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Standpunkt 498, 06.03.2020

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Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

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4 | Standpunkt der Wirtschaft BERUFSBILDUNG 6. März 2020 LEHRABSCHLUSS – Die Lernenden der KMU Lehrbetriebsverbund AG im Abschlussjahr bereiteten sich vom vergangenen 17. bis 21. Februar in Arzo TI mit Lernen und Bewegung auf ihre Prüfungen vor. POST AUS DEM LAGER Gut gerüstet für die Prüfungen Folgen Sie uns auf: Instagram:kmu.lbv Facebook:@kmu.lbv STIMMEN AUS ARZO Die 16 Teilnehmenden der Prüfungsvorbereitungswoche in Arzo TI. Bilder: Haeber Vom vergangenen 17. bis 21. Februar weilten die 16 Lernenden der KMU Lehrbetriebsverbund AG (LBV), die sich im Abschlussjahr befinden, in Arzo TI in der Prüfungsvorbereitungswoche. Die intensive Woche beinhaltete das Lösen von alten Abschlussprüfungen, Mentaltraining und Selbststudium, betreut von einem fünfköpfigen Leiterteam der Geschäftsstelle des LBV. Zusätzlich konnten die KV-Lernenden von simulierten mündlichen Prüfungssituationen profitieren. Das ist eine Prüfungsform, welche die Lernenden nur wenig üben können. Durch das Angebot konnten sie die Situation eins-zu-eins erleben und erkennen, wo Nachholbedarf besteht. «Das Ziel dieser Woche ist eine Standortbestimmung, damit die Lernenden wissen, an welchen Themen sie noch arbeiten müssen», sagt Claudia Schmidt, Sachbearbeiterin der KMU Lehrbetriebsverbund AG. «Durch das Lösen von alten Prüfungen erhalten sie einen Einblick über die Fragenstellungen und Anforderungen», so Schmidt. Die Lernatmosphäre ist ruhig, da das Gebäude «la perfetta» auf einem Hügel oberhalb von Arzo liegt. Abseits vom Alltag konnten sich die Jugendlichen optimal auf das Lernen konzentrieren. Elixandro Meyer, Lernender im 4. Lehrjahr als Zeichner EFZ, konnte viel von dieser Woche profitieren: «Ich weiss nun, wo ich stehe und was ich noch machen muss.» Leslie Walti, Lernende im 3. Lehrjahr als Kauffrau EFZ, ergänzte: «Am besten gibt man in der Lehre von Anfang an Gas. Das hilft einem dann in Arzo, die Zeit wirklich zu nutzen.» Sabrina Haeber FÜR ALLE LERNENDEN An der Prüfungsvorbereitungswoche im Tessin können alle Lernenden im Abschlussjahr teilnehmen. Sie steht auch für diejenigen offen, die keine Ausbildung im Rahmen des LBV absolvieren. Lehrbetriebe, die ihre lernende Person optimal auf das Qualifikationsverfahren im Jahr 2021 vorbereiten möchten, finden alle Informationen zur Prüfungsvorbereitungs woche unter: www.kmu-lehrbetriebsverbund. ch/vorbereitungswoche Neben dem Lernen steht auch täglich viel Bewegung auf dem Programm. Leslie Walti, Lernende im 3. Lehrjahr als Kauffrau EFZ. «Lehr- und abwechslungsreich» «Die Woche war nicht nur lehr- sondern auch abwechslungsreich. Vor allem wegen all den alten Prüfungen, die wir gelöst haben. Dank diesen Probeprüfungen, weiss ich nun, an was ich arbeiten muss, um einen erfolgreichen Abschluss machen zu können.» Elixandro Meyer, Lernender im 4. Lehrjahr als Zeichner EFZ Fachrichtung Architektur. «Das Lager ist eine gute Sache» «Es war eine intensive Woche, aber auch eine tolle Erfahrung. Ich konnte konzentrierter lernen und rausfinden, wo meine Wissenslücken sind. In dieser Woche erhielt ich viele nützliche Tipps, die ich erfolgreich umsetzen werde. Das Lager ist eine gute Sache und auch eine grosszügige Geste.» Claudia Schmidt, Sachbearbeiterin KMU Lehrbetriebs - verbund AG. «Gemeinsam zur Prüfung rudern» Im Prüfungsvorbereitungslager haben die Teilnehmenden auch ausreichend Zeit für das Selbststudium. Die KV-Lernenden können sich in Arzo mit simulierten mündlichen Prüfungen vorbereiten. «Die Lernenden sind respektvoll miteinander umgegangen und verbrachten auch in den Pausen viel Zeit zusammen. Sie erkannten, um was es in diesem Prüfungsvorbereitungslager geht, und dass es als Hilfestellung dienen sollte. Die Lernenden merkten, dass sie nicht alleine in diesem Boot sitzen, sondern gemeinsam Richtung Abschlussprüfung rudern.»

