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Standpunkt 497, 21.02.2020

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6 | Standpunkt der Wirtschaft VERKEHRSPOLITIK 21. Februar 2020 GATEWAY BASEL NORD – Der Grosse Rat hat einen Kredit von 115,53 Millionen Franken für den Bau des Hafenbeckens 3, das Teil des Gateway Basel Nord werden soll, genehmigt. Anwohner, Naturschutzverbände und Wirtschaftskreise wollen das Referendum ergreifen. Referendum gegen das Hafenbecken 3 Am 12. Februar hatte das Basler Kantonsparlament, der Grosse Rat, über die Finanzierung des Hafenbeckens 3 zu befinden. Trotz massiver Bedenken an der Wirtschaftlichkeit des Terminals und der klaren Erkenntnis, dass dadurch der freie Markt im Containerumschlag zugunsten eines staatlichen Monopolisten beseitigt wird, stiess das Projekt im Grossen Rat auf breite Zustimmung. Mit 78 zu zwölf Stimmen bei sechs Enthaltungen sprach er sich klar für den Kredit von 115,53 Millionen Franken aus. Die Vergabe des Kredits ist an den Bau des restlichen Containerterminals gebunden. Das Hafenbecken 3 soll Teil des geplanten trimodalen Containerterminals Gateway Basel Nord (GBN) werden und dient den Befürwortern des Terminals nicht zuletzt als Argument für die Standortgebundenheit von Gateway Basel Nord. Breit abgestütztes Komitee Zwei Tage nach der Abstimmung im Grossen Rat hat ein breit abgestütztes Komitee das Referendum gegen den Grossratsentscheid angekündigt. Die Grösse des Komitees zeigt, wie vielfältig die Gegenargumente gegen das Hafenbecken 3 und den Container terminal Gateway Basel Nord sind. Die Gegnerschaft reicht von der Kleinhüninger Bevölkerung, welche den zusätzlichen Verkehr und die Sicherheitsbedenken rund um den GBN fürchtet, über die Naturschutzverbände und Ökostadt Basel, die sich für den Erhalt der wertvollen Trockenwiese als Lebensort und Wanderkorridor für viele gefährdete Tiere und Pflanzen ein setzen. Auch die Wirtschaft ist in dem Komitee vertreten und setzt sich damit gegen den gezielten Aufbau eines Staatsmonopols in den ANZEIGEN Schweizerischen Rheinhäfen in Kleinhüningen ein. Klimaschutz als Pro-Argument In der Debatte im Grossen Rat wurde von befürwortender Seite, neben der Bedeutung der Logistikbranche für Basel, insbesondere der Klimaschutz als Pro-Argument aufgeführt. Es wird dabei bewusst in Kauf genommen, dass mit dem Bau von GBN eines der wertvollsten Biodiversitätsschutzgebiete in der Schweiz zerstört würde. Selbst wenn sich die angekündigte Auslastung von GBN und die geplante Verlagerung von der Strasse auf die Schiene wider Erwarten tatsächlich bewahrheiten sollten: Der Bau dieses Terminals würde mitnichten weniger LKW-Verkehr als bisher auslösen. Durch den Abbau der Einzelverladstationen durch die SBB Cargo müssen die Container nämlich dennoch auf die Strasse umgeladen werden. Sandra Schürmann Der Kleinhüninger Hafen mit dem Dreiländereck (ganz rechts) und dem Hafenbecken 1. Das Hafen becken 3 würde östlich davon gebaut. Bild: zVg LANDESAUSSTELLUNG SVIZRA27 – Im Sommer wird der öffentliche Wettbewerb ausgeschrieben. Nordwestschweiz sagt Ja Das Projekt «Svizra27 Landesausstellung der Nordwestschweiz» geht in die nächste Runde. Seit Anfang Jahr liegen die Zusagen der Wirtschaftsund Gewerbe verbände der Nordwestschweiz, von drei nationalen