Aufrufe
vor 4 Jahren

Standpunkt 495, 24.01.2020

  • Text
  • Wirtschaftskammer
  • Baselland
  • Wirtschaft
  • Januar
  • Berufsbildung
  • Franken
  • Liestal
  • Millionen
  • Basel
  • Landrat

6 |

6 | Standpunkt der Wirtschaft KMU-ORGANISATIONEN 24. Januar 2020 NEUJAHRSAPÉROS – Neben der Wirtschaftskammer Baselland laden jeden Januar auch zahlreiche lokale Gewerbeund Industrievereine zu einem Neujahrsempfang ein. Die Veranstaltungen waren allesamt gut besucht. Gewerbevereine stossen auf 2020 an Zum Beginn eines neuen Jahrs findet nicht nur der grosse Neujahrsapéro der Wirtschaftskammer Baselland statt (siehe vorhergehende Seiten). Auch verschiedene lokale und regionale Gewerbevereine stossen jeweils mit ihren Mitgliedern und Gästen auf ein gutes neues KMU- Jahr an. Der diesjährige Reigen begann am 7. Januar. In Niederdorf trafen sich auf Einladung der BLKB-Niederlassung Oberdorf die Mitglieder der Gewerbevereine Bubendorf, Reigoldswil und Waldenburgertal. Im Unterbaselbiet führten gleichentags KMU Allschwil Schönenbuch und der Arlesheimer Gewerbeund Industrieverein ihre Jahresauftakte durch. Einen Tag später lud die BLKB- Niederlassung Sissach die Mitglieder der drei Gewerbevereine Gelterkinden, Homburger-/Diegtertal und Sissach zum gemütlichen Umtrunk ein. Begleitet wurden diese Apéros jeweils von kurzen Referaten über die aktuelle wirtschaftliche Lage und die absehbaren Aussichten. Die Gewerbe- und Industrievereine des Laufentals und des Schwarzbubenlands luden zusammen mit den kantonalen Wirtschaftsförderungen Basel-Landschaft und Solothurn am 10. Januar ins Gymnasium Laufen. Zum Thema «Die Region als attraktiver Arbeitgeber für unsere Jugend» fanden an diesem Neujahrsempfang Input-Referate und eine Podiumsdiskussion statt. Am 14. und 15. Januar trafen sich schliesslich die Mitglieder der Gewerbevereine Oberwil/Biel-Benken und Birsfelden. Der lokale Apéro-Reigen wird – wie in den vergangenen Jahren – Ende Januar vom Gewerbeverein KMU Binningen-Bottmingen beschlossen. Marcel W. Buess KMU Allschwil Schönenbuch Gewerbevereinspräsident Roland Naef; Nicole Nüssli, Gemeindepräsidentin Allschwil; und ihr Amtskollege aus Schönenbuch, Jürg C. Dieterle (von links nach rechts). Bild: zVg KMU Laufental Am Neujahrsapéro diskutieren Standortförderer Thomas Kübler, die Solothurner Regierungsrätin Brigit Wyss und Heinz Mildner von der Mildner Heinz AG (von links). Bild: mwb Gewerbevereine Bubendorf, Reigoldswil und Waldenburgertal Die Gäste werden im Alterszentrum Gritt in Niederdorf zum gemeinsamen Neujahrsapéro begrüsst. Bild: mwb Gewerbeverein Oberwil und Biel-Benken Der Neujahrsapéro des Gewerbevereins Oberwil und Biel-Benken findet in den Räumen der Garage Keigel AG statt. Bild: mwb ANZEIGE CAS UNTERNEHMENSFÜHRUNG KMU – Fachhochschule Nordwestschweiz, Wirtschaftskammer und BLKB bieten Weiterbildung auch 2020 an. Lehrgang für angehende Unternehmer JETZT ANMELDEN Der CAS-Kurs findet dieses Jahr vom 27. März bis 25. August statt. Anmeldeschluss ist Mitte März 2020. Weitere Auskünfte erteilt: Alexandra Mächler Telefon: 061 927 65 58 E-Mail: a.maechler@kmu.org oder per Post: Wirtschaftskammer Baselland Altmarktstrasse 96 4410 Liestal Die Dozenten des CAS Unternehmensführung KMU vermitteln das unternehmerische Wissen praxis nah. Bild: zVg www.fhnw.ch/de/weiterbildung/wirtschaft/cas-unternehmensfuehrung Bereits zum neunten Mal in Folge führt die Fachhochschule Nordwestschweiz gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Baselland und der BLKB den Weiterbildungsgang CAS (Certificate of Advanced Studies) in Unternehmensführung KMU durch. Für den diesjährigen Lehrgang, der vom 27. März bis 25. August dauert, hat es noch freie Plätze. Interessierte können sich bis Mitte März anmelden (siehe Kasten oben und Inserat rechts). Das praxisorientierte Programm ist speziell auf