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Standpunkt 496, 07.02.2020

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2 | Standpunkt der Wirtschaft HAUS DER WIRTSCHAFT 7. Februar 2020 MIETERVERBANDSINITIATIVE – Für jene, die ihre Stimme noch nicht brieflich abgegeben haben, stehen an diesem Wochenende die Stimmmbüros offen. Der Wirtschaftsrat, das Parlament der Wirtschaftskammer Baselland, empfiehlt, ein Nein in die Urne zu legen. Letzte Gelegenheit zum Abstimmen Am kommenden 9. Februar kommt die vom Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband lancierte Mieterverbandsinitiative an die Urne. Der Wirtschaftsrat, das Parlament der Wirtschaftskammer Baselland, hat für die Vorlage bereits im Dezember die Nein-Parole beschlossen. Wer seine Stimme noch nicht abgegeben hat, kann dies an diesem Wochenende noch in einem der Stimm- und Wahlbüros tun. Die Mieterverbandsinitiative verlangt, dass die staatliche Förderung von günstigen Wohnungen verstärkt wird. Künftig sollen mindestens 10 Prozent der neu erstellten Wohnungen gemeinnützige Wohnbauten sein. Die Kantone und Gemeinden könnten hierzu ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke einführen. Ein Vorkaufsrecht sollen sie auch erhalten, wenn Grundstücke des Bundes oder bundesnaher Betriebe wie SBB, Post oder Swisscom zum Verkauf stehen. 10-Prozent-Quote ist viel zu starr Der Wirtschaftsrat ist der Ansicht, dass die Einführung einer 10-Prozent-Quote viel zu starr ist. Die geforderten staatlichen Eingriffe würden den Schweizer Wohnungsmarkt verzerren. Die Initiative bewirkt das Gegenteil von dem, was sie verspricht: Als Folge werden weniger Wohnungen gebaut – das Angebot wird kleiner und die Preise auf dem privaten Wohnungsmarkt steigen an. Nein von Bundesrat und Parlament Zu den Gegnern der Initiative gehören auch der Bundesrat und das Parlament. Die National- und Ständeräte von SVP, FDP, CVP, BDP und der GLP haben die Volksinitiative geschlossen abgelehnt. Sie kritisieren, dass eine Quote in der Bundesverfassung dem marktwirtschaftlichen Verständnis widerspreche. Die geforderten staatlichen Eingriffe verzerrten den Schweizer Wohnungsmarkt. Die Quote von 10 Prozent könnte nicht allein in den städtischen Gebieten erreicht werden. Folglich müsste auch an Orten gebaut werden, an welchen bereits ein Überangebot an Wohnungen besteht. Der freie Markt würde damit ausgehebelt. Das Wohnungsangebot entspräche nicht mehr der Nachfrage. Nicht zuletzt würde die Umsetzung der Forderungen Bund und Kantone finanziell stark belasten, für alle Beteiligten den administrativen Aufwand erhöhen und Private benachteiligen. Gegen die Initiative spricht auch, dass der Wohnungsbau in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich dadurch entspannt. Noch nie standen in den vergangenen 20 Jahren so viele Wohnungen leer. Gleichzeitig verzeichnen in der Stadt Zürich – der Inbegriff einer Schweizer Stadt mit Wohnungsnot – die gemeinnützigen Wohnungen einen Anteil von 27 Prozent. Keine Erhöhung nach Sanierung Die Mieterverbandsinitiative macht zudem energetische Sanierungen unattraktiv. Vermieter, die ihre Häuser mit von Bund, Kantonen oder Gemeinden subventionierten Programmen energetisch sanieren, dürften gemäss Initiative keine Mieterhöhung vornehmen. In der Praxis wird dies dazu führen, dass bei Sanierungen auf umweltschonende energetische Massnahmen vermehrt verzichtet wird. Was weder im Sinne der Mieter noch der Umwelt sein kann. Reto Anklin Das Nein-Plakat des Komitees «Nein zur Mieterverbandsinitiative» warnt vor einer Verstaatlichung des Wohnungsmarkts. Grafik: zVg POLIT-KOLUMNE Bundesfirmen sind keine Selbstbedienungsläden Die einen sind im Herbst 2019 nochmals angetreten, um ihre bundespolitischen Mandate zu sichern. Mehr als zwei Dutzend vermochten diese Hürde nicht zu nehmen. Neulinge sind dabei, sich allmählich an die eigene Bedeutung heranzutasten. Und