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Standpunkt 500, 3. April 2020

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Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

PUBLIREPORTAGE

PUBLIREPORTAGE Liquidität sichern Kredit- und Debitorenmanagement in Krisenzeiten und bei Rechtsstillstand Das Coronavirus und die Massnahmen zur Eindämmung des Virus stellen uns alle, insbesondere aber KMU, vor ausserordentliche Herausforderungen. Niemand kann auf erprobte Verhaltensmuster zurückgreifen: Die Unternehmen haben an allen Fronten Feuer zu löschen. Wie soll man sich da noch um das Kredit management kümmern? Dabei geht es auch ans Lebendige: die Sicherung der Liquidität. Zumindest jene Gelder, die ausstehend sind, gilt es, noch zu vereinnahmen. In schwierigen Zeiten kann schon die Rechnungsstellung vergessen gehen. Und ohne Rechnung wird niemand Geld überweisen. Werden offene Rechnungen nicht gemahnt, ist kein Zahlungseingang zu erwarten. Folgende Massnahmen sind, trotz Krisensituation, besonders wichtig: - Leistungen sind unverzüglich in Rechnung zu stellen - Mahnen Sie offene Beträge zeitnah trotz dieser ausserordentlichen Umstände - Übergeben Sie noch offene Forderungen dem Inkasso, damit sichern Sie die Liquidität - Übergeben Sie offene Verlustscheine umgehend zur Bewirtschaftung. Die Chancen auf ein Wiedersehen mit längst verloren geglaubter Liquidität stehen gut Prüfen Sie die Bonität Ihrer Kunden. Präventive Massnahmen sind gerade deshalb angezeigt, weil niemand die Auswirkungen des Coronavirus auf die Gesamtwirtschaft, auf Branchen, einzelne Betriebe oder Personen zuverlässig Marco Zuberbühler, Mitglied der Geschäftsleitung, Creditreform Egeli Basel AG. einschätzen kann. Passen Sie Kreditlimiten gegebenenfalls der aktuellen Situation an. Es ist leider auch mit Personen zu rechnen, die die dramatische Lage ausnutzen und in betrügerischer Absicht eine Lieferung erschleichen wollen. Die Prüfung der Bonität ist der erste Schritt zur Betrugsprävention. In der aktuellen Situation kann fast nur noch Umsatz generiert werden, wenn ein Onlineangebot vorhanden ist. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Die Anonymität im Onlinehandel gibt Konsumenten mit betrügerischen Absichten Schutz. Am besten ist es, ein Bonitätsprüfungs-Plugin in den Shop zu integrieren. Ist dies kurzfristig nicht möglich, so muss die Bonität unbedingt vor Auslieferung gegen Rechnung geprüft werden. Das Kreditmanagement verliert auch in Zeiten von Corona nicht an Bedeutung. Ohne vorbeugende Massnahmen und einem stringenten Debitorenmanagement wird die zwingend notwendige Liquidität unnötig verschleudert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. März 2020 den Rechtsstillstand angeordnet. Davon betroffen sind auch Betreibungsämter. Damit sollen Schweizer Unternehmen in diesem Bereich eine gewisse Entlastung erfahren. Der Rechtsstillstand gilt vom 19. März 2020 um 7 Uhr bis am 4. April um Mitternacht. Direkt im Anschluss beginnen die gesetzlichen Betreibungsferien. Diese haben die gleiche Wirkung und dauern bis am 19. April 2020. In diesem Zeitraum dürfen durch die Ämter keine Betreibungshandlungen vorgenommen werden. Dies bedeutet aber nicht, dass die Unternehmen die Rechnungen nicht mehr zu bezahlen brauchen oder gar, dass diese die offenen Rechnungen nicht mehr mahnen dürfen! Im Gegenteil: Der Liquidität ist besonderes Augenmerk zu schenken. Leistungen oder Lieferungen sind umgehend in Rechnung zu stellen. Zudem ist es weiterhin angebracht, gemahnte Forderungen dem Inkasso zu übergeben. Denn durch den Rechtsstillstand erhöht sich der Koordinationsaufwand mit den Betreibungsämtern. Tipp: Betreibungs- oder Fortsetzungsbegehren können Sie auch während dem Rechtsstillstand oder den Betreibungsferien dem zuständigen Betreibungsamt einreichen. Es wird mit wahrscheinlich zu einer Zunahme von Konkursen