Wirtschafts- und Gewerbeverbänden und von den fünf Nordwestschweizer Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn vor. «Die Zusage zur Projektunterstützung während den Phasen III und IV durch die fünf Nordwestschweizer Kantone ist für Svizra27 ein Meilen stein. Zusammen mit den Wirtschafts- und Gewerbeverbänden ist somit die Finanzierung bis Ende 2021 gesichert, und dem öffentlichen Wettbewerb steht nichts mehr im Weg», wird Kurt Schmid, Präsident des Vereins Landesausstellung Svizra27, in der Medienmitteilung des Vereins zitiert. Wirtschaft und Kantone Die Wirtschaftspartner und die Nordwestschweizer Kantone unterstützen das Projekt jeweils zu 50 Prozent. Die Gelder der Kantone setzen sich aus Swisslos-, respektive Loterie-Romande-Beiträgen zusammen. Kurt Schmid, gleichzeitig Präsident des Aargauer Gewerbeverbands, war es auch, der das Projekt angestossen hatte. Nach der Bildung einer überparteilichen Kerngruppe wurde 2017 der Verein Landesausstellung Svizra27 gegründet und anschliessend das Grundkonzept erarbeitet. Schon bald war klar, dass aus dem Aargauer ein Nordwestschweizer Projekt werden sollte. So wurde 2019 der Vorstand ausgebaut und es kamen die wichtigsten Wirtschaftsvertreter der Nordwestschweiz sowie drei nationale Wirtschafts- und Gewerbeverbände dazu. Kurz nach der Geburt der Idee entstand das Motto «Mensch–Arbeit– Zusammenhalt» und je länger, je mehr erweist sich das Thema rund um die Arbeit als Inhaltsschwerpunkt von Svizra27. Reto Anklin SUPPORTERMITGLIEDSCHAFT Der Verein Svizra27 ist auf der Suche nach zusätzlichen Personen oder Unternehmen, die eine Supportermitgliedschaft eingehen wollen. Derzeit verfügt Svizra27 über 28 Einzelmitglieder, welche sich finanziell mit einem einmaligen Beitrag von 5000 Franken am Projekt beteiligt haben. Die beiden ersten Phasen des Projekts wurden zu 100 Prozent aus den im obigen Text genannten Wirtschaftskreisen finanziert, auf den Einsatz öffentlicher Gelder wurde verzichtet. Die Phasen III und IV sollen zu je 50 Prozent aus Wirtschafts kreisen und mit Swisslos- Geldern aus fünf Nordwestschweizer Kantonen finanziert werden. An einer Supportermitgliedschaft interessierte Personen oder Unternehmen wenden sich an: Michael Köhn stv. Direktor Wirtschaftskammer Baselland E-Mail: m.koehn@kmu.org www.svizra27.ch Wohn- und Bürozentrum für Körperbehinderte www.wbz.ch +41 61 755 77 77 Ihre Spende in guten Händen Spendenkonto 40-1222-0 Ihr Auftrag ermöglicht Menschen mit Behinderung eine qualifizierte Arbeit und sichert 140 agogisch begleitete Arbeitsplätze. Unsere Dienstleistungen und Produkte sind vielfältig, orientieren sich am Markt und schaffen einen sozialen Mehrwert: Grafisches Service-Zentrum Elektronische Datenverarbeitung Treuhand kreativAtelier Gastronomie Flohmarkt Wir freuen uns auf Ihren Auftrag! WBZ_Inserat_Dienstleistungen_I_143x108.indd 1 24.05.19 15:20