6. März 2020 FINANZPOLITIK Standpunkt der Wirtschaft | 5 UNTERNEHMENSSTEUERN – Seit 1. Januar 2020 ist das Gesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) sowie, auf kantonaler Ebene, die Steuervorlage 17 (SV17) in Kraft. Der Kanton Basel-Landschaft verbessert damit seine Attraktivität. SV17: Ein erster, wichtiger Schritt Für die Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft sollten mit der SV17 die Gewinnsteuern in Schritten deutlich gesenkt werden. Innovative Unternehmen werden bei Patenten sowie ihren Ausgaben für Forschung und Entwicklung entlastet. Für die Bürgerinnen und Bürger gewährt der Kanton höhere Prämienverbilligungen für die Krankenkassen sowie höhere steuerliche Abzugsmöglichkeiten für die Drittbetreuungskosten der Kinder. Die Wirtschaftskammer Baselland begleitet die Umsetzung aufmerksam. Der nominale Gewinnsteuersatz in Baselland für Unternehmen beträgt ab 2020 maximal 18,0 Prozent, zuvor lag er bei maximal 20,7 Prozent. Im Verhältnis dazu ist also für die betroffenen Unternehmen bereits eine Verbesserung spürbar. In den Jahren 2023–2024 wird die Obergrenze auf 15,9 Prozent gesenkt, ab 2025 dann der avisierte Wert von 13,45 Prozent erreicht. Die Staffelung der Senkung ist laut Regierungsrat Anton Lauber, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, nötig, damit Kanton und Gemeinden nicht die komplette Entlastung auf einen Schlag tragen müssen. Die NZZ hat die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform in den Kantonen ausgewertet. Wegen der schrittweisen Umsetzung liegt Basel-Landschaft mit aktuell 18,0 Prozent Gewinnsteuersatz weit hinter Basel-Stadt. Bild: Patrick Herr Gut für kleinere Unternehmen Gut für kleinere Unternehmen mit Gewinnen unter 100 000 Schweizer Franken ist, dass 2020–2022 sie vom Kanton nur mit 6 Prozent besteuert werden. Die Gemeinden wenden ihre unterschiedlichen Steuersätze an. Unter dem Strich führt das zu einer gemeindeabhängigen Gesamt-Besteuerung der ersten 100 000 Franken Gewinn von 14,4 bis 16,5 Prozent, Gewinne darüber werden regulär mit 18 Prozent besteuert. Unternehmen, die Forschungsausgaben oder Einnahmen aus Patenten geltend machen können, zahlen heute schon weniger. Die Gesamtzahl der Abzüge ist in Baselland auf 50 Prozent der Gewinne beschränkt. Bis 2025 gilt eine Übergangslösung für die Besteuerung von Statusgesellschaften. Der Direktor der Wirtschaftskammer, Christoph Buser, war Teil des Co-Präsidiums im Aktionskomitee «Ja zur Steuervorlage 17», das vergangenen Herbst für die SV17 gekämpft hat. «Ich sehe mit Befriedigung, dass unsere Mitglieder in diesem Jahr bereits erste positive Impulse spüren», sagt Buser. «Jedoch steht unser Kanton aktuell im Vergleich mit anderen Kantonen auf dem sechstletzten Platz, was die Standortattraktivität angeht.» Bis der nominelle Gewinnsteuersatz von 13,45 Prozent für alle Unternehmen gilt, gehen noch vier Jahre ins Land. «Zufrieden stellt mich, dass die sozialen Ausgleichsmassnahmen der Vorlage die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht zusätzlich belasten», fährt Buser fort. Er fordert die Unternehmen auf, die