kommen. Als externer Inkassopartner überwachen wir das Konkursgeschehen laufend und stellen sicher, dass Ihre Forderungen rechtzeitig beim entsprechenden Konkursamt angemeldet werden. Nicht vom Rechtsstillstand betroffen ist das Einholen von Betreibungsregisterauszügen. Mit dem Bezug einer Bonitätsauskunft geben wir Ihnen weiterhin die Möglichkeit, einfach und kostengünstig Betreibungsregisterauskünfte zu aktualisieren. Vernachlässigen Sie Ihr Kredit- und Debitorenmanagement auch oder besonders in Krisenzeiten nicht und lassen Sie unbezahlte Forderungen realisieren. Es geht um Ihre Liquidität! Wohl etwas vom Wichtigsten, um Krisen zu überstehen. Marco Zuberbühler Mitglied der Geschäftsleitung Creditreform Egeli Basel AG Münchensteinerstrasse 127 4002 Basel CREDITREFORM Mehr als 12 000 Unternehmen verlassen sich auf Creditreform, die grösste Gläubigervereinigung der Schweiz. Bonitätsauskünfte über Firmen und Privatpersonen sowie Inkassodienstleistungen aus einer Hand. www.creditreform.ch

3. April 2020 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Macher helfen dem Land, nicht Zweifler und Zauderer «Unus pro omnibus, omnes pro uno»: diese lateinischen Worte stehen im Zentrum der gläsernen Kuppeldecke des Parlamentsgebäudes in Bern: Einer für alle, alle für einen heisst das auf deutsch. Im 19. Jahrhundert hat diesen inoffiziellen Leitspruch der Schweizerischen Eidgenossenschaft nicht etwa ein Einheimischer erfunden, sondern der französische Schriftsteller Alexandre Dumas der Ältere (1802–1870). Der prägnante Satz steht in seinem Roman «Die drei Musketiere» von 1844. Er passt massgeschneidert zu den Herausforderungen, vor denen wegen der Coronavirus-Pandemie alle staatlichen Organe und sämtliche Bewohner derzeit stehen. Alle zusammen lernen in diesen Tagen des Notrechts ihr Land von einer ganz neuen Seite kennen. Zum Beispiel den Bundesrat. Das meist als «ausführende Behörde» ohne Macht und von geringem Einfluss belächelte, von den Parteien und Fraktionen als entscheidschwach und führungsunfähig beargwöhnte und in den Medien oft hart kritisierte Siebnergremium führt das Land auf der Grundlage der Verfassungskompetenzen für ausserordentliche Lagen durch eine extrem schwierige Phase vieler unbekannter Herausforderungen. Dem Leitmotiv «Einer für alle, alle für einen» haben die Damen und Herren Magistratspersonen in Bern den Trost spendenden Satz angefügt: «Hilfe kommt!» Kaum gesagt, schallte kritisches Echo zurück: «Die Demokratie wird ausser Kraft gesetzt!» Unsinn. Die Schweiz wird vom Bundesrat überzeugend und streng im Rahmen seiner verfassungsmässigen Verantwortlich keiten, die seinerzeit von Volk und Ständen beschlossen wurden, durch schwierigste Turbulenzen gesteuert. Dazu gehört, im Dauerkontakt mit den Kantonen keinen Fussbreit vom föderalistischen Fundament des Bundesstaates abzuweichen, auch in Uri und im Tessin nicht. Finanzminister Ueli Maurer beruhigte im Zusammenhang mit der bundesrätlichen Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes (Liquiditätshilfe für bedrohte KMU-Betriebe) Zweifler und Zauderer: «Probleme? Dann lösen wir sie.» Bei den Medienkonferenzen in Bern lernte die Bevölkerung auch viele sachkundige Schaffer aus der zweiten und dritten «NUR DAS VORAUSSICHTLICH FÜR EIN PAAR WOCHEN FAKTISCH ENTBEHRLICH GEWORDENE BUNDESPARLAMENT TUT SICH SCHWER MIT DEM NOTSTAND.» Peter Amstutz* Reihe hinter dem Bundesrat kennen: Bundesamtsdirektoren, Abteilungschefs, Sektionsleiter. Grundsolide Fachleute, von denen zur Zeit Hunderte im Dauereinsatz stehen, um bis in alle technischen Details vorzubereiten und verständlich zu erklären, was das Bundesratskollegium als Ziel und Marschrichtung beschliesst und politisch verantwortet. Der Apparat, den man oft als Bürokratiemonster beargwöhnt, läuft auf Hochtouren. Unvollkommenheiten und Pannen kommen in der Hitze des Notverordnungsgefechts