21. Februar 2020 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 7 RATGEBER INKASSO Drei Mahnungen sind zu viel BÜRGSCHAFTSGENOSSENSCHAFT – Unternehmensgründung, Expansion, Investitionen? Die von der Wirtschaftskammer mitgetragene BG Mitte unterstützt Unternehmen bei der Realisierung ihrer Vorhaben. Günstige Finanzierung für KMU Marco Zuberbühler, Geschäftsleitung Creditreform Egeli Basel AG. Frage: Meine Rechnung wurde nicht bezahlt. Wie oft muss ich mahnen? Antwort: In diesem Fall fällt die Beantwortung leicht: Gar nicht. Das Mahnwesen ist im kaufmännischen Verkehr nicht geregelt. Das bedeutet, Sie können nach Ablauf der Zahlungsfrist die Betreibung einleiten. Allerdings gehört die Mahnung zum üblichen Geschäfts gebaren. Laut Art. 104 des Obligationenrechts sind Sie berechtigt, einen Verzugszins von 5 Prozent ab dem ersten Verfalltag der Rechnung zu erheben. Höhere Zinssätze müssen vertraglich festgehalten oder Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen sein. Dasselbe gilt auch für Mahnspesen. Achten Sie darauf, dass die Gebühren pro Mahnstufe als absoluter Frankenbetrag im Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten sind. Dies ermöglicht die rechtliche Durchsetzung. Ihrer Liquidität zuliebe sollten Sie im Mahnverfahren nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Drei Mahnungen sind zu viel. Eine Zahlungserinnerung und eine letzte Mahnung innerhalb von insgesamt 25 Tagen sind empfehlenswert. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, ist der Moment gekommen, Ihren Inkassopartner mit der Betreibung zu beauftragen. Fazit: Sie sind nicht verpflichtet, Ihre nicht bezahlte Rechnung zu mahnen. Halten Sie Ihr Mahnverfahren straff und übertragen Sie erfolglos gemahnte Rechnungen zur Betreibung an Ihren Inkassopartner. Denn: Sie sollten sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Bei der von der Wirtschaftskammer Baselland mitgetragenen Bürgschaftsgenossenschaft für KMU, BG Mitte, sind die Kosten für das nötige Fremdkapital tiefer als bei einem reinen Blanko kredit, wie Dieter Baumann, Leiter Aussenstelle Nordwestschweiz, im Interview erklärt. Standpunkt: Was ist das häufigste Missverständnis, das Sie im Zusammenhang mit der Bürgschaftsgenossenschaft Mitte – BG Mitte – zu hören bekommen? Dieter Baumann: Oft meinen die Leute, dass die BG Mitte Kredite vergibt, also ein Geldleihinstitut ist. Das ist falsch. Es stimmt zwar, dass wir in der Finanzierung von KMU tätig sind, aber das Geld leiht immer die Bank aus. Das Bürgschaftswesen bewegt sich im Zusammenspiel zwischen KMU und Bank. Es ist als Rückversicherer zu Gunsten der KMU tätig. Wann wird eine Bürgschaftsgenossenschaft beigezogen? Wenn ein Unternehmen Kapital benötigt – zum Beispiel für eine Neugründung, Investitionen oder einen Liegenschaftskauf – und die Bank mehr Mittel oder Sicherheiten verlangt als der Unternehmer oder die Unternehmerin bringen kann. Dann kann eine Bürgschaft die Lösung sein. Konkret bürgt dann die Bürgschaftsgenossenschaft für einen Teil des Bankkredits und hilft, wenn nötig, auch bei der Suche eines passenden Finanzierungspartners. Dieter Baumann leitet die Aussenstelle Nordwestschweiz der BG Mitte. Er ist für die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft sowie das Fricktal und das Schwarzbubenland zuständig. Bild: kmu news Können Sie ein Beispiel machen? Wenn ein Unternehmen eine neue Produktionsanlage im Wert von einer Million Franken kaufen will, dann verlangt die Bank beispielsweise 500 000 Franken Eigenmittel. Das Unternehmen hat aber nur 100 000 Franken. Dann kann sich die Bürgschaftsgenossenschaft für die restlichen 400 000 verbürgen, damit die Bank den Kredit von gesamthaft 900 000 Franken gewähren kann und damit