Aufrufe
vor 4 Jahren

Standpunkt 497, 21.02.2020

  • Text
  • Standpunkt
  • Wirtschaftskammer
  • Liestal
  • Basel
  • Baselland
  • Wirtschaft

2 |

2 | Standpunkt der Wirtschaft HAUS DER WIRTSCHAFT 21. Februar 2020 SGV-DIREKTOR HANS-ULRICH BIGLER ZU GAST BEI DER WIRTSCHAFTSKAMMER BASELLAND SOCIAL-MEDIA-POST DER WOCHE Folgen Sie uns auf: Die digitale Kommunikation stand im Zentrum des Besuchs von Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv, bei der Wirtschaftskammer Baselland. Bigler liess sich die digitale Kommunikationsstrategie der Wirtschaftskammer erklären. Anschliessend stand er für ein kurzes Interview für die sozialen Medien der Wirtschaftskammer vor die Kamera. ra Bild: ng Facebook:wirtschaftskammer.bl YouTube: Wirtschaftskammer Baselland Instagram:wirtschaftskammer.bl LinkedIn: Wirtschaftskammer Baselland POLIT-KOLUMNE Globalisierte Gauner entdecken Reiz der Schweiz Am 6. Dezember 2019 informierte Justizministerin Karin Keller-Sutter den Bundesrat über ihre «neue Strategie zur Kriminalitätsbekämpfung 2020–2023». Terrorismus, organisierte und andere Formen transnationaler Kriminalität sollen schwergewichtig ins Visier genommen werden. Begründung: «Kriminelle kennen keine Grenzen. Sie nutzen moderne Technologien und agieren vernetzt.» Die Antwort darauf müsse in der Zusammenarbeit und im Informationsaustausch gefunden werden. Zwei Tage vorher hatte die SVP-Fraktion mit 80 Nationalratsmitgliedern eine Plenumsdebatte über «Dringende Massnahmen gegen die grenzüberschreitende Kriminalität» verlangt. Aus der Stellungnahme des Bundesrats vom 13. Dezember 2019 nach brutalen Überfällen ausländischer Schwerstkrimineller auf Geldtransporte in der Westschweiz: «Der Bundesrat nimmt die Bedenken der lokalen Behörden und der Bevölkerung sehr ernst. Eine allgemeine Verschlechterung der Sicherheitslage in den Grenzregionen kann nicht bestätigt werden.» Für systematische Grenzkontrollen oder einen Unterstützungseinsatz der Militärpolizei bestehe kein Anlass. «WIE MAN IN KENNTNIS DIESER UND WEITERER SICHERHEITSPOLITISCHER ZUSAMMENHÄNGE DIE AUFFASSUNG VERBREITEN KANN, IN DER SCHWEIZ GEBE ES EINE TENDENZ ZUM POLIZEI STAAT, BLEIBT ERKLÄRUNGSBEDÜRFTIG.» Peter Amstutz* Am 18. Dezember fand die «Kropfleerete» im Nationalrat statt. Zum Informationsstand der Volksvertreter hatten auch Medien mit reisserischen Schlagzeilen beigetragen. Zum Beispiel das Gratisblatt «20 Minuten»: «In der Schweiz gibt , s eine Tendenz zum Polizeistaat.» Das schloss das Blatt aus einer «Studie» im Auftrag des Sicherheits verbunds Schweiz (SVS), welche einen Überblick über die Entwicklung bei den Beständen der öffentlichen und privaten Sicherheitskräfte bot. Fazit: 2011 leisteten gesamtschweizerisch 21 353 Polizeibeamte ihren Sicherheitsdienst, und 2018 waren 24 487 dafür im Einsatz. (Der SVS umfasst alle sicherheitspolitischen Instrumente des Bundes sowie der Kantone und Gemeinden.) Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat mit seinem neuesten Strategiebericht bereits sehr viel verbindlichere Informationsgrundlagen geliefert. Mitgewirkt haben der Nachrichtendienst des Bundes, die Zollverwaltung, das Aussenministerium, das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, die Finanzmarktaufsicht und die Kantonale Konferenz der Polizeikommandanten. Polizeiarbeit bestehe heute aus Informationsbearbeitung durch Analyse, erfährt man vom EJPD. Die Polizei erhalte nicht zu wenig, sondern zu viel Informationen. Diese Flut sowie die Beliebigkeit von Tatorten und Tatobjekten bringe klassische Ermittlungsmethoden und polizeiliche Ressourcen an Grenzen. Zur Lage stellte das Justizministerium fest: «Von den italienischen Mafien geht aktuell eine erhebliche Gefährdung aus. Ihre Mitglieder sind sind hier zum Teil schon über mehrere Generationen hinweg in verschiedenen Deliktbereichen aktiv.» Langjährige Präsenz, familiäre Bindungen, sprachliche Nähe und die mögliche Infiltration in Verwaltung und Wirtschaft seien bislang in keinem andern Bereich der organisierten Kriminalität in diesem Ausmass beobachtet worden. Die italienischen Mafien stellten heute eine Gefährdung der rechtsstaatlichen Institutionen und des Finanzplatzes dar. Weiter gibt es laut EJPD in der Schweiz eine grosse Diaspora von eingewanderten Personen aus dem Balkan. Deshalb habe auch die Gefährdung durch kriminelle Gruppierungen südosteuropäischer Herkunft in den letzten 20 Jahren zugenommen. Diese beherrschten den Drogenund Menschenhandel. Sie zeichneten sich durch eine grosse Gewaltbereitschaft und einen hohen Organisationsgrad aus. Bei Geldwäscherei und Korruption seien mit hohem wirtschaftlichem Gewicht und teilweise auch politischem Rückhalt kriminelle Gruppierungen aus den GUS-Staaten führend. Zur Terrorgefahr wird ausgeführt: «Die Schweiz gehört zur von Dschihadisten als islamfeindlich eingestuften Welt und stellt aus deren Sicht ein legitimes Ziel für Terroranschläge dar. (...) Die von islamistischen Ex tremisten ausgehende Terrorgefahr spielt aktuell die bedeutendste Rolle in der Schweiz.» Wie man in Kenntnis dieser und vieler weiterer sicherheitspolitischer Zusammenhänge die Auffassung verbreiten kann, in der Schweiz gebe es eine Tendenz zum Polizeistaat, bleibt erklärungsbedürftig. Und völlig unverständlich für die auf Sicherheitsleistungen des Staates angewiesene Bevölkerung ist die gegenüber dem Parlament gemachte vage Ankündigung, der Bundesrat werde die Lage weiter analysieren. Mitte Dezember 2019 hat der Bundesrat übrigens beiläufig ein Vernehmlassungsverfahren zur Absicht eröffnet, die Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenzund Küstenwache (Frontex) statt mit jährlich 14 Millionen Franken künftig mit Zahlungen aus der Bundes kasse zu unterstützen, die bis 2027 auf 75 Millionen Franken pro Jahr ansteigen können. Frontex sucht Geld, um eine ständige Personalreserve von 10 000 Einsatzkräften aufzubauen. Ob das der Schweiz etwas nützt und die Ängste und Bedenken der hiesigen Bevölkerung zerstreut, bleibt eine offene Frage. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