auch vor, und sie werden fortlaufend bereinigt. Der faktisch zum Schweizer des Jahres gewordene Leiter der Abteilung übertragbare Krankheiten im Bundesamt für Gesundheit (BAG), der Arzt Daniel Koch, steht mit seinen Fachkenntnissen und seinem Kommunikationstalent vorbildlich im Rampenlicht. Und zwar so, dass sich der in Normalzeiten dauernd mitentscheidende Souverän auch unter Notrecht nicht als Zuschauer und wehrlos Mitbetroffener fühlen muss. Das Volk wird ernst genommen und in die Gesamtverantwortung einbezogen. Alles bestens? Weitgehend ja. Die für notorische Armeeabschaffer überflüssige Milizarmee schiebt aus dem Stand heraus klaglos subsidiären Aktivdienst wie in der Verfassung vorgesehen. Das Grenzwachtkorps leistet dort Dauerdienst, wo es angeblich gar keine Landesgrenzen mehr bräuchte, wenn das EU-Konzept des freien Personenverkehrs praktikabel wäre. Die KMU-Branche, Hunderttausende von Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Existenzängsten, ist dank Bundesbürgschaften und Bankenhilfe für mehrjähriges Durchhalten gerüstet. Die im Gesundheitswesen bis an die Grenzen ihrer Kräfte geforderten Personen aller Hierarchiestufen leisten Übermenschliches und verdienen dafür Dank und Wertschätzung. Das gilt auch für das Personal der Alters- und Pflegeheime, die digitalisiert aktive Lehrerschaft, das Verkaufspersonal, die Mitarbeiter der Tourismus- und Gastronomiebranche, die Logistikkräfte des Transportwesens und viele andere bis hin zur Polizei oder zu den Briefträgern und den Nachbarschaftshelfern. Sie alle verdienen nicht bloss Applaus, sondern dereinst auch jene Anerkennung, die man als angemessenen Lohn bezeichnet. Nur das voraussichtlich für ein paar Wochen faktisch entbehrlich gewordene Bundesparlament tut sich schwer mit dem Notstand. Dies, obwohl die Finanzdelegation und sämtliche Sach- und Aufsichtskommissionen der Räte kein Jota ihrer Handlungsfähigkeit eingebüsst haben. Sie erfüllen wie eh und je ihre Routinepflichten. Doch das Par lament suchte nach geeigneten Lokalitäten zur Selbst darstellung. Debattiert wird nun in der BEAexpo in Bern, um dort vom 4. bis 8. Mai trotz Virusbedrohung in schützender Sitzdistanz eine ausserordentliche Corona-Sondersession ohne Publikum durchführen zu können. In herbem Kontrast zur Schweiz und ihrer Bevölkerung jammert die Bundesversammlung am Spielfeldrand über angebliche Geringschätzung der Demokratie. Das ist überflüssig. Denn das Land erträgt eine Zwischenphase ohne Parteienzwist und Profilierungssucht ihrer bundespolitischen Exponenten bestens. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Wer von höherer Gewalt betroffen ist, sollte sich gegenüber seinem Vertragspartner umgehend darauf berufen. Lieferschwierigkeiten in Zeiten der Coronakrise Seit Wochen hält die Covid-19-Pandemie die Welt in Atem. Auch der Schweizer Bundesrat hat gravierende Massnahmen angeordnet. Unter diesen Prämissen kann es vermehrt zu Lieferschwierigkeiten kommen, welche die Erfüllung bestehender Aufträge beeinträchtigen. Wie beeinflusst die Pandemie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner? Für den Begriff «Höhere Gewalt» gibt es in den verschiedenen internationalen Rechtssystemen keine einheitliche Definition. In der Regel liegt ein Fall höherer Gewalt dann vor, wenn der Vorfall ausserhalb des Einfluss bereichs einer Vertragspartei liegt, nicht deren Risikosphäre zugewiesen werden kann, und der Vorfall auch bei äusserster Sorgfalt nicht hätte abgewendet werden können. Die Corona-Pandemie wird wohl in vielen Fällen als Ereignis höherer Gewalt gelten. Vor allem auch, weil sie weltweit für Schlagzeilen sorgt und staatliche Eingriffe vorliegen, welche ausserhalb des Einflussbereichs eines Unternehmens stehen. Rechtsfolgen von höherer Gewalt Wer von höherer Gewalt betroffen ist, sollte sich gegenüber seinem Vertragspartner umgehend darauf