die nachweislich sinnvolle Investition ausgelöst werden kann. Der verbürgte Teil des Kredits in der Höhe von 400 000 Franken hat eine Laufzeit von maximal zehn Jahren, bei einer moderaten Risikoprämie von 1,25 Prozent pro Jahr. Da die Bank auf dem verbürgten Teil des Kredits das Risiko auslagert, kann sie dem KMU tiefere Zinsen anbieten als auf ungedeckten Krediten ohne Bürgschaft. Für das KMU ist das unter dem Strich eine attraktive Finanzierung. Per 1. Juli 2019 ist die Bürgschaftslimite per Gesetzesänderung von 500 000 Franken auf eine Million erhöht worden. Was bedeutet dies? Aus unserer Sicht war das ein längst überfälliger Schritt. Wir sind froh, dass die Politik dem nun zugestimmt hat. Damit erhält das Bürgschaftswesen auch Zugang zu mittelgrossen Unternehmen. Der Finanzierungsbedarf und somit der Bürgschaftsbedarf übersteigt rasch eine halbe Million Franken, wenn sie nur schon an einen Liegenschaftskauf oder eine Nachfolgeregelung denken. Und die Banken sind tendenziell zurückhaltender geworden bei der Kreditver- gabe, insbesondere was Neugründungen betrifft. Denn dort gibt es noch keine Erfahrungszahlen, die zur Risikoberechnung notwendig sind. Hier kann die BG Mitte helfen. Wie entscheiden Sie, ob ein Unternehmen eine Bürgschaft erhält? Natürlich analysieren auch wir – wie die Bank – die Zahlen, Businesspläne und Liquiditätspläne. Wichtig ist für mich immer auch der persönliche Eindruck. Ich gehe immer beim KMU vorbei und lerne den Betrieb und die verantwortliche Geschäftsführung vor Ort kennen. Sehr wichtig ist der Eindruck der Unternehmerin oder des Unternehmers. Können diese das Unternehmen zum Erfolg führen? Bei dieser Beurteilung hilft uns unsere langjährige Erfahrung. Den Entscheid über eine Bürgschaft fällt bei uns ein vierköpfiges Gremium. Das geht übrigens schnell. Nachdem ich den Bericht den entsprechenden Personen auf einer geschützten Intranet-Plattform verfügbar gemacht habe, entscheiden diese in nur wenigen Tagen. Wie ist das Bürgschaftswesen in der Schweiz organisiert? Seit der Restrukturierung des Bürgschaftswesens 2007 gibt es in der Schweiz noch vier vom Bund anerkannte Bürgschaftsgenossenschaften für KMU. Die BG Mitte, die BG Ost/Süd, die Cautionnement Romand und die saffa Bürgschaftsgenossenschaft für Frauen. BG Mitte, Aussenstelle Nordwestschweiz Dieter Baumann, Strittgässli 4, 4153 Reinach Telefon: 061 270 96 76 E-Mail: dieter.baumann@bgm-ccc.ch NEWS AUS DEM LANDRAT An der Sitzung vom vergangenen 13. Februar hat der Baselbieter Landrat vier KMU-relevante Geschäfte bearbeitet: 1. Petitionen: «Salina Raurica Ost bleibt grün» und «Verzicht auf Wohnbauten auf dem Prattler Perimeter von Salina Raurica» [Traktandum Nr. 5] Die beiden Petitionen werden vom Landrat mit 85:1 Stimmen bei einer Enthaltung zur Kenntnis genommen. 2. Vorlage: Kantonaler Richtplan, Anpassung 2017 (Agglomerationsprogramm Basel, 3. Generation) [Nr. 6] Der Landrat hat der Anpassung des Kantonalen Richtplans grossmehrheitlich zugestimmt. Die Umfahrung Reinach Süd wurde nicht im Richtplan aufgenommen. 3. Parlamentarische Initiative: Regierungsvorlagen unter Berücksichtigung des Klimas [Nr. 9] Der Landrat hat der Initiative einheitlich zugestimmt. 