Hunderte nicht gewählter Listen füller verschwinden bald in Vergessenheit, wenn nicht noch Ersatzplätze für sie frei werden. Ist damit alles gesagt, was im kollektiven Gedächtnis zum Übergang von der 50. zur 51. eidgenössischen Legislatur haften bleibt? Selbstverständlich nicht. Mit dem 20. Oktober 2019 sowie den zweiten Wahlgängen haben neue Kräfte in der Bundesversammlung auch Pendenzen der Vorgänger übernommen. Denn zur Hinterlassenschaft der ausgeschiedenen Milizpolitiker gehören auch unerledigte Traktanden der Vorgänger. Zum Beispiel eine parlamentarische Initiative der früheren Baselbieter SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer. Sie gehörte der grossen Kammer bis zum 7. Dezember 2018 während 23 Jahren an. Am 2. Juni 2016 hatte sie folgenden Vorstoss eingereicht: «Der höchste Lohn eines Geschäftsleitungsmitglieds einer Bundes- oder bundesnahen Unternehmung darf das Bruttogehalt eines Bundesrates oder einer Bundesrätin nicht übersteigen.» Das wären (Stand 1. Januar 2019) 451 417 Franken pro Jahr oder 37 618 Franken pro Monat. Bis Ende Februar dieses Jahres läuft nun dazu ein von der Staatspolitischen Kommission des Ständerats, SPK, eröffnetes Vernehmlassungsverfahren. Seit der Ausgliederung der Bundesfirmen aus der Bundesverwaltung sind die Entschädigungen an der Spitze massiv angestiegen. Das beanstandete Initiantin Leutenegger Oberholzer so: «Die Spitzenlöhne bei den Bundesunternehmen orientieren sich immer mehr an einem internationalen Manager- ‹Markt›. Der Bundesrat und die Verwaltungsräte sind offensichtlich nicht in der Lage, die Spirale der Bezugsexzesse zu stoppen. Diese Entwicklung stösst in der Bevölkerung zu Recht auf Unverständnis.» Für das oberste Kader oder die Mitglieder des Verwaltungsrats der sieben «DASS MAN ZWAR DURCHGREIFEN SOLLTE, ABER LIEBER NICHTS TUN MÖCHTE, WIRD VON DER STÄNDERÄTLICHEN SPK SOGAR EIN GERÄUMT.» Peter Amstutz* grösseren Unternehmen des Bundes (SBB, RUAG, Skyguide, SUVA, SRG SSR, Swisscom und Post) schlägt die SPK nun eine künftige Obergrenze von einer Million Franken pro Jahr vor. Der Begriff «Entgelt» umfasst sämtliche Nebenleistungen wie die berufliche Vorsorge usw. Die Kommission bezeichnet die faktische Verdoppelung der Höchstgrenze im Vergleich mit der Entschädigung des Bundesrats als richtig und liefert zur vorbeugenden Kritikabwehr folgende Verständnishilfe: «Die SPK will mit der Obergrenze keine Lohnerhöhungen provozieren, sondern ein klares Signal setzen, dass eine bestimmte Grenze nicht überschritten werden darf.» Aus der lang genug gelagerten Initiative der ehemaligen Baselbieter Volksvertreterin soll also das Gegenteil dessen werden, was ursprünglich damit angepeilt wurde. Begründet wird das so: «Gerade grössere Unternehmen (...) geniessen öffentliche Aufmerksamkeit. Dabei wird zu Recht kritisiert, dass seit der Ausgliederung dieser Unternehmungen aus der Bundesverwaltung die Entschädigun gen der Führungskräfte zum Teil massiv gestiegen sind. Es wird hier deshalb vorgeschlagen, eine Obergrenze (...) festzulegen.» Dass man zwar durchgreifen sollte, aber lieber nichts tun möchte, wird von der ständerätlichen SPK sogar eingeräumt: «Die SPK anerkennt den Handlungsbedarf im Bereich der Entschädigungen. Für die Kommission geht die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer aber zu weit und bietet zu wenig Flexibilität.» Schliesslich wird neu ein Verbot von Abgangsentschädigungen in die Diskussion gebracht. Ein solches Verbot steht allerdings bereits in der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften, welche ins Aktienrecht überführt wird. Gestützt auf die variantenreiche Vorgeschichte entstand in Zusammenarbeit mit der Bundesverwaltung im parlamentarischen Vorverfahren also eine eher bedenkliche Vorlage: In ausgewählten Spezialgesetzen soll das Salärmaximum des obersten Kaders oder der Mitglieder des Verwaltungsrates mit rund einer Million Franken jährlich festgeschrieben oder vom Bundesrat bestimmt werden. Das gilt vom Schweizerischen Nationalmuseum über die Stiftung Pro Helvetia bis zur nationalen Propaganda stelle namens Schweiz Tourismus für nahezu sämtliche Bundesstellen. Diese «Übung» bietet viele Angriffsflächen – zu viele, als dass sie im Vernehmlassungsverfahren die angestrebte Unterstützung finden dürfte. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