berufen, um Leistungsausfälle oder Leistungsverzögerungen als unverschuldet aufzeigen zu können. Ein Vorfall höherer Gewalt beeinflusst meist die Pflicht zur Leistungserbringung und kann dazu führen, dass das Vertragsverhältnis erlischt, dass die Leistung unter veränderten Umständen zu erbringen ist (z.B. verschobener Liefertermin) oder dass trotz verzögerter Leistung kein Verzugsschaden zu entrichten ist. Hauptsächlich ist zwischen Unmöglichkeit und vorübergehender Unmöglichkeit zu unterscheiden. Wird eine vertraglich versprochene Leistung wegen höherer Gewalt gänzlich unmöglich, so gilt die Forderung als erloschen (Art. 119 OR), das heisst, der Anbieter der geschuldeten Leistung wird von seiner Verpflichtung befreit und muss keinen Schaden ersatz bezahlen. Gleichzeitig muss der Kunde aber auch den Preis für die Leistung nicht mehr bezahlen. Dies gilt in der Regel dann, wenn die Unmöglichkeit nicht in die Risikosphäre des Leistungspflichtigen fällt, die Parteien keine anderslautende Vereinbarung getroffen haben oder wenn das Gesetz keine anderslautende Regelung vorsieht (z.B. Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden schon vor der Erfüllung). Wird die Leistung nur vorübergehend unmöglich, tritt in der Regel Verzug ein. Kann der Schuldner nachweisen, dass er diesen Verzug nicht zu vertreten hat (das heisst, dass die Ursache für den Verzug nicht in seinen Risikobereich fällt), kann die Haftung für den Verzug wegfallen. In der Praxis wird oft die Anwendung von Incoterms vereinbart, welche den Gefahrübergang detailliert und für spezifische Anwendungsbereiche regeln. Teilweise werden anstatt Incoterms andere, vom Gesetz abweichende Regelungen vereinbart. Diese individuell getroffenen Regelungen bilden dann den Drehund Angelpunkt zur Frage, ob der Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt von der Haftung für Verzug oder Unmöglichkeit befreit oder nicht. Wegfall der Geschäftsgrundlage Zahlreiche Leistungen, welche vertraglich geschuldet sind, können heutzutage auf dem Weltmarkt zwar ersatzweise beschafft werden, allerdings infolge der Pandemie regelmässig zu enorm hohen Preisen. Grundsätzlich gilt hier, dass dies das Risiko des Anbieters ist: Dieser muss Preisschwankungen einkalkulieren, und wenn er falsch budgetiert, ist das nicht das Problem der Kundschaft. Indessen kann die Partei, für die die Vertragserfüllung nicht mehr zumutbar ist, die Anpassung des Vertrags verlangen oder den Vertrag ausserordentlich kündigen. Die Anforderungen dafür sind aber sehr hoch, und die Gerichte verfügen hier über ein weites Ermessen. Entsprechend hoch ist das Risiko, wenn ausserordentlich gekündigt wird. Suchen Sie das Gespräch Auch Ihr Geschäftspartner ist mit dieser neuen und kaum vorhersehbaren Situation konfrontiert und möglicherweise darauf angewiesen, dass Sie ihm entgegenkommen. Möglich ist, dass dieses gegenseitige Entgegenkommen das Vertragsverhältnis auf einen neuen Boden stellen kann. Je nach Ausgangslage kann es bedeutend besser sein und schneller gehen, eine einvernehmliche Anpassung des Vertrags zu suchen, anstatt sich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang einzulassen. Dies gilt umso mehr, weil im Moment die Gerichte nur reduziert arbeiten und Rechtsstreitigkeiten deshalb noch länger dauern können. Natürlich können Sie sich LEGAL-TEAM Rechtsanwalt Philipp Rupp ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Es ist erreichbar unter: Wirtschaftskammer Baselland Abteilung Verbandsmanagement & KMU-Dienstleistungen Haus der Wirtschaft Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Telefon: 061 927 65 11 Telefon (Zentrale): 061 927 64 64 aber auch für eine Verhandlungslösung anwaltlich beraten lassen. Das geht sogar ohne Ansteckungsrisiko per E-Mail oder Telefon. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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