach verpflichtete die Arbeitgeberin unter anderem, dem Mitarbeiter eine Entschädigung für die Nutzung seines privaten Zimmers als Büro/Archiv zu bezahlen. Dagegen wehrte sich die Arbeitgeberin erfolglos: Das Aargauer Obergericht und später auch das Bundesgericht bestätigten den Entscheid und sprachen dem Mitarbeiter eine Entschädigung für die Mietaufwände zu (Urteil 4A_533/2018). Ersatz der notwendigen Auslagen Der Anspruch des Arbeitnehmers ergibt sich aus dem Obligationenrecht. Gemäss Art. 327a OR sind dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen. Als berufsbedingte Auslage gilt auch ein Teil der Miete, sofern die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer keinen bzw. keinen geeigneten Arbeitsplatz anbietet. In diesem Fall, so das Bundesgericht, sei die Arbeitsinfrastruktur zu Hause für die Berufsausübung notwendig und damit erstattungspflichtig. Die Situation sei vergleichbar mit der Benützung des privaten Fahrzeugs für Geschäftsfahrten, die gemäss Gesetz ebenfalls zu entschädigen ist. Das Urteil des Bundesgerichts ist nicht neu und auch keine Überraschung. Die Ansicht des obersten Gerichts wird in der Rechtsliteratur seit Jahren vertreten. Wird dem Arbeitnehmer kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, kommen die Mietauslagen indirekt auch dem Arbeitgeber zugute, spart er sich doch eigene Kosten. Auf Anweisung des Bundesrats? Doch ist das Urteil nun auf die Corona-Situation anwendbar? Das ist mehr als fraglich. Die «coronabedingte» Anordnung von Homeoffice erfolgt aufgrund der Weisungen des Bundesrates zum Schutz der Mitarbeitenden (und nicht etwa aus Kostenüberlegungen). «DER SACHVERHALT IM URTEIL IST NICHT MIT DER DERZEITIGEN SITUATION VERGLEICHBAR.» Auch wird sich die Heimarbeit in aller Regel auf wenige Wochen beschränken. Kurzum: Der Sachverhalt im Urteil ist nicht mit der derzeitigen Situation vergleichbar. Ob ein Anspruch auf Homeoffice- Entschädigung besteht, ist vielmehr aufgrund der konkreten Umstände im Einzelfall zu prüfen. Die zum Teil in den Medien kolportierte Schlussfolgerung, das Urteil habe LEGAL-TEAM Markus Prazeller ist Rechts anwalt und Partner in der Kanzlei Wagner Prazeller Hug. Er ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Wirtschaftskammer Baselland Abteilung Verbandsmanagement & KMU-Dienstleistungen Haus der Wirtschaft Altmarktstrasse 96 4410 Liestal Telefon: 061 927 65 11 Telefon (Zentrale): 061 927 64 64 in der aktuellen Coronakrise weitreichende Folgen, ist damit unangebracht. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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