künftige Führungskräfte in KMU zugeschnitten und hat das Ziel, den Unternehmergeist und die Unternehmenskultur weiterzutragen und die Selbständigkeit zu fördern. Rund um die Führung eines KMU Im Kurs werden die zentralen betriebswirtschaftlichen Grundlagen, Methoden und Instrumente rund um die Führung eines KMU vermittelt. Im Fokus steht die Erarbeitung von persönlichen, marktreifen Businessplänen in den Bereichen Produkte oder Dienstleistungen, Unternehmensgründung und/oder Nachfolgeregelung. Das berufsbegleitende Programm ist besonders KMU-freundlich gestaltet. Die Veranstaltungen finden in insgesamt 13 ganztägigen Blöcken statt. Alexandra Mächler

24. Januar 2020 BERUFSBILDUNG Standpunkt der Wirtschaft | 7 BERUFSBILDUNG UND BERUFSBERATUNG – Heinz Mohler leitet bei der Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion die Hauptabteilung Berufsbildung und Berufsberatung. Im Interview spricht er von den künftigen Herausforderungen in der Berufsbildung. «Wir müssen beide Pole berücksichtigen» Standpunkt: Herr Mohler, mit den Megatrends wie Fachkräftebedarf, Digitalisierung und Mobilität steht auch die Berufsbildung vor grossen Herausforderungen. Wo sehen Sie als Leiter der Hauptabteilung Berufsbildung die Chancen und Risiken für die duale Ausbildung? Heinz Mohler: Die duale Berufsbildung steht vor der Herausforderung, sowohl Jugendliche mit schwächerem Schulrucksack zu fördern als auch leistungsstarke Abgängerinnen und Abgänger der Volksschule für anspruchsvolle Berufsfelder zu gewinnen. Die Berufsbildung kann und muss darauf achten, dass beide Pole dieses Spannungsfelds gleichmässig berücksichtigt werden. Wie gelingt dies? Die Gewinnung von qualifizierten Jugendlichen für schulisch anspruchsvollere Berufe gestaltet sich seit jeher schwierig. Für viele Eltern und Jugendliche sieht eine ideale Laufbahnentwicklung nur den Besuch einer Mittelschule vor. In diesem Bereich arbeiten wir an einer Optimierung des Informationsstands aller am Berufswahlprozess beteiligten Akteure. Im Weiteren haben wir in der Schweiz mit dem trialen Ausbildungssystem – also Schule und überbetriebliche Kurse verbunden mit betrieblicher Praxis – das modernste und wirkungsvollste System, welches kompetenzorientierte Ausbildung zulässt. Was heisst das? Dies bedeutet, dass Ausbildungsinhalte direkt so aufbereitet werden können, dass sie in der Praxis anwendbar sind und den aktuellen Anforderungen der Wirtschaft gerecht werden. Was will man mehr? Dieses System ist aber äusserst anspruchsvoll und stellt aussergewöhnlich hohe Anforderungen an alle Verbundspartner in der Kooperationsarbeit. Heinz Mohler, Leiter Hauptabteilung Berufsbildung und Berufsberatung. Wie versuchen Sie konkret, die Berufsbildung in unserem Kanton auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten? Eine zukunftsfähige Berufsbildung erfordert interkantonale Zusammenarbeit. Zusammen mit Basel-Stadt führen wir sogenannte Lernortkooperationsgruppen – für jeden Beruf, der in unserer Region beschult wird. Das ist einmalig in der Schweiz. «WIR HABEN IN DER SCHWEIZ MIT DEM TRIALEN AUSBILDUNGS- SYSTEM DAS MODERNSTE UND WIRKUNGS- VOLLSTE SYSTEM, WELCHES KOMPETENZ- ORIENTIERTE AUSBILDUNG ZULÄSST.» Dazu arbeiten wir aktiv an einer Verbesserung von Vernetzung und Informationsfluss zwischen der Volksschule und der Berufsbildung bzw. den Mittelschulen, um die berufliche Orientierung auf der Sekundarstufe I zu stärken. Diese Bestrebungen zeigen bereits jetzt Wirkung, welche sich ab dem neuen Schuljahr noch stärker entfalten wird. Weiter haben wir die einmalige Chance, unsere kantonalen Berufsfachschulen in Liestal und Muttenz im Polyfeld in Muttenz zusammenzuführen. Auch in Münchenstein wird die Berufsfachschule Gesundheit infrastrukturell optimiert. Das bedeutet, wir können unsere Schulen technisch und räumlich gezielt auf sich stetig