7. Februar 2020 VERKEHRSPOLITIK Standpunkt der Wirtschaft | 3 HOCHLEISTUNGSSTRASSEN – Ziel der Initiative «zum Ausbau des Hochleistungsstrassen netzes» ist eine möglichst rückstaufreie Aufnahme des Verkehrs aus dem mit dem Hochleistungsstrassennetz verbundenen kantonalen Strassennetz. Ein Verkehrsplan für die Zukunft INITIATIVTEXT Diese Sicht ist Baselbieterinnen und Baselbietern beim Blick in den Rückspiegel nur allzu bekannt. Die Verkehrslage in der Region hat sich seit 2015 nochmals verschlimmert. Unter anderem Schuld daran ist die falsche Nutzung der Strassenhierarchie, respektive das Fehlen von Abflussmöglichkeiten, um Rückstaus zu verhindern und einen Verkehrsfluss überhaupt zu gewährleisten. Eine strenge Strassenhierarchie soll verhindern, dass Quartierstrassen stark befahren werden. Im Moment ist dies leider der Fall, und so resultiert ein Ausweichverkehr, der die Bevölkerung mit noch mehr Abgasen und Gefahren belastet. Ohne eine intelligente Planung kann die Trennung von Hauptstrassen, Autobahnen und Quartierstrassen nicht gewährleistet werden. Die Initiative fordert daher ein übergeordnetes Strassenkonzept. Eine Verpflichtung der kantonalen Regierung gegenüber der Bevölkerung, das Bestmögliche in der Stauverhinderung zu tun. Die Bevölkerung vor Mehrabgasen und Überbelastung durch den Verkehr zu schützen und ein verbindliches Versprechen, den Alltag aller Verkehrsteilnehmer ein Stück besser zu machen. Es braucht ein Zielbild, es braucht einen zukunftsfähigen Plan. Auf Zusammenarbeit setzen Die Initiative setzt auf Zusammenarbeit. Allein kann der Kanton die Verkehrsproblematik nicht lösen. Vielmehr muss es den Dialog mit dem Nachbarkanton geben, den Austausch mit dem Bund und die Kooperation mit dem Ausland. Denn der Verkehr macht nicht vor den Grenzen halt. Ziel ist es, eine möglichst rückstaufreie Aufnahme des Verkehrs aus dem mit dem Hochleistungs-Stras­ sennetz verbundenen kantonalen Strassennetz zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen so bestehende Engpässe beseitigt werden. Prominente Beispiele für dringenden Handlungsbedarf bestehen entlang der A2, der A3 sowie der A22 und der A18. Daher muss die Funktionalität eben dieser Hauptstrassen mit Hochleistungscharakter gewährleistet sein, und sie müssen regelmässig auf ihr Zusammenspiel überprüft werden. Die Initiative fordert deshalb eine halbjährliche Berichterstattung. Es braucht eine dauerhafte Lösung, die alle Akteure mit einbezieht und die regionale Interessen auch gegenüber dem Bund, der neu für die Hochleistungsstrassen zuständig ist, vehement vertreten kann. Sonst muss man sich wohl an die Aussicht im Rückspiegel gewöhnen. Birgit Kron DARUM GEHT ES Bild: Archiv Seit dem ersten Januar 2020 werden die Hochleistungsstrassen durch den Bund – durch das Bundesamt für Strassen ASTRA – betrieben. Dies betrifft konkret die bisherige A22, die neu als N22 bezeichnet wird, sowie die H18, die neu N18 heisst. Unabhängig von den unterschiedlichen Strassenbezeichnungen oder Zuständigkeiten fordert die 2015 gestartete Initiative «zum Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes» einen Ausbau der Netzinfrastruktur. Es braucht eine klare Interessensvertretung gegenüber dem Bund und ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen, um die Region vom Verkehr zu entlasten. Jetzt mehr denn je.bk Der Text der Initiative «zum Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes» ergänzt §43 des Strassengesetzes