21. Februar 2020 ARBEITSMARKT Standpunkt der Wirtschaft | 3 AMKB – Der Verein Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB) hat 2018 die Bestimmungen der Leistungsvereinbarung über die Arbeitsmarktkontrollen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe erfüllt. Der Landrat hat dem regierungsrätlichen Bericht zugestimmt. Landrat genehmigt Bericht diskussionslos Hannes Jaisli, Co-Präsident des Vereins Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB), sieht sich in seiner Arbeit bestätigt: Der Baselbieter Landrat hat an seiner Sitzung vom vergangenen 30. Januar den regierungsrätlichen «Bericht über die Einhaltung der kantonalen Leistungsvereinbarung über die Arbeitsmarktkontrollen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe im Kanton Basel- Landschaft sowie über die wirksame Verwendung der eingesetzten Mittel im Berichtsjahr 2018» bei nur einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen zur Kenntnis genommen. AMKB hat sehr gut gearbeitet Jaisli sagt, die AMKB, welche die Kontrollen seit drei Jahren durchführt, habe 2018 sehr gut gearbeitet: «Mit 452 abgeschlossenen Schwarzarbeitskontrollen hat die AMKB die im Leistungsvertrag geforderte Zahl von 450 Kontrollen sogar leicht übertroffen.» Die in der Leistungsvereinbarung definierten Leistungen, die von der AMKB zu erbringen sind, werden einmal jährlich vom Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) auditiert. In seinem Bericht kommt der Baselbieter Regierungsrat zum Schluss, dass die vereinbarten quantitativen Kontrollziele 2018 erfüllt wurden. Ebenfalls wurde im Bereich Schwarzarbeitsbekämpfung die Vorgabe von mindestens 300 einzusetzenden Stellenprozenten erfüllt. Das Eintreten auf die Vorlage sei in der Volkswirtschafts- und Die AMKB hat 2018 insgesamt 452 Schwarzarbeitskontrollen abgeschlossen. Gesundheitskommission unbestritten gewesen, sagte deren Präsident Christof Hiltmann im Landrat. «Die Kommission hat mit einer gewissen Zufriedenheit konstatiert, dass die Arbeit der AMKB nach anfänglichen Rumplern doch in den letzten beiden Jahren gut war und dass die Ziele – qualitativ wie quantitativ – erreicht wurden», sagte Hiltmann. Die AMKB führt im Auftrag des Kantons die Arbeitsmarktkontrollen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe durch, um Lohndumping und Verstösse gegen das Entsendegesetz, die Schwarzarbeit und GAV-Verletzungen sowie Verstösse gegen das Beschaffungsgesetz zu bekämpfen. Zudem führt die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe auch eine Arbeitsmarktanalyse sowie Beratung Bild: zVg und Prävention durch. Ebenfalls übernimmt die AMKB die Durchführung der GAV-Kontrollen im Bereich des Gesamtarbeitsvertrags für Branchen des Ausbaugewerbes in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel- Stadt und Solothurn. Reto Anklin AUF DER BAUSTELLE – Die Kontrolleure der AMKB (Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe) stellen fast jeden zweiten Tag einen Verstoss gegen einen Gesamtarbeitsvertrag oder gegen das Schwarzarbeits gesetz fest. Auch abends und an Wochenenden sind sie unterwegs. Drei von mehr als tausend Einsätzen der AMKB-Kontrolleure Pro Jahr führt die AMKB (Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe), das vom Baselbieter Regierungsrat beauftragte Kontrollorgan, mehr als 1000 Kontrollen durch. Neben den Bestimmungen des Schwarzarbeitsgesetzes (siehe oben) prüft sie auch, ob die Regelungen der Gesamtarbeitsverträge eingehalten werden. 2018 stellte sie insgesamt 184 Verstösse fest. Bei durchschnittlich fünf Baustellenkontrollen pro Tag – im Gegensatz zu früher auch an Abenden und an Wochenenden – stellen die Kontrolleure der AMKB fast jeden zweiten Tag einen Verstoss gegen einen Gesamtarbeitsvertrag oder gegen das Schwarz arbeits gesetz fest. Ein AMKB-Kontrolleur bei der Arbeit auf einer Baustelle. Bild: zVg Die folgenden drei Einblicke in den Alltag der Kontrolleure im Baselbiet zeigen, weshalb es so wichtig ist, dass der gesetzliche Auftrag weiter professionell durchgeführt wird. Fall 1: 1500 Franken im Monat Acht rumänische Gipser werden kontrolliert. Sie arbeiten für einen Schweizer Arbeitgeber – für 1500 Franken im Monat. Und von diesem Hungerlohn werden ihnen auch noch monatlich 600 Franken für die Unterkunft abgezogen; sie teilen sich zwei Zimmer in einem abbruchreifen Haus, gekocht wird auf einem Campingkocher im Garten. Der Schweizer Arbeitgeber reagiert nicht auf die Aufforderung, Unterlagen einzureichen. Er ignoriert auch eine Mahnung mit Androhung einer Strafanzeige. Nun hat er die Staatsanwaltschaft wegen Menschenhandels am Hals. Fall 2: Acht Euro Stundenlohn Acht portugiesische Schreiner melden sich als Selbständige in der Schweiz an. Bei der Überprüfung auf der Baustelle stellen die Kontrolleure fest: Sie sind keineswegs selbständig, sondern entrichten hier Schreiner arbeiten für eine portugiesische Firma. Diese will aber die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht einhalten – das wäre auch schwierig bei einem Stundenlohn von acht Euro. Dank der intensiven Kontrolltätigkeit wird der Missbrauch aufgedeckt. Die Firma wird in Portugal ausfindig gemacht und muss den acht Schreinern den gemäss GAV Schreiner gewerbe geschuldeten Lohn nachzahlen. Die Paritätische Kommission (PK) auferlegt der Firma eine Konventionalstrafe und die Kontrollkosten. Zudem drohen Sanktionen durch den Kanton in Form einer Busse und allenfalls einer Dienstleistungssperre. Fall 3: Wochenendarbeit An einem Samstagnachmittag kontrolliert ein AMKB-Mitarbeiter verschiedene Baustellen in der Region. Er trifft auf einen Gipser, der gemäss Gesamtarbeitsvertrag seiner Branche am Wochenende gar nicht arbeiten darf. Bei der Befragung wirkt der Gipser nervös. Der erfahrene Kontrolleur spürt: Da steckt wohl noch mehr dahinter. Er entscheidet sich, dem Verdacht nachzugehen und kontaktiert Arbeitgeber und Ausgleichskasse. Es stellt sich heraus, dass der Mitarbeiter von der Firma bei der AHV nicht gemeldet wurde. Der Kontrolleur meldet den Schwarzarbeitsfall den zuständigen Behörden und den GAV-Verstoss der Paritätischen Kommission, welche beide Sanktionen aussprechen. Reto Anklin

Standpunkt der Wirtschaft