nun bestehende Rechtssicherheit, die Abzugsmöglichkeiten und die Attraktivität des Kantons gut zu nutzen. «Die Wirtschaftskammer wird die weitere Umsetzung der Vorlage und die Wirtschaftsförderung eng begleiten», verspricht er. Bernhard Scharvogel WIESO BRAUCHT ES STAF UND SV17? Auf internationaler Bühne stellte sich zunehmend das Problem, dass Institutionen wie die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und die EU die vorteilhafte Besteuerung von Statusgesellschaften (Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften) in der Schweiz nicht mehr anerkennen. Um international nicht ins Abseits zu geraten, hat der schweizerische Bundesrat die gesamte Unternehmensbesteuerung reformiert sowie Massnahmen für den sozialen Ausgleich getroffen. Am 19. Mai 2019 hat die Schweizer Bevölkerung das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen; auch die Baselbieterinnen und Baselbieter stimmten damals mit 63,81 Prozent deutlich zu. Knapp ebenso viele Personen (63,2 Prozent) stimmten am 24. November 2019 mit Ja für die Steuervorlage 17 des Regierungsrats. Seit 1. Januar 2020 sind beide Gesetze in Kraft. bs INTERVIEW – Finanzdirektor Anton Lauber nennt erste positive Folgen der Steuervorlage 17. Sowohl von bereits ansässigen als auch neu zuziehenden Firmen werde kräftig investiert im Baselbiet. Sie profitierten von attraktiven und stabilen Rahmenbedingungen. «Ich merke eindeutig positive Auswirkungen der SV17» Standpunkt: Herr Lauber, das Baselbieter Stimmvolk hat die SV17 mit 63,2 Prozent angenommen. Seit 1. Januar 2020 gelten die neuen Regelungen . Wie hat sich die Besteuerung für die KMU verändert? Anton Lauber: Für die Baselbieter KMU haben sich seit Anfang Jahr drei Dinge verändert: 1.: Der Gewinnsteuersatz wurde gesenkt. Für renditestarke KMU beträgt der effektive Steuersatz neu noch maximal 18 Prozent; bisher waren es 20,7 Prozent. KMU mit wenig Gewinn haben nach wie vor die gleiche Gewinnsteuerbelastung von 14,4 bis 16,5 Prozent. Die Gewinnsteuern werden in den kommenden Jahren aber noch weiter gesenkt: In den Jahren 2023 und 2024 wird der maximale effektive Gewinnsteuersatz noch 15,9 Prozent und ab 2025 nur noch 13,45 Prozent betragen. 2.: Für alle Unternehmen wurde die Kapitalsteuer gesenkt. Anstelle der bisherigen maximalen 3,8 Promille beträgt der Kapitalsteuersatz nur noch 1,6 Promille. Dies führt insbesondere bei denjenigen KMU zu spürbaren Steuereinsparungen, die ein hohes Eigenkapital ausweisen. Regierungsrat Anton Lauber. 3.: Innovative KMU können ab diesem Jahr neu einen zusätzlichen Steuerabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen machen. Dieser Zusatzabzug beträgt 20 Prozent und führt zu einer zusätzlichen Entlastung bei der Gewinnsteuer. Kurz gesagt: Die Umsetzung verläuft planmässig, ist aber, wie ausgeführt, noch nicht abgeschlossen. Merken die Bürgerinnen und Bürger bereits etwas von den sozialen Ausgleichsmassnahmen? Ja. Der Steuerabzug für die Kosten der Kinderbetreuung durch Dritte beträgt neu 10 000 Franken; der Mindestanspruch auf Prämien verbilligungen für Kinder wurde bereits um 1,4 Millionen