Basel-Landschaft: § 43e Entwicklungsprogramm zum Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes 1 Unter der Federführung des Regierungsrates leiten die kantonalen Behörden unverzüglich alle rechtlich und sachlich notwendigen Schritte ein, um im Kanton das bestehende Hochleistungsstrassennetz gemäss § 5 Absatz 1 Buchstabe a betreffend Kapazität und Funktionalität so zu entwickeln, dass eine möglichst rückstaufreie Aufnahme des Verkehrs aus dem mit dem Hochleistungsstrassennetz verbundenen öffentlichen Strassennetz gewährleistet wird und so bestehende Engpässe beseitigt werden können. 2 Zur Erreichung der in Absatz 1 beschriebenen Zielsetzungen sind mit den an das Hochleistungsstrassennetz angrenzenden Kantonen, insbesondere mit dem von den bestehenden Verkehrsengpässen am meisten betroffenen Kanton Basel- Stadt, Verhandlungen über eine Zusammenarbeit aufzunehmen, um gegebenenfalls gemeinsam die im gegenseitigen Interesse liegenden Massnahmen in die Wege zu leiten. 3 Soweit zur Erreichung der in Absatz 1 beschriebenen Zielsetzungen die unter der Hoheit und im Eigentum des Bundes stehenden National strassen betroffen sind, leiten die kantonalen Behörden – wenn immer möglich zusammen mit ebenfalls betroffenen Nachbarkantonen – alle notwendigen Schritte ein, um beim Bund die Unterstützung des Ausbaus des Hochleistungsstrassennetzes zu erwirken. 4 Der Regierungsrat stellt die zweckdienliche Mitwirkung der Verkehrsund Wirtschaftsverbände durch die Zusammenarbeit mit der gemäss § 43a Absatz 2 eingesetzten Task Force sicher. 5 Der Regierungsrat erstattet während der Zeit der Realisierung der beschriebenen Massnahmen der Öffentlichkeit über die getroffenen Massnahmen und über den Sachstand mindestens halbjährlich Bericht. bk KOMITEE – Das überparteiliche Initiativ-Komitee für eine staufreie Verkehrsinfrastruktur im Baselbiet ist politisch breit abgestützt. Die Initiative wird die Stauproblematik nicht im Alleingang lösen, aber sie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Hochleistungsstrassen-Initiative ist breit abgestützt Das überparteiliche Initiativ-Komitee für eine staufreie Verkehrsinfrastruktur im Baselbiet wird von Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser, Verwaltungsrat TCS Schweiz und TCS beider Basel, präsidiert. Im Vizepräsidium amtieren: Oskar Kämpfer, e. Landrat SVP; Marc Scherrer, CVP-Landrat; Christine Frey, FDP-Landrätin. Weitere Komiteemitglieder sind: Andreas Dürr, FDP- Landrat, Präsident ACS beider Basel; Christof Hiltmann, FDP-Landrat, Präsident Bürgerforum gegen den Verkehrskollaps; Christoph Keigel, Präsident «IG – Rheinstrasse vernünftig»; Andreas Schneider, Präsident Wirtschaftskammer Baselland. Warum die Initiative so breit abgestützt ist und auch in der Regierung grossen Anklang findet, ist klar. Die Stauproblematik ist dringlich, sie geht jede und jeden etwas an. Damit ein reibungsloser Verkehrsfluss mit möglichst geringen Auswirkungen und Einschränkungen garantiert werden kann, muss es einen übergeordneten Plan geben – mit einer verpflichtenden Komponente. Das ist die Politik den Bürgerinnen und Bürgern, die täglich im Stau stehen, schuldig. Und dies fordert auch der Initiativtext (siehe Box oben rechts). Die Anpassung des §43 des Baselbieter Strassengesetzes wird die Stauproblematik nicht im Alleingang lösen, aber sie ist ein Schritt in die richtige Richtung und hin zu einer breiteren Zusammenarbeit. Dafür stehen die Mitglieder des Komitees, dafür stehen die Unterzeichnenden und dafür sollte auch die Gesetzesgrundlage stehen. Birgit Kron Einreichung der Initiative am 23. Februrar 2017 beim damaligen 1. Landschreiber Peter Vetter (ganz links): Andreas Dürr, Oskar Kämpfer, Christine Frey, Christoph Buser, Marc Scherrer und Christof Hiltmann (v.l.n.r.). Nicht auf dem Bild: Christoph Keigel, Andreas Schneider. Bild: Archiv

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