wandelnde Anforderungen vorbereiten und damit die Voraussetzungen für ein zukunftsweisendes Lernen schaffen. Das wird eine Leuchtturmwirkung für die Berufsbildung haben. Was sind für Sie die Erfolgsfaktoren, welche zur erfolgreichen Weiterentwicklung der Berufsbildung nötig sind? Kurz gesagt: Eine Laufbahnorientierung, die wertfrei alle Ausbildungsoptionen darstellt und die Entwicklung der Jugendlichen ins Zentrum stellt, verbunden mit dem Bewusstsein aller Beteiligten, dass die duale Berufsbildung ein entscheidender Faktor für die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft ist – weil sie aktuelle Entwicklungen niederschwellig und zeitnah in die Ausbildung einfliessen lässt. Dies wird aktuell in einer Studie der Universität Zürich sehr eindrücklich dokumentiert. Daraus folgt, dass die Berufsbildung nicht «verschult», sondern dass das triale System weiter optimiert werden muss. Darüber hinaus müssen die Anreize für Betriebe zur Schaffung von Lehrstellen stimmen. Insbesondere die nationalen Or- Bild: zVg ganisationen der Arbeitswelt müssen dafür Hürden abbauen, denn sie steuern die Höhe der administrativen Aufwendungen. Letztlich müssen auch die höhere Berufsbildung und der Berufsabschluss für Erwachsene gestärkt werden. Der Fachkräfte bedarf sowie der rasche technologische Wandel erfordern auch von Erwachsenen eine stetige Anpassung und Erweiterung von Qualifikationen. Das sind alles Faktoren, welche für die ganze Berufsbildung in der Schweiz gelten. Welches sind die lokalen Faktoren? Das stimmt. Regional sind wir sehr stark in der Kooperationsarbeit. Der Kanton pflegt zu allen regionalen Wirtschaftsverbänden einen sehr engen Kontakt. Zudem haben wir sehr starke lokale Wirtschaftsverbände, welche die Berufsbildung fördern. Insbesondere mit der Wirtschaftskammer kommt das durch einen Leistungsauftrag für die Berufsschau und zur Förderung der Berufsbildung zum Ausdruck. Unsere Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen, insbesondere mit Basel-Stadt, ist sehr eng. Dadurch bieten wir der Region Basel ein optimales Umfeld, um Berufsbildung professionell und partnerschaftlich zu gestalten. Zudem haben wir in Monica Gschwind eine Bildungsdirektorin, die sich klar zum Stellenwert der Berufsbildung bekennt, dies aber nicht auf Kosten des schulischen Wegs in die Berufswelt. Sie verfügt über ein differenziertes Bewusstsein dafür, dass die beiden Systeme sich nicht konkurrenzieren sollen, sondern ergänzend gefördert werden müssen. Sie schauen bereits auf 38 Jahre Erfahrung in der kantonalen Verwaltung zurück. Was hat sich verändert? Die sehr gute Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden hat im Baselbiet eine lange Tradition. Verändert hat sich der Umgang mit Bildungsfragen in der Verwaltung. Insbesondere die Laufbahnorientierung über alle Stufen hinweg hat intern eine aufgeschlossenere Haltung gegenüber der schulstufenübergreifenden Zusammenarbeit ausgelöst. Diese kommt allen zugute und professionalisiert unser ganzes Bildungssystem. Heute pflege ich mit den Vertretungen der Volks-, Hoch- und Mittelschulen intensive Kontakte. Wir arbeiten gemeinsam an der Optimierung von Übergängen zwischen den Systemen. So erhalten im Baselbiet sowohl Jugendliche als auch Erwachsene optimale Bedingungen, um die angestrebte Bildungsstufe zu erreichen. Interview: Reto Anklin ZUR PERSON 1976 Lehre als Tiefbauzeichner mit Berufsmittelschulabschluss 1979 Abschluss dipl. Krankenpfleger 1981 Abschluss in Intensiv- und Reanimationspflege in Bern 1984 Ausbildung zum Berufsschullehrer in Zürich 1996 Rektor der Berufsschule für Pflege Baselland und Ausbildung zum Schulleiter in Luzern 2003 Projektleiter Überführung Gesundheitsberufe ins BBT-System für beide Basel 2006 Projektleiter Umsetzung neues Berufsbildungsgesetz 2009 Leiter Stabstelle Berufsschulen und Stv. Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Baselland 2018 Leiter Hauptabteilung Berufsbildung und Berufsberatung FÜNF PROZENT – Seit 1. Januar 2020 sind alle offenen Stellen meldepflichtig, deren Berufsart eine Arbeitslosenquote von 5,0 Prozent oder mehr aufweist. Arbeitgeber dürfen die Stelle erst fünf Arbeitstage nach der Meldung ans RAV ausschreiben. Die Stellenmeldepflicht ist per 2020 verschärft worden Seit Juli 2018 gilt für Berufe mit einer Arbeitslosigkeit von mindestens 8,0 Prozent die Stellenmeldepflicht bei den Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV). Diese wurde im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt. «Mit der Stellenmeldeplicht kann das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt werden, weil die beim RAV gemeldeten Stellensuchenden einen Vorrang bekommen», macht das SECO geltend. Zusätzliche Berufe betroffen Seither müssen offene Stellen in gewissen Branchen dem RAV gemeldet werden. Bisher waren Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosenquote ab 8 Prozent betroffen. Seit Anfang Jahr sind nun alle Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosenquote von 5 Prozent und mehr betroffen. Unter anderem sind neu offene Stellen für alle Hilfsarbeitskräfte, mit Ausnahme von Reinigungskräften, meldepflichtig. Meldepflichtige Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen, beginnend am Arbeitstag nach Eingang der Bestätigung durch das RAV. Die offene Stelle darf erst nach Ablauf dieser Frist durch die Arbeitgeberin öffentlich publiziert werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen von bis zu 40000 Franken rechnen. Massgeblich ist die landesweite Arbeitslosenquote, nicht etwa die regionale. So kann es sein, dass im Baselbiet dem RAV Jobangebote gemeldet werden müssen, obwohl die regionale Arbeitslosenquote unter dem Wert von 5 Prozent liegt. Sandra Schürmann STELLENMELDEPFLICHT: DAS MÜSSEN SIE BEACHTEN Welche Stellen sind zu melden? Die Stellenmeldepflicht gilt für alle offenen Stellen in Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote 5,0 Prozent erreicht. Auch Jobs, die durch Arbeitsvermittler, Headhunter oder Temporärunternehmen vermittelt werden, sind zu melden. Das SECO hat die Liste der betroffenen Berufsarten im Internet aufgeschaltet unter: www.arbeit.swiss. Gibt es Ausnahmen für die Stellenmeldepflicht? Nur sehr wenige. Nicht meldepflichtig sind lediglich Stellen, die durch Stellensuchende besetzt werden, die bei einem RAV gemeldet sind; Stellen innerhalb eines Unternehmens, einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns, die mit internen Personen besetzt werden, die seit mindestens sechs Monaten dort angestellt sind; dies gilt auch für Lernende, die im Anschluss an eine Lehre angestellt werden; Beschäftigungen, die maximal 14 Kalendertage dauern; Anstellungen von Personen, die mit Zeichnungsberechtigten im Unternehmen durch Ehe oder durch eingetragene Partnerschaft verbunden oder in gerader Linie oder bis zum ersten Grad in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind. Wem sind die Stellen zu melden? Die Stellen sind dem RAV zu melden. Dabei sind folgende Informationen anzugeben: Beruf; Tätigkeit (einschliesslich spezieller Anforderungen); Arbeitsort; Arbeitspensum; Datum des Stellenantritts; Art des Arbeitsverhältnisses; Kontaktadresse; Name des Arbeitgebers. Was geschieht nachher? Der Arbeitgeber erhält innert drei Arbeitstagen nach Meldung eine Rückmeldung des RAV bezüglich passender Dossiers. Diese muss er überprüfen und dem RAV melden, welche Personen er als geeignet ansieht. Ab wann darf man eine Stelle öffentlich ausschreiben? Meldepflichtige Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen, beginnend am Arbeitstag nach Eingang der Bestätigung durch das RAV, dass die Stelle im System erfasst worden ist. ss

Standpunkt der Wirtschaft