4. Motion: Auswirkungen des Klimawandels auf die kantonalen Infrastrukturen [Nr. 20] Der als Motion eingereichte Vorstoss wurde als Postulat knapp überwiesen. Der Landrat trifft sich wieder am kommenden 19. März. ra/sd RATGEBER RECHT – Bei der Vermietung von Wohnungen an Sozialhilfeempfänger gibt es mehrere Varianten, mit denen sich die Vermietenden vor Mietzinsausfällen schützen können. Unterstützung durch die Sozialämter ist wichtig Viele private Hauseigentümer vermieten Wohnungen an Sozialhilfeempfänger. Ihre Beweggründe sind in erster Linie sozialer und nicht finanzieller Natur. Dennoch lohnt es sich, die Möglichkeiten für den Abschluss eines Mietvertrags zu betrachten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, insbesondere Mietzinsausfälle oder finanzielle Einbussen wegen Mieterschäden. «SOZIALHILFEBEZÜGER ERHALTEN VOM SOZIALAMT ENTWEDER DEN VOLLEN MIETZINS INKLUSIVE NEBEN- KOSTEN ODER EINEN TEIL DAVON VERGÜTET.» Sozialhilfebezüger erhalten vom Sozialamt entweder den vollen Mietzins inklusive Nebenkosten oder einen Teil davon vergütet. Für den Vermieter ergeben sich somit verschiedene Möglichkeiten, ein Mietverhältnis einzugehen. Variante 1 Der Vermieter schliesst direkt mit dem Mieter einen Mietvertrag ab, ohne das Sozialamt einzubeziehen. In diesem Fall sollte der Vermieter zumindest eine Mietzinskaution von maximal drei Monatsmieten inklusive Nebenkosten einverlangen. Unter Umständen wird diese Mietzinskaution auch vom Sozialamt gestellt. Variante 2 Der Mietvertrag wird mit dem Sozialamt abgeschlossen und der Mieter ist dann Untermieter des Sozialamtes. In diesem Fall haftet das Sozialamt für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, wie Mietzinse oder Mieterschäden. In einem solchen Fall kann auch auf eine Mietzinskaution verzichtet werden. Im Kanton Basel-Stadt wird diese Variante teilweise praktiziert, so unter anderem bei Zwischennutzungen von Gebäuden, welche umfassend saniert oder zurückgebaut werden. Variante 3 Bei dieser Mischvariante wird der Mietvertrag direkt mit dem Mieter abgeschlossen, das Sozialamt verpflichtet sich jedoch schriftlich entweder im Mietvertrag oder in einem separaten Dokument, für gewisse Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag solidarisch mitzuhaften. Meistens ist diese Solidarhaftung des Sozialamts auf die Mietzinsen und die Nebenkosten beschränkt; sie gilt nicht für allfällige Mieterschäden. «MEISTENS IST DIE SOLIDARHAFTUNG DES SOZIALAMTS AUF DIE MIETZINSEN UND DIE NEBENKOSTEN BESCHRÄNKT; SIE GILT NICHT FÜR ALLFÄLLIGE MIETER SCHÄDEN.» Hat ein Vermieter mit einem Sozialhilfeempfänger schlechte Erfahrungen gemacht, sei es wegen nicht bezahlter Mietzinse und Nebenkosten oder nicht vergüteten Mieterschäden, kann dies dazu führen, dass der Vermieter nicht mehr bereit ist, auch inskünftig die Wohnung erneut Sozialhilfeempfängern anzubieten. Die Unterstützung durch die Sozialämter, sei dies in Form der Variante 2 oder der Variante 3, ist deshalb für die Vermietung von Wohnraum an Sozialhilfeempfänger sehr wichtig. LEGAL-TEAM Rechtsanwalt Alexander Heinzelmann ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Wirtschaftskammer Baselland Abteilung Verbandsmanagement & KMU-Dienstleistungen Haus der Wirtschaft Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Telefon: 061 927 65 11 Telefon (Zentrale): 061 927 64 64

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