Franken erhöht. Zudem werden in den Jahren 2021 und 2022 dann die Prämienverbilligungen für alle Bezugsberechtigten in zwei Schritten um weitere 16 Millionen Franken erhöht. Alleinstehende und Haushalte mit Kindern werden dann mindestens 10 Prozent mehr Beiträge erhalten als heute. Eine aktuelle Grafik in der NZZ zeigt, dass Basel-Landschaft noch nicht den angekündigten Sprung in der Attraktivität gemacht hat. Die Grafik zeigt lediglich die Auswirkungen im Jahr 2020, und zwar ohne Berücksichtigung der besonderen Massnahmen wie zum Beispiel des zusätzlichen Abzugs für Forschung und Entwicklung. Bis ins Jahr 2025 wird im Baselbiet der Gewinnsteuersatz aber auf 13,45 Prozent gesenkt werden. Dann macht unser Kanton einen deutlichen Sprung nach vorne. Aus der Grafik in der NZZ ist auch nicht ersichtlich, dass KMU, die weniger als 100 000 Franken Gewinn haben, je nach Gemeinde nur mit einem effektiven Steuersatz von 14,4 Prozent besteuert werden. Hinzu kommt, dass bis 2025 die Statusgesellschaften wegen der besonderen Übergangsbestimmungen noch von den bisherigen Gewinnsteuersätzen von 10 bis 11 Prozent profitieren werden. Es besteht also kein Grund zur Sorge. Der Regierungsrat ist nach wie vor überzeugt, dass die in einer Studie der Credit Suisse prognostizierte Verbesserung der Standortqualität für das Baselbiet realistisch ist. Merken Sie bereits Auswirkungen der SV17, zum Beispiel in Gesprächen mit Unternehmern oder in Form von Investitionszusagen? Eindeutig! Die Unternehmen haben wieder Rechts- und Planungssicherheit. Und es wird kräftig investiert im Baselbiet. Sowohl von bereits ansässigen als auch neu zuziehenden Firmen. Die Unternehmen haben die SV17 unterstützt und profitieren nun von attraktiven und stabilen Rahmenbedingungen. Mit der schrittweisen Annäherung auf den Gewinnsteuersatz von 13,45 Prozent sind die Unternehmen einverstanden gewesen. Den ehemaligen Statusgesellschaften kommt die Übergangslösung Step-up entgegen. Die sorgfältige Vorbereitung der Umsetzung der SV17 zahlt sich jetzt aus. Wir sind auf einem guten Weg. Die Unternehmen können das Potenzial des Baselbiets gut einschätzen und zeigen sich interessiert am Standort! Wir haben von Firmen gehört, die weggezogen sind, weil der Kanton Basel-Landschaft die Steuern nicht in einem Schritt gesenkt hat. Was sagen Sie diesen Firmen? Mir sind keine Unternehmen bekannt, die wegen der Gewinnbesteuerung weggezogen sind. Hingegen kenne ich zwei Holdinggesellschaften, die wegen der relativ hohen Kapitalsteuerbelastung im Kanton Basel-Landschaft in steuergünstigere Kantone gezogen sind. Holdinggesellschaften haben bis 2019 keine Gewinnsteuer und lediglich eine Kapitalsteuer von 0,205 Promille bezahlt. Der Kapitalsteuersatz von neu 1,6 Promille führt bei kapitalintensiven Holdinggesellschaften zu einer grossen Mehrbelastung. Entsprechend kommt es im einen oder anderen Fall zu einer Prüfung der Steuer- und Standortsituation. Dieser Auswirkung der SV17 waren wir uns bewusst und wir rechneten mit einzelnen Wegzügen. Interview: Bernhard Scharvogel

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